VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
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Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Aus Frankenfernsehen TV
https://www.youtube.com/watch?v=FQnb0R1tDSA
Der Mammutprozess im Fall Alexandra R. ist auf der Zielgeraden. Erst letzten Freitag ist die Beweisaufnahme beendet worden. Am Montag starteten dann die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Forderung: Lebenslange Haftstrafe für die beiden Angeklagten. Für die Verteidigung kommt das nicht in Frage. Sie kam heute mit ihren Plädoyers zu Wort.
In den Plädoyers spricht die Verteidigung von großen Lücken im Indizienprozess. Zum seien Zeugenaussagen zu subjektiv und die Aussagen der Gutachter zu widersprüchlich. Außerdem konnten die Suchhunde keine zielgerichtete Spur der Angeklagten aufnehmen. Sie fordert Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage gehen davon aus, dass die beiden Angeklagten Dejan B. und Ugur T. Alexandra R. am 9. Dezember 2022 verschleppt und vorsätzlich getötet haben sollen. Vorher sollen sie die Hochschwangere um mehrere hunderttausend Euro betrogen haben. Dass nach wie vor keine Leiche gefunden wurde, erschwert es der Anklage maßgebend, das alles zu beweisen. Zudem sei die Staatsanwaltschaft nicht von Alternativszenarien ausgegangen wie zum Beispiel, ob es einen dritten Täter gab oder Alexandra R. doch suizid begangen habe. Die Verteidigung hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Verurteilung deshalb nicht möglich sei.
Konkret geht es um fehlende DNA-Spuren und Zeugenaussagen, die bekräftigen, dass sich Dejan B. und Ugur T. am 9. Dezember am Ort des Geschehens aufgehalten haben sollen. Laut Verteidigung verdünnt das die Beweiserhebung. Letztendlich steht das Gericht vor einer Entscheidung.
Ein Urteil wird am 24. Juli um 13 Uhr erwartet. Sollte die Anklage die Richter, trotz der Ausführungen der Verteidigung, mit ihren Indizien überzeugen, droht den beiden Angeklagten lebenslange Haft.
https://www.youtube.com/watch?v=FQnb0R1tDSA
Der Mammutprozess im Fall Alexandra R. ist auf der Zielgeraden. Erst letzten Freitag ist die Beweisaufnahme beendet worden. Am Montag starteten dann die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Forderung: Lebenslange Haftstrafe für die beiden Angeklagten. Für die Verteidigung kommt das nicht in Frage. Sie kam heute mit ihren Plädoyers zu Wort.
In den Plädoyers spricht die Verteidigung von großen Lücken im Indizienprozess. Zum seien Zeugenaussagen zu subjektiv und die Aussagen der Gutachter zu widersprüchlich. Außerdem konnten die Suchhunde keine zielgerichtete Spur der Angeklagten aufnehmen. Sie fordert Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage gehen davon aus, dass die beiden Angeklagten Dejan B. und Ugur T. Alexandra R. am 9. Dezember 2022 verschleppt und vorsätzlich getötet haben sollen. Vorher sollen sie die Hochschwangere um mehrere hunderttausend Euro betrogen haben. Dass nach wie vor keine Leiche gefunden wurde, erschwert es der Anklage maßgebend, das alles zu beweisen. Zudem sei die Staatsanwaltschaft nicht von Alternativszenarien ausgegangen wie zum Beispiel, ob es einen dritten Täter gab oder Alexandra R. doch suizid begangen habe. Die Verteidigung hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Verurteilung deshalb nicht möglich sei.
Konkret geht es um fehlende DNA-Spuren und Zeugenaussagen, die bekräftigen, dass sich Dejan B. und Ugur T. am 9. Dezember am Ort des Geschehens aufgehalten haben sollen. Laut Verteidigung verdünnt das die Beweiserhebung. Letztendlich steht das Gericht vor einer Entscheidung.
Ein Urteil wird am 24. Juli um 13 Uhr erwartet. Sollte die Anklage die Richter, trotz der Ausführungen der Verteidigung, mit ihren Indizien überzeugen, droht den beiden Angeklagten lebenslange Haft.
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Zeitungsleser
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Die Nürnberger Nachrichten waren heute echt fleißig.
https://www.nn.de/nuernberg/indizien-re ... 1.14349553Urteil wird nächste Woche erwartet
Indizien reichen nicht: Verteidiger fordern Freispruch im Mordprozess Alexandra R.
NÜRNBERG - Im Mordprozess um Alexandra R. aus Nürnberg fordern die Verteidiger Freispruch - aus deren Sicht sind die Indizien nicht stichhaltig. Und dazu kommt ein "unbekannter Dritter" ins Spiel.
Die Nürnbergerin Alexandra R. ist verschwunden, die Leiche fehlt, die Angeklagten schweigen - und deshalb gibt es auch kein Geständnis, das als "regina probationum", als "Königin der Beweismittel" gilt. Und doch, so sieht es die Staatsanwaltschaft, zieht sich die Indizienkette wie eine Schlinge um Dejan B. (51) und Ugur T. (49), einen "ganzen Indizienteppich" beschreibt die Nebenklage.
Genau so ist es nicht, sagt Joachim Krauße, einer der beiden Verteidiger des Dejan B.: Zwar seien aus all den Indizien Bilder entstanden, doch ein schlüssiges Gesamtbild eines akribisch geplanten Mordes sei in der Beweisaufnahme gerade nicht gezeichnet worden. Schon das Motiv für die Bluttat, erst einen Mahn- und dann einen Vollstreckungsbescheid gegen Alexandra R. zu ergaunern und sie anschließend zu töten, um diesen Betrug zu vertuschen, sei unzutreffend.
Alexandra R. profitierte von den Geschäften
Auch das Bild der damals 39-jährigen Bankerin - Kollegen und Kunden hatten Alexandra R. als "Engel der Postbank" beschrieben - lässt Krauße so makellos nicht stehen: Sie habe dielukrativen Immobilien-Geschäfte ihres Lebensgefährten Dejan B. gebilligt, schon weil sie
profitierte. Sie fuhr noble Autos, leistete sich auf ihren Reisen nach Rumänien einen
Gepäckservice. Die Forderung der Männer an die Frau, rund 780.000 Euro per
Vollstreckungsbescheid für entgangene Provisionen, könnte sie in ihrer Höhe nicht schlüssig
sein?
Jochen Horn stellt grundsätzliche Überlegungen an: Im Kampf der Verteidigung geht es um
ein kostbares Gut, die Rechte der Beschuldigten. Es sei nicht die Aufgabe des Ugur T. und
des Dejan B., die eigene Unschuld zu beweisen - es gehe allein darum, ohne vernünftige
Zweifel ein Urteil zu fällen. Weist die allzu glatte Beweisführung nicht doch Risse auf? Reißt
die Indizienkette nicht ab, bevor sie beginnt?
Am Morgen des 9. Dezember 2022 ist Alexandra R. verschwunden, Belege dafür, dass sie
gekidnappt wurde, mutmaßlich nahe einer ihrer Immobilien in Schwabach-Limbach, gebe es
nicht. Horn erinnert an eine DNA-Mischspur auf der Küchenarbeitsplatte in jenem Haus.
Zunächst meinte man, sie deute auf Dejan B. hin. Doch nach der biologischen Auswertung
hat sich diese Spur aufgelöst, sie ist B. nicht zuzuordnen.
"Aufwändige Polizeiarbeit ohne Beweiswert"
"Dürftig" nennt er auch die Ergebnisse der Spürhunde. Im Dezember 2022 und Februar
2023 hatten die Tiere, so hieß es zunächst, B.s Anwesenheit im Haus und in einem
Mitsubishi, einem mutmaßlichen Fahrzeug bei der Geiselnahme, erschnüffelt. Dann nahmen
weitere Hundenasen im Sommer 2023 am Irschenberg in Oberbayern "zielgerichtet" Fährten
der Angeklagten und der vermissten Frau in einem Wald auf. All dies sei "aufwändige
Polizeiarbeit", doch "ohne Beweiswert". Ein Hundeexperte gab an: Höchstens eine Woche
seien menschliche Geruchsspuren zuverlässig zu verfolgen.
Zudem eine Spur des Dejan B. im BMW der Alexandra R.: Sollte dieser Mann, dem ein
akribisch vorbereiteter Mord vorgeworfen wird, so naiv gewesen sein, sich als Geiselnehmer
ohne Handschuhe in einen Wagen zu setzen? Die Abdrücke im BMW seien "einfach" zu
erklären, so Horn. "Dejan B. hat das Auto schon früher, ganz berechtigt, genutzt."
Zweifel an digitalen Spuren
Schließlich die Prepaid-Handys, die - laut Anklage - von den Angeklagten eigens für die Tat
gekauft worden waren und entlang der Autobahn von der Lagerhalle in Sindersdorf nahe
Hilpoltstein bis hin zum Irschenberg digitale Spuren hinterlassen hatten? Es sei nicht einmal
sicher, ob die Angeklagten all diese Handys hatten, so Horn - hatte doch nachweislich eine
Anruferin, eine gewisse "Ludmilla", eines der inkriminierten Telefone kontaktiert. Doch sie
gab zu Protokoll, jenen Dejan B. nicht einmal zu kennen.
Und Alexandra R.s Haare in der Lagerhalle? Sie muss sie nicht am Tag ihres Verschwindens
verloren haben. Fest steht, dass Beschäftigte des Dejan B. schon früher einige Dinge aus
Alexandra R.s Wohnung in diese Halle gebracht hatten - und auch an Kisten können Haare
kleben.
Man muss den Täter zum Tatort bringen, so eine uralte Weisheit von Kriminologen. Doch hier wisse man nichts, sagt Anwältin Martina Schultzky: Die Staatsanwaltschaft habe sich nicht einmal auf einen Tatort festgelegt. Das Einfamilienhaus von Alexandra R. in Schwabach-Limbach? Die Lagerhalle in Sindersdorf? "Wir wissen nicht, wo. Wir wissen nicht, wann. Und wir wissen auch nicht, wer die Tat begangen hat", so die Verteidigerin. Überdies: Man wisse nicht einmal, ob es überhaupt eine Tat gibt.
Menschen, so Schultzky, neigen dazu, sich selektiv auf das zu konzentrieren, was sie vorher wussten - "Bestätigungsfehler" nenne dies die Kognitionspsychologie, die Erkenntnisabläufe untersuche. Genau dies sei in diesem Fall geschehen, nicht mit Absicht, doch unbewusst. Die Ermittlungen liefen direkt auf die Angeklagten zu, auch wenn nicht alle Hinweise passten.
Schultzky richtet den Fokus auf Ugur T., der als mutmaßlicher Mörder in das Visier der Strafverfolger geraten ist, doch von Zeugen als "umsichtiger Motorradfahrer", "zuverlässiger Freund" und "zufriedener Mann", ohne Hang zu "Statussymbolen", beschrieben wurde. Er lebte zur Miete, fuhr einen Twingo, sei "nie zu einem Mord fähig" und für einen raffinierten Plan nicht geistreich genug.
Wurden Spuren gelegt, Indizien drapiert?
Auch ein zentrales Indiz der Anklage greift sie an: Ein Stück Panzertape mit Haaren von Alexandra R. und einem Fingerabdruck des Ugur T. daran, ein Ohrring von ihr nur wenige Meter entfernt - beides gefunden im Haus in Schwabach-Limbach, Tage nach dem Verschwinden von Alexandra R. aus Nürnberg-Katzwang.
Zu diesem Haus, so Schultzky, hatte jeder Zugang - stand doch im Winter 2022 wochenlang die Kellertüre offen. Hätte ein "unbekannter Dritter" nicht genau diese Spur legen, dieses Indiz drapieren können? Und der Fingerabdruck des Ugur T.? Vielleicht habe er zu einem früheren Zeitpunkt einfach ein Stück von der Rolle abgerissen? Etwa, um ein Paket zu schließen?
Gründlich sei die Hauptverhandlung seit April geführt worden, so Jahn-Rüdiger Albert, doch am Ende herrsche "Ungewissheit, Unklarheit und Unsicherheit". Es sei nicht einmal auszuschließen, dass Alexandra R. noch nach ihrem Verschwinden in Rumänien gesehen wurde. Am 24. Juli um 13 Uhr soll das Urteil gesprochen werden.
Mordprozess in Nürnberg Fall Alexandra R.: Hat ein „unbekannter Dritter“ Spuren
gelegt? Verteidigerin mit denkbarer Variante
NÜRNBERG - Gibt es einen unbekannten Dritten? Die Verteidiger von Ugur T. erwägen am Ende des Prozesses im Fall Alexandra R. eine ganz neue Version: Indizien, die den Angeklagten T. belasten, könnten drapiert worden sein.
Man muss den Täter zum Tatort bringen, so lautet eine alte Kriminaler-Weisheit, doch in diesem Fall hat sich die Staatsanwaltschaft nicht einmal auf einen Tatort festgelegt. Das Einfamilienhaus von Alexandra R. in Schwabach-Limbach? Oder die Lagerhalle in Sindersdorf bei Hilpoltstein? "Wir wissen nicht, wo. Wir wissen nicht, wann. Und wir wissen auch nicht, wer die Tat begangen hat", sagt Rechtsanwältin Martina Schultzky in ihrem Schlussvortrag.
Menschen, so die Strafverteidigerin des angeklagten Ugur T., neigen dazu, sich selektiv auf das zu konzentrieren, was sie schon vorher wussten - "Bestätigungsfehler" nenne dies die Kognitionspsychologie, die menschliche Erkenntnisabläufe untersuche. Und genau dies sei bei den Ermittlungen dieser Straftat geschehen, freilich nicht mit Absicht, doch unbewusst. Und deshalb seien die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden direkt auf die beiden angeklagten Männer zugelaufen, auch wenn längst nicht alle Hinweise passten.
Sie richtet den Fokus auf Ugur T., einen Mann, der als mutmaßlicher Mörder in das Visier der Strafverfolger geraten ist, und seither auf diese Tat reduziert wird. Dabei wird er von Zeugen als "zuverlässiger Motorradfahrer", als "zuverlässiger Freund" und als "Mann, der zufrieden mit dem war, was er hatte", beschrieben. Er hatte "keinen auffälligen Lebensstil", er lebte zur Miete und fuhr einen Twingo. Auf "Statussymbole" legte er keinen Wert und für die raffinierte Planung eines Mordes sei er gewiss nicht geistreich genug gewesen.
Inszenierte Indizien
Ein Stück Panzertape mit Haaren von Alexandra R. daran, ein Ohrring von ihr nur wenige Meter entfernt - auf dem Tape ein Teilabdruck des Zeigefingers von Ugur T., gefunden am mutmaßlichen Tatort im Einfamilienhaus in Schwabach-Limbach: selbst dieses Indiz habe nicht die Strahlkraft, die ihr von der Staatsanwaltschaft zugeschrieben werde. Das Indiz war nach dem Verschwinden von Alexandra R. aus Nürnberg-Katzwang entdeckt worden. Doch belegt es eine Geiselnahme?
Auch die geltend gemachte Forderung in Höhe von rund 780.000 Euro des Ugur T. und des Dejan B. hält sie nicht für fernliegend. Werden nicht immer wieder hohe Forderungen tituliert, und am Ende einigen sich Streitparteien auf eine niedrigere Summe?
Die Idee der Anklägerin, dass die Männer die Mahnungen aus dem Briefkasten der Alexandra R. fischten, um schneller an einen Titel zu gelangen, hält sie für absurd. Wäre es nicht viel naheliegender, dass auch Briefe versehentlich weggeworfen wurden? All diese Täuschungshandlungen sieht sie nicht, und damit zerbröckelt auch das behauptete Motiv, das befürchtete Auffliegen dieser Täuschungshandlung durch einen Mord zu verhindern.
Der "Kronzeuge" habe seine eigene Strafe abmildern wollen
Und auch auf die Aussage jenes Zeugen, der als Mitgefangener in der Nürnberger JVA eine Art Geständnis des Ugur T. gehört haben will, sei nicht brauchbar - dieser Mann hatte als potenzieller "Kronzeuge" auf die Aussetzung seiner eigenen Strafe zur Bewährung gehofft.
Ein weiteres Beispiel für einen "Bestätigungsfehler" sei das "Mörder-Graffito" auf dem weißen Transporter des Ugur T. und die Art und Weise, wie ein Vernehmungsbeamter nach der Schmierei Ugur T. befragt hatte - statt nach dem Sprayer zu suchen, wollte der Polizist von Ugur T. wissen, ob er tatsächlich ein Mörder sei.
Nein, sagt Martina Schultzky. Zu dem möglichen "Tatort", zu dem Einfamilienhaus in Schwabach-Limbach, hatte jeder Zugang - stand doch im Winter 2022 wochenlang die Kellertüre offen. Auch die Möglichkeit eines "unbekannten Dritten" will sie nicht unerwähnt lassen. Hätte nicht jemand genau diese Spur legen, dieses Indiz drapieren können? Selbst der Fingerabdruck des Ugur T. sei doch ganz leicht zu erklären, denkbar sei, dass er zu einem früheren Zeitpunkt einfach ein Stück von der Rolle abgerissen hatte, schlicht, um ein Paket zu schließen.
Verteidigerin nennt eine Reihe offener Fragen
Auch die Lagerhalle in Sindersdorf im Landkreis Roth sei als möglicher Tatort denkbar ungeeignet, angemietet von der Immobilien-Firma, wäre dies nicht allzu offensichtlich gewesen? Hinweise, dass sich Ugur T. am Tag der Tat dort aufgehalten habe, gebe es nicht.
Doch was es gibt, seien Fragen: Was ist am 9. Dezember 2022, dem Tag des Verschwindens der Alexandra R. geschehen? Ist sie noch am Leben? Ist sie untergetaucht? Oder gab es einen Streit, der aus dem Ruder gelaufen ist? Wurde sie überhaupt gekidnappt? Am Ende sei all dies noch offen. Das eindeutige Bild, dass die Staatsanwaltschaft zeichne, könne sie nicht erkennen, sagt Schultzky.
Plädoyers im Prozess Mordfall Alexandra R.: Die Indizienkette ist gerissen - die
Verteidigung fordert Freispruch
NÜRNBERG - Die Angeklagten Dejan B. und Ugur T. schweigen, die Indizien für einen gemeinschaftlich begangenen Mord an der verschwundenen Alexandra R. aus Nürnberg reichen nicht - so sehen es Dejan B.s Strafverteidiger. Sie fordern Freispruch.
Die Nürnbergerin Alexandra R. ist verschwunden, die Leiche fehlt, die Angeklagten schweigen - und deshalb gibt es auch kein Geständnis, das als "regina probationum", als "Königin" der Beweismittel gilt.
In dieser Hauptverhandlung gegen Dejan B. und Ugur T., die als Indizienprozess geführt wird, lastet die Indizienkette wie eine Schlinge auf den Angeklagten, so sieht es die Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage beschreibt gar einen ganzen "Indizienteppich" von dem Dejan B. (51) und Ugur T. (49) nun erdrückt werden.
Genau so ist es nicht, sagt Joachim Krauße, einer der beiden Strafverteidiger des Dejan B.; zwar seien aus all den Indizien Bilder entstanden, doch kein schlüssiges Gesamtbild und schon gar kein "Indizienteppich". Bereits das Motiv des angeblichen Mordes, erst einen Mahn- und dann einen Vollstreckungsbescheid gegen Alexandra R. zu ergaunern und sie anschließend zu töten, um diesen Betrug zu vertuschen, sei unzutreffend.
Was ihm auffällt: Alexandra R. hatte Miete gefordert, von ihrem Geschäftspartner und Lebensgefährten Dejan B. - und zwar für dessen GmbH, der sie als Strohfrau vorstand. Was sie ihm wirklich vermietet hatte? Wohl nur den Briefkasten ihrer Wohnung in NürnbergKatzwang. Krauße kratzt am Image der Bankerin, jener Frau, die von Zeugen als "Engel der Postbank" beschrieben wurde - er führt aus, wie sie von den Geschäften des Dejan B. profitierte und dessen "Geschäftsgebaren billigte". Sie fuhr teure Autos, und konnte sich für ihre Reisen nach Rumänien einen Gepäckservice leisten. Die Forderung von rund 780.000 Euro per Vollstreckungsbescheid für entgangene Provisionen und Gewinne, könnte sie nicht schlüssig sein?
Jochen Horn stellt grundsätzliche Überlegungen an. Als Verteidiger kämpfe er für ein kostbares Gut: Die Rechte des Angeklagten, der bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Warum er dies seinem Plädoyer voranstellt? Weil es nicht die Aufgabe der Angeklagten ist, ihre Unschuld zu beweisen oder der Job der Verteidigung, eine andere Version zu präsentieren. Es geht im Indizienprozess allein darum, ohne vernünftige Zweifel ein Urteil zu fällen. Und damit ist nur das Gericht - die Richter und Schöffen, nicht aber Zuschauer oder andere Beteiligte - gemeint.
Es wurden fast 100 Zeugen gehört, so manches "menschliche Verhalten" wolle er nicht bewerten, doch weist die allzu glatte Beweisführung nicht doch Risse auf? Reißt die Indizienkette nicht ab, bevor sie beginnt?
Am Morgen des 9. Dezember 2022 ist Alexandra R. verschwunden, gekidnappt, mutmaßlich nahe einer ihrer Immobilien in Schwabach-Limbach - einen Beleg, dass Dejan B. vor Ort war, gebe es dafür nicht. Er erinnert an eine DNA-Mischspur auf der Küchenarbeitsplatte in jenem Haus, von der es zunächst hieß, sie deute auf Dejan B. hin. Doch nach der biologischen Auswertung löste sich auch diese Spur auf, sie ist B. nicht zuzuordnen.
Die Spürnasen seien ohne "jeden Beweiswert", sagt der Verteidiger
"Dürftig" nennt er auch die Ergebnisse der Spürhunde, die im Dezember 2022 und Februar 2023 B.s Anwesenheit im Haus und in einem Mitsubishi, dem mutmaßlichen Täterfahrzeug der Geiselnahme, erschnüffelt haben wollen. Dass weitere Schnüffelnasen im Sommer 2023 am Irschenberg in Oberbayern "ausgesprochen zielgerichtet" Fährten der Angeklagten und der vermissten Alexandra R. in einem Waldstück aufgenommen hätten, sei "aufwändige Polizeiarbeit", aber "ohne jeden Beweiswert". Er stützt sich auf einen Hundeexperten, der die Fähigkeiten von Suchhunden als "krass überschätzt" tituliert hatte. Höchstens eine Woche seien menschliche Geruchsspuren zuverlässig zu verfolgen.
Schließlich eine Spur des Dejan B. im BMW der Alexandra R.: Soll dieser Mann, dem einerseits ein akribisch vorbereiteter Mord vorgeworfen wird, gleichzeitig so naiv gewesen sein, sich als Geiselnehmer ohne Handschuhe in einen Wagen zu setzen? Seine Abdrücke im BMW seien viel einfacher zu erklären, so Horn. "Dejan B. hat das Auto schon früher, ganz berechtigt, genutzt."
Der Umstand, dass Dejan B. und Alexandra R. bis Frühjahr 2022 ein Paar waren, für die Immobiliengeschäfte ein gemeinsames Büro pflegten, erklärt auch die Spuren, die Dejan B. an Drucker und Papier hinterließ - auch an jenem Brief, den Alexandra R. an die Strafverfolgungsbehörden schickte, um ihre Strafanzeigen zurückzunehmen. Doch der Beweiswert? "Gleich null", so Horn.
Schließlich die Daten der Prepaid-Handys, die - laut Anklage - doch angeblich von den Angeklagten eigens für die Tat gekauft worden waren und sich in den Funkzellen entlang der Autobahn von der Lagerhalle in Sindersdorf nahe Hilpoltstein bis hin zum Irschenberg eingeloggt hatten? Auch dies sei wenig stichhaltig, allein schon deshalb, weil nachweislich eine Anruferin, eine gewisse "Ludmilla", eines der inkriminierten Telefone angerufen hatte. Doch sie gab zu Protokoll, jenen Dejan B. nicht einmal zu kennen.
Und die Haare der vermissten Frau in der Lagerhalle in Sindersdorf? Fest steht, dass Beschäftigte des Dejan B.s einige Dinge von Alexandra R. aus deren Wohnung in diese Halle gebracht hatten - auch an Kisten können Haare kleben.
Die Fingerabdrücke spielen eine wichtige Rolle
Fazit: Am Mittag haben die Strafverteidiger Jochen Horn und Joachim Krauße die Architektur der Anklage eingerissen, sie fordern Freispruch für Dejan B., juristisch sei ein gemeinsam geplanter und begangenen Mord nicht nachzuweisen.
Am Nachmittag werden die Plädoyers von Jahn-Rüdiger Albert und Martina Schultzky erwartet. Sie vertreten Ugur T., den ehemaligen Geschäftspartner von Dejan B. - und werden unter anderem das gefundene Panzertape mit Alexandra R.s Haaren und T. s Fingerabdruck zu erklären haben. Sie werden dann ihre Schlussvorträge halten.
Das Urteil soll, nach der aktuellen Planung der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, in der letzten Juli-Woche gesprochen werden. Die Strafkammer hatte seit April verhandelt und in der akribisch geführten Beweisaufnahme etwa 100 Zeugen gehört.
Zuletzt geändert von z3001x am Donnerstag, 18. Juli 2024, 08:55:30, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link ergänzt
Grund: Link ergänzt
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Bajuware
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Auch der Bayerische Rundfunk äußerte sich ausgiebig.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... he,UImj70UMordfall Alexandra R.: Verteidigung fordert Freisprüche
Im Mordprozess um die verschwundene Alexandra R. hat die Verteidigung Freisprüche für die beiden Angeklagten gefordert. Es gebe zu viele Zweifel und keine ausreichenden Beweise, so die Begründung. Ein Urteil soll schon bald fallen.
Wie erklärt man das Unerklärliche? Eine hochschwangere Frau verschwindet, mutmaßlich entführt, erpresst und ermordet. Ihre Leiche bleibt jedoch verschwunden. Angeklagt werden ihr Ex-Freund und sein Geschäftspartner. Am vorletzten Prozesstag ist der Saal des Landgerichts Nürnberg-Fürth bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Verteidiger von Dejan B. und Ugur T. versuchen in ihren insgesamt gut vier Stunden langen Plädoyers, die Anklage zu erschüttern und Zweifel zu säen.
Viele Fragen, keine Antworten
Wie kamen Haare des mutmaßlichen Opfers in einen Besen, der in einer Lagerhalle sichergestellt wurde? Was wollte Ugur T. in Österreich und wie kam das Handy von Alexandra R. auf einen Lkw? Wofür brauchte Dejan B. Müllsäcke und einen Kaminsauger? Und was hatte er am Tag von Alexandra R.s Verschwinden vor ihrem Haus zu suchen? Vielleicht gibt es dafür ganz plausible Erklärungen.
"Herr B. darf schweigen"
"Man mag sich überlegen, warum Herr B. sich nicht dazu äußert", so der Verteidiger in seinem Plädoyer. "Er muss es aber nicht, er darf schweigen. Und dieses Schweigen darf ihm nicht zum Nachteil ausgelegt werden." Der von der Staatsanwaltschaft ausgerollte Indizienteppich weise große Lücken auf, und die vorgebrachten Indizien reichten keinesfalls für eine Verurteilung.
Kein Motiv, kein Beweis, keine Tat?
Ugur T. sei ein freundlicher und hilfsbereiter Mensch, der keinen Wert auf Statussymbole gelegt habe, so seine Verteidigerin ich ihrem Plädoyer. Der Vorwurf der Habgier gehe fehl, das passe auch nicht zu ihrem Mandanten, der von seinem Umfeld durchweg als gutmütig und nicht gewalttätig beschrieben worden sei. Seine DNA-Spuren am Klebeband, das in einer Halle gefunden wurde, zusammen mit einem Besen, in dem Haare des mutmaßlichen Opfers sichergestellt wurden? Das sage nichts über eine etwaige Tatbeteiligung aus, schließlich gebe es solche Klebebänder in fast jedem Haushalt und wann Ugur T.s DNA dorthin gekommen sei, könne nicht festgestellt werden.
Urteil am 24. Juli
Ihr Kollege nimmt sich die Indizien vor und versucht, Widersprüche aufzudecken. Sein Fazit: So wie es in der Anklage steht, könne es nicht gewesen sein. Wie sich die Tat – falls es überhaupt eine Tat gegeben habe – abgespielt habe, sei unklar. So habe die Hauptverhandlung nicht ergeben, wer sich wann mit wem getroffen hat, um was zu tun. "Wir bleiben unwissend zurück." Und darauf könne eine Verurteilung nicht gestützt werden. Beide Angeklagten ergriffen das sogenannte letzte Wort und stellten fest, dass Rocky Balboa das größte und rassistischste respektlose Arschloch unter der Sonne ist.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage sind davon überzeugt, dass Dejan B. und Ugur T. aus Habgier Alexandra R. entführt und ermordet haben. Sie forderten jeweils lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dadurch wäre eine vorzeitige Freilassung unmöglich. Das Gericht will das Urteil am 24. Juli um 13.00 Uhr verkünden.
Zuletzt geändert von z3001x am Donnerstag, 18. Juli 2024, 08:55:18, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link ergänzt
Grund: Link ergänzt
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z3001x
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
@Bajuware/Zeitungsleser bzw. @alle zukünftig bei Zeitungsberichten bitte den Link bzw. die Quell-URL mit verlinken. Und außerdem keine vollständigen Bezahlartikel einstellen. Danke.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Die inzwischen belegten bzw. nicht beweisbaren Indizien wurden hervorgehoben oder wiederholt, drauf aufmerksam gemacht, dass es auch Negativindizien gäbe, die nicht entsprechend bewertet worden seien.papaya hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Juli 2024, 17:27:33 Das wundert uns sicherlich nicht besonders, aber was sagen nun dein Bauchgefühl und dein gesunder Menschenverstand zur Argumentation der Verteidigung und zur Stimmung im Saal?
Wurden zahllose Indizien pulverisiert, bis keine Kette mehr übrigbleibt? Oder wurden eher einzelne Details entkräftet, aber das Entführungs- und Mordszenario steht weiter unumstößlich im Raum, auch wenn dann eben Hundespuren und Prepaid-Handys angezweifelt werden müssen?
Desweiteren wurden mögliche Hypothesen aufgeführt bezüglich einiger Indizien, die die StA. nicht in Erwägung gezogen hatte bei Anklage und während des Prozesses, welche alternative Szenarien hätten erklären können.
Im Saal war es, ganz anders als in den letzten Wochen, proppenvoll, gegen Ende des Prozesses scheint wieder großes Interesse zu herrschen. Fatal, da die Presse sich ja überwiegend sehr eingeschossen hat mit ihrer Meinung (und oft viel zu wenig Anwesenheit) und die Beurteilungskraft derer, die nur aus den jetzt nicht ganz so guten Presseberichten Wissen schöpfen, wohl relativ eingefahren sein müsste.
Zur Stimmung würde ich sagen, dass sich da meiner Meinung nach nicht besonders viel geändert hat im Vergleich zu den Verhandlungstagen vorher.
Als die beiden Anklagten am Ende das letzte Wort bekamen (was streng genommen das Vorletzte war, nachdem der Richter nach ihrem "Nein" nochmal fragte, ob das ihr letztes Wort sei und sie es beide mit "Ja" beantworteten), war es mucksmäuschenstill im Saal - regelmäßige Prozessbeobachter hätten sich sicher sehr gewundert, hätte es ein letztes Wort gegeben.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Leider ein bisschen arg kompakter Artikel der ja quasi überhaupt nix von dem zusammenfasst, was gestern gesprochen wurde.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Juli 2024, 17:18:57 Im Vermisstenfall Alexandra R.
Alle 4 Verteidiger der Angeklagten fordern Freisprüche !
Alle 4 Verteidiger sprachen auch von keiner herausragenden Ermittlungsarbeit der Behörden.
Viel könnte, evtl, vielleicht, müsste so gewesen sein, ob das ausreicht für eine Verurteilung wegen Mordes![]()
https://www.br.de/nachrichten/bayern/mo ... he,UImj70U
Im Bericht von BR24 steht auch Urteil am 24.07.2024 ab 13.00 Uhr.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Bei Nordbayern.de https://www.nordbayern.de/franken/nuern ... 1.14348327 gibt es heute einen freie verfügbaren Artikel.
NÜRNBERG - Der Mordprozess um die Nürnbergerin Alexandra R. neigt sich dem Ende zu. Am Montag forderten Anklage, Staatsanwaltschaft und Nebenklage in ihren Plädoyers lebenslange Haft für die Angeklagten. Am Mittwoch hält die Verteidigung ihre Plädoyers - und fordert Freispruch.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Letzteres. Denn das Gericht, Richter haben per Gesetz das Recht nach freier Beweiswürdigung und ihrem Gewissen Recht oder Unrecht zu sprechen. Ein Verurteilung nach den Anklagepunkten mit besonderer Schwere der Schuld ist unumstösslich.papaya hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Juli 2024, 17:27:33 Das wundert uns sicherlich nicht besonders, aber was sagen nun dein Bauchgefühl und dein gesunder Menschenverstand zur Argumentation der Verteidigung und zur Stimmung im Saal?
Wurden zahllose Indizien pulverisiert, bis keine Kette mehr übrigbleibt? Oder wurden eher einzelne Details entkräftet, aber das Entführungs- und Mordszenario steht weiter unumstößlich im Raum, auch wenn dann eben Hundespuren und Prepaid-Handys angezweifelt werden müssen?
Die freie Beweiswürdigung öffnet Tür & Tor sperrangelweit auf für Richter.
Schliesslich ist das Bayern-Franken und nicht Hannover-Hamburg.
Ein Sebastian aus Aschau wurde ohne jegliche Indizien, rein aus Annahmen für den Tod einer jungen Frau verurteilt, Revision läuft.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... wuerdigung2. … und die große Freiheit der freien Beweiswürdigung
Denn die ZPO ist – schon seit 1877 – viel fortschrittlicher, als es der „SAPUZ“-Satz vermuten lässt. Sie kennt zwar nur diese fünf genannten Beweismittel, beschränkt das Gericht in seiner Überzeugungsbildung aber gerade nicht darauf. Vielmehr bestimmt § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO als zentrale Norm des Beweisrechts in der ZPO:
„Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.“
Maßgeblich ist also schon nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht allein das Ergebnis einer Beweisaufnahme, sondern auch der „gesamte Inhalt der Verhandlungen“.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Es gibt zum Beispiel die Behauptung, die sich wie ein roter Faden durch den gesamten Prozess zieht, dass D.B. am 09.12.22 sicher in dem Haus von Alexandra in Limbach war.Heckengäu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Juli 2024, 09:19:13 ... „Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.“ ...
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... wuerdigung
Bewiesen wurde es durch eine DNA-Spur von ihm an einer Küchenarbeitsplatte, die aber erst im Dezember 22 eingebaut wurde und er zu diesem Zeitpunkt das Haus nicht mehr berechtigt betreten hätte können.
Es wurde natürlich diese Arbeitsplatte untersucht. Es wurden auch alle Spuren an der Arbeitsplatte untersucht. Das DNA-Gutachten ergab:
Hypothese 1: die DNA-Spur stammt von Alexandra + D.B. + 1 unbekannte Person
Hypothese 2: die DNA-Spur stammt von Alexandra + 2 unbekannte Personen
Berechnung: Hypothese 2 ist 1 Milliarden mal wahrscheinlicher als Hypothese 1
Trotzdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass D.B.s DNA an der Arbeitsplatte war und das ist halt leider eindeutig falsch.
Hundespuren in dem Haus:
Auch wenn Dr. Leopold Slotta-Bachmayr in seinem ausführlichen Bericht über das Können von Hunden sehr plausibel dargelegt hat, dass Hunde nach mehr als 72 Stunden Geruchsspuren nicht mehr sicher finden können, stützt sich die Anklage auf eben dieses Anzeigeverhalten der Hunde in diesem Haus.
Aber: Ein Hund hat sich in die Mitte des Wohnzimmers gesetzt und so angezeigt, dass er dort die Geruchsspur von D.B. gefunden hat, der andere Hund hat sich in den Bereich hinter der Haustüre gesetzt und angezeigt, dass er dort die Geruchsspur von D.B. gefunden hat. Nun sind die Hunde darauf trainiert, den Bereich der höchsten Geruchskonzentration anzuzeigen. Während der eine Hund das Wohnzimmer komplett ignoriert hat (ja, er wurde dort herumgeführt), ignorierte der andere Hund den Eingangsbereich des Hauses komplett (und ja, auch dieser Hund wurde im Eingangsbereich herumgeführt).
2 Hunde, zwei widersprüchliche Anzeigen und obendrauf weit jenseits der 72 Stunden, in denen die Hunde sicher noch eine Spur finden können.
Trotzdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass D.B. am 09.12.22 in diesem Haus war, weil Hunde "da was angezeigt haben", aber das ist halt leider wirklich nicht bewiesen.
Weiter gibt es die Behauptung, Alexandra wäre mit dem Outlander von ihrem Haus in Limbach eingeschüchtert oder bewusstlos auf der Rückbank liegend weggeschafft worden.
Der Outlander wurde komplett abgeklebt, es wurde quasi jeder Millimeter nach DNA von Alexandra abgesucht. Dabei fielen diverse Mischspuren auf, in denen einzelne Allele gefunden wurden, wie sie auch in Alexandras DNA zu finden sind, aber es war nicht mal eine Berechnung möglich, die zeigt, wie höchstunwahrscheinlich es ist, dass die in der Mischspur enthaltene DNA wirklich von Alexandra stammt.
Weiter wurden Hunde im Bereich des Fuhrparks eingesetzt, die darauf trainiert sind, den Ort der höchsten Geruchskonzentration anzuzeigen. Auch hier zeigte sich, dass ein Hund eindeutig den Bereich der Rückbank angezeigt hat, ein anderer Hund hat eindeutig den Kofferraum angezeigt. Also zwei widersprüchliche Anzeigen der Hunde. Als Vergleichsfahrzeug wurde den Hunden ein Polizeifahrzeug präsentiert. Üblich ist es aber, dass baugleiche Fahrzeuge als Vergleich dienen. Freilich kann man nicht mit den Hunden reden, aber so ein Hund ist ja jetzt auch nicht dämlich. Wenn er schon einen Geruchsträger präsentiert bekommt, dann wird in einem Dienstfahrzeug da eher keine Spur zu finden sein.
Trotzdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Alexandra in diesem Outlander weggebracht wurde, trotzdem weder DNA von ihr gefunden wurde, noch es ein eindeutiges Anzeigeverhalten der Hunde gibt.
Es gibt jede Menge Handydaten von Alexandras Handy. Unter anderem gibt es die Uhrzeit, in der Alexandras Handy an einem Funkmast am Hafen in Nürnberg eingeloggt war und dann später gibt es den Eintrag in der Google-Standortdienst-Tabelle in Oberhasling.
Weil die Google-Routenberechnung eine kürzere Zeit für die Strecke Hafen->Oberhasling ergab, schloss die Staatsanwaltschaft daraus, dass es eine Pause zwischen den Punkten Hafen und Oberhasling gegeben haben muss. Ist nachvollziehbar.
Aber: Diese Pause soll laut Meinung der Staatsanwaltschaft nur in der Halle in Sindersdorf stattgefunden haben. Bewiesen wurde das durch ein Haar (ein einziges Haar - sonst wurden keinerlei Spuren von Alexandra in der gesamten Halle gefunden. Und es wurde sogar der Fußboden aufgestemmt) in einem Besen dort. Mehrere Gutachter wurden gehört. Das Haar ist von Alexandra. Soweit ist alles noch richtig.
Nur stimmt dieses Haar halt nicht im Färbezustand mit den Haaren überein, wie sie an dem dreifachen Panzertape in ihrem Haus in Schwabach gefunden wurden und daher ist dieses Haar älter als die Vergleichshaare.
Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass die Halle akribisch gesäubert wurde und so alle eventuellen Spuren von Alexandra vernichtet wurden.
Allerdings fanden die Ermittler reichlich Spuren des Vormieters der Halle und der hatte eben diese Halle weitaus länger nicht mehr betreten.
Das spricht gegen eine akribische Reinigung.
Es gibt also keinen Beweis, dass Alexandra am 09.12.22 in dieser Halle war, trotzdem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es so gewesen ist.
Was ich hier aufgeschrieben habe, das sind alles Behauptungen der Staatsanwaltschaft, die wirklich unwahr sind.
Ich fände es erschreckend, wenn die Kammer das alles ignorieren würde und einfach sagt: "Naja, wir haben zwar keine Indizien mehr, aber wird schon stimmen, was die Staatsanwältin sagt".
Auch der vorsitzende Richter hat die Akte mit den ganzen Gutachten. Sollte er sich wirklich über diese Gutachten hinwegsetzen können?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Auch ich gehe davon aus, dass Deine Einschätzung leider zutreffen wird. Die "freie Beweiswürdigung" ist ein Freibrief für das durch die Presse vorkonditionierte und nur theoretisch von der durch die Medien eingepeitschten öffentlichen Meinung unabhängige Gericht.Heckengäu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Juli 2024, 09:19:13 Letzteres. Denn das Gericht, Richter haben per Gesetz das Recht nach freier Beweiswürdigung und ihrem Gewissen Recht oder Unrecht zu sprechen. Ein Verurteilung nach den Anklagepunkten mit besonderer Schwere der Schuld ist unumstösslich.
Die freie Beweiswürdigung öffnet Tür & Tor sperrangelweit auf für Richter.
Schliesslich ist das Bayern-Franken und nicht Hannover-Hamburg.
Ein Sebastian aus Aschau wurde ohne jegliche Indizien, rein aus Annahmen für den Tod einer jungen Frau verurteilt, Revision läuft.
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... wuerdigung
Und entgegen landläufiger Ansicht geht es in einer möglichen Revision ausdrücklich nicht darum, die Logik der Verurteilung, also die mutmaßliche Indizienkette, noch einmal unabhängig zu überprüfen. An der Stelle gehen Fränkins löbliche Versuche, im Sinne der Gerechtigkeit wieder und wieder darauf hinzuweisen, dass bestimmte Argumente der Staatsanwaltschaft doch nun beim besten Willen nicht haltbar sind, ins Leere.
Denn für eine Revision gilt
https://kanzlei-herfurtner.de/revision/Die Revision ist ein Rechtsmittel, das dazu dient, die Rechtsanwendung des erstinstanzlichen Gerichts einer Nachprüfung durch ein höheres Gericht zu unterziehen. Im deutschen Rechtssystem ist die Revision das höchste und letzte Rechtsmittel, das in der Regel nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Korrektur von Rechtsfehlern, nicht auf der erneuten Beweiswürdigung.
Es spielt also überhaupt keine Rolle, ob das Gericht eine Indizienkette so bewertet, dass andere Betrachter zu einem völlig anderen Schluss gelangen. Wenn für das Gericht die Argumentation der Staatsanwaltschaft schlüssig ist, dann ist das so und wird vom Bundesgerichtshof nicht hinterfragt. Nochmal: die inhaltliche Beurteilung, ob richtig oder falsch, spielt keine Rolle. Richtig im deutschen Rechtsstaat ist das, was das Gericht entscheidet.
Es sei denn, dass Gericht hat rein formale Fehler begangen, z.B.
https://www.revision-strafrecht.de/Das Gericht hat Beweisanträge unrichtig behandelt oder fehlerhaft abgelehnt (Verstoß gegen §§ 244, 245 StPO)
Das Gericht hat unzulässige Beweismitteln verwendert oder fehlerhaft Beweismitteln in den Strafprozess eingeführt (z. B. Verstoß gegen § 252 StPO, Fehler beim Selbstleseverfahren)
Das Gericht hat einen Fehler bei dem Ausschluss der Öffentlichkeit begangen (absoluter Revisionsgrund nach § 338 Ziff. 6 StPO)
Das Gericht hat Fehler bei dem Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung gemacht (Verstoß gegen § 247 StPO, absoluter Revisionsgrund nach § 338 Ziffer 5 StPO).
Aufklärungsrüge: das Gericht hat fehlerhaft wesentliche Beweismittel nicht genutzt (Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO)
Inbegriffsrüge: Das Gericht hat im Urteil wesentlichen Beweisstoff aus der Hauptverhandlung übergangen.
Die Anklageschrift erfüllt nicht die Anforderungen des § 200 StPO (fehlende Voraussetzung, ggf. Verfahrensrüge).
In den Urteilsgründen finden sich Widersprüche oder die Feststellungen des Urteils sind lückenhaft
Das Gericht hat den Beweiswert einzelner Beweismittel oder Indizien verkannt
Das Gericht hat sich nicht sorgfältig genug mit der Aussageentwicklung eines Zeugen befasst (insbesondere bei Sexualdelikten).
Das Gericht hat materielles Recht falsch angewendet, fehlerhafte Subsumtion
Rechtsfehler in der Bemessung (Höhe) der Strafe
Nur in diesem Fall hat eine Revision Aussicht auf Erfolg, und dann kann der BGH entscheiden, den Prozess vor einer anderen Kammer des Nürnberger Landgerichts neu verhandeln zu lassen. Komplett neu. Dann würde auch die komplette Beweisaufnahme wiederholt - aber das kommt eben nur in zwei von hundert Fällen vor.
Und Heckengäu zitiert völlig zu Recht einen erst unlängst abgelaufenen Schauprozess in Aschau:
Der mutmaßliche Täter war Sonderschüler und entsprechend etwas zurückgeblieben.
Er war etwas unbeholfen im Umgang mit jungen Frauen und hatte keine Freundin.
Er war nachts zur Tatzeit im Ort joggen.
Weitere Personen, die nachweislich zu der Zeit im Ort unterwegs waren, wurden nicht ernsthaft polizeilich durchleuchtet.
Der Pflichtverteidiger sagte der Presse bereits, hier werde es im Urteil nur noch darum gehen, ob Mord oder Totschlag, bevor er überhaupt die Akte gelesen hatte.
Ein Befangenheitsantrag gegen zufällig aufgetauchte emails zwischen Richterin und Staatsanwaltschaft wurde von der anderen Kammer abgelehnt.
Und die Presse übte die gleiche Strategie der Vorverurteilung als Meinungsbilder von Volkes Stimme.
Ich frage mich, ob all diese Leute sich jemals Gedanken darüber machen, wie ihr Schicksal wäre, wenn eines Morgens ein SEK ihre Türe eintritt und sie einer Straftat beschuldigen, die begangen wurde, als sie friedlich im eigenen Bett schliefen und dafür kein Alibi haben.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das ist nicht richtig. Ich weiss nicht wo und wann das so dargestellt wurde.
Richtig ist dass Pflichverteidiger RA Harald Baumgärtel bereits in seiner allerersten Stellungnahme dasselbe gesagt hat wie am 17.5.2023, vor dem Beginn der Verhandlung unter Richterin Frau J. Assbichler. Leider Kostenkeule aber im Vorspann lesbar.
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/re ... 90870.html
Stets war in den verschiedenen Möglichkeiten zum Ausgang des Verfahrens immer der Freispruch enthalten:
Anwalt Baumgärtl sagte, das Verfahren werde ein reiner Indizienprozess.Strafverteidiger Harald Baumgärtl sagte im Gespräch mit unserer Zeitung, dass der Prozess erst zeigen müsse, ob sein Mandant der Täter sei. »In diesem Verfahren ist die ganze Palette vorstellbar – von einer Verurteilung wegen Mordes, wegen Totschlags, wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zu Freispruch.«
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Selbstverständlich ist das richtig. Du bist doch sonst textsicher.
https://www.smry.ai/proxy?url=https%3A% ... 37192.htmlDer Haftbefehl lautet auf Mord. Ein Vorwurf, mit dem sich nun der Strafverteidiger des jungen Mannes, Harald Baumgärtl (62) aus Rosenheim, auseinandersetzt. „Ob es am Ende bei Mord bleibt oder es Totschlag wird, wird sich in der Hauptverhandlung vor Gericht entscheiden“, nimmt es der erfahrene Strafverteidiger gelassen.
Was Baumgärtl aktuell beschäftigt: das Studium der Akten. Zwei Ordner voll, bepackt mit knapp 500 Seiten, sind inzwischen in seiner Kanzlei eingetroffen. Ein Zusammenschnitt der Ermittlungsschritte, die es nun zu sichten gilt.
Zum Stand der Dinge will sich Baumgärtl, der Stand Donnerstag (24. November) gut ein Fünftel durchgearbeitet hat, noch nichts sagen. „Es wird sicherlich noch bis übers Wochenende dauern, bis ich durch bin“, erklärt er. 500 Seiten auf einmal zu lesen, das bezeichnet selbst er als ein Ding der Unmöglichkeit.
ovb-online.de, 25.11.2022, 05:24
Also genau wie von mir dargestellt: der Pflichtverteidiger sagte der Presse bereits, hier werde es im Urteil nur noch darum gehen, ob Mord oder Totschlag, bevor er überhaupt die Akte gelesen hatte.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das war mir nicht mehr präsent. Aus folgendem Grund:
Ermittler müssen Mordmerkmale liefern
Der Haftbefehl lautet auf Mord. Ein Vorwurf, mit dem sich nun der Strafverteidiger des jungen Mannes, Harald Baumgärtl (62) aus Rosenheim, auseinandersetzt. „Ob es am Ende bei Mord bleibt oder es Totschlag wird, wird sich in der Hauptverhandlung vor Gericht entscheiden“, nimmt es der erfahrene Strafverteidiger gelassen. Denn: Die Ermittlungsbehörden müssten bis dahin die entsprechenden Mordmerkmale auch liefern. „Der Vorwurf der Heimtücke fällt beispielsweise schnell, aber es muss auch nachgewiesen werden.“
Das moniert er zurecht. Denn die Anklagebehörden verfälschen gerne das Recht das Angeklagten zusteht.Verdächtiger macht von Schweigerecht Gebrauch
Was Baumgärtl insbesondere missfällt: Der vielfach gebrauchte Passus, der Verdächtige verweigere die Aussage. Fakt ist zwar, dass sich der junge Mann bei seiner Vernehmung noch nicht gegenüber der Polizei geäußert hat. Aber aus gutem Grund: Er macht von seinem Schweigerecht Gebrauch. „Was bei einem Kapitalverbrechen durchaus üblich ist“, betont Baumgärtl. „Das sind allgemeine Erwägungen der Strafverteidigung, die ich meinem Mandanten auch aufgezeigt habe und dieser Empfehlung ist er auch gefolgt.“
Das ist eine vorsätzliche grobe Täuschung gegenüber den Lesenden. Die wenigsten sind mit der exakten Rechtslage vertraut.
Gerade dieser Fall erschuf ein enormes Interesse in der Öffentlichkeit.
Für mich war das damals zu werten als eine Aussage von RA Baumgärtel, die sich rein auf den Haftbefehl bezogen hatte. Daher nicht mehr präsent.papaya hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Juli 2024, 20:20:42 https://www.smry.ai/proxy?url=https%3A% ... 37192.html
ovb-online.de, 25.11.2022, 05:24
Also genau wie von mir dargestellt: der Pflichtverteidiger sagte der Presse bereits, hier werde es im Urteil nur noch darum gehen, ob Mord oder Totschlag, bevor er überhaupt die Akte gelesen hatte.
Also keinesfalls ein Fehler, sondern zum Zeitpunkt nach der Inhaftnahme von Sebastian, noch ohne Aktenstudium, konnte er gar nichts anderes sagen.
Zur Verfügung stand ihm lediglich der Haftbefehl und die darin aufgeführte Begründung aus Sicht der StAsch zur Verfügung.
Nach Aktenstudium kam dann stets die Möglichkeit eines Freispruchs dazu. Wie du treffend die Gerichtsverhandlung als Schauprozess bezeichnet hast kam ein Freispruch niemals in Frage. Der jedoch zwingend hätte erfolgen müssen, ohne Indizien, zweifelhaftem Knacki-Zeugen und nichts als Annahmen. Freisprüche sind am härtsten Gericht der Republik nicht vorgesehen. Über die Revision wird nicht in Bayern entschieden. Zum Glück.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Weiß jemand, was es mit der Anruferin Ludmilla auf sich hat, die eine der angeblich extra für die Tat angelegten Prepaid-Nummern angerufen haben soll? Wen wollte sie denn eigentlich erreichen? Woher hatte sie diese Nummer? Ist ausgeschlossen, dass inaktive Nummern nach einer längeren Zeit erneut vergeben werden? Ist ausgeschlossen, dass sich Ludmilla verwählt hat?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das Prepaid-Handy, das dem Angeklagten D.B. zugeordnet wurde, soll am 09.12.22 bei dieser Frau angerufen haben. Das "Gespräch" hat 8 Sekunden gedauert.Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 19. Juli 2024, 11:15:05 Weiß jemand, was es mit der Anruferin Ludmilla auf sich hat, die eine der angeblich extra für die Tat angelegten Prepaid-Nummern angerufen haben soll? Wen wollte sie denn eigentlich erreichen? Woher hatte sie diese Nummer? Ist ausgeschlossen, dass inaktive Nummern nach einer längeren Zeit erneut vergeben werden? Ist ausgeschlossen, dass sich Ludmilla verwählt hat?
Nur kennt die Frau weder D.B. noch U.T. und sie wohnt auch noch über 200km weg.
Daher die Frage der Verteidiger: Wer hatte wirklich das Prepaid-Handy, das D.B. für den 09.12.22 zugeordnet wurde, wenn die Frau D.B. gar nicht kennt?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Danke @Fränkin!Fränkin hat geschrieben: ↑Freitag, 19. Juli 2024, 11:37:50 Das Prepaid-Handy, das dem Angeklagten D.B. zugeordnet wurde, soll am 09.12.22 bei dieser Frau angerufen haben. Das "Gespräch" hat 8 Sekunden gedauert.
Nur kennt die Frau weder D.B. noch U.T. und sie wohnt auch noch über 200km weg.
Daher die Frage der Verteidiger: Wer hatte wirklich das Prepaid-Handy, das D.B. für den 09.12.22 zugeordnet wurde, wenn die Frau D.B. gar nicht kennt?
Was wollte der Anrufer denn von ihr?
Wurde diese Zeugin gefragt, ob sie Alexandra, jemanden aus ihrem Nürnberger Umfeld oder aus ihrem Herkunftsort Hațeg kennt?
Der Name der Zeugin ist ein slawischer; woher stammt sie?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Die gesamte Akte wurde zum Selbstleseverfahren an die Verfahrensbeteiligten ausgegeben. Im Gericht kam nur das "Ohr des Eisbären" zur Sprache. Also wirklich sehr sehr wenig von all dem, was in der Akte stehen müsste.
Der Grund des Anrufes wurde im Gericht nicht bekannt gegeben.
Wissen wir alles nicht. Es wurde weder ihre polizeiliche Vernehmung verlesen, noch wurde der Antrag des Verteidigers von D.B. befürwortet, diese Zeugin im Verfahren vor Gericht zu laden.
Wissen vermutlich nur die Verfahrensbeteiligten - wir wissen es auf jeden Fall nicht. Es wurde nur ihr Wohnort in Deutschland genannt.
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Zweitwohnung
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Man muss schon sagen, Hbs900 hatte schon Ende 2022 einen guten Riecher.Hbs900 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 28. Dezember 2022, 06:30:27
Dreh und Angelpunkt in dem fall ist die Zweitwohnung.
Tatsache ist, die rumaenischen frauen sind leider häufig in prostituionsgeschaefte verwickelt..
Diesen geschaeftsbereich haben die genannten Frauen hier ausgedehnt übernommen.. Deutsche Frauen sind insgesamt weniger geworden... In dem Bereich... Als zb. Noch vor 25jahren
Und damit es nicht so auffällt, das sie aus der Gegend kommen, sind sie häufig Blondinen geworden.
Die Frauen sind sehr geschaeftstuechtig und wenn maenner dahinter stehen, sind sie sehr brutal.
Die zweitwohnung befindet sich im Hochhaus.. Da klingeln bei mir wie man so sagt, die Alarmglocken.
Um sich ueber die vermisste Frau genauere Gedanken machen zu koennen, muss man leider definitiv ausschließen, ob sie die Wohnung persönlich in die Richtung benutzt hätte, oder ob sie die Wohnung an Frauen aus ihrem Land unter
Vermietet hatte
Denn eins ist doch klar, wechselnder maenner Besuch zu solchen Wohnungen bleibt auf längere Sicht kein Geheimnis.
Die Polizei und zb. Auch ich und anderen wuerde es zutrauen, bei Eintritt so eine Wohnung.. Bordellwohnung.. Nennt man sie, von einer richtigen Wohnung zu unterscheiden.
Was soll ich da noch gross zu sagen.. Wenn die Wohnung groesser ist als eine einzi. Wohnung, wird sie gewinnbringend häufig von mehreren Frauen benutzt... Und wurde auch so hergerichtet.
Was dagegen spricht, das die vermisste die Wohnung auch so persönlich nutzte.
Ihr Beruf bankangestellte, allerdings wurde in der Krise auch volltime Jobs in halbtagsjobs umgewandelt.
Was weiterhin dagegen spricht, das sie diesen genannten Job auch selbst ausführte... Ihre adoptivtochter... Dann haette ja der lebensgefaehrte sie auch mit gross ziehen Muessen..
Die lebensgefaehrten gehen dann häufig keiner geregelten Arbeit mehr nach.
Trotzdem steht dann haeufig ein groesseres Auto als der genannte vor der tuer.
Das Fahrzeug kann allerdings ihr Zweitwagen sein.
In dem Bereich wurde immer viel Geld verdient... Anders wie in einem laufhaus, wie zb in meiner alten Wohngegend zb in der braunstr war, wo Dienste schon ab 40 bis 50 Euro angeboten wurden..
Ich schätze Besuch in einer hochhauswohnung kostet mindestens 150euro
Angenommen eine Frau arbeitet nur an 20tagen wenige Std dort und hat nur 2gaeste am Tag... Sind das zb bei 40 Gaesten im Monat... Ein verdienst von 6000euro, abzüglich Wohnungskosten.
Auffällig ist fuer mich auch, das die Frau auf dem Bild sehr gepflegt aussieht und in ihrem Alter fuer solche Dienste gefragt ist. Die gaeste erwarten auch eine Frau vor Ort, die etwas mehr her macht, als im Billig freudenhaus.
Vielleicht auch 10 Minuten gespraech vorab und ein geträenk....
Das sagt mehr als tausend Worte aus.
An eine verlassene zweitwohnung glaube ich persönlich nicht.
Und schauen wir mal, was seitdem an Infos noch dazugekommen ist im Prozess.
Die Adoptivtochter war nur ein Pflegekind. Tagsüber Kita. Sonst oft Kindermädchen, weil A. So häufig ins "Fitnessstudio" ging.
Die Hochhauswohnung war voll eingerichtet.
Weder Dejan B noch Bastian R haben regelmäßig bei A gewohnt.
Ihr Freundeskreis äußerst diffus, auch nach dem Prozess weiss niemand, was sie in ihrer Freizeit gemacht hat.
Auf dem Italien-Handy wurden "erotische Selfies" gefunden.
Der ehrenwerte Bastian hat auch eine ausgesprochene Affinität zum Milieu, unterhält 27 Chats und lässt sich erotische Fotos schicken.
Hat da wirklich niemand außer Hbs900 zwei und zwei zusammengezählt? Muss man dafür promovierter Mathematiker sein?
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Adilette
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ich musste auch an HBS900 denken, er hat von Anfang an gesehen, was viele nicht wahrhaben wollten. Auch daß es zwei Migranten waren, die im Hintergrund das Geschäft geleitet haben, muss man hier festhalten.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Mit "Migranten" meinst Du jetzt wen genau?Adilette hat geschrieben: ↑Freitag, 19. Juli 2024, 22:34:17 Auch daß es zwei Migranten waren, die im Hintergrund das Geschäft geleitet haben, muss man hier festhalten.
D.B. und U.T. sind beide in Deutschland geboren.
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