VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 07:09:02
Die Gutachten waren eigentlich alle bis zur Anklageerhebung fertig. Man hätte sie nur lesen müssen.

Hätte deiner Meinung nach das Gericht die Anklage nicht zulassen sollen ?

Wahrheitsfindung ist auch ein zentraler Gegenstand eines Strafverfahrens.
Die Wahrheitsermittlung ist damit das oberste Ziel der richterlichen Tätigkeit 
eines Strafgerichts, welches die Schwurgerichtskammer nun mal ist.
Die Urteilsbegründung bzw. deren Erklärung sind meiner Meinung nach auch ihre Aufgabe, egal ob Freispruch oder Verurteilung.

Weder Staatsanwaltschaft noch Ermittler können hier, ein Urteil diesbezüglich fällen.
Bei Unzufriedenheit des Urteils gibt es noch den BGH zur Nachprüfung. Oder ?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 10:45:06 Hätte deiner Meinung nach das Gericht die Anklage nicht zulassen sollen ?
Du hast mich nach meiner eigenen persönlichen Meinung gefragt - hier ist meine persönliche Antwort:
Die Verhaftung war schon nicht in Ordnung und die Anklage ist es erst recht nicht, zumal einige der bei Gericht vorgestellten und nun von der Verteidigung in Frage gestellten Indizien bereits im Vorfeld bekannt und da schon fraglich waren.
Weiter verstehe ich diesen ganzen Riesenaufwand, der dem Steuerzahler selbstverständlich in Rechnung gestellt werden wird (30km Kanalabsuche, Hundertschaften der Polizei durchkämmen tagelang Waldgebiete und Sandgruben, 40-köpfige Soko, Parallelbewertung durch Beamte aus Würzburg, Gutachten ohne Ende, Hundestaffeln, Hubschrauber, Drohnen, Telefonüberwachungen, Observationen und nun dieses Mammut-Gerichtsverfahren mit allen Anwälten, Ersatzschöffen, Ersatzrichter) nicht. Muss ich aber auch nicht. Ich bin zum Glück kein Staatsanwalt und auch kein Soko-Leiter und muss mich für diese ganzen Kosten nicht rechtfertigen.

Wie gesagt: Das ist meine persönliche Meinung, die man mir gewähren möge, ohne gleich auf mich einzudreschen. Danke.
Andere Meinungen (D.B. und U.T. sind schuldig) werden hier im Forum genauso zugelassen und sind ja eher der Tenor. Wobei der etwas zu verklingen scheint.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde ein Fahrzeug der Angeklagten auf dem Video einwandfrei auf Grund eines Schadens identifiziert.

Wer war am Steuer? Der heilige Geist?

Warum war Ugur mit Alexandras Handy in Italien? Zum Eis essen?

Wie konnte man den Angeklagten nachweisen, dass sie die Entführung bereits am Vortag „geübt“ haben? Was und wohin wollten die beiden in Schwabach? Zum Tanzkurs?

Die Logik ergibt ein geplantes Verbrechen. Behauptungen, dass das Tape jemand mit Alexandras Haaren und Ugurs Speichel absichtlich im Haus platziert hat, sind doch absoluter Schwachsinn….
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 11:02:26 Du hast mich nach meiner eigenen persönlichen Meinung gefragt - hier ist meine persönliche Antwort:
Die Verhaftung war schon nicht in Ordnung und die Anklage ist es erst recht nicht, zumal einige der bei Gericht vorgestellten und nun von der Verteidigung in Frage gestellten Indizien bereits im Vorfeld bekannt und da schon fraglich waren.
Weiter verstehe ich diesen ganzen Riesenaufwand, der dem Steuerzahler selbstverständlich in Rechnung gestellt werden wird (30km Kanalabsuche, Hundertschaften der Polizei durchkämmen tagelang Waldgebiete und Sandgruben, 40-köpfige Soko, Parallelbewertung durch Beamte aus Würzburg, Gutachten ohne Ende, Hundestaffeln, Hubschrauber, Drohnen, Telefonüberwachungen, Observationen und nun dieses Mammut-Gerichtsverfahren mit allen Anwälten, Ersatzschöffen, Ersatzrichter) nicht. Muss ich aber auch nicht. Ich bin zum Glück kein Staatsanwalt und auch kein Soko-Leiter und muss mich für diese ganzen Kosten nicht rechtfertigen.

Wie gesagt: Das ist meine persönliche Meinung, die man mir gewähren möge, ohne gleich auf mich einzudreschen. Danke.
Andere Meinungen (D.B. und U.T. sind schuldig) werden hier im Forum genauso zugelassen und sind ja eher der Tenor. Wobei der etwas zu verklingen scheint.

Nein, ich dresche nicht auf dich ein, ganz im Gegenteil ;)

Für den Haftbefehl und die U-Haftdauer kann doch nicht die Kammer was dafür.
Ebenso für die gigantischen Kosten und Fehlermittlungen, die zum Teil völlig unbrauchbar vor Gericht sind. Das Gericht hat meiner Meinung nach längst bemerkt, dass vieles nicht so sein kann oder gewesen ist.
Es ist vollkommen richtig, dass Du auch die entstandenen Kosten ansprichst, ich würde sie mehr der Staatsanwaltschaft und den Ermittler zu rechen. Über die hohen Prozesskosten will ich schon gar nicht mehr reden, auch erkennbar durch eigene Anwesenheit im Saal, als Steuerzahler ohnehin.


Warum soll nicht die Möglichkeit bestehen, dass der Vorwurf eines möglichen
Tötungsdelikt, von der Kammer auch nicht gesehen wird. Die Kammer hat sich bislang ja nicht geäußert.

Das Gericht hat sich halt streng an die Strafprozessordnung zuhalten.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 11:02:26 Du hast mich nach meiner eigenen persönlichen Meinung gefragt - hier ist meine persönliche Antwort:
Die Verhaftung war schon nicht in Ordnung und die Anklage ist es erst recht nicht, zumal einige der bei Gericht vorgestellten und nun von der Verteidigung in Frage gestellten Indizien bereits im Vorfeld bekannt und da schon fraglich waren.
Weiter verstehe ich diesen ganzen Riesenaufwand, der dem Steuerzahler selbstverständlich in Rechnung gestellt werden wird (30km Kanalabsuche, Hundertschaften der Polizei durchkämmen tagelang Waldgebiete und Sandgruben, 40-köpfige Soko, Parallelbewertung durch Beamte aus Würzburg, Gutachten ohne Ende, Hundestaffeln, Hubschrauber, Drohnen, Telefonüberwachungen, Observationen und nun dieses Mammut-Gerichtsverfahren mit allen Anwälten, Ersatzschöffen, Ersatzrichter) nicht. Muss ich aber auch nicht. Ich bin zum Glück kein Staatsanwalt und auch kein Soko-Leiter und muss mich für diese ganzen Kosten nicht rechtfertigen.

Wie gesagt: Das ist meine persönliche Meinung, die man mir gewähren möge, ohne gleich auf mich einzudreschen. Danke.
Andere Meinungen (D.B. und U.T. sind schuldig) werden hier im Forum genauso zugelassen und sind ja eher der Tenor. Wobei der etwas zu verklingen scheint.
Liebe Fränkin,
ich kann Deine persönliche Meinung, so unterschreiben.
So denke ich auch- und dem gibt es, persönlich, nichts entgegenzusetzen.

und ich denke, einige User hier, würden das ebenso sehen!
Machen ist wie wollen, nur krasser 8-)
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 11:43:48 Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde ein Fahrzeug der Angeklagten auf dem Video einwandfrei auf Grund eines Schadens identifiziert.
Wer war am Steuer? Der heilige Geist?
Es war kein Fahrzeug der Angeklagten. Man sah niemanden am Steuer sitzen. Auf keiner der Videoaufnahmen.
RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 11:43:48 Warum war Ugur mit Alexandras Handy in Italien? Zum Eis essen?
Es gibt eine zeitliche Diskrepanz zwischen "Twingo fährt irgendwo durch" und "Handys passieren die gleiche Stelle".
Bisher war der Twingo am gleichen Tag in Italien wie das Handy.
Mehr gaben alle im Gericht gezeigten oder vorgelesenen Zeittabellen nicht her.
RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 11:43:48 Wie konnte man den Angeklagten nachweisen, dass sie die Entführung bereits am Vortag „geübt“ haben? Was und wohin wollten die beiden in Schwabach? Zum Tanzkurs?
Abgabe des Pflegekindes erfolgte immer im gleichen Zeitfenster gegen 8:00 Uhr.
Hätten D.B. und U.T. irgendwas am Vortag geübt haben wollen, so hätten sie das dazu benötigte Fahrzeug vor 8:00 Uhr "einsatzklar" gemacht haben müssen. Sie wurden aber erst um kurz vor 9:00 Uhr am 08.12.22 in einer Tankstelle beim Scheibenfrostschutzauffüllen gefilmt.
Was sollen sie also nach 9:00 Uhr geübt haben, wenn Alexandra zu dieser Zeit ihr Pflegekind längst abgegeben hätte, wenn nicht an diesem Tag Notbetrieb in eben dieser Kita gewesen wäre und Alexandra ihr Pflegekind deshalb daheim ließ?
RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 11:43:48 Die Logik ergibt ein geplantes Verbrechen. Behauptungen, dass das Tape jemand mit Alexandras Haaren und Ugurs Speichel absichtlich im Haus platziert hat, sind doch absoluter Schwachsinn….
An dem Tape befanden sich 99,67 Prozent DNA plus Alpha-Amylase von Alexandra und zwischen 0.17 und 0,33 Prozent DNA von U.T. Es wurde ein (ein einziger - nicht mehr) Fingerabdruck von U.T. gefunden. Es gab (zwei? weiß ich nicht mehr genau, sorry) Haare von Alexandra zwischen den drei Schichten des Panzertapes und über 8 und unter 12 Haare (die genaue Zahl habe ich gerade auch nicht parat), die an dem dreilagigen Tape als Büschel klebten.
Trotzdem ging und geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass U.T. ohne Handschuhe (sonst wäre ja der Fingerabdruck nicht auf dem Tape) den ersten Streifen des dreilagigen Tapes abgerissen hat, sich dann Handschuhe angezogen haben muss, mit Handschuhen weitere 2 Lagen Tape abgerissen hat, sie Alexandra über den Mund geklebt hat und bei all dieser Akribie anschließend das Tape auf den Boden geworfen und dort vergessen hat.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Kalle hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 08:31:18 Das sehe ich (und dann wohl auch das Gericht) etwas anders.
Gutachter müssen mit einer sauberen Fragestellung beauftragt werden, die eine Voreingenommenheit praktisch ausschließen kann.
Die Tatsache einer Befangenheit ist nicht alleinig (wenn auch überwiegend) die "Schuld" des Sachverständigen, sondern auch von demjenigen, der ein Gutachten falsch oder bewusst lenkend in Auftrag gibt und z.B. tendenziöse ggf. einseitige Vorinformationen als Grundlage für die Begutachtung vorgibt. Der Sachverständigenbeweis lebt, wie jeder andere Beweis auch, von seiner Beweiskraft. Diese ist umso schwächer je beliebiger eine Aussage wird. Das muss ein StA und Ermittler unabhängig von der fachlichen-inhaltlichen Thematik erkennen.

Vielleicht habe ich zu viele Krimis gesehen, aber das beste Beispiel ist eben die Gegenüberstellung ("Nummer 1 bitte vortreten"). Man stelle sich folgendes vor: Zeuge bekommt den Angeklagten präsentiert und Zeuge bekommt 5 ähnlich aussehende Personen, und muss sich auf eine festlegen, ohne Wissen wer nun der Hauptverdächtige ist. Welches Szenario hat nun mehr Beweiskraft für den Zeugenbeweis ?

Es ist die ureigenste Aufgabe von Ermittlung und Anklage vorab zu beurteilen, ob Indizien, Beweise vor Gericht Bestand haben. Das gilt auch für Gutachten. Die Tatsache, dass man nicht die Fachexpertise hat, befreit niemanden vom gesunden Menschenverstand welche Frage die als Ermittler stelle, am Ende auch welche Qualität an Antwort liefern kann. Und wenn man sich nicht wundert wie man mit ein paar Farbpixeln plötzlich wie durch Zauberei den Bezug zu einer konkreten Person herstellen kann, wenn man sich nicht die Brille einer Verteidigung aufsetzt, dann ist man schlichtweg nicht der richtige Ermittler oder StA und braucht sich auch nicht wundern, wenn einem das dann alles um die Ohren fliegt.

Gleiches gilt für die Spürhund-Thematik.
Du hast schon recht. Vielleicht nochmal anders ausgedrückt, die Ermittler geben ein Gutachten in Auftrag. Das Gutachten wird erstellt und die Staatsanwaltschaft entscheidet, es vor Gericht, vorzutragen. Fertig.
Die Entscheidung, die Gutachten, als stützende Indizienlast, zu sehen, lag also bei der StA.
Der Richter widerrum, hat am Ende das Recht, zu entscheiden, ob ein Gutachten, wie hier geschehen, angezweifelt werden kann und ob, ein weiteres Gutachten, notwendig ist.

Deswegen gibt es ja Gutachter und deshalb sage ich ja, dass die Ermittler, den Spuren gefolgt sind, die sie eben hatten und dann zu dem Ergebnis gekommen sind, welches in der Anklageschrift, steht.

Zu Deiner Frage, ob ich einem Zeugen, bei einer Gegenüberstellung, als glaubhaft, sehen würde.
Das käme darauf an...
Wenn ein Zeuge nur sagt, ''der ist es''; würde ich zweifeln.

Wenn ein Zeuge allerdings sagt: ''der ist es, weil mir dieses Muttermal unter dem linken Auge, die kleine Zahnlücke und die Tätowierung am Ohr, am besten in Erinnerung geblieben sind, als ich in das Gesicht des Täters sah. Durch das Schwarzlicht war auch die Zahnlücke gut sichtbar...''
Dann ist das glaubhaft.

Eine Zeugenaussage allein, liefert keinen Beweis.
Ob ein Zeuge, glaubhaft ist oder nicht, dass liefern andere Merkmale. Wie Details und Verknüpfungen... ein guter Zeuge erzählt, sachlich und er sagt nur das, was er wirklich wahrgenommen hat. Als aufrichtiger Zeuge, hat man 1.keine Angst, dass die eigene Aussage hinterfragt wird und zweitens sollte der Zeuge nichts hinzudichten. Erst recht sollte der Zeuge, keine persönlichen Interessen daran haben, die Angeklagten verurteilt sehen zu wollen. Aus persönlichen Gründen....

Fertig... Mehr meine ich nicht mit der Aussage, dass ein Ermittler kein Sachverständiger oder Gutachter sein kann....
(sonst hätte er den falschen Job)...
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 12:14:40 Es war kein Fahrzeug der Angeklagten. Man sah niemanden am Steuer sitzen. Auf keiner der Videoaufnahmen.
Wessen Fahrzeug war es?
Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 12:14:40 Es gibt eine zeitliche Diskrepanz zwischen "Twingo fährt irgendwo durch" und "Handys passieren die gleiche Stelle".
Bisher war der Twingo am gleichen Tag in Italien wie das Handy.
Mehr gaben alle im Gericht gezeigten oder vorgelesenen Zeittabellen nicht her.
Twingo in Italien und Handy in Italien. Zeitliche Diskrepanzen am selben Tag sind Haarspalterei.
Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 12:14:40 Abgabe des Pflegekindes erfolgte immer im gleichen Zeitfenster gegen 8:00 Uhr.
Hätten D.B. und U.T. irgendwas am Vortag geübt haben wollen, so hätten sie das dazu benötigte Fahrzeug vor 8:00 Uhr "einsatzklar" gemacht haben müssen. Sie wurden aber erst um kurz vor 9:00 Uhr am 08.12.22 in einer Tankstelle beim Scheibenfrostschutzauffüllen gefilmt.
Was sollen sie also nach 9:00 Uhr geübt haben, wenn Alexandra zu dieser Zeit ihr Pflegekind längst abgegeben hätte, wenn nicht an diesem Tag Notbetrieb in eben dieser Kita gewesen wäre und Alexandra ihr Pflegekind deshalb daheim ließ?
Die Tat haben sie geübt. Um für den den nächsten Tag vorbereitet zu sein. Da spielt die Uhrzeit keine große Rolle.
Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 12:14:40 An dem Tape befanden sich 99,67 Prozent DNA plus Alpha-Amylase von Alexandra und zwischen 0.17 und 0,33 Prozent DNA von U.T. Es wurde ein (ein einziger - nicht mehr) Fingerabdruck von U.T. gefunden. Es gab (zwei? weiß ich nicht mehr genau, sorry) Haare von Alexandra zwischen den drei Schichten des Panzertapes und über 8 und unter 12 Haare (die genaue Zahl habe ich gerade auch nicht parat), die an dem dreilagigen Tape als Büschel klebten.
Tja, auch ein einziger Fingerabdruck ist nun mal ein Fingerabdruck. Und dass Mörder nur durch Fehler überführt werden können, dürfte jedem klar sein. Sind einige Haare... und sogar mit Wurzel, also rausgerissen.
Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 12:14:40 Trotzdem ging und geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass U.T. ohne Handschuhe (sonst wäre ja der Fingerabdruck nicht auf dem Tape) den ersten Streifen des dreilagigen Tapes abgerissen hat, sich dann Handschuhe angezogen haben muss, mit Handschuhen weitere 2 Lagen Tape abgerissen hat, sie Alexandra über den Mund geklebt hat und bei all dieser Akribie anschließend das Tape auf den Boden geworfen und dort vergessen hat.
Da hast du mal wieder einen Denkfehler. Du gehst davon aus, dass der Abdruck während der Tat entstanden sein muss. Wenn auf dem ersten Stück Tape der Fingerabdruck ist, bedeutet dies, dass er am Anfang der Rolle war. Was für mich heißt, dass BEIM KAUF DES TAPES, LOGISCHERWEISE KEINE HANDSCHUHE getragen wurden, bei der TATAUSFÜHRUNG eben schon. Nur hat der Gute daran nicht mehr gedacht und fühlte sich sicher, weil er BEI DER TAT eben schon Handschuhe trug. Ganz einfach.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 13:21:36 Wessen Fahrzeug war es?
Das eines Zeugen.
RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 13:21:36 Twingo in Italien und Handy in Italien. Zeitliche Diskrepanzen am selben Tag sind Haarspalterei.
Ja, natürlich.
Aber wenn ein Beweis geführt werden soll, ob Handy und Twingo eine Einheit waren, dann klappt das halt mit den bisherigen Informationen nicht.
RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 13:21:36 Die Tat haben sie geübt. Um für den den nächsten Tag vorbereitet zu sein. Da spielt die Uhrzeit keine große Rolle.
Sie waren ja nicht mal in Schwabach am 08.12.22. Das waren dann äußerst seltsame Trockenübungen gute 20km von der von der Staatsanwaltschaft angenommen Ausgangsadresse entfernt.
RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 13:21:36 Tja, auch ein einziger Fingerabdruck ist nun mal ein Fingerabdruck. Und dass Mörder nur durch Fehler überführt werden können, dürfte jedem klar sein. Sind einige Haare... und sogar mit Wurzel, also rausgerissen.
Da hast du mal wieder einen Denkfehler. Du gehst davon aus, dass der Abdruck während der Tat entstanden sein muss. Wenn auf dem ersten Stück Tape der Fingerabdruck ist, bedeutet dies, dass er am Anfang der Rolle war. Was für mich heißt, dass BEIM KAUF DES TAPES, LOGISCHERWEISE KEINE HANDSCHUHE getragen wurden, bei der TATAUSFÜHRUNG eben schon. Nur hat der Gute daran nicht mehr gedacht und fühlte sich sicher, weil er BEI DER TAT eben schon Handschuhe trug. Ganz einfach.
Genau darum geht es!
Gib mir ein Klebeband, eines, dass Du irgendwann angefasst hast - ich gehe damit jemanden knebeln oder pappe mir das Band selber über den Mund. Dabei trage ich selbstverständlich Handschuhe.
Wer wird verurteilt?
Derjenige, der zuletzt ohne Handschuhe irgendwann einen einzigen Fingerabdruck auf der Rolle hinterlassen hat oder derjenige, der die Handschuhe trug?
Meint: Welche Beweiskraft hat ein (einziger) Fingerabdruck ohne Datumstempel auf drei Stück Panzertape?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 13:37:36 Das eines Zeugen.
Welcher Zeuge? Der Tschetschene? Was ist das dann für verzweifelte Wortklauberei "kein Auto der Angeklagten". Ja wow, eines, dass sie sich geliehen haben...

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 13:37:36 Ja, natürlich.
Aber wenn ein Beweis geführt werden soll, ob Handy und Twingo eine Einheit waren, dann klappt das halt mit den bisherigen Informationen nicht.
Die Logik spricht Bände. Juristische Scharmützel über die Beweiskraft einer exakten, sekundengenauen Uhrzeit tangieren die Logik nicht.
Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 13:37:36 Gib mir ein Klebeband, eines, dass Du irgendwann angefasst hast - ich gehe damit jemanden knebeln oder pappe mir das Band selber über den Mund. Dabei trage ich selbstverständlich Handschuhe.
Wer wird verurteilt?
Derjenige, der zuletzt ohne Handschuhe irgendwann einen einzigen Fingerabdruck auf der Rolle hinterlassen hat oder derjenige, der die Handschuhe trug?
Meint: Welche Beweiskraft hat ein (einziger) Fingerabdruck ohne Datumstempel auf drei Stück Panzertape?
Aha und man kann mit bloßem Auge erkennen, dass der FIngerabdruck von Ugur stammt, um das Band dann gegen ihn zu verwenden. Und natürlich hat man auch Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und weiß, wo er Klebebänder aufbewahrt :lol:

Edit: also nach dem zweiten mal lesen.... du gehst davon aus, dass Alexandra sich selbst geknebelt hat, um Ugur zu framen? :lol: Das ist ja noch besser als die Behauptung, dass ihre Verwandten über Facebook mit blauen Blumenbildern kommunizieren :lol: :lol: :lol:
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 13:45:01 Die Logik spricht Bände. Juristische Scharmützel über die Beweiskraft einer exakten, sekundengenauen Uhrzeit tangieren die Logik nicht.
Es ist ein Riesenunterschied, ob Ugur das Handy im Twingo bei sich führte, oder ob Alexandra in einem zweiten Auto im Schatten des offensichtlichen Twingos unterwegs war, der an allen möglichen Videokameras und Tankstellen vorbeigeschippert wurde, damit jeder Hilfsschüler ihn sah.
Aha und man kann mit bloßem Auge erkennen, dass der FIngerabdruck von Ugur stammt, um das Band dann gegen ihn zu verwenden. Und natürlich hat man auch Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und weiß, wo er Klebebänder aufbewahrt
In dem Umfeld gab es genügend Personen, die das Wissen hatten und auf die das möglicherweise zutreffen könnte.
Edit: also nach dem zweiten mal lesen.... du gehst davon aus, dass Alexandra sich selbst geknebelt hat, um Ugur zu framen? Das ist ja noch besser als die Behauptung, dass ihre Verwandten über Facebook mit blauen Blumenbildern kommunizieren
Nein, aber es gab mehrere Personen, die Zutritt zu ihrer Wohnung hatten und ihre DNA aus Gläsern, Trinkflaschen, Suppenlöffeln etc hätten auf das Panzertape verbringen können.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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papaya hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 15:31:47 Es ist ein Riesenunterschied, ob Ugur das Handy im Twingo bei sich führte, oder ob Alexandra in einem zweiten Auto im Schatten des offensichtlichen Twingos unterwegs war, der an allen möglichen Videokameras und Tankstellen vorbeigeschippert wurde, damit jeder Hilfsschüler ihn sah.
Warum sollte Alexandra hinter Ugur herfahren? Damit er ihr Handy an einem LKW befestigt? Wozu so ein Theater? Wenn dieser Krampf stattgefunden hätte, warum sagt Ugur nicht, dass es so war? Er wäre nicht einen Tag in U-Haft gewesen.
papaya hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 15:31:47 In dem Umfeld gab es genügend Personen, die das Wissen hatten und auf die das möglicherweise zutreffen könnte.
Nein, niemand hatte das Wissen, welcher Fingerabdruck zu Ugur gehört oder womöglich einem Kassierer oder irgendwem sonst.
papaya hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 15:31:47 Nein, aber es gab mehrere Personen, die Zutritt zu ihrer Wohnung hatten und ihre DNA aus Gläsern, Trinkflaschen, Suppenlöffeln etc hätten auf das Panzertape verbringen können.
Ja weißt, das ist nicht mal so blöd. Z.B. behauptet Steven Avery aus dem gleichnamigen Fall bis heute (für mich glaubhaft), dass jemand Blut von ihm aus dem Waschbecken entwendet hat. (Für mich immernoch die beste True Crime Doku überhaupt: Making a Murderer). Aber zum Beispiel wären doch dann unerklärliche Suppenreste mit in der DNA. Und nochdazu wäre ein enormes Risiko dabei, dass irgendwelche Hautschuppen oder sonstige DNA Partikel des "Framers" mit ins preparierte Tape kommen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 13:21:36 Wessen Fahrzeug war es?



Twingo in Italien und Handy in Italien. Zeitliche Diskrepanzen am selben Tag sind Haarspalterei.



Die Tat haben sie geübt. Um für den den nächsten Tag vorbereitet zu sein. Da spielt die Uhrzeit keine große Rolle.



Tja, auch ein einziger Fingerabdruck ist nun mal ein Fingerabdruck. Und dass Mörder nur durch Fehler überführt werden können, dürfte jedem klar sein. Sind einige Haare... und sogar mit Wurzel, also rausgerissen.



Da hast du mal wieder einen Denkfehler. Du gehst davon aus, dass der Abdruck während der Tat entstanden sein muss. Wenn auf dem ersten Stück Tape der Fingerabdruck ist, bedeutet dies, dass er am Anfang der Rolle war. Was für mich heißt, dass BEIM KAUF DES TAPES, LOGISCHERWEISE KEINE HANDSCHUHE getragen wurden, bei der TATAUSFÜHRUNG eben schon. Nur hat der Gute daran nicht mehr gedacht und fühlte sich sicher, weil er BEI DER TAT eben schon Handschuhe trug. Ganz einfach.
Wer hat denn behauptet, es hätte sich um eine frisch gekaufte Rolle eines Tapes gehandelt? Im Baubusiness? Da haben die Leute die zuhauf in ihren Transportern.
Genau - es ist nicht bekannt, ob es sich um eine frische Rolle handelt, die an diesem Tag das erste Mal aufgerollt wurde. Und auch das Gegenteil kann niemand beweisen. Die sind doch in der Regel auch verpackt, hab gestern erst eine gekauft.

Wenn ich mit Tape oder anderem hantiere, reiß ich mir da bei der kleinsten versehentlich Berührung auch Haare aus - pappt ja teilweise wie blöd. Mit Wurzel. Aber auch so verliert jeder Mensch täglich Haare - darunter ebenfalls welche mit Wurzel. Ohne Gewalt. Möglich wäre theoretisch sogar, dass ein Stück Klebeband auf dem Boden liegt, mit der Klebeseite nach unten, auf dem auch ausgefallene Haare liegen. Die bleiben dann also dran kleben.

Und was ich persönlich übrigens auch mit Gewebebändern o.Ä. mache: ich benutze oft die Zähne, um ein Stück abzureißen. Machen glaub viele Menschen auf diese Weise. Ergo klebt da auch mein Speichel dran.

Das mag schlüssig klingen, beweist aber halt nichts.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Sronson »

papaya hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 10:10:56 Das ist schön. Ich nehme an, du hast diese Liste schon gelesen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von ... tsprechung
Danke @papaya! Eine schlimme Liste ist das. Am beklemmendsten die nicht gerechtfertigten Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen inkl. Zwangsmedikation, siehe bspw. den Fall Michael Perez. Jeden könnte es treffen; man muss nur zur falschen Zeit am falschen Ort sein oder an einflussreiche Menschen geraten, die einem nicht wohl gesonnen sind.
Fränkin
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 17:11:21 Danke @papaya! Eine schlimme Liste ist das. Am beklemmendsten die nicht gerechtfertigten Zwangsunterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen inkl. Zwangsmedikation, siehe bspw. den Fall Michael Perez. Jeden könnte es treffen; man muss nur zur falschen Zeit am falschen Ort sein oder an einflussreiche Menschen geraten, die einem nicht wohl gesonnen sind.
Nur noch kurz - weil's zu dem Zwangsunterbringungsthema passt und wir den Namen des forensichen Psychiaters bereits im Alexandra-Fall mehrfach gehört haben: https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath und https://www.kurier.de/inhalt.mit-dem-le ... 62e54.html
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Dr. rer. nat. Maria E.
Gutachterin forensische Molekularbiologie bei Forensisch-Analytische Laboratorien Rechtsmedizin Erlangen hat sich den Fingerabdruck angesehen.

Die Aufgabenstellung an sie war, den Vergleichsfingerabdruck mit dem Fingerabdruck am Klebeband anzusehen. Sie hat mehr als 30 übereinstimmende Merkmale erkannt.
Weniger als die Hälfte dieser Merkmale würde rechtlich vollkommen ausreichen, dass es sich um denselben Fingerabdruck handelt. Der Fingerabdruck war sehr deutlich und die Merkmale ausgezeichnet.

Unter anderem hat sie auch DNA-Spuren am Klebeband, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 13 Milliarden zu Alexandra gehören, zu befassen.

Nichts anderes hat die Frau auch nicht gemacht, weil es nicht zu Ihrer Aufgabenstellung/Auftrag gehört. Wie die Ermittler und das Gericht damit umgehen, ist deren Angelegenheit.

Übrigens der Gutachter Dr. Bernd S., der Haareinfärbungen von Alexandra bewertet hat, ist aus demselben Institut.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 17:26:37 Nur noch kurz - weil's zu dem Zwangsunterbringungsthema passt und wir den Namen des forensichen Psychiaters bereits im Alexandra-Fall mehrfach gehört haben: https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath und https://www.kurier.de/inhalt.mit-dem-le ... 62e54.html

Dennoch halten die Gerichte an dieser Person fest.

Andere häufige Prozessbeobachter berichten mir, es gäbe zwar einen weiteren
forensischen psychiatrischen Gutachter, der jedoch seine Chefarzttätigkeit als vorrangig ansieht.
Vermutlich gibt es zu wenige Experten hierfür?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 17:26:37…und wir den Namen des forensichen Psychiaters bereits im Alexandra-Fall mehrfach gehört haben…
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 21:09:15 Dennoch halten die Gerichte an dieser Person fest.
Geht es um Klaus Leipziger, ehemaliger Chefarzt der Forensik?
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Juli 2024, 10:45:06 Hätte deiner Meinung nach das Gericht die Anklage nicht zulassen sollen ?

Wahrheitsfindung ist auch ein zentraler Gegenstand eines Strafverfahrens.
Die Wahrheitsermittlung ist damit das oberste Ziel der richterlichen Tätigkeit 
eines Strafgerichts, welches die Schwurgerichtskammer nun mal ist.
Die Urteilsbegründung bzw. deren Erklärung sind meiner Meinung nach auch ihre Aufgabe, egal ob Freispruch oder Verurteilung.

Weder Staatsanwaltschaft noch Ermittler können hier, ein Urteil diesbezüglich fällen.
Bei Unzufriedenheit des Urteils gibt es noch den BGH zur Nachprüfung. Oder ?
Du hast Fränkin gefragt, aber ich sage gerne auch meine Meinung:

Wir haben von Anfang an, ab der Pressemitteilung zur Zulassung der Klage diese Pressemitteilung hier im Forum auseinandergenommen und auf ihre Widersprüche hingewiesen. Ja, das Gericht hätte basierend auf den polizeilichen Ermittlungsergebnissen diese Klage nicht zulassen sollen.

Die Wahrheitsfindung ist löblich, hier wurden aber zwei Männer vom SEK überfallen und sitzen seit 10 Monaten in Haft, während ein Indiz nach dem anderen zusammenbricht.

Die BGH-Nachprüfung wird leider völlig überschätzt. Dabei werden ausschließlich mögliche Formfehler des Landgerichts evaluiert. Im Fall von juristischen Formfehlern kann der Fall zur erneuten Verhandlung an das LG zurück verwiesen werden.

Der BGH prüft nicht, ob die freie Beweiswürdigung des Gerichts den Fakten angemessen war. Wenn im Gericht fünf Rocky Balboas sitzen und keinen formellen Bock schießen, landen zwei Unschuldige lebenslang hinter Gittern.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Ich würde nie Unschuldige verurteilen.

Es liegen aber eben erdrückende Indizien vor, die immernoch gewaltig, ja sogar viel gewaltiger als in den meisten anderen Fällen sind. Dass das Haar in Sindersdorf wegfällt OKAAAYYY, aber dass man nicht gAnZ GeNaU sagen kann, welcher der beiden Angeklagten, das am Tag des Mordes von eben diesen geliehene und E I N W A N D F R E I identifizierte Auto gefahren und vor dem Limbacher Haus geparkt hat, entlastet doch niemanden? Wir haben dazu noch:

- EINEN ZEUGEN, der DEJAN B. EINWANDFREI vor dem Haus von Alexandra am Tag des MORDES identifiziert hat
- Nochmal: das EINWANDFREI identifizierte geliehene Fahrzeug, dass vor dem Limbacher Haus stand
- Den Durchschlag des handgeschriebenen und durch Angst verwackelten Brief, der die Unschuld der beiden Angeklagten beteuert
- Ein Tape, das EINWANDFREI den Fingerabdruck des Moslems Ugur T. trägt, den Speichel und ausgerissene Haare des Mordopfers aufweist
- Eine EINWANDFREI dokumentierte Fahrt nach Italien, just wo das Mobiltelefon des hochschwangeren MORDOPFERS auf einem LKW platziert wurde (auf Grund ihres Zustands wohl im Leben nicht von ihr selbst)
- Einen weiteren Zeugen, der angibt, Ugur hätte damit geprahlt, dass Alexandra nichts mehr sagen könne
- Wir haben dazu Angeklagte die nachweislich gelogen haben in Bezug auf ihren angeblich fahruntüchtigen Fuhrpark
- Zwei Angeklagte, die lieber schweigen, statt womöglich in 10 Sekunden bei einer ansonsten lebendigen Alexandra alles aufklären könnten (dass sie das Recht dazu haben ist mir scheiss egal, das würde kein einziger Unschuldiger auf dieser Erde tun und nicht einen Tag freiwillig in den Knast gehen)

Es sind erdrückende Beweise. Aber in einem Land, in dem weiße und christliche Europäer gegängelt, gegeißelt und mundtot gemacht werden, halte ich mittlerweile jeden möglichen Ausgang in einem derartigen "Rechtssystem" für möglich. Selbst einen Freispruch. Wenn sich sogar die lokale Provinzpresse in einen derartigen Blödsinn für deren "Clickbait" einspannen lässt, ist auch die sog. "4. Gewalt" restlos am Ende.

---Text entfernt---
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