VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ja, so ist das. So what? Über Milliarden für Waffenlieferungen in die Ukraine, Lebensunterhalt für Flüchtlinge und Migranten und Prozesskosten für die darunter straffällig gewordenen regt sich ja auch keiner auf.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Die Frage ist, haben die beiden Angeklagten tatsächlich jeweils vier Verteidiger an ihrer Seite?
Offengesagt habe ich noch nichts gefunden, was das bestätigt.
Jeweils zwei Pflichverteidiger, das ist gesichert.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Klugscheißer hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 15:19:32 Die Frage ist, haben die beiden Angeklagten tatsächlich jeweils vier Verteidiger an ihrer Seite?
Offengesagt habe ich noch nichts gefunden, was das bestätigt.
Jeweils zwei Pflichverteidiger, das ist gesichert.
Aushang: Sitzungssaal E.006 im Strafjustizzentrum am LG Nbg./Fürth.
Verfahrensbeteiligte, Bevollmächtigte u.a.
Strafverteidiger des Angeklagten Dejan B.
Jochen Horn und Christian Krause
Strafverteidiger des Angeklagten Ugur T.
Martina Schultzky und Dr. Jahn-Rüdiger Albert
Anmerkung: Es gibt auch zwischen Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger eine Mischfunktion.
Ein Anwalt kann Pflichtverteidiger sein, erbringt aber die Leistungen eines Wahlverteidigers, den Differenzbetrag muss der Angeklagte jedoch selbst aufbringen, wenn er meint, dieses System wäre, für ihn das richtige.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Also haben D.B. und U.T. jeweils die in einem solchen Verfahren erforderliche Mindestanzahl von zwei Verteidigern.
Wer hat den einzelnen Verteidiger jeweils beauftragt?
D.B. oder U.T.? Dann ist es ein Wahlverteidiger.
Das Gericht/der Staat? Dann ist es ein Pflichtverteidiger.
Weiß jemand, wie es sich jeweils bei den Verteidigern verhält?
Wer hat den einzelnen Verteidiger jeweils beauftragt?
D.B. oder U.T.? Dann ist es ein Wahlverteidiger.
Das Gericht/der Staat? Dann ist es ein Pflichtverteidiger.
Weiß jemand, wie es sich jeweils bei den Verteidigern verhält?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ugur heißt er, nicht UgarAlex123 hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 17:29:12 Also haben D.B. und U.T. jeweils die in einem solchen Verfahren erforderliche Mindestanzahl von zwei Verteidigern.
Wer hat den einzelnen Verteidiger jeweils beauftragt?
D.B. oder U.T.? Dann ist es ein Wahlverteidiger.
Das Gericht/der Staat? Dann ist es ein Pflichtverteidiger.
Weiß jemand, wie es sich jeweils bei den Verteidigern verhält?

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Danke für den Hinweis, sehr aufmerksam.
Hätte auch ein Originalfoto von der Schautafel des Gerichts einstellen können, dann wäre der Irrtum nicht passiert. Richtigstellung erfolgt umgehend

Der Fehler wird jedoch kaum relevant für die Urteilsfindung sein. Oder

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das heißt, dass jeder der beiden Angeklagten von jeweils zwei Pflichtverteidigern vertreten wird. Ansonsten scheinen die beiden Angekagten keine weiteren Verteidiger zu haben.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 16:40:11 Aushang: Sitzungssaal E.006 im Strafjustizzentrum am LG Nbg./Fürth.
Verfahrensbeteiligte, Bevollmächtigte u.a.
Strafverteidiger des Angeklagten Dejan B.
Jochen Horn und Christian Krause
Strafverteidiger des Angeklagten Ugar T.
Martina Schultzky und Dr. Jahn-Rüdiger Albert
Es gibt Zwangspflichtverteidiger, wenn das Gericht einem Angeklagten einen solchen Verteidiger zuordnet
und Wahlpflichverteidiger, wenn der Angeklagte z.B. mit einem Anwalt seiner Wahl schon zusammengearbeitet hat und nun diesen als Pflichtverteidiger haben möchte und das Gericht damit einverstanden ist.
Zwangspflichtverteidiger und Wahlpflichtverteidiger unterrscheiden sich nicht in ihren Aufgaben.
Was sollen das für Leistungen eines Wahlverteidigers sein, die über die Leistungen eines Pflichtverteidigers hinausgehen?Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 16:40:11 Anmerkung: Es gibt auch zwischen Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger eine Mischfunktion.
Ein Anwalt kann Pflichtverteidiger sein, erbringt aber die Leistungen eines Wahlverteidigers, den Differenzbetrag muss der Angeklagte jedoch selbst aufbringen, wenn er meint, dieses System wäre, für ihn das richtige.
Beiden Angeklagten wurden jeweils zwei Pflichtverteidiger zur Seite gestellt.Alex123 hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 17:29:12 Also haben D.B. und U.T. jeweils die in einem solchen Verfahren erforderliche Mindestanzahl von zwei Verteidigern.
Wer hat den einzelnen Verteidiger jeweils beauftragt?
D.B. oder U.T.? Dann ist es ein Wahlverteidiger.
Das Gericht/der Staat? Dann ist es ein Pflichtverteidiger.
Weiß jemand, wie es sich jeweils bei den Verteidigern verhält?
Es sieht nicht so aus, als seien noch weitere Wahlverteidiger zugange.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Stimmt. Prozesskostenhilfe wird er wahrscheinlich dann nicht bekommen.Was mich weitaus mehr interessieren würde, wie sieht das mit der Vergütung der jeweiligen Wahlverteidiger aus? Dejan lebt ja eigentlich vom Bürgergeld.
Aber ich kenn mich mit Anwälten und deren Bezahlung nicht aus.
Mich würde interessieren, wie die Polizei auf Oberhassling, gekommen ist? Wurde das vor Gericht, gesagt?
Oder wie sind sie auf die Spur, mit der Lagerhalle, in Sindersdort, gekommen?
Hat die andere Freundin, eigentlich mit B.R. zusammengelebt und warum hat sich die Schwester von B.R. an den Angeklagten, D.B., gewendet, nach dem Verschwinden?
Mal wieder Fragen über Fragen. Die mich aber interessieren würden.
Ich danke schonmal für Antworten.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Wohl eher nicht, wenn es bei https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... er,UFPOnFS heißt:Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 22:44:37
Hat die andere Freundin, eigentlich mit B.R. zusammengelebt ...
Während ihrer Schwangerschaft sei Bastian R. häufig bei ihr gewesen, auch wenn er da schon distanzierter wirkte.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Auf Oberhasling kamen die Ermittler über den Google Standortdienst, der auf jedem halbwegs neuen Android-Handy standardmäßig aktiviert ist.Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 22:44:37 Mich würde interessieren, wie die Polizei auf Oberhassling, gekommen ist? Wurde das vor Gericht, gesagt?
Google sammelt unendlich Daten über den Handynutzer. Und von diesen vielen Daten hat Google eine Tabelle mit Koordinaten und Uhrzeiten herausgerückt, aus der die Bewegungen des Handys von Alexandra vom 09.12.22 nachvollzogen werden konnten.
Hier ein paar Infos über den Google-Standortdienst (den man bei Gericht "Google Emergency Request" nannte): https://www.android.com/intl/de_de/safe ... n-service/
Wichtig dazu, weil es "woanders" einfach falsch dargestellt wird: Für den Google Standortdienst muss das eigene WLAN am Handy nicht an sein. Das Handy verbindet sich auch mit keinem WLAN und kann daher auch nicht über die Ecken, an denen es sich mit irgendwelchen WLANS verbunden hat, geortet werden.
Es ist vielmehr so, dass Google natürlich die genauen Koordinaten der Mobilfunkmasten kennt. Obendrauf kennt Google einen großen Teil der Home-WLANs.
Trägt man nun sein Handy durch eine Straße, so kommt das Handy an diversen WLANs vorbei. So passiert man z.B. das WLAN-Schmidt, das WLAN-Meier, das WLAN-Müller, das WLAN-Hinz und das WLAN-Kunz. Hat sich an einem dieser WLANs mal ein Google-User angemeldet, so kennt Google dieses WLAN - also seinen Standort und seine Reichweite.
Nun kommt ein unschuldiges frisch entführtes Handy an diesen WLANs vorbei - die müssen dazu nicht offen sein, das Handy verbindet sich nicht mit diesen WLANs - aber das Handy "merkt sich", wo es gerade entlang getragen wurde (auch wenn WLAN und GPS an diesem Handy aus ist) und übermittelt diese Informationen Google. Google weiß, wie stark die jeweiligen WLANs sind (weil es ja deren Standardnutzer kennt und weiß, wann die immer "out of range" sind) und kann so den genauen Standort eines Handys bestimmen.
Google "verkauft" uns diesen tollen Dienst so: Wenn man Hilfe braucht und nicht weiß, wo man gerade ist, übermittelt der Google Standortdienst beim Notruf (110, 112) den aktuellen Standort des Handys. Polizei und Feuerwehr/Rettungsdienst können auf diesen Standort zurückgreifen. (sinngemäß wiedergegeben)
Um Googles Sammelleidenschaft zu unterbinden, kann man diesen Dienst natürlich ausschalten: Einstellungen -> Standort(anfragen) -> Standortdienste -> Notfall-Standortdienst -> An oder Aus.
Nochmal: Alexandras Handy war mit keinem WLAN in Oberhasling verbunden und es hat auch keiner in Oberhasling mit dem Handy die 112 oder die 110 gewählt. Google hat diese Standort-Daten gespeichert und den Ermittlern auf Nachfrage übersandt.
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Klugscheißer hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 22:14:25
Zwangspflichtverteidiger und Wahlpflichtverteidiger unterrscheiden sich nicht in ihren Aufgaben.
Was sollen das für Leistungen eines Wahlverteidigers sein, die über die Leistungen eines Pflichtverteidigers hinausgehen
Zwischen Wahl- und Pflichtverteidigern bestehen schon Unterschiede, speziell in Bezug auf die Art der Beauftragung und insbesondere den Gebühren. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass der
Wahlverteidiger im jedem Strafverfahren aktiv werden kann, während der Pflichtverteidiger nur unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen beigeordnet werden kann. Dies führt dazu, dass Beschuldigte, die sich keinen Wahlverteidiger leisten können, häufig ohne juristischen Beistand bleiben, weil die Bedingungen für einen Pflichtverteidiger nicht erfüllt bzw. gegeben sind. Wahlverteidiger kann während des Verfahrens Mandant beenden, Pflichtverteidiger nicht.
Im Fall Alexandra R. sind alle Bedingungen für den Anspruch eines Pflichtverteidigers erfüllt.
Im Gerichtssaal sieht man dies sehr deutlich an dem Engagement/Anwesenheit sowie unterschiedlicher Rechtsauffassung der Anwälte. Vom Gesetz her soll es keinen Unterschied geben, in der Praxis jedoch schon. Den Pflichtverteidiger bestimmt das Gericht ihrer Wahl außerdem.
Da geht es zum Beispiel um Betreuung/Beratung der Angehörigen. Einbeziehung von
Spezialisten bestimmter Fachgebiete und deren Einschätzung zu dem Fall. Vorbereitung
des Angeklagten auf das Verfahren usw. Das sind Leistungen eines guten Wahlverteidigers.
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Re:
Es geht nicht um einen Anspruch, den der Angeklagte hat und in dem er frei ist, den wahrzunehmen, sondern um § 140 StPO Notwendige Verteidigung.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Samstag, 15. Juni 2024, 00:39:47
Im Fall Alexandra R. sind alle Bedingungen für den Anspruch eines Pflichtverteidigers erfüllt.
Das Gericht wird aber kaum einen Pflichtverteidiger beiordnen, den der Angeklagte ablehnt.Im Gerichtssaal sieht man dies sehr deutlich an dem Engagement/Anwesenheit sowie unterschiedlicher Rechtsauffassung der Anwälte. Vom Gesetz her soll es keinen Unterschied geben, in der Praxis schon. Den Pflichtverteidiger bestimmt das Gericht ihrer Wahl außerdem.
Welche Angehörigen meinst du? Die der Angeklagten? Die Nebenkläger?Da geht es zum Beispiel um Betreuung/Beratung der Angehörigen.
Das ist nicht einem Wahlverrteidiger vorbehalten, wobei es aber der Kammer vorbehalten bleibt, ob sie weiteren Gutachten zustimmt.Einbeziehung von Spezialisten bestimmter Fachgebiete und deren Einschätzung zu dem Fall.
Das sind ebenfalls die Aufgaben eines Pflichtverteidigers.Vorbereitung des Angeklagten auf das Verfahren usw. Das sind Leistungen eines guten Wahlverteidigers.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Lieben Dank, für Deine ausführliche Erklärung!Fränkin hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 23:46:57 Auf Oberhasling kamen die Ermittler über den Google Standortdienst, der auf jedem halbwegs neuen Android-Handy standardmäßig aktiviert ist.
Google sammelt unendlich Daten über den Handynutzer. Und von diesen vielen Daten hat Google eine Tabelle mit Koordinaten und Uhrzeiten herausgerückt, aus der die Bewegungen des Handys von Alexandra vom 09.12.22 nachvollzogen werden konnten.
Hier ein paar Infos über den Google-Standortdienst (den man bei Gericht "Google Emergency Request" nannte): https://www.android.com/intl/de_de/safe ... n-service/
Wichtig dazu, weil es "woanders" einfach falsch dargestellt wird: Für den Google Standortdienst muss das eigene WLAN am Handy nicht an sein. Das Handy verbindet sich auch mit keinem WLAN und kann daher auch nicht über die Ecken, an denen es sich mit irgendwelchen WLANS verbunden hat, geortet werden.
Es ist vielmehr so, dass Google natürlich die genauen Koordinaten der Mobilfunkmasten kennt. Obendrauf kennt Google einen großen Teil der Home-WLANs.
Trägt man nun sein Handy durch eine Straße, so kommt das Handy an diversen WLANs vorbei. So passiert man z.B. das WLAN-Schmidt, das WLAN-Meier, das WLAN-Müller, das WLAN-Hinz und das WLAN-Kunz. Hat sich an einem dieser WLANs mal ein Google-User angemeldet, so kennt Google dieses WLAN - also seinen Standort und seine Reichweite.
Nun kommt ein unschuldiges frisch entführtes Handy an diesen WLANs vorbei - die müssen dazu nicht offen sein, das Handy verbindet sich nicht mit diesen WLANs - aber das Handy "merkt sich", wo es gerade entlang getragen wurde (auch wenn WLAN und GPS an diesem Handy aus ist) und übermittelt diese Informationen Google. Google weiß, wie stark die jeweiligen WLANs sind (weil es ja deren Standardnutzer kennt und weiß, wann die immer "out of range" sind) und kann so den genauen Standort eines Handys bestimmen.
Google "verkauft" uns diesen tollen Dienst so: Wenn man Hilfe braucht und nicht weiß, wo man gerade ist, übermittelt der Google Standortdienst beim Notruf (110, 112) den aktuellen Standort des Handys. Polizei und Feuerwehr/Rettungsdienst können auf diesen Standort zurückgreifen. (sinngemäß wiedergegeben)
Um Googles Sammelleidenschaft zu unterbinden, kann man diesen Dienst natürlich ausschalten: Einstellungen -> Standort(anfragen) -> Standortdienste -> Notfall-Standortdienst -> An oder Aus.
Nochmal: Alexandras Handy war mit keinem WLAN in Oberhasling verbunden und es hat auch keiner in Oberhasling mit dem Handy die 112 oder die 110 gewählt. Google hat diese Standort-Daten gespeichert und den Ermittlern auf Nachfrage übersandt.
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Auch in, Oberhasling, war sie nirgends eingeloggt? Genau wie in Sindersdorf!
Das letzte Signal in einem W-lan war dann in Nürnberg oder in SC-Limbach?
Waren die Prepaid-Handys der Angeklagten dort wenigstens ortbar? Bzw. waren die Ortungen, dieser Geräte, gleich mit Alexandras?
U.T. wurde dann ja weiter südlich erfasst. Nur über die Videoaufnahmen oder gab es da auch Handyortungen?
(sorry, dass ich soviele Fragen habe. Aber für mich ergibt sich noch immer kein Bild, wie das alles zusammen passen soll... )
Oh, danke. das hab ich dann wohl nicht ganz verstanden.Klugscheißer hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 23:29:57
Wohl eher nicht, wenn es bei https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... er,UFPOnFS heißt:
Diese 2.Frau hat aber nichts mit Imobilien am Hut gehabt, oder vielmehr, sie kannte die Angeklagten jetzt nicht, oder?
Waren sie und B.R. schon länger ein Paar? Also laut Berichten, ist sie ja aus allen Wolken gefallen, als sie von Alexandra gehört hat. Hatte sie Zukunftspläne, mit B.R. und dem Baby und wie war die Beziehung zwischen den beiden? (Das interessiert mich, weil mich interessieren würde, wie B.R. so, in Beziehungen, war).
Ich will mir nur ungefähr mal davon ein Bild machen, wer mit wem, Kontakt hatte und wer/wie, mit wem Geschäfte gemacht hat bzw., wer nach dem Verschwinden, welche Rolle übernommen hat.
Eine Chronologie, mit Fakten, gibt es leider nirgends.
Welche Rolle spielte die Freundin von Alexandra? Also diejenige, die ihr beim Aufpassen auf die Pflegetochter, geholfen hat? Sollte diese nicht am Tag des Verschwindens, auch die Pflegetochter, aus der Kita abholen? Oder war das eine Falschmeldung? War sie eine Bezugsperson, für Alexandra oder nur für die Pflegetochter?
Und wer ist jetzt, die eine gute Freundin von B.R (von der hier auch schon geschrieben wurde)? Kennt sie die Angeklagten auch?
Oder ist nur Alexandra, dass Bindeglied, zwischen allen anderen?
Wie stand die Schwester von B.R. zu der doppelten Schwangerschaft? Lt. Artikel, wusste sie ja bescheid. Zu der anderen Frau hatte sie dann wohl eher keinen so guten Draht. Zumindest nicht, wenn sie geholfen hat, dass B.R.'s Doppelbeziehung, nicht auffliegt. War Alexandra häufiger, mit der Familie von B.R., zusammen? Was sagten die Eltern dazu, oder waren diese nicht eingeweiht? Vor allem, wenn B.R. plötzlich die Pflegetochter, von Alexandra hatte. Hat er ihnen die Wahrheit erzählt, oder gab es auch da, abenteuerliche Geschichten, woher das Kind, plötzlich kam?
Wie war das mit den Angeklagten? Also wenn D.B. und Alexandra, so eine lange Beziehung hatten, wer konnte das bislang bestätigen? Wie war diese Beziehung, für Aussenstehende, greifbar? Was sagt die Freundin, die die Pflegetochter betreut hat, über die Beziehung, der Pflegeeltern, aus?
So, dass wär's mal wieder... So viele Fragezeichen und noch immer kein Durchblick, wie der Alltag und das Leben, der Vermissten, ausgesehen hat.
Über das Opfer, erfährt man leider viel zu viel, unterschiedliches.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
In Oberhasling (immer noch mit einem S) war Alexandras Handy nicht in einem WLAN eingeloggt. Ganz genau.Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Samstag, 15. Juni 2024, 02:01:41 Hab ich das jetzt richtig verstanden? Auch in, Oberhassling, war sie nirgends eingeloggt? Genau wie in Sindersdorf!
Das weiß ich nicht. Es hieß mal, dass Alexandras Handy wohl am Freitag kurz nach 9:00 Uhr in ihrem eigenen WLAN daheim eingeloggt gewesen sein soll. Das habe ich aber selbst nie gehört, das stand nur in der Zeitung. Von einer Handyortung in Limbach weiß ich auch nichts, aber ihr BMW war dort. Das ergab wohl die Auswertung des "Bordcomputers" aus diesem Fahrzeug.Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Samstag, 15. Juni 2024, 02:01:41 Das letzte Signal in einem W-lan war dann in Nürnberg oder in SC-Limbach?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Danke Dir, hab's ausgebessert.
Was wollte Alexandra, eigentlich in dem Limbacher Haus? Bzw. warum ist sie dort hingefahren?
Wer wusste, dass sie an diesem Morgen, dort sein wird? Konnte ein Zeuge, einen der Angeklagten, identivizieren? Am Anfang gab es ja eine Zeitungsmeldung, in welcher ein Nachbar, den BMW und einen Mann, gesehen haben will.
Haben sie die Angeklagten, dorthin gelockt, unter einem Vorwand, oder ist sie ganz freiwillig, zu dem Haus gefahren?
Ist mitlerweile geklärt, ob D.B. den BMW, wieder zurückgebracht hat?
Wenn ja, warum waren dann seine Fingerabdrücke, nicht auf dem Schlüssel? Soweit ich weiß, sind da nur Alexandra's und B.R.'s, Fingerabdrücke, nachgewiesen worden.
Hat B.R. öfter dieses Fahrzeug, gefahren? Wenn ja, auch an diesem Tag?
Eine Frage, die ich schon länger, im Hinterkopf habe, hat sie neben Mutterpass und Geldbeutel auch ihren Schlüssel zu Hause gelassen? Oder gab es einen Ersatzschlüssel, für den BMW, den D.B. hätte verwenden können? Wenn ja, wie ist er da ran gekommen?
(Entschuldigt, dass ich immer so viele Fragen stelle... und falls meine Fragen, schon lang bekannt sind.)
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Sind es denn jeweils zwei Zwangspflichtverteidiger also vom Gericht beauftragte?Klugscheißer hat geschrieben: ↑Freitag, 14. Juni 2024, 22:14:25 ...
Zwangspflichtverteidiger und Wahlpflichtverteidiger unterrscheiden sich nicht in ihren Aufgaben.
...
Beiden Angeklagten wurden jeweils zwei Pflichtverteidiger zur Seite gestellt.
Es sieht nicht so aus, als seien noch weitere Wahlverteidiger zugange.
Wenn ja, woher stammt die Information? Der Aushang am Gericht sagt darüber ja nichts aus.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Auch wenn wir fürchterlich neugierig sind, ich bin's ja auch, eigentlich geht uns das überhaupt nichts an.Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Samstag, 15. Juni 2024, 02:01:41
Oh, danke. das hab ich dann wohl nicht ganz verstanden.
Diese 2.Frau hat aber nichts mit Imobilien am Hut gehabt, oder vielmehr, sie kannte die Angeklagten jetzt nicht, oder?
Waren sie und B.R. schon länger ein Paar? Also laut Berichten, ist sie ja aus allen Wolken gefallen, als sie von Alexandra gehört hat. Hatte sie Zukunftspläne, mit B.R. und dem Baby und wie war die Beziehung zwischen den beiden? (Das interessiert mich, weil mich interessieren würde, wie B.R. so, in Beziehungen, war).
Ich finde es schon leicht grenzwertig, in welchen Details die Beziehung zwischen ihr und dem Zeugen Dr. Bastian R. vor der Öffentlichkeit ausgebreitet wird. Es geht schließlich nicht um das Privatleben eines Angeklagten, es geht um das Sexleben eines Zeugen, wieviele Frauen er geschwängert hat und dass er mit Prostituierten gechattet hat.
Für mich hat es den Anschein einer großen Familie. Erst war da der Ehemann Klaus R., durch den sie dann den nächsten Partner kennengelernt hat, also Dejan, der aber mit einer anderen Partnerin verlobt war und zusammenlebte. Durch den lernte sie dann Dr. Bastian R. kennen, verliebte sich in den und erhoffte sich nun an seiner Seite ein ruhiges Familienleben mit Pflegetochter und eigenem Sohn, wohl nichtsahnend, dass der zweigleisig unterwegs war.Oder ist nur Alexandra, dass Bindeglied, zwischen allen anderen?
Sowohl die Schwester als auch die Eltern werden sich wohl aus allem rausgehalten haben. Denn dass er noch eine Frau geschwängert hatte, dürfte ihnen kaum entgangen sein, schließlich scheint sie bei seiner Familie auch zu Besuch gewesen zu sein, entweder mit dickem Bauch oder mit Baby, ansonsten hätte sie keine Kenntnis von dem dort wohnenden Pflegekind gehabt.Wie stand die Schwester von B.R. zu der doppelten Schwangerschaft? Lt. Artikel, wusste sie ja bescheid. Zu der anderen Frau hatte sie dann wohl eher keinen so guten Draht. Zumindest nicht, wenn sie geholfen hat, dass B.R.'s Doppelbeziehung, nicht auffliegt. War Alexandra häufiger, mit der Familie von B.R., zusammen? Was sagten die Eltern dazu, oder waren diese nicht eingeweiht? Vor allem, wenn B.R. plötzlich die Pflegetochter, von Alexandra hatte. Hat er ihnen die Wahrheit erzählt, oder gab es auch da, abenteuerliche Geschichten, woher das Kind, plötzlich kam?
Das wurde an einem der Prozesstage vom Gericht so ausgeführt. Ebenso, dass Alexandra von der Verlobten, mit der er zusammenlebte, offensichtlich nichts wusste.Wie war das mit den Angeklagten? Also wenn D.B. und Alexandra, so eine lange Beziehung hatten, wer konnte das bislang bestätigen?
Mir tut diese Freundin, die nun den Sohn von Dr. Bastian R. geboren hat, einfach nur Leid. Entweder war sie da noch schwanger oder sie hatte soeben erst ihr Kind geboren, als die Ermittler sie davon in Kenntnis setzten, dass der Kindsvater sie offensichtlich bislang mit einer anderen Frau betrogen hatte. Ich frage mich ja sowieso, wie er sich das vorgestellt hatte, wie es weitergehen sollte. Was hätte er ihr denn bei einem nächsten Besuch bei seinen Eltern erzählen wollen, warum es da jetzt nicht nur das Pflegekind gibt, sondern auch noch einen kleinen Buben? Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er doch mal gesagt, dass Alexandra wieder arbeiten sollte und die beiden Kinder seine Eltern versorgen würden.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Danke Klugscheißer, für Deine Antworten.Klugscheißer hat geschrieben: ↑Samstag, 15. Juni 2024, 13:13:27 Auch wenn wir fürchterlich neugierig sind, ich bin's ja auch, eigentlich geht uns das überhaupt nichts an.
Ich finde es schon leicht grenzwertig, in welchen Details die Beziehung zwischen ihr und dem Zeugen Dr. Bastian R. vor der Öffentlichkeit ausgebreitet wird. Es geht schließlich nicht um das Privatleben eines Angeklagten, es geht um das Sexleben eines Zeugen, wieviele Frauen er geschwängert hat und dass er mit Prostituierten gechattet hat.
Für mich hat es den Anschein einer großen Familie. Erst war da der Ehemann Klaus R., durch den sie dann den nächsten Partner kennengelernt hat, also Dejan, der aber mit einer anderen Partnerin verlobt war und zusammenlebte. Durch den lernte sie dann Dr. Bastian R. kennen, verliebte sich in den und erhoffte sich nun an seiner Seite ein ruhiges Familienleben mit Pflegetochter und eigenem Sohn, wohl nichtsahnend, dass der zweigleisig unterwegs war.
Sowohl die Schwester als auch die Eltern werden sich wohl aus allem rausgehalten haben. Denn dass er noch eine Frau geschwängert hatte, dürfte ihnen kaum entgangen sein, schließlich scheint sie bei seiner Familie auch zu Besuch gewesen zu sein, entweder mit dickem Bauch oder mit Baby, ansonsten hätte sie keine Kenntnis von dem dort wohnenden Pflegekind gehabt.
Das wurde an einem der Prozesstage vom Gericht so ausgeführt. Ebenso, dass Alexandra von der Verlobten, mit der er zusammenlebte, offensichtlich nichts wusste.
Mir tut diese Freundin, die nun den Sohn von Dr. Bastian R. geboren hat, einfach nur Leid. Entweder war sie da noch schwanger oder sie hatte soeben erst ihr Kind geboren, als die Ermittler sie davon in Kenntnis setzten, dass der Kindsvater sie offensichtlich bislang mit einer anderen Frau betrogen hatte. Ich frage mich ja sowieso, wie er sich das vorgestellt hatte, wie es weitergehen sollte. Was hätte er ihr denn bei einem nächsten Besuch bei seinen Eltern erzählen wollen, warum es da jetzt nicht nur das Pflegekind gibt, sondern auch noch einen kleinen Buben? Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er doch mal gesagt, dass Alexandra wieder arbeiten sollte und die beiden Kinder seine Eltern versorgen würden.
Naja. Du hast durchaus recht, wenn Du sagst, dass uns das nichts angeht.
ABER:
Mir geht es, immer noch nur darum, dass das Schicksal von Alexandra aufgeklärt wird.
Wenn wir danach gingen, dass uns vieles nichts angeht, könnten wir gleich bei all dem anfangen, was seit Anfang an bekannt war. Vieles davon finde ich z.B. ziemlich uninteressant.
Ich finde es allerdings schon wichtig, zu erfahren, was Alexandra für ein Leben geführt hat. Nicht aus Voyeurismus, sondern weil es meiner Meinung nach wichtig ist, zu erfahren, wie ihr Alltag, mit Pflegetochter und Schwangerschaft, ausgesehen hat.
Hatte sie noch Angst, vor D.B. ?
Hat sie fachmännische Hilfe bekommen, um die Drohungen zu verarbeiten?
Hat D.B. sie nach dem Kontaktverbot, weiter kontaktiert?
Was für eine Rolle hat B.R. gespielt?
Der Prozess zeigt bis jetzt, jedenfalls keine Schuld, der Angeklagten.
Zumindest nicht so, wie es in der Anklageschrift steht!
Und wenn B.R. wirklich ein Mann ist, der gerne lügt, dann frag ich mich einfach, wie ist er mit Alexandra umgegangen?
Auch neben ihr hatte er Kontakt, zu Prostituierten, um angeblich nur Fotos, zu bekommen?!
Mir geht es nicht darum, den Lebensgefährten, zu verdächtigen. Sondern mir geht es darum, seine Aussagen, zu hinterfragen.
Bis jetzt ist er der unehrlichste Zeuge, der Staatsanwaltschaft. Warum?
Wenn ihm doch alles daran liegt, Alexandra zu finden. Tot oder lebendig. Die Familie möchte das doch sicher auch!
Irgendwer muss ja Schuld haben, dass Alexandra, nicht mehr auffindbar ist.
Die Angeklagten jedenfalls- und alles spricht im Moment dafür, sind vielleicht kriminell, aber keine Mörder.
Jedenfalls leuchtet mir bis jetzt nicht ein, dass sie das Verbrechen so akribisch geplant haben sollen, um das Gerichtsverfahren zu verhindern.
Dann hätten sie sich nicht selbst Nachrichten geschickt, in welchen behauptet wird, dass Alexandra zu D.B. zurückgekehrt ist und sie ihn noch liebt.
Das ergibt null Sinn.
Es wird endlich Zeit, für die Wahrheit.
Seit dieser Prozess läuft, kommen immer mehr Lügen ans Licht und zwar nicht von den Angeklagten.
Wer hat so ein großes Interesse daran, die Angeklagten hinter Gitter zu bringen?
Und wer hat ein Interesse daran, die Wahrheit, rauszufinden?
Das hat Alexandra und ihr Baby, verdient!
Genauso wie die Pflegetochter!
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ich glaube, @Dust hat sich beim Mitgliedsnamen geirrt. Er stört sich an Bagatellen bei andern Usern, aber bei sich nimmt er es wohl nicht so genau.Alex123 hat geschrieben: ↑Samstag, 15. Juni 2024, 13:11:58 Was willst du mit fiesem Satz unter dem Zitat eines Beitrags von mir sagen, in dem ich eie üblich weder Ugur noch Ugar sondern U.T. geschrieben habe?
Beharrlichkeit führt auch zum Ziel!