Ist der oben markierte Punkt verifiziert und ein Fakt ?Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 22. April 2024, 01:32:52 Bevor waghalsige Theorien ins Kraut schießen, sollten wir uns mit den realen Eckpunkten im Hanna-Prozess befassen:
• 12.10.2023: Beginn der Hauptverhandlung
• 16.10.2023: RA Vogel informiert die StA
• 16.10.2023: Polizei + StA vernehmen Adrian M. in der JVA
• 17.10.2023: StA kündigt den Zeugen Adrian M. an
• 20.10.2023: 1. Vernehmung von Verena R.
• 24.10.2023: Vernehmung von Adrian M.
• 03.11.2023: 2. Vernehmung von Verena R.
• 16.11.2023: Wahlverteidigerin Rick tritt hinzu
• 16.11.2023: Geodaten u. a. widerlegen Spaziergang von Verena R. und Sebastian T. am 03.10.2022
• 05.12.2023: Verena R. verweigert Auskunft (§ 55 StPO)
→ Der Zeuge Adrian M. war bereits bekannt (16.10.2023), noch bevor Verena R. das erste Mal vor Gericht aussagte (20.10.2023).
Da wäre ich mir jetzt allerdings nicht so sicher, schließlich kannten die Ermittler und der Staatsanwalt alle Aussagen von Verena R. - auch schon bevor dem Prozess überhaupt stattgegeben wurde! Verena war doch DIE Hauptbelastungszeugin der Anklage, ohne Verena R. wäre der Prozess doch gar nicht erst eingeläutet worden! Und die Ermittler kannten Verena R. und konnten dadurch sicher auch Risiken, für ihre bevorstehenden Zeiugenaussagen vor Gericht einschätzen.
Was wäre denn übrig geblieben wenn man Verenas Aussagen nicht gehabt hätte, dann hätte es von Anfang an gar kein rumgelaber über "Täterwissen" und somit auch keine Verhaftung von Sebastian T. gegeben. Die Ermittler wären weiter gefordert gewesen nach Beweisen zu suchen. Es war Verenas Aussage am 17.11.22, die seinerzeit den Ermittlungsrichter dazu bewogen hatte, gegen Sebastian T. Haftbefehl zu erlassen. Ja was auch sonst! Mit welcher anderen Begründung und auf welcher Grundlage hätte man da überhaupt argumentieren können, etwa mit Sebastians Jogging Runde in der Nacht ? Die Staatsanwaltschaft hat doch ansonsten (leider) Null Komma Nichts in den Händen, wie der Prozess uns eindeutig und nachhaltig verdeutlicht hat.
Und ganz objektiv betrachtet, hätten die Ermittler ihre Arbeit -gerade auch im Bezug auf die äußerst gewichtigen und belastenden Aussagen von Verena R- mit äußerster Akribie und der gebotener Sorgfalt erledigt, dann hätte auch schon im Rahmen der Ermittlungen -anhand von Handyauswertungen- schon ersichtlich werden müssen, dass von "Täterwissen" überhaupt gar keine Rede sein kann. Verena R. hat sich warum auch immer in dem Tag vertan, an dem sie meinte, dass Sebastian ihr das mit der der toten aus der Prien erzählt hat. Und wäre genau das nicht eigentlich auch die verdammte Pflicht der Ermittler und auch eines Staatsanwalts gewesen, diesen Sachverhalt -noch vor einer Anklage- überhaupt erst einmal genauestens abzuklären und auch gründlich zu verifizieren ? Immerhin ist man ja davon ausgegangen das es sich um Täterwissen handelte, gerade das muss man doch explizit und gegen alle Widrigkeiten beweissicher "eintüten"!
Wie schon mal geschrieben, ich hätte mir die Videoaufnahmen der Zeugenvernehmungen von Verena R. -aus sehr nachvollziehbaren Grünen- genauso gerne, wie auch RA:in Rick, angeschaut. Frau Rick hatte genau dies ja während des Prozess eingefordert, allerdings wurde der Antrag von Aßbichler -wie so viele andere auch- jedoch abgelehnt!
Lange Rede kurzer Sinn, dass die Aussagen von Verena R. widersprüchlich und letztlich deshalb auch unbrauchbar waren, dass hätte den Ermittlern und dem Staatsanwalt auch schon während der Ermittlungen und lange vor der Anklageerhebung auffallen müssen, sofern sie Ihre Ermittlungen gründlich und auch mit der nötigen Sorgfaltspflicht angegangen wären!
Ja, RA:in Rick stieg -bedauerlicherweise- erst einen Monat später in den Prozess ein, das ist absolut richtig. Aber wie lange wird es wohl gedauert haben, dass sich die Nachricht -dass RA:Rick den Angeklagten vertreten wird oder sich überlegt ihn zu vertreten- via "Busch.- oder Flurfunk" in Justizkreisen verbreitet hat ?
(Btw. Ist eigentlich bekannt, ob evtl. Frau Rick an die Familie von Sebastian herangetreten ist oder ist das definitiv klar und nachhaltbar, dass die Familie den Kontakt zu Frau Rick gesucht hat ? )
Aber das ist natürlich nicht der springende Punkt..
Ich hatte mich in folgendem Beitrag faktisch falsch und dadurch leider etwas missverständlich ausgedrückt:
Die Passage " -nachdem RA:in Rick verpflichtet wurde-" , passt da selbstverständlich faktisch nicht, allerdings würde ich den Satz selbst -eben ohne diese Passage.-ansonsten trotzdem so stehen lassen. Denn genau das war m.E. halt auch das Dilemma in der die Anklage -selbstverschuldet- steckte. Und das im Grunde eigentlich schon von Beginn an!StaffBro hat geschrieben: ↑Sonntag, 21. April 2024, 00:52:54 Als sich abzeichnete -nachdem RA:in Rick verpflichtet wurde-, dass es mit der ehemaligen Hauptbelastungszeugin Nr.1 = Verena R. keinen Blumentopf mehr zu gewinnen geben wird, musste halt ein neuer Hauptbelastungszeuge Nr.1 gefunden werden.
Ich hatte es ja schon ein mal in meinem allerersten Beitrag hier erwähnt, dass ich der absoluten Überzeugung bin, dass die Anklageerhebung -mit dem was die Staatsanwaltschaft in den Händen hielt- nie hätte erhoben werden dürfen. Und das ich es absolut nicht nachvollziehen kann, dass man -mit praktisch nichts in den Händen- diesen Schritt überhaupt gewagt hat! Immerhin beinhaltete dieses Vorgehen ein enormes Risiko..
Und da wäre ich mir jetzt auch nicht unbedingt sicher, dass das so wirklich den Tatsachen entspricht..
Offiziell werden die Ermittlungen sicherlich erst am oder nach dem 16.10.2023 in der JVA geführt worden sein, gar keine Frage! Allerdings ist es andererseits aber auch ein probates und vor allem auch gängiges Mittel der Ermittlungsbehörden, dass man sich an einen Knast-Kumpanen "heranwanzt", der einen wohlmöglich -überwiegend leider in seinem eigenem Interesse- u.U. wichtige Informationen über eine gewisse Zielperson preisgeben könnte.
Also wenn ich ein Teil der Ermittler oder eben der Staatsanwalt wäre, hätte ich nach einem kurzem Blick auf meine Haben Seite, genau solch eine Möglichkeit in Erwägung gezogen und hätte definitiv mal vorsichtig nachgefühlt und meine Fühler ausgestreckt, ob dahingehend etwas nützliches und gewinnbringendes zu holen wäre. Muss ja nicht immer gleich direkt ein Geständnis sein aber man nimmt halt gern was man kriegen (und Verantworten?) kann..
Mal davon abgesehen das ich persönlich, mit dem was die Staatsanwaltschaft in den Händen hielt, definitiv noch keinen Prozessbeginn angestrebt hätte, würde ich allerdings in der damaligen IST Situation des Staatsanwalts, so entschieden haben, dass ich direkt ab Tag 1 jemanden auf Sebastian im Knast angesetzt oder zu mindestens ein sehr wachsames Auge auf Sebastians Situation und Kontakte in der JVA gehabt hätte!
Na so viel Zeit dann aber auch nicht, wenn der Kollege Staatsanwalt mal des Verteidigers Nummer wählt, nachdem er über andere Quellen/Kanäle bereits erfahren hat, mit wem seine Zielperson so rumhängt und dann bei seinem Verteidiger die Möglichkeiten und etwaige Bereitschaften auslotet. Der kurze Dienstweg halt..Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 22. April 2024, 01:32:52 Um annehmen zu können, die Aussage des Adrian M. sei z. B. von der StA von langer Hand eingefädelt worden, hätte vorab Folgendes geklärt worden sein müssen:
• Mit welchen Mitgefangenen pflegte Sebastian T. einen vertrauteren Umgang?
• Mit wem davon sprach er über die Tat?
• Welchen Inhalts waren die Gespräche?
Derartige Ermittlungen hätten relativ viel Zeit beansprucht, u. U. auch den Einsatz eines verdeckten Ermittlers. Für derlei Annahmen gibt es nicht den geringsten Anhaltspunkt. Zudem wären zahlreiche weitere Hürden zu nehmen gewesen, die nur schwer zu überwinden sind (z. B. die Dokumentation aller Besuche in der JVA).
Also "von langer Hand geplant", gehe ich bei meinen hypothetischen Überlegungen gar nicht mal aus, sondern eigentlich "nur" von einer evtl. vorgerichtlich erfolgten freundschaftlichen Erörterung/Beratung in Hinblick auf eine mögliche Strafverurteilung, trotz bedauerlicherweise sehr weicher Indizien und dem fehlen jeglicher Beweise. Mit einem dann evtl. abschließend etwas grünlichem Licht signalisierend. Schließlich will man ja beidseitig nur gutes!
Das ein Adrian M. auch schon beim gemütlichem zusammensitzen ein Thema gewesen sein könnte, möchte ich allerdings eher ausschließen, -wenngleich im Grunde sogar diese Möglichkeit bestünde- und kann es mir eigentlich auch nicht so recht vorstellen. Ohne RA:Rick im Prozess, hätte man das "Kind" sehr wahrscheinlich auch ohne Adrian M. unaufgeregt über die Bühne geschaukelt bekommen.
Deinen erster Absatz macht natürlich absolut Sinn, könnte Inhaltlich aber genauso gut mit der Abänderung hinkommen, wenn die Kontaktaufnahme nicht von Adrian ausgegangen wäre. Die (Hinter.-)List und das Ansinnen auf Strafmilderung wären auch in diesem Fall bei Adrian M. gegeben.Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 22. April 2024, 01:32:52 Was mir dagegen realistisch erscheint:
Als Adrian M. erfuhr, vor welcher Kammer sein Fall verhandelt werden würde (damals noch die 2. Jugendkammer von Aßbichler), könnte ihm eine listige Idee in den Sinn gekommen sein und er besprach sich mit seinem Verteidiger. Dieser wiederum wandte sich am 16.10.2023 an die StA. Dabei dürfte der RA auch das Ansinnen einer Strafmilderung vorgebracht haben.
Allerdings wurde seitens der StA kein Vorteil versprochen, weil einerseits die StA alleine dazu gar nicht in der Lage ist und andererseits die „wertvolle“ Aussage dann einem Verwertungsverbot unterfallen würde (§ 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO). Statt dessen dürfte von der StA eine „wohlwollende Handhabung“ in Aussicht gestellt worden sein.
Dies kann durchaus eine Grundlage für ein beiderseitig profitables Zusammenwirken sein, was sich letztlich bestätigte: Sebastian T. wurde aufgrund der Aussage von Adrian M. verurteilt. Im Adrian-Prozess bestätigte OStA Vietze den Erfolg und StAin Neumeier plädierte auf entsprechende Strafmilderung. Das Gericht gewährte sie. Alles paletti – für des Verteidigers Mandanten.
Zum zweitem Absatz:
Vorteile können in vielerlei Hinsichten versprochen und gewährt werden und dazu bedarf es u.U. noch nicht einmal etwas schriftlichem. Gerade dann, wenn man selbst an den "Schaltzentralen der Macht" sitzt und darüber hinaus dann auch noch über einen großen Unterstützer.- und Freundeskreis in den eigenen Reihen verfügt. Jemanden einen gefallen tun, heißt nun mal auch etwas gut zu haben..
Absatz drei:
Das war aber auch so vorhersehbar, oder hattest du wirklich etwas anderes erwartet, ich denke nicht, oder ?
Großzügig mit dem Strafmaß entgegenkommen war eh keine wirkliche Option, dafür stand der Prozess zu sehr unter Beobachtung. Aber Adrian wird sicher mit dem zufrieden sein, was ihm versprochen wurde.
Insgesamt hast du die drei Absätze natürlich gut auf einen Nenner gebracht und auch plausibel hergeleitet. Kann genau so gewesen sein.
Aber nochmal, ich halte es ebenfalls für wenig realistisch, dass da mit Adrian M., was von langer Hand geplant wurde. Nein wohl eher nicht.
Allerdings habe ich schon den Eindruck gewonnen, dass man da ab einem gewissen Zeitpunkt -als man realisierte, dass das mit Verena R alleine nichts wird- im Hintergrund schon selbst aktiv geworden ist, um den Prozess "mit allen Mitteln", wie beabsichtigt zu Ende zu bringen!
Wäre der zurückliegende Prozess ein Fussballspiel gewesen, hätte ich jedenfalls mit voller Überzeugung SCHIEBUNG skandiert!
Aber noch mal was anderes, da Adrian nun in seinem eigenem Prozess ja angegeben hat, dass er von Seinere Mutter sexuell missbraucht und sogar vergewaltigt wurde. Müsste der Mutter da jetzt nicht Ungemach ins Haus stehen ? Ich meine, der Staat hat doch eine Rechtspflicht einer solch schweren Beschuldigung & Straftat nachzugehen und dahingehend tätig zu werden, oder irre ich mich da ? Immerhin sind ja auch noch kleinere Kinder bei der Mutter, da muss doch das Kindeswohl abgesichert, aber auch die Straftat selbst bestraft werden!
Wenn die Mutter das nun abstreitet und den Sohn im Gegenzug wegen falscher Beschuldigung und/oder übler Nachrede anzeigt und es zu einem Prozess kommt, in. dem Adrian seine Anschuldigungen nicht beweisen kann. Was hätte er da strafrechtlich -als dem Gericht nicht unbekannter notorischer Lügner- zu befürchten ? (wäre ja auch noch mal ein interessanter Aspekt in einem etwaigem Wiederaufnahmeverfahren)
Als ich mir gerade deinen Spoiler mit dem Artikel über Adrian M. durchgelesen habe, dachte ich mir nur: Oha, was ist das doch nur für ein exzellentes "Bewerbungsschreiben" einer Person, die von Gerichtswegen als absolut Glaubwürdig eingestuft wird. Ein wirklich abartiges Bürschchen... ich kann gar nicht so viel essen, wie ich grade ko...en könnte..
Einfach nur widerlich und leider Gottes wahrscheinlich jemand, von dem man zukünftig wohl noch von ganz anderen Taten zu hören bekommen wird.
@andi
OK, dass war mir nicht klar, dass das mit den Photos anfertigen, auch hinsichtlich sexuellem Missbrauch einzuordnen bzw. so zu benennen ist. Dann konnte ich natürlich auch nichts weiter finden und kann die Suche nun einstellen. (nehme das jetzt mal als Fakt, da @Catch22 ja auch nicht interveniert hat) Danke