andi55 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 20. März 2024, 11:39:37
… In der neuesten Berichterstattung des BR sagt sie [Christine Haberlander, BR] über Frau Rick, diese hätte einen verurteilen Mörder freibekommen. Hört sich nach Gefangenenbefreiung an. … Darf man ihn [Manfred G.] einfach so nennen im öffentlich rechtlichen Fernsehen ohne dass dies Konsequenzen hat ?? …
Klare Antwort: nein. Und das nicht nur im öffentlich-rechtlichen BR nicht. Auch ganz generell nicht. Und: „Dummheit schützt vor Strafe nicht!“
Noch dazu impliziert die Dame mit ihrer ungelenken Ausdrucksweise, RAin Rick habe Manfred G. mit halbseidenen, halblegalen Winkelzügen aus der Haft geboxt und nicht aufgrund erwiesener Unschuld – nah dran an einer strafbaren Handlung.
Nicht nur Manfred G. könnte gegen den BR und auch gegen diese Dame persönlich rechtliche Schritte einleiten, sondern auch RAin Rick (zu deren Stil jedoch plumpes Leberwurstgehabe à la RA H. nicht gehört):
• Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichtskeitsrechts,
• Gegendarstellung im BR (TV, online, YouTube),
• Strafanzeige wegen Verdachts der üblen Nachrede, Verleumdung, Beleidigung (allesamt nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgbar, außer bei sog. „öffentlichem Interesse“).
Nicht ohne Grund hatte die Journalistin im Studio sofort versucht, die Falschdarstellung ihrer Kollegin zurechtzurücken – leider nicht mit dem nötigen Nachdruck und der nötigen Klarheit.
Aufgrund der Unschuldsvermutung gilt ganz allgemein: Mörder ist jemand nur dann, wenn er wegen Mordes
rechtskräftig verurteilt wurde. Bei Manfred G. galt dies nur solange, bis durch den Beginn der Wiederaufnahme des Verfahrens am 12.08.2022 die Rechtskraft durchbrochen wurde – nicht erst seit dem rechtskräftigen Freispruch am 07.07.2023.
Analog dazu darf auch Sebastian nicht als Mörder bezeichnet werden, solange das gestrige Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Um derlei Kinkerlitzchen aber scheren sich viele Medienvertreter nicht, geht es doch nicht um deren eigene Haut. Und welches Medium giert nicht nach Quote, Auflage und Klicks?
Im Übrigen trägt Aßbichlers Appell an die Medien reiche Früchte:
Rechtsstaat anhaltend gefährdet: Richterin im Hanna-Prozess zieht alle Register gegen Anwältin Regina Rick
… Rick hat gerade krachend verloren. …
… Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber wenn man so will, haben … [Hannas Eltern und ihr Bruder] es nun amtlich: Hanna wurde umgebracht – von Sebastian T. …
… Ferdinand von Schirach: „Über Schuld oder Unschuld eines Menschen wird in einem Rechtsstaat in einem Gericht entschieden.“ Und eben nicht in den Medien oder in Internet-Foren. Aßbichler sieht „eine Entwicklung in den letzten Wochen, die den Rechtsstaat gefährdet“. …
… „Medien wurden benutzt und instrumentalisiert.“ Auch am Tag des Urteils ist wieder so ein bekannter Zaungast im Landgericht. Der Strafverteidiger und Podcaster Alexander Stevens sitzt neben der Familie von T. – ein Zufall? …
… Aßbichler rechnet in ihrem Urteil mit Rick ab, nennt sie „manipulativ“ und eine…[
s] Organ[
s] der Rechtspflege „unwürdig“, sie habe „schlicht gelogen“. …
Abendzeitung am 20.03.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-967315
Ist der Rechtsstaat nicht auch dadurch in Gefahr, wenn sich die Justiz über das Recht erhebt und willfährig hetzende Medien sich zu Gehilfen machen?
Medien zu benutzen und zu instrumentalisieren klappt nur, wenn Journalisten bereit sind, sich benutzen und instrumentalisieren zu lassen – oder wenn sie fernab der Regeln ihres Handwerks, ohne die nötige Vorbildung, ohne gründliche Recherche und kritiklos ihren Job runterreißen.
… „Man traut ihm eigentlich solch eine Tat nicht zu“, merkt Aßbichler an … Rechtlich sei das eine gefährliche Körperverletzung mit Mord durch Verdeckungsabsicht der versuchten Vergewaltigung und des körperlichen Angriffs. …
Abendzeitung am 20.03.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-967315
Warum wurde dann nicht auch wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt? Wie blind, naiv und kritiklos muss man sein, um für die Abendzeitung aus dem Chiemgau „berichten“ zu dürfen?
… „Wir geben jetzt unsere Verantwortung ab“, sagt Aßbichler. Denn Rick hatte schon die Revision angekündigt. „Aber bis dahin haben auch andere Institutionen Verantwortung. Das sind die Medien.“ Sie müssten dafür sorgen, mit ihrer Recherche die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Abendzeitung am 20.03.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-967315
„Die Wahrheit ans Licht zu bringen“, wäre Aufgabe des Gerichts gewesen, nicht der schlecht informierten Medien! Ob sich Aßbichler je ihrer Verantwortung bewusst war?
Nicht minder tendenziös präsentiert die Hofberichterstattung auf Rosenheim24 heute einen Nachrichtenbeitrag und einen Kommentar:
Reaktionen zwischen „ganz klar falsch“ und „gut und richtig“
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 01474.html
http://hrg.chiemgau24.de/bayern/landkre ... 4.amp.html
Kommentar: Wie will man diese Tat vergelten?
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 01520.html
http://hrg.chiemgau24.de/bayern/landkre ... 0.amp.html
andi55 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 20. März 2024, 10:44:23
@ZickZack
… Es gibt … ein Gesetz , welches Hass und Hetze in den sozialen Medien untersagt. … Man sollte diese Herren öffentlich mit ihren Hass-und Hetztiraden konfrontieren. Im Gegensatz zum Eiskellerfall haben diese beiden Helden ja eindeutige Beweise hinterlassen.
Ob die StA Traunstein hier ebenso beflissen ermitteln und anklagen wird? Oder würde dadurch das „gesunde Volksempfinden“ des Pöbels zu empfindlich gestört werden? Einstellung wegen Geringfügigkeit? Noch geschickter: Verneinung eines Anfangsverdachts …