MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Mischa

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 10:44:23 @ZickZack
Dann schau dir mal die Seite des Herrn an welcher den ersten Post verfasst hat und den 2.Post des anderen Herren geliked hat. Es gibt seit neuesten ein Gesetz , welches Hass und Hetze in den sozialen Medien untersagt. Falls sich chiemgau24 dazu entschließen sollte, diese Posts zu löschen, ich habs vorsichtshalber mal abfotografiert. Man sollte diese Herren öffentlich mit ihren Hass-und Hetztiraden konfrontieren. Im Gegensatz zum Eiskellerfall haben diese beiden Helden ja eindeutige Beweise hinterlassen.
Es gibt noch einen Herren aus der Nähe vom Wohnort der Richterin😉der gute Mann,Postet von Anfang des Prozesses an, Dinge zum Nachteil S.T. da wird einem ganz schlecht.
Selbstjustiz nach Gefängniss ist noch das Harmloseste
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 11:39:37 … In der neuesten Berichterstattung des BR sagt sie [Christine Haberlander, BR] über Frau Rick, diese hätte einen verurteilen Mörder freibekommen. Hört sich nach Gefangenenbefreiung an. … Darf man ihn [Manfred G.] einfach so nennen im öffentlich rechtlichen Fernsehen ohne dass dies Konsequenzen hat ?? …
Klare Antwort: nein. Und das nicht nur im öffentlich-rechtlichen BR nicht. Auch ganz generell nicht. Und: „Dummheit schützt vor Strafe nicht!“

Noch dazu impliziert die Dame mit ihrer ungelenken Ausdrucksweise, RAin Rick habe Manfred G. mit halbseidenen, halblegalen Winkelzügen aus der Haft geboxt und nicht aufgrund erwiesener Unschuld – nah dran an einer strafbaren Handlung.

Nicht nur Manfred G. könnte gegen den BR und auch gegen diese Dame persönlich rechtliche Schritte einleiten, sondern auch RAin Rick (zu deren Stil jedoch plumpes Leberwurstgehabe à la RA H. nicht gehört):

• Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichtskeitsrechts,
• Gegendarstellung im BR (TV, online, YouTube),
• Strafanzeige wegen Verdachts der üblen Nachrede, Verleumdung, Beleidigung (allesamt nur auf Strafantrag des Geschädigten verfolgbar, außer bei sog. „öffentlichem Interesse“).

Nicht ohne Grund hatte die Journalistin im Studio sofort versucht, die Falschdarstellung ihrer Kollegin zurechtzurücken – leider nicht mit dem nötigen Nachdruck und der nötigen Klarheit.

Aufgrund der Unschuldsvermutung gilt ganz allgemein: Mörder ist jemand nur dann, wenn er wegen Mordes rechtskräftig verurteilt wurde. Bei Manfred G. galt dies nur solange, bis durch den Beginn der Wiederaufnahme des Verfahrens am 12.08.2022 die Rechtskraft durchbrochen wurde – nicht erst seit dem rechtskräftigen Freispruch am 07.07.2023.

Analog dazu darf auch Sebastian nicht als Mörder bezeichnet werden, solange das gestrige Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Um derlei Kinkerlitzchen aber scheren sich viele Medienvertreter nicht, geht es doch nicht um deren eigene Haut. Und welches Medium giert nicht nach Quote, Auflage und Klicks?



Im Übrigen trägt Aßbichlers Appell an die Medien reiche Früchte:
Rechtsstaat anhaltend gefährdet: Richterin im Hanna-Prozess zieht alle Register gegen Anwältin Regina Rick

… Rick hat gerade krachend verloren. …

… Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber wenn man so will, haben … [Hannas Eltern und ihr Bruder] es nun amtlich: Hanna wurde umgebracht – von Sebastian T. …

… Ferdinand von Schirach: „Über Schuld oder Unschuld eines Menschen wird in einem Rechtsstaat in einem Gericht entschieden.“ Und eben nicht in den Medien oder in Internet-Foren. Aßbichler sieht „eine Entwicklung in den letzten Wochen, die den Rechtsstaat gefährdet“. …

… „Medien wurden benutzt und instrumentalisiert.“ Auch am Tag des Urteils ist wieder so ein bekannter Zaungast im Landgericht. Der Strafverteidiger und Podcaster Alexander Stevens sitzt neben der Familie von T. – ein Zufall? …

… Aßbichler rechnet in ihrem Urteil mit Rick ab, nennt sie „manipulativ“ und eine…[s] Organ[s] der Rechtspflege „unwürdig“, sie habe „schlicht gelogen“. …

Abendzeitung am 20.03.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-967315
Ist der Rechtsstaat nicht auch dadurch in Gefahr, wenn sich die Justiz über das Recht erhebt und willfährig hetzende Medien sich zu Gehilfen machen?

Medien zu benutzen und zu instrumentalisieren klappt nur, wenn Journalisten bereit sind, sich benutzen und instrumentalisieren zu lassen – oder wenn sie fernab der Regeln ihres Handwerks, ohne die nötige Vorbildung, ohne gründliche Recherche und kritiklos ihren Job runterreißen.
… „Man traut ihm eigentlich solch eine Tat nicht zu“, merkt Aßbichler an … Rechtlich sei das eine gefährliche Körperverletzung mit Mord durch Verdeckungsabsicht der versuchten Vergewaltigung und des körperlichen Angriffs. …

Abendzeitung am 20.03.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-967315
Warum wurde dann nicht auch wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt? Wie blind, naiv und kritiklos muss man sein, um für die Abendzeitung aus dem Chiemgau „berichten“ zu dürfen?
… „Wir geben jetzt unsere Verantwortung ab“, sagt Aßbichler. Denn Rick hatte schon die Revision angekündigt. „Aber bis dahin haben auch andere Institutionen Verantwortung. Das sind die Medien.“ Sie müssten dafür sorgen, mit ihrer Recherche die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Abendzeitung am 20.03.2024
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-967315
„Die Wahrheit ans Licht zu bringen“, wäre Aufgabe des Gerichts gewesen, nicht der schlecht informierten Medien! Ob sich Aßbichler je ihrer Verantwortung bewusst war?



Nicht minder tendenziös präsentiert die Hofberichterstattung auf Rosenheim24 heute einen Nachrichtenbeitrag und einen Kommentar:

Reaktionen zwischen „ganz klar falsch“ und „gut und richtig“
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 01474.html
http://hrg.chiemgau24.de/bayern/landkre ... 4.amp.html

Kommentar: Wie will man diese Tat vergelten?
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 01520.html
http://hrg.chiemgau24.de/bayern/landkre ... 0.amp.html


andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 10:44:23 @ZickZack
… Es gibt … ein Gesetz , welches Hass und Hetze in den sozialen Medien untersagt. … Man sollte diese Herren öffentlich mit ihren Hass-und Hetztiraden konfrontieren. Im Gegensatz zum Eiskellerfall haben diese beiden Helden ja eindeutige Beweise hinterlassen.
Ob die StA Traunstein hier ebenso beflissen ermitteln und anklagen wird? Oder würde dadurch das „gesunde Volksempfinden“ des Pöbels zu empfindlich gestört werden? Einstellung wegen Geringfügigkeit? Noch geschickter: Verneinung eines Anfangsverdachts …
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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urin-glukose

das kann nicht sein, dass max 2 minuten stress einen hohen urin-glukose-wert verursachen :?:
da müsste sie schon einen massiven nierenschaden gehabt haben. nicht mal dann, kann das so schnell gehen.
alles mMn, als interessierter laie
https://het-forum.de/viewtopic.php?p=247918#p247918

urin-glukose hoch :arrow: weist auf ein mehrstündiges ereignis hin :?:

nach aßbichler soll sie auf den ersten metern im bärbach tot gewesen sein
nach StA wurde sie sofort bewusstlos geschlagen


also der angriff dauerte max 2 minuten oder sowas, dann war sie bewusstlos bzw. bereits tot (kein stress, kein adrenalin mehr).

wenn mehr glukose ausgeschüttet wird bei "stress" (cortisol hoch, insulin runter, glukose hoch), geht die ins blut. und von dort in die muskeln, gewebe. um eben bei "fight & flight" (wiki Kampf-oder-Flucht-Reaktion) zu unterstützen.
eine hohe blutglukose geht nicht einfach mal in den urin.
(mMn)

diese hohe urin-glukose in 2 minuten ist extrem merkwürdig
kann man das mal klären ?

belegt der hohe wert, dass es einen ganz anderen tatablauf gegeben haben muss ?

interessanterweise diskutieren die im nebelkerzen-forum nur über blutglukose.
Im Urin des Mordopfers habe man einen hohen Glucosewert ermittelt, führte Richterin Aßbichler in der Folge aus, dies sei eine Folge von hohem Stress.
https://www.wasserburger-stimme.de/blog ... vision-an/
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 14:03:51 Bin gerade etwas irritiert! Im Liveticker der AZ führt die Richterin aus "der Bärbach war 1,40m tief, Hanna 1,86m groß, sie hätte sich mühelos ans Ufer retten können"! Habe ich das falsch in Erinnerung, dass der Sachverständige/Gutachter Adamec sagte, nicht mal Michael Phelps hätte sich ans Ufer retten können in jener Nacht??? Spielt mir gerade meine Erinnerung einen Streich??
1,40 meter = tiefe bärbach
2,30 meter = breite bärbach (also max 1,15m um ufer zu erreichen)
daten lt. aßbichler urteilsverkündung

lt. gutachter war der bärbach in der tatnacht doch nur zwischen 60 und 70 cm hoch :?:
1,40 war nicht mal die prien (siehe fotos im bilderthread, taucher stehend im wasser)

wie kann sich dieses gericht ob staatsanwalt oder richterin, jedesmal wenn sie die klappe aufmachen irgendeinen kram "erfinden", der nie zuvor besprochen wurde. nicht im gerichtssaal, nicht im gutachten.
sogar das gegenteil von aussagen/gutachten wird von StA und Richterin behauptet in Plädoyer/Urteilsverkündigung?

da kann die ihr MIC auf "blast" stellen, niemand versteht was die will.
schwurbel, ein mix aus lächerlichen tatsachen unterlegt mit freier erfindung und daraus folgend eine schwere anschuldigung.
wer versucht da zu manipulieren?

WIE HOCH WAR DIESER BÄRBACH ?
Nun holt die Richterin einen Gegenstand hervor. Einen Meterstab. Sie breitet ihn auf 1,15 cm aus und hält ihn in die Luft „Zur Veranschaulichung. Das ist der Abstand von Links nach Rechts zum Ufer.“
fassbinder1925 in https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34811645
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Johann 33 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 09:04:43 Die Rechtsanwälte … hätten sich mehr um das Alibi des zweiten Verdächtigen Kümmern müsen, warum sie es nicht gemacht haben ein Rätsel?? …
Ein Rätsel ist, wen Du mit dem „zweiten Verdächtigen“ meinst.

Grundsätzlich: Die Akteninhalte hinsichtlich weiterer priorisierter oder verdächtiger Personen wurden von der StA nicht in das Verfahren eingeführt. Damit lagen diese Erkenntnisse dem Gericht nicht vor. Die Verteidigung erhielt – trotz mehrfachen Antrags – keine Einsicht in diese Teile der Akten der StA.

Worum hätte sich die Verteidigung Deiner Ansicht nach „mehr kümmern müssen“?

Wenn es am Ende nun doch ein Unfall gewesen sein sollte, dann wäre neben Sebastian auch jedweder alternative Täter aus dem Rennen.


gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 23:46:54
- opfer hatte hohen URIN-glukosewert …

- aßbichler hat die urin-glukose mit "stress" erklärt
- google: bei "stress" … nur "blutglukose" …, nicht … uringlukose
Über einen erhöhten Glukose-Spiegel im Urin als Stress-Indikator wurde in den Medien bislang nicht berichtet. Zur Sprache gekommen sein müsste diese Thematik am 23.11.2023 mit Mützel, Adamec und Muggenthaler bei der Erörterung der Obduktion. Dort hieß es laut Medienberichten, die Blase sei entleert gewesen. Fand sich darin noch Resturin oder wo kam die befundete Urinprobe her?

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 23:46:54
- bei schwangerschaften kommt urin-glukose … vor
Eine Schwangerschaft wäre bei der Obduktion routinemäßig erkannt worden und fände sich im Obduktionsgutachten, das auch der Verteidigung vorliegt. Weshalb hätte eine Schwangerschaft nicht vor Gericht erörtert werden sollen, wenn sie vorgelegen hätte? Irgendein Medium hätte dies doch begierig aufgegriffen, oder?

Unklar blieb, weshalb Hanna Paracetamol eingenommen hatte. Hatte sie Schmerzen oder eine Infektion? Gab es Wechselwirkungen? Etwa mit Alkohol?

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 23:46:54
- lösen 2 minuten "stress" … uringlukose aus ?
- dann wäre hohe urin-glukose eher üblich bei mordopfern ?
Darüber wüsste auch ich gerne mehr.

gastxyz..me hat geschrieben: Dienstag, 19. März 2024, 23:46:54
- was genau war … die todesursache …?
Ertrinken.



Noch eine Perle der „Traunsteiner Logik“:
… Doch beim Angeklagten sei es [laut Aßbichler] möglich gewesen, DNA zu finden, doch der habe eine falsche Hose gebracht. …

… Im Übrigen brachte Sebastian T. eine Freizeithose mit zur Polizei und nicht die Laufhose, die auf dem Überwachungsvideo gezeigt worden war. …

Rosenheim24.de am 19.03.2024
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 98542.html
http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traun ... 2.amp.html


… Die fehlenden DNA-Spuren von Hanna W. an der Wäsche von Sebastian T. erklärte das Gericht mit der Tatsache, dass Sebastian T. seine Hose ausgetauscht habe und sein Oberteil intensivst gewaschen habe. …

Wasserburger Stimme am 19.03.2024
https://www.wasserburger-stimme.de/blog ... vision-an/
Der Zeuge Sebastian bringt eine falsche Hose mit zur Vernehmung, um sich nicht durch DNA-Spuren zu verraten. Clever! Falls das Überwachungsvideo überhaupt erkennen lässt, welche Hose der nächtliche Jogger trug, wäre es dann nicht Aufgabe der Polizei gewesen, die Abweichung des Beinkleids zu bemerken und entsprechende Maßnahmen zur Aufklärung zu ergreifen? Muss der Zeuge von sich aus die Beamten mit der Nase auf seinen Irrtum stoßen – und sich am Ende selbst reinreiten? Ganz bestimmt nicht!

Ein Versäumnis der Polizei wird nun dem Angeklagten angelastet. Er habe verhindert, dass DNA-Spuren einer Tat gefunden werden konnten. Und wenn es gar keine DNA-Spuren gab, weil er gar nicht der Täter ist? Absurd!
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 16:52:09Noch eine Perle der „Traunsteiner Logik“:

Der Zeuge Sebastian bringt eine falsche Hose mit zur Vernehmung, um sich nicht durch DNA-Spuren zu verraten. Clever! Falls das Überwachungsvideo überhaupt erkennen lässt, welche Hose der nächtliche Jogger trug, wäre es dann nicht Aufgabe der Polizei gewesen, die Abweichung des Beinkleids zu bemerken und entsprechende Maßnahmen zur Aufklärung zu ergreifen? Muss der Zeuge von sich aus die Beamten mit der Nase auf seinen Irrtum stoßen – und sich am Ende selbst reinreiten? Ganz bestimmt nicht!

Ein Versäumnis der Polizei wird nun dem Angeklagten angelastet. Er habe verhindert, dass DNA-Spuren einer Tat gefunden werden konnten. Und wenn es gar keine DNA-Spuren gab, weil er gar nicht der Täter ist? Absurd!
KURZE HOSE !

aßbichler in urteilsverkündung lt. fassbinder1925
Zu seiner zweiten Vernehmung hat er dann die Hose mitgebracht, die er zum Laufen benutzt haben will. „Es war nicht die kurze Hose mit der er gesehen wurde. Es war überhaupt keine Laufhose, sondern eine Freizeithose.“
fassbinder 1925 in https://www.allesMist/themen/km1687 ... id34811645
müsste die polizei wirklich auf der chalet-kamera erkannt haben, dass es eindeutig DER jogger war.
und was er trug, zumindest lange oder kurz hose, mit oder ohne reflektoren. (wollte nicht mind. 1 zeuge reflektorhose gesehen haben?)
woher sollte aßbichler das sonst wissen?

naja, von hinten angesprungen auf asphalt mit kurzer hose ?
da hätte der wohl heute noch narben... :roll:
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 16:52:09Die Verteidigung erhielt – trotz mehrfachen Antrags – keine Einsicht in diese Teile der Akten der StA.
- muss/hat der StA eine begründung geben, warum er die akten nicht rausgibt ?
- warum sollte der StA diese vorenthalten wollen? (*1)
- ist es üblich, dass die verteidigung diese akten einsehen kann ?

*1) klar, persönlickeitsrechte irgendwo... das trifft aber bei jedem prozess zu.

hier geht es um eine mordanklage die ausschließlich auf INDIZIEN basiert.
auf geradezu lächerlichen indizien.

da kann man der verteidigung doch nicht vorenthalten, was es mit den 26(?) weiteren verdächtigen so auf sich hatte..

wäre ja geradezu pervers.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

gastxyz..me hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 17:32:19 … muss … der StA eine begründung geben, warum er die akten nicht rausgibt ? …
Ja, aber diese Begründung wurde meines Wissens nicht öffentlich verbreitet.

gastxyz..me hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 17:32:19 … da kann man der verteidigung doch nicht vorenthalten, was es mit den 26(?) weiteren verdächtigen so auf sich hatte …
Wie man sieht, kann man das. Übrigens sind 26 „priorisierte Personen“ nicht gleichbedeutend mit 26 Verdächtigen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Dieser Text ist vor der Verurteilung von Sebastian verfasst worden.


Die Tragödie die hier öffentlich, durch die Ermittlungen und dem Verfahren zum Fall Hanna W., als auch der überwiegende Teil der Beiträge" der vierten Gewalt", eben mit dieser Tragödie eher einer Verdunkelung/Verschleierung von Tatsachen in diesem Mordfall/ Todesfall hervorzurufen, ist hauptsächlich durch die Befangenheit verschiedener Seiten gegeben.

Wobei diese Befangenheit in diesem Verfahren ja nur in dem vom Gesetzgeber eingehegten Rahmen zur Wirkung kommt.

Ich aber habe mich gefragt, worin die Motive liegen, aus verschiedenen Standpunkten heraus eine solche Tragödie inszenieren zu müssen.

Denn ich nehme nicht an dass sich das einfach ergeben hat.

Nun will ich mal ein Beispiel geben, was mir so an Konstellation vorschwebt (Wobei es da noch andere Konstellationen für möglich gehalten werden können) :

Durch den Tod von Hanna ist die Verwaltung und erst recht die Politik aufgeschreckt worden. Erstens weil es mittlerweile auffällt wie viele Menschen durch Unfall in der Prien ertrunken sind und eben mitnichten nur Senioren betroffen sind.

Auf der anderen Seite gibt es ja auch triftigen Gründe eben eine Ermittlung und somit ein Verfahren in Richtung einer anderen Täterschaft zu unterlassen, weil:

Gegen Tote wird nicht ermittelt.

Zusätzlich spielt natürlich bei dem ganzen in der Zeit in der versucht wird eine Cannabis Legalisierung durchzubringen, die Drogenpolitik in Bayern als auch der Missbrauch von Medikamenten und anderen Substanzen als Suchtmittel eine nicht geringe Rolle.

Wie groß ist der Einfluss aus der Dienstherrnebene gegenüber der Staatsanwaltschaften im Bezug auf solche Konstellationen?

Meiner Meinung nach wäre es auch so das mit einer Verurteilung Sebastian zweiter Kategorie (im Zweifel für den Angeklagten) in diesem Fall auch gespickt mit Revisionsgründen wäre.

Denn die Anklage gegen Sebastian wurde meiner Meinung nach auf weniger als tönernen Füßen gestellt.

Also ich bin einmal ein paar Schritte zurückgegangen und habe mir versucht das Ganze und dessen Umfeld im Fall Hanna ins Auge zu fassen.

Mit anderen Worten:

Die öffentlich wahrgenommene Tragödie, die sich aus den Ermittlungen und dem Gerichtsverfahren im Fall Hanna W. sowie der medialen Berichterstattung ergibt, erscheint eher dazu beizutragen, die Fakten dieses Mordfalls zu verdunkeln oder zu verschleiern. Diese Problematik ist vor allem auf die offenkundige Befangenheit verschiedener Akteure zurückzuführen, wobei zu beachten ist, dass diese Befangenheit durch den gesetzlichen Rahmen des Verfahrens nur begrenzt berücksichtigt wird (vgl. Artikel 6 des Grundgesetzes).

Es stellt sich die Frage nach den Motiven, die verschiedene Parteien dazu veranlasst haben könnten, eine derartige Tragödie zu inszenieren. Es liegt nahe anzunehmen, dass diese Situation nicht zufällig entstanden ist, sondern durch spezifische Interessenlagen beeinflusst wurde.

Ein mögliches Szenario könnte sein, dass der Tod von Hanna sowohl die Verwaltung als auch die Politik alarmiert hat. Dies könnte insbesondere auf die bemerkenswerte Häufung von Todesfällen durch Ertrinken in der Prien zurückzuführen sein, wobei festzustellen ist, dass diese nicht ausschließlich ältere Menschen betrifft. Auf der anderen Seite könnten jedoch auch Gründe vorliegen, die eine Untersuchung in Richtung anderer Täterschaft vermeiden, da gemäß § 206 Abs. 2 der Strafprozessordnung keine Ermittlungen gegen Verstorbene durchgeführt werden können.

Darüber hinaus ist die Drogenpolitik in Bayern sowie der Missbrauch von Medikamenten und anderen Suchtmitteln in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Insbesondere in einer Zeit, in der eine Debatte über die Legalisierung von Cannabis geführt wird, könnten diese Themen politisch heikel sein.

Es ist ebenfalls von Interesse, welchen Einfluss die Dienstherrnebene auf die Staatsanwaltschaften in solchen Konstellationen ausüben kann. Eine unabhängige Justiz ist von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung eines fairen Verfahrens und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien (vgl. Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes).

Es scheint plausibel, dass eine Verurteilung von Sebastian mit einer Reihe von Revisionsgründen verbunden wäre. Die Anklage gegen ihn steht möglicherweise auf unsoliden Füßen, was potenziell zu einer Verletzung seiner Rechte führen könnte.

Abschließend ist es von großer Bedeutung, das Gesamtbild des Falls Hanna objektiv zu betrachten, um ein umfassendes Verständnis zu erlangen. Es bleibt zu hoffen, dass eine gründliche Untersuchung und ein gerechtes Verfahren letztendlich zur Aufklärung der Wahrheit und zur Sicherstellung der Gerechtigkeit beitragen werden.

Was haltet ihr denn davon?
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Der vielseitig begehrte Kommentar von Benedikt Warmbrunn in der Süddeutschen Zeitung:

Spoiler – hier klicken!
Im Zweifel gegen den Angeklagten

Das Landgericht Traunstein spricht Sebastian T. schuldig. Das Urteil spiegelt die richterliche Überzeugung wider, nicht aber all die Widersprüche in diesem Indizienprozess.

Vielleicht war es genau so, wie es die Zweite Jugendkammer … annimmt. Vielleicht hat Sebastian T. auf seiner nächtlichen Joggingrunde … die Medizinstudentin Hanna … von hinten attackiert, sie bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen, sie in den … Bärbach geworfen, wo sie ertrunken ist. Vielleicht war es so. Vielleicht war es ganz anders. Vielleicht waren es zu viele Vielleichts, um Sebastian T. zu verurteilen.

Am Dienstag hat das Landgericht … Sebastian T. zu neun Jahren Haft verurteilt, wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord in Verdeckungsabsicht. Das Urteil spiegelt die richterliche Überzeugung wider, nicht hingegen all die Widersprüche, die dieser Indizienprozess aufgeworfen hat. Die Zweite Jugendkammer hat Sebastian T. verurteilt, weil sie allen Vielleichts gefolgt ist, die gegen ihn sprechen. Dass die von den Ermittlern rekonstruierten Joggingzeiten genau gepasst hätten, um auf Hanna … zu treffen. Dass er – noch als Zeuge – auf Nachfrage gesagt hatte, dass Hanna … vielleicht mit einem Stein geschlagen worden war. Dass ein Mithäftling von einem Geständnis berichtet hatte.

Viele Vielleichts, die Sebastian T. entlastet hätten, hat das Gericht für seine Überzeugung weggelassen. Dass niemand Sebastian T. bei der Tat gesehen hat, nicht einmal auf dem Weg zum mutmaßlichen Tatort. Dass der Mithäftling eine Borderline-Persönlichkeitsstörung hat, dass er ein Dreivierteljahr nach dem vermeintlichen Geständnis geschwiegen hatte, dass er vieles aus Medienberichten haben konnte, dass er trotzdem wichtige Details falsch erzählt hat. Es sind zu viele Vielleichts, um gesichert zu sagen, was wirklich passiert ist … Das Urteil ist eines, das im Zweifel gegen den Angeklagten gesprochen wurde.

Süddeutsche Zeitung am 19.03.2024
https://www.sueddeutsche.de/meinung/pro ... -1.6469287
Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Haropa »

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 19:11:45 Der vielseitig begehrte Kommentar von Benedikt Warmbrunn in der Süddeutschen Zeitung:
Spoiler – hier klicken!
Vielen Dank dafür!
Und vielen Dank an diesen Autor! Besser hätte ich es nicht sagen können.
Bin ehrlich gesagt immer noch ein bisschen geschockt von gestern.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 19:38:09 … vielen Dank an diesen Autor! …
Bei der Süddeutschen wird niemand ausgepeitscht und auf Wasser und Brot gesetzt, wenn er sich in seine Arbeit vertieft, mit Sorgfalt recherchiert und sich selbst informiert, bevor er andere informiert. Auch wenn's mal länger dauert. Und Newbies werden intensiv unterstützt und gefördert.

Zentrale Unterschiede zu flachgeistiger Journaille, die mit flinken Schmierlingen das Glück im schnellen Euro sucht.

Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 19:38:09 … Bin ehrlich gesagt immer noch ein bisschen geschockt von gestern.
Was meinst Du, wie tief der Schock erst sitzen wird, wenn das Urteil seinen Verfassern und jenen, die heute noch jubilieren, um die Ohren fliegen wird? Der Schock bei all jenen, die Willkür für rechtsstaatlich und Hass, Hetze und Selbstjustiz für Tugenden halten. Die Messe ist noch nicht gelesen!

Ob sich dann die Chiemgauer Journaille auch noch an Aßbichlers „Traunsteiner Empfehlung“ halten wird – oder ihr Fähnchen lieber in einen anderen Wind hält, der günstiger weht?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Catch22
Soweit ich mich erinnere sagte Frau Mützel es war Ibuprofen was nachgewiesen wurde, nicht Paracetamol. Manche Menschen pfeifen sich das Zeug schon VOR einem "geplanten , höheren Alkoholkonsum" rein, um dem resultierenden Kater entgegen zu wirken. Natürlich weiß ich nicht, ob das bei Hanna der Fall war oder ob sie andere Beschwerden hatte. Ibu auf Alk kann 1000mal gutgehen, beim 1001 vielleicht nicht.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

freizeithose abgeliefert
.. bei der polizei...

dieser stratego hat vermutlich die erstbeste nicht muffelnde hose aus dem schrank gezogen, die er garantiert NICHT gerne anzieht.
hat die überhaupt noch gepasst ?

wer will denn schon eine xmal-durchgeschwitzte jogging-hose bei der polizei einreichen?

und so viele gute (jogging)hosen hatte der vielleicht auch nicht.
sollte der eine davon abgeben?
der wusste doch eh nicht mehr genau, welche er anhatte. :roll:
jvrm

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von jvrm »

gastxyz..me hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 22:19:11 Wasserstand BÄRBACH 03. Okt. 2022 (aßbichler urteilsverkündung)

lt. assbichler (urteilsverkündigung) war der BÄRBACH am "tatort"
140 cm hoch
230 cm breit


woher hat sie diese 140 cm, die wohl nicht mal der wasser-gutachter genannt hat :?:

was sind das für komische sitten, dass genau in den veranstaltungen wo keiner mehr was einwenden/nachfragen kann (plädoyer+urteilsverkündung), brandneue "fakten" aufgetischt werden? ohne quellenangabe.
- ist das normal ?
- ist das fair ?
- ist das manipulativ ?
- erstunken und erlogen ?
Der Graben ist 140 cm tief und am Folgetag sah man am umgedrückten Gras im Bach wie hoch der Wasserstand in der Nacht war und der war ca 70 cm aber man darf die Strömung nicht vergessen und wenn es dir besoffen ein paar mal die Beine wegzieht dann kannst du ertrinken wie die Beispiele die hier schon genannt wurden.
Aber ich glaube nicht mehr an einen Unfall.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 22:49:27 Soweit ich mich erinnere sagte Frau Mützel es war Ibuprofen was nachgewiesen wurde, nicht Paracetamol. …
Danke für die Richtigstellung meines Irrtums!

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 22:49:27 … Manche Menschen pfeifen sich das Zeug schon VOR einem "geplanten , höheren Alkoholkonsum" rein, um dem resultierenden Kater entgegen zu wirken. …
Klingt wie ein Fest für die Leber …

andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 22:49:27 … Ibu auf Alk kann 1000mal gutgehen, beim 1001 vielleicht nicht.
Wird Ibuprofen in der Leber abgebaut wie Alkohol auch? Dann lägen je nach Dosierung Wechselwirkungen durchaus nahe, oder? (Ordentlich Paracetamol vor dem Alk-Intox würde ich nicht riskieren …)


gastxyz..me hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 22:19:11 … lt. … urteilsverkündigung … war der Bärbach am "tatort"
140 cm hoch
230 cm breit …
Der Unterschied zwischen dem Pegelstand und der Tiefe des Bachbetts wurde wohl missverstanden. Der Pegelstand betrug laut Gutachter ca. 50–70 cm. Das Bachbett könnte durchaus 140 cm tief sein.

gastxyz..me hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 22:19:11 … woher hat sie [Aßbichler] diese 140 cm, die wohl nicht mal der wasser-gutachter genannt hat? …
Wahrscheinlich von einem der Gutachter. Dass wir bisher nichts davon wussten, kann nur an der Berichterstattung liegen.

gastxyz..me hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 22:19:11 … die lichte höhe des bärbach-brückerl ist unbekannt … muss aber höher als 140cm gewesen sein, weil es sonst überschwemmt gewesen wäre …

… die lichte höhe dieser betonbrücke im foto ist 160 cm … damit war die nicht überschwemmt …
Bei Pegelstand und Tiefe des Bachbetts wie oben angegeben, kann keine der Brücken überschwemmt gewesen sein.
ZickZack
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Rein hypothetisch: der Revision wird stattgegeben und es kommt zu einer Wiederaufnahme/Neu-Verhandlung (bin begrifflich nicht sattelfest, bitte um Nachsicht...), wo würde die Verhandlung dann stattfinden bzw. welche Institution entscheidet das? Auch das BGH im Zuge der Revision? Nochmal Traunstein wäre ja fatal...
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 20. März 2024, 16:52:09 Ein Rätsel ist, wen Du mit dem „zweiten Verdächtigen“ meinst.

Ist das für Dich tatsächlich ein Rätsel ? :shock: :?:
Also mir fällt da jedenfalls direkt eine Person ins Auge, welche ich in der Gesamtbetrachtung der Abläufe in jener Nacht (übrigens schon immer) sogar noch als sehr viel verdächtiger empfinde, als den nun Verurteilten.

Warum RA:in Rick sich bei Ihrer Verteidigung nicht auch mal auf dieses Terrain gewagt hat, war/ist höchst wahrscheinlich ihrer festen Überzeugung geschuldet, dass es sich ihrer Ansicht nach eher um einen tragischen Unfall als ein Fremdverschulden gehandelt hat. Es gibt da zweifellos mehrere sehr plausible Überlegungen warum RA:in Rick so handelte wie sie es in dem Prozess tat. Ob diese Herangehensweise am Ende die beste Wahl war, vermag ich aufgrund zu weniger Hintergrundinformationen selbstverständlich nicht abschließend einzuschätzen.

In einem Szenario eines Fremdverschuldens wäre mir die andere Person jedenfalls sehr viel verdächtiger als der Verurteilte. Zu mindestens ergeben sich für mich da sehr viel mehr Widersprüche in den Aussagen und auch Handlungen, der am Abend mit Hanna im Eiskeller (und auch schon davor) feiernden Freunden. Auch in Bezug einer Tat.-Hergangshypothese, wäre diese Person in einen möglichen Tatablauf sehr viel plausibler einzubringen und darüber hinaus dann sogar auch noch mit dem Ergebnis eines (oder u.U. sogar mehreren) der Spürhunde in Einklang zu bringen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ZickZack hat geschrieben: Donnerstag, 21. März 2024, 00:21:14 Rein hypothetisch: der Revision wird stattgegeben und es kommt zu einer Wiederaufnahme/Neu-Verhandlung (bin begrifflich nicht sattelfest, bitte um Nachsicht...), wo würde die Verhandlung dann stattfinden bzw. welche Institution entscheidet das? Auch das BGH im Zuge der Revision? Nochmal Traunstein wäre ja fatal...
Revision ist mW ohne Prozess. Das ist eine rein richterliche Beschäftigung, wo die formale Güte eines Urteils geprüft wird, und wenn da Fehler erkannt werden, kann es zu einem erneuten Prozess kommen, da das alte Urteil dann als fehlerhaft aufgehoben würde.
Dann gäb es eine neue Beweisaufnahme. Die kann aber auch auf nur bestimmte Aspekte beschränkt bleiben, das wird in der Revisionsentscheidung festgelegt. Bei der eingelegten Revision selbst gibt es wie gesagt die neue Beweiswürdigung bzw -aufnahme nicht. Da werden nur bisher angelegte Akten untersucht. Ist auch keine Verhandlung, sondern geschieht im stillen Kämmerlein. Dauert meistens. Halbes Jahr bis sogar anderthalb sind nicht ungewöhnlich.
Techniker

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ob ein forensischer Traumatomechaniker sagt: „Die Schulterdachbrüche können nur durch Knien auf den Rücken erklärt werden.“, oder „Die alte Dame kann nur durch Fremdeinwirkung in diese Lage in der Wanne gekommen sein.“, macht von der Plausibilität keinen Unterschied. Beide, hier nur sinngemäß, wieder gegebenen Aussagen, führten jeweils zu einer Verurteilung wegen Mordes. Was hat dieser Mann für ein Berufsethos? Wenn man etwas nicht beurteilen kann, weil Fakten fehlen, müssen die Fakten ermittelt werden. Ist man nicht in der Lage die Fakten zu ermitteln, muss man eingestehen keine Aussage treffen zu können. Insbesondere wenn Staatsanwaltschaft und Gericht einem Professor für forensische Traumatomechanik an der LMU vertrauen, muss dieser Experte Fakten liefern und kein Geschwafel.
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