MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Bitte um Aufklaerung nochmal: wie definiert sich ein " Beweisaufnahme erbot"...eie gibt es denn so was...widerspricht voll meinem Rechtsempfinden, wenn ich diese Finte richtig interpretierebin Laie..bloss wie kann so was sein..wird ja die Wahrheitsfindung komplett abgewuergt
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Also bitte..die " Woerndl- Versteher " ..ist da jemand im Forum unterwegs, der persoenliche Abneigung gegen diese Familie hegt?
Man sollte ueberlegen..welche Worte man waehlt...diese Gamilie hat einen unglaublichen Verlust erlitten..deren Leben wurde zerstoert..find Formulierungen voll daneben.Diese Famile kann nichts fuer ihr Schicksal..Tochter Hanna noch viel weniger..alle jungen Menschen gehen feiern..ihr womoeglich vorzuwerfen...alles selbst provoziert..bzw. hervorgerufen zu haben ist dreist
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Haropa hat geschrieben: Dienstag, 12. März 2024, 19:22:40 Hier noch einmal eine Zusammenfassung der Plädoyers (von mir selbst verfasst, war vor Ort)
Anmerkungen von mir in blau

Zuerst war der STA dran:
- Ohne Zweifel, dass ST es war
- Ohne Zweifel, dass es kein Unfall war
- 02:19-02:26 H verlässt Eiskeller
- 02:28:06 biegt nach rechts in Kampenwandstr
- 02:31:26 Radius war vollkommen ungestört (75m)
- 02:31:42: letzter genauer Radius (86m)
Verstehe ich nicht, ist die Grundabweichung so gross, ich dachte nur ein paar Meter

- 02:32:09 sek Notruf auf Festnetz Eltern über Sperrbildschirm
- 02:33:35 erste ungenaue Geo Daten (über 1 km)
- 02:32:17 Abfall Temp durch Außentemperatur , erst später im Wasser
- Laut Obduktion Verletzungen zweifelsfrei durch Dritte Hand
Alle?

- Mützel: Unfall scheidet aus, 5 heftige, gleichförmige RQW, 3 links 2 rechts.
- Laut Mützel RQW möglich durch Stein, laut STA auch durch Messerknauf
- Adamec: kein Hinweis auf einen Kampf. Wenn H versucht hätte sich aus dem Bach zu ziehen müssten Hinweise da sein an Fingern
+ Nägeln.
Man kann auch ohne schmutzige Hände und kaputte Finger versuchen aus dem Wasser zu kommen und wie ging dann der Ring ab

Konnte sich keine Hindernisse vorstellen, die zu Verletzungen passen, vorallem Strömung zu gering.
Und wer hat sie dann über die Wehre "getragen"

- Malcharek: im Wasser keine Verletzungsgefahr. Vor Rechen Totwasser. „Kann nicht sein“
- H wurde von hinten attackiert, fixiert unter massiver Kraft Einwirkung, später mind. 5 mal auf Kopf geschlagen. Dann Hose ausgezogen.
Das müssen die Hunde übersehen haben

Dann warf ST sie bewusstlos in den Bach. Notruf während Vorfall möglich.
- 02:21 Gasthof Zeuge P.: ST Läuft weiter südlich. Begegnet dann Zeugen S. + M.
- Trifft dann von hinten auf H.
- Kniet sich auf Schultern. H Versucht Notruf. ST Nimmt ihr das Handy ab, entsorgt es. Dann schlägt er H 5 mal.

Zu ST
- war zwischen 2-3 Uhr als Jogger am Tatort (2 zeugen).
- Laufstrecke führt am Tatort vorbei.
- ST sagt zu Zeuge K.H. „ich war der Jogger“
- ST sagt zu JVA Mithäftling, er sei die Strecke um den Eiskeller gelaufen. Wollte den Kopf frei kriegen, MUSSTE raus gehen (wollte eben NICHT für den Halbmarathon trainieren)
- Chalet Kamera 2:08:41 - ST läuft in nördliche Richtung zu Kreisverkehr.
- Zeuge P.K.: 02:18 Schlossbergstr Richtung Kampenwand, geht um 02:20 nach links, ist um 2:21 Höhe Gasthof -> sieht Jogger Richtung Eiskeller laufen
Wirtshaus Baumbach 75a Kampenwandstr. ist 170 Meter von Ecke Schlossbergstr. entfernt

- Zeugen am Festhallenparkplatz zwischen 02:20-02:30 -> Jogger quert Parkplatz Richtung Prien. Muss Ca. 02:25 gewesen sein… laut ST gab es keinen zweiten Jogger.
Sind 930 Meter bei 10Km/h beträgt die Zeit 5,5 Minuten wenn man auf der Westseite um den Schlossberg läuft

- 02:30 ST trifft auf H Höhe Burgweg
- Zeugin in Apartment hört einen Schrei in Todesangst, Kreischen
- ST braucht nach der Tat 680m nach Hause. Unter Adrenalin dürfte er schnell gewesen sein.
- ST hat angegeben, dass er von Mutter am 03.10. von der Toten Frau erfahren hat (Anmerkung von mir: Mutter hat den Kopf geschüttelt)
Aber mindesten Polizeieinsatz könnte sie mitbekommen haben

- ST hat Aggressionen (Anmerkung von mir: Vater schüttelt den Kopf.)
- ST führt immer ein Messer mit, Klappmesser, das er von einem Flohmarkt hat. Laut Verena hat ST Interesse „an so alten Sachen“.
- 17.11. Hausparty - ST sagt : „Ja ich war es.“ Zeugin u.a. Mutter von Verena.
- ST: „ICH bin der mörder von Aschau.“ Zeuge Freund Max. Das hat M. stark belastet. Schilderungen waren nachvollziehbar laut Hausarzt.
- Vater von ST hat zu ST gesagt: „stimmt was in den Akten steht“. ST „ es wurde hier und da etwas dazu gedichtet.“
- STA: „ST will vergessen was passiert ist“ (Anmerkung von mir: ST schüttelt den Kopf.)
- Mutter hat angerufen als ST unterwegs war mit F. Mutter sagt ST soll sofort heim kommen.
Wer ist F. Mutter

- Kollege aus der Arbeit von ST: das mit deinem Alkoholkonsum könnte Chef sehen. ST sagt, er braucht das, „dass ich alles loswerde, alles vergesse“
- Gibt keine Punkte, die ST entlasten.
- Aufgestauter Druck bei ST + Sehnsucht nach einer Frau (Anmerkung von mir: ST schüttelt Kopf)
- ist nicht klar, wer COC gespielt hat (Anmerkung von mir: Eltern schütteln den Kopf)

Zu Zeuge/Mithäftling M:
- Unter Häftlingen ist Verrat verpönt. Aussage hätte M. schlecht gemacht vor anderen Häftlingen.
- Dass M. Schlecht über jemanden redet kommt nicht gut an vor Gericht
- Laut STA ist Aussage von M. ganz sicher wahr. (Anmerkung von mir: ST schüttelt den Kopf)
- Fehlende Spuren: ST hat an Weihnachten erfahren dass es keine DNA Spuren gibt. Hat er dann M. gesagt. Passt zeitlich.
- STA: M. Sagt Wahrheit. (Anmerkung von mir: ST schüttelt nochmals den Kopf.)

Zu Verena:
- hat sich auf dem Weg zur Berufsschule Gedanken über tote Frau gemacht. Fahrt zur Berufsschule am 04.10. ist durch Geo Daten belegt. Am 05.10. war nachweislich keine Berufsschule
- nachvollziehbar, dass Geständnis am 3.10.

(Kein Kommentar zur Zeugin/Video um 02:40)

Gefährliche Körperverletzung + mord in Verdeckungsabsicht.
Wollte H zuerst nicht töten. Dann aber verdecken.

- ST war 20 zur Tat - Jugendstrafrecht ist wohl angebracht.
- Höchstmaß ist 10 Jahre ohne besondere Schwere d Schuld.
- STA beantragt 9 Jahre 6 Monate.


TEIL 2 und 3 folgen
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Und eine Zeugenaussage von jemandem, der 14- jaehrige manipuliert. ..um sexuelle Beduerfnisse befriedigt bekommen zu koennen...mit solch dreisten Luegen....solch einem Luegrnmaul schenkt die Justiz Beachtung..ohne Worte
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Werden solche Personen womoeglich eingesetzt..um angebliche Verstoesse oder Wahrheitsfindung innerhalb vom Knast zu eruieren???
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ein sogenannter" V- Mann " oder wie das heisst..es gab bei uns einen Vorfall...im Nachbarort..da wurde Dame beim Gassigehen von so jemandem mit Rasierklingen maltraetiert...bei Polizei hiess es: es werde nicht gegen diesen Taeter ermittelt...von Verletzungen wurden nicht mal Beweisfotos angeferigt...so..da faellt einem nichts mehr ein
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Dienstag, 12. März 2024, 23:17:51 @Haropa
Vielen Dank für deine Mühe. Lässt uns unsere Gedanken ja auch wieder etwas neu sortieren, egal ob man nun an Schuld oder Unschuld des Angeklagten glaubt.
@lawine
Der Bericht von fassbinder war genauso interessant und ist als Ergänzung anzusehen. Vor allem , dass Dr Frank zitiert wurde, als es um die psychischen Diagnosen des im Endstadium befindlichen krebskranken "Kronzeugen" ging. Was nun nicht heißen soll, dass ich von der Unschuld des Angeklagten überzeugt bin.
ich mach mir nichts vor: In den JVAs, auch U-Haft, sitzen selten reine Unschuldslämmer ein. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass gegenüber Mitgefangenen "gesungen" und dies vor Gericht als Indiez verwendet wird.
Ich kann aber von einer begangenen Straftat nicht auf das gesamte kommende Leben abstellen -- dann dürfte kein Strafgefangener jemals entlassen werden. Das gilt für mit Krebsgeschichten erschwindeltem Sex und andere Straftaten gleichermaßen.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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lawine hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 00:24:59 ich mach mir nichts vor: In den JVAs, auch U-Haft, sitzen selten reine Unschuldslämmer ein. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass gegenüber Mitgefangenen "gesungen" und dies vor Gericht als Indiez verwendet wird.
Das mag sein, aber ob das wirklich zutrifft, muss man sich genau anschauen.

Und da hakt es schon ganz gewaltig an dem Motiv bzgl. seiner Meldung. So behauptet er laut @Fassbinder1925, dass er zu 3% auf eigenen Vorteil bedacht wäre und zu 97% will, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Einmal gibt er hier zu, dass er sich Vorteile versprochen hat, was der StA da sagt, stimmt schonmal nicht mit der Zeugenaussage überein. Zum anderen wird diese Zeugenaussge extrem fraglich, weil er dann nach eigener Aussage 10 Monate geschwiegen hatte und er erst nachdem er erfahren hatte, dass Aßbichler seinen Fall hat, machte er diese Aussage.

Gerade bei dieser enormen Diskrepanz zwischen seiner Behauptung und Tun kann ein unvoreingenommener Mensch mit etwas Verstand kaum mehr annehmen, dass sein Motiv wirklich überwiegend die Frage nach der Wahrheit war. Dass da der StA etwas anderes behauptet ist da nicht mehr im Geringsten zu verstehen.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast0815 hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 08:02:55 Das mag sein, aber ob das wirklich zutrifft, muss man sich genau anschauen.

. So behauptet er laut @Fassbinder1925, dass er zu 3% auf eigenen Vorteil bedacht wäre und zu 97% will, dass die Wahrheit ans Licht kommt. .....

Zum anderen wird diese Zeugenaussge extrem fraglich, weil er dann nach eigener Aussage 10 Monate geschwiegen hatte und er erst nachdem er erfahren hatte, dass Aßbichler seinen Fall hat, machte er diese Aussage.

... kaum mehr annehmen, dass sein Motiv wirklich überwiegend die Frage nach der Wahrheit war. Dass da der StA etwas anderes behauptet ist da nicht mehr im Geringsten zu verstehen.
das werden die 5 Richter tun, sei unbesorgt.
Die Verteidigung hat es im Sinne ihres Mandanten bereits getan, der STA ebenfalls.
V und STA sind vor Gericht Parteien, entscheidend ist, wie das neutrale Gericht (5 Richter) in freier Beweiswürdigung damit umgeht.

zu 3% erhofft sich der Zeuge einen eigenen Vorteil....nun, das ist verschwindend wenig und ich denke, genau das will er damit aussagen.
Ich glaube seiner Motivation, denn in mindestens 2 weiteren Angelegenheiten (jenseits seiner Straftat, eine Minderjährige zum Sex mittels Krebsgeschichte überredet zu haben) hat er sich um Aufklärung von Sachverhalten bemüht (Stichwort; Familienangelegenheit; Drogen im Knast)

Solltest du deinen Maßstab mit den 10 Monaten auch auf ST anwenden wollen, wirds für deine Argumentation ganz eng. Wir wissen nicht, wann ST zur Aufklärung beigetragen hätte, dass er der Jogger war. Nur dem Umstand, dass seine Mutter da wesentlich mehr auklärungswillen besaß als ST ist es zu verdanken, dass er zeitnah als der Jogger bei der Polizei vorstellig werden konnte.

Bei der Gelegenheit möchte ich anmerken, dass es offensichtlich selten bis nie vorkam, dass er nachts joggte. Andernfalls hätte es im beschaulichen Aschau Bekannte (Bergwacht, Nachbarn etc) gegeben, die von seinen regelmäßigen nächtl Laufrunden (gegen 2 Uhr nachts loslaufen ist ungewöhnliches Verhalten) gewusst hätten.

Ich teile die Ansicht des Staatsanwalts, dass der Zeuge eine wahrheitsgemäßge Aussage gemacht hat.

Was hier gern vergessen wird:
Die Verteidiger (3) haben keinerlei Bemühungen gezeigt, eine
Haftentlassung zu erwirken wegen erwiesenem Mangel an Indizien. Dafür hatten sie sicher gewichtiger Gründe als ""der Staatsanwalt und die Vorsitzende Richterin wollen ST unbedingt hinhängen""

Das ist in anderen Fällen aber durchaus erfolgreich geschehen, siehe Mordfall Maria Baumer, Rebecca Reusch uva.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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In einer Pressemitteilung gab das LG Traunstein heute bekannt, dass bzgl. des Termins zur Urteilsverkündung am 19.03.2024 ein Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter nicht vorsehehen sei:

Spoiler – hier klicken!
Strafverfahren gegen Sebastian T. wegen Mordes (Eiskeller-Fall)

Im oben bezeichneten Strafverfahren wird voraussichtlich am Dienstag, den 19.03.2024, 12.00 Uhr, im Sitzungssaal B 33 des Landgerichts Traunstein das Urteil verkündet.

Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. Für die Presse sind die ersten zwei Reihen des Schwurgerichtssaals reserviert.

gez. Sattelberger
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Pressesprecherin

Pressemitteilung des LG Traunstein vom 13.03.2024
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... presse.php
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... -fall_.pdf

Dennoch dürfte wohl mit großem Andrang zu rechnen sein.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

lawine hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 11:29:59Solltest du deinen Maßstab mit den 10 Monaten auch auf ST anwenden wollen, wirds für deine Argumentation ganz eng. Wir wissen nicht, wann ST zur Aufklärung beigetragen hätte, dass er der Jogger war. Nur dem Umstand, dass seine Mutter da wesentlich mehr auklärungswillen besaß als ST ist es zu verdanken, dass er zeitnah als der Jogger bei der Polizei vorstellig werden konnte.
Nein, Du vergleichst hier Äpel mit Birnen. Für den Knastzeugen war es – wenn es stimmt, was er behauptet – 100% klar, dass nach dem "Geständnis" es nun seine Pflicht wäre sich zu melden. Das galt in dem Moment, wo er es erfahren hat – wenn ihm wirklich so viel wie er vorgibt an dem Rauskommen der Wahrheit gelegen wäre.

Mit der Situation des Angeklagten ist das nicht im Geringsten zu vergleichen.

Nehmen wir mal an, er wäre der Täter, da hätte er bis zum letzten Moment zugewartet, bis es aus seiner Sicht sinnvoll gewesen wäre, sich zu melden. Was sagt bringt diese Überlegung bzgl. der 10 Monate? Kaum etwas, aber es zeigt eher, dass ein langes Zuwarten mit dem Melden eher nachteilig anzusehen ist.

Wäre er unschuldig, dann hatte er nicht wirklich einen Grund gehabt sich vor dem Jogger-Zeugenaufrufs zu melden, denn der Zeugenaufruf ging ja nur an die Leute, die etwas Besonderes gesehen hatten. Es mag sein, dass er an dem Opfer vorbeigekommen ist, aber für ihn wäre das dann eine Frau wie beliebig viel andere gewesen. Einfach eine allein gehende Frau ohne jegliche Besonderheiten nichts Auffälliges nichts ungewöhnliches.


Für den Knastzeugen war die Bedeutung aber offensichtlich. Dass der Knastzeuge trotz dieses vermeintlichen Wissens sich erstmal gar nicht gemeldet hat, macht eben seine Aussage wegen des angebliche großen Willens unglaubwürdig, dass die Wahrheit an das Tageslicht kommt. Und der zeitliche Zusammenhang gibt den Rest. Es ist eben dann auch wichtig, er hat sich erst gemeldet, als Aßbichler sein Verfahren übernahm. Dieser Aussicht auf einen möglichen Vorteil scheint in Wirklichkeit eben doch einen sehr großen Einfluss gehabt haben, den der StA jedoch nicht sehen will.

lawine hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 11:29:59Die Verteidiger (3) haben keinerlei Bemühungen gezeigt, eine
Haftentlassung zu erwirken wegen erwiesenem Mangel an Indizien. Dafür hatten sie sicher gewichtiger Gründe als ""der Staatsanwalt und die Vorsitzende Richterin wollen ST unbedingt hinhängen""
Ich denke das war den Umständen geschuldet. So einen Antrag darf man nur alle 2 Monate stellen. D.H. wenn man etwas in der Tasche hat, mit dem man den Antrag noch viel besser begründen könnte, wird man da noch zuwarten, denn normalerweise ist ein Gericht angehalten, die Haftfrage selber ständig im Blick zu haben. Und dieses Zuwarten war sicher die Frage des Unfalls geschuldet, der aus meiner Sicht auch viel zu oberflächlich untersucht wurde. Außerdem ist so ein Antrag ein getrenntes Verfahren mit eigener Verhandlung, das wird im laufenden Verfahren nicht mal so nebenbei entschieden Das hält das Verfahren erstmal auf. D.H. je näher man am Ende des Verfahrens angelangt ist umso weniger Sinn macht so ein Antrag.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Der Knackizeuge muss künftig, nach seiner Entlassung selbstverständlich, keine Lügengeschichten mehr erfinden um Minderjährige zu ködern, denn nun ist er wirklich DER HELD, falls es hier zu einem Schuldspruch kommt. Im Jahrhundertprozess des Traunsteiner Landgerichts ist ER das Zünglein an der Waage. Dank ihm wird ein Mörder überführt. Dass ein perfider, entarteter Mörder ihm einen Mord gestanden hat, hat er zwar für schlappe 10 Monate mal völlig vergessen, so what, kann passieren, ist ihm ja dann doch noch rechtzeitig eingefallen.
Nach den Berichten von @Haropa und @fassbinder finde ich subjektiv empfunden die Indizien zwar auch ziemlich erdrückend, aber dieses Knastgeständnis nach dem Konsum von Speculatius darf nun wirklich nicht den Ausschlag geben. Ja, natürlich können auch Straftäter die Wahrheit sagen, aber nicht wenn man so gestrickt ist wie der.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast hat geschrieben: Dienstag, 12. März 2024, 23:20:47 … wie definiert sich ein " Beweisaufnahme [v]erbot" …
Ein Beweisverwertungsverbot ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip: Auch ein Beschuldigter oder Angeklagter darf vom Staat nicht „aufs Kreuz gelegt“ werden. Das bedeutet, dass Ermittlungsergebnisse, die der Staat mit Hilfe nicht erlaubter Methoden erlangt hat, vor Gericht nicht verwertet werden dürfen. Beispiele sind:

• Aussagen durch Ermüdung, Drogen, Täuschung, Drohung odet Gewalt,
• versäumte Beschuldigtenbelehrung (u. a. zum Aussageverweigerungsrecht),
• Versprechen eines ungesetzlichen Vorteils,
• Telekommunikations-Überwachung ohne gesetzliche Anordnung,
• Durchsuchung ohne Rechtsgrundlage.

Gast hat geschrieben: Dienstag, 12. März 2024, 23:20:47 … widerspricht voll meinem Rechtsempfinden, wenn ich diese Finte richtig interpretiere …
Ein Beweisverwertungsverbot ist keine „Finte“. Es dient dazu, den Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen – auch Dich.

Ein Beispiel:

Was würdest Du sagen, wenn die Polizei ohne Rechtsgrundlage (also ohne dass der begründete Verdacht einer schweren Straftat nach § 100a Abs. 2 StPO vorliegt und ohne eine Anordnung nach § 100e Abs. 1 StPO) Deine Telekommunikation überwachen würde und dabei herausfände, welche nicht immer ganz legalen Steuertricks Du bevorzugst und mit welchen illegalen Downloads Du schon das UrhR verletzt hast, um Dich daraufhin bei der StA anzuzeigen, die Dich dann anklagt? Bestimmt würdest Du weder Polizei noch StA zu ihrer trickreichen Vorgehensweise gratulieren wollen – selbst wenn die Vorwürfe zutreffen sollten.

Der Verdacht der beispielhaft genannten (vergleichsweise geringfügigen) Delikte berechtigt nicht zu einer Telefonüberwachung und ohne Anordnung von Gericht oder StA gleich zweimal nicht. Wegen Rechtsverstößen greift hier ein Beweisverwertungsverbot. Mit Recht.
Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Haropa »

Zu guter letzt noch der wichtige Teil 3

Zuerst war Fr. Rick kurz dran. Dann machte Hr. Baumgärtel kurz weiter und dann lange Dr. Frank. Zum Schluss meinte Fr. Rick noch, dass sie jetzt nur noch ein paar weitere BEISPIELE zur Entlastung nennt. Tatsächlich wurde - obwohl die folgende Liste auf den ersten Blick sehr lang scheint - nicht auf alles eingegangen. (Schulterdächer, Sturz, Notruf, Hosenlänge, Schrei, Stein, Messer, CoC, Psychiatrische Gutachten etc.). Es wurde eher versucht, die Hauptpunkte des STA zu entkräften und dann eben noch ein paar andere Beispiele in Stichpunkten genannt.

Fr. Rick:
- Rick liest die berühmte Mail zwischen STA und Richterin A. vor und sagt danach, dass sich das Gericht seine Meinung offensichtlich schon frühzeitig gebildet hat. Daher gibt es keinen Sinn, lange zu plädieren. (Anm. von mir: nicht schnippisch oder unfreundlich, falls sich das so anhört, sie ist in Wirklichkeit sehr ruhig und nicht so, wie sie oft dargestellt wird).

Baumgärtl:
- 2 Verteidiger wurden im Laufe der Zeit bedroht, weil sie ST verteidigen: Fr. Rick & Hr. Baumgärtl
- Es wurde immer wieder scharfe Kritik geäußert an der Herangehensweise der Verteidigung. Es ist aber die Pflicht der Verteidigung, jedem möglicherweise entlastenden Hinweis nachzugehen. Das verstehen viele nicht
- Die Verteidigung besteht aus 3 Individuen, 3 Persönlichkeiten.

Ab jetzt alle 3 Verteidiger nach Themen sortiert:

Zu Verena:
- Es ist erwiesen, dass der Iange Spaziergang von ST & Verena (bei dem ST von dem toten Mädchen erzählt hat) NICHT am 3.10 war. Am 03.10. wurden laut Auswertung des Handys nur wenige Schritte gegangen.
- Außerdem hatte Verena am Abend des 03.10. ihr Handy dabei und hat SprachNachrichten verschickt, da wurde sie Nähe Siegsdorf angezeigt oder im heimischen WLAN.
- Am 05.10. gab es eine Sprachnachricht von Verena an Schwester L.: Verena sagt sie hat GESTERN ST gesehen und er hat ihr erzählt, dass ein Mädchen umgebracht wurde. Jetzt hat sie selbst Paranoia.

Zu Verenas Schwester L.:
- L. sagt bei einer Vernehmung, dass sie zu viert beim Tischtennis spielen waren und sie danach mit ST am Auto standen. Es war nicht mehr ganz hell, aber auch noch nicht dunkel. ST hat da in die Runde erzählt, dass eine Frau umgebracht wurde und alle vier waren geschockt und haben kurz drüber geredet.
- Später sagte L. dann vor Gericht, dass sie der Mord eigentlich nicht wirklich gejuckt hat und dass ja viele Menschen umgebracht werden. Geschockt war sie jedenfalls nicht.
- Seltsam ist außerdem, dass sich außer L. keiner an die Situation vor dem Auto bzw. an das Gespräch erinnern kann.
- Einer der vier war S.W., aber dieser war am 03.10. laut eigenen Aussagen gar nicht beim Tischtennis spielen dabei.
- Auch ist nicht klar, ob Verenas Schwester L. am 03.10. dabei war, weil diese eigentlich krank war.
- Wenn L. schon am 03.10. von der toten Frau gewusst hat, warum antwortet L. der Verena auf ihre Sprachnachricht vom 05.10. (siehe oben) dann nicht sowas wie hä das hat uns ST doch schon vorgestern erzählt.

Messervorfall
- Laut Verenas Schwester L. war der Messervorfall IM Auto. Anwesend waren L., ST und Verena. L. hat mit eigenen Augen gesehen, wie ST der Verena das Messer an den Hals hält
- Laut Verena war der Vorfall aber sicher auf einem Parkplatz, und zwar außerhalb vom Auto… Ihre Schwester L. sei nicht dabei gewesen.
- Verena sagt sie hat ihrer Schwester L. nie was erzählt von der Messersache.
- Verena sagt es gab sicher keine 2 solcher Vorfälle

Dr. Frank sagt, dass sich jetzt jeder selbst aussuchen kann, wem er glaubt und was er glaubt. Irgendeiner der beiden sagt jedenfalls nicht die Wahrheit und er betont die Widersprüche in sich und dass der dringende Tatverdacht wegen der Aussage von Verena kam.

Zu Max
- Laut Max (Bekannter von ST) hat ST gesagt „ich war’s“ - mit einem grinsen. Max war sich daraufhin nicht sicher, ob ST das ernst meinte oder nicht. Laut Dr. Frank hat ST hat sich zu dem Zeitpunkt schon als Hauptverdächtiger gefühlt.
- Auch zu dem Zeitpunkt, als das „Geständnis“ bei der Hausparty war. Das war eben so ein dahergesagtes „Ja mei, dann werd ich’s halt gewesen sein.“. So à la: Wenn mich jetzt eh alle verdächtigen dann werden die schon recht haben. Das hat aber keiner wirklich ernst genommen und war einfach flapsig daher gesagt.

Zu Mithäftling M.:
- M. wurde verlegt nach Bernau aus Sicherheitsgründen wegen anderen Häftlingen. Das ist ein gesicherter Bereich, die haben dort keinen Hofgang & werden besonders geschützt. Deshalb unwahrscheinlich, dass M. Angst hatte, vor anderen als Verräter dazustehen.
- Außerdem ist für einen Häftling jeder freie Tag kostbar
- M. ist Dissozial, hat eine Borderline Persönlichkeitsstörung, ein gestörtes Sozialverhalten & ist hyperkinetisch.
- Hat schon mal eine Falschaussage vor Gericht getroffen und vor einer Minderjährigen zu seinem eigenen Vorteil gelogen.
- M. hat sich bei seiner Aussage gegen ST auf 41 Seiten wiederholt, keine Details. Es gab 3 Schritte, die immer wiederholt werden und war sehr ungenau. M. hat selbst zugegeben, dass er was über den Fall in mehreren Zeitungen gelesen hat.
- M. meldet sich nach 10 Monaten! Nach 10 Monaten hatte er plötzlich das Gefühl, dass „es wieder hochgekommen ist“. Das hat er als Hauptgrund angegeben, warum er aussagt. Hat aber 10 Monate lang mit niemandem drüber gesprochen, weder mit anderen Häftlingen, noch in den vielen Gesprächen mit seiner Psychologin.

Zu Tat:
- Alle Zeugen sagen aus, sie haben ST Richtung Heimweg joggen sehen.
- ST hätte zwingend von Kameras erfasst werden müssen, wäre er umgekehrt.
- ST hat niemals gesagt, dass er noch eine Runde gelaufen ist! Das ist eine Erfindung der Polizei.
- Zeitlich wären sich H und ST nie begegnet. Er hätte es zeitlich nie geschafft.
- ST hätte H vor dem Eiskeller weder sehen noch hören können von seinem Standpunkt aus, das ist nachgewiesen
- Handy Temp. Abfall: die Wärmeleitfähigkeit im Wasser ist um einiges höher als bei Luft. Handy muss im Wasser gewesen sein um 02:32:17
- ST hätte die Tat in der Zeit nie bewerkstelligen können.
- Zu dem YouTube Video, das direkt vor 02:42 in den Daten angezeigt wurde: Foreground bedeutet ‚aktive Nutzung‘ am Handy. (Anm. von mir: könnte das noch genauer ausführen, falls es wen interessiert)
- Pornos: die Suchanfragen zu zb ‚Vergewaltigung‘ waren nur 1 einziges mal verknüpft mit einem Link zu ner Porno Website. Ansonsten waren zb eine Seite mit einer fehlgegangenen Schönheits OP von Lena Mayer Landrut verknüpft o.ä.
- H hatte über 2 Promille und auf den Videos der Kameras vor dem Eiskeller bzw. Ecke Kampenwandstr schwankt H deutlich.
- Muckenthaler sagt, es ist möglich, dass die Hose von H im Wasser abgestreift wurde.
- H Ist im felsigen Wasser getrieben.
- H hatte 2 Ringe. Am Ringfinger links und am Zeigefinger rechts. Einer wurde im Bärbach gefunden. (Den Rest weiß ich leider nimmer)
- Schulterdach Frakturen müssen nicht gleichzeitig entstanden sein.
- Knien war nur ein Gedankenexperiment, wurde nie beweisen, dass das möglich ist.
- Es wurde schriftlich bestätigt, dass die 5 RQW durch einen ähnlichen Gegenstand kommen können, muss nicht der selbe sein.
- Außerdem macht es bei den Verletzungen keinen Unterschied, ob Stein auf Kopf oder Kopf auf Stein.
- Adamec hat nicht ausgeschlossen, dass Verletzungen im Wasser entstanden sein können
- Es gab keine Blutspuren am Tatort
- Es gibt keine Zeugen, die ST in der Nähe des Tatorts gesehen haben
- Laut Mützel können die Einblutungen an Hannas Rücken Postmortal passiert sein
- Obwohl es laut den Gutachten einen engen Körperkontakt zwischen H und dem Täter gegeben haben muss, gab es 0 Spuren von ST!!

Am Ende sagt Frau rick noch, dass es nichts gibt, was gegen diesen Jungen spricht.

Verteidiger fordern Freispruch

Die Vorsitzende Richterin hat zu ST gesagt, dass er das letzte Wort hat (das war fast schon mütterlich und besorgt). Währenddessen hat Fr. Rick ihm kurz was zugeflüstert. Dann war kurz Stille und Fr. Rick hat ST nochmal was längeres zugeflüstert. Dann hielt er kurz inne und meinte ganz ruhig: nein ich will nix sagen.
lilly57

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von lilly57 »

Ich habe den traurigen Tod von Hanna von Anfang an mitverfolgt!
Ich glaube nicht, dass ST es war!
Es ist übrigens sehr komisch alles??
Erst wird die Veronika vom Koch des Heinz Winkler überfahren und war tot. Er hat es angeblich nicht bemerkt, seine beide Insassen auch nicht.
Es stirbt auch noch Herr Winkler mit dem gleichen Koch auf dem Parkplatz vor seiner Residenz!? Nach einem Sturz. Nachdem er
Mit dem Koch reichlich Wein getrunken hat!
Wusste Hanna irgendwas davon und wollte aussagen? Sie war ja im gleichen Alter von den 2 Insassen im Auto vom Koch! Oder kannte welche davon!
Wie gesagt, nur ein langer evtl. Gedanke von mir!?
Es geht hier auch um sehr viel Geld!
Hanna macht mir übrigens beim Verlassen des Eiskellers keinen betrunkenen Zustand. Und nur weil der ST noch Joggingrunden nachts dreht ist er kein Mörder.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@Haropa
Nochmals herzlichen Dank für Deine detailgenauen Berichte!

Haropa hat geschrieben: Dienstag, 12. März 2024, 19:22:40 … Zuerst war der STA dran:

- 02:31:26 [GPS-] Radius war vollkommen ungestört (75m)
- 02:31:42: letzter genauer Radius (86m)

- 02:33:35 erste ungenaue Geo Daten (über 1 km)
Jetzt endlich (!) wissen (!) wir, dass der Tatort lediglich einer Spekulation der StA entspringt. GPS-Koordinaten, die auch nur halbwegs zwingend auf das Brückerl hinweisen würden, gibt es also gar nicht. Ebenso gut könnte der Tatort auch auf dem Seilbahnparkplatz angenommen werden oder sogar noch ein kurzes Stück weiter stromaufwärts in südlicher Richtung. Ein Radius von 86 m beschreibt immerhin einen Kreis mit einem Durchmesser von 172 m! Und wo wird der Mittelpunkt dieses Kreises vermutet? Nichts als eine glibbrige Raterei!

Einziges objektives Indiz: der Fundort des Rings. Der aber besagt nicht, wo Hanna in den Bärbach gelangte, sondern nur, wo vermutlich der Ring verloren ging. Dies schließt lediglich Örtlichkeiten stromabwärts der Fundstelle aus.

Wird das Brückerl von der StA nur deshalb präferiert, weil es willkommenermaßen zum Abzweig des Burgwegs und damit zum Wohnort des Angeklagten passt!? Trotz dass dort keine Spuren einer Gewalttat gefunden wurden? Ohne Anhaltspunkte, die andere mögliche Tatorte ausschließen? Derartige „Logik“ wird vom BGH nicht goutiert werden, falls das Gericht dazu nicht noch entscheidende, sehr kreative Gedankengänge entwickeln sollte.

Danke für diese wertvolle Information zum GPS-Radius!


Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 20:05:57 … Zum Schluss meinte Fr. Rick noch, dass sie jetzt nur noch ein paar weitere BEISPIELE zur Entlastung nennt. Tatsächlich wurde - obwohl die folgende Liste auf den ersten Blick sehr lang scheint - nicht auf alles eingegangen. …
Zur Erinnerung die auszugsweise Wiedergabe der Liste von RAin Rick aus dem Ticker der Abendzeitung:

Spoiler – hier klicken!

12.41 Uhr: Rick zählt nun auf, was noch unplausibel ist aus ihrer Sicht. Hier ein Auszug:

• Dass er Frau W. weder zeitlich noch räumlich hätte wahrnehmen können.
• Dass die Extrarunde eine Erfindung der Polizei ist.
• Dass sich die Gehgeschwindigkeit von Frau W. sowohl aus einer Weg-Zeit-Berechnung als auch anhand der validen Geodaten errechnen lässt. T. hätte es niemals rechtzeitig zum Tatort geschafft.
• Dass sich alles, was sich Staatsanwaltschaft und Gericht „hier ausgedacht haben“, niemals zu bewerkstelligen wäre.
• Dass die Suchbegriffe zur Identifizierung von Gewaltvideos seitens der Polizei eingegeben worden seien.
• Dass Frau W. 2,06 Promille im Blut hatte, mehrfach schwank[t]e, und ihre Hose versuchte zu halten.
• Dass der Gutachter Malcherek zu viel Kontakt zum Biomechaniker Adamec gehabt habe.
• Dass die Risswunden am Kopf nicht von dem gleichen, sondern von einem ähnlich konfigurierten Gegenstand stammen müssen.
• Dass es keinerlei Hinweise auf ein Sexualdelikt gibt.
• Dass es keinerlei (DNA-)Spuren gibt, die Herrn T. mit Frau W. in Verbindung bringen – trotz engen körperlichen Kontakts.


Abendzeitung am 08.03.2024
viewtopic.php?p=246984#p246984
https://www.abendzeitung-muenchen.de/ba ... art-964663


Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 20:05:57
- Rick liest die berühmte Mail zwischen STA und Richterin A. vor …
Zur Erinnerung der Wortlaut:

Spoiler – hier klicken!

Darin legt der Ankläger der Richterin am 3. Januar 2024 dar, von welchem Szenario in der Tatnacht er ausgeht – und bezieht sich auf ein Gespräch mit der Kammer: „Der Kollege Jese­rer und ich sind gestern noch länger zusammengesessen und sind zum Ergebnis ge­kommen, dass wir in unserem Plädoyer den gleichen Sach­verhalt zugrunde le­gen.

Demnach sei Sebastian T. … gegen 2.30 Uhr bewusst nahe des Clubs „Eiskeller“ gejoggt, um Stress mit den Eltern zu verarbeiten und nach vorherigem Porno-Konsum leicht bekleidete Frauen zu sehen. Er habe Hanna von hinten angegriffen und zu Boden gebracht, ihr die Jacke ausgezogen und brutal die Schulterdächer ge­brochen. Danach habe T. ihr mehrfach mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf geschlagen und sie im Bärbach „entsorgt“. …

Während der Staatsanwalt für den ersten Angriff nur von Körperverletzung ausgeht, er­innert ihn „Jacqu“ in ihrer BILD vorliegenden Antwort­mail am 3. Januar um 13.07 Uhr an die Aussage des Knast-Zeugen Adrian M. …

Hallo Wolfgang, ich denke, dass die Aussage des M. zum Tötungsvorsatz ganz wichtig ist. Der Angeklagte sagte, er habe sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren kann und er habe sie nicht töten wollen … damit gef KV in Tatmehrheit mit Mord.


Bild am 20.02.2024
viewtopic.php?p=245108#p245108
https://www.bild.de/regional/bayern/reg ... .bild.html

Der Staatsanwalt schreibt: „Hallo Jacqu, der Kollege Jeserer und ich sind letztens noch länger zusammengesessen und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir den selben Sachverhalt wie ihr zugrunde legen. Der Angeklagte hatte Stress im Elternhaus und wollte leicht bekleidete Frauen vor dem Eiskeller sehen (Die Pornos in den Tagen davor zeigen seinen Druck auf) dort trifft er auf Hanna und bricht ihr brutal die Schulterdächer er wollte sie nur bewusstlos schlagen, da er mit ihr noch andere Ziele hatte. Weil er sich aber nicht mehr ausgesehen hat oder aus Angst vor Entdeckung hat er sie dann in den Fluss verbracht.“

Die Vorsitzende antwortet: „Hallo Wolfgang, ich denke dass hierbei die Aussage des M. ganz wichtig ist. Der A. sagt er wollte sie niederschlagen nicht töten. Deswegen gef. KV in Tatmehrheit Mord.“


fassbinder1925 auf allesMist am 12.03.2024 um 19.57 (Seite 521)


Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 20:05:57 … (Anm. von mir: nicht schnippisch oder unfreundlich …, sie [RAin Rick] ist in Wirklichkeit sehr ruhig und nicht so, wie sie oft dargestellt wird). …
Ein wichtiger Eindruck.

Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 20:05:57
- Zeitlich wären sich H und ST nie begegnet. Er hätte es zeitlich nie geschafft.
Wurde das nicht auch explizit genauso ausgesagt von einem Polizeibeamten, der mit dem Ablaufen der Strecken befasst war? Ich meine, in einem Presseartikel wurde darüber berichtet, wenn auch nur sehr knapp in einem halben, kurzen Satz. Erinnert sich jemand daran? Die Passage finde ich leider nicht mehr.

Haropa hat geschrieben: Mittwoch, 13. März 2024, 20:05:57
- Schulterdach Frakturen müssen nicht gleichzeitig entstanden sein.
Wurde dieser wichtige Aspekt an einem der Sitzungstage mit Malcherek und Adamec vertieft?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Catch22
Ich komme irgendwie nicht so ganz dahinter welche Rolle ein Pflichtverteidiger in einem Prozess wie diesem spielt.
Dass ein Pflichtverteidiger sich kein Bein ausreißt habe sogar ich mittlerweile verstanden. Aber gibt es denn nicht gewisse Standards, wie zum Beispiel vor Prozessbeginn mit seinem Schützling nochmal die Indizienlage zu besprechen.
Beispiel: laut Bericht von @Haropa gibt es die Zeugenaussage des Arbeitskollegen von Sebastian, wonach ich schlussfolgere, dass Sebastian im Zeitraum um das Geschehen ( ob Tat oder Unfall wissen wir nicht) sogar am Arbeitsplatz getrunken hat, weil er nach eigener Aussage "alles vergessen wollte".
Dann hat der Schützling die Gelegenheit etwas dazu zu sagen. In der Art, es ging ihm schon seit Monaten nicht gut, konnte aufgrund Verletzung nicht für Marathon trainieren, Liebeskummer, Überforderung beim Job und zur Krönung muss er auch noch 2mal zur Polizei, nur weil er zufällig in der Tatnacht joggen war. Wenn der Verteidiger solche Dinge weiß, kann er Zeugenaussagen wie die des Arbeitskollegen entkräften. Jetzt fragt man sich natürlich schon, was war denn so schlimm, dass Sebastian sogar am Arbeitsplatz getrunken hat ? Oder die Frage, warum er sich wochenlang nicht bei der Polizei gemeldet hat nach dem Zeugenaufruf? Auch noch erklärbar mit einer depressiven Phase bei der einem eh alles über den Kopf wächst und man nicht auch noch Kraft hat für eine Kommunikation mit der Polizei, obwohl man nichts mit einer Tat zu tun hat. All diese Dinge kann ein Anwalt entkräften wenn er Info's hat. Vielleicht kommt man im gemeinsamen Gespräch aber auch drauf, dass es schlichtweg nichts zu entkräften gibt und man spricht über die Möglichkeit Geständnis zwecks Strafmilderung. Natürlich soll keiner etwas gestehen ,was er nicht begangen hat, aber das ist ja Job des Anwalts da ein Gefühl dafür zu bekommen. Wo liegt hier mein Denkfehler?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

• Dass sich die Gehgeschwindigkeit von Frau W. sowohl aus einer Weg-Zeit-Berechnung als auch anhand der validen Geodaten errechnen lässt
aus https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=247434#p247434
Haropa hat geschrieben: ↑Dienstag, 12. März 2024, 19:22:40
… Zuerst war der STA dran:

- 02:31:26 [GPS-] Radius war vollkommen ungestört (75m)
- 02:31:42: letzter genauer Radius (86m)
Vom Eiskellerausgang bis Brückchen 340 m
Start Eiskeller 2.27 letzter genaue Gps-Punkt 2:31:42 vielleicht am Brückchen
ergibt eine Zeit von ca 282 Sek und daraus eine Laufgeschwindigkeit von 1,20 m/s oder 4,34 Km/h
Bei so einem grossen Radius wird die Rechnung aber schon ungenau und sie könnte weiter gekommen sein.

Hätte man die sekundengenaue Zeit zwischen den 2 Eislellerkameras und die gezeigten Wegstrecke könnte man ihre Geschwindkeit in der Schlossbergstrasse genau berechnen und gebummelt hat sie ja wohl nicht weil sie nicht aufs Handy schaute.

Der verlorene Ring im Bach deutet bei Unfall darauf, dass sie sich noch wo festhalten wollte.

Der verlorene Jackengürtel deutet mehr darauf, dass ihr Körper in den Bach verbracht wurde.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von lawine »

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 14. März 2024, 05:30:35

Einziges objektives Indiz: der Fundort des Rings. Der aber besagt nicht, wo Hanna in den Bärbach gelangte, sondern nur, wo vermutlich der Ring verloren ging. Dies schließt lediglich Örtlichkeiten stromabwärts der Fundstelle aus.
warum unterschlägst du den Schrei , den eine Zeugin zum mutmaßl Tatzeitpunkt gehört hat?
Warum unterschlägst du den Anruf, den Hanna mit der Notfallfunktion ihres handys getätigt hat?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@lawine
Dieser angebliche Schrei hat rein überhaupt gar nichts zu bedeuten !!! Falls dieser stattgefunden hat, natürlich lässt man vor Schreck beim ausrutschen einen Schrei los vor Schreck. Wenn ich in Gedanken bin und um die Hausecke biege und es steht plötzlich jemand vor mir, erschrick ich mich sogar in der Situation und lass einen Schrei los. Völlig peinlich und albern, aber man erschreckt sich eben. Und warum hat nur eine einzige Person diesen Schrei gehört, obwohl dort Wohnhäuser stehen , Eiskellerbesucher vielleicht auf dem Weg zum Parkplatz waren, kurzum im Radius Betrieb herrschte? Wenn dieser Schrei so todesangstähnlich war, warum ruft man dann nicht den Notruf? Ich frage mich gerade ob diese Urlauberin, die den Schreib angeblich gehört hat, nun Probleme bekommt zwecks unterlassener Hilfeleistung ?
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