Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 11. März 2024, 15:59:54
Das Versprechen eines Vorteils im Sinne von §
136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO hat es im Verfahren des Adrian M. ganz offenkundig nicht gegeben. (Wenn der Zeuge sich selbst einen Vorteil verspricht, ist das nicht tatbestandlich und führt zu keinem Verwertungsverbot.) Auch sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass StA oder Polizei Adrian M. dazu veranlasst haben könnten, mit Sebastian ein Gespräch ohne Offenlegung der Ermittlungsabsicht zu führen, um Angaben zum Tatgeschehen zu erlangen.
Damit fehlt es bereits an den grundlegenden Voraussetzungen. Deswegen erübrigt sich eine Erörterung eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.
Die von Dir zitierte Entscheidung für alle Interessierten zum Nachlesen:
BGH, 21.07.1998 (5 StR 302/97), BGHSt 44, 129, NJW 1998, 3506, NStZ 1999, 147
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/97/5-302-97.php3
Du müsstest schon konkret darlegen, auf was genau Du Dich beziehst und weshalb Du annimmst, dass die Voraussetzungen dafür in Bezug auf den JVA-Zeugen erfüllt seien.
Im Übrigen geht es um eine mehrstufige Prüfung, in deren Verlauf viele Hürden lauern, u. a.:
1. Gaubhaftigkeit des Zeugen,
2. Glaubwürdigkeit seiner Aussage,
3. Belastungsgehalt der Aussage,
4. Glaubwürdigkeit der behaupteten Aussage Sebastians.
Obendrein verstehe ich nicht, weshalb Du in diesem Zusammenhang meinen Beitrag zu einem Artikel der Wasserburger Stimme zitiert hast, ohne darauf einzugehen. Findest Du die eilige Festlegung auf ein Gewaltdelikt nach nur 76 Minuten, noch während die Obduktion lief, nicht auch sehr merkwürdig? Zumal zwei Tage später ein Unfall nicht ausgeschlossen wurde. Wer war als Vertreter der StA bei der Obduktion anwesend?
Zu 136a StPO schreibe jetzt eher aus dem Stehgreif: Täuschung durch Adrian M., sich in der Gefangenschaft zu Weihnachten "einzuschleimen", ähnlich der Wahrsagerin, um dann quasi eine "Dissertation" beim LG dann vorzulegen, die offenbar bei Aßbichler mit milderen Umständen aus seiner eigenen Sache rauszukommen.
Der Knaller dieser Rechtszuges ist ja, dass er eine 14jährige rumkriegen wollte mit der Begründung, es müsse unbedingt sofort sein, weil er sich im Endstadium einer Krebserkrankung befände, (selten so gelacht über so viel Dreistigkeit und Doofheit zugleich).
Und diese Ausnahmetalent der Ehrlichkeit - niemand weiß, ob der einen Satz zu Papier bringen kann - liefert dann einen geordneten Bericht über 70 Seiten? ab, substantiell dann so ganz vortrefflich geordnet? Und da soll nimand dahinterstecken, RA, StA? Kaum vorstellbar.
Jedenfalls gehe ich davon aus, dass Adrian M. sich absichtsvoll dem Sebastian näherte, um ihn so ganz zufällig zwischen Spekulstius "zu öffnen", rein aus weihnachtlicher Nächstenliebe von Zelle zu Zelle. Aber vielleicht ist die Verteidigung in diese zusammenhänge auch zu wenig eingestiegen.
Auf einem anderen Blatt Papier stehen dann die von Dir aufgelisteten Glaubwürdigkeitskriterien für sich.
Das habe ich jetzt mehr aus dem Jus-Gefühl geschrieben, man könnte natürlich noch mehr einsteigen. Immerhin ist die Rechtsprechung in der Rechtsfortbildung zu 136a StPO schon so weit, dass der Personenkreis auch auch Privatpersonen erweitert wurde,
Wenn aber der Angeklagte ggü den Strafbehörden zum Vorwurf nichts aussagte, egal ob empfohlen oder nicht, und damit schon vor Eröffnung der Hauptverhandlung sein Schweigerecht vollzieht, ist dies genauso zu respektieren, wie wenn er dies zu Beginn der Hauptverhandlung wiederholt. Damit ist dann der Wille des Beschuldigten klar, zu achten, und kann nicht durch Einsatz eines JVA-Einsitzenden im Ergebnis umgangen werden, der sich ja ganz offenkundig daraus eigene Vorteile versprach.
Im Hinblick auf Deinen letzten Absatz gibt es eigentlich nichts zu verstehen. Gab es denn im Rahmen der Beweisaufnahme überhaupt EINEN Sachverständigen, der sich überzeugend klar für ein klares Ergebnis entschied?
Das wurde doch alles mehr oder minder auf der - könnte, hätte, sollte - Wahrscheinlighkeitsebene abgehandelt. Jedenfalls nichts, was den Angeklagten eindeutig und unausweichlich belastete. Weil das da alles so lief, verwundert es nicht, dass sich die Leute der Obduktion zunächst klar gegen Unfall aussprschen, dann aber wiederum nicht so eindeutig.
Was immer passieren mag, Strate und Rick hatten in einer Revision sicher schon größere Nüsse zu knacken.