MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast25

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Dienstag, 05. März 2024, 22:38:53 @Gast25
Nein ich habe keine Belege, darum habe ich ja dich gefragt ob das nun tatsächlich gesagt wurde oder frei erfunden wurde vom Prozessbeobachter.
Na wenn wir beide keine neutralen und objektiven Belege haben, dann hat das in dem von dir beschriebenen Ausmaß vielleicht auch nicht so stattgefunden oder in einem anderen Kontext, den der subjektive Prozessbeobachter nicht wahrnehmen wollte. Hätte es in diesem Ausmaß stattgefunden, hätte das die neutrale Presse sicher berichtet. Ein quasi hohldrehender StA wäre ja eine wunderbare Clickbait-Geschichte.

Was man schon in mehreren Medien liest ist, dass die RAin Rick einen durchaus diskutablen Stil ins Verfahren eingebracht hat… vielleicht reagieren die anderen nur in einigermaßen angemessener Form auf eine um sich schlagende, hilflose Verteidigerin, die u. U. grad ihr Verfahren mit Ansage verliert? Aber das ist nur eine vage Vermutung… Ich bin nicht beteiligt und genauso wenig im Detail informiert wie alle anderen hier.
Fiat iustitia e p m

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast25 hat geschrieben: Dienstag, 05. März 2024, 23:39:35 Na wenn wir beide keine neutralen und objektiven Belege haben, dann hat das in dem von dir beschriebenen Ausmaß vielleicht auch nicht so stattgefunden oder in einem anderen Kontext, den der subjektive Prozessbeobachter nicht wahrnehmen wollte. Hätte es in diesem Ausmaß stattgefunden, hätte das die neutrale Presse sicher berichtet. Ein quasi hohldrehender StA wäre ja eine wunderbare Clickbait-Geschichte.

Was man schon in mehreren Medien liest ist, dass die RAin Rick einen durchaus diskutablen Stil ins Verfahren eingebracht hat… vielleicht reagieren die anderen nur in einigermaßen angemessener Form auf eine um sich schlagende, hilflose Verteidigerin, die u. U. grad ihr Verfahren mit Ansage verliert? Aber das ist nur eine vage Vermutung… Ich bin nicht beteiligt und genauso wenig im Detail informiert wie alle anderen hier.
RAin hat das getan, was bei der bis zum Ende der Beweisaufnahme vorherrschenden, überaus mageren Beweislage gegen den Angeklagten Pflicht eines jeden Verteidigers ist, zu verhindern, dass die Mittel des großen Aufwandes und der großen Inszenierungen unbedingt einen adäquaten Abschluss benötigt, gerade noch mit Müh' und Not innerhalb geltenden Rechts jmd zu verknacken, ohne in alle Ecken gesehen zu haben.
Daher ist es vorliegend an den Haaren herbeigezogen, hier zu schreiben, eine hilflose Rechtsanwältin habe um sich geschlagen, das Gegenteil ist der Fall: mit ihrer Beauftragung wurden die juristisch Beteiligten aus ihrem gemütlichen Elend der Traunsteiner Amigo-Gesellschaft gerissen, die Pflichtverteidiger kamen langsam auf Betriebstemperatur und die Traunsteiner Kavallerie bekam endlich Wind von vorne, was im Sinne der Gerechtigkeit auch dringend notwendig wurde, denn von der Vorsitzenden bekam man nur den Eindruck, im Bereich der verfahrensmäßigen Rechtspflege vor allem auf ihre Karrierewirkung zu schielen.
Man kann bereits um der Qualität der Rechtspflege willen froh sein, dass Frau Rick dazukam, um den gemeinsamen Gottesdienst in Richtung Mordurteil zu beenden.
Staatsanwaltschaft und 2. Jugendkammer waren beide bisher so auffällig selbstgerecht und schlecht, dass eine klar denkende und erfahrene Verteidigerin allein daher schon extrem wirkt.

Aber hier ging es nicht darum, um gemeinsamen Gottesdienst nicht gestört zu werden, sondern zu verhindern, dass ein unvorbelasteter junger Mann mit womöglich nicht bester Sozialisation davor bewahrt wird, sein Leben staatlich verordnet versaut zu bekommen.
Und das hat Frau Rick im Rahmen ihrer ihr zur Verfügung stehenden objektivem Möglichkeiten mit Bravour gemeistert.
Mischa

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast25 hat geschrieben: Dienstag, 05. März 2024, 23:39:35 Na wenn wir beide keine neutralen und objektiven Belege haben, dann hat das in dem von dir beschriebenen Ausmaß vielleicht auch nicht so stattgefunden oder in einem anderen Kontext, den der subjektive Prozessbeobachter nicht wahrnehmen wollte. Hätte es in diesem Ausmaß stattgefunden, hätte das die neutrale Presse sicher berichtet. Ein quasi hohldrehender StA wäre ja eine wunderbare Clickbait-Geschichte.

Was man schon in mehreren Medien liest ist, dass die RAin Rick einen durchaus diskutablen Stil ins Verfahren eingebracht hat… vielleicht reagieren die anderen nur in einigermaßen angemessener Form auf eine um sich schlagende, hilflose Verteidigerin, die u. U. grad ihr Verfahren mit Ansage verliert? Aber das ist nur eine vage Vermutung… Ich bin nicht beteiligt und genauso wenig im Detail informiert wie alle anderen hier.
Ich war bei der Besagten letzten Entgleisung vom Staatsanwalt vor Ort.Ohne Worte über diesen bezahlten Staatsbediensteten,der sich öffentlich benimmt,als wäre er persönlich betroffen.
Die Vorsitzende hat ihn nach diesem öffentlichen "Spektakel"gegenüber vom "angeblichen" TV in keinster Weise in die Schranken gewiesen.
Wie RAW Rick sagt..... hat das Gericht Traunstein andere Gesetze bzw.eine andere Auffassung was Persönlichkeitsrechte betrifft.
die Vorsitzende hat sich anscheinend durch Ihre "Art" mehr an Kompetenz versprochen.Leider hat Sie kläglich versagt
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Kennt jemand das Aktenzeichen zum Verfahren?

Wäre mir wichtig!
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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U.s.1 883 hat geschrieben: Mittwoch, 06. März 2024, 22:24:23 Kennt jemand das Aktenzeichen zum Verfahren? …
LG Traunstein, Az. 2 KLs 402 Js 40276/22 jug.

Quelle: PDF „Terminliste Presse“ des LG Traunstein
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... presse.pdf
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 06. März 2024, 23:15:36 LG Traunstein, Az. 2 KLs 402 Js 40276/22 jug.

Quelle: PDF „Terminliste Presse“ des LG Traunstein
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... stafel.php
https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... presse.pdf

Ein riesengroßes Dankeschön.
:mrgreen:
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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grimassen-aussetzer StA

- das ging nicht gegen den jogger
- der StA hat "ein problem" mit frauen

ja, klingt erstmal "weniger plausibel".
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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justiz fordert heimlichkeiten im gerichtssaal

warum fordern die gerichte intransparenz ?

- handschriftliche notizen können nicht verboten werden (sonst würden sie)
- digitale notizen (laptop) nicht erlaubt, da auch kamera/mic dran
- digitales aufzeichnen ist nicht erlaubt

ist das nicht unfassbar. skandalös :?:
unsere gerichtsentscheidungen/verhandlungen sollten transparent und für jeden nachvollziehbar sein.

schon mehr als eigenartig, dass ausgerechnet die gerichte intransparenz für sich einfordern.
wo man doch auch weiß, wie fehleranfällig "zeugen" (zuhörer) sind.
was die "medien" abliefern, hat sich als unter aller sau bestätigt. falsch, unvollständig bis mal-korrekt. alles dabei. gleichverteilt.

we love buschmann
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte kürzlich : "In einem Strafverfahren geht es für die Beteiligten um sehr viel: um Recht und Gerechtigkeit, die Freiheit eines Menschen oder den guten Namen. Dass sich die Verfahrensbeteiligten aktuell nach einem mitunter monatelangen Prozess alleine auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß. Eine digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist daher kein Selbstzweck, sondern wird ein echter Zugewinn für unseren Rechtsstaat (…)"
https://www.lto.de/recht/meinung/m/stra ... frankfurt/
diese entscheidung, dass auch digitale mitschriften erlaubt sind, gab es schonmal. die wurde dann - auf antrag der gerichte(?) - vom bundesgerichtshof aber wieder kassiert.

als bundesbürger möchte ich jedes wort dieser letzten beiden verhandlungen (plädoyers + urteilsverkündung) hören.
jedes. präzise. mit tonfall. mimik/grimassen.

ich tippe sehr sehr schnell, und dachte... tja... das wars.
wie kann man sowas doch noch erreichen?
irgendwo einen eilantrag einreichen oder sowas?
von focus oder bild, dass die per video aufzeichnen?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Ich frage mich grad selber, ob oder was ich hier falsch einschätze.
Zu Anfang des Prozesses , als es um die Persönlichkeit des TV ging, sagten ein Gefängnismitarbeiter und 2 Mitgefangene über Sebastian aus.
Danach sagte Herr RA Baumgärtel in einem Interview sinngemäß, man würde hier schon sehen, dass es eine Entwicklung im Reifeprozess und der Persönlichkeitsentwicklung des TV gäbe, usw. usw. ! Wenn ich es richtig verstehe, hat Herr Baumgärtel sich zu dem Zeitpunkt ja schon mit dem Strafmaß beschäftigt, anstatt die Indizien zu entkräften, da er wohl selbst seinen Mandanten für schuldig hielt. ABER-warum hat er dem TV dann nicht zu einem Geständnis geraten gleich zu Prozessbeginn ? Tu ich Herrn Baumgärtel unrecht, wenn ich einfach mal vermute, die Show wäre für ihn dann zu schnell vorbei gewesen? Vielleicht hat er Sebastian auch dazu geraten und wir wissen es nur nicht ? Vielleicht interpretiere ich auch etwas falsch ?
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 07. März 2024, 09:26:27 IABER-warum hat er dem TV dann nicht zu einem Geständnis geraten gleich zu Prozessbeginn ? Tu ich Herrn Baumgärtel unrecht, wenn ich einfach mal vermute, die Show wäre für ihn dann zu schnell vorbei gewesen? Vielleicht hat er Sebastian auch dazu geraten und wir wissen es nur nicht ? Vielleicht interpretiere ich auch etwas falsch ?
Eben, wir wir können es nicht wissen. Und wenn der Angeklagte gar nicht der Täter ist oder es ein Unfall war, was soll er da schon gestehen.

Für mich ist jedenfalls ein Unfall noch lange nicht vom Tisch. Den Antrag 4 scheint ja da schon sehr interssant zu sein, Püschel meint, dass das Opfer noch rund zwei Minutenn aktiv geschwommen sein soll. Natürlich wissen wir nicht, worauf das beruht, möglicherweise sind es spezielle Verletzungen z.B. an den Händen, die in dem doch recht reizenden Bärbach dann enstanden sein könnten.

Die Ablehung von Aßbichler ist schon recht fragwürdig, laut @Fassbinder1925 heißt es:
Die letzte Behauptung war, dass Hanna schon lebend ins Wasser gekommen ist. Sowie ich es verstanden habe, war das sogar auf die Aussage von Püschel aufgebaut.

Das Gericht lehnt aber ab, weil es einmal sagte, dass nicht dargelegt ist, warum dieser einen höheren Sachverstand diesbezüglich hat, als die anderen Sachverständigen. Aber wohl auch, dass er diese Aussage nicht ohne einen Biomechaniker treffen kann. Was mir nicht ganz einleuchtet, denn das müsste doch eine rein rechtsmedizinische Frage sein.
Bzw.:
Haropa hat geschrieben: Dienstag, 05. März 2024, 13:13:054. Jetzt etwas was für mich akustisch schwer zu verstehen war. Ging um ein Gutachten vom 05.02.24. (von Püschel?) Da steht H ist bei Bewusstein ins Wasser gekommen und es gab 1-2 min lang Schwimmbewegungen. Keine Ahnung ob das im Gutachten durch irgendwas festgestellt wurde oder nur eine Überlegung war)
-> Püschel ist Rechtsmediziner, kann ohne Biomechaniker und Hydrologen keine Einschätzungen treffen. Beweismittel wäre ungeeignet, weil warum sollte Püschel eine höhere Sachkunde aufweisen als Mützel, Adamec & Malcharek?

Die Ablehnung der Begründung find ich seltsam und auch nicht ausreichend. Hier geht es erstmal um reine Ideen, die man aus einem anderen Blickwinkel möglicherweise erhält und man diese Idee z.B. durch ein Verletzungsbild bestätigt sieht. Das hat nichts mit besserem Fachwissen zu tun. Und die Begründung, dass man ein Biomechaniker nur diese Expertise dazu hätte, ist auch nicht nachvollziehbar. Man sieht z.B. im Badewannenunfalll, im 2. Strafverfahren hatte auch ein Rechtsmediziner eine Sturzvariante sich vorgestellt und sie dann mit einem Stuntversuch vorführen lassen. Diese Variante ist schon ganz dicht an der späteren Simulation gewesen. Adamec hatte damals nur einen einzige Sturzmöglechkeit betrachtet, die einfachste, die jedem direkt einfallen würde. Übrigens, damals hatte das Gericht einen Biomechaniker befragt, der dann diese Stuntversuch mit sehr oberflächlichen Gründen ablehnte, heute weiß man es besser.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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CONTRA schwimmbewegungen 1-2 minuten opfer

- das wasser war 80-90 cm hoch im bärbach ??? da gabs nix zu schwimmen.
- wie war der wasserstand? das kann man im örtlichen wasseramt nachfragen.
- die hose hing unten. wie willst du schwimmen?
- sie hätte wohl zunächst die schuhe ausgetreten, um die hose auszubekommen; dann schwimmen
- die schuhe waren aber bollefest zu
- selbst wenn in der prien: warum hätte sie nicht ans ufer schwimmen können?
- 2 meter oder was, bis sie wieder stehen kann; äste hängen rüber, kann sich festhalten

wann schwimmbewegungen - was ist gemeint ?
- vorm ertrinken ?
- nach den schulterdachbrüchen ?
dann hat er gesehen, dass nach den schulterdachbrüchen noch armbewegungen stattfanden? :?
was sonst?
Fiat iustitia e p m

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 07. März 2024, 09:26:27 Ich frage mich grad selber, ob oder was ich hier falsch einschätze.
Zu Anfang des Prozesses , als es um die Persönlichkeit des TV ging, sagten ein Gefängnismitarbeiter und 2 Mitgefangene über Sebastian aus.
Danach sagte Herr RA Baumgärtel in einem Interview sinngemäß, man würde hier schon sehen, dass es eine Entwicklung im Reifeprozess und der Persönlichkeitsentwicklung des TV gäbe, usw. usw. ! Wenn ich es richtig verstehe, hat Herr Baumgärtel sich zu dem Zeitpunkt ja schon mit dem Strafmaß beschäftigt, anstatt die Indizien zu entkräften, da er wohl selbst seinen Mandanten für schuldig hielt. ABER-warum hat er dem TV dann nicht zu einem Geständnis geraten gleich zu Prozessbeginn ? Tu ich Herrn Baumgärtel unrecht, wenn ich einfach mal vermute, die Show wäre für ihn dann zu schnell vorbei gewesen? Vielleicht hat er Sebastian auch dazu geraten und wir wissen es nur nicht ? Vielleicht interpretiere ich auch etwas falsch ?
Stimmt, Du schätzt die Situation des Verteidigers falsch ein. In der Regel gilt der Rat des Anwalts, zumindest erst einmal zu schweigen, bis er sich über die Inhalte der hoffentlich zu Ende ermittelten polizeilichen Ermittlungsakte einen Überblick verschafft, inwieweit der gg seinen Mandanten erhobene Tatvorwurf nachgewiesen ist bzw nachgewiesen werden kann.

So dürfte es auch hier gewesen sein festzustellen, dass die Beweislage gg seinen Mandanten in krassem Widerspruch steht zu der erhobenen Anklage SOWIE der Akzeptanz durch das LG durch Eröffnung des Hauptverfahrens.
Es ist bis heute nicht zweifelsfrei, ob es Unfall oder Straftat war, sollte es Straftat sein, fehlt ein Täter, ein zweifelsfrei Tatort, es gibt keine Tatspuren, es gibt kein Tatwerkzeug etc etc etc etc.

Das Strafverfahren wird bestimmt durch das Amtsermittlungsprinzip: Der Staat muss dem Straftäter seine Tat nachweisen können. Unsere Rechtsordnung gebietet auch dem Mörder, in einem gegen ihn laufenden Strafverfahren schweigen zu dürfen und damit den Ausgang des Verfahrens mitbestimmen zu können, wenn dem Staat/der Justiz ein Tatnachweis nicht gelingt.
Die Rechte des auf diese Weise rechtskräftig freigesprochenen Mörders gehen nach dem Willen des BVerfGs so weit, dass diese auch später, zB unter Ausnutzung modernerer Ermittlungsmethoden und gefundenen Nachweisen, nicht mehr mit einem neuen Strafverfahren belangt werden darf.

Vor diesem Rahmen ergibt sich eigentlich die fehlende Antwort von allein, warum Baumgärtel seinen Mandanten nicht zu einem Geständnis riet. Denn es ist bis heute offen, jeder wartet gespannt auf eine Urteilsbegründung, und konnte durch die beendete Beweisaufnahme auch nicht hi reichend geändert werden, dass es gegen den Angeklagten keine eindeutigen Beweise hinsichtlich den oben genannten Zusammenhänge gibt.

Rät der Anwalt seinem Mandanten in dieser Situation dennoch zu einem Geständnis, läuft er in das strafrechtlich sanktionierte Risiko des Parteiverrats, ggf mit der Folge, sein Ticket, seine Zulassung zu verlieren. Und dieses Risiko geht kein Anwalt so oder so nicht.

Alles klärchen?
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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gastxyz..me hat geschrieben: Donnerstag, 07. März 2024, 10:36:20 - das wasser war 80-90 cm hoch im bärbach ??? da gabs nix zu schwimmen.
- wie war der wasserstand? das kann man im örtlichen wasseramt nachfragen.
- die hose hing unten. wie willst du schwimmen?
- sie hätte wohl zunächst die schuhe ausgetreten, um die hose auszubekommen; dann schwimmen
- die schuhe waren aber bollefest zu
- selbst wenn in der prien: warum hätte sie nicht ans ufer schwimmen können?
- 2 meter oder was, bis sie wieder stehen kann; äste hängen rüber, kann sich festhalten
Du machst hier mehrere Denkfehler. Einmal wird die Hose erst später abgestreift worden sein. Bei dieser Wassertiefe kannst Du durchaus schwimmen und bei einer entsprechenden Strömung ohne Halt kannst Du dann Dich nicht mehr aufrichten. Da müsstest Du wirklich etwas greifen können, aber das wird schwierig sein, weil Du in der Strömung über Wasser bleiben musst. Und es wird recht dunkel gewesen sein. Schuhe kann man in einer solchen Situation wahrscheinlich kaum abstreifen können, ein Bach mit entsprechnder Strömung ist eben kein Schwimmbad. Ganz dumm wird Püschel eben nicht sein.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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PS:
gastxyz..me hat geschrieben: Donnerstag, 07. März 2024, 10:36:20wann schwimmbewegungen - was ist gemeint ?
- vorm ertrinken ?
- nach den schulterdachbrüchen ?
dann hat er gesehen, dass nach den schulterdachbrüchen noch armbewegungen stattfanden? :?
was sonst?

Ähnliche Fragen kann man natürlich auch die anderen Gutachter fragen, haben sie gesehen, dass jemand auf die Schulter sprang/kniete. Ähnlich wie die anderen Gutachter, wird er das aus bestimmten Verletzungen schließen, ob er da richtig liegt, weiß man nicht.


Natürlich vor dem ertinken, was soll die Frage? Ob man mit Schulterdachverletzungen noch schwimmen kann, weiß ich nicht, aber ich gehe davon aus, dass diese erst im Fluß zustande kamen. Die Ausführungen des Hydromechanikers sind dazu viel zu oberflächlich. Bei der Frage nach der Treppe hat er erst im Verhandlungssaal irgendetwas gerechnet. So etwas muss man von einem Gutachter natürlich vorher erwarten, das ist einfach von vornherein ein Bestandteil des schriftlichen Gutachtens, dass man für jedes der Bauwerke einfach Berechnungen anstellt. Ein Video im Gerichtssaal zu zeigen, wo die Prien die doppelte Menge Wasser führt als zur Todesnacht versteht man auch nicht. Da bekommt das Gericht einen falschen Eindruck.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Fiat iustitia e p m
Okay, soweit verstanden. Aber ist es dann nicht völlig unangebracht in einem Interview bereits über ein Strafmaß zu sprechen ( was Herr Baumgärtel ja indirekt getan hat, indem er über Reifeprozess , Persönlichkeitsentwicklung während U-Haft gesprochen hat) , wenn erstmal noch die Unschuldsvermutung gilt ? Als unschuldigen Normalbürger geht niemanden etwas mein Reifeprozess und meine Persönlichkeitsentwicklung an. Wieso spricht der Anwalt darüber, wenn für seinen Mandanten zu diesem Zeitpunkt noch die Unschuldsvermutung gilt?
Und kommt es nicht doch hin und wieder vor, dass Anwälte ihren Mandanten zu einem Geständnis raten zwecks Strafmilderung?
Dazu müßte man aber natürlich etwas mehr wissen als in den Akten steht und das erfährt ein Anwalt nur , indem er mit seinem Schützling spricht.
Ja ich gebe zu, das triggert mich , als herauskam, dass der Anwalt den TV kurz nach Inhaftierung im Dezember nur ein einziges mal aufgesucht hat.
Der muss nicht 3mal die Woche beim Mandanten sitzen und Händchenhalten, aber sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Vielleicht hätte der TV zu diesem Zeitpunkt ( Dezember 2022) noch Missverständnisse aufklären können, bevor er dann anscheinend komplett dicht gemacht hat, oder im umgekehrten Fall wäre er zu diesem Zeitpunkt noch in dem Modus gewesen sein Gewissen zu erleichtern und hätte von sich aus ein Geständnis ablegen wollen. Was sich ja dann strafmildernd auswirken würde. So oder so, ich finde es verwerflich seinen Schützling so kurz nach der Verhaftung einfach sitzen zu lassen ohne Kommunikation.
Fiat iustitia e p m

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 07. März 2024, 11:28:47 @Fiat iustitia e p m
Okay, soweit verstanden. Aber ist es dann nicht völlig unangebracht in einem Interview bereits über ein Strafmaß zu sprechen ( was Herr Baumgärtel ja indirekt getan hat, indem er über Reifeprozess , Persönlichkeitsentwicklung während U-Haft gesprochen hat) , wenn erstmal noch die Unschuldsvermutung gilt ? Als unschuldigen Normalbürger geht niemanden etwas mein Reifeprozess und meine Persönlichkeitsentwicklung an. Wieso spricht der Anwalt darüber, wenn für seinen Mandanten zu diesem Zeitpunkt noch die Unschuldsvermutung gilt?
Und kommt es nicht doch hin und wieder vor, dass Anwälte ihren Mandanten zu einem Geständnis raten zwecks Strafmilderung?
Dazu müßte man aber natürlich etwas mehr wissen als in den Akten steht und das erfährt ein Anwalt nur , indem er mit seinem Schützling spricht.
Ja ich gebe zu, das triggert mich , als herauskam, dass der Anwalt den TV kurz nach Inhaftierung im Dezember nur ein einziges mal aufgesucht hat.
Der muss nicht 3mal die Woche beim Mandanten sitzen und Händchenhalten, aber sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Vielleicht hätte der TV zu diesem Zeitpunkt ( Dezember 2022) noch Missverständnisse aufklären können, bevor er dann anscheinend komplett dicht gemacht hat, oder im umgekehrten Fall wäre er zu diesem Zeitpunkt noch in dem Modus gewesen sein Gewissen zu erleichtern und hätte von sich aus ein Geständnis ablegen wollen. Was sich ja dann strafmildernd auswirken würde. So oder so, ich finde es verwerflich seinen Schützling so kurz nach der Verhaftung einfach sitzen zu lassen ohne Kommunikation.
Ist das nicht auch ein Denkfehler? Ging es Baumgärtel in diesem Kontext nicht eher um die Gedanken, ob JGG zur Anwendung kommt?

Wenn ein Rechtsanwalt spätestens aus den Ermittlungsakten liest, dass die Beweislage gegen seinen Mandanten den strafrechtlichen Vorwurf belegt, der Mandat dem RA aber ständig sagt, "ich war das nicht" und auch nicht belehrbar ist, dass ein Kampf in Richtung Freispruch aussichtslos erscheint, ja dann legt ein RA dem Mandanten das frühe Geständnis nahe, um im Rahmen der Strafzumessung die Geständigkeit, verkauft als Reue, zur Strafmilderung wirken zu lassen.
Wenn aber jmd zum 30. Mal beim klauen erwischt wurde, funktioniert das nicht mehr oder dann vll erneut doch, weil der Täter aus psychisch bedingten Kleptomaniegebrechen bei Tatbegehung nicht voll einsichtsfähig über das ist, was er da gerade strafrechtlich anstellt.

Das Verhältnis zwischen Verteidiger und Mandant ist immer speziell. Ich würde sogar behaupten, dass von der Staatskasse schlecht bezahlte Pflichtverteidiger sich kein Bein ausreißen, ein nahes, vertrauensvolles zum Mandanten erzustellen. Aber auch für ihn gilt, dass ein Anwalt nur so gut sein kann, wie er vom Mandantin mit möglichst viel genauen Details - am besten wahrheitsgemäß - augestattet wird.

Mittag!
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Donnerstag, 07. März 2024, 11:11:26 Ähnliche Fragen kann man natürlich auch die anderen Gutachter fragen, haben sie gesehen, dass jemand auf die Schulter sprang/kniete. Ähnlich wie die anderen Gutachter, wird er das aus bestimmten Verletzungen schließen, ob er da richtig liegt, weiß man nicht.
gast = @Gast0815

sicher interessiert das püschel-gutachten. sehr sogar.
und der ist vermutlich sogar ein ausgesprochen kluger experte.
möglicherweise ist das püschel-gutachten ja schon fertig, wurde nur nicht zu den akten genommen - da vom gericht abgelehnt?

meiner meinung nach...

- der bärbach war KEIN reißender bach in der nacht
- und die prien auch nicht
- bäche/flüsse durch dörfer sind schon lange entschärft: da gibt es kein mitreißen, keine wirklichen hochwasser mehr
- das ist ein plätscherbach. wie der wo ich aufgewachsen bin. sieht genauso aus.
- ich bin bachexperte. war auch sehr häufig in bergbächen.
- aus dem bärbach kann man rauskommen. easy. immer. auch auf allen 4en
- da kann man zu keinem zeitpunkt schwimmen
- weil der wasserstand nie hoch genug

- ich meine wasserstand 80-90 cm irgendwo gelesen zu haben.
- war das bärbach oder prien ?
- die zahl klingt eh utopisch, unglaubwürdig

- der gutachter hatte (nach meiner erinnerung!) 8 km/h fließgeschwindigkeit genannt (das ist normal-durchschnitt im RHEIN !)
- kann sich ja nur auf die PRIEN bezogen haben
- die wurde dann kürzlich runterkorrigiert auf 6 km/h ?
weiß das noch jemand :?:

- aus der breiten, flachen prien kommen ist schlecht
- dicke steine dort, man stürzt, rutscht, bleibt mit den schuhen zwischen steinen hängen
- aber wohl auch NIE tief genug zum schwimmen

contra schwimmen ... mMn unmöglich..
- schuhe + lederjacke an
- wie lange hatte sie die schwere lederjacke an ?
- wo wurde die gefunden?
- sehr hinderlich bei schwimmversuchen
- die schuhe auch
- man sagt so, die hätte der "schwimmer" zuerst abgestreift. kann man sich schlecht vorstellen, wie sowas abläuft und kann sehr schwierig sein in der realität.
- aber in dieser prien/bärbach hätte sie die sachen schon entsorgen können
- im video sehen die "stromschnellen" wild aus, aber mMn sieht das nur so aus - wegen der steine. richtig heftige strömung ist da nicht. eben wegen der steine.
- ein mensch bei bewusstsein kommt da gut raus. fällt öfter, und tut sich wahrscheinlich weh dabei.
- sie konnte überall stehen :!: bärbach und prien

egal welcher wasserstand, bärbach oder prien
- die konnte überall STEHEN ..
- die war SEHR SEHR GROSS (186 oder 187 cm)
- da braucht man noch mehr platz zum schwimmen.
- die beinfreiheit war in den gewässern definitiv nicht da
- das wasser sollte ihr grad bis an die hüfte gereicht haben ? maximalst.

wie waren die wasserstände bärbach/prien :?:
jemand muss sie haben. die sind ja wohl genannt worden :?:




wo es grad um baumgärtel geht (leider auch nur aus vager erinnerung):
- war das nicht der eine verteidiger, der für das anschauen der pornos gestimmt hatte?
nee, kann nicht sein, oder ?
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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KAJAKEN AUF DER PRIEN bei MITTELWASSER

- SEHENSWERT :!:
- könnte wohl auf die tatnacht zutreffen ?
- wenn man da bewusstlos drübergenudelt wird... naja... das sieht wohl man hinterher... :shock:

Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Die Schere im eigenen Kopf

Lokale oder regional eng begrenzte Medien handeln oft nach der Doktrin: „Berichte niemals negativ über örtliche Ereignisse!“ In kein unvorteilhaftes Licht gerückt werden darf der lokale Kaninchenzüchterverein. Wurscht ist das beim etliche Kilometer entfernten Taubenzüchterverein. Der darf offen kritisiert werden, da außerhalb des Verbreitungsgebiets.

Als Zeitungen noch ausschließlich als Druckwerk Verbreitung fanden, handelten gerade kleinere Verlage streng nach dieser Devise, um ihre Leserschaft und damit ihre Abonnenten nicht zu vergrätzen. Der Wandel hin zur Online-Präsentation hat zu keiner grundlegenden Veränderung geführt. Große überregionale Medien wie z. B. die SZ oder die FAZ freilich distanzieren sich von derlei Gebaren großzügig und ohne Not. Eine derartige Selbstbeschränkung wäre hier auch ohne Sinn.

Zu dieser Provinzialität zählen offenbar nicht nur die OVB-Medien, sondern auch die spätberufene Reporterin der Münchener Abendzeitung, die sich, im Chiemgau als ihrer Heimat verwurzelt, beim OVB erst vor wenigen Jahren zur Journalistin „umschulen“ ließ:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/au ... idi-geyer/

Die immer wieder auffallende Einseitigkeit in der Berichterstattung zum Hanna-Prozess mag zu einem großen Teil in einer solchen Haltung der Selbstzensur begründet liegen. Hinzu tritt die ungenügende Qualifikation beliebig als „Gerichtsreporter“ entsandter Allround-Reporter – gestern Jahrmarkt, heute Gericht, morgen Sportplatz. Wenn dann noch oft mangels Sachverstand Nachricht (= Bericht) und Meinung (= Kommentar) im großen Rührwerk miteinander verknetet werden, wird das journalistische Handwerk vollends mit Füßen getreten.

Die einfachste Art der Zensur im Kopf des Journalisten ist das Weglassen ungeliebter Aspekte. Solchem Gebaren zum Trotz gehört aber die Darstellung der Gegenposition zum journalistischen Handwerk! Ein deutliches Beispiel zeigte @gastxyz..me erst aus der jüngsten Sitzung:
viewtopic.php?p=246752#p246752

Wenn dem Nebenklagevertreter Holderle regelmäßig eine große Bühne geboten wird, er eifrig zitiert und vielfach in eigenständigen Artikeln interviewt wird, dann gebührt der Gegenseite dieselbe Präsenz. Falls sich dafür aus den Reihen der Verteidigung niemand zur Verfügung stellen sollte, muss die mediale Bühne der Nebenklage adäquat beschränkt werden. Dies geschieht aber nicht. Ein Verstoß gegen journalistische Grundregeln.

Wenn dann auch noch jegliche kritische Nachfragen an Holderle unterbleiben, hätte auch Holderle höchstselbst den Artikel schreiben können. Public Relation at it's best. Fehlender Sachverstand bei Journalisten öffnet Tür und Tor dafür. Dabei böte Holderle eine parademäßige Angriffsfläche, um seine stets an der Oberfläche gehaltenen Statements nach den Regeln der Logik zu hinterfragen.

Noch schlimmer tritt Einseitigkeit zu Tage, wenn ein Verhalten der einen Seite plakativ kritisiert wird, ein ebenbürtiges Verhalten der anderen Seite aber unter den Tisch fällt. Knallt der StA Akten auf den Tisch oder zieht er dem Angeklagten gegenüber Grimassen, wird eisern geschwiegen. Sobald jedoch der Verteidigung ein Lapsus widerfährt oder sie auch zu recht aufbraust, wird darüber sofort exponiert berichtet, oft genug ohne den genauen Kontext verstanden zu haben. Der Kontext fehlt dem Leser in beiden Fällen: in ersterem, weil gar nicht erst berichtet wird, in zweiterem, weil dem Reporter der Lapsus wichtiger erscheint als der Hintergrund.

Der oben beschriebenen Lokal-Doktrin ganz besonders zuwider läuft eine von auswärts eindringende Unruhe, die das örtliche Gefüge in Unordnung versetzt und sich gar noch erfrecht, von einer „Traunsteiner Rechtsauffassung“ zu sprechen. Unerhört!

Da es nunmehr auch private Eindrücke aus dem Sitzungssaal gibt, messe ich den darin vermittelten Geschehnissen sehr wohl eine Bedeutung bei, selbst wenn auch hier oft der Hintergrund wenig beleuchtet wird. Diese Infos (subtil) als Fake News abzukanzeln, nur weil sie nicht gefallen, ist töricht.


andi55 hat geschrieben: Dienstag, 05. März 2024, 19:33:16 … Entweder hat der StA das gesagt oder der Prozessbeobachter … erfindet Geschichten. …
Es dürfte eher folgendermaßen sein: Ein Anhänger der einseitigen lokalen Berichterstattung stemmt sich gegen alles und jeden, der sich um eine objektivere Sichtweise bemüht. Hopp oder top! Hexenverbrenner seien die Guten, die anderen die Bösen.

Auf Ausfälligkeiten einzelner Beteiligter kommt es zunächst gar nicht an, auch wenn diese menschlich tief blicken lassen. Entscheidend ist die Beweislage. Und wenn hier die Hofberichterstatter nicht Wesentliches verbummelt haben, dürfte es äußerst schwierig bis unmöglich werden, einen Schuldspruch rechtsfehlerfrei begründen zu können – auch wenn 4 der 5 Richter für eine Verurteilung stimmen sollten.

RAin Rick und wohl auch RA Strate lauern nur darauf, für Aßbichlers Strafkammer beim BGH eine Nachhilfestunde zu buchen – und das gewiss nicht als Retourkutsche für Aßbichlers Rat, RAin Rick möge den Grundkurs StPO besuchen.

Mischa hat geschrieben: Mittwoch, 06. März 2024, 20:44:52 Ich war bei der Besagten letzten Entgleisung vom Staatsanwalt vor Ort. … Die Vorsitzende hat ihn … in keinster Weise in die Schranken gewiesen. …
Danke.


andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 07. März 2024, 11:28:47 … Aber ist es … nicht völlig unangebracht in einem Interview bereits über ein Strafmaß zu sprechen …? …
RA Baumgärtl ging sogar noch weit darüber hinaus, indem er bereits kurz nach der Inhaftierung seines Mandanten davon sprach, der Nachweis des Mordmerkmals der Heimtücke sei fraglich, weshalb es wohl auf Totschlag hinauslaufe. Kein Wort über mögliche Unschuld oder einen Freispruch. Für einen Strafverteidiger mehr als nur grenzwertig. Oder wurde ein Teil Baumgärtls Aussage in den Medien einfach nur weggelassen?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Morgen ab 9.30 Uhr starten die Schlussvorträge. Rosenheim24 interviewte dazu den Rosenheimer Strafverteidiger Peter Dürr:

Spoiler – hier klicken!
„Keine Show“: Anwalt Dürr sagt, worauf es bei den Plädoyers … ankommt


Herr Dürr, in amerikanischen Kino-Filmen … ist das Plädoyer so etwas wie der Höhepunkt … Wie ist das in Deutschland?

Peter Dürr: Eine Show ist ein Plädoyer jedenfalls nicht, es ist durchaus gewichtig. Nach Abschluss der Beweisaufnahme sind es die letzten Worte, die dem Gericht in die Beratung mitgegeben werden. Es gibt mehrere Bestandteile. Es gilt, die Beweisaufnahme ins Gedächtnis zu rufen, … Zeugen, die in der langen Zeit in den Hintergrund getreten sind, werden wieder präsent, weil die … Plädoyers einzelne Aussagen wieder darlegen. Jeder der Schlussredner wird die Beweise, also hier vor allem die Ausführungen von Zeugen und Sachverständigen, nochmals würdigen. Und er wird darlegen, von welchem Sachverhalt er letztendlich ausgeht. Das wird divergieren, je nachdem, welche Erkenntnisse man aus den Beweismitteln gezogen hat.

Und Teil zwei?

Dürr: In der zweiten Stufe kommt man zur rechtlichen Würdigung. … Man lehnt sich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man sagt, dass diese in diesem Fall massiv auseinandergehen wird. Wo die Verteidigung auf einen Freispruch plädieren wird, weil kein Nachweis zu führen ist, wird der Staatsanwalt womöglich ein klares Mordmerkmal erkennen. Oder auf Totschlag plädieren. Die dritte Stufe betrifft dann die Strafzumessung: Welche Strafe ist tat- und schuldangemessen? Welche positiven und negativen Strafzumessungspunkte gibt es. Danach wird das Gericht dem Angeklagten fragen, ob er noch etwas zu seiner Verteidigung vorbringen möchte und ihm das sogenannte letzte Wort erteilen. Er muss aber nichts sagen oder kann sich der Verteidigung anschließen. Ich rechne nicht damit, dass der Angeklagte … etwas sagt.

Welche Rolle wird der Zeuge aus der JVA … spielen, der Sebastian T. so schwer belastet hat?

Dürr: Dieser Knastzeuge wird in den Plädoyers wahrscheinlich eine wesentliche Rolle spielen. Es geht dann um sein Gewicht als Zeuge, um die Frage, ob er glaubwürdig ist, oder ob er gewisse Gründe hat, so oder so auszusagen. Das sehen Staatsanwalt und Verteidigung vorhersehbar vollkommen unterschiedlich.

Verteidigung und Staatsanwalt stehen sich meistens frontal gegenüber. Welche Rolle spielt der Vertreter der Nebenkläger?

Dürr: Das ist tatsächlich fast so etwas wie eine Mittelposition. Die Marschrichtung bestimmt das Interesse der Nebenkläger, und da gibt es große Unterschiede. Einige wollen die größtmögliche Bestrafung des Täters, andere wollen in erster Linie wissen, was genau passiert ist. Und so wird der Nebenklägervertreter im Rahmen der Beweisaufnahme auch mal Fragen stellen, um bestmögliche Aufklärung zu erreichen. Und wenn der Nebenklage das Urteil missfällt, auch Rechtsmittel einlegen. Nicht was die Zumessung der Strafe betrifft, durchaus aber, was rechtliche Würdigung oder den Schuldspruch angeht. Da könnte auch die Nebenklage Revision einlegen. Was noch eine Rolle spielt: Der Nebenklägeranwalt legt in seinem Schlussvortrag oftmals dar, wie es den Hinterbliebenen geht, wie sie den Prozess erlebt und welche Nebengeräusche sie wahrgenommen haben. Er bringt einen persönlichen Touch in die Verhandlung. Dank des Nebenklagevertreters müssen die Hinterbliebenen auch nicht an jedem Tag persönlich anwesend sein. Sie bleiben über ihn trotzdem informiert.

Hannas Eltern müssen unter den Streitigkeiten und dem rauen Ton der Verhandlung gelitten haben.

Dürr: Es ist schon auch Aufgabe des Nebenklagevertreters, gewisse Scharmützel einzudeutschen. Es passiert strafprozessual sehr viel in so einer Verhandlung. Was bedeutet es, wenn Beweisanträge und Erklärungen abgegeben werden? Der Anwalt muss den Nebenklägern das Innenverhältnis eines solchen Prozesses näherbringen und erklären. Vielleicht verkraftet man gewisse Dinge leichter, wenn man informiert ist, was es für Möglichkeiten gibt, wie ein Prozess ausgehen kann, welche Wendungen noch kommen können.

Und Wendungen gab es in diesem Mordprozess einige.

Dürr: Ja. Man hat da als Anwalt eine gewisse Fürsorgepflicht und muss auch sagen, was so ein Verfahren leisten kann. Spulen wir zurück … zum Prozessbeginn … Da wusste noch niemand, wo das hingeht. Es gab noch nicht mal den JVA-Zeugen. Man dachte sich, vielleicht ist Sebastian T. ein Verbrechen nachzuweisen, vielleicht endet das Ganze mit einem Freispruch. Dass da einiges unaufgeklärt bleibt, dürfte den Erwartungen der Eltern widersprechen. Aber hundertprozentig aufklären kann ein Strafprozess ohnehin nicht.

Erst recht nicht, wenn der Angeklagte nichts sagt.

Dürr: Genau, da sitzt dann auch noch ein Angeklagter, der über 30 Tage den Mund nicht aufmacht. Zwingen wir ihn dazu? Nein, das möchte unsere Rechtsordnung gerade nicht. Es ist nicht die Aufgabe des Angeklagten, sich zu entlasten. Die Justiz muss letztendlich nachweisen, was ihm vorgeworfen wird. Die Eltern werden tausendmal gedacht haben, tu doch endlich den Mund auf, damit wir wissen, wie es abgelaufen ist. Aber – das Schweigen darf nicht negativ ausgelegt werden. Wenn er den Mund hält, wird was Wahres an der Anschuldigung sein, das darf sich das Gericht nicht sagen. Ein Urteil, darauf basierend, würde in jedem Fall kassiert werden.

Kassiert werden könnte auch dieses Urteil, die Verteidigung hat Anträge in die Richtung angekündigt.

Dürr: Wenn es zu einer Verurteilung kommt, wird seitens der Verteidigung ohne jedweden Zweifel Revision eingelegt werden. Und zwar wahrscheinlich nicht nur wegen des abgelehnten Befangenheitsantrags. Aber: Auch die Darstellung einer Verfahrensrüge ist herausfordernd. Der Bundesgerichtshof schaut nur drei oder vier Dokumente an: Urteil, Protokoll, Revisionsbegründung, die Gegenerklärung der Staatsanwaltschaft. Der BGH hört keine Zeugen an. Alles muss sich aus diesen Schriften ergeben. Wenn die Rüge unzulässig dargestellt ist, ist der Antrag schon aus formalen Gründen durchgefallen. Es kann aber auch sein, dass drei Beteiligte in Revision gehen wollen, Verteidigung, Staatsanwalt und Nebenklage. Das hängt alles vom Ausgang des Verfahrens ab.

Ein Trio verteidigt Sebastian T. Wie schaffen es drei Köpfe, mit einer Stimme zu plädieren?

Dürr: Da gibt es mehrere Varianten. Sicherlich werden sie nicht dreimal das gleiche Plädoyer halten. Man klärt vorher ab, dass jeder einen Teil darlegt … Oder … es hält … einer das Plädoyer … und die Mitverteidiger schließen sich an. Es müssen ja nicht alle drei plädieren … Allerdings: Wenn man sich über 30 Tage in den Gerichtssaal gesetzt hat, dann möchte man auch etwas sagen. Was wiederum den Stil des Vortrags betrifft: Das macht jeder anders. Der eine hält das Plädoyer in freier Rede, weil er erfahren genug ist, der andere formuliert seinen Vortrag vorab wörtlich aus und liest ihn ab.

Haben Sie schon mal erlebt, dass ein Plädoyer eine Wendung herbeigeführt hätte?

Dürr: Ein konkretes Beispiel kann ich nicht nennen. Es gibt auch Kollegen, die sagen, da kannst du reden, was du willst, das Gericht hat seine Entscheidung eh schon gefällt. Das sehe ich nicht so. Sie werden sehen, das Gericht wird sich am Freitag auch während der Schlussvorträge Notizen machen. Man erlebt es dann auch häufig, dass bestimmte Aspekte aus den Plädoyers in der mündlichen Urteilsbegründung aufgegriffen werden. Unabhängig, ob zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten. Es kann schon sein, dass der Blick durch die eine oder andere Schlussfolgerung eines Plädoyers auf neue oder überraschende Umstände gelenkt wird. Es gibt übrigens auch Fälle, bei denen das Gericht nach den Plädoyers sagt, wir müssen nochmals in die Beweisaufnahme einsteigen. Nach über 30 Tagen ist damit aber nicht unbedingt zu rechnen.

Rosenheim24.de am 07.03.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 76003.html
http://hrg.chiemgau24.de/bayern/landkre ... 3.amp.html

Wieder wurde an entscheidender Stelle nicht nachgebohrt. Eine konstruktive Frage an RA Dürr wäre gewesen: „Angenommen, der JVA-Zeuge sei glaubhaft, welche Bedeutung käme dann dem Inhalt seiner Aussage zu? Reicht bloßes Zeitungswissen, um ein ernsthaftes und glaubwürdiges Geständnis Sebastians zu begründen?“ Oder hatte Dürr die Aussage verweigert?
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