Shadow hat geschrieben: ↑Mittwoch, 06. März 2024, 13:27:38
Ja das ist gesichert von J „ Ihre Wechselwäsche und Zahnbürste ließ sie andererseits in der Wohnung“
Davon gehe ich auch von aus das die ( neue) Wechselwäsche in der Hektik vergessen wurde.
Wichtig schien nur erstmal die offensichtlichen Sachen wie Rucksack , Tageskleidung zu sein.
Ganz genau.
R. hätte ihre Sachen (und damit auch die getragene Wäsche) nach der Schule abholen sollen. Sie hätte die Wechselwäsche angezogen und die getragene liegen lassen. Gerade deshalb war die Feststellung, dass die Wechselwäsche noch im Bad lag, ein wichtiger Hinweis. Wäre die getragene Wäsche im Bad liegen geblieben, hätte das keine Relevanz gehabt.
Die Zahnbürste dagegen hätte R. wegen ihrer Zahnspange mitnehmen müssen, auch hier war der Hinweis wichtig, dass die Zahnbürste nicht mitgenommen wurde. Wäre J. in der Sache verwickelt, hätte sie niemals diese Hinweise den Ermittlern gegeben, sondern die Sachen verschwinden lassen. Gleiches gilt für die Decke. Soweit ich erinnere, kam der Hinweis auch in diesem Fall von ihr.
Dass Wechselwäsche und Zahnbürste übersehen wurden spricht dafür, dass F. in der Hektik nicht erkannt hat, dass die Wäsche seiner Schwägerin gehörte und dass er offenbar nicht wusste, dass R. wegen der festen Zahnspange die Zahnbürste auf all Fälle mitnehmen würde. J. dagegen wusste das, deshalb die Meldung an die Ermittler.
Diese zwei Hinweise: Wechselwäsche im Bad zurückgelassen, Zahnbürste nicht mitgenommen sind ein starkes Indiz, dass J. nichts mit der Sache zu tun hatte und zu dem Zeitpunkt auch nicht ihren Mann verdächtigte.