MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast-Fassbinder hat geschrieben: Freitag, 23. Februar 2024, 11:55:39 Da hast du Recht. Noch viel mehr könnte man Fragen, warum die Geschädigte nicht zum „Gegenstand“ degradiert wird, wenn man für jeden von der Straße den Leichnam an die Wand wirft, aber wenn man es an ein wissenschaftliches Institut schickt.

Ich will ja an sich jetzt noch glauben, dass das der Wahrheitsfindung diente, einmal weil ich unserer Justiz so geht es geht vertrauen will und weil ich ja durchaus positive Empfindungen gegenüber der Kammer hatte/habe. Aber ich wüsste noch womit es das sollte. Das finde ich eigentlich noch absurder und noch vergleichbarer
Unabhängig vom Kasperl Holderle und den Rick-Emotionalitäten würde mich als Frage an die juristisch bewanderten interessieren, ob das hier ein "Stockfehler" von Frau Rick war. Laienhaft denke ich mir folgende Reihenfolge vor: Ich stelle einen Beweisantrag der eine sachverständige Person als Gutachter erfordert.
Als Gericht, StA oder RA weiß ich aber ja nicht wirklich, ob sich ein spezieller SV überhaupt eignet, sprich "tatsächlich" sachverständig für die Fragestellung (und damit die Beweiskraft seiner Aussage tragfähig genug) ist. Nachdem in diesen Sachverhalten es keine öbuv SVs geben wird die ein Gericht "aus dem Katalog" auswählen kann, sondern dies eben Spezialisten für spezielle, seltene Fragen sind, muss man ja irgendwie "den/die Richtige/n" finden. "Richtig" hier natürlich im Sinne der Antragstellerin.

Aber müsste die Auswahl des SV zunächst nicht über objektivierbare vom Fall losgelöste Kriterien erfolgen, sprich alle sind sich einig "der kann das schon" und bewertet neutral von Interessen ? Erst dann wird er/sie mit dem Fall im Detail konfrontiert (was durch die Berichterstattung natürlich mittlerweile kaum mehr geht). Also ergo - Akteneinsicht erst NACH Zustimmung zum Antrag.

Nun ging ja der erste Schuss mit dem Bundeswehr-Theoretiker in den Ofen. Damit der 2. nicht wieder daneben geht, fragt man also erstmal vorher den Hoffnungsträger-SV und gibt ihm Akteneinsicht. Darf die RA das überhaupt ? Die Absicht wird ja sein, dass wenn der sich dabei skeptisch zeigt, dann lässt man den Beweisantrag lieber fallen bzw. sucht nach einen der einem vielleicht eher die gewünschte Aussage liefert ?
Wäre auch das nicht eine Intransparenz ggü. den anderen Prozessbeteiligten ?

Ich versuche die Logik von Herrn Holderle schon von Anfang an zu durchdringen und es gelingt mir nicht. Was tut er, was den Eltern wirklich hilft ? Warum kritisiert er nur einseitig ? Warum sagt er nichts über die nicht gemachten Hausaufgaben der Ermittlung. Vieles was im Prozess erst mühsam erarbeitet wurde hätte doch den Eltern eher als Tatsache als als langwierige Erläuterungen präsentiert werden müssen (Handy Auswertungen, Erinnerung der Zeugin an den falschen Tag, Untersuchung des Flusses, usw. usw). Warum echauffiert er sich nicht über die sinnlose Pornoshow. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Eltern einfach nur an einer Verurteilung von irgendwem interessiert sind.

Wenn man so will, dann könnte man ihm hier mit seiner Strafanzeige nun allenfalls zusprechen, dass er die Verteidigung kritisiert mit "Opfer-Details" so lange "hausieren" zu gehen, bis man irgendwen auftreibt, der eine gewünschte Aussage dann schon machen wird. Dass es hier eine Schmerzgrenze geben muss ist für mich nachvollziehbar.
Thommy_Franke
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Kalle hat geschrieben: Freitag, 23. Februar 2024, 13:56:08 Ich versuche die Logik von Herrn Holderle schon von Anfang an zu durchdringen und es gelingt mir nicht. Was tut er, was den Eltern wirklich hilft ? Warum kritisiert er nur einseitig ? Warum sagt er nichts über die nicht gemachten Hausaufgaben der Ermittlung. Vieles was im Prozess erst mühsam erarbeitet wurde hätte doch den Eltern eher als Tatsache als als langwierige Erläuterungen präsentiert werden müssen (Handy Auswertungen, Erinnerung der Zeugin an den falschen Tag, Untersuchung des Flusses, usw. usw). Warum echauffiert er sich nicht über die sinnlose Pornoshow. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Eltern einfach nur an einer Verurteilung von irgendwem interessiert sind.
Ich habe den Eindruck, dass sowohl hier als auch bei allesmist nicht wenige Schreiber sich sicher sind, dass der Angeklagte entweder schuldig oder unschuldig ist.

Warum sollen, die Eltern, die naturgemäß gefühlsmäßig stark involviert sind, nicht davon überzeugt sein, dass der Angeklagte schuldig ist?

Herr Holderle ist der Rechtsanwalt der Eltern und nach deren Wünschen hat er sich zu richten! Nicht nach meinen oder deinen oder den von irgendwem anderen.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Thommy_Franke hat geschrieben: Freitag, 23. Februar 2024, 15:24:14
Warum sollen, die Eltern, die naturgemäß gefühlsmäßig stark involviert sind, nicht davon überzeugt sein, dass der Angeklagte schuldig ist?
Ja so werden sie in den Prozess gestartet sein. Allerdings ist die Anklage in der ursprünglichen Form schon fast “vom Tisch” (rechtlicher Hinweis, Mangel an Beweisen). Gerade dann fällt man doch noch mehr in dieses Loch der Ungewissheit in alle Richtungen.
Ich selbst gehöre übrigens weder zur schuldig oder unschuldig Fraktion. Herr Holderer wohl eher fixiert auf die Durchsetzung einer meiner Meinung nach unhaltbaren phantasierten Anklage. Ob er damit der Familie einen Gefallen tut, wage ich mehr und mehr zu bezweifeln. Er möge eben auch ein Streben nach Wahrheit zeigen, und nicht einfach nur ein Urteil - ohne Fundament. Es gibt keinen Frieden mit drängenden Zweifeln, so sehr er irgendwas herbei reden mag, ob nun sich vor seinem Mandanten zu produzieren oder aus Geltungssucht. Sein Wunsch nach Gehör wirkt eher lächerlich.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Thommy_Franke
Ich kann nur sagen wie es auf mich wirkt und nicht für andere Foristen sprechen. Auf mich wirkt es so, als wären Hannas Eltern sehr besonnene Menschen, die aber selbstverständlich aufgrund der Umstände in einem emotionalen Ausnahmezustand sind und von ihrem Anwalt angestachelt und aufgehetzt werden. In jedem einzelnen Interview wiederholt und wiederholt Herr Holderle die Trauer der Eltern um die geliebte Tochter, in einem letzten Statement/Interview heißt es die "über alles geliebte Tochter". Der Mann ist Anwalt kein Trauerredner. Es steht außer Frage dass jeder mit den Eltern mitfühlt, aber die Art des Herrn Holderle wirkt auf mich sehr unangenehm und sorry, schmierig.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Also wenn ich mal umgebracht werde nehme ich kein son Nebenklägeranwalt wie den Holderle
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Richterin und StA im Dialog

Zwei Fotos des Regional-Fernsehens Oberbayern, beide wohl am 30.01.2024 aufgemmen, zeigen die VorsRiLG „Jacqu“ A. und StA Wolfgang F. beim Pläuschchen im Sitzungssaal: eine Situation, die jeder (andere) Richter von Berufs wegen tunlichst vermeidet, damit ein falscher Eindruck gar nicht erst entstehen kann – selbst wenn man nur übers Wetter oder das neue Schweinsbratn-Rezept beim Gamsbichler-Wirt reden sollte.

Bild
https://www.rfo.de/storage/thumbs/1040x ... 164133.jpg
Quelle: Regional-Fernsehen Oberbayern am 30.01.2024
https://www.rfo.de/mediathek/video/fall ... schlossen/

Bild
https://www.rfo.de/storage/thumbs/1040x ... 165767.jpg
Quelle: Regional-Fernsehen Oberbayern am 20.02.2024
https://www.rfo.de/mediathek/video/pauk ... ess-hanna/

Gewiss reden die beiden hier nicht verbotswidrig über inhaltliche Fragen des Verfahrens und auch nicht über Schweinsbratn. Doch erscheint es denkbar, dass die Vorsitzende den erheblich jüngeren StA bereits aus dessen Referendariat kennt und ihn unter ihre Fittiche genommen hatte, damit aus dem Bua was wird. Ein hellseherisch wirkendes Plädoyer des StAs, beinahe synchron zur stante pede folgenden Verurteilung in einem „Jahrhundertprozess“, könnte hilfreich sein. Schon manch einer wurde dafür belohnt mit einer Beförderung zum OStA oder als Richter ans LG gehievt. Für mich deutet die Körpersprache auf mütterliche Fürsorge gegenüber einem folgsam aufblickenden Eleven.


Unterlagen an Püschel (UKE)

Es ist Usus, einem Gutachter auf dessen Wunsch vorab entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen, damit dieser einschätzen kann, ob er sich und seine Methoden für kompetent hält, den Sachverhalt beurteilen zu können. Nicht zuletzt dient dies auch der Prozessökonomie. Denn was hilft ein teures, hopplahopp in Auftrag gegebenes Gutachten, das sich später als fachlich ungeeignet herausstellt.

Nicht nur Verteidiger, auch das Gericht und die StA verfahren so, wenn ein Sachverständiger dies wünscht. Und keiner von denen stellt sich damit über das Gesetz.

Das individuelle Persönlichkeitsrecht (das auch über den Tod hinaus fortbesteht und u. a. in der Schweigepflicht verkörpert ist) konkurriert hier mit der rechtsstaatlich gebotenen Verteidigung im Strafprozess. Eine Rechtsgüterabwägung führt dazu, dass die Rechte der Verteidigung Vorrang haben (müssen). Weitergegeben werden die Unterlagen ggf. in anonymisierter Form und auch der (ärztliche) Gutachter unterliegt seinerseits der Schweigepflicht.

Vielmehr drängt sich die Frage auf, ob der Affront gegen die Verteidigung nicht doch von der Befürchtung getrieben ist, Püschel könnte am Ende zusammen mit einer Computersimulation von Syn Schmitt der Nachweis eines Unfalls gelingen. Ein deutlicher Warnhinweis:
Unfall oder Mord?

… Darüber hinaus steht Syn Schmitt im engen Austausch mit dem Hamburger Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel zur Anwendung seiner Methode in weiteren Rechtsfällen. …

Universität Stuttgart am 29.09.2022
https://www.uni-stuttgart.de/universita ... oder-Mord/

Retourkutsche?

Rechtskundig zeigt sich RA Holderle, indem er seine Strafanzeige nicht gegen bestimmte, namentlich benannte Personen richtete, sondern „gegen sämtliche Personen, welche verantwortlich sind für die Weitergabe von Akteninhalten“. So sucht er zu vermeiden, sich Vorwürfen der falschen Verdächtigung, der Verleumdung oder üblen Nachrede auszusetzen. Ob dies gelingen kann, wird sich erst noch zeigen.

Allerdings dürfte RAin Rick hinreichend Größe und Format besitzen, um einer Retourkutsche auf RA Holderles Augenhöhe nicht zu bedürfen.


Weitergabe der E-Mails an Bild

Noch nicht einmal bekannt ist, was genau der Bild-Redaktion zugespielt wurde – und von wem. Ich empfehle: eine Durchsuchung der Münchner Redaktion und der Kanzlei von RAin Rick. Schon lange gab es keine Spiegel-Affäre mehr und auch die rechtswidrigen Kanzleidurchsuchungen der 70er-Jahre hätten ein Revival verdient.

Im Ernst: Strafrecht mit dem Rasenmäher oder der Gießkanne funktioniert nicht. Eine konktete Person muss von der StA als Beschuldigter benannt werden, ein ganz konkreter Sachverhalt muss dem tatbestandlichen Vorwurf zugrunde gelegt werden. Hier aber wird es schon mit dem tatbestandlichen Vorwurf schwierig (§ 353d StGB).


RA Holderles Logik
Kalle hat geschrieben: Freitag, 23. Februar 2024, 13:56:08 … Ich versuche die Logik von Herrn Holderle … zu durchdringen und es gelingt mir nicht. Was tut er, was den Eltern wirklich hilft ? …
Was Familie W. helfen könnte? In Frage kommen z. B.:
• Schadensbegrenzung (wegen evtl. Kostentragungspflicht bei Freispruch),
• Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld,
• effektive Interessensvertretung im Sitzungssaal,
• rückhaltlose Aufklärung über den Erkenntnisstand.

Wir wissen nicht, welches Narrativ RA Holderle seiner Mandantschaft gegenüber bedient, um sie bei der Stange zu halten. Sicher scheint nur, dass er sich (zumindest nach außen) auf lautestmögliches Gackern verlegt, weil die juristischen Eier, die er legen könnte, allenfalls Korinthengröße aufweisen.

Nicht um einen rechtlichen Kampf geht es ihm, sondern um eine psychologische Kriegsführung. In erster Linie will er seine Mandanten von seiner Kompetenz überzeugen. Und retten, was noch zu retten geht. Womöglich hatte er das Verfahren seinen Mandanten zu Anfang als „g'mahde Wiesn“ verkauft und die Familie hatte sich allzu leichtfertig darauf eingelassen.

Was am meisten verwundert: Bis heute wurden keine Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht. Dies ist nicht allein einem späteren Zivilprozess vorbehalten, sondern kann auch im Strafprozess erfolgen (sog. Adhäsionsverfahren, § 403 ff StPO). Vorteil: Die aufwendige Ermittlung des Sachverhalts muss nicht kostenträchtig in einem Zivilverfahren wiederholt werden.

Was RA Holderle tut: Er agitiert gegen die Verteidigung, vor allem gegenüber den Medien. Er schließt einen Unfall zur Gänze aus und stellt dies so dar, als sei es zu 100 Prozent durch die Beweisaufnahme erwiesen. Damit tangiert er in gefährlicher Weise seine anwaltliche Verpflichtung zur Wahrheit. Entgegen seines eigenen Postulats einer bereits übertretenen Schmerzgrenze rückt er Familie W. noch weiter in den Fokus der Öffentlichkeit als Opfer einer vermeintlich kriminellen Verteidigung.

Cui bono? Mein persönlicher Tipp: RA Holderle. Aus dessen Perspektive betrachtet, ergibt das Szenario ein viel stimmigeres Bild als aus der Perspektive der Familie W.
Kalle hat geschrieben: Freitag, 23. Februar 2024, 13:56:08 … Ich kann mir … nicht vorstellen, dass die Eltern … an einer Verurteilung von irgendwem interessiert sind. …
Das halte auch ich für wenig wahrscheinlich. Wo aber liegen die Interessen Holderles?

Ich fürchte, die Familie W. durchdringt den Stand des Verfahrens nicht ganz, zumal sie auf RA Holderles „Interpretation“ und Übersetzung ins Normaldeutsche angewiesen ist und auch aus der Presse überwiegend einseitig und vorverurteilend informiert wird.


Trauerarbeit der Familie?

Mutter, Vater und Bruder leben seit nunmehr fast eineinhalb Jahren in einem Ausnahmezustand, an dessen Schrecken sich seit der Todesnachricht nichts verändert hat. Ein Standbild aus Schock und Verzweiflung. Trauerarbeit war und ist kaum möglich, solange noch kein Tatverdächtiger ermittelt, keine Anklage erhoben war, keine Beweiserhebung vor Gericht abgeschlossen ist und keine Aufklärung vorliegt, ob eine Gewalttat oder ein Unfall geschehen ist. Noch dazu die Frage: Steht der Richtige vor Gericht? Pausenlose Erschütterung. Eine ganze Wand, gegen die eine Trauerarbeit unmöglich ist.
andi55 hat geschrieben: Freitag, 23. Februar 2024, 18:28:15 … Auf mich wirkt es so, als wären Hannas Eltern sehr besonnene Menschen, die … von ihrem Anwalt angestachelt und aufgehetzt werden. …
Ein RA hätte der Familie raten können, sich nicht den seelischen Strapazen einer Nebenklage auszuliefern, sondern an einem stillen Rückzugsort Ruhe zu finden, um in aktiver Trauer einen Weg in die Zukunft beginnen zu können – fernab des die Seele blockierenden Medienrummels rund um einen aufreibenden Strafprozess. Doch damit verdient ein Fachanwalt für Strafrecht kein Geld. RA Holderle aber ist auch Fachanwalt für Familienrecht. Ob er denn weiß, dass die besten RAe sich nur höchst selten bei Gericht zeigen, weil sie sich darauf verstehen, Konflikte zu vermeiden oder sie außergerichtlich zu lösen? Damit steht man dann allerdings nicht in der Zeitung.

Wieder gilt: Eine Betrachtung aus der Perspektive des RAs lässt erkennen, dass die scheinheilige Inszenierung am ehesten zu den Interessen des Anwalts passt, nicht zu denen der Familie W.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Mischa
Dein Ernst? Herr Baumgärtel liked auf FB die Beiträge von RA Holderle? Keine weiteren Fragen!! Die Familie des Angeklagten war so naiv wie ich es auch wäre , vollkommen arglos in der Materie und haben sich auf den Pflichtverteidiger verlassen. Wäre Frau Rick von Anfang an dabei gewesen, hätte 10 Monate Zeit gehabt sich vorzubereiten, dann wäre der ganze Spuk längst vorbei, dann müßte nicht erst während des Prozesses mal recherchiert werden wann war der Angeklagte denn nun krankgeschrieben oder nicht. Die banalsten Dinge waren denen scheißegal. Der Prozess wäre längst zu Ende , ob mit oder ohne Schuldspruch und das Gericht müßte jetzt nicht rumjammern, dass die anderen Verfahren warten und keine Räume zur Verfügung stehen.
Der Angeklagte wurde um den 18.11. festgenommen und dann sagt ein Justizmitarbeiter aus, der Anwalt hat den Angeklagten im Dezember ein einziges mal aufgesucht. Ja, Herr Baumgärtel hat seine Kanzlei in Rosenheim aber er hat oft genug am Gericht in TS zu tun und die JVA in welcher er seinen Mandanten hätte sprechen können, ist einen Steinwurf entfernt. Anwälte legen bei ihrer Zulassung einen Eid ab, nur mal zur Erinnerung und dieser Eid besagt nicht, dass man seine Mandanten absaufen lässt und FB Beiträge der Gegenpartei liked. Pietätlos.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast
Schätzele, wenn du mal umgebracht wirst brauchst du einen Bestatter, keinen Anwalt....höchstens noch den Herrn Holderle als Trauerredner...
Gast2255

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 21. Februar 2024, 14:38:54 @Fiat iustitia e p m
Der Angeklagte soll mal besser in seiner U-Haft bleiben, ist bei der Stimmung im Dorf sicherer für ihn. Wenn man sieht wie ich hier schon gegrillt wurde, nur weil ich ein paar Gedankenspiele bezüglich seltsamen Verhalten von Lernbehinderten durchgespielt habe. Und ich habe noch nicht mal behauptet, dass ich ihn für unschuldig halte. Die U-Haft bedeutet in seinem Fall eher Schutzhaft.
Du wurdest gegrillt ? Dir wurde nur mal der Spiegel vorgehalten !

Du weißt also, dass der Gefängniszeuge klar von Neid zerfressen ist ?

Kennst du ihn ? Hast du mal Quellen zu deinen Behauptungen ?

Wohnst du in Aschau oder Umgebung um die Stimmung im Dorf so erfassen zu können ? Ansonsten gerne eine Quelle, die die Aufgeheiztheit belegt.

Lies doch einfach einmal deine eigene Beiträge durch.

Du weißt immer alles ganz genau: wie der Gefängniszeuge tickt und ob der Besuch bekommt, wie es in der Familie von Verena so läuft und Lernbehinderte im allgemeinen reagieren.

Einen Bezug oder Quelle gibt‘s nicht. Das finde ich nicht fair. Du machst nämlich das Gleiche, was du den Sebastian-Gegnern vorwirfst. (Ich bin übrigens neutral, lese nur mit, weil der Fall mich interessiert).

Aber wenn man dir mal was sagt, ist es gleich GRILLEN !
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

andi55 hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 00:34:46 @Gast
Schätzele, wenn du mal umgebracht wirst brauchst du einen Bestatter, keinen Anwalt....höchstens noch den Herrn Holderle als Trauerredner...
Bei dem seiner weinerlicher Art gibts ja dann eine Überschwemmung auf dem Friedhof.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

andi55 hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 00:13:21 @Mischa
Dein Ernst? Herr Baumgärtel liked auf FB die Beiträge von RA Holderle? Keine weiteren Fragen!!
Sarkasmus ist die Fähigkeit, eine Person vorzuführen, ohne dass sie sich dessen bewusst ist ;)
andi55 hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 00:13:21 Der Angeklagte wurde um den 18.11. festgenommen und dann sagt ein Justizmitarbeiter aus, der Anwalt hat den Angeklagten im Dezember ein einziges mal aufgesucht. Ja, Herr Baumgärtel hat seine Kanzlei in Rosenheim aber er hat oft genug am Gericht in TS zu tun und die JVA in welcher er seinen Mandanten hätte sprechen können, ist einen Steinwurf entfernt. Anwälte legen bei ihrer Zulassung einen Eid ab, nur mal zur Erinnerung und dieser Eid besagt nicht, dass man seine Mandanten absaufen lässt und FB Beiträge der Gegenpartei liked. Pietätlos.
Das ist nur die halbe Wahrheit, aus Sicht des 'Wachtels', umgangssprachlich unter 'Knackis' für Justizvollzugbedienstete.
Die letzteren sind in 'Knastsprech' real die wirklichen Lebenslänglichen! :D

Herr RA Baumgärtel sagte bereits im Vorfeld der Verhandlung dass der Angeklagte mit seinen Pflichtverteidigern nicht spricht.
Deshalb sind weitere Besuche ohnehin nicht zielführend, vulgo Zeitverschwendung. Dasselbe hat die Polizei zuvor erfahren.
Daher wurden ihm die Akten folgerichtig und alles Laufende aus dem Vorfeld des Verfahrens postalisch zugestellt.

Es war daher sehr umsichtig von den Eltern des Angeklagten, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und zusätzlich Frau RA Rick mit der Verteidigung ihres Sohnes zu beauftragten. Mit ihr spricht er und berät sich oft mit ihr. In der Zwischenzeit hat sich durch den postiven Umgang mit RA Rick für S. sein Vertrauen in die männlichen Verteidiger gebessert, dass nun ein Austausch aller Verteidiger zusammen im 4er Team mit dem Angeklagten zu sehen ist. Eine sehr erfreuliche Entwicklung.

Es ist nicht mal ungewöhnlich dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen eher Hemmungen haben, mit ihnen übergeordneten männlichen Personen im Dialog zu stehen als mit weiblichen Personen. S. hat bestimmte Erfahrungen gemacht die ihn und sein Verhalten gegenüber Autoritätspersonen geprägt haben.

Im engeren Bekanntenkreis ist ein Freund, der eine überaus harte Kindheit und Jugend, sowohl physisch als auch psychisch, durch einen gewalttätigen psychopathisch-cholerischen Vater erleiden musste, ebenso wie seine bedauernswerte Mutter.
Er geht daher verständlicherweise grundsätzlich nur zu weiblichen Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten, Frisören usw. weil er früh die Erfahrung machen musste dass er bei männliche Personen blockiert ist. Obwohl ihm bewusst, kann es nicht von ihm geändert werden.

Ausserdem: Weil geschrieben wurde, dass es für die Eltern der toten Hanna besser wäre, dem Prozess fernzubleiben, um mit der Trauerarbeit zu beginnen und diese abzuschliessen, letzteres ist vollkommen emphatieloser, forentypisch gedankenloser, beispielloser Humbug.

Bis an ihr Ende werden die Eltern, der Bruder, beraubt der Tochter und Schwester, der Nachbar P. sowie dessen Familie und alle Verwandten/Bekannten/Freunde/Kunden/, Haus an Haus mit Familie W., niemals abschliessen können mit dem so tragischen schwersten Verlust eines blühenden Leben. Ebenso viele Bewohner des Ortes Aschau. Nichts ist mehr wie zuvor.

Frau Ingrid Liebs hat das Traurigste sehr treffend in Worten beschrieben: "Bei jeder Geburtstagsfeier, bei jedem Familienfest zu den Feiertagen, Jahrestagen, ist allen Familienangehörigen stets bewusst dass da immer jemand fehlt".
Ein Trauma für alle, das bestehen bleibt, bis zum Tod.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Heckengäu hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 13:51:51 … RA Baumgärtel sagte … dass der Angeklagte mit seinen Pflichtverteidigern nicht spricht. Deshalb sind weitere Besuche ohnehin nicht zielführend … Daher wurden ihm die Akten … postalisch zugestellt. …
Wenn es hieß, RA Baumgärtl habe Sebastian im Dezember 2022 in der JVA aufgesucht, war das reichlich spät nach einer Inhaftierung am 18.11.2022, um in Erfahrung zu bringen, dass der Angeklagte auch dem Verteidiger gegenüber schweigt.
Heckengäu hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 13:51:51 … Es war daher sehr umsichtig von den Eltern des Angeklagten, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und zusätzlich Frau RA Rick … zu beauftragten. …
Die Mandatierung von RAin Rick Mitte November 2023 resultierte wohl aus der Beobachtung des Prozessverlaufs seit 12.10.2023 und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen – kaum aus einer Situation im Dezember 2022!

Heckengäu hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 13:51:51 … Ausserdem: Weil geschrieben wurde, dass es für die Eltern der toten Hanna besser wäre, dem Prozess fernzubleiben, um mit der Trauerarbeit zu beginnen und diese abzuschliessen, letzteres ist vollkommen emphatieloser, forentypisch gedankenloser, beispielloser Humbug. …
Lege mir nicht Dinge in den Mund, die ich nicht gesagt habe!

Ganz bewusst sprach ich nicht von „abschließen“, sondern davon, „in aktiver Trauer einen Weg in die Zukunft beginnen zu können“. Auch davon, „dem Prozess fernzubleiben“, war nicht die Rede, sondern „sich nicht den seelischen Strapazen einer Nebenklage auszuliefern“. Erkennst Du die feinsinnigen, aber gravierenden Unterschiede? Und die ganz konkrete Fallbezogenheit?

Lies nochmal:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 00:04:54
Trauerarbeit der Familie?

Mutter, Vater und Bruder leben seit nunmehr fast eineinhalb Jahren in einem Ausnahmezustand, an dessen Schrecken sich seit der Todesnachricht nichts verändert hat. Ein Standbild aus Schock und Verzweiflung. Trauerarbeit war und ist kaum möglich, solange noch kein Tatverdächtiger ermittelt, keine Anklage erhoben war, keine Beweiserhebung vor Gericht abgeschlossen ist und keine Aufklärung vorliegt, ob eine Gewalttat oder ein Unfall geschehen ist. Noch dazu die Frage: Steht der Richtige vor Gericht? Pausenlose Erschütterung. Eine ganze Wand, gegen die eine Trauerarbeit unmöglich ist.

Ein RA hätte der Familie raten können, sich nicht den seelischen Strapazen einer Nebenklage auszuliefern, sondern an einem stillen Rückzugsort Ruhe zu finden, um in aktiver Trauer einen Weg in die Zukunft beginnen zu können – fernab des die Seele blockierenden Medienrummels rund um einen aufreibenden Strafprozess. …

Was daran ist emphatielos!?


Aus dem Zusammenhang gerissene Worte im Munde zu verdrehen, um daraus eigene kreative Kausalitäten zu phantasieren, ist …
Heckengäu hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 13:51:51 … forentypisch gedankenloser … Humbug.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@Haropa
Danke für Deine Postings vom 20.02.2024 zum Abfall der Akku-Temperatur! Leider gingen diese wichtigen Beiträge unter im Tohuwabohu von Befangenheitsantrag und Strafanzeige. Hier noch einmal im Überblick:

Spoiler – hier klicken!
Haropa hat geschrieben: Dienstag, 20. Februar 2024, 07:39:38
Sehr verrückt find ich auch noch immer das mit den Uhrzeiten (2:32:09 Notruf , 02:32:17 senkrechter Temperaturabfall). Entweder H hat wirklich ausm Wasser aus angerufen ODER der Täter … hat’s ihr aus der Hand geschlagen und es ist direkt in den Bärbach geflogen und sofort ohne Verzögerung abgekühlt. Ob das möglich ist ohne Verzögerung werden die Tests zeigen, falls der Beweisantrag durchgeht.
Quelle: War an dem Prozesstag auch da und hab die Tabellen gesehen.
Haropa1 hat geschrieben: Dienstag, 20. Februar 2024, 10:16:16 Also es wurde gesagt, dass der Sensor nur alle 30 sek abgefragt wird. Was es halt noch wahrscheinlicher macht, dass sie schon vor dem Notruf im Wasser war. Frau rick meinte „der Temperaturabfall muss zwischen 02:31-02:32:17 gewesen sein.

Die Werte waren um genau zu sein
02:28 - 2879
02:31:47 - 2719
02:32:17 - 2700 (Beginn senkrecht runter)
02:34 - 1759
02:35 - 1459

Bitte frag mich nicht, wie die Werte heißen, aber der Gutachter meinte, dass diese Werte ziemlich nah an den Temperaturen dran sind (also 2700 = ca. 27grad)

Dass das Wasser komplett ohne Verzögerung in das Innere gelangt ist halt echt unwahrscheinlich… Fr. Rick meinte es würde ca. 200€ pro Handy kosten um zu testen, wie schnell die Temperatur sinkt und jetzt muss das Gericht entscheiden, ob die Tests gemacht werden dürfen. Bin gespannt!!
Haropa hat geschrieben: Dienstag, 20. Februar 2024, 10:48:58 Sorry. Ich meinte natürlich zwischen 02:31:47-02:32:17


Ich fasse zusammen:

Ausgelesene Temperaturwerte (ca. 1/100 °C):
• 2:28:xx Uhr: 2879
• 2:31:47 Uhr: 2719
• 2:32:17 Uhr: 2700 (Beginn senkrechter Abfall)
• 2:34:xx Uhr: 1759
• 2:35:xx Uhr: 1459
Abtastintervall des Sensors: 30 Sekunden


Um 2:32:17 Uhr wurde demzufolge noch eine Art Normaltemperatur gemessen. Die nächsten Messungen müssten dann erfolgt sein um
• 2:32:47 Uhr
• 2:33:17 Uhr
• 2:33:47 Uhr
• 2:34:17 Uhr
• 2:34:47 Uhr
Um 2:34:xx Uhr war die Temperatur um ca. 10 °C abgefallen.

Die daraus gezogene Schlussfolgerung verstehe ich nicht. Sie widerspricht nach meinem Verständnis der Logik:
Haropa hat geschrieben: Frau rick meinte „der Temperaturabfall muss zwischen 02:31:47-02:32:17 gewesen sein.

Es leuchtet ein, dass bei einem (bis in geringe Tiefen nahezu wasserdichten) Smartphone zunächst kein Wasser eindringt und das äußerlich veränderte Milieu eine gewisse Zeit beansprucht, bis der Temperaturschock zum Sensor des Akkus vordringt. Eine (noch dazu sekundengenaue) Schätzung dieser Zeitspanne dürfte nicht möglich sein. Um offenbar genau diese Zeitspanne zu ermitteln, wurde ein thermodynamisches Gutachten (Niels Hansen, Universität Stuttgart) beantragt.

RAin Rick bzw. ihr in der IT tätiger Sohn soll einen oder mehrere Versuche mit einem Smartphone unternommen haben, um jene Zeitspanne vorab grob zu eruieren.

Der realistisch frühestmögliche Zeitpunkt für das Einbringen ins Wasser ergäbe sich dann wie folgt: Die gutachterlich ermittelte Zeitspanne sowie das Abtastintervall von 30 Sekunden als „Toleranz“ müssten sodann von 2:34:xx Uhr (erste Niedrigtemperatur) zurückgerechnet werden – nicht aber ab 2:32:17 Uhr (noch Normaltemperatur)!

Wo liegt der Hase im Pfeffer? Unterliege ich einem Irrtum, wurde die Aussage Ricks falsch wiedergegeben oder enthält die Tabelle von @Haropa einen Fehler?


Aus den anfänglich ausgelesenen Werten von ca. 27–29 °C ließe sich zudem evtl. ableiten, ob das Handy in der Hand gehalten wurde oder ob es sich in der Jacken-, Hosen- oder Umhängetasche befunden haben könnte bzw. müsste.


Was meinen die Techniker dazu?
Haropa
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Haropa »

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 19:40:49
Ich fasse zusammen:

Ausgelesene Temperaturwerte (ca. 1/100 °C):
• 2:28:xx Uhr: 2879
• 2:31:47 Uhr: 2719
• 2:32:17 Uhr: 2700 (Beginn senkrechter Abfall)
• 2:34:xx Uhr: 1759
• 2:35:xx Uhr: 1459
Abtastintervall des Sensors: 30 Sekunden


Um 2:32:17 Uhr wurde demzufolge noch eine Art Normaltemperatur gemessen. Die nächsten Messungen müssten dann erfolgt sein um
• 2:32:47 Uhr
• 2:33:17 Uhr
• 2:33:47 Uhr
• 2:34:17 Uhr
• 2:34:47 Uhr
Um 2:34:xx Uhr war die Temperatur um ca. 10 °C abgefallen.

Die daraus gezogene Schlussfolgerung verstehe ich nicht. Sie widerspricht nach meinem Verständnis der Logik:

Es leuchtet ein, dass bei einem (bis in geringe Tiefen nahezu wasserdichten) Smartphone zunächst kein Wasser eindringt und das äußerlich veränderte Milieu eine gewisse Zeit beansprucht, bis der Temperaturschock zum Sensor des Akkus vordringt. Eine (noch dazu sekundengenaue) Schätzung dieser Zeitspanne dürfte nicht möglich sein. Um offenbar genau diese Zeitspanne zu ermitteln, wurde ein thermodynamisches Gutachten (Niels Hansen, Universität Stuttgart) beantragt.

Der realistisch frühestmögliche Zeitpunkt für das Einbringen ins Wasser ergäbe sich dann wie folgt: Die gutachterlich ermittelte Zeitspanne sowie das Abtastintervall von 30 Sekunden als „Toleranz“ müssten sodann von 2:34:xx Uhr (erste Niedrigtemperatur) zurückgerechnet werden – nicht aber ab 2:32:17 Uhr (noch Normaltemperatur)!

Wo liegt der Hase im Pfeffer? Unterliege ich einem Irrtum, wurde die Aussage Ricks falsch wiedergegeben oder enthält die Tabelle von @Haropa einen Fehler?


Aus den anfänglich ausgelesenen Werten von ca. 27–29 °C ließe sich zudem evtl. ableiten, ob das Handy in der Hand gehalten wurde oder ob es sich in der Jacken-, Hosen- oder Umhängetasche befunden haben könnte bzw. müsste.
Du musst dir vorstellen, dass auf der Skala um 02:32:17 die Temperaturlinie wirklich abrupt stark abfiel, davor gab es Schwankungen und es ging ein paar mal leicht rauf und runter. Der Gutachter meinte auch ganz sicher, dass um 02:32:17 der starke Temperaturabfall startete, hat die Richterin auch 2x nachgefragt, ob sie’s richtig verstanden hat. Da der Sensor nur alle 30 sek misst, ist es also möglich, dass der starke Abfall schon um 02:31:47 begonnen hat. Jedenfalls geht’s um den Startpunkt des Abfalls, auf den sich Fr. Rick und der Gutachter bezogen haben.

Ist doch Strange oder? Notruf um 02:32:09:
Gehen wir davon aus, dass die Temperatur wirklich erst um 02:32:17 abfiel -> Differenz von 8 Sekunden.
A) Handy landet 1 sek nach dem Start des Notrufs im Wasser und nach 7 sek ist das Wasser so tief eingedrungen, dass die Temperatur fast senkrecht fällt.
B) H war schon im Wasser, als der Notruf gestartet wurde

Wenn der Temperaturabfall wirklich schon um 02:31:47-02:32:09 war, dann KANN H den Notruf nur im Wasser gestartet haben.
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

Die letzten Fotos vor dem Notruf :?:
Entsperr-aufnahmen der Kamera.
Gibt es die nicht?
- wurde eine Person nicht erkannt
- wurde die cam zugehalten
- war überhaupt niemand drauf

02:32:09 welche Zeit ist das :?:
- Notruf eingeleitet
- Notruf wählen "taste" aktiviert
- Verbindungsaufbau gestartet
- Verbindungsaufbau fertig (Empfänger klingelt)

02:35:xx 1449
Letzter Sensor wert. Uns bekannt.
Irgendwann gabs ja einen Punkt wo die Temperatur nahezu konstant blieb.
Wann war der?

14:49 am 3. Oktober
Angeblich soll das Hanna Handy noch eine letzte Aktivität aufgezeichnet haben.
Wenn das überhaupt stimmt.
Was war Temperaturtechnisch zu dem Zeitpunkt los?

andi55 hat geschrieben: Dienstag, 20. Februar 2024, 23:37:33 @ben
Anderes Thema: Du warst doch auch schon vor Ort an diesem vermuteten Tatort. Es wird immer so getan, als wäre es schier unmöglich, dass ein völlig Unbekannter der Täter sein könnte, als wäre das ein hermetisch, militärisch abgeriegeltes Gelände bei welchem ausnahmslos jeder Winkel von Kameras erfasst wird. Ich halte es sehr wohl für möglich, dass ein Unbekannter ungesehen davonkommt. Damit es nicht wieder Missverständnisse gibt, ich sehe natürlich auch diese Indizien gegen Sebastian, aber es gibt eben diese Zweifel.
Hunde-Info: FRISCHESTE Spur führt zum Hanna Haus.
Wo auch Nachbar P lokalisiert ist.

(Kein PC, kann leider keine Updates)
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 19:40:49 Ich fasse zusammen:

Ausgelesene Temperaturwerte (ca. 1/100 °C):
• 2:28:xx Uhr: 2879
• 2:31:47 Uhr: 2719
• 2:32:17 Uhr: 2700 (Beginn senkrechter Abfall)
• 2:34:xx Uhr: 1759
• 2:35:xx Uhr: 1459
Abtastintervall des Sensors: 30 Sekunden


Um 2:32:17 Uhr wurde demzufolge noch eine Art Normaltemperatur gemessen. Die nächsten Messungen müssten dann erfolgt sein um
• 2:32:47 Uhr
• 2:33:17 Uhr
• 2:33:47 Uhr
• 2:34:17 Uhr
• 2:34:47 Uhr
Um 2:34:xx Uhr war die Temperatur um ca. 10 °C abgefallen.

...

Es leuchtet ein, dass bei einem (bis in geringe Tiefen nahezu wasserdichten) Smartphone zunächst kein Wasser eindringt und das äußerlich veränderte Milieu eine gewisse Zeit beansprucht, bis der Temperaturschock zum Sensor des Akkus vordringt.
02:32:09 Notruf Start
Die Aktion sollte das Hanna Handy aufgewärmt haben
- sie (oder sonst wer) hielt es wahrscheinlich in der Hand
- Funktionen wurden aufgerufen
- ein Verbindungsaufbau
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

Fiat iustitia e p m hat geschrieben: Donnerstag, 22. Februar 2024, 09:39:26 Bis hierher lässt sich wohl übereinstimmend festhalten, dass das LG Traunstein - an den Bestimmungen der StPO vorbei - in Abstimmung mit der StA die rechtlichen Gründe für eine Verurteilung des Angeklagten "zusammenzimmern" wollte, um im Falle der zu erwartenden Entscheidung mit Blickrichtung auf Plädoyer StA und Urteilsgründe juristisch einig zu sein, Amigo-Wirtschaft lässt grüßen, und für den Fall einer zu erwartenden Revision gegen die Verteidigung eine Mauern gebildet zu haben, OHNE DASS sich nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme harte Fakten ergaben, mithin man bisher materiell wenig auf der Pfanne hat.

Das ist ja alles sehr, sehr vertrauenseinflößend, was da geschieht. Es hat eher den Anschein, dass die liebe Jacqueline sich mit ihren karrieregeilen Showeinlagen zu weit aus dem Fenster gelehnt hat, dies nun erkannte und auch, dass nachweislich wenig Klarheit gewonnen wurde. Bayrisch ist dann, das "Ding" jenseits der strafrechtlichen Bestimmungen "zu schaukeln".

Wie gut, dass es ein paar wissende und kampfbereite Rechtsanwälte gibt, die das nicht durchgehen lassen.
Warum sollten sich Richter + Staatsanwalt Karrierevorteile erhoffen, wenn sie den erstbesten Jogger verknacken :?:

Auch noch ohne handfeste Beweise... :roll:

Ich sehe nur eine Erklärung:
Man weiß wer der Täter ist, und will ihn raushalten.

Muss ja ein mächtiger Typ sein... :shock:
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Haropa
Danke für Deine ergänzenden Ausführungen! Dennoch bleibt für mich noch einiges unklar:

Haropa hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 21:45:10 Du musst dir vorstellen, dass auf der Skala um 02:32:17 die Temperaturlinie wirklich abrupt stark abfiel …
Was war das denn für eine „Temperaturlinie“? Wenn der Sensor nur alle 30 Sekunden abgefragt wird, können doch nur einzelne Messpunkte im 30-Sekunden-Abstand dabei herauskommen – keine durchgehende Kurve. Waren womöglich nur die einzelnen Messpunkte zur besseren Veranschaulichung durch Linien miteinender verbunden worden?

Haropa hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 21:45:10 … Der Gutachter meinte … ganz sicher, dass um 02:32:17 der starke Temperaturabfall startete …
Woher weiß der Forensiker das? Aus Deiner Tabelle ergibt sich für 2:32:17 Uhr noch eine Temperaturmessung im Normalbereich:
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 19:40:49 Ausgelesene Temperaturwerte (ca. 1/100 °C):
• 2:28:xx Uhr: 2879
• 2:31:47 Uhr: 2719
2:32:17 Uhr: 2700 (Beginn senkrechter Abfall)
2:34:xx Uhr: 1759
• 2:35:xx Uhr: 1459
Abtastintervall des Sensors: 30 Sekunden
Wie kann man daraus auf einen Temperatursturz schließen, der just in demselben Augenblick begonnen haben soll? (Und nicht erst im Zeitraum bis zur nächsten Messung, die dann eine deutlich tiefere Temperatur ergab?) In einem Absinken um ca. 0,19 °C seit dem letzten Messpunkt um 2:31:47 Uhr vermag ich nicht den Beginn eines Absturzes zu erkennen.

Haropa hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 21:45:10 … Da der Sensor nur alle 30 sek misst, ist es also möglich, dass der starke Abfall schon um 02:31:47 begonnen hat. …
Nach meiner Logik würde das voraussetzen, dass um 2:32:17 Uhr eine Temperatur schon im Niedrig- und nicht noch im Normalbereich hätte gemessen worden sein müssen. Das aber war nach Deiner Tabelle nicht der Fall. Ich verstehe das noch immer nicht.


Haropa hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 21:45:10 … A) Handy landet … im Wasser und … das Wasser [ist] so tief eingedrungen, dass die Temperatur fast senkrecht fällt. …
Ich denke, dass das iPhone XR bis in geringere Tiefen wasserdicht ist. Sonst hätte es nicht noch bis zum Nachmittag im Wasser der Prien automatische Hintergrundaktivitäten aufzeichnen können.

Deshalb kann es sich nur um die plötzlich und drastisch veränderte Umgebungstemperatur (Luft → Wasser) handeln, die auf den Sensor gewirkt haben musste – nicht um die noch schneller zu erwartende Wirkung von eindringendem Wasser.

Wichtig: Die Verzögerung, bis die veränderte Außentemperatur den Sensor überhaupt erreichen kann, ist nach meinem Verständnis zusätzlich in das o. a. Zeitmodell einzurechnen, da diesbezgl. gutachterliche Feststellungen bislang nicht vorliegen.

Oder hatte der Forensiker des LKA diese Verzögerung in seine Überlegungen bereits ausdrücklich einbezogen?


Haropa hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 21:45:10 … B) H war schon im Wasser, als der Notruf gestartet wurde …
Wenn ich die obigen Darlegungen des Forensikers schlüssig nachvollziehen könnte, würde ich mich dieser These anschließen. Wurde diese Schlussfolgerung von RAin Rick in der Sitzung explizit auch so ausgesprochen?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

gastxyz..me hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 22:53:02 02:32:09 Notruf Start
Die Aktion sollte das Hanna Handy aufgewärmt haben …
Aha:
• 2:31:47 Uhr: 2719
• 2:32:09 Uhr: 2719 + magic X wg. Aktivität?
• 2:32:17 Uhr: 2700
• 2:34:xx Uhr: 1759

Theoretisch nachvollziehbar, aber weder vom Sensor erfasst noch im System geloggt. Also vom Forensiker ganz sicher nicht ohne eine Erklärung dazu eingepreist.

gastxyz..me hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 22:33:16
02:32:09 welche Zeit ist das?
- Notruf eingeleitet
- Notruf wählen "taste" aktiviert
- Verbindungsaufbau gestartet
- Verbindungsaufbau fertig (Empfänger klingelt)

02:35:xx 1449
Letzter Sensor wert. Uns bekannt.
Irgendwann gabs ja einen Punkt wo die Temperatur nahezu konstant blieb.
Wann war der?

14:49 am 3. Oktober
Angeblich soll das Hanna Handy noch eine letzte Aktivität aufgezeichnet haben.
Wenn das überhaupt stimmt.
Was war Temperaturtechnisch zu dem Zeitpunkt los?
Interessante Fragen. Antworten darauf wird es für die Öffentlichkeit angesichts der Berichterstattung leider nicht geben.

Sinnvoll wäre es, wenn wir erst einmal die Basics klären könnten, nachdem @Haropa die genauen Temperaturwerte beisteuern konnte.

gastxyz..me hat geschrieben: Samstag, 24. Februar 2024, 22:33:16 Die letzten Fotos vor dem Notruf?
Entsperr-aufnahmen der Kamera.
Gibt es die nicht?
- wurde eine Person nicht erkannt
- wurde die cam zugehalten
- war überhaupt niemand drauf
Speichert MacOS bei Nutzung von Face-ID die Gesichter? Ich weiß das nicht. Falls dies zuträfe, müsste sich feststellen lassen, bei welchem Gesicht der letzte Entsperrversuch scheiterte. Aber wie oben: Auf eine Antwort werden wir ebenso lange warten wie auf Godot …
gastxyz..me

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von gastxyz..me »

Annahme
Die Temperatur zahlen durch 100 teilen.
Das ergibt die Real Handy Temperatur in Celsius.
z.b. 02:28:xx 2879 = 28,79 Grad Celsius

Folgerung
Es war Anfang Oktober
Bei 28 Grad hielt sie das Handy in der Hand.
Körper Temperatur ist so 37 grad

Annahme
Sie hatte es die ganze Zeit in der Hand.


Es gibt 2x Sensor Messpunkte pro Minute:
Um xx:xx:17 und um xx:xx:47

In einer Tabelle ab 02:28:47 sieht das aus, als ginge die Temperatur
- pro 60 sek um 0,4
- pro 30 sek um 0,2
runter
Und liegt um 02:31:47 bei 2719

Um 02:32:17 liegt sie bei 2700
Das PASST SUPER zu der Annahme von 0,2 pro 30 sek. Die waren ja geschätzt aus der Wegezeit bis zum Tatort.

Allerdings passt das ÜBERHAUPT NICHT zum Notruf.
Denn um 02:32:09 (zwischen 2719 und 2700)
sollte sich das Handy eigentlich erwärmt Haben?

Oder ist das so minimal, was die Notrufaktion ausgelöst hätte?
Aber dafür ist der Sensor ja eigentlich da, um eben solche Ereignisse zu registrieren...
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