ÖFFENTLICHE DISKUSSION Fälle:Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Kalle hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Februar 2024, 12:10:14
Wenn der veröffentlichte Inhalt und Sachverhalt so war wie berichtet, und die RA auf diese Art wirklich nur quasi per Zufall zur Kenntnis kam, dann GIBT ES KEINE ALTERNATIVE als diesen Antrag zu stellen. Das würde doch jeder andere auch so lesen. Eine intransparente Kommunikation erweckt nun mal den bösen Anschein, diesen Schuh muss sich die Richterin jetzt anziehen.
Genauso ist es. Gemäß §25 (2) muss der Ablehnungsgrund mit Bekanntwerden unverzüglich geltend gemacht werden.
So ist das Gesetz und hätte Frau Rick das Urteil abgewartet um danach dier Befangenheit geltend zu machen, wäre der Befangenheitsantrag verspätet gewesen.
Abgesehen davon kann man schon an den vielen Auffälligkeiten in dem Verfahren schon erkennen, dass die Befangenheit nicht nur zu befürchten ist sondern höchstwahrscheinlich auch vorhanden ist.
Der Zirkus geht weiter, jetzt haben die Eltern des Opfers einen Strafanzeige gestellt.
Eigentlich sollten auch die Eltern bestrebt sein, die Ursache des Todes ihrer Tochter ausre3ichend richtig untersucht wurde.
Dass der Obduktionsbericht anderen Sachverständigen vorgelegt werden können muss, ist natürlich Grundlage einer effektiven Verteidigung, welche andernfalls nicht möglich wäre. Man denke an den Badewannenunfall, natürlich mussten da auch dem Stuttgarter Institut die entsprechenden Unterlagen zugänglich gemacht werden.
Einfach nur noch eine Farce das Ganze. Die Eltern des Opfers werden offensichtlich nicht von ihrem Anwalt vernünftig beraten.
Der Mailverkehr hätte lauten müssen:...Hallo Wolfgang, Mitte Januar kommt der Malcherek, warten wir ab, ob der nicht noch mit so einem Schmarrn wie "mögliches Unfallgeschehen" daher kommt , sonst müssen wir uns wieder neu justieren."
Also nochmal --woher wußten StA und Frau Aßbichler , dass von Herrn Malcherek keine Gefahr ausgeht? Theoretisch hätte Herr Malcherek bei seinen Berechnungen, Recherchen und Exkursionen auf etwas stoßen können, was einen Unfall nicht gänzlich ausschließt. Siehe Recherchen, Fotos und Ausführungen von Kalle. Kalle sagt nicht einfach nur, da sind ein paar Wehre , Rechen, Treppen, Felsen und Steine , sondern dröselt das für uns physikalische Laien so auf, dass man es versteht. Vielleicht gibt es für alles eine Erklärung, nur her damit, solange man sachlich bleibt.
Im Hanna-Mordprozess muss über den Befangenheitsantrag der Verteidigung entschieden werden. Haben Richterin und Staatsanwalt am Landgericht Traunstein gekungelt? Das meint Nebenkläger-Anwalt Walter Holderle zu den Vorwürfen.
Holderle räumt dem Befangenheitsantrag nicht allzu große Chancen ein.
Sehr interessant zu lesen.
Gast0815 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Februar 2024, 13:11:54
Genauso ist es. Gemäß §25 (2) muss der Ablehnungsgrund mit Bekanntwerden unverzüglich geltend gemacht werden.
So ist das Gesetz und hätte Frau Rick das Urteil abgewartet um danach dier Befangenheit geltend zu machen, wäre der Befangenheitsantrag verspätet gewesen.
Abgesehen davon kann man schon an den vielen Auffälligkeiten in dem Verfahren schon erkennen, dass die Befangenheit nicht nur zu befürchten ist sondern höchstwahrscheinlich auch vorhanden ist.
Unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern, ab Kennrnisnahme. RAin hatte abermalige Akteneinsicht genommen über die weiteren, jüngeren Inhalte dieser Akte und bemerkte dabei (einen Nachlässigkeitsfehler Aßbichler), dass es qua email etc Hinweise darauf gibt, wie sich Vorsitzende und StA gemeinsam abstimmen bei der Subsumtion der Beweiswürdigungserkenntnise, die für den Aufbau einer in den geplanten Urteilsgründen vorliegend notwendigen Indizienkette erforderlich schienen. Die Reaktion der Verteidigung hierauf wurde im möglichen Zeitfenster - offenbar bewusst - so gewählt, dass über die zuletzt gestellten Beweisanträge nicht entschieden werden konnte, bevor klar ist, ob Aßbichler nebst Beisitzer und Berichterstatter "draußen" sind. Frau Rick gefällt mir, sie scheint sehr vielschichtig vorzugehen.
Einiges bei dem es die Möglichkeit der Beeinflußung gab, Betonung auf Möglichkeit, ging zu lasten des Angeklagten. Was man aber nicht beeinflussen konnte, eben weil man zu dem Zeitpunkt keinen Verdächtigen hatte, waren die 4 Mantrailerhunde. Und was kam dabei heraus? Kein einziger
der 4 Hunde lief den Burgweg hinter. Warum? Der Täter muss voller Geruchsspuren von Hanna gewesen sein wenn es sich so zugetragen hat wie von der Anklage angenommen.
andi55 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Februar 2024, 15:43:14
Das kann Herr Holderle schönreden wie er will und auch wenn der BFA abgelehnt wird, es bleibt ein bitterer Beigeschmack.
Wen interressiert denn ein Beigeschmack, wenn die Sache wieder vom Tisch ist.
Dann schaun wir doch mal, was Holderle damit erreichen wird.
Im Mordprozess um Hanna aus Aschau hat der Anwalt der Nebenklage im Namen von Hannas Eltern Strafanzeige gegen die Verteidigung gestellt.
Die Anzeige richtet sich offiziell gegen niemanden bestimmten, sondern „gegen sämtliche Personen, welche verantwortlich sind für die Weitergabe von Akteninhalten“, so das OVB. Mit einer Vielzahl von zum Teil „wirklich eigenartig anmutenden Beweisanträgen“ und einem Befangenheitsantrag versuche die Verteidigung den Eindruck zu erwecken, die Staatsanwaltschaft und Gericht hätten sich gegen den Angeklagten verschworen. Zudem wäre das Persönlichkeitsrecht der jungen Frau verletzt worden. Die 23-jährige Medizinstudentin sei dadurch zu einem „Gegenstand“ degradiert worden.
Im Zusammenhang mit dem von der Wahlverteidigerin gestellten Befangenheitsantrag seien offenbar Teile der Presse Akteninhalte zugespielt worden, die noch nicht öffentlich verhandelt worden waren. Eine Straftat ?
Im Zusammenhang mit dem von der Wahlverteidigerin gestellten Befangenheitsantrag seien offenbar Teile der Presse Akteninhalte zugespielt worden, die noch nicht öffentlich verhandelt worden waren. Eine Straftat ?
Wieso setzt du nach Straftat ein Fragezeichen?
Es ist eine Straftat
Wer hat die Info's weitergegeben? Ein Justizmitarbeiter, die Schreibkraft , Herr Baumgärtel, Herr Frank, Frau Rick oder gar Richterin oder StA? Weiß man schon wer die Info's weitergegeben hat? Und wenn ja, gibt's dafür Beweise?
andi55 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Februar 2024, 18:27:12
Wer hat die Info's weitergegeben? Ein Justizmitarbeiter, die Schreibkraft , Herr Baumgärtel, Herr Frank, Frau Rick oder gar Richterin oder StA? Weiß man schon wer die Info's weitergegeben hat? Und wenn ja, gibt's dafür Beweise?
Man sollte auch den "gütigen" RAW Holderle nicht ganz außer acht lassen....Herr Baumgärtel Liked auf FB die Beiträge,was der Herr Nebenkläger Anwalt über den Fall Aschau Postet.
Ich hatte es hier im Forum schon geschrieben....Jaaa es ist tragisch für die Eltern von Hanna,aber was haben sich die Eltern von einem Strafprozess erwartet,ist doch klar,dass es ins Eingemachte geht,und nicht um eine hl.Sprechung von Hanna.Ewig dieses Gesülze von dem RAW Holderle, anscheinend hat er die Eltern nicht genügend vorbereitet,dass die Verteidigung auch nicht zu allem Ja und Amen sagt.
Schweres Geschütz fährt RA Holderle auf, um seine Mandantschaft zu überzeugen, mit ihm die richtige Wahl getroffen zu haben. Ein RA, der sich im Verfahren bislang nicht durch rechtlich relevante Schritte hervortat, sondern stattdessen von Beginn an gegenüber den Medien eine konsequent emotionalisierende Linie verfolgt. Bereitwillig greifen dies journalistische Rechtslaien auf, um kritiklos eine tendenziöse Berichterstattung zu nähren.
Qua Profession ist ein RA regelmäßig bestrebt, den Mandanten vor der Presse abzuschirmen, um den Druck durch ein ohnehin öffentliches Verfahren nicht noch unnötig zu steigern. Hier aber sucht ein RA geradezu händeringend per rundgesendeter Pressemitteilung den Medienkontakt, noch dazu indem er seine Mandanten ohne Not mitleidheischend ins Rampenlicht schiebt. Dem Verfahren nützt das rein gar nichts. Entschieden wird der Prozess vor Gericht, nicht in der Klatschpresse und nicht per Online-Voting.
Die Nebenkläger können einem leid tun, zusätzlich zu ihrer Ungewissheit über Hannas Tod nun auch noch im Zentrum einer medial begleiteten Schlammschlacht zu stehen, vorgeführt von ihrem eigenen RA als Opfer einer vermeintlich böswillig und kriminell agierenden Verteidigung. Wenn es die Nebenkläger ehrlich und ernst damit meinen, keinen Unschuldigen verurteilt sehen und Aufklärung über den Tod Hannas erlangen zu wollen, dann sollten sie die Notbremse ziehen, bevor sie selbst im Schlamm und am PR-Gift ihres eigenen Anwalts ersticken. Oder geschieht dies alles im Einvernehmen, um am Ende durch eine exklusive Homestory mit der Bunten die Kosten schultern zu können?
Catch22 hat geschrieben: ↑Sonntag, 17. Dezember 2023, 07:44:26
… Meist kann die Mandantschaft Qualifikation und Können des Anwalts fachlich nicht einschätzen. Deshalb neigen Rechtsanwälte dazu, sich in „Anwaltsprosa“ zu ergießen, die allein dazu dient, den Mandanten zu beeindrucken, weniger ein Gericht. Es setzt sich [gegenüber dem Mandanten] durch, wer am lautesten gackert, nicht wer die größten Eier legt (frei nach Henry Ford). …
Ein Blick in die Presse von heute legt ein großangelegtes PR-Gewitter des Nebenklagevertreters überaus nahe – heftig, aber bald wieder verzogen, weil's keinen interessiert und für den Prozessausgang ohne Belang ist:
Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Februar 2024, 21:57:29Ein Blick in die Presse von heute legt ein großangelegtes PR-Gewitter des Nebenklagevertreters überaus nahe – heftig, aber bald wieder verzogen, weil's keinen interessiert und für den Prozessausgang ohne Belang ist:
So wird es sein. Hat eigentlich Holderle noch nie für seinen Kandidaten mal Rat von einem Experten erbeten? Genau dazu ist die Weitergabe der Obduktionsunterlagen etc. notwendig. Sicher, das Opfer wird in so einem Verfahren quasi immer zum Objekt, das liegt in der Natur der Sache, das muss hingenommen werden. Sollte das Holderle nicht wissen, sollte man ihn als Verteidiger unbedingt meiden, denn er wäre dann nicht in der Lage den Angeklagten wirklich vernünftig zu verteidigen.
Ich glaube aber nicht, dass Holderle so dumm ist, seine Aktion ist - wie Du schon sagst - reine PR, die niemandem etwas nützt. Roter Faden? Lächerlich.
Und mit der Strafanzeige wegen der Weitergabe? Ob das strafbar ist, bezweifel ich, weil es für das laufende Verfahren nicht mehr von Belang ist, weil die Sache mit dem Knastzeugen schon (im November?) verhandelt wurde.
Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 22. Februar 2024, 21:57:29
Schweres Geschütz fährt RA Holderle auf, um seine Mandantschaft zu überzeugen, mit ihm die richtige Wahl getroffen zu haben. Ein RA, der sich im Verfahren bislang nicht durch rechtlich relevante Schritte hervortat, sondern stattdessen von Beginn an gegenüber den Medien eine konsequent emotionalisierende Linie verfolgt. Bereitwillig greifen dies journalistische Rechtslaien auf, um kritiklos eine tendenziöse Berichterstattung zu nähren.
Qua Profession ist ein RA regelmäßig bestrebt, den Mandanten vor der Presse abzuschirmen, um den Druck durch ein ohnehin öffentliches Verfahren nicht noch unnötig zu steigern. Hier aber sucht ein RA geradezu händeringend per rundgesendeter Pressemitteilung den Medienkontakt, noch dazu indem er seine Mandanten ohne Not mitleidheischend ins Rampenlicht schiebt. Dem Verfahren nützt das rein gar nichts. Entschieden wird der Prozess vor Gericht, nicht in der Klatschpresse und nicht per Online-Voting.
Die Nebenkläger können einem leid tun, zusätzlich zu ihrer Ungewissheit über Hannas Tod nun auch noch im Zentrum einer medial begleiteten Schlammschlacht zu stehen, vorgeführt von ihrem eigenen RA als Opfer einer vermeintlich böswillig und kriminell agierenden Verteidigung. Wenn es die Nebenkläger ehrlich und ernst damit meinen, keinen Unschuldigen verurteilt sehen und Aufklärung über den Tod Hannas erlangen zu wollen, dann sollten sie die Notbremse ziehen, bevor sie selbst im Schlamm und am PR-Gift ihres eigenen Anwalts ersticken. Oder geschieht dies alles im Einvernehmen, um am Ende durch eine exklusive Homestory mit der Bunten die Kosten schultern zu können?
Ein Blick in die Presse von heute legt ein großangelegtes PR-Gewitter des Nebenklagevertreters überaus nahe – heftig, aber bald wieder verzogen, weil's keinen interessiert und für den Prozessausgang ohne Belang ist:
Was wollen die nun eigentlich alle von Frau Rick? Sie kaltstellen? Na und, dann kommt halt der Strate. Interessiert ist er ja schon an dem Fall.
Meint Herr Holderle es wird dann bequemer ?
So nebenbei, ob ich alles richtig verstanden habe: In einem Gerichtssaal in den sich jeder Unbeteiligte von der Straße weg hineinsetzen darf als Zuschauer, wird ein Porno vorgeführt, weil es angeblich der Wahrheitsfindung dient, das ist okay, aber wenn eine Frau Rick Bilder und Unterlagen des Opfer's an ein renommiertes wissenschaftliches Institut schickt, damit diese von Wissenschaftlern und Fachleuten ausgewertet werden , dann ist es eine Straftat?
andi55 hat geschrieben: ↑Freitag, 23. Februar 2024, 10:57:37
So nebenbei, ob ich alles richtig verstanden habe: In einem Gerichtssaal in den sich jeder Unbeteiligte von der Straße weg hineinsetzen darf als Zuschauer, wird ein Porno vorgeführt, weil es angeblich der Wahrheitsfindung dient, das ist okay, aber wenn eine Frau Rick Bilder und Unterlagen des Opfer's an ein renommiertes wissenschaftliches Institut schickt, damit diese von Wissenschaftlern und Fachleuten ausgewertet werden , dann ist es eine Straftat?
Da hast du Recht. Noch viel mehr könnte man Fragen, warum die Geschädigte nicht zum „Gegenstand“ degradiert wird, wenn man für jeden von der Straße den Leichnam an die Wand wirft, aber wenn man es an ein wissenschaftliches Institut schickt.
Ich will ja an sich jetzt noch glauben, dass das der Wahrheitsfindung diente, einmal weil ich unserer Justiz so geht es geht vertrauen will und weil ich ja durchaus positive Empfindungen gegenüber der Kammer hatte/habe. Aber ich wüsste noch womit es das sollte. Das finde ich eigentlich noch absurder und noch vergleichbarer