Die beiden Szenarien vertreten die Hypothesen der Parteien i.S. von "Mörder" vs. "Unschuldig / Unfall".Catch22 hat geschrieben: ↑Montag, 29. Januar 2024, 16:44:08 Überlegungen zum Ablauf
5. Gewalttat möglich?
Für eine Gewalttat erscheint dieses Zeitfenster extrem kurz: Ein Täter greift an, unterbindet den Anruf, bringt sein Opfer innerhalb weniger Sekunden zu Boden, verletzt es ganz erheblich, verfrachtet das Handy des Opfers in eine der Taschen und schafft es in den Bach. Einen Angriff schon vorher anzunehmen, wirft die Frage auf, weshalb das Opfer es vorgezogen haben sollte, zweimal (!) zu telefonieren, anstatt das Weite zu suchen oder um Hilfe zu rufen. Und: Es wurden keine Spuren gefunden.
6. Unfall möglich?
Wenn das Opfer mit seinem hohen Körperschwerpunkt mit dem Rücken an das niedrige Geländer des Brückerls gelehnt gestanden haben sollte, wäre ein Sturz rücklings in den Bach ohne weiteres vorstellbar. Auch ein Vornüberbeugen zum Erbrechen könnte einen Sturz erklären. Ein Ausrutschen mit glatten Sohlen auf nassem Laub und Untergrund an einer Stelle ohne Geländer wäre ebenso denkbar. Zuvor hätte das Opfer sein Handy nach den erfolglosen Anrufen in eine Tasche gesteckt, um die Hände frei zu haben.
Mein "Lieblingsszenario" ist das - ich glaube Du nanntest es "Eventual-Vorsatz". Wenn man aus 5. die berechtigten Zweifel mal als "kann nicht so gewesen sein" mit den Zweifeln aus 6. vereint, dann kommt für mich immer mehr die "Ungewollte oder in Kauf genommene Tötung mit Fremdbeteiligung" in Erwägung. Dies wäre dann der "Rechtshinweis" (?). Ich tue mich immer schwer das juristisch klarer zu formulieren. Es gibt dafür sicher eine griffige Tatbezeichnung.
Ich meine damit einen eskalierenden, affektgetriebenen Ablauf: verbale Konfrontation - tätlich (schrei) -Täter lässt ab - Notfallanruf - Täter nähert sich wieder, schubsen in den Bach - Weglaufen. Im Sinne des "Verpassens einer Abreibung". Keine Tötungsabsicht, evtl. noch nicht mal bemerkt dass die ertrinkt.
Dieses Szenario hätte folgende Argumente:
- Kein Tatwerkzeug erforderlich
- Fehlen der Spurenlage am Tatort weitestgehend erklärbar
- Fehlen von Spuren bei Hausdurchsuchung sowie DNA
- Exponierter, für eine sexuelle Straftat eher ungeeigneter Tatort mit hohem Entdeckungsrisiko
- Deutlich "realistischer" machbar in der extrem kurzen Timeline, Abfolge weiterhin passend.
- Anrufmotivation und -Verhalten von Hanna erklärbar (auch erstmal noch NICHT die 110 zu wählen oder um Hilfe zu schreien)
- Temperaturabfall Handy analog möglich
- Keine Anhaltspunkte für sexuelle Handlungen
- "Seelenruhiges" Verhalten des TV unmittelbar nach dem Ereignis, Spielen am Handy, fehlender emotionaler Ausnahmezustand (blöde Kuh, selber schuld, was solls....)
- "Seelenruhiges" Tischtennisspielen am nächsten Tag, erkennt ggf. noch gar nicht seine eigene Schuld
- "Sich nicht selbst eingestehen"-Verhalten: Spontane "Geständnisse" unter Alkoholeinfluss einerseits, dümmliches, pseudo-gangsterhaftes "kokettieren", dann wieder sporadisches Beteuern von Unschuld (JVA) ?
- Fehlende Zeugenberichte über Unschuldsbeteuerungen im Freundes und Familienkreis (?)
- "Beschützende" Show ggü. Verena, verstärkte Suche nach ihrer Nähe
- Aussage Polizei als Zeuge "hat ihr einer eine draufgehauen" - unbeholfen falsche Fährte auf einen Täter legen wollen, weil er sich gar nicht vorstellen kann, dass man auf ihn kommt ?
- Zeugenberichte von situativ und sozial unangemessenen, verstörenden "Übersprungshandlungen" trotz insgesamt normalem Sozialverhalten (Messer an den Hals, ausklinken aus Gruppen)
- Zeugenberichte von scheinbar unbeholfenen, direktem anlasslosen Ansprechen von Frauen in Rosenheim
- Keine Vorstrafen, keine psychopathischen Anzeichen von Gefühlskälte
Das härteste Gegenargument ist die Verneinung der Verletzungen durch den Fluss und/oder Sturz in den Bach
Weiterhin müsste weiteres lautstark zu vernehmen gewesen sein. Mind. Schreckschrei beim Schubsen