MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Klugscheißer
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Klugscheißer »

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 13. Januar 2024, 19:42:46
§ 137 Abs. 1 Satz 2 StPO:
https://dejure.org/gesetze/StPO/137.html

gewählte Verteidiger = Wahlverteidiger
Dieses Argument ist schon ein bisserl sehr abenteuerlich hergeleitet.
Denn natürlich darf der Angeklagte auch seinen Pflichtverteidiger selbst wählen


Vielleicht sollten wir uns nochmal den Gesetzestext ansehen:
(1) Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Die Zahl der gewählten Verteidiger darf drei nicht übersteigen.
Das Gesetz spricht von Verteidigern, nicht von Wahlverteidigern, nicht von Pflichtverteidigern und auch nicht von Wahlpflichtverteidigern.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast
Natürlich kann man sich nicht auf alle Eventualitäten vorbereiten die in einem Prozess so passieren können. Aber haben die Ermittler nicht untereinander darüber gesprochen, zumindest die Einheimischen welche die Gegend kennen, dass es vorhersehbar ist, dass der Anwalt des Angeklagten es ausschlachten wird welche Gefahrenquellen in der Prien so lauern. Wenn man vorher schon damit rechnet, kann man sich besser und vor allem länger darauf vorbereiten dem gegnerischen Anwalt ( in diesem Fall Frau Rick) diesen Zahn zu ziehen. Es haben zeitweise über 60 Leute an dem Fall gearbeitet, da lässt man sich doch nimmer die Butter vom Brot nehmen. Außer natürlich die Verletzungen könnten tatsächlich im Fluss entstanden sein.
Auf Außenstehende wirkt das jetzt alles ein wenig hilflos. Folgendes Szenario: Die Anwälte bringen ins Spiel, dass die Verletzungen in der Prien entstanden sein können. Man stelle sich vor, der StA verteilt dann umgehend an Richterin und Anwälte ein in Auftrag gegebenes Gutachten, welches aussagt , dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass 5 gleichgroßen Verletzungen am Kopf des Opfers im Fluss entstanden sind. Das wäre ein souveräner , kompetenter Auftritt gewesen. War denn damit wirklich nicht zu rechnen, dass die Anwälte diesen Flussverlauf ausschlachten?
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 00:19:26 @Gast
Natürlich kann man sich nicht auf alle Eventualitäten vorbereiten die in einem Prozess so passieren können. Aber haben die Ermittler nicht untereinander darüber gesprochen, zumindest die Einheimischen welche die Gegend kennen, dass es vorhersehbar ist, dass der Anwalt des Angeklagten es ausschlachten wird welche Gefahrenquellen in der Prien so lauern.
Ganz einfach, sie haben gehört, dass die Rechtsmediziner eine Tötungsdelikt als gesichert annahmen. Sie werden einfach vermutet haben, dass das schon so seine Ordnung hat. Dass die Gutachter sich eine Mindestkenntniss von der Prien verschafft hatten, haben sie sicher angenommen. Dass die sicht nur mit Hängenbleiben an Wurzeln beschäftigt haben, und sich nicht im geringsten mit der Beschaffenheit der Prien auseinander gesetzt hatten, das werden die meisten nicht gewusst haben. Kaum jemand von den Ermittlern wird dieses Gutachten zu Gesicht bekommen haben. Außerdem wurden sie damit in ihrer Ursprungsannahme bestätigt, da schaut man dann viel zu unkritisch drauf.

Hier hätte jedoch die StA deutlicher hinsehen müssen, was aber dann nicht erfolgt ist, weil es das Vorurteil so schön bestätigt wurde. Das gleiche gilt natürlich für das Gericht, Vorurteil besatätigt, alles klar, Anklage zugelassen, die Ermittler werden sich ja auch nicht geirrt haben.


Für mich zeigt das System hier voll seinen Schwächen, die einzelnen Stufen sind in Wirklichkeit nicht voneinander unabhängig, jeder verlässt sich viel zu sehr auf den anderen, eine wirkliche Kontrolle, wie sie im Rechtsstaat notwendig ist, findet in Wirklichkeit nicht statt.

In den meisten Fällen spielt das weniger eine Rolle, weil man relativ eindeutige Indizien hat, aber wenn ein Unfall nicht eindeutig ist, dann zeigt dieses schlechte System dann voll seine Wirkung, wie z.B,. im Badewannenunfall. Dieser war noch eher verständlich, weil Geld nicht auffindbar war. Aber hier - außer dass der Jogger vorbeigeaufen war, gab es nichts konkretes. Und das ist natürlich viel zu wenig. Man hätte vor so einem schwachen Hintergrund deutlich mehr prüfen müssen, die Zeitangaben der Zeugen etc..

Ich hoffe dieser Fall bewirkt endlich mal einen Lerneffekt in der Justiz und auch bei den Gutachtern der LMU. Es ist mittlerweile der 3.Fall, bei demes bekannt wurde, dass LMU-Mitarbeiter stark versagt haben.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Klugscheißer hat geschrieben: Samstag, 13. Januar 2024, 23:56:34 … Das Gesetz spricht von Verteidigern, nicht von Wahlverteidigern …
Willst Du mich verscheißern?
Klugscheißer hat geschrieben: Samstag, 13. Januar 2024, 23:56:34 Vielleicht sollten wir uns nochmal den Gesetzestext ansehen:
§ 137 – Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers

(1) Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Die Zahl der gewählten Verteidiger darf drei nicht übersteigen.

https://dejure.org/gesetze/StPO/137.html
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 13. Januar 2024, 19:42:46 gewählte Verteidiger = Wahlverteidiger
Die Anzahl der Wahlverteidiger ist auf drei beschränkt. Vom Gericht beigeordnete Pflichtverteidiger haben keinen Einfluss auf diese Begrenzung an Wahlverteidigern. Der Grund: Die StPO sieht keine Regelung vor, nach der die Anzahl der Pflichtverteidiger auf die Anzahl der Wahlverteidiger anzurechnen wäre. In toto kann ein Beschuldigter oder Angeklagter also auch mehr als drei Verteidiger haben. (Die Pflichtverteidigung ist übrigens in §§ 140 ff StPO geregelt, nicht in §§ 137 ff StPO.)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast0815 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 00:48:56 … sie [die Ermittler] haben gehört, dass die Rechtsmediziner eine Tötungsdelikt als gesichert annahmen. … Dass die [Rechtsmediziner] sicht nur mit Hängenbleiben an Wurzeln … und … nicht … mit der Beschaffenheit der Prien auseinander gesetzt hatten, … werden die meisten [Ermittler] nicht gewusst haben. …

Hier hätte jedoch die StA deutlicher hinsehen müssen … Das gleiche gilt … für das Gericht …
Stringent und schlüssig auf den Punkt gebracht. Doch Fehlerkultur ist hierzulande ein heikles und oft unerwünschtes Thema.

Was wir nicht wissen: Wann jeweils lagen Polizei und StA welche Erkenntnisse der Rechtsmedizin vor? Die Todesursache (Ertrinken) wird sehr schnell übermittelt worden sein, die toxikologischen Ergebnisse z. B. dürften erst sehr viel später vorgelegen haben.

Interessant zu wissen wäre, wann genau und aufgrund welcher Erkenntnisse den Ermittlern bekannt war, dass die Rechtsmediziner „gesichert“ von einem Tötungsdelikt ausgehen. Nahm Adamec an der Obduktion persönlich teil? Gab es bereits während der Obduktion entsprechende mündliche Hinweise an die anwesenden Vertreter von Kripo und StA?

Schon am Dienstag (04.10.2022) hieß es im Brustton der Überzeugung:
… Noch am Montag wurde die Tote … im Beisein der Kripo obduziert. … Die Rechtsmediziner stellten bei ihren Untersuchungen außerdem eindeutige Spuren fest, die auf eine äußere Gewalteinwirkung schließen lassen und somit ein Tötungsdelikt belegen. …

Polizeipräsidium Obberbayern Süd am 04.10.2022
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... en/036123/
… um kleinlaut am Donnerstag (06.10.2022) eine ganz wesentliche Einschränkung in einem Nebensatz unterzubringen – nicht ganz frei von subjektiven Färbungen:
Kriminaldirektor Hans-Peter Butz, der Leiter der Sonderkommission „Club“, zieht … eine erste Bilanz:

„… Wir sind sehr betroffen … Uns ist bewusst, was dieser Schicksalsschlag für Familie, Angehörige und Freunde bedeutet. Aber auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist sehr stark tangiert. …

… Auf Grundlage … der rechtsmedizinischen Untersuchungsergebnisse, gehen wir … von einem Gewaltdelikt aus und priorisieren diese Ermittlungsrichtung. Natürlich berücksichtigen wir aber … stets auch andere denkbare Fallkonstellationen, wie beispielsweise ein Unfallgeschehen.“


Polizeipräsidium Obberbayern Süd am 06.10.2022
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... en/036271/

Gast0815 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 00:48:56 … Für mich zeigt das System … Schwächen, die einzelnen Stufen sind … nicht voneinander unabhängig, … eine … Kontrolle, wie sie im Rechtsstaat notwendig ist, findet in Wirklichkeit nicht statt. …
Naturgemäß gestaltet sich eine Kontrolle innerhalb der Ermittlungsbehörden (Polizei und StA) schwierig, weil sie nur von oben nach unten stattfindet. Geschuldet ist dies einerseits einer weisungsgebundenen Hierarchie mit zudem zweierlei obersten Dienstherren (Innen- und Justizminister) und andererseits der antiquierten Einordnung der Kripo als „Hilfsbeamte“ der StA. Und nicht zuletzt ist im Ermittlungsverfahren die StA „Herrin des Verfahrens“, also Chefin im Ring.

Die Forderung der Unabhängigkeit von Staatsanwälten (ähnlich der von Richtern) wird schon sehr lange diskutiert, leider ohne Erfolg. Frei zu sein von dienstlichen (mitunter auch politisch motivierten) Weisungen, wäre ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.

Eine Kontrolle durch das (von Verfassungs wegen unabhängige) Gericht indessen hätte funktionieren sollen. Dass das LG Traunstein vor Eröffnung des Hauptverfahrens zu dem Ergebnis kam, eine Verurteilung sei wahrscheinlicher als ein Freispruch, mag jedoch daran liegen, dass im Zwischenverfahren keine Beweiserhebung stattfindet und das Vorbringen der StA nur summarisch geprüft wird. Wer keine persönliche Ortskenntnis der Prien mitbringt, tut sich am Schreibtisch schwer mit der Vorstellung eines mörderischen Gebirgsflusses.

Spätestens aber die Verteidigung hätte frühzeitig eine Lücke in der „Kontrolle“ schließen können und müssen. Weshalb dies versäumt wurde, bleibt das größte Rätsel.

Gast0815 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 00:48:56 … Ich hoffe dieser Fall bewirkt endlich mal einen Lerneffekt …
Ein frommer Wunsch, dem ich mich gerne anschließe – all den folgsamen Untertanen zum Trotz, die das System als unantastbar perfekt wähnen und meinen, es mit Zähnen und Klauen verteidigen zu müssen. Der deutschen Fehlerkultur täte ein Blick über die geistigen Grenzzäune gut – woanders klappt das besser.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Damit es hier keine Mißverständnisse gibt, möchte ich trotz allem eines klarstellen: Nichts liegt mir ferner als die Polizei hier als Buhmann hinzustellen. Das sind die, welche wir rufen wenn wir in Not sind und die tagtäglich für uns den Kopf hinhalten. Jeder noch so kleine Einsatz birgt immer die Gefahr, dass ein Wahnsinniger die Knarre rausholt und einen Polizisten erschießt oder bei einer Verkehrskontrolle über den Haufen fährt, ganz zu schweigen von den Übergriffen durch Betrunkene. Und wenn seitens Polizei ein Wahnsinniger erschossen wird, um den Rest der Bevölkerung zu schützen,werden sie von den GRÜNEN noch dafür in die Pfanne gehauen. Trotz alledem, muss es aber möglich sein Dinge zu hinterfragen. Es gibt nun mal diese Fälle vom Bauer Rupp, Genditzki, Ulvi Kulatsch, usw.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 12:31:58 … Nichts liegt mir ferner als die Polizei hier als Buhmann hinzustellen. Das sind die, welche wir rufen wenn wir in Not sind … Und wenn seitens Polizei ein Wahnsinniger erschossen wird, um den Rest der Bevölkerung zu schützen,werden sie von den GRÜNEN noch dafür in die Pfanne gehauen. …

Ein paar Worte zum Stichwort Fehlerkultur:

Wenn beispielsweise in einem Unternehmen Geld ins Nirwana abfließt, hilft es wenig, den „Schuldigen“ ans Kreuz zu nageln und danach zur Tagesordnung überzugehen. Das eigentliche Problem nämlich liegt im System. Dieses gilt es zu untersuchen, Fehleranfälligkeiten zu erkennen und abzustellen. Andernfalls tritt an die Stelle des eliminierten „Schuldigen“ der nächste, der in selbiger Weise einer Versuchung der Veruntreung oder Unterschlagung nicht widerstehen kann.

Gleichermaßen gilt dies auch für behördliche Strukturen. Es darf nicht darum gehen, einen einzelnen herauszugreifen und ihn zur Überwachung des ruhenden Verkehrs degradieren zu wollen, wie es nach der Denkart des Kaiserreichs bei vielen noch heute Tradition hat.

Wenn Fehler passieren, muss der Finger in die Wunde gelegt werden, auch wenn es manchmal der Finger einer nicht von allen geliebten Partei sein sollte. Der Blick muss über den Tellerrand hinausreichen und darf nicht haltmachen bei dem erstbesten „Schuldigen“. Das System ist gefragt.

Fehler machen wir alle. Auch Staatsanwälte, Polizisten, Lehrer, Ärzte, Buchhalter, Handwerker und so viele mehr sind nicht davor gefeit. Wo kämen wir hin, jeden, dem ein Fehler unterlief, zu eliminieren, zu unterstellen, er sei nicht lernfähig? Deshalb ist es unsinnig, die „Schuld“ allein in einer oder mehreren einzelnen Personen zu suchen. Erst der Blick aufs System eröffnet die Chance, in einem konstruktiven Miteinander nach wirklicher Verbesserung zu streben – und sie vielleicht auch zu erreichen.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 12:31:58 … Trotz alledem, muss es aber möglich sein Dinge zu hinterfragen. Es gibt nun mal diese Fälle vom Bauer Rupp, Genditzki, Ulvi Kulatsch, usw.
Richtig. Und dann wäre da noch Mollath. Alle von Dir genannten Beispiele sind bayerischen Ursprungs. Aber auch andere Bundesländer sind nicht frei von Makel. Man denke nur an den Fall Harry Wörz.

Wir alle haben noch ein sattes Lernpensum zu bewältigen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 11:50:28
Schon am Dienstag (04.10.2022) hieß es im Brustton der Überzeugung:
… Noch am Montag wurde die Tote … im Beisein der Kripo obduziert. … Die Rechtsmediziner stellten bei ihren Untersuchungen außerdem eindeutige Spuren fest, die auf eine äußere Gewalteinwirkung schließen lassen und somit ein Tötungsdelikt belegen. …

Polizeipräsidium Obberbayern Süd am 04.10.2022
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... en/036123/
Das war der Kardinalfehler von vorne herein, die äussere Gewalteinwirkung als Beleg für ein Tötungsdelikt absolut zwingend vorauszusetzen.

Das Treiben in Bärbach und Prien wurde vollkommen ausser Acht gelassen, als seien dies 2 Gewässer in majestätisch ruhigem Fluss, mit weichen Gummiwänden an den Seiten, vollkommen flach und eben am Grund, ohne die geringsten Stufen, nicht einen "gotzigen" Millimeter(!)

Niemand kann mir erzählen dass das "übersehen" wurde, oder, schlimmer noch "uns nicht bekannt war".

Das sind zu grossen Teilen alles Einheimische, dort aufgewachsen, kennen also die wilden Wasser der oberbayrischen Gebirge, die die zufliessenden Bergbäche mit enormen Wassermassen bei langanhaltenden heftigen Regenfällen, sowie gleichfalls die Prien bei Hochwasser von bis zu einem Meter gegenüber dem normalen Pegelstand, Jahr für Jahr dort verursachen.

Jeder aufgeweckte einheimische Viertklässler aus der Gegend hätte bei Befragung zum Sachverhalt darauf hingewiesen, dass die Prien enorm viele Hindernisse berge, die Verletzungen durch äussere Gewalteinwirkung beim Treiben erzeugen würden.

Doch die wahrlich einmalige Gelegenheit, die Aussicht den ihnen aus Polizeisicht sowieso von vorne herein (Wie jedwede Diskothek + Club als böser Hort der Subversion, Renitenz, Anarchie, Gottlosigkeit, Jugendverderbung, Straftaten, Geschlechtsverkehranbahnungshöhle, Spannertum) suspekten Eiskeller - illegale Drogen aller Art, Hehlerei, Kriminelle, Minderjährige Gäste, Personalbeschäftigung von Minderjährigen und Nichtminderjährigen ohne Steuerkarte und Krankenvewrsicherung etc. pp. - genau unter ihre Kriminalerlupe nehmen zu können und von weit mehr als 600 Verdächtigen - Oops - Gästen Fotos, Fingerabdrücke (?), Aussagen, Stimmen, Geruchsproben, Fahrzeugdaten erlangen zu können, hat ihnen höchstwahrscheinlich direkt, durch das einschiessende Verfolgungseiferadrenalin, den Sabber aus ihren Krinminalermäulern tropfen lassen MÜSSEN!
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 11:50:28 … um kleinlaut am Donnerstag (06.10.2022) eine ganz wesentliche Einschränkung in einem Nebensatz unterzubringen – nicht ganz frei von subjektiven Färbungen:
Butz: "Natürlich berücksichtigen wir aber … stets auch andere denkbare Fallkonstellationen, wie beispielsweise ein Unfallgeschehen.“

Das ist eine wahrlich grotesk absurde Formulierung. Was um alles in der Welt soll es denn "beispielsweise" noch anderes, also beispielsweise 3.,4.,5., ? geben, wenn ein Selbstmord glasklar auszuschliessen ist, als eine Gewalttat oder ein Unfallgeschehen, zeigt damit gleich die falsche lügnerische Gesinnung des Täuschens von Presse und Bürgern und Welt dieses Mannes.

Nur Minna-Martha Treudoof und ihr Macker Bartel glauben das, wie auch sonst alles was die CSU, die Polizei, die Regierung, der Fernsehapparat, der Papst sagen, weil sie des Denkens nicht fähig sind, folgedem der Denkdummheit verfallen sind.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Klugscheißer »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 01:54:40 Willst Du mich verscheißern?
Da ich annehme, du trollst, wenn du diese Behauptung aufstellst:
gewählte Verteidiger = Wahlverteidiger
kann ich dich zumindest nicht allzu ernst nehmen, denn eigentlich traue ich dir den richtigen Umgang mit der deutschen Sprache zu.
So wirst du ein von dir gewähltes Restaurant kaum als Wahllokal und die beim Bestatter gewählte Urne nicht als Wahlurne bezeichnen.
Die Anzahl der Wahlverteidiger ist auf drei beschränkt. Vom Gericht beigeordnete Pflichtverteidiger haben keinen Einfluss auf diese Begrenzung an Wahlverteidigern.
Gemäß Gesetz sind die gewählten Verteidiger auf drei begrenzt und auch Pflichtverteidiger werden gewählt. Ob nun vom Beschuldigten oder vom Gericht, das lässt das Gesetz offen.

Und jetzt denke ich, sollte es jeder verstanden haben.
Gast007

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast007 »

Klugscheißer hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 15:25:58 Gemäß Gesetz sind die gewählten Verteidiger auf drei begrenzt und auch Pflichtverteidiger werden gewählt. Ob nun vom Beschuldigten oder vom Gericht, das lässt das Gesetz offen.
Eine kurze Recherche ergab folgendes:
"Die Anzahl der Pflichtverteidiger ist von Gesetzes wegen nicht auf 3 beschränkt, da § 137 Abs. 1 S. 2 StPO nur für den Wahlverteidiger gilt."
Quelle: https://www.juracademy.de/strafprozessr ... ger%20gilt.

"Im Gegensatz zu der Bestellung eines Wahlverteidigers ist die Höchstgrenze für Pflichtverteidiger gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich ordnet das Gericht dem Beschuldigten in den Fällen der notwendigen Verteidigung nur einenPflichtverteidiger bei. Die Beiordnung mehrerer Pflichtverteidiger ist ausnahmsweise möglich, wenn dies durch unabweisbare Bedürfnisse gerechtfertigt ist."
Quelle:
https://www.rahaizmann.de/blog/wie-viel ... beschränkt.

"Beate Zschäpe beispielsweise hatte ja gleich mehrere Pflichtverteidiger. Rechtsanwalt Geike: Eine gesetzliche Vorgabe besteht nicht. Die Anzahl der Pflichtverteidiger steht im Ermessen des Gerichts und orientiert sich unter anderem an dem Umfang und der Schwierigkeit der Sache. Eine gesetzliche Beschränkung auf drei Verteidiger gilt gemäß § 137 StPO nur für die Anzahl der Wahlverteidiger."
Quelle: https://www.123recht.de/ratgeber/expert ... 58793.html

Eine etwas andere Deutung des Gesetzestextes findet sich hier:
"Jeder Beschuldigte oder Angeklagter kann sich im gleichen Strafverfahren bis zu 3 Rechtsanwälte und Strafverteidiger für seine Strafverteidigung wählen. Das Gesetz schließt mehr als drei Strafverteidiger aus (§ 137 StPO). Auch die Anzahl der Pflichtverteidiger ist im Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung auf maximal drei Anwälte pro Angeklagter beschränkt."
Quelle: https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-d ... 37%20StPO)

Das Gesetz scheint Interpretationsspielraum zu lassen. :lol:
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Na ja, die kaputte Holzuhr, der auffällige Jogger und seine Freundin, die ausgezogene Hose und die etwas untypischen Verletzungen haben wohl vom Unfall zu sehr abgelenkt. Da ist das überprüfen, was in einem Fluss so alles passieren kann dann wohl vernachlässigt worden. Wenn Belastendes und Entlastendes, wie mehrfach von der Kripo formuliert, gesucht wird, dann hätte man so ein Gutachten einfach nicht vergessen dürfen.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

@Klugscheißer

Ich denke, wir können es kurz machen. @Catch22 dürfte schon vollkommen recht haben. Es dürften mit dem Gesetzestext die Zahl der Wahlverteidiger gemeint sein.

Allenfalls hätte Gil Ofarim nicht im Verfahren 4 Verteiger haben können.

https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 80382.html

Abgesehen zählen natürlich Vertreter eines Verteidigers nicht dazu, andernfalls dürfte ein Anwalt nie krank sein.

Ich denke, damit soll die Sache geklärt sein und die Streiterei sollte hier endlich ein Ende haben.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Klugscheißer hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 15:25:58 Da ich annehme, du trollst, … kann ich dich … nicht allzu ernst nehmen, denn eigentlich traue ich dir den richtigen Umgang mit der deutschen Sprache zu. …
Der Umgang mit deutschen Gesetzestexten scheint Dir nicht geläufig. Verschone uns mit freigeistigen Interpretationen, für die sich niemand interessiert.

Rein fürsorglich und zur Vermeidung weiterer Verklugscheißerung:
Wie viele Strafverteidiger darf man haben?

Haben Sie gewusst, dass Beate Zschäpe im … „NSU-Prozess“ zeitweise von bis zu fünf Strafverteidigern vertreten worden ist? …

Die Anzahl der Wahlverteidiger ist auf drei beschränkt.

Im Gegensatz zu der Bestellung eines Wahlverteidigers ist die Höchstgrenze für Pflichtverteidiger gesetzlich nicht geregelt. …

RAe Haizmann & Büttner, Regensburg
https://www.rahaizmann.de/blog/wie-viel ... -man-haben
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@Heckengäu
Im Großen und Ganzen stimme ich Dir zu.

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 14:22:37 … Das ist eine … absurde Formulierung. Was … soll es denn "beispielsweise" noch anderes … geben …
Nahezu undenkbar scheint es, dass die Pressemitteilungen ohne Abstimmung mit der StA herausgegeben wurden, auch wenn deren Veröffentlichung unter dem Etikett des Polizeipräsisiums erfolgte. Dies gibt Anlass zu weiteren Gedanken.

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 14:22:37 … zeigt damit … die … Gesinnung des Täuschens …
Man darf nicht die einleitenden Worte des Soko-Leiters vernachlässigen:
Kriminaldirektor Hans-Peter Butz …: „… Wir sind sehr betroffen … Uns ist bewusst, was dieser Schicksalsschlag für Familie, Angehörige und Freunde bedeutet. Aber auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist sehr stark tangiert. …“

Polizeipräsidium Obberbayern Süd am 06.10.2022
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... en/036271/
Mit der bewusst empathisch subjektiven Färbung sollte offenbar gezielt lokalen Befindlichkeiten begegnet werden – was für polizeiliche Pressemitteilungen, die auf reinen Sachinformationen basieren, höchst ungewöhnlich ist. Ebenso unüblich ist der ausdrückliche Hinweis auf die Unschuldsvermutung:
… Der Beschuldigte [Sebastian T.] wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Für die Staatsanwaltschaft und die Soko „Club“ der Kriminalpolizei sind die Ermittlungen jedoch nicht abgeschlossen. Weiterhin gilt es, den gesamten Ablauf der Tatnacht aufwändig zu rekonstruieren. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

Polizeipräsidium Obberbayern Süd am 19.11.2022
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles ... en/039112/

Heckengäu hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 14:22:37 … Doch die … Gelegenheit, … den … suspekten Eiskeller … unter ihre Kriminalerlupe nehmen zu können …
Gab es denn nicht auch das Gerücht, der Brandschutz sei angesichts der festgestellten Besucherzahl unzureichend gewesen und habe nachgebessert werden müssen? Oder kam das Landratsamt aufgrund der in der Presse veröffentlichten Zahlen von selbst auf diese Spur?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Heckengäu
Da gibt es einige wenige Foristen, die dir da gleich gegenkontern, wie denn Hanna überhaupt in den Bärbach gekommen ist. Ich persönlich fände es, wie schon etliche male ausgeführt hier, absolut nicht ungewöhnlich , dass man zum erbrechen oder wildpinkeln kurz abseits des Weges geht. Bei diesem Argument wurde mir sofort unterstellt, ich hätte behauptet , das Opfer wäre schnurstracks in den Bärbach marschiert !! Völliger Unsinn. Natürlich ist Hanna nicht einfach mal so ins Wildwasser gegangen. Ich habe Null komma Null Ahnung von Polizeiarbeit, werde aber das Gefühl nicht los, dass es noch irgendwelche Erkenntnisse gibt mit denen man nicht rausrücken kann, aus welchen Gründen auch immer. Ist nur so ein Gefühl, kein Verdacht.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 20:45:39 Mit der bewusst empathisch subjektiven Färbung sollte offenbar gezielt lokalen Befindlichkeiten begegnet werden – was für polizeiliche Pressemitteilungen, die auf reinen Sachinformationen basieren, höchst ungewöhnlich ist. Ebenso unüblich ist der ausdrückliche Hinweis auf die Unschuldsvermutung:
Finde ich nicht, also letzteres. Das ist durchaus öfters zu lesen, bei Heranwachsenden eigentlich immer.
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 14. Januar 2024, 20:45:39 Gab es denn nicht auch das Gerücht, der Brandschutz sei angesichts der festgestellten Besucherzahl unzureichend gewesen und habe nachgebessert werden müssen? Oder kam das Landratsamt aufgrund der in der Presse veröffentlichten Zahlen von selbst auf diese Spur?
Davon ist mir nichts bekannt. Ich bin nicht auf "Hörweite" in der Nähe, sondern 338,6 Km entfernt.
Das Netz gibt dazu 0 und nichts her; ausser einer Diskothek gleichen Namens in Ingolstadt, die 10 Jahre als ursprüngliche Weinstube betrieben wurde und bei der letzten Begehung durch die Stadt mit kleinen Mängeln, die sofort behoben wurden, vollkommen in Ordnung befunden wurde. Der Pächter ist schockiert weil er keinen Bescheid wusste. Kapitel "Bräsige Beamte tun das was sie immer tun: Wenig bis nichts im Trott".

Eventuell gibt es einen Zusammenhang mit einem Hausverkauf gegenüber, der nicht zustande kam und ein Vögelchen hat gezwitschert 8-)
https://www.donaukurier.de/archiv/wie-e ... rd-5358946
Ein schauerliches Foto ist beigefügt. Eine schwitzende delirierende erhitzte Masse von Dutzenden Leibern in grellem Licht mit glücklicherweise lautlos schrecklichen Gedöns von "modernem" schrillen Jaulen, krachenden Scheppern und infernalischen Heulen und Brummen, letzteres in gesundheitsschädlichen niederen Frequenzen von 2 - 5 Hertz in der Lautstärke von startenden Allwetter-Jadgflugdüsenjets Messerschmitt Me 262 :?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Sorry, ich weiß uns ist allen hier schon ganz schwindelig,weil man sich so im Kreis dreht. Habe gerade nochmal einen fassbinder-Bericht vom 12.11.2023 gelesen. Zeugenaussage eines Kumpels welcher mit auf der Hausparty war , bei welcher sich Sebastian aufgrund eines geplatzten Dates volllaufen lassen wollte: Sebastian hätte gesagt ".....ich habe keine Lust mehr auf den ganzen Mist und Streß dann sage ich halt , dass ich es war" .
Er war eh schon frustriert wegen dem geplatzten Date, dann noch die Befragungen bei der Polizei , dann sagt man sowas eben dahin im Frust und weil man genervt ist. Das deckt sich 1 : 1 mit dem Bericht des beschuldigten Matthias aus dem Bauer Rupp Fall. Auch wenn Verena bei ihren Whatsapp Sprachnachrichten übertrieben hat, dass auf die jungen Leute hier Druck ausgeübt wurde , lässt sich nicht leugnen. Wenn du 20mal etwas gefragt wirst und 20mal das gleiche sagst und wirst dann noch ein 21.mal gefragt, dann ist das freilich eine Streßsituation . Sind die Profis hier immer noch der Meinung , dass das schweigen von Sebastian richtig ist? Würde er sich damit wirklich schaden, wenn er aufsteht und sagt, wie das angebliche Geständnis zustande kam? Nur ein einziges Statement. Und dann die Bühne wieder Frau Rick überlassen. Ist das blauäugig von mir, über diese Möglichkeit nachzudenken?
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

andi55 hat geschrieben: Montag, 15. Januar 2024, 01:15:29Sind die Profis hier immer noch der Meinung , dass das schweigen von Sebastian richtig ist? Würde er sich damit wirklich schaden, wenn er aufsteht und sagt, wie das angebliche Geständnis zustande kam? Nur ein einziges Statement. Und dann die Bühne wieder Frau Rick überlassen. Ist das blauäugig von mir, über diese Möglichkeit nachzudenken?
Solange das Gericht bei dieser schachen Indizienlage glaubt (was ich nicht mehr nachvollziehen kann), dass es sich um einen dringenen Tatverdacht handelt, kann der Angeklagte sagen was er will, das Gerciht wird ihm wahrscheinlich nicht glauben.

Ich persönlich denke, dass sich dann etwas ändern wird, wenn ein Tötungsdelikt nicht mehr zwingend ist. Dann ist eine der "Säulen", die es in Wirklichkeit nie gab, in sich zusammengebrauchen. Ich denke, dann wird das Gericht nicht mehr glauben, dass der Angeklagte der Täter ist bzw. die Zweifel werden selbst bei diesem Gericht überwiegen. Erst dann empfiehlt es sich das Schweigen zu brechen, denn dann erst hört man ihm in Wirklichkeit zu.

Die aktuelle Strategie, gerade bei diesem Gericht ist wahrscheinlich die richtige. Wenn er sich das vorher erklärt, verpufft es. Dass es so war, wie Du glaubst, sollte ein Gericht ohne Vorurteile selber rausbekommen haben. Auch wenn es traurig ist, die Vorurteile des Gerichts/StA werden größer sein, als bei uns, denn es hatte schließlich die Anklage zugelassen/beantragt und diesen ganzen Apparat erst in Gang gesetzt. Da kommt man dann schwer von los und versucht sich häufig an jedem Strahhalm zu klammern.

Ich denke, der morgige Tag wird zum Schlüsseltag dieses Verfahrens.
Gast12

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast12 »

@andi55

egal was er sagt, es wird ihm zu 100% zur Last gelegt!

er ist der letzte Strohalm diesen Fall noch aufzuklären und die Justiz steht unter dermaßen Druck von außen, dass sie ihn als Täter überführen MÜSSEN…. Das ist einfach behämmert am deutschen Staat.

Hier wird nicht auf beiden Seiten ermittelt, man will der Öffentlichkeit nur Genugtuung in Form einer Erklärung zu Hannas Tod geben, koste es was es wolle….

Hoffentlich wird er, falls nicht noch neue bedeutende Hinweise auf seine Tat sprechen, nicht verurteilt wird, das wäre einfach nicht fair und es gibt berechtigte Zweifel an seiner Schuld!
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

andi55 hat geschrieben: Montag, 15. Januar 2024, 01:15:29 … Sind die Profis hier immer noch der Meinung , dass das schweigen von Sebastian richtig ist? Würde er sich … wirklich schaden, wenn er … sagt, wie das angebliche Geständnis zustande kam? Nur ein einziges Statement. …
Im Zweifel: ja. Was sollte ein solches Statement von Sebastian bewirken können? Durch Zeugenaussagen ist das Bild entstanden, Sebastians Äußerung auf der Hausparty sei aus Überdruss erwachsen:
andi55 hat geschrieben: Montag, 15. Januar 2024, 01:15:29 … Sebastian hätte gesagt ".....ich habe keine Lust mehr auf den ganzen Mist und Streß dann sage ich halt , dass ich es war" . …
Dies wurde wohl von mehreren (am Ausgang des Verfahrens wenig interessierten) Zeugen übereinstimmend ausgesagt. Wenn nun der Angeklagte (der selbst größtes Interesse am Ausgang des Verfahrens hat) diese Aussagen „bestätigen“ würde, würde das nichts ändern. Wir könnten mehr erfahren über weitere Hintergründe wie z. B. ein geplatztes Date. Auch hier: Was würde das ändern?

Wir kennen Sebastians sprachliche und gedankliche Kompetenzen nicht. Sollten diese gleichauf sein mit denen seines Umfelds (Verena & Co.), liegt klar auf der Hand: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Außerdem kann dieses Party-Geständnis kein vernünftig denkender Mensch ernstnehmen und für glaubhaft halten.


Ein ganz anderer Themenblock dagegen ist das vermeintliche Geständnis gegenüber Adrian M. in der Haft. Hier freilich „könnte“ Sebastian Licht ins Dunkel bringen. Er könnte aber auch bei diesem mit vielen kleinen Details gespickten Sachverhalt derart in Widersprüche hineingetrieben werden, dass er sich am Ende selbst nicht mehr auskennt. (Und eine von der Verteidigung verlesene Erklärung des Angeklagten dürfte hier wenig bewirken.)

Deshalb auch hier: schweigen!

andi55 hat geschrieben: Montag, 15. Januar 2024, 01:15:29 … die Bühne … Frau Rick [zu] überlassen …
… war die beste Entscheidung, die Sebastian treffen konnte. RAin Rick wird ebenfalls über ein Statement ihres Mandanten nachdenken. Aber vor Ende der Beweisaufnahme zur Hydromechanik und Rechtsmedizin wird sie sich wohl in Zurückhaltung üben. Viel eher jedoch dürfte dann ein Antrag auf Haftprüfung zu erwarten sein.
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