Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 09:05:33
Das Gericht sieht das offenbar ähnlich. Heimtücke oder ein sexuelles Motiv als Mordmerkmale stehen auf wackligen Beinen. Dann bliebe „nur“ der Grundtatbestand des
Totschlags – oder ein anderes Mordmerkmal käme in Betracht: die Absicht zur
Verdeckung einer anderen vorangegangenen
Straftat (wie etwa gefährlicher Körperverletzung).
In diesem Sinne ist der rechtliche Hinweis des Gerichts vom 04.01.2024 zu verstehen:
viewtopic.php?p=241477#p241477
Ich frage mich, ob es z.B. gar keine Tötungsabsicht gab, bis hin zu dem Fall, dass ein Täter sie z.B. aus einer verstörenden "Übersprungshandlung" (ähnlich wie man ein Messer an den Hals einer "Freundin" hält), einfach Hanna in den Bach geschubst hat (evtl. nach einer vorausgegangenen Auseinandersetzung) und seelenruhig weitergelaufen ist. Weils grad so "witzig" ist, oder er eine harsche Abfuhr auf ein fragwürdiges "Hilfeangebot" kassiert hat. Dann möge so ein Täter erstmal gar nicht davon ausgegangen sein, dass sie dabei verstirbt. "Sollte die doch nur ein bisschen nass werden, geschieht ihr Recht".
Dafür spräche das Nichtvorhandensein von Spuren am Boden, die eigene Kleidung ohne Schmutz und Schäden, fehlendes Tatwerkzeug und ein um 2.40h gefilmtes gemütliches weiterjoggen
Während der nächsten Tage erfährt er dann vom Tod.
Wenn ich das weiter phantasiere, dann könnte so ein Täter, wenn er dann bei der Polizei als Zeuge vernommen wird, eher als Ablenkung eine Totschlag-Story ("....der hat einer eine drübergehauen") eines Phantoms zum Besten geben. Vielleicht will er einfach glauben, dass es gar nicht sein kann, dass er es war der den Tod verschuldet hat, nein nein das muss ein anderer gewesen sein.
Weiterhin hätte vielleicht so ein Täter eben auch die nächsten Tage noch das Gefühl, gar keine große Schuld zu tragen ("wollte ich ja nicht, ist selber schuld, wollt ihr doch nur helfen") und wäre so ein Täter am nächsten Tag noch relativ entspannt zum Tischtennis und McDonalds gegangen, ohne innerlich aufgewühlt von einem grausamen Mord zu sein ?
Weiterhin würde so ein Täter dann vielleicht doch mehr und mehr Gewissensbisse bekommen und hin- und herschwanken zwischen "ja ich wars" und "ich bin unschuldig" ? Kommen diese Gewissensbisse umso stärker wenn man betrunken ist und alle über den Fall reden ?
Nun ja, vielleicht vielleicht. Vielleicht aber eben auch nicht.