ÖFFENTLICHE DISKUSSION Fälle:Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Falls es zutrifft, dass RAin Rick auch vor dem LG Ingolstadt im Verfahren um den sog. Doppelgängerinnenmord ein Mandat wahrnimmt, dann würden im Fall Hanna (außer dem Termin am 25.01.2024) alle weiteren bislang anberaumten Termine mit denen in Ingolstadt kollidieren.
Wie hier verfahren werden soll, bleibt weiterhin im Dunkeln. Aus der Presse erfährt man nichts, fassbinder1925 deutete am 11.01.2024 um 22.59 Uhr auf allesMist (Seite 290) lediglich vage an, dass RAin Rick in dem Doppelgänger-Verfahren in Ingolstadt engagiert sein könnte:
…
Es ging dann noch irgendwie um Tage und die Verteidigerin erwähnte den "Doppelgänger-Mord" wurde der nicht auch hier mal diskutiert? Weiß da aber nichts drüber.
…
Falls sich dies bestätigen sollte: Wie geht es dann wohl in Traunstein weiter? Vor allem am kommenden Dienstag (mit Malcherek und Adamec!) …
@Catch22
Die Befürchtung, dass Frau Rick bei dem Doppelgängerinnenmord mit am Start ist, hatte ich letzte Woche oder vor 2 Wochen schon.
Dass es im Januar zu Kollisionen kommt , darüber hat uns fassbinder im Dezember schon berichtet. Ich erinnere mich, dass Frau Richterin Aßbichler dann Frau Rick zugesagt hätte, man bemühe sich, die Termine in Einklang zu bringen, aber Frau Rick dürfe dann nicht einfach wieder das Mandat abgeben wenn man sich schon bemüht ( so habe ich das sinngemäß in Erinnerung). Und jetzt??
@andi55
Von Terminkollisionen und Ingolstadt ist schon länger die Rede. Nur jetzt scheint sich plötzlich zu bestätigen, dass es sich tatsächlich um den Doppelgängerinnenmord handelt. Die Terminlisten beider Verfahren sind öffentlich zugänglich. Eine Aktualisierung zur Vermeidung von Kollisionen ist daraus nicht ersichtlich.
andi55 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 11:47:16
… Und jetzt??
fassbinder1925 müsste es wissen, er war im Sitzungssaal anwesend. Leider kein Wort von ihm über diese wichtigen Details.
@Catch22
Hab es gefunden. Mein Post bezüglich Terminkollision und die Befürchtung, dass es sich um den Doppelgängerinnenmord handeln könnte, war vom
29.12.2023, 15.50 Uhr. Wenn wenigstens nur ein Termin kollidieren würde, aber die Termine sind ja fast alle am gleichen Tag. Ratlos!
Es wird darauf hingewiesen, dass der SS B31/EG, in dem am 16.1.2024 das Verfahren gegen Sebastian T. fortgesetzt wird, wesentlich weniger Sitzplätze hat als der Schwurgerichtssaal.
Steht beim Landgericht Traunstein und dann geht es dann heimelicher weiter.
Den Doppelgängerin-Fall haben wir hier auch und für die Rick liegt der vor der Haustür weil sie aus Pfaffenhofen ist. viewtopic.php?t=1135&start=220
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 09:05:33
Das Gericht sieht das offenbar ähnlich. Heimtücke oder ein sexuelles Motiv als Mordmerkmale stehen auf wackligen Beinen. Dann bliebe „nur“ der Grundtatbestand des Totschlags – oder ein anderes Mordmerkmal käme in Betracht: die Absicht zur Verdeckung einer anderen vorangegangenen Straftat (wie etwa gefährlicher Körperverletzung).
In diesem Sinne ist der rechtliche Hinweis des Gerichts vom 04.01.2024 zu verstehen:
Ich frage mich, ob es z.B. gar keine Tötungsabsicht gab, bis hin zu dem Fall, dass ein Täter sie z.B. aus einer verstörenden "Übersprungshandlung" (ähnlich wie man ein Messer an den Hals einer "Freundin" hält), einfach Hanna in den Bach geschubst hat (evtl. nach einer vorausgegangenen Auseinandersetzung) und seelenruhig weitergelaufen ist. Weils grad so "witzig" ist, oder er eine harsche Abfuhr auf ein fragwürdiges "Hilfeangebot" kassiert hat. Dann möge so ein Täter erstmal gar nicht davon ausgegangen sein, dass sie dabei verstirbt. "Sollte die doch nur ein bisschen nass werden, geschieht ihr Recht".
Dafür spräche das Nichtvorhandensein von Spuren am Boden, die eigene Kleidung ohne Schmutz und Schäden, fehlendes Tatwerkzeug und ein um 2.40h gefilmtes gemütliches weiterjoggen
Während der nächsten Tage erfährt er dann vom Tod.
Wenn ich das weiter phantasiere, dann könnte so ein Täter, wenn er dann bei der Polizei als Zeuge vernommen wird, eher als Ablenkung eine Totschlag-Story ("....der hat einer eine drübergehauen") eines Phantoms zum Besten geben. Vielleicht will er einfach glauben, dass es gar nicht sein kann, dass er es war der den Tod verschuldet hat, nein nein das muss ein anderer gewesen sein.
Weiterhin hätte vielleicht so ein Täter eben auch die nächsten Tage noch das Gefühl, gar keine große Schuld zu tragen ("wollte ich ja nicht, ist selber schuld, wollt ihr doch nur helfen") und wäre so ein Täter am nächsten Tag noch relativ entspannt zum Tischtennis und McDonalds gegangen, ohne innerlich aufgewühlt von einem grausamen Mord zu sein ?
Weiterhin würde so ein Täter dann vielleicht doch mehr und mehr Gewissensbisse bekommen und hin- und herschwanken zwischen "ja ich wars" und "ich bin unschuldig" ? Kommen diese Gewissensbisse umso stärker wenn man betrunken ist und alle über den Fall reden ?
Nun ja, vielleicht vielleicht. Vielleicht aber eben auch nicht.
andi55 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 11:47:16
Die Befürchtung, dass Frau Rick bei dem Doppelgängerinnenmord mit am Start ist, hatte ich letzte Woche oder vor 2 Wochen schon.
Dass es im Januar zu Kollisionen kommt , darüber hat uns fassbinder im Dezember schon berichtet. Ich erinnere mich, dass Frau Richterin Aßbichler dann Frau Rick zugesagt hätte, man bemühe sich, die Termine in Einklang zu bringen, aber Frau Rick dürfe dann nicht einfach wieder das Mandat abgeben wenn man sich schon bemüht ( so habe ich das sinngemäß in Erinnerung). Und jetzt??
Nun Doppelgängerinnenmord hin oder her, interssant ist für mich eher der Zufall, dass ausgerechnet der 16.1.2024 der wichtigste Tag im vorliegenden Prozess sein wird. Da soll nun der Hydromechaniker zu Wort kommen. Es geht um das Gutachten, das ohne Frau Rick erst gar nicht zui Stande gekommen wäre. Was es doch für Zufälle gibt ...
Die Terminierung im Doppelgängerinnen-Fall am LG Ingolstadt war frühestens mit dem Eröffnungsbeschluss vom 15.11.2023 bekannt. Zu diesem Zeitpunkt war im Hanna-Prozess noch gar nicht bis ins Jahr 2024 terminiert worden.
Erst in der Sitzung vom 29.11.2023 wurden im Fall Hanna laut Rosenheim24 vier weitere Sitzungstage festgesetzt:
• 04.01.2024
• 25.01.2024
• 01.02.2024
• 08.02.2024
Die beiden Februartermine kollidieren mit den Terminen im Doppelgängerinnen-Fall.
Übereinstimmend sei laut fassbinder1925 in der Sitzung vom 29.11.2023 von zwei kollidierenden Terminen im Februar 2024 die Rede gewesen. Und in der Sitzung vom 30.11.2023 sei eine Vorbesprechung in Ingolstadt am 01.12.2022 erwähnt sowie zur Lösung von Terminproblemen eine örtliche Verlegung nach München angesprochen worden.
Siehe hier im Wortlaut:
fassbinder1925 wurde heute um 13.03 Uhr von einer Foristin auf allesMist auf das Dilemma angesprochen. Leider kommt keine Antwort.
Am Ende könnte eine Mandatsniederlegung in einem der beiden Fälle stehen oder RAin Rick erteilt einem Kollegen Untervollmacht. Für kommenden Dienstag rechne ich damit, dass RAin Rick in Traunstein sein wird.
Gast0815 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 16:04:41
Nun Doppelgängerinnenmord hin oder her, interssant ist für mich eher der Zufall, dass ausgerechnet der 16.1.2024 der wichtigste Tag im vorliegenden Prozess sein wird. Da soll nun der Hydromechaniker zu Wort kommen. Es geht um das Gutachten, das ohne Frau Rick erst gar nicht zui Stande gekommen wäre. Was es doch für Zufälle gibt ...
Na ja, ich geh mal davon aus, dass das Gutachten vorab zur Einsicht vorliegt. Die Aussage wird auch sehr eindeutig sein, das kriegen die zwei Gumbos mit gefalteten Händen und debiler Ausstrahlung dann gewohnt stumpf schon noch hin. Frau Rick wird ihren Verteidigerkollegen mit intellektuellem-trotz-Studium-Handikap mit Förderbedarf schon vorab auf die Sprünge helfen . Hach was freu ich mich auf das Interview danach mit diesen Statisten.
Damit ihr hier nicht vor Spannung sterbt und denkt ich kann das Rätsel lösen. Kann ich leider nicht. Es wurde da nichts groß diskutiert überlegt. Man konnte es hören, dass Frau Rick davon was gesagt hat, aber dann war die Sitzung vorbei.
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 17:58:11
Die Terminierung im Doppelgängerinnen-Fall am LG Ingolstadt war frühestens mit dem Eröffnungsbeschluss vom 15.11.2023 bekannt. Zu diesem Zeitpunkt war im Hanna-Prozess noch gar nicht bis ins Jahr 2024 terminiert worden.
Erst in der Sitzung vom 29.11.2023 wurden im Fall Hanna laut Rosenheim24 vier weitere Sitzungstage festgesetzt:
• 04.01.2024
• 25.01.2024
• 01.02.2024
• 08.02.2024
Die beiden Februartermine kollidieren mit den Terminen im Doppelgängerinnen-Fall.
Übereinstimmend sei laut fassbinder1925 in der Sitzung vom 29.11.2023 von zwei kollidierenden Terminen im Februar 2024 die Rede gewesen. Und in der Sitzung vom 30.11.2023 sei eine Vorbesprechung in Ingolstadt am 01.12.2022 erwähnt sowie zur Lösung von Terminproblemen eine örtliche Verlegung nach München angesprochen worden.
Siehe hier im Wortlaut:
fassbinder1925 wurde heute um 13.03 Uhr von einer Foristin auf allesMist auf das Dilemma angesprochen. Leider kommt keine Antwort.
Am Ende könnte eine Mandatsniederlegung in einem der beiden Fälle stehen oder RAin Rick erteilt einem Kollegen Untervollmacht. Für kommenden Dienstag rechne ich damit, dass RAin Rick in Traunstein sein wird.
Interessant, ist das wirklich so brisant? Ich mein wenn so ein Baumgärtkl krank wär, würde es keiner merken…. Aber ernsthaft, bei 3 Anwälten sollte es doch mit gegenseitigen Vollmachten organisierbar sein , ohne dass es gleich zum Mandatsverlust führt? Der Termin “Hydromechanik” wird m.E. auch sehr überbewertet, denn es wird ja nur gerade gerückt was bisher fahrlässig ignoriert wurde. Sehr fachspezifisch, was sollen da die Juristen groß ausfechten, außer anzuerkennen: Ok, alle Verletzungen sind auch sehr wahrscheinlich und denkbar durch den Treib- und Sturzverkauf. Es geht doch nur um die Abwertung der abstrusen Schlag- und Aufkniephantasie. Es braucht doch nur eine anerkannte Kompetenz die das endlich mal ausspricht. Wird anerkannt werden, vom StA sicher zähneknirschend, aber eben auch vorhersehbar.
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 09:05:33
Das Gericht sieht das offenbar ähnlich. Heimtücke oder ein sexuelles Motiv als Mordmerkmale stehen auf wackligen Beinen. Dann bliebe „nur“ der Grundtatbestand des Totschlags – oder ein anderes Mordmerkmal käme in Betracht: die Absicht zur Verdeckung einer anderen vorangegangenen Straftat (wie etwa gefährlicher Körperverletzung).
Darauf würde ich hier aktuell nicht viel geben. Sie muss quasi begründen, warum der Angeklagte nach wie vor in U-Haft sitzt. Wäre sie andere Meinung, müsste sie ihn sofort entlassen. Warum sie das so sieht und warum hier überhaupt ein dringender Tatverdacht bestehen soll, steht nach den neuen Prozesstag noch mehr in den Sternen. Denn Unfall/Tötungsdelikt ist bei der Frage nicht entscheidend.
Was der nächste Prozesstag bring, wissen wir nicht, aber da der Hydromechaniker wird zusammen mit Adamec die Ergebnisse vorstellen. Da man dann eben nicht mehr nur über "typische" Treibverletzungen wie das Hängenbleiben an Wurzeln sprechen wird sondern das Rutschen über Treppen, Sturz über Wehre etc.dürfte das ein ganz anderes Niveau haben als damals, als Adamec und die Rechtsmedizuiner über diese Verletzungen spekulierte.
@Catch
Wie schaffst du das nur, in dieses Durcheinander diese Struktur reinzubringe? Danke hierfür, jetzt sind wir wieder auf Stand !
Ich hoffe du hast Recht , dass Frau RA Rick am Dienstag in TS ist.
Heute ist wieder ein neues Video bei rfo Oberbayern. Statement von Herrn RA Holderle nach den Sprachnachrichten der Clique über Verena:
"...da hat die Zeugin (Verena) etwas falsch verstanden bei der Zeugenbefragung". Welch eine Überraschung, Verena hat etwas falsch verstanden!
Falls man die Zeugin (Verena) immer noch für zuverlässig und glaubwürdig hält, hört man aus den Sprachnachrichten heraus, dass ganz schön Druck aufgebaut wurde bei den Befragungen. Wenn man sie diesbezüglich aber nun als Lügnerin hinstellt, kann es ja auch sein , dass alles andere gelogen ist.
Wobei ich schon ein wenig den Verdacht habe, dass sie bei der Zeugenbefragung zuerst wirklich gesagt hat sie könne sich nicht genau erinnern, daraufhin haben die Beamten Druck gemacht dem sie nicht gewachsen war und hat dann irgendwann einfach den 3.10. als Datum genannt damit Ruhe ist. Ist aber nur ein subjektives Gefühl von mir. Erinnert irgendwie an die 3-teilige Doku im Fall Bauer Rupp. Die Verdächtigen wollten auch irgendwann nur noch ihre Ruhe haben und haben dann diesen Unsinn erzählt vom Verfüttern der Leiche an die Hunde.
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 17:58:11
Am Ende könnte eine Mandatsniederlegung in einem der beiden Fälle stehen oder RAin Rick erteilt einem Kollegen Untervollmacht. Für kommenden Dienstag rechne ich damit, dass RAin Rick in Traunstein sein wird.
In Traunstein ist RAin Rick Wahlverteidigerin.
In Ingolstadt wissen wir nicht, ob sie als Pflicht- oder Wahlverteidigerin fungiert.
In solchen größeren Strafprozessen sind die Pflichtverteidiger eigentlich grundsätzlich doppelt besetzt. Wenn dann also einer mal verhindert ist, ist das auch nicht schlimm, Hauptsache ein Verteidiger ist immer anwesend.
Nun wendet sich die Richterin an die Anwältin. Sie wollte wissen, was es damit auf sich hat, da sie in der letzten Verhandlung behauptet hätte, dass es im Bärbach schon mal einen Todesfall mit einem betrunkenem Mann gegeben hat. Entweder im Oktober 22 oder 23. Was es damit auf sich hat. Die Anwältin meint es sei keine Behauptung, es sei ihr nur zu Ohren gekommen. Das Gericht wollte wissen, von wem. Rick meint scherzhaft, ob jetzt Verteidiger-Fragestunde ist. Die Richterin entgegnet Nein, nein aber man wolle es halt wissen. Die Anwältin schlägt vor, dass sie persönlich recherchiert und man dann später spricht. Es gibt aber keine Berichterstattung. So ist man verblieben.
Könnt Ihr Euch einen Reim draus machen, warum das überhaupt ein Thema ist.
Umgekehrt müsste doch ein Mord nur zu beweisen sein, wenn erst ein anderer Mord am Bärbach erfolgt ist. Irgendwie schon sehr sinnfrei.
Das obige Bild zeigt doch, dass es am vermuteten Tat-/Unfall-Ort mehrere Lücken im Geländer gab, wo leicht ein Mensch in den Bärbach stürzen kann, vielleicht aus Orientierungslosigkeit etc..
Kalle hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 15:37:13
Ich frage mich, ob es z.B. gar keine Tötungsabsicht gab, bis hin zu dem Fall, dass ein Täter sie z.B. … einfach … in den Bach geschubst hat … und seelenruhig weitergelaufen ist. … Dann möge so ein Täter erstmal gar nicht davon ausgegangen sein, dass sie dabei verstirbt. …
Oder der Täter handelte mit Eventualvorsatz: Er rechnete nicht mit dem Tod des Opfers, nahm ihn aber billigend in Kauf. Vielleicht aber auch nur Fahrlässigkeit infolge einer Rangelei. Hier sind zahlreiche Varianten denkbar. Und: Bei einem Schubsen oder leichten Gerangel kommt es auch kaum zu Abwehrverletzungen beim Täter.
Spannende Gedankengänge, aber Du hast vollkommen recht:
Kalle hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 15:37:13
… Nun ja, vielleicht vielleicht. Vielleicht aber eben auch nicht.
Gast0815 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 18:34:35
… Sie [die Vorsitzende?] muss quasi begründen, warum der Angeklagte nach wie vor in U-Haft sitzt. … Denn Unfall/Tötungsdelikt ist bei der Frage nicht entscheidend. …
Warum müsste die Vorsitzende das begründen? Es wurde keine Haftprüfung beantragt.
Von Amts wegen muss das Gericht fortwährend ein Auge auf das Vorliegen des dringenden Tatverdachts haben. Jedoch muss die Kammer dies keineswegs laufend in öffentlicher Sitzung kommunizieren. Bei offenkundigem Wegfall des dringenden Tatverdachts muss das Gericht von Amts wegen mit Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls reagieren. An dieser Offenkundigkeit fehlt es aber derzeit offenbar.
Insofern kann die Beantwortung der Frage nach einem Unfallgeschehen bzw. nach Verletzungsursachen in der Strömung sehr wohl eine entscheidende Rolle spielen bei der Beurteilung des dringenden Tatverdachts. Und die Verteidigung könnte der Offenkundigkeit zu gegebener Zeit mit einem gut begründeten Haftprüfungsantrag zu mehr Nachdruck verhelfen …
Im Doppelgängerinnen-Mordfall soll RAin Rick nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen vom 07.01.2024 „möglicherweise“ den männlichen Angeklagten verteidigen:
In Ingolstadt wird am 16.01.2024 eine Anklageschrift verlesen, die den Beteiligten ohnehin längst schriftlich vorliegt. Die Musik dagegen spielt in Traunstein: Physikalisches Verstehen will jenen vermittelt werden, die selbst der Holzhammer-Methodik Widerstand leisten – keine Aufgabe für Statisten.
Kalle hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 18:04:24
… ich geh … davon aus, dass das Gutachten vorab … vorliegt. Die Aussage wird … eindeutig sein, das kriegen die zwei Gumbos … schon noch hin. …
Siehe voriger Absatz, letzter Satz …
Kalle hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 18:24:26
… Aber ernsthaft, bei 3 Anwälten sollte es doch mit gegenseitigen Vollmachten organisierbar sein , ohne dass es gleich zum Mandatsverlust führt? …
Es geht nicht darum, dass seitens des Mandanten ein Mandatsverlust droht.
Es geht um die Wahrnehmung eines Mandats als Wahlverteidiger. Dieses auszuüben erfordert Präsenz in der Hauptverhandlung. Wenn ein RA dazu aus organisatorischen Gründen nicht imstande ist, mag es besser sein, ein Mandat von sich aus niederzulegen. Ein RA, der einen Kollegen unterbevollmächtigt, muss sich das Verhalten des Kollegen selbst voll zurechnen lassen. Wer geht dieses Risiko leichtfertig ein und riskiert ohne Not seine Reputation?
Ein Mandat kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist niedergelegt werden, nur nicht „zur Unzeit“ (also nicht kurzfristig vor entscheidenden Prozesshandlungen), außer es läge ein sogenannter wichtiger Grund vor. Ein solcher wichtiger Grund kann eine unerwartete Terminkollision sein. Das oben im allerersten Absatz zitierte „Möglicherweise“ deutet m. E. darauf hin, dass RAin Rick ihr Mandat in Ingolstadt weniger priorisiert und es deshalb vielleicht in Absprache mit ihrem Mandanten erst zeitverzögert wahrnehmen oder es alternativ niederlegen könnte.
Gast-Fassbinder hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 18:19:15
Damit ihr … nicht … denkt ich kann das Rätsel lösen. Kann ich leider nicht. Es wurde da nichts groß diskutiert überlegt. …
Dass in der Sitzung kein Wort darüber verloren worden sein soll, wie nunmehr den Kollisionen begegnet werden könne, fällt mir schwer zu glauben – zumal sogar über die Verlegung in eine andere Stadt schwadroniert worden war und eine etwaige Mandatsniederlegung durchaus von Belang für das Verfahren (und für den Mandanten!) ist.
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 23:57:12In Ingolstadt wird am 16.01.2024 eine Anklageschrift verlesen, die den Beteiligten ohnehin längst schriftlich vorliegt. Die Musik dagegen spielt in Traunstein: Physikalisches Verstehen will jenen vermittelt werden, die selbst der Holzhammer-Methodik Widerstand leisten – keine Aufgabe für Statisten.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Wahl- und Pflichtverteidiger in Traunstein dürfte so oder so sehr gering sein. Schließlich haben die Statisten an Frau Rick vorbei der Nichtbefragung von Verena zugestimmt, ohne Frau Rick darüber im Nachinein in Kenntniss zu setzen.
Die Verteidigung darf nicht lügen“, sagte Aßbichler. „Sie darf auch nicht einfach etwas ins Blaue behaupten."
Das Wort Lüge sollte ein Richter sich verkneifen, selbst Zeugen, wo sich herausgestellt hat, dass sie bewusst die Unwahrheit gesagt haben, werden nie als Lügner bezeichnet. Sie wird sicher gewusst haben, dass sich hier ein Missverständnis hinter gesteckt haben muss. Möglicherweise war es auch eine Intrige von Seiten der Pflichverteidiger, das kann man nicht ausschließen. Kann natürlich auch nur ein Missverständniss gewesen sein.
Der im OVB anschließend von Frau Rick zitierte Satz „Ich empfinde die Atmosphäre bei diesem Prozess als sehr harmonisch." kann ich mir eher nur als ironisch gemeint ansehen.
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 23:57:12
Im Doppelgängerinnen-Mordfall soll RAin Rick … […] Die Musik dagegen spielt in Traunstein: Physikalisches Verstehen will jenen vermittelt werden, die selbst der Holzhammer-Methodik Widerstand leisten …
Sorry, versprechen wir uns nicht zu viel vom Prozesstag mit dem Gutachten eines „Hydromechanikers“ (eigenartiger Beruf) mit oder ohne Wahlverteidigerin mit Ganditzki-Lorbeeren. Ob „Wasserwalzen“, Treppen, E-Werke, Loch Ness Ungeheuer in der Prien… Es geht kein Weg daran vorbei, dass neben der Befunde von Gerichtsmedizinern zum zentralen Indiz das glücklicherweise aufgefundene Handy des Opfers geworden ist.
Die Umstände deuten nahezu zu 100 Prozent darauf hin, dass der Notfall Kontakt eben nur in akuter Bedrohungslage von H. ausgelöst worden sein kann und dafür mangels Alternativen wohl nur der TV als Verursacher in Frage kommt.
Zentral ist, dass die Hinterbliebenen der H. Gewissheit und endlich Ruhe bekommen. Alle anderen Befindlichkeiten sind demgegenüber sekundär.
Am unwichtigsten ganz sicher mögliche Images von RAen und RAinnen. In Bezug auf letztere könnte ein Effekt wahr werden, den man aus der freien Wirtschaft kennt: „Management by helicopter“. Bezeichnung für ein bestimmtes Führungsverhalten einer Führungskraft: Sie kommt unerwartet aus ihrem Büro, sorgt für eine Menge Wirbel… Und hinterlässt bei Ihrem Abflug nur Staub…
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 12. Januar 2024, 23:57:12Dass in der Sitzung kein Wort darüber verloren worden sein soll, wie nunmehr den Kollisionen begegnet werden könne, fällt mir schwer zu glauben – zumal sogar über die Verlegung in eine andere Stadt schwadroniert worden war und eine etwaige Mandatsniederlegung durchaus von Belang für das Verfahren (und für den Mandanten!) ist.
Grundsätzlich wurden viele Worte über die Überschneidungen verloren, das konnte man ja über die Medien, über meine Berichte etc. ja lesen.
Aber nicht am Donnerstag. Ich glaube, da könnte dir keiner von den Zuhörern mehr sagen, wenn sie überhaupt das vernommen haben, was ich geschrieben habe.
Es ging lange um den Beweisantrag, dann ging es um den Sitzungsaal und dann hat Frau Rick den Doppelmord erwähnt. Was sie genauer dazu gesagt hat, kann ich nicht sagen, das lag aber glaube ich nicht an akustischen Problemen per se oder Unaufmerksamkeit, sondern es war nur ganz kurz angeschnitten. „Gemurmelt“ wäre übertrieben, aber ungefähr die Richtung (aber schon durchs Mikrofon) Die Vorsitzende hat nicht mehr viel dazu gesagt, sondern es war nur ein „Ja“ zu vernehmen. Und dann war die Sitzung komplett beendet. Sollte es eigentlich ohnehin schon länger davor, aber es ging halt immer hin und her.
Es wurde wie gesagt, nicht diskutiert und schon gar nicht über einzelne Termine geredet. Sonst hätte ich es doch ohnehin geschrieben.