MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Solange man nicht gesichert weiß, wo und wann ER mit dem Handy auf der Kampenwandstraße und von der Spinnenkamera auf dem Kampenwandpatärkplatz gefilmt wurde, kann man zur Laufroute wohl kaum was sagen.

Eine Möglichkeit wäre, dass er am Ende seines Laufes nochmal das Schloss umrundet hat.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Es fällt hier immer wieder der Name Genditzki. Diesen Fall hier kann man nicht mit dem Genditzki-Fall vergleichen.
Es gibt aber eine 3-teilige Reportage in der ARD Mediathek über den Fall des Bauern Rupp. Äußerst sehenswert.
Frau Rick und die ehemalige Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen kommen auch zu Wort. Exakt vergleichbar mit diesem Fall.
Eine Horde Intelligenzgeminderter in den Fängen der Ermittler.
Nochmal--die Ermittler müssen gewußt haben, wen sie mit dieser Verena vor sich sitzen haben, der öffentliche Druck im Fall Hanna war alleine durch die Medienpräsenz hoch, tja und dann greift man halt zu. Die Zeugenbefragung von Verena ist ja aufgezeichnet worden, wäre vielleicht sinnvoller das Video ihrer Befragung vorzuführen anstatt Pornos. Dreh-und Angelpunkt ist Verena. Nachdem sie ja nun weitere Aussagen verweigert, könnte Frau Rick nicht gegen sie klagen wegen Falschaussage, dann wäre sie Angeklagte und zur Aussage verpflichtet, oder??? Sorry, bin Laie, muss so dumm fragen!
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Samstag, 16. Dezember 2023, 20:14:06 Es fällt hier immer wieder der Name Genditzki. Diesen Fall hier kann man nicht mit dem Genditzki-Fall vergleichen.
Es gibt aber eine 3-teilige Reportage in der ARD Mediathek über den Fall des Bauern Rupp. Äußerst sehenswert.
Frau Rick und die ehemalige Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen kommen auch zu Wort. Exakt vergleichbar mit diesem Fall.
Eine Horde Intelligenzgeminderter in den Fängen der Ermittler.
Nochmal--die Ermittler müssen gewußt haben, wen sie mit dieser Verena vor sich sitzen haben, der öffentliche Druck im Fall Hanna war alleine durch die Medienpräsenz hoch, tja und dann greift man halt zu. Die Zeugenbefragung von Verena ist ja aufgezeichnet worden, wäre vielleicht sinnvoller das Video ihrer Befragung vorzuführen anstatt Pornos. Dreh-und Angelpunkt ist Verena. Nachdem sie ja nun weitere Aussagen verweigert, könnte Frau Rick nicht gegen sie klagen wegen Falschaussage, dann wäre sie Angeklagte und zur Aussage verpflichtet, oder??? Sorry, bin Laie, muss so dumm fragen!
Doch, doch, dieser Fall ist sehr gut mit der Genditzki-Sache vergleichbar: Es spielt sich wieder in Bayern ab und man hat wieder einen sog Indizienprozess. Und Du sagst es selbst: Der öffentliche Druck, hier auf die Kripo-Leute, dort auf die Juristen.
Auch bei Genditzki hat auf die Justiz vertraut und man hat ihm 12 Jahre einen übergebraten, hier liegt der Sachverhalt anders, der öffentlich-rechtliche Mechanismus ist der gleiche, auch die Tätigkeitsabläufe ihrer Repräsentanten.
Der einzige Unterschied liegt vorliegend darin, dass zB RAin Rick nicht erst nach Rechtskraft eines Urteils gerufen wurde, zwar immer noch zu spät, um nicht schon während der Ermittlungen dazwischenzukeilen und bei nächster Gelegenheit Haftprüfungen zu beantragen, aber immer noch zeitig genug, das Unglück zu verhindern, dass jemand auf Jahre eingebuchtet wird, über den man ohne Sorgfalt richtete. Das ist der Unterschied.

Und ist so jmd erst einmal rechtskräftig verurteilt, ist es fast unmöglich, im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens jmd rauszuholen, weil Strafrichter und Staatsanwälte nie zugeben, dass sie Scheiße gebaut haben, das ist das Problem, obwohl sie bei Genditzki über Ermittlungsfehler der Kripo hochmütig hinwegblickten, wenn auch das LG München sich im Zuge des Freispruchs bei Genditzki für die gemachten Fehler der Justiz entschuldigte (12 Jahre Bau gegen eine Entschuldigung).
Dabei ist nicht ei mal sicher, ob es durch den BGH zu einer sofortigen Aufhebung des Haftbefehls gekommen wäre, wenn Genditzki zB nur 3 Jahre gesessen hätte.

Nicht daran zu denken, wenn man nichts getan hat und dafür 12 Jahre sitzt, stellt Euch das bitte vor. 50% hätten den Freitod gesucht, weil sie es nicht verkraftet hätten.

Immer schön vor Augen halten!

Das Gewaltmonopol des Staates will sehr, sehr verantwortlich wahrgenommen werden und nicht mal eben mit rumfliegenden Akten, Überheblichkeit und vorschnellen Entscheidungen. Womöglich war es bei ganz genauem Studium der Ermittlungsakten schon rechtsfehlerhaft, die Anklage zur Hauptverhandlung wegen 211 StGB zuzulassen, wie sich inzwischen zeigt.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ein weiteres Weihnachtsfest fuer Hannas Familie..ohne Antworten. Ist doch zum Kotzen ganz ehrlich
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wie fuehlt es sich wohl an..Dein Kind ist eingaeschert..keiner weiss wirklich wie es zu Tode kam ..es ist einfach schrecklich
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Giulia hat geschrieben: Samstag, 16. Dezember 2023, 12:39:23 Ich glaube mittlerweile, dass diese ganze "Kaffeesatzleserei" hier kaum weiterführt. …
Im Kaffeesatz wird dieser Prozess nicht entschieden werden. Man sollte sich schon auch mit den Fakten beschäftigen.

Giulia hat geschrieben: Samstag, 16. Dezember 2023, 12:39:23 … Wann wird wieder mit Akten geschmissen? Kommenden Mittwoch?
Nein. Auch Fakten: Dienstag, Donnerstag und Freitag.

Giulia hat geschrieben: Samstag, 16. Dezember 2023, 21:27:35 … Auch bei Genditzki hat auf die Justiz vertraut und man hat ihm 12 Jahre einen übergebraten …
13 ½ Jahre waren es. Er saß von Februar 2009 bis August 2022 in Haft.

Giulia hat geschrieben: Samstag, 16. Dezember 2023, 21:27:35 … Womöglich war es … schon rechtsfehlerhaft, die Anklage … wegen 211 StGB zuzulassen …
Bereits die Erhebung der Anklage, nicht erst deren Zulassung. Einstellung aber hätte zur Freilassung geführt.

Schon der Grundtatbestand (§ 212 StGB, Totschlag, wer einen anderen Menschen vorsätzlich tötet) ist höchst fraglich, bevor man überhaupt zu dessen Qualifikation, vulgo Steigerung des Mordes vordringen kann (§ 211 StGB, Mordmerkmal ist hier wohl Heimtücke wegen mutmaßlichen Angriffs von hinten).

andi55 hat geschrieben: Samstag, 16. Dezember 2023, 20:14:06 … Es gibt … eine … Reportage … über den Fall des Bauern Rupp. … Exakt vergleichbar mit diesem Fall. Eine Horde Intelligenzgeminderter in den Fängen der Ermittler. …
Parallelen sind nicht zu verkennen! Aber auch der Badewannen-Fall weckt ungute Erinnerungen: etwa an Diana U. – manipulative Sachbearbeiterin im Fall des Hausmeisters, später Leiterin des K1 in Rosenheim und mit dabei in der Soko „Club“.

andi55 hat geschrieben: Samstag, 16. Dezember 2023, 20:14:06 … Dreh-und Angelpunkt ist Verena. Nachdem sie ja nun weitere Aussagen verweigert, könnte Frau Rick nicht gegen sie klagen wegen Falschaussage, dann wäre sie Angeklagte und zur Aussage verpflichtet, oder? …
Das dürfte schwierig werden.

Strafrecht: Was umgangssprachlich gerne „Falschaussage“ genannt wird, ist nur bei vorsätzlicher Begehungsweise strafbar; Fahrlässigkeit oder Einfalt sind straflos. Eine Strafanzeige würde deshalb höchstwahrscheinlich im Sande verlaufen. Zur Aussage verpflichtet ist ein Beschuldigter oder Angeklagter übrigens nicht. Er darf nicht nur schweigen, er ist der einzige, der ungestraft (vorsätzlich) lügen darf!

Zivilrecht: In Frage kommende Anspruchsgrundlagen fùr Schadenersatz setzen ein Verschulden voraus. Also Vorsatz oder wenigstens Fahrlässigkeit. Wer sich aus geistigem Unvermögen falsch erinnert, selbst aber von der Richtigkeit seiner Angaben überzeugt ist, handelt aller Voraussicht nach nicht schuldhaft. Dann wird es auch nichts mit Schadenersatz. Schweigen oder Lügen übrigens kann im Zivilprozess empfindliche Folgen für den Beklagten haben: etwa das Verlieren des Prozesses oder eine Strafanzeige wegen Prozessbetrugs.

(Allerdings könnte ich mir einige andere, zudem liquidere Anspruchsgegner als Verena vorstellen, wenn man über Schadenersatzansprüche nachdenkt. Angesichts des hohen Prozess- und Prozesskostenrisikos jedoch wird kaum ein RA zu einer Klageerhebung raten, wenn der Mandant keinen Versicherer im Rücken hat, der das Risiko übernimmt.)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Catch22
Danke für die Aufklärung. Ja klar, da hätte ich selbst darauf kommen müssen, natürlich muss Verena sich auch als Angeklagte genauso wenig äußern wie als Zeugin. Schnapsidee von mir. Heißt das , sie kommt vermutlich ungeschoren davon , sollte sich final herausstellen, dass sie sich halt hier und dort mal so ein bißchen getäuscht hat ?? Im Freistaat ist sie ja schon bekannt als die Kronzeugin im Jahrhundertprozess Bayerns, dann kann sie ja ins Dschungelcamp ziehen, wird dadurch bundesweit bekannt und danach als Influencerin ihre Kohle verdienen. Cleveres Geschäftsmodell. Und die immer wiederkehrende Ermittlerin aus dem Genditzki-Fall könnte auch nochmal eine Stufe aufsteigen: So wie es aussieht, ist wohl bald der Posten als Präsident/in des Landgerichts Traunstein vakant. Ermittler und Richter sind auch nur Menschen, trotz aller Sorgfalt können auch ihnen Fehler passieren, aber Sorgfalt und Verantwortungsbewußtsein ist hier leider nicht groß zu erkennen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 01:56:49 … Heißt das , sie [Verena] kommt vermutlich ungeschoren davon … ?? …
Ja, das nehme ich an.
andi55 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 01:56:49 … dann kann sie ja ins Dschungelcamp ziehen, wird dadurch bundesweit bekannt und danach als Influencerin ihre Kohle verdienen. …
Perfekte Karriereberatung! Wer übernimmt das Coaching? Provisionsvereinbarung? Lizenzverträge? Drittverwertungsrechte für Sex Toys mit Spaziergangsmotiv an den Gestaden der Prien?
andi55 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 01:56:49 … Und die … Ermittlerin aus dem Genditzki-Fall könnte auch nochmal eine Stufe aufsteigen: So wie es aussieht, ist wohl bald der Posten als Präsident/in des Landgerichts Traunstein vakant. …
Aus Diana U. wird wohl keine Gerichtspräsidentin werden, ist sie ja noch nicht einmal Richterin, sondern Kriminalbeamtin. Ihr Aufstieg zur Leiterin des K1 (Delikte gegen das Leben) der Rosenheim Cops war längst in trockenen Tüchern, bevor etwaige Unregelmäßigkeiten im Badewannen-Fall ans Licht gekommen waren. Doch dieser dunkle Fleck könnte nunmehr durchaus in die dienstliche Beurteilung einfließen und eine weitere Karriere bremsen. Vor allem aber dürfte der oberste Dienstherr ein Auge darauf haben und wenig interessiert sein an negativer Publicity.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Die Besonderheiten der bayerischen Strafrechtspflege will ich im Folgenden zu beschreiben versuchen, damit Bayern-Basher besser verstehen, wovon sie reden:


Richter sind von Verfassungs wegen unabhängig. Ein Richter darf noch nicht einmal versetzt werden, wenn er selbst es nicht will. Sanktion droht im Wesentlichen „nur“ bei vorsätzlicher Rechtsbeugung (§ 339 StGB). Ein komfortables Dasein.

Staatsanwälte dagegen handeln weisungsgebunden. Die Staatsanwaltschaften (bei den Landgerichten) unterstehen den Generalstaatsanwaltschaften (bei den Oberlandesgerichten), diese wiederum dem Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes. Ein solches System ist naturgemäß nicht ganz frei von politischen Einflüssen.

Diese Prinzipien gelten für alle Bundesländer. Die beiden Berufsbilder unterscheiden sich sehr. Zugang finden nur Absolventen mit Bestnoten.


Bayern allerdings hebt sich von anderen Bundesländern ab. Traditionell wird hier vom Justizministerium ein Personalkarussell gepflegt. Die Karussellpferdchen durchlaufen mal eine Staatsanwaltschaft, dann ein Gericht, später wieder eine Staatsanwaltschaft, ein Gericht usw.

Begründet wird dieses Jahrmarkttreiben mit dem Willen zur Förderung von Qualifikation und Erfahrung in der ganzen Breite der Strafrechtspflege. Ganz nebenbei entstehen dabei natürlich kollegiale Verbundenheiten zwischen beiden „Fronten“. Welcher Staatsanwalt weiß schon, ob er nicht in einem Jahr selber der Strafkammer als Richter angehören wird, vor der er jetzt gerade die Anklage vertritt. Und kaum ein Richter wird sich widersetzen, wenn aus ihm ein Oberstaatsanwalt werden soll. Und welcher Richter tut sich leicht, gegen eine Staatsanwaltschaft zu urteilen, der er womöglich alsbald selbst angehören könnte …

Die Crux: Exekutive (Staatsanwaltschaften) und Judikative (Gerichte) verlieren an Distanz, die durch die Gewaltenteilung aber geboten und verfassungsrechtlich garantiert ist.


Rechtsanwälte dagegen sind zwar ebenfalls Organe der Rechtspflege, bleiben jedoch als nicht staatlich Bedienstete von derlei ministeriellen Karussellfahrten verschont. Es herrscht Wettbewerb untereinander. Meist kann die Mandantschaft Qualifikation und Können des Anwalts fachlich nicht einschätzen. Deshalb neigen Rechtsanwälte dazu, sich in „Anwaltsprosa“ zu ergießen, die allein dazu dient, den Mandanten zu beeindrucken, weniger ein Gericht. Es setzt sich durch, wer am lautesten gackert, nicht wer die größten Eier legt (frei nach Henry Ford).

In Strafverfahren tritt hinzu, dass Rechtsanwälte vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt werden können. Gerichte greifen dabei meist auf einen bestimmten Kreis von (aus richterlicher Sicht bewährten) Rechtsanwälten zurück. Ob eine solche Verpflichtung jedem mit Mandaten gut versorgten Strafverteidiger gelegen kommt, mag dahinstehen. Die Einnahmequelle ist sicher, nicht gerade üppig das Honorar. In prominenten Verfahren lockt die mediale Öffentlichkeit – in deren Genuss ein Wahlverteidiger aber ebenso gelangt. Nur wenn ein Rechtsanwalt, etwa aus pekuniären Gründen, auf die Zuteilung von Pflichtmandaten angewiesen wäre, ließe sich vermuten, er könnte bemüht sein, bei Gericht ein besonders freundliches Klima zu pflegen.

Schon manch ein Rechtsanwalt hat seinen eigenen Mandanten ans Messer geliefert – ohne dass der Mandant oder die Öffentlichkeit es je mitbekommen hätten. Eine Kungelei mit der Staatsanwaltschaft oder gar dem Gericht jedoch, wie sie etwa von der ehemaligen Anwaltssekretärin Gudrun R. aus M. geargwöhnt wird, steht dabei gewiss nicht im Raum, auch wenn „man“ sich zeitweilen auf dem Golfplatz treffen mag. Fachliche Expertise und ökonomische Überlegungen bestimmen das Engagement. Man muss nicht auftreten wie Haudegen Johann Schwenn, auch ein stiller Arbeiter wie Gerhard Strate kommt an sein Ziel.


Im Verfahren gegen Sebastian bedeutet die Mandatierung einer Wahlverteidigerin einen Gewinn im Sinne unseres Rechtsstaats. Dabei kommt es nicht darauf an, wie prominent sie ist oder wie laut sie gackert. Zu den beiden Pflichtverteidigern mag sich jeder seine eigene Meinung bilden.

Eine gewisse, zarte Verbundenheit jedoch schimmert im Verhältnis von Staatsanwaltschaft und Gericht durch. Die von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wurde vom Gericht quasi ins Hauptverfahren durchgewunken. Wollte man trotz dünner Beweislage und lückenhafter Ermittlungen dem von der Staatsanwaltschaft bejahten hinreichenden Tatverdacht nicht entgegentreten? Vertraute die Staatsanwaltschaft darauf? Nun haben wir die Bescherung.
Speedy

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Samstag, 16. Dezember 2023, 01:53:24

In der Tempo 30 Zone steht auch keine Pace auf dem Schild
Pace ist die gängige Vergleichsgröße im Lauf / Joggen. Meine Laufuhren zeigen alle meine Pace an sowie einen Mittelwert.
Beim Marathon hast du in der Aufstellung mehrere Pacemaker stehen, zu meist mit einem Schild in welcher Zeit die Distanz geschafft werden soll. Kannst du das Tempo von ihm halten, schaffst du die Distanz in der angegeben Zeit.
Pace = min/km
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Kalle »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 07:44:26 Die Besonderheiten der bayerischen Strafrechtspflege will ich im Folgenden zu beschreiben versuchen, damit Bayern-Basher besser verstehen, wovon sie reden:


Richter sind von Verfassungs wegen unabhängig. Ein Richter darf noch nicht einmal versetzt werden, wenn er selbst es nicht will. Sanktion droht im Wesentlichen „nur“ bei vorsätzlicher Rechtsbeugung (§ 339 StGB). Ein komfortables Dasein.

Staatsanwälte dagegen handeln weisungsgebunden. Die Staatsanwaltschaften (bei den Landgerichten) unterstehen den Generalstaatsanwaltschaften (bei den Oberlandesgerichten), diese wiederum dem Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes. Ein solches System ist naturgemäß nicht ganz frei von politischen Einflüssen.
...
Mal Kleinkramfaelle außen vor gelassen-
Möchte man nicht meinen, dass hier ein Richterleben nicht davon profitiert, dass Urteile tragen und (wenn auch oft mit Fragezeichen und Zähneknirschen) anerkannt werden? Damit meine ich nicht einen naiv idealistischen Gerechtigkeitssinn, sondern profane Egozentrik Reputation durch Nichtangreifbarkeit zu erlangen. Dazu tragen aber keine Speichel leckenden Pflichtverteidiger bei, wenn die Prozessdefizite blossstellend in der nächsten Instanz peinlichst offenbar werden. Eine Verbandelung mag im Routinealltag helfen durch Vetternwirtschafs-Effizienz (die es zweifellos geben wird) da zu glänzen wo keiner so genau hinschaut, sprich um die Arbeit schnell und geräuschlos vom Tisch zu bekommen. Diese Sachbearbeiterlogik führt dann eben auch dazu, dass man lebenslang die Akten schieben darf und sich nie im Blitzlicht sonnen darf. Bei einem derartigen Schauprozess kann ein Richter nur dann verlieren, wenn eben diese Nähen allzu medial werden. Sollte das Gericht hier nicht schon in der Lage sein, sich davon schon rein aus einen eigenem Überhöhungsstreben abzuheben vom niederen Juristenvolk frei zu machen nach dem Motto “was interessiert mich Staats oder Rechtsanwalt von gestern? Die kommen und gehen….”. Also ich würde mich keinem Risiko aussetzen, dass man mir nachsagt dass in “meinem” Prozess ja nur die von mir eingesetzten Luschen Marionetten rumhampeln. Und wenn’s nicht anders ging, dann muss da eben auch der schwarze Peter hin.
Die beschriebenen Distanzverluste sind in der Tat problematisch.
Zuletzt geändert von z3001x am Sonntag, 17. Dezember 2023, 09:41:15, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitate ohne konkrete Bezugnahme gekürzt
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Speedy hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 08:22:51 Pace ist die gängige Vergleichsgröße im Lauf / Joggen. Meine Laufuhren zeigen alle meine Pace an sowie einen Mittelwert.
Beim Marathon hast du in der Aufstellung mehrere Pacemaker stehen, zu meist mit einem Schild in welcher Zeit die Distanz geschafft werden soll. Kannst du das Tempo von ihm halten, schaffst du die Distanz in der angegeben Zeit.
Pace = min/km
Ist doch nur der Kehrwert der Geschwindigkeit. Beim Bahnlaufen sind es dann sec/400m.
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 01:05:25 Im Kaffeesatz wird dieser Prozess nicht entschieden werden. Man sollte sich schon auch mit den Fakten beschäftigen.
...
Catch22 verfängt sich in seinem Hochmut, niedlich. Junge, bewirb' Dich schnell bei der Staatsanwaltschaft, die benötigen da solche Ausnshmetalente oder hängst du schon fest an der Grundschule?
Zuletzt geändert von z3001x am Sonntag, 17. Dezember 2023, 17:24:46, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitieren lernen: https://einklich.net/usenet/zitier.htm
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Kalle hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 09:25:57 … Möchte man nicht meinen, dass hier ein Richterleben nicht davon profitiert, dass Urteile tragen und … anerkannt werden? …
Freilich. Die dienstliche Beurteilung eines Richters orientiert sich u. a. auch daran, inwieweit seine Entscheidungen einem Rechtsmittel standhalten.

Kalle hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 09:25:57 … Dazu tragen aber keine Speichel leckenden Pflichtverteidiger bei … Eine Verbandelung mag im Routinealltag helfen …, … um die Arbeit schnell und geräuschlos vom Tisch zu bekommen. Diese Sachbearbeiterlogik führt … dazu, dass …
An einer Geschmeidigkeit der Arbeit ist jeder Richter interessiert. Deshalb greifen Gerichte bei der Bestimmung von Pflichtverteidigern meist auf einen bestimmten Kreis von (aus richterlicher Sicht bewährten) RAen zurück.

Vorschlag für eine andere Logik: Vielleicht ist mit der hier getroffenen Auswahl bereits das Ende der Fahnenstange im LG-Bezirk Traunstein erreicht?

Kalle hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 09:25:57 … Die beschriebenen Distanzverluste sind in der Tat problematisch.
… und wurden von der Moderation aus Deinem Zitat herausgekürzt, weil „Vollzitat ohne konkrete Bezugnahme“ (was an manch anderer Stelle im Thread, weiß Gott, angebrachter wäre!). Genau dies war ein zentraler Punkt meiner Aussage, auf den Du Dich konkret beziehst. Sei's drum. Wenigstens hat's einer verstanden. Danke!


Giulia hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 13:40:42 … oder hängst du schon fest an der Grundschule?
Immerhin gelang es mir, das Niveau der Baumschule zu übertreffen, nicht gerade eines jeden Verdienst.
Giulia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Giulia »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 07:44:26 Die Besonderheiten der bayerischen Strafrechtspflege will ich im Folgenden zu beschreiben versuchen, damit Bayern-Basher besser verstehen, wovon sie reden:
...
Auch hier zeigt sich Deine Einfalt, du siehst den Kieselstein vor der Schuhspitze, weiter leider nicht. Das nennt man, nicht nur in Bayern übrigens, Fachidioten, deren Existenz lediglich darin besteht, auf der "3 Stelle hinterm Komma" zu denken, zurechtzuweisen, aber nicht über den Überblick zu verfügen.

Schade, bei richtiger Anleitung hätte aus Dir womöglich mehr werden können, als ein juristischer "Erbsenzähler", zumal es sich hier überwiegend um ein Forum von Rechtslaien handelt, und nicht um das hirnlose Einpeitschen in einem Repetitorium.

Aber wie Du spätestens an Regina Rick erkennen kannst, gibt es ja auch Juristen, die sich nicht nur auf das Denken an der 3.Stelle hinterm Komma begrenzen, sondern den generellen Überblick bewahren. Hier scheinst Du noch zu schwächeln.
Zuletzt geändert von z3001x am Sonntag, 17. Dezember 2023, 17:25:41, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitieren lernen: https://einklich.net/usenet/zitier.htm
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Giulia hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 16:41:22 Auch hier zeigt sich Deine Einfalt, du siehst den Kieselstein vor der Schuhspitze, weiter leider nicht. Das nennt man, nicht nur in Bayern übrigens, Fachidioten, deren Existenz lediglich darin besteht, auf der "3 Stelle hinterm Komma" zu denken, zurechtzuweisen, aber nicht über den Überblick zu verfügen.

Schade, bei richtiger Anleitung hätte aus Dir womöglich mehr werden können, als ein juristischer "Erbsenzähler", zumal es sich hier überwiegend um ein Forum von Rechtslaien handelt, und nicht um das hirnlose Einpeitschen in einem Repetitorium.

Aber wie Du spätestens an Regina Rick erkennen kannst, gibt es ja auch Juristen, die sich nicht nur auf das Denken an der 3.Stelle hinterm Komma begrenzen, sondern den generellen Überblick bewahren. Hier scheinst Du noch zu schwächeln.
Kannst Du auch was anderes als andere User zu verunglimpfen? Sachlicher Austausch mit anderen ist definitiv nicht Deine Stärke und davon abgesehen, viel Geistreiches zum Fall habe ich von Dir hier bisher nicht gelesen.
Vielleicht gibt du mal eine Kostprobe?
Beharrlichkeit führt auch zum Ziel!
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast1407 »

Agatha Christie hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 18:11:48 Kannst Du auch was anderes als andere User zu verunglimpfen? Sachlicher Austausch mit anderen ist definitiv nicht Deine Stärke und davon abgesehen, viel Geistreiches zum Fall habe ich von Dir hier bisher nicht gelesen.
Sicherlich kommen die Beiträge benannter Userin nicht ganz ohne Genius aus, das Angehen anderer User/innen wiederum, gerade jenen gegenüber die qualitativ hochwertige Beiträge hier anbieten ist schon auffallend durchweg vorhanden. Danke also einmal für das Einschreiten!

Zudem würde ich die Userin Giulia auch gerne einmal fragen oder ihr vielmehr vorhalten was von Rechtsanwältin Rick noch so spannend Überzeugendes übrig bliebe, wenn es keine Computersimulationen bezüglich eines Tathergangs geben würde oder keine Möglichkeiten für Drohnenflüge bestünden? Die Rechtsanwältin Frau Rick ist insbesondere innerhalb der Verhandlung äußerst und merklich vorlaut, ohne nun näher auf ihre Fachkompetenz, die ich nicht weiter beurteilen kann einzugehen, sie wurde jedoch unter Begründung bereits deutlich gerügt, bezüglich bestimmter unrichtiger Anmaßungen und Fehldeutungen. Giulia, wenn Du ein Fan von ihr bist, dann mache doch einfach künftig ein Praktikum bei ihr und gut ist. Auch den eingefädelten Auftritt von Gendetzki empfand ich, wenn auch nur persönlich gesprochen, angrenzend pietätslos, ausnahmslos vor allem Hannas Eltern gegenüber und hat den Ablauf eher gestört als positives dazu beizutragen. Wenn Frau Rechtsanwältin Rick und Gendetzki eine Fahrgemeinschaft bilden zum anschließenden RTL Interview, sollen sie dies soweit tun. Es hätte genügt, wenn Gendetzki im Anschluss an dem Tag in Erscheinung getreten wäre, um sie abzuholen. Natürlich konnte man ihm die Anwesenheit nicht verwehren, aber es war schon eine deutliche Zumutung für die Eltern der Getöteten und wäre ohne Rechtsanwältin Rick nie zustande gekommen, auf deren Geheiß sozusagen hin. Eine psychologische Finte, die zu einer zusätzlichen Belastung der Eltern führte. Primitiv, Äpfel mit Birnen zu vertauschen. Parallelen zwischen diesen beiden Fällen sind mit Verlaub sehr weit hergeholt.

Vorweg zu nehmen, Hanna sei nicht getötet worden ist ohnehin eine Anmaßung, aus Sicht der Verteidiger/innen selbstverständlich dennoch legitim.

Ohnehin erscheint mir ein gewisser Tenor hier im Forum mittlerweile einseitig in eine Richtung zu bestehen, den jungen, - leicht geistig retardierten ? - Burschen auch ja laufen zu lassen. Der schaut nur Pornos und ist nicht wirklich böse, er ist auch viel zu schmächtig gewesen, noch am 03.10.2023 für eine Gewaltanwendung sondergleichen und überhaupt hatte er auch gar keine Zeit für die Tat.

Entgegen dem Gefüge nehme ich mit mindestens mittelgradigem Entsetzen wahr, was aus einem Mordopfer mittlerweile gemacht wird, anstandslos, teils. Es müsste ja geradezu zielstrebig in dieses reißende Gewässer gelaufen sein.
Sehr entwürdigend, ständig diese Betonung dahingehend, sie sei volltrunken gewesen, was hier schon nahezu als Synonym für eigene Verschuldung angewandt wird. Oder Hanna solle gar noch nach ihrem Handy gefischt haben, bevor sie dort selbst in den Bärbach hinein stürzte, alles ausschließlich eigens verursacht. Und der Anruf an die Eltern ließe sich insofern auch nicht als echter Notruf interpretieren. Ihr sei schlecht geworden, man möge sie abholen, oder ähnliches...

Bleiben wir doch erst einmal bei der Ausgangslage. Der Jogger war nachweislich in Tatort Nähe. Auch ohne Verlautbarung echtem Täterwissens gegenüber seiner besten Freundin und Vertrauten, bleibt er verdächtig. Hanna war sicherlich zum gegebenen Zeitpunkt nicht mehr nüchtern, vielleicht auch nicht sonderlich umsichtig oder stark genug sich gegen einen Überfall von hinterrücks, auch von einem deutlich kleineren Mann zu wehren. Jedoch bei Ortskenntnis einfach so in den Bärbach reinmarschiert oder beim "Pinkeln" dort hinein gefallen zu sein, äußerst weit hergeholt. Auch war sie sicherlich nicht das erste Mal in ihrem Leben betrunken. Die Clique um Hanna war wohlbekannt im Eiskeller und dort werden sie auch des Öfteren feucht fröhlich gefeiert - oder auch mal "gereiert" - haben.

Die Verletzungen bezüglich der Schulterdachbrüche könnten anzunehmen durch ein vakantes Hindernis innerhalb des reißenden Flusses beim leblosen Körper Hannas auch post mortal entstanden sein. Wir werden sehen was solch ein Drohnenflug an möglichen Hindernissen hervorbringt, die symmetrische Schulterdachbrüche im Nachgang plausibel rekonstruierbar erscheinen lassen, einschließlich eines Bruchs am Halswirbel.

Bei mehreren Riss-Quetsch-Wunden oder Platzwunden, die einer annähernd gleichen Gewalteinwirkung zugrunde liegen, platziert am Hinterkopf, ersehe ich keine Gründe nicht ausschließlich an Fremdeinwirkung zu denken. Ein oder zwei Platzwunden könnten auf einen Sturz hindeuten, aber gleich fünf? Unter immer wieder gleicher Krafteinwirkung?

Die Idee von Kalle, geeignete Steine als Tatwerkzeug ließen sich gegenüber des Hotels am mutmaßlichen Tatort finden, ist eigentlich beachtlich. Denn zugleich sagte Kalle auch, alle sonstigen Steine im Flußbett seien fest verankert, sprich unbeweglich. Nun einmal gedanklich nachvollzogen der Täter habe einen Stein verwendet, wohin damit nach einer Tat?

Es bliebe den Stein anschließend nahe des Tatorts in den Bärbach zu werfen. Wenn sonst alle anderen Steine wie beschrieben fest verankert sind, würde ein einzelner loser Stein dort im Bärbach jetzt noch auffallen, vorausgesetzt die Beschreibung der Umgebung stimmt soweit und ein Stein ab bestimmter Größe wäre insofern auch nicht durch die Strömung weiter abgetrieben worden.

Oder aber der Stein wurde wieder zu den ursprünglich anderen Steinen zurückgelegt oder in ein Gebüsch geworfen. Dahingehend müssten sich aber eventuell an einem solchen Stein noch Blutspuren auffinden lassen?

Für mich war im übrigen der Verdacht einer Täterschaft des Angeklagten gerade damit bekräftigt, als er bei einer Befragung noch als vormaliger Zeuge mutmaßte, man habe dem Opfer durch einen Stein Verletzungen beigebracht. Das ist kein überinterpretiertes Täterwissen. Er hätte vieleher bezüglich seines Gewaltpornokonsums behaupten können, man habe Hanna überfallen und gewürgt. Genau dies hat er aber nicht in Erwägung gezogen, sondern das verlautbart, was im Zuge eines Gewaltangriffs aufgrund der Spurenlage am Wahrscheinlichsten ist.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 20:37:31 … Ohnehin erscheint mir ein gewisser Tenor hier im Forum mittlerweile einseitig in eine Richtung zu bestehen, den jungen … Burschen … laufen zu lassen. …
Es gilt die Unschuldsvermutung. Und als so „erdrückend“, wie anfangs medial vermittelt, konnte sich die Beweislage vor Gericht bislang nicht darstellen – ganz im Gegenteil. Daher drängt es sich auf, nicht nur die Beweislage, sondern auch das gesamte Verfahren zu hinterfragen.

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 20:37:31 … Entgegen dem Gefüge nehme ich mit mindestens mittelgradigem Entsetzen wahr, was aus einem Mordopfer mittlerweile gemacht wird, anstandslos, teils. …
Eine BAK von 2,06 ‰ ist erwiesen. Zeugen berichteten von Schwanken, Torkeln und Lallen; andere wiederum bezeugen einen noch sicheren Gang und normales Verhalten. Die Rechtsmedizin spricht von einer Gewöhnung an Alkohol. Der Reißverschluss der Hose war defekt, die Hose musste festgehalten werden.

Das alles sind Fakten (keine Vermutungen), die in die Überlegungen einfließen müssen. Und ob es sich hier tatsächlich um ein Mordopfer handelt, wird sich erst noch erweisen müssen. Ich beziehe auch diese Möglichkeit mit ein.

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 20:37:31 … Bei mehreren Riss-Quetsch-Wunden …, die einer annähernd gleichen Gewalteinwirkung zugrunde liegen, … ersehe ich keine Gründe nicht ausschließlich an Fremdeinwirkung zu denken. …
Fünf „gleichartige“ Kopfwunden kann ich in meiner Vorstellung noch viel eher mit dem Treiben im Fluss in Verbindung bringen als die Schulterdachfrakturen: etliche gleichartige Steine im Fluss, ein durch die Fließgeschwindigkeit gleichartiger Schwung, damit eine gleichartige Krafteinwirkung.

Hinsichtlich der Schulterdachfrakturen müssten allerdings recht spezielle Hindernisse im Flusslauf auftreten. Darüber werden wir am kommenden Dienstag hoffentlich mehr erfahren.

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 20:37:31 … der Täter habe einen Stein verwendet, wohin damit nach einer Tat? Es bliebe den Stein anschließend nahe des Tatorts in den Bärbach zu werfen. Wenn sonst alle anderen Steine wie [von @Kalle] beschrieben fest verankert sind, würde ein einzelner loser Stein dort im Bärbach jetzt noch auffallen … Oder aber der Stein wurde wieder zu den ursprünglich anderen Steinen zurückgelegt oder in ein Gebüsch geworfen. …
Sehr spannende Frage! Wo ist der Stein!? In den Medien wurde bislang nicht darüber berichtet. Die Polizei hatte im Oktober 2022 den Bärbach samt Umfeld abgesucht (im Bereich Seilbahnparkplatz und auch an der Kampenwandstraße). Vielleicht hat @Kalle eine Idee?

Gast1407 hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 20:37:31 … Für mich war im übrigen der Verdacht einer Täterschaft des Angeklagten gerade damit bekräftigt, als er bei einer Befragung noch als vormaliger Zeuge mutmaßte, man habe dem Opfer durch einen Stein Verletzungen beigebracht. …
Die erste Zeugenvernehmung war am 21.10.2022, seit 04.10.2022 wurde mit zunehmender Intensität in den Medien berichtet. Die Rede war von „äußerer Gewalteinwirkung“ (04.10.2022) und zunächst auch davon, dass auch ein Unfall in Betracht kommen könne (06.10.2022). Die bloße Möglichkeit eines Unfalls dürfte Erwürgen, Erschießen, Erstechen und dergleichen weitestgehend ausschließen. Naheliegend: Erschlagen („Gewalteinwirkung“) und Ertrinken (gefunden im Wasser).

Das werden die Aschauer schnell erfasst und im Dorffunk darüber spekuliert haben. Dem Angeklagten wird dies nicht entgangen sein – zumal er seit 04.10.2022 um 19.56 Uhr den Rosenheim24-Artikel kannte und auch weitere Updates dazu aufgerufen haben soll.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Nachdem heute traumhaftes Wetter war, und mich insbesondere die Thematik Joggingweg und Verletzungen nicht losgelassen haben, habe ich heute meinen 2. Ortsbesuch absolviert. Und ich muss sagen ich bin immer noch extrem aufgewühlt über meine Erkenntnis heute, die meine bisherige Falleinschätzung komplett auf den Kopf stellt, aber dazu erstmal im 2. Teil.

Erster Teil - Joggingroute / Zusammentreffen.
Zunächst bin ich nochmal mit Stoppuhr die Strecke von 2.28 (lt. Berichte exakte Zeit !) Ecke Schlossberg/Kampenwand bis zum "Brückchen" gelaufen. Da ich nahezu exakt gleich gross wie Hanna bin, bin ich zügigen Schrittes losgelaufen und gehe davon aus, dass sie ggf. eher etwas langsamer (Alkohol) aber doch zügig (Niselregen) gelaufen ist. Es ist mit gehen (ohne rennen) nicht denkbar dass Hanna vor 2.31 und 30-45 sek. sich am Brückchen einfand. Ich habe 3 min 45 sek. gebraucht. Alles nix neues, das haben sicher schon viele vor mir gemacht. Dies ist das erste Zusammentreffen zwischen Hanna und dem Bärbach, so dass sie dort als einzig sinnvoller Tatort ins Wasser geworfen oder gefallen sein kann, gleiches gilt vermutlich für Handy und einer "Tatwaffe". Wie schonmal erläutert ist es bachaufwärts extrem unwahrscheinlich, weil direkt an der Strasse.

Interessiert hat mich nun vor allem die "westliche" Joggingvariante um das Schloss herum, ich war mir nicht sicher, ob man überhaupt ohne grossen Umweg um das Schloss kommt. Das funktioniert sehr gut und man käme dann genau am Brückchen raus, wie schon beschrieben. Von 2.08 Chalet dort hin bis ca. 2.30 sollte auch bei dieser Route klappen, das wurde ja schon ausreichend diskutiert. Der Punkt ist nur, der TV kann dann nicht ursächlich für den Schrei sein -wenn man davon ausgeht, dass die Angabe der Zeugin richtig ist, dass dieser definitiv vor 2.30 war. Er hätte in dieser Laufvariante ja Hanna quasi von Angesicht zu Angesicht "empfangen". Ich bin mir daher relativ sicher, dass dies ausscheidet und wenn überhaupt nur die Variante über die Kampenwandstrasse als "Verfolgung" in Betracht kommt.

Zweiter Teil - die Prien.
Ich bin immer noch völlig fassungslos über diese Erfahrung heute entlang der Prien. Nachdem ich mich bei meinem ersten Besuch nur mit dem Bärbach befasst habe, bin ich dann heute aufs Rad gestiegen und die Prien flussabwärts gefahren, ausgehend von der Einmündung des Bärbaches in die Prien. Quasi Drohnenflug per pedales. Der Wasserstand war eher niedrig, könnt ihr recherchieren. Ein wunderschöner Radweg, das nur nebenbei. Was mich bereits auf den ersten Metern völlig umhaut, ist die Vielzahl an dramatischen Verletzungsmöglichkeiten. Ich habe daher schon nach wenigen Minuten meine bisherige Einschätzung (dass die Schulterbrüche sowie die Kopfverletzungen keine Treibverletzungen sein können) komplett über den Haufen geworfen. Frau Rick ist völlig auf dem richtigen Dampfer ! Tatsächlich kann man sich fragen ob es übheraupt Gutachten über "Wasserwalzen" braucht, denn die sind alle 50 Meter sogar bei geringem Wasserstand selbst dem Einäugigen unübersehbar augenscheinlich, wenn heute auch nur in mikriger Ausprägung (bei Hochwasser siehe die einschlägigen Youtube Videos, ich glaube vom Hochwasser 2020, das aber im Vergleich zum 3.10.22 deutlich zu hoch war).

Dazu muss man verstehen, dass alles was "Menschenhand" an dem Fluss gemacht hat, vor allem den Zweck der Reduktion der Fliessgeschwindigkeit dient. Dies funktioniert durch das Ausbilden von "Terassen" um das Gefälle abzumildern. Diese Terassen sind teilweise durch Betonschwellen begrenzt, teilweise aber naturiert durch grosse Felsbrocken. Wie ihr sehr gut in Google Maps im Luftbild sehen könnt, gibt es ca. alle 50 -100 Meter weiße Gischt. Beim heutigen Wasserstand standen gerade die naturierten Brocken-Schwellen bis zu ca. 50cm aus dem Wasser, diese waren damals sicher unter Wasser aber sicher nur knapp unter der Oberfläche. Vollkommen eindeutig, dass die Leiche damals hier massiv mehrfach angestossen ist. Bei jeder dieser Terassenstufen erfährt das Wasser an der Schwelle eine extrem hohe Beschleunigung, dann über die Schwelle eine Rückwärtswelle. Anders gesagt der Fluss wird immer wieder kurzeitig extrem beschleunigt und das Wasser will sich quasi an diesen Stellen "selbst überholen" weil es gegen den langsameren, abgebremsten Wasserfluss der vorlaufenden Terasse ansteht und rapide abgebremst wird, und eine Welle rückwärts macht. Wer in München die berühmte "Eisbachwelle" für die Surfer kennt, weiss wovon ich spreche.

Schon die Einmündung des Bärbaches ist eine felsige Rutsche, die die erste relevante massive Verletzungsquelle darstellt. Ich bitte mal diejenigen die schon mal so Extrem-Spassrutschen mit freien Fallstecken im Freibad gerutscht sind sich an ihre Schulterblätter zu erinnern. Ich bin mitterlweile der Überzeugung, dass Hanna lange Zeit NICHT auf dem Bauch schwamm, sondern noch auf dem Rücken. Erst im weiteren Verlauf mag sich das geändert haben. Innerhalb des Bärbaches sind achsendrehungen - egal um welche Körperachse m.E. nahezu ummöglich, wie schon bei meinem ersten Bericht angemerkt ist das eher wie eben so eine Freibad-Rutsche, wenn dann Drehungen erst in der Prien. Hier würde mich von einem Sachverständigen interessieren, ob das treiben auf dem Rücken bei einer gerade erst verstorbenen in einem schnellen Fluss möglich und realistisch ist.

Der absolute Hammer war aber dann unterhalb der Prientalbrücke/A8 (etwa die Hälfte ihres Weges). Ich war völlig geflasht. Es gibt hierzu von Barbati ein paar Fotos die ich vorher schon kannte aber als eher nichtssagend empfand, ich habe auch welche gemacht, aber ich verzichte bewusst darauf diese zu posten, denn man muss es definitv gesehen haben! (Mit "man" meine ich Staatsanwalt, Richter, Biomechaniker, Rechtsmediziner, Rechtsanwalt). Auf den Fotos sieht es leider immer etwas so aus als wenn man einen grossen Vollmond fotografiert oder eine steile Skipiste, ist am Bild dann immer viel zu klein und enttäuschend. Aber hier in echt: unfassbar. Dort sind für eine Mühle Aufstauungen. Es ist völlig undenkbar, dass diese Stufen ohne massive Verletzungen überwunden werden können. Wer sich lebend dort treiben liesse, fällt dort an der Mühle unter der Prientalbrücke bei ungünstiger Konstellation u.U. tödlich in die Tiefe ! (ca. 3 Meter "Waserfall" an einer Betonschwelle). Dabei gibt es dort zwei etwas seltsame Staustufen. Die erste ist wie eine Treppe mit ca. 10-15 (?) Stufen. Auf Babatis Foto sind diese trocken, aber heute wurden diese überspült, falls man meint dort am Rücken runterzurutschen der wird sich massive Wirbelsäulenschäden, Steissbein, Schultern was weis ich brechen. Doch danach dann der definitive "Genickbrecher", eben dieser ca. 3-4 Meter "freie Fall".

Was mich so fasungslos macht, ist nicht ob und wie und was das alles zu Verlezungen führt, und wie das alles zusammenpasst - was jetzt hier natürlich letztlich trotzdem meine subjektive Einschätzung bleibt. Sondern wie mit dieser Stunde treiben in diesem Hochwasserfluss umgegangen wird ! Wie kann man um Himmels willen auf die Idee kommen sich dieses Aufknieszenario in diesem Kontext auf die Fahnen zu schreiben und nichts anderes zu propagieren und zu untersuchen ? Hat sich das denn keiner angesehen ? Wie kann es sein, dass bisher nur lapidare Anmerkungen der Rechtsmedizin und des Biomechanikers dazu kommen. Es ist völlig hanebüchen ein "Aufknieszenario" des Täters ÜBER diese Verletzungswege zu stellen, das ist schon fahrlässiges Unterlassen, ich hoffe nur da kommt noch was. Ich lasse mir das eingehen, wenn eine Leiche direkt beim Tatort aufgefunden wird und NICHTS anders im Raum steht. Aber hier muss man doch bitte 10km treiben sich genau ansehen und ins Verhältnis setzen !
Ich habe das für mich heute getan, und die Wahrscheinlichkeiten liegen m.E. hier bei 1:100 im Vergleich Aufknien:Treibeverletzungen für ALLE Verlezungsmerkmale. Bis dato fand ich das mit dem Aufknien am Rücken nicht so unplausibel.... ab heute schon, auch dieses Puzzleteil hat sich für mich "in Luft aufgelöst".
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast1407
Ich kann nicht beurteilen ob eine Frau Rick eine begnadete Verteidigerin ist oder nur Krawall macht, allerdings kamen seit ihrem Erscheinen doch Dinge ans Tageslicht die zuvor nie infrage gestellt wurden . Für mich war Sebastian glasklar der Täter vor Prozessbeginn. Für unschuldig halte ich ihn auch jetzt noch nicht, aber eben auch nicht mehr glasklar für schuldig. Es ist einfach äußerst fragwürdig wie diese ganze Kettenreaktion, ausgelöst durch diese Verena , zustande kam. Weder Verena noch der Mithäftling sind auch nur halbwegs zuverlässige Zeugen. Ich bin niemand der an den großen Komplott oder Verschwörung glaubt, aber es wirkt schon so, als hätte sich die Anklage einfach darauf verlassen, einem Pflichtverteidiger Baumgärtel und Dr Frank können wir diese Zeugin schon irgendwie unterjubeln. Diese unsäglich Person, dumm aber brandgefährlich. Ist angeekelt weil sich der Beschuldigte beim tanzen an ihr reibt, trifft sich aber trotzdem fast täglich mit ihm. Berichtet wichtigtuerisch Angst zu haben, umgebracht zu werden und Sebastian läßt sie nun nicht mehr aus den Augen ( " seht her wie toll ich bin, ich armes Hascherl hab einen Sklaven der auf mich aufpaßt) . Ich dachte sie wäre angeekelt von ihm?? Nach der Zeugenbefragung verläßt sie "strahlend" die Polizeistation, jeder andere wäre fix und fertig und dem würde der Kopf rauchen und man wäre niedergeschlagen überhaupt mit der Sache zu tun zu haben. Herr RA Baumgärtel und Dr Frank haben das einfach hingenommen mit Verena als Zeugin, nichts hinterfragt. Und wieso hat Verena Angst vor einer U-Haft? Wenn sie ja angeblich so glaubwürdig ist, muss man davon ausgehen, dass ihr diese U-Haft von den Ermittlern angedroht wurde. Wurde es aber laut Ermittlerin nicht, also hat sie doch schon wieder etwas erfunden und dramatisiert. Genau diese Dinge sorgen dafür, dass Laien wie ich ihre Zweifel haben, wie diese Anklage zustande kam.
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