Aber doch erst nach dem betreffenden Zeitraum in PayWall-Interviews mit dem Verteidiger, oder?
TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
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GastNord
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Also ich glaube an die Schuld des TV und wünsche mir eine angemessene Verurteilung, aber so wie der Prozess derzeit läuft muss die Staatsanwaltschaft echt zunehmend aufpassen, dass sie am Ende nicht mit leeren Händen dasteht.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Ole Pinelle
Zu deiner "Befürchtung" eine Frau Aßbichler würde im Falle eines Schuldspruchs das Urteil vom BGH um die Ohren gehauen bekommen:
Beim BGH sitzen mittlerweile auch Frauen. Was dann?
Zu deiner "Befürchtung" eine Frau Aßbichler würde im Falle eines Schuldspruchs das Urteil vom BGH um die Ohren gehauen bekommen:
Beim BGH sitzen mittlerweile auch Frauen. Was dann?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Mal eine fachliche Frage an die Profis: Im Falle eines Freispruchs entscheidet sich der Staatsanwalt nicht in die nächste Instanz zu gehen. Könnten dann die Nebenkläger alleine in die nächste Instanz gehen? Oder geht das als Nebenkläger nicht wenn die Staatsanwaltschaft nicht mitzieht?
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Ole Pinelle
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Um die Schuld nachzuweisen, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, müssen dem Angeklagten erst einmal alle objektiven Tatbestandsmerkmale von Totschlag oder Mord zugerechnet werden können, daran mangelt es ja schon. Ohne nachgewiesenen "Tötungserfolg" kommt man gatr nicht erst zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen.GastNord hat geschrieben: ↑Mittwoch, 25. Oktober 2023, 08:14:32 Also ich glaube an die Schuld des TV und wünsche mir eine angemessene Verurteilung, aber so wie der Prozess derzeit läuft muss die Staatsanwaltschaft echt zunehmend aufpassen, dass sie am Ende nicht mit leeren Händen dasteht.
Ich nehme auch an, dass der Angeklagte in der Nacht was mit Hanna zu tun hatte, aber Annahmen der Bevölkerung reichen nicht. Der Staat, wahrgenommen durch die Justiz, muss nachweisen und zwar nach ganz feststehenden Regeln. Und das scheint im Moment ziemlich weit entfernt zu sein. Aber vielleicht kommt man ja mit der juristischen Trickkiste zum Tötungsnachweis, Indizienprozess, schwierig und gefährlich zugleich, weil man eigentlich nichts Konkretes in der Hand hat in Sachen: genauer Tatablauf und immer mit dem Risiko lebt, einen Menschen über Jahre in die JVA geschickt zu haben, dem man die Straftat nicht faktisch nachweisen konnte, "Badewannenmord" lässt grüßen.
Auch hier zeigt sich: Ist ein Angeklagter erst einmal verknackt worden, dauert es oftmals "ewige Zeiten", ihn da wieder rauszubekommen, selbst wenn man Verfahrensfehler nachweisen kann.
Also gleich im ersten Rechtszug kämpfen gg eine Verurteilung, doch wo sind die Verteidiger, wo sind sie nur?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Mensch Andi, jetz können Ben und Ole gar nich mehr ruhig schlafen...
Ich finde an der Aussage des Mithäftlings durchaus erwähnenswert, dass der TV Hanna angeblich zumindest vom Sehen her kannte, Gefallen an Ihr gefunden hatte und sie deswegen angegriffen haben soll, das kam so bisher noch nirgends zur Sprache.
Nachdem ich heute eine Schlagzeile bezüglich des Tandler-Maskenprozesses gelesen habe, laut der die Richterin der Angeklagten auch ein Geständnis nahegelegt hat (ich weiß, ist auch in Bayern und kann man aus Rechtsstaatlicher Sicht daher vollkommen vergessen...):
Die Verteidigung hatte ja nach übereinstimmender Berichterstattung mehrerer Quellen verlautbaren lassen, dass sich der Angeklagte "zum jetzigen Zeitpunkt" (genaue Wortwahl nicht bekannt) nicht äußern werde.
Wer kann denn sicher sagen, dass die Aufforderungen der Richterin nicht darauf beruhen und ggf. ausbleiben würden, wenn klipp und klar gesagt worden wäre, dass sich der Angeklagte definitiv zu keinem Zeitpunkt äußern werde?
Und bezüglich etwaigem Taterwissen: man wird es vmtl. nicht mehr beweisen können, aber für mich ist vollkommen ausgeschlossen, dass ein Außenseiter im Dorf, der laut bisheriger Faktenlage weder bei der Feuerwehr ist, noch in sonst einer beteiligten Organisation, über die Bergung des Leichnams und die Tatsache, dass es sich um ein Gewaltverbrechen handelt, vor Veröffentlichung in den Medien Kenntnis erlangen konnte, außer er ist selbst der Täter oder er deckt denjenigen und hat es von ihm erfahren.
Selbst mit entsprechenden Kontakten kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Feuerwehrler nach der Bergung einer übel zugerichteten Frauenleiche erstmal nix Besseres zu tun hat, als dies in allen möglichen WhatsApp-Gruppen oder sonstwo zu teilen...
Die Behauptung von Ben, ein Feuerwehrmann hätte sie erkannt, wurde bisher nirgendwo belegt und zudem halte ich dies auch für unwahrscheinlich, da ja vmtl. die Priener und nicht die Aschauer Feuerwehr zuständig gewesen sein muss aufgrund der Örtlichkeit.
Also wenn Sebastian das wirklich am 03.10. schon jener Verena R. so mitgeteilt hat, ist das in meinen Augen ganz klar Täterwissen.
Aber wie oben bereits erwähnt: nachweisen wird man das im Fall des Falles vmtl. nicht können, daher für den Prozess belanglos.
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Gast100
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Hanna konnte nicht mehr identifiziert werden. Es war nur noch möglich über den Schmuck den sie am Vorabend getragen hat.ZickZack hat geschrieben: ↑Mittwoch, 25. Oktober 2023, 11:09:58 Mensch Andi, jetz können Ben und Ole gar nich mehr ruhig schlafen...
Ich finde an der Aussage des Mithäftlings durchaus erwähnenswert, dass der TV Hanna angeblich zumindest vom Sehen her kannte, Gefallen an Ihr gefunden hatte und sie deswegen angegriffen haben soll, das kam so bisher noch nirgends zur Sprache.
Die Behauptung von Ben, ein Feuerwehrmann hätte sie erkannt, wurde bisher nirgendwo belegt und zudem halte ich dies auch für unwahrscheinlich, da ja vmtl. die Priener und nicht die Aschauer Feuerwehr zuständig gewesen sein muss aufgrund der Örtlichkeit.
Also wenn Sebastian das wirklich am 03.10. schon jener Verena R. so mitgeteilt hat, ist das in meinen Augen ganz klar Täterwissen.
Aber wie oben bereits erwähnt: nachweisen wird man das im Fall des Falles vmtl. nicht können, daher für den Prozess belanglos.
Da man eben den Stempel vom Eiskeller sah, konnte das Identifizieren nur über den Eiskeller passieren. Dies wurde alles beim ersten
Verhandungstag so vorgetragen. Deshalb auch der Auflauf am Eiskeller am späten Nachmittag.
Es gab sicher Leute von der FFW die Hanna aus der Vergangenheit gekannt haben, aber ganz sicher nicht in der Prien erkannt haben.
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Hanni234
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Wieso erwähnt der Anwalt der Eltern in jedem Interview,dass es für die Eltern schlimm ist(klar sie haben ihr Kind verloren)da der Prozess sich momentan nur um den TV handelt,und Hanna ins anonyme wandert.
Es ist ein Gerichtsprozess und keine Hl.Sprechung von einem Opfer.
So schlimm dieser Fall ist, aber sollten die Eltern nicht doch nochmals von Ihrem Rechtsanwalt aufgeklärt werden,wie so etwas abläuft
Es ist ein Gerichtsprozess und keine Hl.Sprechung von einem Opfer.
So schlimm dieser Fall ist, aber sollten die Eltern nicht doch nochmals von Ihrem Rechtsanwalt aufgeklärt werden,wie so etwas abläuft
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Gast
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ganz genau richtig.Gast100 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 25. Oktober 2023, 11:34:13 Hanna konnte nicht mehr identifiziert werden. Es war nur noch möglich über den Schmuck den sie am Vorabend getragen hat.
Da man eben den Stempel vom Eiskeller sah, konnte das Identifizieren nur über den Eiskeller passieren. Dies wurde alles beim ersten
Verhandungstag so vorgetragen. Deshalb auch der Auflauf am Eiskeller am späten Nachmittag.
Es gab sicher Leute von der FFW die Hanna aus der Vergangenheit gekannt haben, aber ganz sicher nicht in der Prien erkannt haben.
Erstens, war, wie der User davor geschrieben hat, die Priener Feuerwehr bzw Wasserwacht zuständig, die übrigens sagten, dass man garnichts mehr identifizieren konnte, selbst wenn man sie vom Sehen gekannt hat.
In Whatsappgruppen der engen Freunde usw wurde erst ab 21:30 Uhr gefragt, ob jemand Hanna gesehen hat. Das heißt, wenn er das so gesagt hat, am 3. Oktober nachmittags, ist die Sache für mich absolutes Täterwissen.
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Ole Pinelle
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Du scheinst das Opfer Deiner eigenen Vorurteile zu sein: es geht um Rechtsanwendung, nicht um Frauen (sooo wichtig sind sie nun auch wieder nicht, auch nicht als Richter, nur Gleiche unter Gleichen). Daher ist es völlig daneben gegriffen, die Rechtsanwendung abhängig vom Geschlecht zu machen.
Meine Verfahrenskritik an Aßbichler hat ersteinmal nichts damit zu tun, dass sie eine Frau ist, sondern eher damit, wie sie ihren job ausfüllt. Und allein aus der Ferne sind schon einige Dinge auffällig.
Bei Kachelmann waren die Juristen alles Männer und das ging auch fast in die Hose, wenn er nicht noch dringend den Verteidiger gewechselt hätte. Im Badewannen-Fall hat letztlich eine Frau den Mandanten rausgeholt.
Also, überdenke Deine Vorurteile, kommt es beim BGH als Rechtsinstanz darauf an, ob das LG geltendes Recht richtig angewandt hat.
Alles tutti?
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Gemäß § 400 Abs. 1 StPO kann ein Nebenkläger ein Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird. Die Revision eines Nebenklägers bedarf daher eines Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts und damit ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. April 2020 – 3 StR 606/19 , juris Rn. 3; vom 1. Dezember 2016 – 3 StR 230/16 , juris Rn. 2; vom 20. Dezember 2012 – 3 StR 426/12, juris Rn. 2; vom 28. Mai 1990 – 4 StR 221/90 , BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4 ).andi55 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 25. Oktober 2023, 10:45:52 Mal eine fachliche Frage an die Profis: Im Falle eines Freispruchs entscheidet sich der Staatsanwalt nicht in die nächste Instanz zu gehen. Könnten dann die Nebenkläger alleine in die nächste Instanz gehen? Oder geht das als Nebenkläger nicht wenn die Staatsanwaltschaft nicht mitzieht?
https://dejure.org/gesetze/StPO/400.html
https://blog.burhoff.de/2022/08/rechtsm ... juris%20Rn.
Unabhängig davon ist wichtig zu verstehen, was eine Revision überhaupt bedeutet. Dabei wird nicht das verhängte Urteil im Hinblick auf die Beweiswürdigung des ursprünglichen Gerichts revidiert, sondern die formale Korrektheit des Verfahrens.
Beispiele :
- Das Gericht hat Beweisanträge unrichtig behandelt oder fehlerhaft abgelehnt (Verstoß gegen §§ 244, 245 StPO).
Das Gericht hat unzulässige Beweismitteln verwendert oder fehlerhaft Beweismitteln in den Strafprozess eingeführt (z. B. Verstoß gegen § 252 StPO, Fehler beim Selbstleseverfahren).
Das Gericht hat einen Fehler bei dem Ausschluss der Öffentlichkeit begangen (absoluter Revisionsgrund nach § 338 Ziff. 6 StPO).
Das Gericht hat Fehler bei dem Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung gemacht (Verstoß gegen § 247 StPO, absoluter Revisionsgrund nach § 338 Ziffer 5 StPO).
Aufklärungsrüge: das Gericht hat fehlerhaft wesentliche Beweismittel nicht genutzt (Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO)
Inbegriffsrüge: Das Gericht hat im Urteil wesentlichen Beweisstoff aus der Hauptverhandlung übergangen.
Die Anklageschrift erfüllt nicht die Anforderungen des § 200 StPO (fehlende Voraussetzung, ggf. Verfahrensrüge).
In den Urteilsgründen finden sich Widersprüche oder die Feststellungen des Urteils sind lückenhaft.
Das Gericht hat den Beweiswert einzelner Beweismittel oder Indizien verkannt.
Das Gericht hat sich nicht sorgfältig genug mit der Aussageentwicklung eines Zeugen befasst (insbesondere bei Sexualdelikten).
Das Gericht hat materielles Recht falsch angewendet, fehlerhafte Subsumtion.
Rechtsfehler in der Bemessung (Höhe) der Strafe.
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Kalle
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Also wenn jemand bei der Bergung äußert er kenne das Opfer, dann ist das ja richtig, das auch der Polizei gegenüber anzugeben. Die Polizei wird das erstmal zur Kenntnis und als Anhaltspunkt aufnehmen, aber steht in der Verantwortung das sicher abzuklären, noch dazu da zum Zeitpunkt ja wohl noch nicht die Vermisstenanzeige eingegangen ist. Man stelle sich mal vor, die klingeln an der Haustür, "wir müssen Ihnen leider mitteilen....", um dann festzustellen, ups war doch die falsche Adresse.Gast100 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 25. Oktober 2023, 11:34:13 Hanna konnte nicht mehr identifiziert werden. Es war nur noch möglich über den Schmuck den sie am Vorabend getragen hat.
Da man eben den Stempel vom Eiskeller sah, konnte das Identifizieren nur über den Eiskeller passieren. Dies wurde alles beim ersten
Verhandungstag so vorgetragen. Deshalb auch der Auflauf am Eiskeller am späten Nachmittag.
Es gab sicher Leute von der FFW die Hanna aus der Vergangenheit gekannt haben, aber ganz sicher nicht in der Prien erkannt haben.
Wenn der beteiligte Helfer, nun das vor allen Beteiligten äußert, bzw. auch an andere seiner Bekannten, dann macht das "als Gerücht" die Runde, das wird dann schnell zur Tatsache, überholt die Polizeiarbeit.
Ich halte das - aufgrund ihrer eher ungewöhnlichen Körpergröße und ggf. auch sehr prägnanten Gesichtszüge für nicht ganz ausgeschlossen. Also wenn er Hanna vorher kannte, und ihm zusätzlich bei der Bergung der Stempel auffällt, und weiß das seine Bekannte öfter dort hinging, dann denke ich schon, dass den der Grusel packt, wenn der die fast nackte Leiche sieht, so "zerzaust" das im Kopfbereich ausgesehen haben mag.
Aber auch das spielt keine Rolle, da die Vernehmung der Polizei nie die wortgenaue Aussage des TV wiedergibt. Er sprach lt. Presse von einem "Mädchen" beim Spaziergang mit der Freundin. Also nur Wissen "Mädchen" aber nicht Wissen "Hanna". Der Bezug zu Hanna könnte bei der Vernehmung durch die Fragestellung (durchaus ohne Absicht) vorgegeben gewesen sein. Seine Antwort bezog sich weiter nur auf ein "Mädchen".
Wie man es dreht und wendet, die Freundin und deren Aussage in Kombination mit dem Verhalten der Mutter des Angeklagten eben die Aussage "weiss ich von meiner Mutter" NICHT zu bestätigen, ist für mich das "Zünglein an der Waage".
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Gast789
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
sie hat einen Zeugenbeistand. der hat das beantragtandi55 hat geschrieben: ↑Dienstag, 24. Oktober 2023, 14:58:14 Es wurde jetzt wohl tatsächlich ein Antrag gestellt, dass Verena außerhalb des Gerichtssaals per Video ihre Zeugenaussage machen darf. Richtig so. Und so wie ich es herausgelesen habe, hat sie wohl selbst jetzt auch einen Rechtsbeistand.
Glauben einige von euch hier immer noch, dass das große Schweigen der richtige Weg ist? Für alle Beteiligten eine einzige Tortour aus Verrat und Bloßstellungen, vor allem ja auch für Sebastian selbst. Ich meine ja nicht, dass er ein Geständnis ablegen soll für eine Tat die er womöglich gar nicht begangen hat, aber sich einfach mal dazu äußern. Auch mal von der Seite aus betrachtet was für seine psychische Gesundheit besser wäre.
Ansonsten wird die nächsten 2 Monate noch kübelweise Dreck über ihn ausgeschüttet, der Wahnsinn ist das alles.
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Gast789
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Die Uhr gehört einem anderen, der nachweislich nicht vor Ort war. Da gabs etliche Zeitungsberichte drüber. Der Mann ist aus Baden-Würtemberg.CarlaHall hat geschrieben: ↑Dienstag, 24. Oktober 2023, 18:37:02 Macht denn immer noch niemanden diese Uhr stutzig, die neben dem Ring und um 2:40 stehen geblieben ist?
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Gast789
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich werde den Verdacht nicht los, dass es in diesem Forum nur um Schimpfen und Streiten geht. Was ist den mit "Hobby-Ermittlung"?
Also wer an dieser Stelle mal wieder weiter überlegen möchte:
Was wir aus Zeugenaussagen über TV wissen:
- er hat sich nach der Tat verändert / Aschau wohl gemieden / zu viel getrunken (aussage schulfreundin)
- sehr schüchtern, zurückgezogen (alle)
- wenig gefühlsregung (jva traunstein)
- so ein impulsiver wutausbruch wie in Haft könnte auch vorher schon passiert sein
- irgendwas aus der kindheit belastet ihn stark (aussage von jva traunstein)
- er hatte öfter stress mit mutter (mitgefangener)
- er hat Hauptschulabschluss (10. Klasse abgeschlossen mit 17-18 Jahre alt)
- er hat lehre begonnen, (dauert normal 3 Jahre)
Fragen:
- Weiß man etwas über den Vater? Ist das der leibliche, oder gibt es da irgendwelche Konflikte (bitte mit Quellen antworten und keine Mutmaßungen)
- Weiß man mehr über S. Kindheit?
- Weiß man evtl. auch worüber S. mit seiner Mutter immer stritt?
Hintergrund:
Es gibt ein Phänomen, dass Männer die "deplaziert" werden - umziehen müssen, oder Job verlieren, eher in Richtung Vergewaltigung tendieren. "Displacement aggression can decrease the perpetrator's stress hormone levels; ..."
Abgesehen davon gibt es ein Phänomen bei Mördern: Low heart rate ... (https://www.latimes.com/science/science ... story.html)
Triggerwarnung: Leute die Journalisten, Ermittlern, Richtern und Wissenschaftlern nicht trauen, sollten den Artikel nicht lesen.(Späßle)
Also wer an dieser Stelle mal wieder weiter überlegen möchte:
Was wir aus Zeugenaussagen über TV wissen:
- er hat sich nach der Tat verändert / Aschau wohl gemieden / zu viel getrunken (aussage schulfreundin)
- sehr schüchtern, zurückgezogen (alle)
- wenig gefühlsregung (jva traunstein)
- so ein impulsiver wutausbruch wie in Haft könnte auch vorher schon passiert sein
- irgendwas aus der kindheit belastet ihn stark (aussage von jva traunstein)
- er hatte öfter stress mit mutter (mitgefangener)
- er hat Hauptschulabschluss (10. Klasse abgeschlossen mit 17-18 Jahre alt)
- er hat lehre begonnen, (dauert normal 3 Jahre)
Fragen:
- Weiß man etwas über den Vater? Ist das der leibliche, oder gibt es da irgendwelche Konflikte (bitte mit Quellen antworten und keine Mutmaßungen)
- Weiß man mehr über S. Kindheit?
- Weiß man evtl. auch worüber S. mit seiner Mutter immer stritt?
Hintergrund:
Es gibt ein Phänomen, dass Männer die "deplaziert" werden - umziehen müssen, oder Job verlieren, eher in Richtung Vergewaltigung tendieren. "Displacement aggression can decrease the perpetrator's stress hormone levels; ..."
Abgesehen davon gibt es ein Phänomen bei Mördern: Low heart rate ... (https://www.latimes.com/science/science ... story.html)
Triggerwarnung: Leute die Journalisten, Ermittlern, Richtern und Wissenschaftlern nicht trauen, sollten den Artikel nicht lesen.(Späßle)
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Ich war die letzten Tage ziemlich eingespannt und daher nicht mehr ganz auf dem laufenden Stand.
Gestern sah es so aus als habe der Mithäftling Sebastian schwer belastet, dieser habe in der Haft Tat und Tathergang zugegeben und beschrieben. Das klang für mich relativ entscheidend.
Die Skeptiker scheint das hier aber nicht zu überzeugen. Was sind die ausschlaggebenden Gründe, diese Aussage als nicht ausschlaggebend anzusehen?
Unglaubwürdigkeit des Zeugen?
Möglicherweise Falschaussage, da ihm für die Aussage durch die Blume mildere Strafe im eigenen Fall versprochen wurde?
Inkonsistenz der Aussage?
Wäre nett wenn jemand dazu eine kurze Zusammenfassung geben könnte. Vielen Dank schon mal dafür.
Gestern sah es so aus als habe der Mithäftling Sebastian schwer belastet, dieser habe in der Haft Tat und Tathergang zugegeben und beschrieben. Das klang für mich relativ entscheidend.
Die Skeptiker scheint das hier aber nicht zu überzeugen. Was sind die ausschlaggebenden Gründe, diese Aussage als nicht ausschlaggebend anzusehen?
Unglaubwürdigkeit des Zeugen?
Möglicherweise Falschaussage, da ihm für die Aussage durch die Blume mildere Strafe im eigenen Fall versprochen wurde?
Inkonsistenz der Aussage?
Wäre nett wenn jemand dazu eine kurze Zusammenfassung geben könnte. Vielen Dank schon mal dafür.
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Gast345
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Das ist mir auch ein Rätsel.Ausser der Presse wischiwaschi Interviews zu geben,kam noch sehr,sehr wenig von den Anwälten des TVOle Pinelle hat geschrieben: ↑Mittwoch, 25. Oktober 2023, 10:50:24 Um die Schuld nachzuweisen, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, müssen dem Angeklagten erst einmal alle objektiven Tatbestandsmerkmale von Totschlag oder Mord zugerechnet werden können, daran mangelt es ja schon. Ohne nachgewiesenen "Tötungserfolg" kommt man gatr nicht erst zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen.
Ich nehme auch an, dass der Angeklagte in der Nacht was mit Hanna zu tun hatte, aber Annahmen der Bevölkerung reichen nicht. Der Staat, wahrgenommen durch die Justiz, muss nachweisen und zwar nach ganz feststehenden Regeln. Und das scheint im Moment ziemlich weit entfernt zu sein. Aber vielleicht kommt man ja mit der juristischen Trickkiste zum Tötungsnachweis, Indizienprozess, schwierig und gefährlich zugleich, weil man eigentlich nichts Konkretes in der Hand hat in Sachen: genauer Tatablauf und immer mit dem Risiko lebt, einen Menschen über Jahre in die JVA geschickt zu haben, dem man die Straftat nicht faktisch nachweisen konnte, "Badewannenmord" lässt grüßen.
Auch hier zeigt sich: Ist ein Angeklagter erst einmal verknackt worden, dauert es oftmals "ewige Zeiten", ihn da wieder rauszubekommen, selbst wenn man Verfahrensfehler nachweisen kann.
Also gleich im ersten Rechtszug kämpfen gg eine Verurteilung, doch wo sind die Verteidiger, wo sind sie nur?
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Jo23
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@papaya
https://www.rfo.de/mediathek/video/wich ... na-w-sagt/
Walter Holderle, der Verteider der Nebenkläger, äußert sich zu der Aussage des Mithäftlings. Meines Erachtens recht zufrieden und wohlwollend.
https://www.rfo.de/mediathek/video/wich ... na-w-sagt/
Walter Holderle, der Verteider der Nebenkläger, äußert sich zu der Aussage des Mithäftlings. Meines Erachtens recht zufrieden und wohlwollend.
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
@Ole Pinelle
Stop, du hast mch völlig mißverstanden. Du warst es doch der Ben Recht gegeben hat, dass es problematisch sei, dass eine Frau in dem Verfahren den Vorsitz hat. Die anderen haben das wohl auch so verstanden, dass ihr beide euch da einig seid, dass eine Frau nicht gut sei für das Verfahren.
Ich habe weder Männern, noch Frauen gegenüber Vorurteile und würde mich auch nicht negativ äußern, wenn ein Mann den Vorsitz hätte.
Stop, du hast mch völlig mißverstanden. Du warst es doch der Ben Recht gegeben hat, dass es problematisch sei, dass eine Frau in dem Verfahren den Vorsitz hat. Die anderen haben das wohl auch so verstanden, dass ihr beide euch da einig seid, dass eine Frau nicht gut sei für das Verfahren.
Ich habe weder Männern, noch Frauen gegenüber Vorurteile und würde mich auch nicht negativ äußern, wenn ein Mann den Vorsitz hätte.
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Kalle
Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022
Formal ja, aber ich glaube darum geht es nicht. Das hat auch mahnende Symbolik. Die Nebenklage hat ja gerade die Funktion dem Opfer "eine Stimme" zu geben. Das ist juristisch im Prozess natürlich relativ irrelevant, aber es hat eben auch eine "Wirkung". Die Wirkung wird in die Öffentlichkeit getragen, und die Wirkung wird auch auf Angeklagte, Prozessbeteiligte, und Zeugen übertragen. Zweiteres finde ich legitim. Mich würde nicht wundern, wenn das zur Überforderung der Zeugin beigetragen hat.Hanni234 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 25. Oktober 2023, 12:06:49 Wieso erwähnt der Anwalt der Eltern in jedem Interview,dass es für die Eltern schlimm ist(klar sie haben ihr Kind verloren)da der Prozess sich momentan nur um den TV handelt,und Hanna ins anonyme wandert.
Es ist ein Gerichtsprozess und keine Hl.Sprechung von einem Opfer.
So schlimm dieser Fall ist, aber sollten die Eltern nicht doch nochmals von Ihrem Rechtsanwalt aufgeklärt werden, wie so etwas abläuft
Ich finde das dem Grunde nach daher keineswegs verwerflich, den Eltern anlastbar und schon gar nicht glorifizierend, wie hier immer wieder gerne mal unterstellt wird. Über allen steht "der Grund warum wir hier sind", ob in diesem oder anderen Fällen in denen Geschädigte ansonsten nicht beachtet werden. Dies ist auch eine Mahnung an das Gericht den Job richtig zu machen und sei das Resultat ein Freispruch.
Aber sobald alles an Öl ins Feuer (Presse- Öffentlichkeit) gekippt wird was geht, dann fördert es überproportional die Vorverurteilung des Angeklagten bis hin zur Hetze. Resultat einer der ersten Schlagzeilen der Blödzeitung: "Hannas (†23) Familie trifft auf den Killer" (natürlich dann im Kleingedruckten relativiert)
Bei allem Mitgefühl - auch das ist dann eine Instrumentalisierung des Opfers. Womit man wieder am Anfang ist, schlimm für die Eltern auch das noch "taxieren" zu sollen.
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