TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
Heckengäu
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Natürlich sind 50 Zeugen und 10 Gutachter viel. Sehr viel sogar. Ebenso 28 Verhandlungstage.

Es muss einen Schuldigen geben, koste es was es wolle. Da es keine Tatrelevante Spuren gibt, kein Geständnis ebenso,
werden die bekannten Indizien - Hielt sich in der Nähe des vermuteten Tatortes auf, übte Sport aus bei ungewöhnlicher Witterung und Uhrzeit - akribisch verflochten, bis es passen könnte: Harry Wörz und Genditzki lassen gerüssen.

Bevor nicht die Anklageschrift verlesen ist bleibt jedoch alles pure Spekulation und reine Mutmassung für die gesamte Öffentlichkeit.
Deshalb habe ich persönlich keine Meinung. Weil noch alles im ungeheuren riesigen Vagen liegt.

Der Prozess gegen den der Tat Verdächtigen wird weit bis in 2024 dauern; vermutlich Februar oder aber auch März.
Denn von 15.12. bis 15. 1. jährlich hat die Justiz "Weihnachts-Pause". Strafverbüssende, deren Entlassungsdatum in diesem Zeitraum liegt, dürfen am 15.12. "springen", der Terminus heisst "Weihnachtsamnestie".
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Freitag, 30. Juni 2023, 19:25:49 @Ole Pinelle
da ich das Gefühl habe, du kennst dich hier fachlich recht gut aus, folgende Frage: Sind 50 Zeugen und 10 Gutachter ungewöhnlich viel oder im Rahmen des normalen bei einem Indizienprozess? Ja, das mit dem Verteidiger ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits will niemand dass ein Täter aufgrund eines super Verteidigers straffrei ausgeht und andererseits will auch niemand dass hier jemand zu unrecht bestraft wird wegen der von dir genannten Gründen. Nachdem du den Namen Gendetzki hier öfter mal erwähnt hast, hab ich mich nun auch damit beschäftigt. Unglaublich was hier passiert ist. Seine neue Verteidigerin ist einfach super, sehr charismatische Person.
Guten Morgen, ich halte JETZT, weit vor dem Verhandlungsbeginn, 50 + 10 auch für sehr viel, gehe davon aus, dass die Zeugen schon von der Polizei befragt wurden und dass, Indizienprozess, die Justiz sich davon verspricht, so viel Konkretes und Glaubwürdiges daraus zu ziehen, dass sodann eine Indizienkette konkretere Konturen annimmt, Mündlichkeitsprinzip: letztlich gilt, was Zeugen und Sachverständige dem Gericht plausibel vortragen können und müssen. Ich gehe mal ganz vage davon aus, dass sich 50 + 10 in erster Linie mit der Person des Angeklagten befassen, wie sein Reifestand im Oktober 22 war, um dann zu entscheiden, ob Jugendstraf- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Es wird sicherlich auch ein Gutachten geben, ob der Angeklagte "psychische Auffälligkeiten" aufweist, ob er als voll schuldfähig in Betracht kommt. Ggf gibt es weitere ärztliche Gutachtenaussagen darüber, ob er bereits gewaltsame Reaktionen zeigte, etc etc etc.

Die 50 Zeugen scheinen ja allesamt keine Tatzeugen zu sein (sonst hätte man nicht bis zuletzt nach dem Uhrenhalter ermittelt), sondern wohl vor allem Disco-Besuche, die den Besuchsablauf von Hanna u ggf ihre Kontakte dort bezeugen sollen, andererseits mehr Licht über den nächtlichen Jogger in die Sache bringen, örtliche und zeitliche Abstimmungen darüber, ob sie zusammengetroffen sein können etc etc etc.
Auch wird verntl der Pathologe der Gerichtsmedizin berichten, mit welchen genauen äußeren Einwirkungen Gewalt auf sie ausgeübt wurde, wo, wie mit welchen Wirkungen, ob dazu "Werkzeuge" benutzt wurden etc und wrlche Einwirkung schließlich todesursächlich war.
Auch gibt es womöglich eine Expertise darüber, ob ein toter Mensch von der Körpergröße Hannas in der recht kurzen Zeit vom vetmuteten Tatort bis zum Fundort auf dem natürlichen Wasserweg getrieben worden sein kann. Und das selbst für den Fall, dass durch das Wetter die Wasserstände höher waren.

Ob bei den 50 Zeugen schon welche sind, die Entladtungsmomente in die Sache bringen, ist unbekannt. Ein pfiffiger Verteidiger wird danach suchen und diese dann als weitere Zeugen in den Prozess bringen.

Auch wird ggf noch erklärt werden, ob man nützliche Informationen aus dem kürzlich aufgefundenen Handy entnehmen könnte, be- oder entlastend, oder ob darüber ggf ganz neue Aspekte ergaben.

Ein bisschen ist mir auch so und bayerntreu, dass zur "Stärkung der Justiz in Bayern" für den angeblichen Rechtsfrieden und zur Genugtuung der Bevölkerung mit allen Mitteln ein Schuldiger gefunden werden "muss". Dabei entstehen zumeist auch Rechtsfehler, die dann in einer Revision vor dem BGH geprüft werden. Was dann möglich ist, siehe Genditzki.

Mehr weiß ich auch nicht, schönes Wochenende!
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Ole Pinelle »

Heckengäu hat geschrieben: Freitag, 30. Juni 2023, 21:17:49 Natürlich sind 50 Zeugen und 10 Gutachter viel. Sehr viel sogar. Ebenso 28 Verhandlungstage.

Es muss einen Schuldigen geben, koste es was es wolle. Da es keine Tatrelevante Spuren gibt, kein Geständnis ebenso,
werden die bekannten Indizien - Hielt sich in der Nähe des vermuteten Tatortes auf, übte Sport aus bei ungewöhnlicher Witterung und Uhrzeit - akribisch verflochten, bis es passen könnte: Harry Wörz und Genditzki lassen gerüssen.

Bevor nicht die Anklageschrift verlesen ist bleibt jedoch alles pure Spekulation und reine Mutmassung für die gesamte Öffentlichkeit.
Deshalb habe ich persönlich keine Meinung. Weil noch alles im ungeheuren riesigen Vagen liegt.

Der Prozess gegen den der Tat Verdächtigen wird weit bis in 2024 dauern; vermutlich Februar oder aber auch März.
Denn von 15.12. bis 15. 1. jährlich hat die Justiz "Weihnachts-Pause". Strafverbüssende, deren Entlassungsdatum in diesem Zeitraum liegt, dürfen am 15.12. "springen", der Terminus heisst "Weihnachtsamnestie".
Guten Morgen,

von purer Spekulation kann nicht mehr die Rede sein. Die polizeilichen Ermittlungsakten müssten so viel Konkretes enthalten, dass sich daraus nicht nur dringende Hinweise für einen Totschlag, sondern weiterhin für Mord ergeben.

Dieser juristischen Auffassung ist offenbar auch das Landgericht, welches offenbar strafrechtlich die gleiche Schwere annimmt.

Die Anklageschrift ist Langericht und Verteidigung zugestellt worden. Beide kennen den Wortlaut und wissen daher, warum die Staatsanwalt von Mord ausgeht, welche Ermittlungsergebnisse hierfür den Ausschlag geben.

Wenn die Anklage dann am 12.10.2023 verlesen wird, weiß es auch die Öffentlichkeit, wenn die akkreditierten Journalisten es detailliert ausführen.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

In der Pressemitteilung heißt es, die Jugendkammer des Landgerichts TS hat die Anklage zugelassen. Heißt das jetzt automatisch , dass schon feststeht, dass der Angeklagte nach Jugendstrafrecht behandelt wird falls es zu einer Verurteilung kommt? Auch scheint nun klar, dass man tatsächlich das Handy von Hanna noch auslesen konnte, war ja bisher nicht klar ob das nach so langer Zeit im Wasser noch möglich ist. Das wäre für den jetzigen TV natürlich der Jackpot gewesen, wenn sich tatsächlich herausgestellt hätte, sie hätte sich per Whatsapp oder dergleichen nach dem Eiskellerbesuch noch mit jemanden ausserhalb ihres bekannten Freundeskreises verabredet oder zumindest Kontakt gehabt.
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Ole Pinelle »

andi55 hat geschrieben: Samstag, 01. Juli 2023, 13:11:39 In der Pressemitteilung heißt es, die Jugendkammer des Landgerichts TS hat die Anklage zugelassen. Heißt das jetzt automatisch , dass schon feststeht, dass der Angeklagte nach Jugendstrafrecht behandelt wird falls es zu einer Verurteilung kommt? Auch scheint nun klar, dass man tatsächlich das Handy von Hanna noch auslesen konnte, war ja bisher nicht klar ob das nach so langer Zeit im Wasser noch möglich ist. Das wäre für den jetzigen TV natürlich der Jackpot gewesen, wenn sich tatsächlich herausgestellt hätte, sie hätte sich per Whatsapp oder dergleichen nach dem Eiskellerbesuch noch mit jemanden ausserhalb ihres bekannten Freundeskreises verabredet oder zumindest Kontakt gehabt.
Wenn die zuständige Kammer des LG die Anklage zugelassen hat, dann wird damit nur festgeschrieben, dass die unabhängigen Richter aufgrund der Inhalte der Ermittlungen und der Anklageschrift sich als örtlich und sachlich zuständig erachten und den Antrag der Staatsanwalt für die Durchführung des Hauptverfahrens gegen den Angeklagten für begründet halten.
Das Landgericht entscheidet dann, ob vorliegend Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht, JGG oder StPO für das Verfahren herangezogen werden. Die StA richtet sich nach dem Alter des Angeschuldigten zur Tatzeit, hier unter 21, und "ruft" daher die Jugendkammer des LG Traunstein an. Die Jugendkammer entscheidet dann qua Beschluss, welches Verfahrensrecht bei dem Angeklagten herangezogen wird. Hierbei berät die Jugendgerichtshilfe sowie ggf ein Sachverständiger, ob bei dem vermuteten Täter hinsichtlich seiner Entwicklungsreife nach dem JGG oder der StPO verfahren wird.

Ob es zu einer Verurteilung kommt, richtet sich nach den Erkenntnissen der Großen Jugendkammer im Verlaufe der 28 Verhandlungstage. Hierbei versucht man über die Beweismittel, Zeugen, Gutachter, Urkunden etc. Fakten zu sammeln, um herauszufinden, was wirklich geschah, welche Rolle der Angeklagte dabei spielte und ob ihm ein Verschulden nachzuweisen ist und welches, ob man Mord nicht fahrlässig begeht, so dass die Justiz momentan von einer absichtsvoll begangenen Tötung ausgeht, die mit Heimtücke erfolgte, so der Vorwurf der StA.
Die Beweisaufnahme soll erweisen, ob der von der StA erhobene Vorwurf zutreffend ist.

Dass man das gefundene Handy von Hanna auslesen konnte, hatte ich noch nicht gelesen. Was etwa dabei herausgekommen ist, auch nicht. Sollte sich daraus ergeben, dass sie sich noch kurz vor ihrem Tod tel verabredet hat, wird man bald wissen mit wem, und wenn ja wo und wann. Das aber würde ganz neue Perspektiven eröffnen, um wrn es sich dabei handelte. Hoffentlich kommt alles ans Licht! und ist nicht das Ergebnis von Annahmen, die leichtfertig zu Indizien erhoben werden, um darüber zu einer (leichtfertigen) Verurteilung zu kommen.

Noch etwas: Akribisch genau vorbereitete und durchgeführte Steafverfahren, die natürlich jede Menge Arbeit, Mühe, Zeit und Geld Verschlingen, führen in der Regel nie zum Freispruch, WEIL man in der Öffentlichkeit nicht als Trottel dastehen will, wenn es schon so aufwendig war und dann nichts dabei herauskommt, so die öffentliche Annahme. Also muss ein Täter her! Das Kind werden wir schon schaukeln 👼👼👼👼👼.

Damit das nicht geschieht, bräuchte Sebastian auch einen Verteidiger, der dort nicht bekannt, aber ausgeschlafen und erfahren ist.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Die haben wohl beim Auslesen nichts neues gefunden und bleiben beim Jogger, ich sag aber mal dass einer seinen allgemeinenn Frauenfrust mit dem Bärbachhochwasser verbunden hat um den perfekten Mord zu begehen.
Gasthier

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gasthier »

Da hier immer wieder über die Kosten für einen Strafverteidiger geschrieben wird: Kann mich da evtl jemand aufklären?

Ich las, dass die Kosten für einen Pflichtverteidiger ggf erlassen werden können, wenn Jugendstrafrecht angewandt wird. Ist das so richtig?

Es steht aber frei, einen anderen Anwalt zu suchen. Dann müsste der Angeklagt aber in jedem Fall die Kosten selbst tragen? Auch für den Fall, dass er nach Jugendstraftrecht verurteilt wird?

Ich frage mich nämlich, wieso z B die Eltern sich nicht auf die Suche nach einem sehr guten Anwalt machen? Nur allein wegen des Geldes? Von welchen Beträgen sprechen wir da?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast
na so perfekt war der Mord ja wohl nicht, sonst würde er jetzt nicht schon so lange in U-Haft sitzen. Nachdem wir alle durch die Medien null Infos haben, spinnt sich hier jeder seine eigene Version zusammen. Ich glaube eher nicht an diesen allgemeinen Frauenfrust, ich befürchte eher, dass es zwischen ihm und dem Opfer schon eine Vorgeschichte gibt. Irgendwas in der Art, dass sie ihn , vielleicht zusammen mit Freundinnen, über ein Datingportal, wo sie ihn zufällig entdeckt haben, ein bisschen auflaufen haben lassen. Schlimmstenfalls sich noch über ihn lustig gemacht. Irgendwas demütigendes. Aber wie gesagt, ist rein meine eigene Theorie. Aus allgemeinen Frauenfrust ein Zufallsopfer aussuchen, hm.. da hab ich mein Problem mit der Vorstellung. Aber wie gesagt, wir wissen alle null über die Persönlichkeit des TV !
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ich habe "Einer" geschrieben und das kann der Jogger sein oder ein Anderer.
Wenns ein Anderer war kann es ein perfekter Mord gewesen sein.
Es gibt 5 logische Möglichkeiten weil wir nicht viel wissen.

Der Jogger wars und wird verurteilt

Der Jogger wars und wird mangels Beweisen freigesprochen

Ein Anderer wars und der Jogger wird verurteilt

Ein Anderer wars und der wird gefunden und verurteilt

Ein Anderer wars und keiner wird verurteilt
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Das kann natuerlich gut moeglich sein..
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Frauenfrust glaub ich auch nicht, da hatte es jemand speziell auf sie abgesehen gehabt
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gasthier hat geschrieben: Sonntag, 02. Juli 2023, 22:08:00 Da hier immer wieder über die Kosten für einen Strafverteidiger geschrieben wird: Kann mich da evtl jemand aufklären?

Ich las, dass die Kosten für einen Pflichtverteidiger ggf erlassen werden können, wenn Jugendstrafrecht angewandt wird. Ist das so richtig?

Es steht aber frei, einen anderen Anwalt zu suchen. Dann müsste der Angeklagt aber in jedem Fall die Kosten selbst tragen? Auch für den Fall, dass er nach Jugendstraftrecht verurteilt wird?

Ich frage mich nämlich, wieso z B die Eltern sich nicht auf die Suche nach einem sehr guten Anwalt machen? Nur allein wegen des Geldes? Von welchen Beträgen sprechen wir da?
Ein Beschuldigter/Angeschuldigter/Angeklagter bekommt vom Staat einen Pflichtverteidiger an die Seite gestellt aus Gründen der, so erdacht, strafrechtlichen Waffengleichheit, wenn er arm ist oder keinen Wahlverteidiger beauftragen will. Das ist vor allem notwendig, wenn es sich um sog Anwaltsprozesse handelt, wenn also der Angeklagte durch einen Rechtsanwalt verteten sein muss. Der Pflichtverteidiger wird ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens vom Staat bezahlt, es ist aber weit weniger, als man als Wahlverteidiger auf der Basis der Gebührenordnung abrechnen darf. Anspruchsvollere und arbeitsintensivere Mandate lassen sich Strafverteidiger auf der Basis einer Honorarvereinbarung vergüten, die eingangs als Dienstvertrag zwischen Mandant und Rechtsanwalt begründet werden. Dabei ist von Bedeutung der Aufwand, die Verfahrensdauer, das strafrechtliche Anspruchsniveau hier bei Mord UND Indizienprozess sowie um den drohenden Freiheitsentzug als einschneidende Lebensänderung.

Da es hier bei erst einmal 28 Verhandlungstagen und 50 Zeugen/Sachverständige um einerseits einen sehr hohen Arbeitsaufwand geht mit andererseits hoher Fehlerquote in der Interpretation zu Lasten des Angeklagten, der Mandant hier schweigt, ggf auf Anraten des Verteidigers, kommen damit tagesfüllende Audgaben auf den Verteidiger zu. Das lässt sich dieser honorieren und vorab zumindest weiträumig anzahlen.
Kann der Angeklagte nicht zahlen, weil er arm ist, kann er so einen erfahrenen und gewieften Verteidiger nicht beauftragen, kein Geld, kein übermäßiger Einsatz, so ist das Leben. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass der hier beauftragte Pflichtverteidiger schlecht sei, schlecht ist, dass er aus dem gleichen Kiez kommt.

Kommt es zum Brispiel zum Freispruch, so ist eine Nebenentscheidung des Strafgerichtes, dass die Kosten des Verfahrens der Staatskasse anheimfallen. Der Pflichtverteiger rechnet ohnehin mit der Staatskasse ab, der Wahlverteidiger rechnet nach Honorarvereinbarung mit dem Mandanten ab, abzüglich dessen, was er von der Staatskasse erstattet bekommt.

Ob und inwieweit die Familie des Angeklagten involviert ist, ggf auch finanziell, ist öffentlich glaube ich unbekannt.

Man wird davon ausgehen müssen, dass die Familie des mutmaßlichen Täters in Aschau ohnehin, egal wie das Verfahren ausgeht, einen schweren Stand hat.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Gast
Danke für deine Ausführungen bezüglich der Verteidigung des TV. Und zu deiner Annahme, die Familie des TV wird es in Aschau ohnehin schwer haben, hoffe ich wirklich inständig, dass dort erwachsen und profesionell damit umgegangen wird. Die Familie kann nichts dafür. Ich hoffe wirklich, dass nicht einfach so getan wird als wäre nichts, sondern dass man auf die Eltern zugeht seitens Gemeindevertreter, Pfarrer , oder ähnliches und dass sich jemand schon bei der Verhaftung von S. bereits um Notfallseelsorger für die Familie gekümmert hat. Ich kenne dieses Aschau , gefühlt kennt dort jeder jeden in dieser Idylle. Laut Presse wurde der TV ja letztes Jahr festgenommen als er unterwegs war, also nicht zu Hause. Ich hoffe wirklich , dass man sich im Vorfeld darum gekümmert hat, dass zeitgleich Notfallseelsorger bei der Familie waren, auch wenn es sie vielleicht gar nicht aus heiterem Himmel getroffen hat. Hier scheinen ja auch noch Geschwister da zu sein die es ja auch betrifft .
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ole Pinelle hat geschrieben: Freitag, 30. Juni 2023, 16:48:30 Nun also ab dem 12.10.2023 mit geplanten 28 Sitzungstagen, 50 Zeugen und 10 Sachverständigen.
Schon interessant wie man noch schlappe 3 Monat Zeit hat. Da sitzt ein noch nicht Verurteilter wegen Indizichen im Knast und alle gehen erstmal in den verdienten Urlaub. Während er 23h am Tag in Isolationshaft sitzt. Bis zum Urteil wird er >15 Monate gesessen sein ... ganz ohne Urteil.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Montag, 03. Juli 2023, 16:20:36 @Gast
Danke für deine Ausführungen bezüglich der Verteidigung des TV. Und zu deiner Annahme, die Familie des TV wird es in Aschau ohnehin schwer haben, hoffe ich wirklich inständig, dass dort erwachsen und profesionell damit umgegangen wird. Die Familie kann nichts dafür. Ich hoffe wirklich, dass nicht einfach so getan wird als wäre nichts, sondern dass man auf die Eltern zugeht seitens Gemeindevertreter, Pfarrer , oder ähnliches und dass sich jemand schon bei der Verhaftung von S. bereits um Notfallseelsorger für die Familie gekümmert hat. Ich kenne dieses Aschau , gefühlt kennt dort jeder jeden in dieser Idylle. Laut Presse wurde der TV ja letztes Jahr festgenommen als er unterwegs war, also nicht zu Hause. Ich hoffe wirklich , dass man sich im Vorfeld darum gekümmert hat, dass zeitgleich Notfallseelsorger bei der Familie waren, auch wenn es sie vielleicht gar nicht aus heiterem Himmel getroffen hat. Hier scheinen ja auch noch Geschwister da zu sein die es ja auch betrifft .
Dieser Gast war Ole Pinelle.

Es ist ja schon ein etwas sehr zweischneidiges Schwert, noch ist der Angeklagte nicht verurteilt, Unschuldsvermutung,
Opferschutz vs Täterschutz, und die vor dem Hintergrund immer größerer Sensationsmache in den Medien, die die Leute anstacheln oder in ihren Vorurteilen bestärken. Was ist, wenn man Sebastian nichts nachweisen kann und muss den Haftbefehl aufheben? Verurteilung ist insoweit easy, weil bestehende Vorurteile bestätigt werden. Schwieriger ist, falls Sebastian freigesprochen werden sollte, weil man ihm nichts nachweisen kann und er kommt auf freien Fuß. Er wird sich dennoch nirgends mehr sehen lassen können, seine Familie vermtl auch nicht. Die Menschen wissen nicht, wie sie mit so etwas umgehen sollen, die Sozialkontrolle ist groß, man kann viel falsch machen.

Aber dass er offenbar bis dato schweigt, lässt zumindest mehr zu, dass er mehr weiß, als ermittelt wurde, wenn er nicht aus Angst schweigt. Immerhin soll er sich in seiner Zeugenaussage ja in Widersprüche verwickelt haben, was sogleich die Frage aufwirft, ob da nicht ein strafrechtliches Verwertungsverbot vorherrscht, wenn man Zeugenaussage nicht scharf von dem Aussageverhalten eines Beschuldigten trennt. Und auch der Besorgnis, dass hier in Ermangelung eines anderen ein Täter "gemacht" wird. Irgendwelche Gründe fürs Schweigen wird es geben, auch wenn er jmd decken will oder unter Druck steht. Wer weiß es schon?

Ich glaube aber auch, dass die mittelbar Beteiligten, die Familien von mutmaßlichem Täter und Opfer sicher betreut werden, so sie dies wünschen.

Im Zweifel aber ist die Justiz kalt und hart, sie interessiert nur, wer es war und wie es geschah, um den Grad der Verwerflichkeit im Hinblick auf das Strafmaß bestimmen zu können.

Für Sebastian ist es vermutlich ein Hammer gewesen, von jetzt auf gleich in ein ganz anderes kaltes Leben geworfen zu werden, nahezu isoliert, was zu seiner Zwangsrealität wurde. Ggf hat er es auch nicht leicht mit den Mitgefangenen, dort lebt auch die Welt der Vorurteile, alles nicht so einfach. Und noch weiß niemand, ob er der Täter ist.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Ole Pinelle
ich sehe das ja auch etwas kritisch, dass hier wohl alle Beteiligten aus der gleichen Gegend kommen. Du setzt dich ja immer dafür ein, dass es besser wäre S. sollte besser einen Rechtsbeistand aus einer anderen Region haben, damit die sich untereinander nicht kennen. Vielleicht ist dieses Misstrauen völlig unbegründet wenn man sich die anderen bekannten Fälle von Herrn Baumgärtl ansieht. Ich finde seine Mandanten sind da sehr gut weggekommen , auch junge Männer wie in diesem Fall hier und Fälle aus der Region. Verstehe ich dich richtig, dass du tatsächlich große Zweifel an der Schuld des TV hast? Sollte Sebastian tatsächlich freigesprochen werden , ins Elternhaus nach Aschau kann er wohl trotzdem nicht mehr, so lange es keinen anderen Täter gibt, wird er für die Aschauer der Täter sein. Und ehrlich gesagt, wir wissen auch gar nicht ob die Eltern dies überhaupt wollen. Kam der entscheidende Tipp nicht aus dem "näheren Umfeld" des Täters? Weiter will ich diesen Gedanken gar nicht spinnen. Würde man sein eigenes Kind verraten oder macht man sich moralisch schuldig wenn man weiß was passiert ist und als Familie schweigt? Ich habe auch einen Sohn und ich kann mir die Frage selber nicht beantworten.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

andi55 hat geschrieben: Montag, 03. Juli 2023, 23:42:22 Ich finde seine Mandanten sind da sehr gut weggekommen ,
Ein Vergewaltiger, der DNA-Spuren hinterließ, schweigt bis zur Verhandlung. Und sein spätes Geständnis wird als taktisch bewertet. Urteil um die acht Jahre.

Der WM-Final-Killer sagt trotz eindeutiger Spurenlag nichts. Bringt ihm fast die vollen 14 Jahre und das Image des Just-for-Fun-Killers. Und somit Risiko von Sicherheitsverwahrung.

In dem Fall hier macht Schweigen Sinn.
andi55 hat geschrieben: Montag, 03. Juli 2023, 23:42:22 Kam der entscheidende Tipp nicht aus dem "näheren Umfeld" des Täters?
Es soll sich um Zeugen des Tatabends handeln. Der Vorteil des Prozesses ist doch, dann müssen die auch aussagen. Spannende Frage ist: Warum haben sie 8 Wochen gewartet?
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@ben
Zeugen des Tatabends könnten auch die Eltern oder Geschwister sein, da er ja dort gewohnt hat !!! Wenn dein Familienangehöriger mit verschmutzter Kleidung und völlig neben der Spur nach Hause kommt, bist du eben auch "Zeuge des Tatabends". Und warum wohl wartet man 8 Wochen mit einer Aussage gegen ein Familienmitglied?? Entweder es wurde daheim bei S. darüber gesprochen und man hat immer und immer wieder versucht ihn dazu zu bringen sich zu stellen oder jeder in der Familie wusste Bescheid und es wurde absolut totgeschwiegen, bis einer nicht mehr konnte und eine Aussage machte. Daher die 8 Wochen! Es kann aber auch ganz anders gewesen sein und der Tipp kam vielleicht aus seinem Arbeitsumfeld, das würde ich auch mal als "näheres Umfeld" bezeichnen. Aber ich tippe eher auf Familie.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

was mich auf die Palme bringt, warum es immer wieder Thema ist , wenn die Leute mit ihren Eltern zusammen wohnen. Ich drücke das bewusst so aus und nicht "er oder sie wohnt noch zu Hause bei den Eltern". Ja verdammt, wo soll denn ein Azubi sonst wohnen mit einem Lehrlingsgehalt???
Kennt ihr den Wohnugsmarkt im Chiemgau? Es wird immer so getan als ob das ein Merkmal von Unselbstständigkeit wäre oder von Unreife wenn junge Menschen mit den Eltern zusammen wohnen, der Grund ist oftmals schlichtweg finanzieller Natur. Und dazu musst du noch nicht mal arm sein. Das ist nicht nur im Chiemgau ein Problem mit dem Wohnungsmarkt sondern fast überall mittlerweile. Eigene Wohnung , gut, aber dann hockst du halt in deiner Wohnung und kannst dir sonst nichts mehr leisten, weder Ausflüge noch Restaurantbesuche, noch Hobbys, noch Auto .
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Dienstag, 04. Juli 2023, 11:02:17 was mich auf die Palme bringt, warum es immer wieder Thema ist , wenn die Leute mit ihren Eltern zusammen wohnen. Ich drücke das bewusst so aus und nicht "er oder sie wohnt noch zu Hause bei den Eltern". Ja verdammt, wo soll denn ein Azubi sonst wohnen mit einem Lehrlingsgehalt???
Kennt ihr den Wohnugsmarkt im Chiemgau? Es wird immer so getan als ob das ein Merkmal von Unselbstständigkeit wäre oder von Unreife wenn junge Menschen mit den Eltern zusammen wohnen, der Grund ist oftmals schlichtweg finanzieller Natur. Und dazu musst du noch nicht mal arm sein. Das ist nicht nur im Chiemgau ein Problem mit dem Wohnungsmarkt sondern fast überall mittlerweile. Eigene Wohnung , gut, aber dann hockst du halt in deiner Wohnung und kannst dir sonst nichts mehr leisten, weder Ausflüge noch Restaurantbesuche, noch Hobbys, noch Auto .
Nicht auf die Palme!
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