MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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HP1 hat geschrieben: Dienstag, 13. Juni 2023, 04:33:09 Mal ganz abseits von Spekulationen um Beziehungen, von denen sonst offenbar keiner wusste, oder etwaige kriminelle Verwicklungen Hannas in Rumänien, oder die Frage, in welcher plausiblen Beziehung zueinander Hanna und der einzige offizielle Verdächtige gestanden haben könnten...

Neben dem häuslichen und sozialen (auch beruflichen) Nahfeld sind es vor allem allgemeine Zusammenkünfte mit "Feierlaune" aka erheblichem Alkoholkonsum, bei denen es immer wieder zu Fällen von Nötigung, versuchten oder vollzogenen sexuellen Übergriffen mit oder ohne Todesfolge kommt. Also deutlich öfter als dass ein (bekannter oder unbekannter) Täter irgendwo im Wald, Parkhaus oder sonstwo den Lauerjäger macht.
Am Rande von Volksfesten, räumliche Umgebung des Nachtlebens - da sind mehr als genug (weit überwiegend männliche) Gestalten unterwegs einzig mit dem Ziel, "was klarzumachen". Für manche funktioniert das ganz gut, die haben "den Dreh raus", aber für die Mehrzahl ist das eher eine fortgesetzt erfolglose Strategie. Und da wird gesoffen, zuerst um sich locker zu machen, dann vielleicht um sich der eigenen Männlichkeit zu versichern (exzessives Saufen wird in weiten Kreisen heroisiert), zuletzt aus Langeweile und Frust, weil (wie meistens, bzw. bei manchen: wie immer) nichts läuft.

Was spricht in Hannas Fall eigentlich gegen so einen Täter, der sich vielleicht zuvor im Club angesprochen hat oder auch nicht, sie kannte oder auch nicht, vielleicht auch nur flüchtig, und ihr draußen gefolgt ist - möglicherweise den Club auch schon früher verlassen hatte und sich bereits an dem Parkplatz befand, dann spontan handelte, als sie auftauchte? Versuchte sexuelle Nötigung/Übergriff, angesichts Gegenwehr/Schreien schlägt die alkoholisierte Selbstsicherheit und Zielstrebigkeit des Täters in Stress und vielleicht Panik um, es kommt zum Totschlag aus Verdeckungsgründen? Das Verbringen des Leichnams in den Bach nichts weiter als ein spontanes Handeln, die Tat soweit "unsichtbar" zu machen, dass er sich unbehelligt entfernen kann, nicht mehr in der Nähe ist, wenn sie gefunden wird?

Die Polizei hat ja nach Möglichkeit die Gäste vollständig ermittelt, in der Bekleidung des Abends antanzen lassen und befragt. Offensichtlich mit dem Ziel, dann anhand Aussagen und Kameraaufnahmen möglichst umfassend zu ermitteln, wer mit wem interagiert hat, wer was gemacht hat, wer sich wie verhalten hat - vor allem innerhalb des Clubs.
Offensichtlich hat sich in dieser Richtung nichts Verwertbares ergeben. Wenn man allerdings berücksichtigt, dass so ein Täter keinesfalls zuvor mit Hanna direkt in Kontakt getreten sein muss, und dass da mit Sicherheit duzende mehr oder weniger alkoholisierte notgeile Geier mit in dieser Richtung potentiell auffälligem Verhalten unterwegs waren, dann bedeutet "kein Ergebnis" mE nicht, dass man das ausschließen könnte.
Volle Zustimmung.

Dabei sollte man nicht vernachlässigen, dass die Behörden der Polizei und Justiz zumindest regional unter Ergebnisdruck stehen, wenn sie 7 Monate lang mit einem außergewöhnlichen Ermittlungsaufwand/Personalaufwand massenweise öffentliche Gelder verbraten und am Ende nichts herauskommt.
Gerade bei so einem Vorfall des allgemeinen lokalen Entsetzens ist es schwierig, am Ende nichts Konkretes in der Hand vorweisen zu können. Man weiß ja, wie schnell sich Vorurteile über die Polizei verbreiten. Doch wenn man nichts hat, dann hat man nichts und dann fängt das beliebte und so oft in die Hose gehende Puzzlespiel mit den Indizien an, wie bereits dargestellt.
Auch aus dem Kachelmann-Strafverfahren wissen wir, wie ein junger Staatsanwalt sich mit dem "Fall seines Lebens" groß in Szene setzen wollte, vom Gericht nicht gestoppt wurde, aber dann erst bei dem Auftreten eines gewieften Verteidigers die Ohren anlegte. Am Ende kam genau das Gegenteil dessen raus, womit man den Angeklagten belastet hatte.
Männer eben, die Tatsane des grünen Tisches, aber bitte nicht mit Fakten auftreten und schon gar nicht vortragen, dass staatliche Sozialkontrolle mit Resozialisationpflicht tatsächlich kriminellen Trainingscamps gleichsteht, in denen labile Charaktere erst richtig auf die schiefe Bahn kommen. Das hat der Staat zu bieten, es ist leider so.

Umsomehr ist von Bedeutung, bei einem Angeklagten ohne konkrete Nachweise und dem dann einsetzenden juristischen ranking um die überzeugendste Wahrscheinlichkeitssicht GANZ genau hinzusehen, ehe man jemandem das Leben versaut.

Dies gerade auch deshalb, weil ja, wie oben angeführt, es durchaus so sein kann, dass Hanna eine Verabredung hatte und versetzt wurde, dort mehr oder minder allein und enttäuscht da saß, so bemerkt und als "Mauerblümchen", welches man incl. alkoholisierter Überschätzung mal versuchen könnte "abzuziehen", dann aber auf unerwarteten Widerstand stieß und sich erkannte, unterdrücken wollte, dass so etwas im Dorf bekannt wird, physische Auseinandersetzung, dabei muss noch nicht einmal eine Tötungsabsicht bestanden haben ......aber das erkläre mal der Polizei.....

Jetzt haben sie erst einmal einen, immerhin, die Leute reden nicht, ob er es war.....großes Fragezeichen.....der Staat muss es nachweisen......der Verteidiger muss bereits sein, sich mit Staatsanwalt und Gericht anlegen zu können, falls sie zu leichtfertig zu belastenden Schlüssen kommen.

Wir werden sehen, was passiert.
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Widasedumi hat geschrieben: Dienstag, 13. Juni 2023, 03:50:14 Ich danke dir für deine Ausführungen zur Situation der Verhaftung bzw. zu den Fragen, die sich Außenstehende stellen, was als tragfähige Indizien der Verhaftung zugrunde liegen könnte.

Die Ermittler werden hoffentlich ermittelt haben, welchen Bekanntheitsgrad, welche Beziehungen, welche Begegnungsfelder zwischen Opfer/Opferfamilie und dem Angeschuldigten und seiner Familie bestanden oder nicht bestanden. Auch, ob es hierin Spannungen oder Antipathien gab?
Also eine enttäuschte Liebe kann m.E. kein Motiv zwischen so ungleichen Personen gewesen sein. Was evtl. gegeben gewesen sein könnte bei Personen mit verschiedenem sozialen Status, dass sich die einen von den anderen vielleicht als nicht ebenbürtig empfunden haben, was ggf. auch auf Selbsteinredung beruhen könnte? Dem müssten dann aber sehr gravierende Vorfälle zugrunde liegen, wofür es Zeugen geben müsste, und wenn dies nur aus Bemerkungen konstruierbar ist. Dafür würde es forensische Psychiater geben, doch auch diese "kochen nur mit Wasser".

Da es im Bayrischen schon einige zu unrecht Inhaftierte gab (Mollath, Ulfi, Fall des Bauern Rupp, fallen mir ein), fände ich einen zweiten, sehr erfahrenen Strafverteidiger auch irgendwie chancenbalancierter.

Meine Gedanken haben eine reine Spekulationsbasis, die völlig irrig sein kann.
Aktuell beschäftigt die Justiz der Fall von Manfred Genditzki, vor ca 13 Jahren wegen Mordes an einer Rentnerin zu "lebenslang" verknackt in einem Indizienprozess. In der Revision entscheidet der BGH die Fehlethaftigkeit des erstinstanzlichen Urteil und gibt den Fall zur Neuverhandlung an das LG München zurück. Dieses verurteilt ihn erneut wegen Mordes, hier hierauf erhobene Revision bestätigt das LG, das Urteil wird rechtskräftig. Er beteuert von Anbeginn seine Unschuld uns sitzt ca 13 Jahre.
Findige Strafverteidiger stellen bei Sichtung der Ermittlungsunterlagen fest, dass es wesentliche Ermittlungslücken zur Bestimmung der Tatzeit gibt und es gibt Gutachter, die belegen können, dass die aufgefundene Leiche der alten Frau in ihrer aufgefundenen Körperlage allein in die volle Badewanne gefallen ist.
Und nun kommt das Schwierigste überhaupt in diesem Metier: ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren gg ein rechtskräftiges Strafurteil. Der Mann wird sofort entlassen ist ist seither wieder auf freien Fuß, zur Zeit wird die Sache zum 3. Mal vor dem LG München mit den neuen Beweismitteln verhandelt, die Aussichten stehen nicht schlecht, dass er freigesprochen wird.

Das soll nur verdeutlichen, wie wichtig es JETZT für Sebastian schon wäre, von guten Strafrechtlern verteidigt zu werden, um ihm ggf dies Odyssee zu ersparen.
HP1
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@Ole Pinelle

Soweit ich weiß beruht die (angebliche) Tatsache, gegen S. lägen nur Indizien vor, auch nur auf der dementsprechenden Äußerung seines Anwalts gegenüber der Presse. Dem ist keinesfalls uneingeschränkt Glauben zu schenken, meine ich. Kaum ein Anwalt würde sich im Vorfeld eines Prozesses dahingehend öffentlich äußern, die Täterschaft seines Mandanten sei erwiesen.
Auch die lange Ermittlungsdauer deutet nicht auf einen fehlenden Tatnachweis hin. Die EB ermitteln Umstände und Hergang so weit, wie es ihnen möglich ist. Das kann schnell gehen oder auch dauern.

Nicht, dass es nicht möglich wäre, dass kein Tatnachweis besteht. Aber davon ausgehen würde ich nicht.
Oder ist das noch anderweitig bestätigt?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ole Pinelle hat geschrieben: Dienstag, 13. Juni 2023, 10:34:25 Aktuell beschäftigt die Justiz der Fall von Manfred Genditzki, vor ca 13 Jahren wegen Mordes an einer Rentnerin zu "lebenslang" verknackt in einem Indizienprozess. In der Revision entscheidet der BGH die Fehlethaftigkeit des erstinstanzlichen Urteil und gibt den Fall zur Neuverhandlung an das LG München zurück. Dieses verurteilt ihn erneut wegen Mordes, hier hierauf erhobene Revision bestätigt das LG, das Urteil wird rechtskräftig. Er beteuert von Anbeginn seine Unschuld uns sitzt ca 13 Jahre.
Findige Strafverteidiger stellen bei Sichtung der Ermittlungsunterlagen fest, dass es wesentliche Ermittlungslücken zur Bestimmung der Tatzeit gibt und es gibt Gutachter, die belegen können, dass die aufgefundene Leiche der alten Frau in ihrer aufgefundenen Körperlage allein in die volle Badewanne gefallen ist.
Und nun kommt das Schwierigste überhaupt in diesem Metier: ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren gg ein rechtskräftiges Strafurteil. Der Mann wird sofort entlassen ist ist seither wieder auf freien Fuß, zur Zeit wird die Sache zum 3. Mal vor dem LG München mit den neuen Beweismitteln verhandelt, die Aussichten stehen nicht schlecht, dass er freigesprochen wird.

Das soll nur verdeutlichen, wie wichtig es JETZT für Sebastian schon wäre, von guten Strafrechtlern verteidigt zu werden, um ihm ggf dies Odyssee zu ersparen.
Danke, Ole Pinelle!
Von dem Fall hörte ich in einem Podcast "Im Visier" RBB ("Badewannenmord" Opfer eine Gertrud). Aber den letzten Stand kannte ich noch nicht.
(Up date! Ist doch wohl nicht "dein Fall" https://www.youtube.com/watch?v=mq60nU6QVE8 - Es dreht sich auch um Tod in einem Bad, aber der Tatort war Berlin und nicht München)
Vielen Dank! Ich bin auch deiner Meinung, dass S. seine Verteidigung verstärken sollte.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Widasedumi hat geschrieben: Dienstag, 13. Juni 2023, 07:21:21 Der Eiskeller hatte offenbar eine hohe Anziehungskraft und hier waren es die jungen Leute. Die Senioren begaben sich in andere Lokale, an die frische Luft oder zu Bett. Aschau ist eine Urlaubsgegend, also wird es auch auswärtige Gäste im Eiskeller oder darum herum gehabt haben.
Ich dachte da gar nicht so sehr an "Senioren", altersmäßig sehe ich da keine Einschränkungen oder auch nur besondere Schwerpunkte. Die Clubs sind voll mit Typen, die nur dort sind, um "jemanden kennenzulernen" (aka Sex). Und ein guter Teil bleibt da von Mal zu Mal völlig erfolglos, einfach weil sich auch angeheiterte Gästinnen einem verklemmten Typen, der sich an der Theke vollaufen lässt, nicht an den Hals schmeißen.
Da ergreift der frustriert-alkoholisierte Heinz dann hier und da die Initiative, meistens bleibts bei einem creepy approach und anschließendem Rückzug, zum Wunden lecken oder das Männlichkeitsempfinden mit einem weiteren harten Getränk wieder herstellen.

Genauso denkbar, jemand mit solchen "Nöten" sucht spät abends den Außenbereich eines Clubs auf, um dort vielleicht eine deutlich angetrunkene Frau abgreifen zu können in der Hoffnung, sie irgendwie zum Sex "überreden" zu können (bei Licht betrachtet Nötigung ohne erhebliche Gegenwehr, Opfer überhaupt nur noch eingeschränkt einwilligungsfähig). Also ohne den Club selbst überhaupt besucht zu haben.

Klingt vielleicht alles phantasievoll, aber genau diese Typen lungern bei so manchen Nachtclubs sichtbar ab Mitternacht oder später im Eingangsbereich herum, deren "Strategie" hat auch einen geläufigen Namen: "Reste ficken". Frag mal jüngere Clubgänger, da weiß jeder sofort, wovon du dabei redest.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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HP1 hat geschrieben: Dienstag, 13. Juni 2023, 12:45:56 @Ole Pinelle

Soweit ich weiß beruht die (angebliche) Tatsache, gegen S. lägen nur Indizien vor, auch nur auf der dementsprechenden Äußerung seines Anwalts gegenüber der Presse. Dem ist keinesfalls uneingeschränkt Glauben zu schenken, meine ich. Kaum ein Anwalt würde sich im Vorfeld eines Prozesses dahingehend öffentlich äußern, die Täterschaft seines Mandanten sei erwiesen.
Auch die lange Ermittlungsdauer deutet nicht auf einen fehlenden Tatnachweis hin. Die EB ermitteln Umstände und Hergang so weit, wie es ihnen möglich ist. Das kann schnell gehen oder auch dauern.

Nicht, dass es nicht möglich wäre, dass kein Tatnachweis besteht. Aber davon ausgehen würde ich nicht.
Oder ist das noch anderweitig bestätigt?
Wir wissen wohl beide, dass der Verteidiger etwas sagen kann oder auch nicht. Nach meiner Erinnerung äußerte sifh der Pflichtverteidiger nach Zustellung der Anklageschrift dahingehen, es werde ein reiner Indizienprozeß werden. Er hat kaum Anlass, in die Irre zu führen. Aber er weiß aus den Ermittlungsakten und dann noch aus der Anklageschrift, dass die Justiz keine Nachweisfakten auf der Pfanne hat, daher Indzien.
Hier ging es nicht darum, ob er vorab etwas erzählt, über was das Gericht im Erkenntnisverfahren erst selbst hinkommen muss, was im übrigen einem strafbaren Parteiverrat gleichkäme und womöglich den Job kosten würde.
Nein, er ließ nur durchblicken, auf was sich die Verfahrensbeteilgten wohl einrichten müssen. Allenfalls lässt dies den Schluss zu, dass sein Mandant weiter schweigen wird, so dass getreu der Amtsermittlungsmaxime der Staat alles lückenlos nachweisen muss.
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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HP1 hat geschrieben: Dienstag, 13. Juni 2023, 13:03:01 Ich dachte da gar nicht so sehr an "Senioren", altersmäßig sehe ich da keine Einschränkungen oder auch nur besondere Schwerpunkte. Die Clubs sind voll mit Typen, die nur dort sind, um "jemanden kennenzulernen" (aka Sex). Und ein guter Teil bleibt da von Mal zu Mal völlig erfolglos, einfach weil sich auch angeheiterte Gästinnen einem verklemmten Typen, der sich an der Theke vollaufen lässt, nicht an den Hals schmeißen.
Da ergreift der frustriert-alkoholisierte Heinz dann hier und da die Initiative, meistens bleibts bei einem creepy approach und anschließendem Rückzug, zum Wunden lecken oder das Männlichkeitsempfinden mit einem weiteren harten Getränk wieder herstellen.

Genauso denkbar, jemand mit solchen "Nöten" sucht spät abends den Außenbereich eines Clubs auf, um dort vielleicht eine deutlich angetrunkene Frau abgreifen zu können in der Hoffnung, sie irgendwie zum Sex "überreden" zu können (bei Licht betrachtet Nötigung ohne erhebliche Gegenwehr, Opfer überhaupt nur noch eingeschränkt einwilligungsfähig). Also ohne den Club selbst überhaupt besucht zu haben.

Klingt vielleicht alles phantasievoll, aber genau diese Typen lungern bei so manchen Nachtclubs sichtbar ab Mitternacht oder später im Eingangsbereich herum, deren "Strategie" hat auch einen geläufigen Namen: "Reste ficken". Frag mal jüngere Clubgänger, da weiß jeder sofort, wovon du dabei redest.
Danke für den "Nachhilfeunterricht", wie man nachts vor Nachtclubs unter Männern verständigt. Das wusste ich nicht, zeigt aber auch, dass das womöglich schon als sozialtypisches Verhalten zumindest bei den Akteuren eingeordnet wird und wie gefährlich es dann auch für eine junge Frau wird, sich nachts gg 0200h allein zu Fuß auf den Heimweg zu machen. Das wirkt ja bei dieser Einstellung Typen vor dem Club wie eine Art Aufforderung, oder?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich hoffe auf einen sehr engagierten Verteidiger für den Angeschuldigten.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ole Pinelle hat geschrieben: Dienstag, 13. Juni 2023, 13:20:43 (...)und wie gefährlich es dann auch für eine junge Frau wird, sich nachts gg 0200h allein zu Fuß auf den Heimweg zu machen.
Das wirkt ja bei dieser Einstellung Typen vor dem Club wie eine Art Aufforderung, oder?
Das weiß ich nicht.
Ich schätze das eher so ein, bzw. habe so beobachtet, dass da alkoholisierte Frauen, die noch in "Feierlaune" zu sein scheinen, zum gemeinsamen Weiterfeiern animiert werden - andere Lokalität oder privat. Auch eher in Gruppen (also sowohl bei den Männern als auch bei den angesprochenen Frauen) als 1:1. Das Ziel, sich möglichst "harmlos"(...) mit den Frauen zu sozialisieren, um sie im weiteren Verlauf der Nacht, ggf. nach weiterem Alkohol, "an der Angel zu haben", ist offensichtlich. Insbesondere, wenn man diesem Publikum am Rande ein bisschen zuhört, z.B. wenn so ein "Andockmanöver" mal wieder null geklappt hat.
Eine Bereitschaft, da einer Frau hinterherzugehen und sie zu überfallen, würde ich da keinesfalls generell annehmen. Aber Frust und Alkohol sind halt auch immer eine gut geeignete Kombination, um maximal Scheiße zu bauen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ist es so dass Frustrierte und Besoffene den Frauen dann hinterherschleichen.
Ich glaub kaum, denn um so eine Tat erfolgreich aus zuführen bedarf es Planung und einen kühlen Kopf
Damit sind aber keine Taten gemeint wo ein Streit ausartet.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich haette an Teilnehmer Frage Forum betreffend: gestern Nacht wollte ich aktuelle Beitraege lesen, daxwurde Seite nicht geladen und Warnhinweis erschien, dass eventuell Unberechtigte sich meiner Daten ermaechtigen wiollen, ist das Euch auch schon passiert?
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Widasedumi hat geschrieben: Dienstag, 13. Juni 2023, 14:07:51 Ich hoffe auf einen sehr engagierten Verteidiger für den Angeschuldigten.
Wo bekommen wir den denn so schnell her und billig sind richtig gute Leute auch nicht.
Widasedumi
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ole Pinelle hat geschrieben: Dienstag, 13. Juni 2023, 22:43:07 Wo bekommen wir den denn so schnell her und billig sind richtig gute Leute auch nicht.
Meine Vernunft meint: Erst mal nichts übers Knie brechen. Ich weiß momentan noch von keinem eklatanten Verteidigungsfehler, und zunächst ist auch das Umfeld des Angeschuldigten am Zuge. Wer "den Finger am Puls der Zeit" hat (meinend: den Zugang zu Prozessbeteiligten), sind akkreditiere Journalisten. Diese haben die Aufgabe, darüber zu wachen, dass es fair zugeht. Da werden doch hoffentlich zwei oder drei dabei sein, die noch Funken eines inneren Gerechtigkeitsempfinden verspüren.
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Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Widasedumi hat geschrieben: Mittwoch, 14. Juni 2023, 03:51:49 Meine Vernunft meint: Erst mal nichts übers Knie brechen. Ich weiß momentan noch von keinem eklatanten Verteidigungsfehler, und zunächst ist auch das Umfeld des Angeschuldigten am Zuge. Wer "den Finger am Puls der Zeit" hat (meinend: den Zugang zu Prozessbeteiligten), sind akkreditiere Journalisten. Diese haben die Aufgabe, darüber zu wachen, dass es fair zugeht. Da werden doch hoffentlich zwei oder drei dabei sein, die noch Funken eines inneren Gerechtigkeitsempfinden verspüren.
Guten Morgen,

unter Strafrechtlern gilt der Grundsatz: eine gute Verteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren (weil der Verteidiger aus den erfolgten Ermittlungen herauslesen kann, ob es Ermittlungslücken gibt, die dem Angeklagten dienen oder schaden. Aber er hat frühzeitig Kenntnis davon und kann Lücken oder Fehler in seine Strategie mit einbauen, ggf aber auch frühzeitig intervenieren). Uns alle beschäftigt dieser Fall, insbesondere wohl auch daher, weil nichts erwiesen ist und weil jeder interessiert ist zu wissen, was wirklich geschah.

Übers Knie bricht hier niemand etwas. Über etwaige Verteidigungsfehler erhält die Öffentlichkeit, nicht einmal etwaige Journalisten Kenntnis, eklatante Verteidigungsfehler beeinflussen das Verteidigungsergebnis - der Fall Genditzki lässt grüßen.

Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass Journalisten im Zweifel Einfluss nehmen können auf den Verlauf von Strafverfahren, da nützt auch eine Akkreditierung nichts. Meist handelt es sich um solche, je nach Arbeitgeber, die sich schwerpunktmäßig um solche Verfahren kümmern, evtl mal eine Jura-Vorlesung besucht haben, nicht aber vertraut sind mit den größeren Tiefen des geltenden Strafrechts. Wir wissen ja auch, dass sich Journalismus sehr gewandelt hat in Richtung Sensationsmache, aber hin und wieder gibt es noch juristisch vorgebildete.

Nein, gerade in diesem strafrechtlich sehr sensiblen Indizienfall mit "1000" anderen denkbaren Sachverhalten geht es darum, in den "Automatismus" der juristischen Mühle ggf sofort Steine zu werfen und da geht es um hohe Wirksamkeit, Beispiel: Kachelmann-Prozess nach Verteidigerwechsel, das war wie Tag und Nacht. Und da geht es auch stark um das geweilige Prozessrecht JGG oder StPO.

Viel Grüße und happy day 🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️
Widasedumi
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Vielen Dank, Ole Pinelle,
für deine Verfahrenskenntnisse im Strafrecht. Normalerweise muss die Polizei auch die entlastenden Punkte ermitteln. Das ist theoretisch eine hehre Forderung. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ich bin leider mit meinem Latein am Ende, was man hier tun könnte. Dem jungen Mann wünsche ich, dass sich die Wahrheit durchsetzt, die am längeren Hebel sitzt. Was mich aber ein bisschen irritiert. Wenn jemand unschuldig ist und nichts zu verbergen hat, warum schweigt er dann? Schweigen ist zwar sein gutes Recht. Aber er ist ja nicht gezwungen zum Schweigen. Schweigen signalisiert halt, dass er was zu verbergen hat, auch wenn es nicht so ist.
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Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Widasedumi hat geschrieben: Mittwoch, 14. Juni 2023, 11:12:49 Vielen Dank, Ole Pinelle,
für deine Verfahrenskenntnisse im Strafrecht. Normalerweise muss die Polizei auch die entlastenden Punkte ermitteln. Das ist theoretische eine hehre Forderung. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Ich bin leider mit meinem Latein am Ende, was man hier tun könnte. Dem jungen Mann wünsche ich, dass sich die Wahrheit durchsetzt, die am längeren Hebel sitzt. Was mich aber ein bisschen irritiert. Wenn jemand unschuldig ist und nichts zu verbergen hat, warum schweigt er dann? Schweigen ist zwar sein gutes Recht. Aber er ist ja nicht gezwungen zum Schweigen. Schweigen signalisiert halt, dass er was zu verbergen hat, auch wenn es nicht so ist.
Danke, das mit dem Schweigen des Angeklagten wird in der Regel mit dem Verteidiger abgesprochen und bevor kein Verteidiger bestellt oder bauftragt wurde, sagt man jedenfalls nichts, um zu verhindern, dass einem da letztlich etwas in den Mund gelegt wird.
Auch wenn ein Mandant sprachlich unbeholfen ist, verwirrt oder zu emotional etc etc, also immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass sich ein Angeklagter missverständlich/nicht eindeutig äußert und sich darüber ggf verfängt in Widersprüchlichkeiten und sich dann "um Kopf und Kragen redet, wenn man das erkennt als schützender Verteidiger, sagt man er sole sich persönlich gar nicht äußern, das übernehme ggf die Verteidigung oder es werden schriftliche Erklärungen vorgelegt.
Ich gehe davon aus, dass Sebastian strafrechtlich nicht vorbelastet ist, wohl jedenfalls nicht einschlägig, also wird er über die Verhaftung quasi ankündigungslos von seiner Welt in eine diametral entgegengesetzte Welt befördert. Zudem ist noch nicht bekannt, ob er sich entwicklungsmäßig auf der Höhe seines Alters befindet, was mit ausschlaggebend ist, welche Verfahrensordnung angewendet wird, JGG oder StPO.

Wenn in einem Fall bis zur Erhebung der Anklage nichts erwiesen ist, kein Täter, kein Tatablauf, keine Schuld, quasi nichts und das LG Traunstein den Fall strafrechtlich, unabhängig von dem Ergebnis der Staatsanwaltschaft, prüft, sagt man in der Sache sowieso nichts, weil man noch nicht weiß, ob das Hauptverfahren gg Sebastian überhaupt eröffnet wird und wenn, ob das LG die Ermittlungsergebnisse im Hinblick allenfalls als Totschlagsverdacht einordnet. Hier "quatscht" man bewusst nicht dazwischen in der Hoffnung, dass der zu verhandelnde Vorwurf strafrechtlich schwächer ist und weil man die eigenen Pfeile der Verteidigung nicht ungenutzt verschießt.

Das Schweigen könnte, KÖNNTE, aber auch den Hintergrund haben, dass Sebastian jemanden deckt, also nicht reinreißen will, er nichts direkt mitbekommen hat, aber womöglich "vom dörflichen Buschfunk" hörte, wer zum wichtigen Zeitpunkt auf Hanna traf und er diese Person/diese Personen näher kennt. Er ist angeklagt, auch dann darf er schweigen.

Oder er war es, vorsätzlich, fahrlässig, und dann sagt man natürlich gar nichts, der Staat muss es allein herausfinden.

Ansonsten folge ich Dir auch insoweit, dass ich denke, bis zum ggw Zeitpunkt nach Erhebung der Anklage ist hier eigentlich alles ausgetauscht und gegeneinander abgewogen worden.
Die einzige Neuigkeit ist, ob es bei der Untersuchung des Handys von Hanna noch enträtselbare Informationen gibt, die weitere Hinweise auf den Sachverhaltsablauf dieser Straftat gibt. Und ob diese Sebastian be- oder entlasten.

Nochmals happy day 🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️🙋🏻‍♂️
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wer kommt eigentlich darauf, dass es Familienfehde gibt?..Weiss hier jemand mehr wie die anderen? Vorallem warum???
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Denke aber nicht, dass das Ausloeser fuer Gewalttat war...ist das Tatsache,dass die Familien Woerndl/ T---- im Clinch lagen?
Zuletzt geändert von z3001x am Donnerstag, 15. Juni 2023, 10:36:49, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Keine Klarnamen, wie oft noch
Ole Pinelle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast hat geschrieben: Mittwoch, 14. Juni 2023, 23:50:01 Denke aber nicht, dass das Ausloeser fuer Gewalttat war...ist das Tatsache,dass die Familien Woerndl/ T---- im Clinch lagen?
Ich habe noch nirgends gelesen, dass es zwischen diesen beiden Familien Probleme gab oder gibt, aber any how, wenn es so war, entsteht dadurch ja kaum eine Rechtfertigung für eine Tötung, wir sind ja dort in in Sizilien oder Kalabrien.

Falls diese Familien in clinch miteinander liegen sollten, KÖNNTE es natürlich sein, wenn Sabastian mit dem Opfer überhaupt zusammentraf, dass man sich ggs unschöne Dinge an den Kopf warf, Eitelkeit, Familienehre, pipapo, und dass sich das dann aufschaukelte und eskalierte.

Aber auf gleicher Höhe gibt es immer noch "1000" andere Möglichkeiten, was wirklich geschah. Der 1. Rechtszug vor dem LG Traunstein ist ein sog. Erkenntnisverfahren, zentral mit einer Beweisaufnahme, und da wird alles was verfügbar ist, zur Sprache kommen. Dann versucht man daraus ein Bild zusammenzusetzen und man wird sehen, ob die entscheidenden Puzzle-stücke dabei sind oder fehlen. Und natürlich diese vage Geschichte der Erkenntnis über Indizien/Annahmen etc., subjektiv nie trennbar von den Wesensmerkmalen der Persönlichkeiten, die das zu entscheiden haben.
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