MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Das Problem dabei ist, dass die Mehrzahl der Beobachter wohl davon ausgeht, dass die Leiche auf einem verfallenen Gelände (Lost Place) versteckt und dann getarnt wurde, und nicht etwa mit einem Gespann aus Iveco-Transporter und Anhänger 16 Baustahlmatten, 11 Rasengittersteine, 250 Meter Stacheldraht und 8 Bauzäune in den Wald gekarrt wurden, um dort unter den Augen von Gassigehern und Reitern mitten im Naturschutzgebiet eine falsche Baustelle anzulegen.
Die Polizei kann aber nicht zulassen, dass öffentlich organisiert auf Lost Places gesucht und Hausfriedensbruch begangen wird.
Weder die Familie noch Presse oder Polizei können verantworten, dass da einem arglosen Helfer das Dach auf den Kopf fällt, er durch morsche Dielen in den Keller stürzt oder sich auch nur eine Platzwunde an einem losen Moniereisen holt. Zudem bleibt es Hausfriedensbruch, da kann die Polizei vielleicht selber suchen, aber keine Amateure einspannen.
Also sucht man eben mitten im NSG.
Die Polizei kann aber nicht zulassen, dass öffentlich organisiert auf Lost Places gesucht und Hausfriedensbruch begangen wird.
Weder die Familie noch Presse oder Polizei können verantworten, dass da einem arglosen Helfer das Dach auf den Kopf fällt, er durch morsche Dielen in den Keller stürzt oder sich auch nur eine Platzwunde an einem losen Moniereisen holt. Zudem bleibt es Hausfriedensbruch, da kann die Polizei vielleicht selber suchen, aber keine Amateure einspannen.
Also sucht man eben mitten im NSG.
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Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Die Verteidiger des Verurteilten haben Revision eingelegt und inzwischen auch begründet.
Bis zu einer Entscheidung über die Revision kann es zwei Jahre dauern.
Derweil sucht die Familie weiter nach der Leiche von KM.
Interessant, dass als Leichenversteck der Großraum Hannover vermutet wird.
Bis zu einer Entscheidung über die Revision kann es zwei Jahre dauern.
Derweil sucht die Familie weiter nach der Leiche von KM.
https://regionalheute.de/revision-im-mo ... 668693819/Die Bevölkerung wird darum gebeten die Augen aufzuhalten. Vor allem in alten und verlassenen Gebäuden, Bunkern, Ruinen und Höhlen. Insbesondere der Großraum Hannover sei aufgrund der gesamten Ermittlungsergebnisse der Sonderkommission als ein mögliches Ablage-Gebiet zu betrachten.
Interessant, dass als Leichenversteck der Großraum Hannover vermutet wird.
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Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Eine zunächst Erfolg versprechende Suche der Familie blieb leider erfolglos.
https://www.harzkurier.de/article236949 ... opfer.html
https://www.harzkurier.de/article236949 ... opfer.html
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Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Es gab noch eine andere Suchaktion eines sog. Freelancers, der den in einem Gewässer versenkten Leichnam von Herrn Manczak zu finden vorgab. Ich habe mich nur deshalb an ihn erinnert, weil er im Fall Hanna Wörndl darstellte, dass die Polizei auf dem Holzweg wäre. Er sei auch in Kontakt mit der Polizei, doch würde seinen Ermittlungen nicht der angemessene Respekt entgegengebracht werden. Deshalb erinnerte ich mich an sein Vorhaben, womit er, wenn ich mich recht erinnere, sogar die Polizei Goslar i.S. Entdeckung von Herrn Manczak interessieren konnte. Aber rausgekommen ist anscheinend nichts.
Irrtumsvorbehalt
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Nachdem die oberste Zensurbehörde bei Allesmist nun endgültig jede Diskussion über das Bananenurteil im Fall Manczak verboten hat
sollten sich alle rechtschaffenen Freidenker hier versammeln und mit und über rechtsstaatliche Grundsätze weiterdiskutieren!Die Debatte über das Urteil wird jetzt bitte eingestellt, denn sie führt hier allein schon aufgrund der augenscheinlichen Unkenntnis der Bedeutung "nicht rechtskräftig" wie auch der "freien richterlichen Beweiswürdigung" ins Off Topic.
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Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Ich finde, dass die Berichterstattung zu diesem Fall, wie auch das nicht rechtskräftige Urteil bedenklich sind.
Eine Strategie der Verteidigung im Prozess war, das K. Manczak eventuell gar nicht tot ist. Er ist bis heute auch noch nicht offiziell z.b. durch ein rechtskräftiges Urteil für tot erklärt worden.
Noch während des Prozesses hat die Presse die Ehefrau des Vermissten als "Witwe" bezeichnet.
Kopfzeile:
"mordfall-manczak-witwe-erscheint-nach-affaere-mit-angeklagtem-vor-gericht"
und dann im Text:
"Die Witwe und ihre Söhne erschienen heute ebenfalls vor Gericht - als Nebenkläger."
Quelle:https://regionalheute.de/mordfall-mancz ... 637747094/
Die Bezeichnung "Witwe" ist schlichtweg falsch und torpediert die Verteidigung. Man muss sich die Frage stellen ob unter diesen Umständen noch ein fairer Prozess möglich war.
Nachdem das Gericht nun nach massiver Fristüberschreitung die Urteilsbegründung erstellt hat, ist der Fall in Revision gegangen.
Zwischenzeitlich (Karten Manczak ist immer noch nicht rechtskräftig für tot erklärt gibt es weitere Artikel dieser Tendenz:
"Die Hoffnung bei der Witwe ist groß, endlich, nach eineinhalb Jahren des Suchens, den Leichnam ihres Mannes zu finden...."
"jetzt bereue ich, letztes Jahr nicht gleich die Polizei gerufen zu haben“, erklärt sie der Witwe."
Quelle:https://www.braunschweiger-zeitung.de/s ... opfer.html
Und die Goslarsche weiß am 27.12.2022 zu Berichten:
"Für die Witwe und die beiden Söhne des mutmaßlichen Mordopfers Karsten Manczak....."
Ich bin der Meinung man sollte, auch als Reporter, bei der Wahrheit bleiben.
Eine Strategie der Verteidigung im Prozess war, das K. Manczak eventuell gar nicht tot ist. Er ist bis heute auch noch nicht offiziell z.b. durch ein rechtskräftiges Urteil für tot erklärt worden.
Noch während des Prozesses hat die Presse die Ehefrau des Vermissten als "Witwe" bezeichnet.
Kopfzeile:
"mordfall-manczak-witwe-erscheint-nach-affaere-mit-angeklagtem-vor-gericht"
und dann im Text:
"Die Witwe und ihre Söhne erschienen heute ebenfalls vor Gericht - als Nebenkläger."
Quelle:https://regionalheute.de/mordfall-mancz ... 637747094/
Die Bezeichnung "Witwe" ist schlichtweg falsch und torpediert die Verteidigung. Man muss sich die Frage stellen ob unter diesen Umständen noch ein fairer Prozess möglich war.
Nachdem das Gericht nun nach massiver Fristüberschreitung die Urteilsbegründung erstellt hat, ist der Fall in Revision gegangen.
Zwischenzeitlich (Karten Manczak ist immer noch nicht rechtskräftig für tot erklärt gibt es weitere Artikel dieser Tendenz:
"Die Hoffnung bei der Witwe ist groß, endlich, nach eineinhalb Jahren des Suchens, den Leichnam ihres Mannes zu finden...."
"jetzt bereue ich, letztes Jahr nicht gleich die Polizei gerufen zu haben“, erklärt sie der Witwe."
Quelle:https://www.braunschweiger-zeitung.de/s ... opfer.html
Und die Goslarsche weiß am 27.12.2022 zu Berichten:
"Für die Witwe und die beiden Söhne des mutmaßlichen Mordopfers Karsten Manczak....."
Ich bin der Meinung man sollte, auch als Reporter, bei der Wahrheit bleiben.
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
ExilHarzer hat hier einen guten Punkt mit der schludrigen und tendenziösen Berichterstattung in den Medien. Man kann mit einem gewissen Recht behaupten, dass dadurch einer Vorverurteilung zumindest Vorschub geleistet wurde, bevor das eigentliche Urteil erging.
Und auch dieses Urteil steht auf dünnem Eis. Es gibt keine Leiche und kein Geständnis, sondern nur eine äußerst dünne Indizienkette. Schauen wir uns diese genauer an. Die angeblichen 12 Indizien wurden freundlicherweise vom User Tiergarten im Parallelforum Allesmist zusammengetragen.
Ich hatte in der Vergangenheit aber wiederholt dargelegt, dass dieses Interesse aus meiner Sicht erstens bei weitem nicht ausreicht, dann auch als Mordmotiv herzuhalten und zweitens ohne psychologisches Gutachten auch nicht wirklich klar ist, wieso ein 50jähriger nach einer gescheiterten Ehe einen Mord begehen würde, um in eine Patchworkfamilie einzutreten.
Das Fehlen eines solchen Gutachtens halte ich für ein großes Problem.
Welches Taxi wann mit welchem Handy gerufen wurde, blieb bis zum Schluss unklar. Ein Nachweis des Handys in der Funkzelle konnte nicht erbracht werden. Der Taxifahrer in Hannover konnte nicht ermittelt, die Fahrt nicht bewiesen werden. Der Taxifahrer aus Salzgitter konnte G nicht identifizieren, obwohl man sich angeblich die Fahrt über angeregt über Fußball unterhalten hatte.
Ob ein Angriff auf dem Friedhof oder noch an einem anderen Ort geplant war, wissen wir nicht.
In der Tat ist die Unerklärbarkeit dieses Parkens der Hauptgrund, weshalb ich mangels Alternativen letztendlich doch an Gs Schuld glaube.
Wenn schon in der unmittelbaren Nachbarschaft Gs in Othfresen ein Verrückter die Polizei mit einer Armbrust bedroht hat, finde ich es auch nicht so abwegig, sich im eigenen Interesse danach zu erkundigen. Wenn man dann ahnt, dass einem ein Strick daraus gedreht werden könnte, fände ich es auch verständlich, die Suche löschen zu wollen.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/kr ... -99-491275
Zu den angeblich bei eBay gekauften Bauzäunen tauchte erst lange nach dem Urteil (!) plötzlich ein Überwachungskamera-Video aus Bitterfeld im Netz auf. Warum eigentlich?
Zu den anderen Materialien wurde lediglich aus dem Prozess überliefert, dass Zeugen in der Nachbarschaft gefragt wurden, ob sie Baumaterialien gesehen hätten.
Meines Wissens wurde hier nichts aufgeklärt, nichts bewiesen und auch nichts in die Urteilsbegründung übernommen. Nicht einmal die Theorie der Fakebaustelle wurde nach Anklageerhebung je wieder erwähnt, bis sie plötzlich kurz vor Ende des Prozesses noch einmal - nun zusammen mit Bienenstöcken - in dem Flugblatt der Ms, nicht aber in offiziellen behördlichen Erklärungen, noch einmal auftauchte.
Alles in allem frage ich mich primär, warum die Verteidigung nicht die äußerst dürftige Beweisführung attackiert hat, anstatt auf ein halbes Dutzend bestenfalls wohlmeinende Augenzeugen zu setzen, die KM trotz mutmaßlicher schwerer Verletzungen einige Tage später quietschvergnügt unter teils bizarren Umständen (Raucher, Motorradkluft ohne Motorrad,...) gesehen haben wollen.
Und auch dieses Urteil steht auf dünnem Eis. Es gibt keine Leiche und kein Geständnis, sondern nur eine äußerst dünne Indizienkette. Schauen wir uns diese genauer an. Die angeblichen 12 Indizien wurden freundlicherweise vom User Tiergarten im Parallelforum Allesmist zusammengetragen.
Wirklich viel wissen wir darüber nicht, das war wohl Gegenstand des Tages, der der Öffentlichkeit vorenthalten wurde. Fakt scheint zu sein, dass G wohl gern eine Trennung der Ehefrau von KM gesehen hätte und interessiert war, mit ihr eine festere Bindung einzugehen.1. MG hatte ein Motiv (angestrebtes offizielles Verhältnis mit der Frau seines Freundes).
Ich hatte in der Vergangenheit aber wiederholt dargelegt, dass dieses Interesse aus meiner Sicht erstens bei weitem nicht ausreicht, dann auch als Mordmotiv herzuhalten und zweitens ohne psychologisches Gutachten auch nicht wirklich klar ist, wieso ein 50jähriger nach einer gescheiterten Ehe einen Mord begehen würde, um in eine Patchworkfamilie einzutreten.
Das Fehlen eines solchen Gutachtens halte ich für ein großes Problem.
Das stimmt wohl, ist moralisch fragwürdig, aber vermutlich weniger fragwürdig als der Ehebruch an sich und wahrscheinlich nicht einmal strafbar. Als Indiz für Mord völlig abwegig.2. Er hat zuvor mit diversen Aktionen versucht, die Ehe auseinander zu treiben.
Diese Unterschlagung und Identitätsdiebstahl sind strafbar und für sich allein ein Grund, Daten zu verwischen, nicht mit den Behörden zu kooperieren und die Aussage zu verweigern. Seltsamerweise wurde zu dieser nachweisbaren Straftat in der Urteilsbegründung anscheinend nichts gesagt, geschweige denn ein Strafmaß ausgesprochen.3. Er hat sich mit Hilfe eines gefundenen Ausweises ein Zweithandy besorgt, das er gezielt zur Vorbereitung und Ausführung der Tat nutzte (u.a. Taxianrufe nach Verbringung des Caddys).
Welches Taxi wann mit welchem Handy gerufen wurde, blieb bis zum Schluss unklar. Ein Nachweis des Handys in der Funkzelle konnte nicht erbracht werden. Der Taxifahrer in Hannover konnte nicht ermittelt, die Fahrt nicht bewiesen werden. Der Taxifahrer aus Salzgitter konnte G nicht identifizieren, obwohl man sich angeblich die Fahrt über angeregt über Fußball unterhalten hatte.
Das ist möglich, allerdings haben wir hier rauf und runter diskutiert, dass gerade wegen der Ortskenntnisse klar sein musste, dass dieser Ort viele Risiken birgt. Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, dass ich ihn aus einer Vielzahl von Gründen für so ungeeignet halte, dass es für mich eher ein entlastendes Argument ist. Bei sorgfältiger Planung würde ein rationaler Täter diesen Ort nicht wählen.4. MG kannte sich bestens am Tatort und mit den Gewohnheiten von KM (extrem frühes Aufstehen) aus und machte sich dies zunutze.
Ob ein Angriff auf dem Friedhof oder noch an einem anderen Ort geplant war, wissen wir nicht.
Das stimmt, ist aber bei wenig geselligen Singles ein generelles Problem und daher ein sehr schwaches Indiz.5. MG hatte Zeit (dienstfrei) und kein Alibi.
Warum er sich den besorgte, insbesondere für vier Tage inklusive Wochenende, aber wenig damit fuhr, wissen wir nicht. Die lange Standzeit am Tatort ist wohl das stärkste Indiz überhaupt, die Planung dagegen so hirnrissig, dass ein rationaler Täter das niemals planen würde.6. Er besorgte sich zur Tarnung eigens einen Mietwagen, der dann von Zeugen auch zur Tatzeit in unmittelbarer Tatortnähe gesehen wurde.
In der Tat ist die Unerklärbarkeit dieses Parkens der Hauptgrund, weshalb ich mangels Alternativen letztendlich doch an Gs Schuld glaube.
Es kann genauso gut sein, dass er der im Schützenverein aktiven Familie M und insbesondere dem jüngeren Sohn ein schönes Geschenk zum 18. Geburtstag machen wollte (Führerschein) und sich das aufgrund der Entwicklung anders überlegte und das Geld auf eine unsaubere Art zurück holte.7. MG besorgte sich mit einer Pistolenarmbrust eine Waffe und erkundigte sich im Internet nach deren Wirkung auf Menschen.
Wenn schon in der unmittelbaren Nachbarschaft Gs in Othfresen ein Verrückter die Polizei mit einer Armbrust bedroht hat, finde ich es auch nicht so abwegig, sich im eigenen Interesse danach zu erkundigen. Wenn man dann ahnt, dass einem ein Strick daraus gedreht werden könnte, fände ich es auch verständlich, die Suche löschen zu wollen.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/kr ... -99-491275
So offenkundig ist das wohl nicht, siehe 3.8. Er brachte den Caddy, mit dem er KM abtransportierte, offenkundig zum Expogelände nach Hannover ( von dort und vom Bahnhof Salzgitter am Tatmorgen Anrufe nach Taxen mit seinem Zweithandy).
Für jemanden, der in dem Haushalt ein und ausging, völlig wertlos. Er braucht nur mal den im Weg herumstehenden Rucksack beiseite gestellt zu haben. Die Aussage des Sohnes, er habe nie Zugang zu dem Rucksack gehabt, ist aufgrund der Umstände unglaubwürdig. Schließlich muss der Rucksack ja auch am 13. April über Nacht in der Küche gestanden haben.9. Am Rucksack eines der Söhne von KM, den der Täter aus dem Haus mitgenommen und im Caddy hinterlassen hatte, befand sich DNA von MG.
Was beweist das?10. Das Nachtatverhalten: MG verhielt sich bei der Aufklärung des Falles passiv bis bremsend, nahm aber im Haus von KM dessen Platz am Tisch ein und veranstaltete sogar eine Geburtstagsfeier.
Siehe 3. und 7.11. MG versuchte Spuren zu beseitigen (Lösung von Daten in Handys und PC, ominöse Vertuschung der Armbrust-Bestellung Wochen später).
Zu den Baumaterialien gab es von Anfang an Widersprüche in der angeblichen Menge, die laut StA Wolters "den fortschreitenden Ermittlungen" geschuldet waren.12. MG bestellte Baumaterialien, deren Nutzung bis heute nicht geklärt ist (Verdacht, dass sie zur Beseitigung der Leiche verwandt worden sein könnten, bislang nicht ausgeräumt.
Zu den angeblich bei eBay gekauften Bauzäunen tauchte erst lange nach dem Urteil (!) plötzlich ein Überwachungskamera-Video aus Bitterfeld im Netz auf. Warum eigentlich?
Zu den anderen Materialien wurde lediglich aus dem Prozess überliefert, dass Zeugen in der Nachbarschaft gefragt wurden, ob sie Baumaterialien gesehen hätten.
Meines Wissens wurde hier nichts aufgeklärt, nichts bewiesen und auch nichts in die Urteilsbegründung übernommen. Nicht einmal die Theorie der Fakebaustelle wurde nach Anklageerhebung je wieder erwähnt, bis sie plötzlich kurz vor Ende des Prozesses noch einmal - nun zusammen mit Bienenstöcken - in dem Flugblatt der Ms, nicht aber in offiziellen behördlichen Erklärungen, noch einmal auftauchte.
Alles in allem frage ich mich primär, warum die Verteidigung nicht die äußerst dürftige Beweisführung attackiert hat, anstatt auf ein halbes Dutzend bestenfalls wohlmeinende Augenzeugen zu setzen, die KM trotz mutmaßlicher schwerer Verletzungen einige Tage später quietschvergnügt unter teils bizarren Umständen (Raucher, Motorradkluft ohne Motorrad,...) gesehen haben wollen.
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
papaya hat geschrieben: ↑Sonntag, 01. Januar 2023, 23:52:24 Meines Wissens wurde hier nichts aufgeklärt, nichts bewiesen und auch nichts in die Urteilsbegründung übernommen.
Alles in allem frage ich mich primär, warum die Verteidigung nicht die äußerst dürftige Beweisführung attackiert hat, anstatt auf ein halbes Dutzend bestenfalls wohlmeinende Augenzeugen zu setzen, die KM trotz mutmaßlicher schwerer Verletzungen einige Tage später quietschvergnügt unter teils bizarren Umständen (Raucher, Motorradkluft ohne Motorrad,...) gesehen haben wollen.
Wirklich aufgeklärt ist kaum etwas.
-Keine Leiche
- Kein erwiesener exakter Tatzeitpunkt
-Keine erwiesene Todesart
-Die Menge des im Garten gefundenen Blutes konnte nicht bestimmt werden
-Keine erwiesene Tatwaffe
-Bis dato kein bekanntes Gutachten zu den gefundenen Blutmengen/Ableben von Karsten Manczak. Das Gericht "geht einfach davon aus".
-Nicht genau verifizierbare Fahrzeugbewegungen (zeitlich)
-Totschlag/Körperverletzung oder sonstwas ist auch nicht auszuschließen
Das ganze lässt sich munter durch sehr viele weitere Punkte fortsetzen.
@papaya fragt zu recht nach der Strategie der Verteidigung, ich verstehe sie auch nicht.
Allerdings zeigt sie sehr große Versäumnisse in den Ermittlungen auf. Fast so, als ob man sich frühzeitig nur auf G. als Täter festgelegt und nur noch in diese Richtung ermittelt hat.
Dass würde das Vorgehen der Verteidiger zumindest irgendwie erklären.
Ich selbst bin der Meinung, das G. der Täter ist. Das darf ich als Privatperson auch.
Als Gericht ist das differenzierter zu sehen, das Urteil und auch die ganzen Ermittlungen/der Prozess sind in meinen Augen eine Katastrophe.
Ich finde man darf das Urteil ruhig in Frage stellen. Von Moral kann aufgrund der menage im Vorfeld ohnehin keine rede sein.
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
ExilHarzer listet zu Recht eine ganze Liste gravierender Mängel in den Ermittlungen und der Beweisführung auf.
Noch einige Ergänzungen dazu, dass das Gericht offenbar keinerlei Fachgutachten bestellt hat. Niemand hat fachkundig beurteilt, ob die Menge des im Garten und im Caddy vorgefundenen Blutes unzweifelhaft den Tod der blutenden Person nach sich gezogen hat.
Wurden wirklich 3 Liter (!) gefunden?
Karsten Ms Vereinskamerad Rainer Rost erzählt im brisant - Beitrag (ab 1:20)
Selbst Staatsanwalt Wolters räumte vor dem Prozess ein:
Ist dies wirklich "ohne vernünftige Zweifel" gegeben? Und kann ein Gericht aus medizinischen Laien das ohne Hinzuziehen eines Fachgutachters entscheiden?
Hinzu kommt, dass auch das Mordmotiv nicht überzeugt und es befremdet, dies - offenbar von einem der Richter - in bester Stammtischsprache als "er musste weg" zusammengefasst zu sehen.
Nach eigener Aussage von Frau M. hatte sie niemals die Absicht, ihren Mann für G. zu verlassen und letzteren zu heiraten. Dies war G. auch bewusst. Dennoch einen Mord auf den Verdacht hin zu begehen, sie werde sich das dann vielleicht anders überlegen, ist absurd und verrückt.
Ein psychiatrisches Gutachten zu möglichen Beweggründen und der Schuldfähigkeit von G. wurde jedoch auch nicht erstellt. KM musste halt weg.
All das ist haarsträubend und kann dem gesunden Menschenverstand nach nicht vor einer Revision am Bundesgerichtshof (BGH) bestehen.
Es sei übrigens noch angemerkt: selbst wenn der BGH wider Erwarten das Urteil letztinstanzlich bestätigen würde, ist dieser auch im deutschen Rechtssystem nicht unfehlbar wie der Papst.
Für solche Fälle, die sich im Zusammenwirken von Menschen leider nie völlig ausschließen lassen, kennt der Rechtsstaat das Wiederaufnahmeverfahren.
Beispiele unschuldig Verurteilter sind etwa die Angehörigen von Rudolf Rupp, sowie Gustl Mollath und Harry Wörz:
Ob G tatsächlich unschuldig im besten Sinne ist (das glaube ich als Privatperson auch nicht), oder ihm lediglich ein Mord mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht nachgewiesen werden kann, ist dabei unerheblich. Hier geht es um den fundamentalen Grundsatz unseres Rechtsstaats "in dubio pro reo".
Im Zweifel gilt es damit als "besser", einen Mörder nicht zu bestrafen, als einen Unschuldigen hinter Gitter zu bringen.
Noch einige Ergänzungen dazu, dass das Gericht offenbar keinerlei Fachgutachten bestellt hat. Niemand hat fachkundig beurteilt, ob die Menge des im Garten und im Caddy vorgefundenen Blutes unzweifelhaft den Tod der blutenden Person nach sich gezogen hat.
https://link.springer.com/chapter/10.10 ... -91299-3_4Die tödliche Menge wird für Erwachsene auf 2,5–3 Liter oder 1/13 des Körpergewichtes angegeben, was etwa der halben Gesamtblutmenge entspricht.
Wurden wirklich 3 Liter (!) gefunden?
Karsten Ms Vereinskamerad Rainer Rost erzählt im brisant - Beitrag (ab 1:20)
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... os_YRyx54OIrgendwo war ein bisschen Blut, sagt man.
Selbst Staatsanwalt Wolters räumte vor dem Prozess ein:
https://regionalheute.de/mord-ohne-leic ... 621512379/"Für eine Verurteilung muss das Gericht ohne vernünftige Zweifel von der Schuld des Angeklagten ausgehen, was natürlich beinhaltet, dass das Gericht auch der Überzeugung sein muss, dass das Opfer tatsächlich tot ist. Am einfachsten kann man diese Überzeugung natürlich gewinnen, wenn es eine Leiche gibt. Aber auch ohne Leiche kann das Gericht natürlich vom Tod des Opfers überzeugt sein, wenn beispielsweise so viel Blut des Opfers gefunden worden ist, dass ein Überleben medizinisch nicht möglich ist oder wenn sie Körperteile oder Organe wie Gehirn, Herz, Lunge oder ähnliches finden sollten, die ein Überleben des Opfers ausschließen"
Ist dies wirklich "ohne vernünftige Zweifel" gegeben? Und kann ein Gericht aus medizinischen Laien das ohne Hinzuziehen eines Fachgutachters entscheiden?
Hinzu kommt, dass auch das Mordmotiv nicht überzeugt und es befremdet, dies - offenbar von einem der Richter - in bester Stammtischsprache als "er musste weg" zusammengefasst zu sehen.
Nach eigener Aussage von Frau M. hatte sie niemals die Absicht, ihren Mann für G. zu verlassen und letzteren zu heiraten. Dies war G. auch bewusst. Dennoch einen Mord auf den Verdacht hin zu begehen, sie werde sich das dann vielleicht anders überlegen, ist absurd und verrückt.
Ein psychiatrisches Gutachten zu möglichen Beweggründen und der Schuldfähigkeit von G. wurde jedoch auch nicht erstellt. KM musste halt weg.
All das ist haarsträubend und kann dem gesunden Menschenverstand nach nicht vor einer Revision am Bundesgerichtshof (BGH) bestehen.
Es sei übrigens noch angemerkt: selbst wenn der BGH wider Erwarten das Urteil letztinstanzlich bestätigen würde, ist dieser auch im deutschen Rechtssystem nicht unfehlbar wie der Papst.
Für solche Fälle, die sich im Zusammenwirken von Menschen leider nie völlig ausschließen lassen, kennt der Rechtsstaat das Wiederaufnahmeverfahren.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wiedera ... VerfahrensDie Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Die Wiederaufnahme kann diese Rechtskraft allerdings durchbrechen.
Beispiele unschuldig Verurteilter sind etwa die Angehörigen von Rudolf Rupp, sowie Gustl Mollath und Harry Wörz:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupperwiesen war, dass wesentliche Teile der vom Schwurgericht in seinem Urteil getroffenen Feststellungen nicht stimmen konnten
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gustl_MollathNach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung Mollath freigesprochen
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Harry_W%C3%B6rzgravierende Ermittlungsfehler von Polizei und Staatsanwaltschaft eine Rolle, die im Ergebnis zu der Verurteilung im ersten Verfahren geführt hatten.
Ob G tatsächlich unschuldig im besten Sinne ist (das glaube ich als Privatperson auch nicht), oder ihm lediglich ein Mord mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht nachgewiesen werden kann, ist dabei unerheblich. Hier geht es um den fundamentalen Grundsatz unseres Rechtsstaats "in dubio pro reo".
https://de.m.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reoDer Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.
Im Zweifel gilt es damit als "besser", einen Mörder nicht zu bestrafen, als einen Unschuldigen hinter Gitter zu bringen.
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Das hat am elften Verhandlungstag Lutz Lucht, der Leiter der damaligen Mordkommission „Fortuna“ im Zeugenstand bestätigt.Exilharzer hat geschrieben: ↑Montag, 02. Januar 2023, 07:52:29
Fast so, als ob man sich frühzeitig nur auf G. als Täter festgelegt und nur noch in diese Richtung ermittelt hat.
https://www.goslarsche.de/lokales/liebe ... 22039.htmlDer Leiter der Mordkommission bekannte, dass es Ermittlungen bezüglich anderer Verdächtiger nicht gegeben habe.
Die Ermittler hörten sich demnach in der Nachbarschaft um und stießen schnell auf die Liaison, die längst nicht so vorborgen geblieben war, wie erhofft.
https://www.goslarsche.de/lokales/liebe ... 22039.htmlUnd auch die Motivlage offenbarte sich nicht nur aufgrund der Gerüchte im Ort. Dass die Ehefrau des Vermissten und der Angeklagte ein Verhältnis hatten, wurde immer offenbarer.
Als dann aber noch die damalige Frau des Beschuldigten mit einem Ordner bei den Ermittlern vorstellig wurde, in dem sie die Verfehlungen ihres Gatten gesammelt hat, hat man ausschließlich gegen G. ermittelt.
https://www.goslarsche.de/lokales/liebe ... 22039.htmlDie Hinweise auf eine Beziehungstat hätten sich immer mehr verdichtet, so der Leiter der Mordkommission. So hatte die Ex-Frau des Angeklagten den Ermittlern einen Ordner mit eindeutigen Fotos und Rechnungen von Hotels in der Harzregion (unter anderem im Klosterhotel Wöltingerode) übergeben.
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Hier mal die Sichtungen des "Caddy", die Qualität der Hinweise lasse ich mal außen vor. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Ergänzungen sind Willkommen:
13.4. gegen 4:30
Zeugin sieht vermutlich den Caddy bzw. dunkles Fahrzeug mit dem Kennzeichenfragment GS-KK vor ihrem Haus, unweit von dem
Haus des Vermissten, wundert sich über auffallend viel "Verkehr" an diesem Morgen.
13.4. gegen 5:20
Zeuge sieht Caddy GS-KK 31 auf der Kreisstraße 32 zwischen Groß Döhren und Hahndorf
13. 4 gegen 5:35
Zeugin von 4:30 sieht eine männliche Person zwischen dem Caddy und weiterem Fahrzeug
13.4. gegen 5:40
Zeugin von 4:30 bemerkt Abfahrt des Caddy (vermutlich durch Fortunaweg Richtung Westen)
13.4. gegen 6:00
Sohn des Vermissten hörte kurz vorher das markante Geräusch des Schiebetür des Caddy, Fahrzeug ist weg.
13.4 zwischen 11:00/11:30
Zeuge sieht blaues Fahrzeug mit Kennzeichenfragment "KK" auf der A7 im Bereich Hannover Anderten. Auf dem Rücksitz soll sich eine hilflose Person befunden haben die "scheiße ausgesehen" hat.
13.4 "im Verlaufe des Tages"
Zeuge sieht blauen Caddy an der Biogasalage Lewer Str. in Liebenburg
14.4. Zeit unbekannt
Zeuge sieht Caddy GS-KK 31 auf der B6 zwischen Goslar und Salzgitter
15.4. Zeit unbekannt
Zeugin sieht Caddy GS-KK 31 am 15. April auf einem Parkplatz an der B242 zwischen Dammhaus und Sonneberg
15.4. Zeit unbekannt
Zeuge sieht abgestellten Caddy auf Expogelände/Fundort
16.4. Zeit unbekannt
Zeugen wollen den Vermissten rauchend an seinem Caddy auf einem Baumarktparkplatz in Seesen gesehen haben. Überwachungsvideos wurden damals von der Polizei nicht gesichert und sind gelöscht worden.
16.4.
Zeuge meldet Caddy auf Expogelände, Polizei kommt
Frei verfügbare Quellen dazu:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56518/4907207
https://regionalheute.de/der-fall-mancz ... 635770856/
https://regionalheute.de/mordprozess-ka ... 636547769/
https://regionalheute.de/mordfall-mancz ... 637747094/
https://regionalheute.de/zweiter-prozes ... 637937074/
https://regionalheute.de/mordfall-mancz ... 638182896/
https://regionalheute.de/goslar/vierter ... 638477335/
https://regionalheute.de/wolfenbuettel/ ... 639758992/
https://regionalheute.de/braunschweig/6 ... 639684511/
https://regionalheute.de/sohn-im-mancza ... 642179138/
https://regionalheute.de/wolfenbuettel/ ... 644597435/
https://regionalheute.de/manczak-prozes ... 645189700/
https://regionalheute.de/wolfenbuettel/ ... 646319747/
https://regionalheute.de/manczak-prozes ... 647440309/
https://regionalheute.de/manczak-prozes ... 650895221/
https://regionalheute.de/goslar/manczak ... 652778895/
13.4. gegen 4:30
Zeugin sieht vermutlich den Caddy bzw. dunkles Fahrzeug mit dem Kennzeichenfragment GS-KK vor ihrem Haus, unweit von dem
Haus des Vermissten, wundert sich über auffallend viel "Verkehr" an diesem Morgen.
13.4. gegen 5:20
Zeuge sieht Caddy GS-KK 31 auf der Kreisstraße 32 zwischen Groß Döhren und Hahndorf
13. 4 gegen 5:35
Zeugin von 4:30 sieht eine männliche Person zwischen dem Caddy und weiterem Fahrzeug
13.4. gegen 5:40
Zeugin von 4:30 bemerkt Abfahrt des Caddy (vermutlich durch Fortunaweg Richtung Westen)
13.4. gegen 6:00
Sohn des Vermissten hörte kurz vorher das markante Geräusch des Schiebetür des Caddy, Fahrzeug ist weg.
13.4 zwischen 11:00/11:30
Zeuge sieht blaues Fahrzeug mit Kennzeichenfragment "KK" auf der A7 im Bereich Hannover Anderten. Auf dem Rücksitz soll sich eine hilflose Person befunden haben die "scheiße ausgesehen" hat.
13.4 "im Verlaufe des Tages"
Zeuge sieht blauen Caddy an der Biogasalage Lewer Str. in Liebenburg
14.4. Zeit unbekannt
Zeuge sieht Caddy GS-KK 31 auf der B6 zwischen Goslar und Salzgitter
15.4. Zeit unbekannt
Zeugin sieht Caddy GS-KK 31 am 15. April auf einem Parkplatz an der B242 zwischen Dammhaus und Sonneberg
15.4. Zeit unbekannt
Zeuge sieht abgestellten Caddy auf Expogelände/Fundort
16.4. Zeit unbekannt
Zeugen wollen den Vermissten rauchend an seinem Caddy auf einem Baumarktparkplatz in Seesen gesehen haben. Überwachungsvideos wurden damals von der Polizei nicht gesichert und sind gelöscht worden.
16.4.
Zeuge meldet Caddy auf Expogelände, Polizei kommt
Frei verfügbare Quellen dazu:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56518/4907207
https://regionalheute.de/der-fall-mancz ... 635770856/
https://regionalheute.de/mordprozess-ka ... 636547769/
https://regionalheute.de/mordfall-mancz ... 637747094/
https://regionalheute.de/zweiter-prozes ... 637937074/
https://regionalheute.de/mordfall-mancz ... 638182896/
https://regionalheute.de/goslar/vierter ... 638477335/
https://regionalheute.de/wolfenbuettel/ ... 639758992/
https://regionalheute.de/braunschweig/6 ... 639684511/
https://regionalheute.de/sohn-im-mancza ... 642179138/
https://regionalheute.de/wolfenbuettel/ ... 644597435/
https://regionalheute.de/manczak-prozes ... 645189700/
https://regionalheute.de/wolfenbuettel/ ... 646319747/
https://regionalheute.de/manczak-prozes ... 647440309/
https://regionalheute.de/manczak-prozes ... 650895221/
https://regionalheute.de/goslar/manczak ... 652778895/
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Auch wenn hier im wesentlichen regionalheute.de als frei zugängliche Quelle verlinkt ist, finden sich die Zeitangaben so auch mehr oder weniger in den anderen regelmäßig über den Prozess berichtenden Medien Goslarsche und Salzgitter-Zeitung.
Offensichtlich können aber nicht alle Sichtungen korrekt sein.
Offensichtlich können aber nicht alle Sichtungen korrekt sein.
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Erfolgreiche Revision gegen ein Urteil des LG Braunschweig vor dem Bundesgerichtshof.
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... pm&Blank=1Urteil vom 10. Januar 2023 - 6 StR 133/22
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Januar 2023 auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. September 2021 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Vorinstanz: LG Braunschweig – Urteil vom 28. September 2021 – 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19)
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Ich konnte aus dem Bitterfeld-Überwachungsvideo, das die Polizei letztes Jahr öffentlich zur Verfügung gestellt hatte
https://www.braunschweiger-zeitung.de/r ... weise.html
einzelne unverpixelte Frames extrahieren. Dabei stellt sich mir die Frage: Ist das G? Kein Bart, wirkt auf mich recht jung (eher 35 als 50).
Zur Vergrößerung anklicken und auf externer Seite Thumbnail noch einmal anklicken.
https://www.braunschweiger-zeitung.de/r ... weise.html
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Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
@papaya
Ich meine, dass der Fahrer einen hellen Mund-Nasenschutz trägt. Im Jahr 2021 war Masken - Hochphase.
Ich meine, dass der Fahrer einen hellen Mund-Nasenschutz trägt. Im Jahr 2021 war Masken - Hochphase.
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Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Das Urteil ist rechtskräftig. Der BGH hat die Revision verworfen.
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10690868
Beschluss vom 5. April 2023 – 6 StR 546/22
Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten wegen Mordes, Unterschlagung und Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen strebte der Angeklagte eine feste Beziehung zu der Ehefrau seines besten Freundes an. Nachdem der Versuch gescheitert war, die Trennung der Eheleute durch Vorspiegelung eines außerehelichen Verhältnisses der Ehefrau mit einem nicht näher benannten Dritten herbeizuführen, tötete der Angeklagte den Geschädigten und versteckte dessen Leichnam an einem bis heute unbekannten Ort. Bei den zunächst zum Verbleib des Geschädigten eingeleiteten Ermittlungen wurde die Bevölkerung in der Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" um Mithilfe gebeten.
Das Landgericht hat seine Feststellungen auf zahlreiche Indizien gestützt. Unter anderem nutzte der Angeklagte zur Kontaktaufnahme mit dem späteren Tatopfer einen Mobiltelefonanschluss. Diesen hatte er einige Zeit vor der Tat unter Vorlage des in seinem Besitz befindlichen und als verloren registrierten Personalausweises eines Dritten unter fremdem Namen für sich einrichten lassen.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat weder Verfahrens- noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die maßgeblichen Vorschriften aus dem StGB:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
§ 246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Gesundheitszeugnisse sowie solche Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Karlsruhe, den 13. April 2023
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10690868
Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
Das kann ich mir erklären jedoch nicht nachvollziehen.
Aber ich bin ja auch nur ein determinat, von dem , in dessen Namen Urteile und Beschlüsse gesprochen werden.
Aber ich bin ja auch nur ein determinat, von dem , in dessen Namen Urteile und Beschlüsse gesprochen werden.
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Re: MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021
In der Aktenzeichen xy - Sendung von gestern, 14. Juni 2023, gab Herr Cerne bekannt, dass das Urteil im Vermisstenfall Karsten Manczak nun rechtskräftig sei. Die Revision sei verworfen worden. Somit ist die Verurteilung des Herrn M.G. wegen Mordes z. N. von Karsten Manczak, rechtskräftig geworden.
Irrtumsvorbehalt