sista hat geschrieben: ↑Samstag, 05. November 2022, 09:26:39
Guten Morgen,
7. Bei den Ermittlungen wurde nichts , aber auch gar nichts , gefunden. Ich schrieb es vorher bereits, hätten die Ermittler mehr Indizien oder gar Beweise wäre FR angeklagt wurden. Ist er aber nicht.
(Das kann man kommentarlos so stehen lassen.)
8. Sollte es darum gehen RR's Verbleib aufzuklären.
(Exakt !!)
Unabhängig von dem Täter.
(Dazu wäre erstmal zu klären, ob es überhaupt eine Tat gab. Selbst DAS ist nicht bewiesen, sondern nur Wunschdenken)
Warum sucht man nicht weiter.
(Das ist die Kardinalfrage. Die einfachste Antwort laut: Warum sollte man eine Leiche suchen, wenn es keine gibt?)
Und wenn die Polizei so überzeugt ist, dass FR RR ermordete und ihre Leiche während dieser Fahrten verbrachte. Warum sucht man nicht weiter?
(Weil auch die verbortesten Ermittler mittlererweile eingesehen haben, das es sich hier nicht um das, von den Medien hochinszenierte, Tötungsdelikt handelt)
Klar, es bleibt ein riesiges , z. T. schwieriges Gelände, aber das Schicksal von RR, die Familie Reusch, sollte eine Aufklärung wert sein! Oder?
(Natürlich, jedoch, siehe oben, fehlen jegliche Anhalte für eine Tat. Und nur aufgrund von Wunschdenken einiger Sensationsfetischisten wird kein Ermittlungsrichter weitere Hundertschaftensuchen veranlassen)
9. Es wirkt für mich so, als ob kein großes Interesse bestünde diesen Fall aufzuklären.
(Sagen wir eher, das die Ermittler schon von Anfang an gemerkt haben, das dieser Fall stinkt. Die sind nicht dumm. Man musste jedoch eben der Tatsache nachgehen, das ein junger Mensch verschwunden ist.)
Anfangs Fehler, dann einen Tatverdächtigen, dem sie die Tat aber nicht nachweisen können.
(Der Fehler war eher, nicht zuzugeben, das man sich in seinem Verdacht geirrt hat)
Die Öffentlichkeit ist halb befriedigt, weil RR's Schicksal geklärt ist.
(Unbefriedigt sind die blutrünstigen Mordanhänger. Man liefert ihnen nicht das ersehnte Opfer)
(Geklärt allerdings ist das Schicksal von RR nicht)
Das zusammengenommen finde ich erschütternd. Soll FR jetzt sein Leben lang TV bleiben?
(Wenn es nach den unverbesserlichen Sensationsanhängern geht, ja. Geht es jedoch nach Recht und Gesetz, müsste er längstens aus dem Verdacht entlassen sein)
In diesem Zusammenhang erscheint mir die Aufrechterhaltung FR's als TV sehr fragwürdig. Entweder haben sie eine Menge in der Hand, dann sollen sie ihn anklagen. Oder da ist eben nichts weiter und dann müsste man ihn als TV canceln. (Meine Meinung: Sie haben nichts und kaum Interesse diesen Fall noch aufzuklären)
Sista
Ich hab mal die Einzelpunkte im Quote kommentiert.
Sonst wird’s zu unübersichtlich.
Kurz zum KESY und der Legalität:
1.) Ist es völlig unerheblich, ob KESY-Daten legal sind oder wären.
An ggf vorkommenden Taten irgendwelcher Personen ändern diese absolut nichts.
Daher ist die Debatte über Legalität völlig daneben und hat mit dem Fall Null zu tun.
2.) Sind/waren Fahrzeugabfragen im Rahmen von Fahndungen völlig normale Abläufe.
Dazu ist ja das KESY überhaupt erst installiert worden.
3.) Das die Daten des Fahrzeugs überhaupt noch im System waren, war nur dank überzogener Speicherung der Daten möglich.
(Hätte man sich an die vorgeschriebenen Zeiten gehalten, wüsste man heute nicht einmal etwas von den Fahrten.
Also sollte man, statt darüber sinnlos zu debattieren, besser dankbar sein, das diese Daten noch vorhanden waren.)
4.) Wird ein Fahrzeug im KESY nur von hinten aufgenommen.
Die Aufnahme bedingt damit schonmal, das selbst im besten Fall niemand feststellen kann, wer im Fahrzeug saß oder lag.
Sollte dann binnen weniger Stunden und Datenabgleich keine aktuelle Fahndung sich ergeben, wird das Bild bis auf das Kennzeichen ausgegraut.
Kurz, dann ist, bis aufs Kennzeichen, vom Fahrzeug gar nichts mehr zu sehen.
(Grund - Datenschutz gegenüber anderen, möglicherweise daneben oder davor fahrenden Fahrzeugen.)
Diese Restdaten bleiben dann länger gespeichert - wie im Fall Twingo - ergo sind die Kesybilder vom Twingo, bis auf Datum und Zeit, wertlos.
Zum Schluss:
Es wurde, als das Thema KESY und Speicherung aufkam, das Gerücht in die Welt gesetzt, das die Kesydaten sehr wohl den Ermittlern bekannt waren, diese aber als nicht relevant abgetan worden sind.
Da jedoch, dank massiver Medienunterstützung, dieses Thema richtig aufgebauscht wurde (man vermutete dahinter Druck aus Autoschieberkreisen, denen das KESY ihr Leben extrem schwer macht), musste man sich erklären.
Und ab da begann das Kompetenzgerangel.
Denn das betroffene KESY gehört zum Land Brandenburg, die Ermittlungsbehörde im Fall RR jedoch zum Land/Stadt Berlin.
Und niemand wollte in diesem prekären Datenschutzfall der Buhmann sein.
Zumal zeitgleich im Bundestag dazu Debatten liefen, denen dieser Fall zusätzlich Feuer gab.
In der Sache zum Fall RR sollte evtl. erwähnt sein, das Fahrzeuge nur dann gespeichert bleiben, wenn irgendetwas gegen Fahrzeug oder Halter vorliegt.
Fahrzeughalter ist allerdings - nicht - F !!
Gründe können z.B. simpel ein unbezahltes Parkticket sein … Geschwindigkeitsübertretungen … Steuerfahndungen … abgelaufene Versicherungen … oder alte Straftaten.
Egal, was es war, der Twingo war zur Beobachtung im System, andernfalls wären seine Daten nach wenigen Stunden schon gelöscht gewesen … auch bei überzogener Speicherzeit.
Und es gäbe keine Info, das dieses Fahrzeug dort durchgefahren ist.