DOPPELMORDFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

INTERNE, NICHT ÖFFENTLICHE DISKUSSION UND ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle in Foren: Charlotte Böhringer, Güthenke/Schroeder, Alexander H. (Haar), Ehepaar Schemmer, Familie Toll (Babenhausen)

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Rimini
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von Rimini »

Schon seltsam,

ein in der Gastronomie beschäftigter oder ehemals beschäftigter Tatverdächtiger hat wahrscheinlich Leichen verbracht, die nicht gefunden werden.

Auch im berliner Vermisstenfall RR ist der Tatverdächtige Koch, sollte er tatsächlich der Täter gewesen sein, so war die Leiche bisher auch nicht zu finden.

Welche speziellen Kenntnisse könnte denn ein in der Gastronomie Beschäftigter gegenüber Uns haben, die ihm zum Verbringen einer Leiche von Nutzen wären? Etwas genaueres als "Entsorgung von Abfällen" meine ich.
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Köche müssen berufsbedingt über gute Organisationsfähigkeiten verfügen. Sie müssen Arbeitsabläufe planen und ordnen können. Sonst wird das nichts in der Küche, wenn es darum geht Mahlzeiten in größerem Umfang zuzubereiten. . Falls der Beschuldigte Koch ist, könnte er sich diese Fähigkeiten im Anschluss an die Tat zunutze gemacht haben. Hinzu kommt, dass sich Köche auch ganz gut mit Reinigungsmitteln auskennen müssen.
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Nach Informationen der TZ wird der Mordprozess im November beginnen. Dann ist die Anklage offenbar zugelassen worden.
Schon knapp eine Woche nach dem Verschwinden der Frauen wurde Roman H. als dringend tatverdächtig festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Seine Verteidiger Tom Heindl und Riccarda Lang sagen: „Unser Mandant macht derzeit keine Angaben.“ Und das werde vermutlich auch so bleiben. Für den geplanten Prozess gebe es nur schwache Indizien, kritisiert Heindl. „Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft halten wir für lückenhaft, weil noch gar nicht geklärt ist, ob die beiden Frauen tot sind.“
https://www.tz.de/muenchen/stadt/muench ... 93771.html
z3001x
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von z3001x »

AngRa / Zitat tz München hat geschrieben: Dienstag, 16. Juni 2020, 19:21:09 Schon knapp eine Woche nach dem Verschwinden der Frauen wurde Roman H. als dringend tatverdächtig festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Seine Verteidiger Tom Heindl und Riccarda Lang sagen: „Unser Mandant macht derzeit keine Angaben.“ Und das werde vermutlich auch so bleiben. Für den geplanten Prozess gebe es nur schwache Indizien, kritisiert Heindl. „Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft halten wir für lückenhaft, weil noch gar nicht geklärt ist, ob die beiden Frauen tot sind.“
Auf diesen Prozess kann man gespannt sein. Alles spricht dafür, dass der Richtige vor Gericht steht.
Aber es könnte womöglich dünn werden, was die Beweislast angeht und wie überzeugend die sein wird.
Jedenfalls von dem wenigen, was bekannt wurde und nach aussen drang.
Vermutlich wird es um sehr akribische Detail-Spuren gehen, aus denen dann unzweideutig und klar
ein Tötungsdelikt abgelesen werden muss und auch eine eindeutige Täterschaft.
Und die nicht als irgendwelchen im Alltag erworbenen Verletzungen oder andere Trivialdeutungen zu erklären sind.
Mal sehen, was die Anklage da so im Köcher hat.
Dass die beiden Frauen nicht gefunden wurden, spricht jedenfalls eher wenig für eine Affekttat.
Dass sie "eine Auszeit" nehmen und nur vergessen haben, sich abzumelden,
ist jetzt auch nur eher mäßig plausibel.

Der Angeklagte wird jedenfalls seine Schweige-Strategie solange beibehalten
wie sie opportun erscheint...also schätzungsweise bis direkt oder kurz vor dem Urteil...
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

@z3001x

Ich gehe auch davon aus, dass der Angeklagte schweigen wird und abwarten wird, welche Beweise die Staatsanwaltschaft liefert. Außerdem meine ich auch, dass gerade das kalkulierte Nachtatverhalten, also das Verbringen der Leichen an einen Ort, wo sie bis heute nicht gefunden werden konnten, gegen eine Affekttat sprechen. Die Matte und den Teppich hat er vermutlich erst später beseitigt, weil er zunächst vergeblich versucht hat die Blutspuren darauf zu beseitigen. Das war die einzige Unvorsichtigkeit, die er sich geleistet hat, dass er diese Sachen in dem Waldstück entsorgt hat, wo er sich auskannte, was aber das Umfeld auch wusste.

Das Motiv zu einem geplanten Mord könnte im Bereich des Erbrechts liegen. Der Angeklagte ist in St. Petersburg irgendeiner geschäftlichen Tätigkeit nachgegangen, die aber trotz der Scheidung unter dem Namen der ersten Frau geführt werden musste. Vielleicht hatte er dort schon Geldprobleme und Schulden und wollte sich durch die Erbschaft von der zweiten Frau sanieren. Maria G. war sicherlich nicht arm, denn sie hat gutes Geld verdient und sie soll in Russland schon etwas von ihrer verstorbenen Mutter geerbt haben. Immerhin hat der Angeklagte auf eine schnelle Heirat vor der russischen Botschaft gedrängt. Ich bin auch gespannt was die angekündigten Recherchen im russischen Erbrecht ergeben haben. Nach russischem Recht soll der Ehemann die Ehefrau alleine beerben, wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Ein Erbrecht des Vaters soll nicht bestehen. Danach hätte der Angeklagte seine zweite Ehefrau alleine beerbt. Darin könnte sehr wohl ein Motiv liegen. Zum Verhältnis der Eheleute werden vermutlich zahlreiche Zeugen befragt und es wird sicher auch eine intensive Spurenauswertung geben.

Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte nach einer umfangreichen Beweisaufnahme letzten Endes verurteilt wird. Andernfalls wäre er schon längst freigekommen, denn die Verlängerung der U- Haft musste beantragt werden und sie wäre nicht genehmigt worden, wenn die Staatsanwaltschaft nur dünne Theorien ohne Belege vorzuweisen hätte.
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Am 19.10.2020 beginnt der Prozess. Das Schwurgericht hat also die Anklage zugelassen.

Ab 19. Oktober steht der Ehemann und Stiefvater von Maria und Tatiana Gertsuski vor Gericht. Seit Juli 2019 gibt es kein Lebenszeichen mehr von Mutter und Tochter.


Im März hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen H. erhoben. Die Anklageschrift umfasst 188 Seiten, die Ermittlungsakten füllen 23 Aktenordner. H. hat die Vorwürfe zunächst bestritten, danach äußerte er sich nicht mehr. Ob er sich im Prozess äußern wird, wird sich zeigen.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/in ... a6b2d.html
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Zur Erinnerung die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München 1 zur Anklage
Pressemitteilung 01 vom 10.03.20
Anklageerhebung gegen Roman H. wegen Totschlags an Ehefrau und Mordes an Stieftochter
Die Staatsanwaltschaft München I hat am 20. Februar 2020 Anklage gegen den 46-jährigen Angeschuldigten Roman H. wegen Totschlags zum Nachteil von Maria G. in Tatmehrheit mit Mord zum Nachteil von Tatiana G. erhoben. Die beiden Geschädigten Maria und Tatiana G. werden seit dem 13.07.2019 vermisst. Seitdem hat es keine Lebenszeichen mehr von ihnen gegeben.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage aufgrund ihrer bisherigen Ermittlungen von folgendem, vor Gericht noch zu beweisenden Tatverdacht aus:
Am Vormittag des 13.07.2019 kam es in der gemeinsamen Wohnung in München zu einem Streit zwischen dem Angeschuldigten und Maria G. Die Geschädigte Tatiana G. befand sich zu diesem Zeitpunkt im Unterricht in einem Bildungszentrum in der Münchner Innenstadt. Im Verlauf des Streits tötete der Angeschuldigte die Geschädigte Maria G. auf derzeit noch unbekannte Art und Weise, am ehesten durch massive stumpfe Gewalt gegen den Kopf.
Dem Angeschuldigten war es bis zur Rückkehr der Geschädigten Tatiana G. noch nicht gelungen, die Spuren seiner Tat, insbesondere die Leiche der Maria G. zu beseitigen. Als die Geschädigte Tatiana G. gegen Mittag von ihrem Sprachkurs zurückkam, tötete der Angeschuldigte sie daher im Wohnzimmer der Wohnung ebenfalls auf derzeit noch unbekannte Art und Weise, am ehesten durch stumpfe Gewalt gegen den Kopf, um eine Aufdeckung der Tat zu Lasten der Geschädigten Maria G. zu verhindern.
Der Angeschuldigte versuchte anschließend, die Spuren seiner Tat zu beseitigen und verbrachte die beiden Leichen mit seinem PKW an einen derzeit noch unbekannten Ort und versteckte sie dort.
Aufgrund dieser Umstände wird von einer Tatbegehung zum Nachteil der Geschädigten Tatiana G. zur Verdeckung des vorangegangenen Totschlags an Maria G. ausgegangen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt damit das Mordmerkmale der sog. Verdeckungsabsicht vor. Ein Motiv für die vorangehende Tat zum Nachteil der Geschädigten Maria G. konnte bisher nicht sicher festgestellt werden.

Die Leichen der beiden Geschädigten konnten bislang trotz mehrfacher umfangreicher Suchaktionen nicht aufgefunden werden. Zeugen, die das Tatgeschehen selbst beobachtet haben, stehen nicht zur Verfügung. Die äußerst umfangreichen Ermittlungen haben zu 23 Bänden Ermittlungsakten und der nunmehr gegenständlichen 188-seitigen Anklageschrift geführt. Von der Staatsanwaltschaft werden 34 polizeiliche und 43 weitere Zeugen, 12 Urkunden und 8 Sachverständige bzw. sachverständige Zeugen zum Beweis angeboten. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurden über 120 weitere, bislang dem Gericht noch nicht benannte Zeugen vernommen. Der Angeschuldigte hat den Tatvorwurf zunächst bestritten und macht nunmehr von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Landgericht München I – Schwurgericht zu entscheiden.

Allgemeiner Hinweis zum Zeitraum zwischen dem Datum der Anklageerhebung und der Veröffentlichung der Pressemitteilung: Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Nr. 23 Abs. 2 RiStBV) darf eine Anklageerhebung der Presse erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Anklageschrift einem Angeschuldigten bzw. dessen Verteidigung nachweislich zugegangen ist.


gez.
Leiding
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... 2020/1.php
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Ab Montag wird gegen Roman H. vor dem Landgericht München I verhandelt.
16. Oktober 2020, 18:59 Uhr
Der Angeklagte schweigt
:
Ein Mordprozess ohne Leichen
Roman H. soll seine Ehefrau und seine Stieftochter umgebracht haben - von Montag an steht er vor Gericht

Fast anderthalb Jahre nach dem Verschwinden von Maria Gertsuski und ihrer Tochter Tatiana beginnt am Montag vor dem Schwurgericht der Prozess gegen den Ehemann der Frau. Die Staatsanwaltschaft wirft Roman H. vor, seine Frau am Morgen des 13. Juli 2019 bei einem Streit in der gemeinsamen Wohnung in Ramersdorf getötet zu haben, während seine Stieftochter in einer Sprachschule in der Innenstadt war.

Da es ihm nicht mehr rechtzeitig vor deren Rückkehr gelungen sei, die Spuren der Tat zu beseitigen, habe er auch Tatiana getötet, um seine Tat zu verdecken, heißt es in der Anklage. Die Staatsanwaltschaft München I beschuldigt den 45-Jährigen daher des Totschlags an seiner 41 Jahre alten Frau und des Mordes an seiner 16-jährigen Stieftochter. Auf welche Weise der Angeschuldigte die beiden Frauen getötet hat, ist auch den Ermittlern nicht ganz klar. Die Anklage legt nahe, dass die Tat durch stumpfe Gewalt gegen den Kopf verübt wurde.

H. war zwei Tage nach der mutmaßlichen Tat zur Polizei gegangen und hatte seine Frau und seine Stieftochter vermisst gemeldet. Nach seiner Darstellung seien die beiden von einer Shoppingtour ins Pep-Einkaufszentrum in Neuperlach am Samstag nicht mehr zurückgekehrt. Wie die Polizei später mitteilte, fiel schon den Beamten auf der Dienststelle auf, dass diese Darstellung "erhebliche Lücken und Widersprüche" enthielt. Zwei Tage später wurde die Mordkommission eingeschaltet, seit dem 22. Juli 2019 sitzt Roman H. in Stadelheim in Untersuchungshaft und schweigt.


Trotz aufwendiger Ermittlungen und groß angelegter Suchaktionen sind die Leichen der beiden Opfer bis heute unauffindbar. An die 700 Polizisten hatten im Sommer 2019 den Perlacher Forst durchkämmt, der etwa zehn Fahrminuten mit dem Auto von der gemeinsamen Wohnung der Familie entfernt liegt. Ein wichtiges Beweisstück im Prozess wird eine Fußmatte aus der Wohnung in der Ottobrunner Straße sein, an der das Blut von Mutter und Tochter klebte.

Laut der Anklage soll Roman H. nach dem Mord an seiner Stieftochter zunächst die Wohnung grob gereinigt haben. Gegen 17 Uhr habe er dann in einem Baumarkt in der Wasserburger Landstraße Farbe und Malutensilien gekauft, um damit die Wände im Flur und im Wohnzimmer neu zu streichen. Anschließend habe er mit dem Wagen seiner Frau die Leichen fortgeschafft. Danach soll er die Wohnung noch einmal gründlich gereinigt und einen Teppich aus dem Wohnzimmer entsorgt haben.

Die Polizei hatte nach dem Verschwinden der beiden Frauen die Öffentlichkeit um Mithilfe gebeten und Fotos von Mutter und Tochter veröffentlicht. Allerdings hatte niemand im Pep-Einkaufszentrum sie an jenem Wochenende gesehen. Die Handys waren ausgeschaltet. Früher hatte sich Maria Gertsuski fast täglich bei ihrem in Moskau lebenden Vater gemeldet, dass sie nun, ohne jemandem Bescheid zu sagen, spontan verreist sein könnte, hielten befreundete Zeugen für unwahrscheinlich.

Maria Gertsuski war vor 20 Jahren mit ihrem ersten Mann aus Russland nach München gekommen. Zuletzt arbeitete sie in einem Unternehmen für Chemie- und Laborbedarf im Kundendienst. Ihre Tochter ist in München geboren, die Ehe mit dem Vater ging nach einigen Jahren in die Brüche. Vor einigen Jahren lernte sie Roman H. kennen, der ebenfalls in der Sowjetunion geboren wurde und in Augsburg als Lagerist arbeitete.

Roman H. hatte den Tatvorwurf zunächst bestritten, seitdem schweigt er. Obwohl die Leichen von Mutter und Tochter bis heute nicht gefunden wurden, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass die Indizien für eine Verurteilung ausreichen. Die Ermittlungsakten füllen 23 Bände, die Staatsanwaltschaft hat Dutzende Polizeibeamten und acht Sachverständige als Zeugen aufgeboten. Das Landgericht München I hat bis zum März kommenden Jahres 27 Verhandlungstage für den Prozess angesetzt.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/de ... -1.5075461

Da der Angeklagte schweigt und die Leichen von Mutter und Tochter nicht gefunden worden sind, steht ein Indizienprozess mit einer umfangreichen Beweisaufnahme bevor. Insgesamt sind 27 Verhandlungstage bis zum März 2021 vorgesehen.

Neu ist für mich, dass Roman H. laut der Anklage noch am Samstag gegen 17 Uhr in einem Baumarkt in der Wasserburger Str. Farbe und Malutensilien gekauft hat, um die Wände im Flur und Wohnzimmer neu zu streichen. Das belastet ihn meiner Meinung nach. Belastend ist auch der Fund der blutigen Fußmatte.
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Heute hat der Prozess vor dem Landgericht München I begonnen:
Mutter und Tochter vermisst: Angeklagter bestreitet Mordvorwurf
Im Juli 2019 verschwinden in München eine Mutter und ihre Tochter spurlos. Die Polizei sucht wochenlang ohne Erfolg. Vor dem Landgericht muss sich seit heute der Ehemann und Stiefvater wegen Mordes verantworten. Der 45-Jährige bestreitet die Tat.

Sie beherrschten die Schlagzeilen in München: Eine vermisste 41-jährige Frau und ihre Tochter. Am 13. Juli 2019 verschwanden die beiden spurlos. Bis heute wurden sie nicht gefunden. Sehr früh geriet der Ehemann und Stiefvater ins Visier der Ermittler. Acht Tage nach der Tat wurde er festgenommen, jetzt steht er als Angeklagter vor den Richtern am Landgericht München I.


Angeklagter bestreitet die Tat
Der 45-Jährige bestreitet vor Gericht, mit dem Verschwinden der "Mädchen", wie er Frau und Stieftochter nennt, etwas zu tun zu haben. "Das, was mir vorgeworfen wird, dazu habe ich überhaupt keinen Bezug", sagt er - mit Hilfe eines Dolmetschers. "Außerdem gehe ich davon aus, dass die Mädchen immer noch leben – zumindest meine Frau." Die Gründe für diese Annahme will er allerdings nicht nennen - nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil "sonst eine Bedrohung für die beiden Frauen" entstehen könne. Das Gericht lehnt das ab. Für den Ausschluss der Öffentlichkeit sieht Richter Norbert Riedmann keine Grundlage.

Ehefrau und Stieftochter nach Streit umgebracht?
Der Angeklagte lebte mit seiner Ehefrau und der Stieftochter zusammen in einer Münchner Mietwohnung. Laut Staatsanwaltschaft kam es im Juli 2019 zwischen dem Ehepaar zu einem Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte seine Frau umgebracht haben soll – "am ehesten durch massive, stumpfe Gewalt gegen den Kopf". Während der Mann die Wohnung notdürftig putzte, sei die 16-jährige Stieftochter nach Hause gekommen und von ihm dann ebenfalls getötet worden


Leichen bis heute nicht gefunden
Laut Anklage hat der Mann die Leichen dann in sein Auto gebracht und an einem bis heute unbekannten Ort versteckt. Er habe im Baumarkt Wandfarbe besorgt und Teile der Wohnung neu gestrichen. Außerdem entfernte er - so sieht es die Anklagebehörde - einen Wohnzimmerteppich und eine Fußmatte aus dem Flur. Diese fand die Polizei später - mit dem Blut der beiden mutmaßlichen Opfer verschmiert - in einem Waldstück. Es sind die Haupt-Indizien in dem Mordprozess ohne Leiche.

Angeklagter: Blutspuren seien von Streit zwischen Mutter und Tochter
Für die Blutspuren präsentiert der Angeklagte seine eigene Version: Mutter und Tochter hätten am Tag ihres Verschwindens so heftig gestritten, dass sie sich gegenseitig blutige Wunden zugefügt hätten. Seine Frau habe "auf dem Hinterkopf eine blutende Beule" gehabt, die Tochter eine blutige Nase. Die Tochter habe die Mutter gewürgt. Beide seien kaum ansprechbar gewesen, darum wisse er nicht, was losgewesen sei. "Sie befand sich in einem depressiven Zustand, sie hatte Blutspuren an sich und ich war gezwungen, sie kalt abzuduschen, damit sie wieder zu sich kam", sagt er über seine Frau.


Er glaubt, dass die Frauen noch leben
Danach seien Mutter und Tochter dann zusammen weggegangen - zum Ex-Partner und leiblichen Vater vielleicht, wie er angenommen habe. Er habe dann das Blut weggewischt, Wäsche gewaschen ("weil ich weiß, dass frisches Blut sich leichter wegwaschen lässt als getrocknetes") und die Wände gestrichen. Auch Teppich und Fußmatte habe er entsorgt, weil es nicht möglich gewesen sei, sie zu reinigen. Als Grund dafür, dass er sie nicht in die Mülltonne, sondern ins Unterholz warf, gab er Mülltrennung an. Er habe "jetzt erst begriffen, dass er die Teppiche in den Restmüll hätte werfen können".

Widersprüchliche Aussagen des Angeklagten
Bei der Polizei, wo er die Beiden im vergangenen Jahr als vermisst gemeldet hatte, hatte der Mann angegeben, die Stimmung zwischen den Beiden sei gut, Mutter und Tochter auf dem Weg zum gemeinsamen Shoppen gewesen, bevor ihre Spur sich verlor. Als Grund für die frisch

gestrichenen Wände hatte er damals angegeben, sie seien dreckig gewesen. Ermittler fanden dann allerdings Blutspuren unter der weißen Farbe.

Seine Situation habe sich seitdem geändert, erklärt der Angeklagte die offensichtlichen Widersprüche. Damals bei der Polizei sei er noch davon ausgegangen, "dass die Frauen nach ein paar Tagen oder nach einer Woche zurückkehren und dann alles selbst erklären können", sagt er. "Jetzt ist es offensichtlich, dass die Situation nicht mehr so aussieht." Richter Riedmann sagt dazu: "Etwas provokant müsste man fragen, ob die andere Situation darauf beruht, was in den Akten als Ermittlungsergebnis steht."

Mammutprozess: Urteil voraussichtlich erst im März
Die Ermittlungsakten umfassen nach Medienberichten 23 Aktenbände. Das Landgericht München I hat für den Prozess 27 Verhandlungstage angesetzt. Anfang März könnte es ein Urteil geben.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/mu ... et,SDaafsP

Es gibt also folgende belastende Indizien:

- die gestrichenen Wände an denen Blut gefunden worden ist,
- die blutige Fußmatte,
- die widersprüchlichen Angaben zum Streichen der Wände ( Wände wurden gestrichen, weil sie dreckig waren, Blutspuren resultieren aus einem
Kampf zwischen Mutter und Tochter
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

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Und hier noch ein Auszug aus einem Bericht:

Die Leichen der beiden wurden aber bis heute nicht gefunden. Bei mehreren Suchaktionen - unter anderem in einem Waldstück - entdeckten Polizisten eine Fußmatte und einen Teppich mit Blutspuren. Die Blutspuren sind nach Angaben des Angeklagten darauf zurückzuführen, dass Mutter und Tochter am Tag ihres Verschwindens so heftig stritten, dass sie sich gegenseitig blutige Wunden zugefügt hätten. Bei der Polizei hatte er noch angegeben, die Stimmung zwischen den beiden Frauen sei vor ihrem Verschwinden gut und sie auf dem Weg zum Shoppen gewesen.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/mu ... art-677455

Wie glaubhaft ist das denn, dass sich Mutter und Töchter erst gegenseitig die Köpfe blutig schlagen und dann seelenruhig zum Einkaufen gehen?

Außerdem geht der Angeklagte davon aus, dass Mutter und Tochter noch leben, will aber keine näheren Angaben machen, weil er sie sonst gefährden würde.
"Das, was mir vorgeworfen wird, dazu habe ich überhaupt keinen Bezug", sagte der 45 Jahre alte Deutsch-Russe zum Prozessauftakt am Landgericht München I. "Außerdem gehe ich davon aus, dass die Mädchen immer noch leben – zumindest meine Frau." Die Gründe für seine Annahme wollte er nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit darlegen, weil "sonst eine Bedrohung für die beiden Frauen" entstehen könne. Das Gericht lehnte das ab. Für den Ausschluss der Öffentlichkeit gebe es keine Grundlage.
Damit soll wohl die Russen-Mafia ins Spiel gebracht werden.
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Hier noch weitere Angaben zu den Verletzungen der verschwundenen Frauen:
Für die Blutspuren präsentiert der Angeklagte seine eigene Version: Mutter und Tochter hätten am Tag ihres Verschwindens so heftig gestritten, dass sie sich gegenseitig blutige Wunden zugefügt hätten. Seine Frau habe «auf dem Hinterkopf eine blutende Beule» gehabt, die Tochter eine blutige Nase. Die Tochter habe die Mutter gewürgt. Beide seien kaum ansprechbar gewesen, darum wisse er nicht, was losgewesen sei. «Sie befand sich in einem depressiven Zustand, sie hatte Blutspuren an sich und ich war gezwungen, sie kalt abzuduschen, damit sie wieder zu sich kam», sagt er über seine Frau.

Danach seien Mutter und Tochter dann zusammen weggegangen - zum Ex-Partner und leiblichen Vater vielleicht, wie er angenommen habe. Er habe dann das Blut weggewischt und aus Fliesenfugen gekratzt, Wäsche gewaschen («weil ich weiß, dass frisches Blut sich leichter wegwaschen lässt als getrocknetes») und Wände gestrichen. Auch Teppich und Fußmatte habe er entsorgt, weil es nicht möglich gewesen sei, sie zu reinigen. Als Grund dafür, dass er sie nicht in die Mülltonne, sondern ins Unterholz warf, gab er Mülltrennung an. Er habe «jetzt erst begriffen, dass er die Teppiche in den Restmüll hätte werfen können».
https://www.wn.de/Welt/Vermischtes/4297 ... -Vorwuerfe

Die Angaben des Angeklagten, die er wohl vor der Polizei gemacht hat, sind völlig unglaubhaft. Nun sollen Mutter und Tochter zum Ex-Partner/Vater gegangen sein, weil ihm wohl klar geworden ist, dass die beiden mit blutigen Köpfen nicht zum Einkaufen gegangen sein können.
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

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Und noch ein Auszug eines Berichtes aus dem Donaukurier mit Einschätzungen des Verteidigers Florian Opper und der Vertreterin des Nebenklägers:
Diese fand die Polizei später - mit dem Blut der beiden mutmaßlichen Opfer verschmiert - in einem Waldstück. Es sind die Haupt-Indizien in dem Mordprozess ohne Leiche. Der Verteidiger des Angeklagten, Florian Opper, betont, nicht ohne Grund seien 27 Verhandlungstage für den Prozess um Totschlag und Mord angesetzt.„Wo sind die beiden Frauen? Wo ist das Motiv“, sagt er am Montag. Das seien „die Kernfragen“.
Die Rechtsanwältin Antje Brandes, die den als Nebenkläger auftretenden leiblichen Vater des verschwundenen Mädchens vertritt, wird deutlicher und nennt die Ausführungen des Angeklagten „völlig unglaubwürdig“. „Er weiß, was für Beweismittel im Raum stehen“, betont sie. Sie hoffe, „dass der Angeklagte sich umentscheidet“, ein Geständnis ablegt und sagt, was mit der Tochter ihres Mandanten und deren Mutter passiert ist. Traurige Gewissheit sei besser als quälende Ungewissheit. „Das ist der Mega-Gau und der schlimmste aller Zustände, wenn man nicht weiß, was mit seiner Tochter passiert ist.“ Der Vater selbst sagt später als Zeuge: „Es ist die Hölle.“
https://www.donaukurier.de/nachrichten/ ... 70,4704979

Die Staatsanwaltschaft geht von einem Streit aus zwischen dem Angeklagten und seiner Frau. Wie man aus früheren Zeitungsberichten entnehmen konnte, soll das Verhältnis zwischen den beiden nicht mehr gut gewesen sein. Vielleicht bestand Eifersucht auf beiden Seiten. Ich erinnere mich noch daran, dass die Klassenkameradinnen von Tatiana nicht kommen durften, wenn der Stiefvater im Haus war. Das ist sehr ungewöhnlich. Ich kann mir das nur damit erklären, dass die Mutter vielleicht eifersüchtig war und Angst hatte, dass ihr Mann mit den jungen Freundinnen der Tochter anbandelt. Vielleicht erfährt man im Laufe des Prozesses noch mehr zum Verhältnis der Eheleute.
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

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Vor dem Landgericht München hat der zweite Verhandlungstag stattgefunden:
Prozess

Keine Leichen, aber viele Hinweise



Eine Frau und ihre Tochter verschwinden spurlos, die Ermittler gehen von Mord aus und belasten den angeklagten Ehemann schwer.

Von Susi Wimmer

Die Frage, die Roman H. der Kriminalbeamtin vor dem Landgericht stellt, klingt sonderbar, nahezu beunruhigend: "Haben Sie etwas Ungewöhnliches gefunden? Etwas mit dem man hätte Körper vernichten können? Einen Spaten, oder einen Kanister mit Säure?" Die Polizistin hatte mit Spezialisten der Spurensicherung den Keller seiner Wohnung in der Ottobrunner Straße durchsucht, nachdem die Ehefrau von Roman H. und seine 16 Jahre alte Stieftochter im Juli 2019 spurlos verschwunden waren. Staatsanwalt Daniel Meindl ist der festen Überzeugung, dass Roman H. die beiden Frauen getötet hat. Trotz aufwendiger Suchaktionen der Polizei hat man ihre Leichen aber bis heute nicht gefunden.


Es ist der zweite Verhandlungstag eines langen Indizienprozesses, in dem die Staatsanwaltschaft dem 45 Jahre alten Roman H. nachweisen will, dass er zuerst im Streit seine Ehefrau im Flur getötet und anschließend gewartet habe, bis seine Stieftochter Tatjana aus der Schule kam, um auch sie umzubringen. "Es fehlen die Leichen, und es fehlt ein Motiv", hatte Verteidiger Florian Opper zum Prozessauftakt gesagt. Nach den Berichten der Ermittler nun drängte sich aber ein Verdacht auf: Die Beziehung zwischen den Eheleuten könnte angespannt gewesen sein. Und: Ohne seine erfolgreiche Frau hätte H. in München finanzielle Probleme bekommen.



Kriminalhauptkommissar Holger Smolinsky ist mit dem Fall betraut und wird binnen einer guten Stunde die Arbeit der Polizei aufdröseln, alle Handy- und Computerdaten nennen, und zwar auswendig, und erläutern, warum die Mordkommission am Ende ein "freiwilliges Verschwinden der Frauen" für höchst unwahrscheinlich hielt.


Roman H. hatte am 13. Juli 2019, einem Samstag, versucht, die Frauen bei der Polizei als vermisst zu melden. Er behauptete, sie seien gegen 15 Uhr zum Einkaufen ins PEP aufgebrochen - und nicht zurückgekehrt. Als es am Montag immer noch kein Lebenszeichen gab, wurde die Polizei aktiv: Sie suchte die Wohnung in Ramersdorf ab, befragte Freunde, klapperte Frauen- und Krankenhäuser ab und stellte fest, dass die Handys der beiden weg waren. Reisetaschen, Pässe, Debitkarten und der Führerschein der Mutter allerdings lagen zu Hause, ihr Auto parkte in der Garage. Am 17. Juli wurde bei der Kripo die Ermittlungsgruppe "Duo" eingerichtet. Die Polizisten befragten mehr als 170 Personen, "teilweise bis zu fünfmal", erzählt Smolinsky.


Man stellte fest, dass der Gang in der Wohnung frisch gestrichen worden war, "und zwar sehr eilig, der Spiegel wurde nicht einmal abgenommen". Roman H. erklärte, er habe am Nachmittag ein paar Maschinen Wäsche gewaschen. An der Maschine befand sich Blut, die Polizei stellte Flusensieb und Restwasser sicher. Man entdeckte im Perlacher Forst zwei blutverschmierte Teppiche aus der Wohnung der Familie. Daraufhin suchte die Polizei mit Hubschraubern, Drohnen, Tauchern und Hundestaffel nahe des Friedrich-Panzer-Weges Wald und Teich ab. Ohne Erfolg.


Einen Tag nach dem Verschwinden der Frauen übergab Roman H. seinen Laptop einem Freund und erklärte ihm, wie er seine Geschäfte in Russland weiterführen könne. Er sagte ihm, "Masha ist weg. Jeden Moment kann die Polizei mich holen." An jenem Tag habe Roman H. einen Kratzer im Gesicht gehabt, sagt der Freund. Schließlich traf sich H. noch mit seinem Vater, um ihm die Papiere für seine Wohnung in St. Petersburg zu übergeben.



Am Vormittag des 13. Juli hörte eine Nachbarin Schreie aus der Wohnung in der Ottobrunner Straße. Um 11.32 Uhr zeichnet die S-Bahn-Kamera Tatjanas Heimweg von der Schule auf. Um 12.02 Uhr textet sie einer Freundin, mit der sie tags darauf im Kino verabredet ist, "Ich schreib dir gleich". Zu dem Zeitpunkt müsste sie in der Wohnung angekommen sein. Es war ihr letztes Lebenszeichen.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mu ... -1.5097232

Die Frage des Angeklagten an die Polizei nach einem Säurekanister ist sehr merkwürdig. Vielleicht ist es ein (unbeabsichtigter) Hinweis darauf, dass er die Leichen aufgelöst hat?

Interessant ist auch, dass der Angeklagte wohl auf das Geld seiner Frau angewiesen war.
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Über den Prozess ist wenig berichtet worden. Von der Beweisaufnahme und den Zeugenaussagen hat man so gut wie nichts gelesen oder gehört.

Nun ist es soweit, dass der Staatsanwalt sein Plädoyer gehalten und eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags an seiner Frau und Mord an seiner Stieftochter für Roman H. gefordert hat, sowie Feststellung der Schwere der Schuld.. Der Verteidiger hat Freispruch beantragt.
München (dpa/lby) - Um 12.02 Uhr am 13. Juli 2019 schickte Tatiana eine Whatsapp-Nachricht an ihre Freundin: "Ich schreib dir gleich" stand darin. "Doch dazu kam es nicht mehr", sagt Staatsanwalt Daniel Meindl am Mittwoch vor dem Landgericht München I. "Sie war nur 16 Jahre alt. Sie hatte ihr ganzes Leben noch vor sich."

Meindl geht davon aus, dass Tatiana kurz nach dieser letzten Nachricht von ihrem Stiefvater getötet wurde - und davon, dass der 46-Jährige zuvor schon Tatianas Mutter Maria umgebracht hat. Seit anderthalb Jahren sind Mutter und Tochter aus München spurlos verschwunden. Seit dem 13. Juli "gibt es von ihnen kein Lebenszeichen mehr", sagt Meindl. "Der Status ist offline."

Er fordert lebenslange Haft für den wegen Totschlags an seiner Frau und Mordes an seiner Stieftochter angeklagten Deutsch-Russen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre es so gut wie ausgeschlossen, dass er nach 15 Jahren auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen wird.

Trotz intensiver Suche - vor allem in einem Waldgebiet im Münchner Osten - wurden die Leichen der beiden Frauen nie gefunden. "Nur der Angeklagte weiß, warum die Beiden sterben mussten und wo sich ihre Leichen befinden", sagt Meindl.

Der Angeklagte hatte Frau und Stieftochter damals selbst als vermisst gemeldet und angegeben, sie seien zum Shoppen gefahren und nicht zurückgekommen. Als immer mehr Ungereimtheiten an der Geschichte auffielen, durchsuchten die Ermittler die Wohnung der Familie, fanden überall Blutspuren - an Jacken im Flur, an einer Wand, die frisch mit weißer Farbe gestrichen war, an Waschmaschine und Trockner, in der Tiefgarage, "sogar an den Socken des Angeklagten", wie Meindl sagt.

Er geht davon aus, dass der Mann die beiden Frauen nacheinander "am ehesten durch massive, stumpfe Gewalt gegen den Kopf" getötet hat - erst im Streit die Mutter und danach die Tochter, die nach Hause kam, bevor er die Spuren seiner vorherigen Tat beseitigen konnte. Danach fuhr er laut Anklage in einen Baumarkt, kaufte Farbe und strich Wände. Außerdem entfernte er einen Wohnzimmerteppich und eine Fußmatte aus dem Flur.

Diese fand die Polizei später - mit dem Blut der beiden mutmaßlichen Opfer verschmiert - in einem Waldstück. Es sind die Haupt-Indizien in dem Mordprozess ohne Leichen.

Der Angeklagte bestreitet, mit dem Verschwinden seiner Frau und seiner Stieftochter etwas zu tun zu haben. "Ich habe das nicht begangen", wiederholt er auch am Mittwoch, als der Vorsitzende Richter ihm das letzte Wort erteilt. "Für mich kommt nur Freispruch infrage". Freispruch fordert auch sein Verteidiger - weil die Taten "nicht mit der erforderlichen Sicherheit" bewiesen seien.


Der Angeklagte erklärt die Blutspuren in seinem Zuhause mit einer angeblichen blutigen Auseinandersetzung zwischen Mutter und Tochter, bevor sie sich frisch gemacht hätten und dann gemeinsam zum Einkaufen gegangen sein sollen. Staatsanwalt Meindl kommentiert das so: "Der Angeklagte sitzt hier seit Oktober und erzählt uns allen Lügengeschichten." Zum Schluss richtet er das Wort noch einmal direkt an den Angeklagten und bittet ihn, nach Abschluss des Verfahrens mitzuteilen, wo sich die Leichen befinden. "Das ist das einzig Positive, was Sie in diesem Fall noch tun können - für die Hinterbliebenen und auch für sich selbst."

Der leibliche Vater von Tatiana, der noch immer nach seiner Tochter sucht, tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Er wolle endlich wissen, was mit seiner Tochter geschehen ist. "Ungewissheit ist eine Qual", sagt seine Anwältin Antje Brandes. Er habe keinen Ort, an dem er um sein Kind trauern könne. "Seine Freude am Leben wurde komplett zerstört." Das Urteil soll am kommenden Dienstag (23. Februar) verkündet werden.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/proz ... -99-477555

Auf die Urteilsverkündung darf man gespannt sein. Ich vermute, dass Roman H. antragsgemäß verurteilt wird. Die Indizien wiegen schwer und wegen der Tötung von zwei Personen wird vermutlich auch die Schwere der Schuld festgestellt.
AngRa
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Re: DOPPELMORDFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Im Prozess ohne Leichen wurde das Urteil gesprochen.

Roman H. wurde wegen Totschlags in zwei Fällen zu 14,5 Jahren Haft verurteilt.
Im Prozess um einen Doppelmord ohne Leichen in München hat das Landgericht München I den Angeklagten am Dienstag zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht wertete die Tötung der Ehefrau von Roman H. und von dessen Stieftochter als Totschlag. Obwohl die Leichen der beiden Frauen nie gefunden wurden, sei die Kammer überzeugt, dass der 46-Jährige beide getötet habe, sagte der Vorsitzende Richter.

https://www.focus.de/panorama/welt/ehef ... 12465.html

Warum bei der Tötung der Tochter keine Mordmerkmale vorliegen sollen, erschließt sich mir nicht. Es ist doch offensichtlich, dass sie, die nach der Tötung der Mutter nach Hause gekommen ist und die tote Mutter gesehen haben muss, als Zeugin beseitigt worden ist, also wurde sie zur Verdeckung einer Straftat getötet.
AngRa
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Re: DOPPELMORDFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

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Die Revisionen von der Staatsanwaltschaft, den Nebenklägern und von von Roman H. wurden verworfen. Das Urteil bleibt bestehen.
Das Urteil gegen Roman H. wegen zweifachen Totschlags bleibt bestehen: Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Revisionen des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts München I verworfen. Der 47-Jährige war im Februar 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, weil die Kammer davon ausging, dass er seine Ehefrau und seine Stieftochter in Ramersdorf getötet hatte. Die beiden Frauen waren am 13. Juli 2019 verschwunden, ihre Leichen wurden nie gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte mit der Revision eine Verurteilung wegen Mordes angestrebt, der Angeklagte selbst hatte einen Freispruch gefordert

Der Fall hatte über München hinaus für Aufsehen gesorgt: Im Juli 2019 verschwanden die 41-jährige Maria G. und ihre 16 Jahre alte Tochter Tatiana spurlos. Roman H. sagte damals der Polizei, er habe sich mittags kurz hingelegt, die Frauen seien zum Shoppen ins Einkaufszentrum Pep in Neuperlach gegangen - und seitdem nicht mehr wieder gekommen. Die Polizei fahndete mit Plakaten nach den Vermissten, ohne Erfolg. Dafür geriet Roman H. in Verdacht. Die Polizei entdeckte bei einer Absuche im Truderinger Forst blutverschmierte Teppiche im Unterholz, in der gemeinsamen Wohnung des Paares an der Ottobrunner Straße fanden sich Blutspritzer im Gang sowie im Wohnzimmer

24 Verhandlungstage lang befasste sich die zweite Strafkammer am Landgericht München I mit den gesammelten Indizien. Im Prozess erzählte Roman H. plötzlich eine andere Version des Tages: Die beiden Frauen hätten sich in der Wohnung massiv gestritten, beide hätten anschließend geblutet. Dann hätten sie sich gegenseitig die Haare gemacht und seien zu Fuß ins PEP gegangen. Vier Kilometer weit, bei Regen. "Wir sind überzeugt, dass er beide getötet hat", sagte am Ende des Prozesses der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann.

Staatsanwalt Daniel Meindl hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Er ging davon aus, dass Roman H. seine Frau im Streit erschlagen hatte. Als anschließend seine Stieftochter mittags nach Hause gekommen sei, habe er auch sie getötet, um die erste Tat zu verdecken. Der Staatsanwalt sah darin ein Mordmerkmal. Doch die Kammer verurteilte H. lediglich wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Die Begründung: Das Handy von Roman H. sei einen Tag vor der Tat im Truderinger Wald eingeloggt gewesen. Es sei möglich, dass H. die Taten geplant und nach einem Versteck für die Leichen gesucht habe, so die Kammer. Und wenn es diese Planung für eine Tötung der beiden Frauen gab, könne man nicht von einem Mord mit Verdeckungsabsicht ausgehen. Dem folgte nun auch der Senat des BGH.

Antje Brandes, die den leiblichen Vater der 16-Jährigen in der Nebenklage vertrat, kann das Urteil nicht nachvollziehen. "Eine vorherige Planung der Tat schließt einen Verdeckungsmord nicht aus", meint sie. Zudem könnte das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch mit anderen Beweggründen zusammenfallen. "Wenn die Taten so geplant waren, hätte auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe greifen können", sagt Brandes. Sie war selbst am Dienstag in Karlsruhe zur Verhandlung vor dem BGH und erzählt, dass die Richter zum Teil mit geschlossenen Augen in den Sesseln gelegen seien, als alle Seiten ihre Argumente vorgetragen hätten. Sie sei enttäuscht darüber, dass "die höchsten Entscheidungsträger sichtbar kein Interesse hatten".


https://www.sueddeutsche.de/muenchen/to ... -1.5578076
Gast

Re: DOPPELMORDFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

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Das Handy von Roman H. sei einen Tag vor der Tat im Truderinger Wald eingeloggt gewesen. Es sei möglich, dass H. die Taten geplant und nach einem Versteck für die Leichen gesucht habe, so die Kammer. Und wenn es diese Planung für eine Tötung der beiden Frauen gab, könne man nicht von einem Mord mit Verdeckungsabsicht ausgehen

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/to ... -1.5578076
Das heisst wenn man den Spaten (Beleg aufheben) vor dem Mord kauft dann ist es nur Totschlag.
AngRa
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Re: DOPPELMORDFALL MARIA UND TATIANA GERTSUSKI, MÜNCHEN, 2019

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Offenbar hat das Gericht auch keine Mordmerkmale wie niedrige Beweggründe und Heimtücke etc. gesehen. Schwer nachvollziehbar.
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