INTERNE, NICHT ÖFFENTLICHE DISKUSSION UND ÖFFENTLICHE DISKUSSION Fälle in Foren: Charlotte Böhringer, Güthenke/Schroeder, Alexander H. (Haar), Ehepaar Schemmer, Familie Toll (Babenhausen)
Fälle in Themen: [NEU] Der Fall Ursula Herrmann (10 †), Schondorf/Ammersee, 1981 - Thread 2
Maëlys de Araujo, Julia B. (Heidelberg), Mireille B. (Flensburg), Maria D. (Leipzig), Maria & Tatiana Gertsuski, Keira Gross, Patricia H. (Hannover), Eddy & Connie Hall, Ursula Herrmann, Daniel Hillig, Jona K. (Wenden), Manjinder K. (Hamburg), Maria K. (Usedom), Sylvia K. (Lindau/Berlin), Meredith Kercher, 4-fach Mord in Königs Wusterhausen, Georgine Krüger, Nadine L. (Schackendorf), Wilhelm L. (Stuttgart), Leo (8 † | Bahngleis-Mord in Frankfurt), Sophia Lösche, Walter Lübcke, Karsten Manczak, Viktoria Marinowa, Birgit Meier, Nathalie Minuth, Anja N. (Voerde), Mine O. (Duisburg), Armbrust-Morde in Passau, Doppelmord in Petershausen, Ehepaar Placzek, Iuliana R. (Viersen), Melanie Rehberger, Julia Reifer, Michael Riecher, Ivonne Runge, Lea S. (Hofheim), Elias & Mohamed - Revisionsprozess Silvio S., Steffi S. (Weißensberg), Anke Schäfer, Brigitte Scholl, Melissa Schröter, Manfred Seel, Sparkasse Siegelsbach (07.10.2004), Anna Smaczny, Anna-Lena T. (Barsinghausen), Jennifer V. (Wörgl), Dreifachmord in Villingendorf, Jana W. (Seelze), Natalie W. (Bünde), Elke Wieland/Beate Neuber
Der Angeklagte wollte die Beziehung nicht mehr nur heimlich führen, sondern er wollte diese Beziehung offiziell führen, was nur unter der Voraussetzung möglich gewesen wäre, dass die Geliebte den Ehemann verlässt und dass sie sich scheiden lässt. Die Geliebte machte hierzu aber keinerlei Anstalten, also versuchte er das Aus der Ehe durch Einwirken auf KM herbeizuführen.
Diese These setzt aber immer voraus, das die Geliebte auch nach dem Verschwinden/Ableben ihres Ehemanns einer offiziellen Beziehung zugestimmt hätte.
Das jedoch sehe ich nicht als automatisch gegeben.
Waren es wirklich das soziale Umfeld oder auch ihr Arbeitgeber, die sie von einer regulären Trennung abhielten?
Wir leben bekanntlich nicht mehr im 19.Jahrhundert.
Oder ist es doch so, das der Tatverdächtige zwar als Affäre einen "guten Job" macht, aber als Lebensgefährte nicht in Frage kam?
Immer mal schön essen gehen, ins Kino oder auch mal ins Hotel,- ja bitte. Aber als Lebenspartner Tag ein, Tag aus...?
Was die Indizien bisher betrifft , völlig richtig .
1) Tatmotiv Affäre mit der Frau und freie Bahn ( Wenn da nicht noch mehr hintersteckt , der Arbeitgeber von KM war der Bruder von der Ehefrau . Man versuchte später den KM aus der Firma zu Eckeln , als dieser Krank wurde )
2) Mietfahrzeug am Tattag vor der Tür des Tatortes
3) Dubiose Bestellung einer Armbrust auf die eigene Adresse ( Bisher keine Erklärung abgegeben wer es sonst gewesen sein soll )
4) Schickanen und Drohbriefe zuvor an KM mit geschriebenen Briefen vom Dienstcomputer aus
Wirklich eindeutiges belastenedes sehe ich bisher nicht weiter , klar kann das Landgericht daraus ein Indizienurteil machen nur fehlen da wirklich
stichhaltige Feststellungen.
Die Verteidigung sieht es wahrscheinlich ebenfalls so , das jeder ein Mietfahrzeug parken kann wo er will , eine Affäre nicht gleich Mord bedeutet und natürlich auch denkbar wäre , das jemadn anderes die Armbrust auf MG sein Namen bestellt hat .
Hmmm ... Allerdings würde sich kein Fremdtäter im nachhinein solche Mühe geben soviele falsche Fährten zu legen .
Und vor allem hätte es noch einige mehr Möglichkeiten gegeben den KM aus den Weg zu räumen , die nicht wie ein Krimiroman vorbereitet wurden.
Aus meiner Sicht jedenfalls .
man wird sehen wie das ganze weiter geht und ob das Gericht sowie StA noch etwas präsentieren können , was eindeutig ist .
Der Angeklagte wollte die Beziehung nicht mehr nur heimlich führen, sondern er wollte diese Beziehung offiziell führen, was nur unter der Voraussetzung möglich gewesen wäre, dass die Geliebte den Ehemann verlässt und dass sie sich scheiden lässt. Die Geliebte machte hierzu aber keinerlei Anstalten, also versuchte er das Aus der Ehe durch Einwirken auf KM herbeizuführen.
TofuMax hat geschrieben: ↑Samstag, 19. Februar 2022, 10:31:25
Diese These setzt aber immer voraus, das die Geliebte auch nach dem Verschwinden/Ableben ihres Ehemanns einer offiziellen Beziehung zugestimmt hätte.
@TofuMax
Das sehe ich nicht so. Wir wissen zwar vieles nicht von diesem seltsamen Verhältnis. Der Punkt ist aber der, ob Frau M. davon ausgeht, dass MG an dem Verschwinden beteiligt war oder nicht. Eine Beteiligung am Verschwinden könnte sie als das Überschreiten einer Roten Linie aufgefasst haben, welches eine 180 Grad Wende der Frau M. zu Herrn G bewirkte. Wäre KM zum Beispiel tödlich verunfallt durch fremde Verkehrsteilnehmer, dann sähe die Sache anders aus. Aber der Verdacht, dass Herr M. was mit dem Verschwinden zu tun hat, ist aus ihrer Sicht vermutlich eine nicht hinnehmbare Grenzüberschreitung.
TofuMax hat geschrieben: ↑Samstag, 19. Februar 2022, 10:31:25
Waren es wirklich das soziale Umfeld oder auch ihr Arbeitgeber, die sie von einer regulären Trennung abhielten?
Wir leben bekanntlich nicht mehr im 19.Jahrhundert.
Ich denke, dass das schon eine große Rolle spielte, auch wenn die Zeiten liberaler geworden sind. Die Familien waren verflochten. Mit einer Trennung hätte sie m.E. viel Ansehen, Glaubwürdigkeit und Vertrauen verspielt. Sie wäre aus einer sozialen Vernetzung herausgefallen. Es ist nur ein Gespür. Ich sehe es wie @AngRa. Jedenfalls überwiegt dieser Aspekt m.E.
Vorab,- ich halte G. im juristischen Sinne nicht für unschuldig.
Zu Buche steht in jedem Fall die missbräuchliche Nutzung des Personalausweises, den er sich im Dienst widerrechtlich aneignete.
Allerdings sehe ich weder ein belastbares Motiv, noch ein Mordmerkmal. Die bekannten (belastbaren) Eckdaten lassen das Zeitfenster für einen Alleintäter als zu klein erscheinen.
Gerade Angehörige der Familie des Tatverdächtigen scheint ein großes Interesse daran zu haben, ein möglichst schlechtes Licht auf den Beschuldigten zu werfen. Die Schwester von G. machte sich in meinen Augen geradezu lächerlich, als sie ihren Bruder vor Gericht verunglimpfte, auf Nachfrage des Verteidigers jedoch kein einziges Beispiel für ihre Anschuldigungen liefern konnte.
Seine inzwischen Ex-Frau ging nach dem selben Schema vor. Sie legte den Ermittlern einen Ordner mit gesammelten Verfehlungen ihres damaligen (Noch)Ehemanns vor. Inhaltliche Teile dieses Ordners erlangte sie durch nachspionieren, zum Beispiel auf seinem Laptop, wo sie eindeutige Bilder fand.
Da ist mal jemand richtig sauer...
Der vorerst krönende Abschluss war der "Zeuge" des gestrigen Verhandlungstags, den man ebenfalls der (erweiterten) Familie zurechnen kann.
Seine Motivation im Prozess auszusagen, obwohl er mit der dortigen Justiz nicht mehr zu tun haben wollte, ist doch recht eindeutig.
Gab es neben der Trennung/Scheidung in der Familie G. noch andere Streitigkeiten?
Aus diesen genannten Gründen hege ich den Verdacht, das hier ein Bestreben vorliegt, dem Angeklagten "mal so richtig an den Karren zu fahren".
Sowohl die Familie von der Ehefrau des Verschollenen, als auch die Familie des Inhaftierten sind in der Gegend (teils auch gemeinsam)beinah schon traditionell gesellschaftlich stark im lokalen Vereinsleben und Kirchlich - karitativ engagiert.
In Verbindung mit dem als geistlich - dogmatisch geschilderten Umfeld, sehe ich an der Stelle eher noch Ermittlungsansätze.
Da hat man durchaus Ruf und Ansehen zu verlieren, wenn Familienmitglieder aufgrund ihres Lebenswandels das heimliche Dorfgespräch sind.
Hier müsste man sich fragen, wer davon profitieren würde, wenn auch G. für eine ganze Weile "aus dem Verkehr gezogen" wird.
( Vorab,- ich halte G. im juristischen Sinne nicht für unschuldig. )
Wiederspricht sich ziemlich mit der These :
( Hier müsste man sich fragen, wer davon profitieren würde, wenn auch G. für eine ganze Weile "aus dem Verkehr gezogen" wird. )
Da muss sich jeder sein eigenes Bild drüber machen .
( Die Schwester von G. machte sich in meinen Augen geradezu lächerlich, als sie ihren Bruder vor Gericht verunglimpfte )
Diuese Aussage kam von der Schwester des Karsten M. soweit man das noch aus der Erinnerung aus den Zeitungsartikel hat .
Da wird der Tatverdächtige noch als Selbstsüchtiger Narzsst bezeichnet .
Das der Tatverdächtige nicht nur Freunde hat in seinen Umfeld dürfte klar sein , seine damalige Ehefrau hat er betrogen .
Kein Wunder das sie ihn nun auch fallen lässt.
Die Schwester von KM dürte es ebenfalls nicht gefallen das der Bruder so aus dem Leben gerissen wurde.
Würde glaube ich keinen Angehörigen gefallen der geistig und seelisch Fit ist.
( Allerdings sehe ich weder ein belastbares Motiv )
Doch die alleinige Affäre zu der Ehefrau könnte ausgeweitet werden.
( noch ein Mordmerkmal )
Oh doch Sollte MG der ausführende Täter gewesen sein , könnte man das Motiv der Eifersucht vielleicht sogar der Habgier belegen.
Dazu würde noch die besondere schwere der Schuld kommen , da die Leiche zur Verdeckung der Tat beseitigt wurde.
Ein Totschlag Urteil wäre natürlich was anderes vielleicht maximal 10 Jahre , aber der MG äußert ja nichts entlastendes zu der Tat .
( Die bekannten (belastbaren) Eckdaten lassen das Zeitfenster für einen Alleintäter als zu klein erscheinen )
So sieht es aus man kann inzwischenannehmen das jemand mitgeholfen hat , zumindest bei den Telefonaten oder vielleicht auch bei den Fahrten.
Ich danke dir bestens für deinen schwungvollen Beitrag, echt toll, auch wenn ich inhaltlich vielleicht nicht viel dazu sagen kann.
Es ist sehr interessant und herausfordernd. Also will ich mal ans Werk gehen:
Dein erster Punkt mit dem Personalausweis wäre gar kein Problem für ein Gericht. Das haben wir hier mal diskutiert. Irgendwie kann man ihm dafür nicht an den Karren fahren. So meine Erinnerung. @AngRa weiß das genauer.
TofuMax hat geschrieben: ↑Samstag, 19. Februar 2022, 13:21:07
Allerdings sehe ich weder ein belastbares Motiv, noch ein Mordmerkmal. Die bekannten (belastbaren) Eckdaten lassen das Zeitfenster für einen Alleintäter als zu klein erscheinen.
Wenn das dein subjektives Empfinden ist, lasse ich das mal so stehen.
Der nächste Abschnitt, was die Frauen zu berichten haben, das muss an mir vorbeigegangen sein. Von der Ex-Ehefrau habe ich nichts in Berichten mitbekommen. Die Geliebte hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Daher finde ich es spannend, dass du hier ein bisschen Licht reinbringst. Vielen Dank dafür.
TofuMax hat geschrieben: ↑Samstag, 19. Februar 2022, 13:21:07
Gab es neben der Trennung/Scheidung in der Familie G. noch andere Streitigkeiten?
Aus diesen genannten Gründen hege ich den Verdacht, das hier ein Bestreben vorliegt, dem Angeklagten "mal so richtig an den Karren zu fahren".
Aus meiner Sicht ist es so, dass eine Scheidung meistens mit Emotionen und verletzten Gefühlen verbunden ist. Ich kann jetzt nichts Unanständiges dabei finden, wenn die Ex-Ehefrau vorgeladen wurde und als Zeugin aussagte. Das musste sie ja. Danach hat sie sich nicht gedrängt. Diese Frau wurde bereits bei der Polizei vernommen. Sie hat lediglich Antworten auf Fragen gegeben. Diese Akten gingen an die Staatsanwaltschaft und dann ans Gericht. Der Richter muss sich selbst einen Eindruck verschaffen und dazu musste diese Frau Rede und Antwort stehen. Daher würde ich ihr das nicht vorwerfen. Sie saugt sich ihre Erfahrungen ja nicht aus den Fingern, sondern was sie erlebte und in Erinnerung hat, das darf sie sagen. Die Richter wissen sehr wohl, dass das ihre subjektive Ansicht ist. Diese Frau machte ihre Angaben im Gericht vor ihrem Ex-Ehemann. Sie kann also von ihm theoretisch und praktisch widerlegt werden, wenn etwas nicht stimmten würde.
Genauso bei der Geliebten. Also durch die Anwesenheit der Gegenseite ist die Chance einer gewissen Objektivität gewahrt. Und die Richter wollen und sollen durchaus einen Eindruck vom ehelichen und sozialen Verhalten des Angeschuldigten bekommen. Das ist ganz normal. In ihren geheimen Beratungen können sie sich austauschen darüber, was für das Gericht relevant ist und was nichts zur Sache tut.
TofuMax hat geschrieben: ↑Samstag, 19. Februar 2022, 13:21:07
In Verbindung mit dem als geistlich - dogmatisch geschilderten Umfeld, sehe ich an der Stelle eher noch Ermittlungsansätze.
Da hat man durchaus Ruf und Ansehen zu verlieren, wenn Familienmitglieder aufgrund ihres Lebenswandels das heimliche Dorfgespräch sind.
Da komm ich momentan nicht drauf, wo da Ermittlungsansätze verborgen sein könnten. Wenn irgend jemand dieser "Sünde" aktiv hätte Einhalt gebieten wollen, dann wäre Herr KM der Falsche gewesen. Also hier stehe ich grad auf dem Schlauch.
TofuMax hat geschrieben: ↑Samstag, 19. Februar 2022, 13:21:07
Hier müsste man sich fragen, wer davon profitieren würde, wenn auch G. für eine ganze Weile "aus dem Verkehr gezogen" wird.
Also das glaube ich nicht, dass jemand aus dem Kreis der Angehörigen diesem armen KM was antat und wollte, dass MG dafür büßen muss.
Ist natürlich alles meine subjektive Meinung. Ich kenne diese Leute nicht. Und Komisches ist dort einiges passiert. O mein Gott!
-------------------------------
(Ich sehe eine Überschneidung, die ich noch nicht gelesen habe.)
JKing hat geschrieben: ↑Samstag, 19. Februar 2022, 13:48:56
@TofuMax schrieb :
( Vorab,- ich halte G. im juristischen Sinne nicht für unschuldig. )
Wiederspricht sich ziemlich mit der These :
( Hier müsste man sich fragen, wer davon profitieren würde, wenn auch G. für eine ganze Weile "aus dem Verkehr gezogen" wird.
@JKing
Wo ist da ein Widerspruch? Für die Unterschlagung des Personalausweis gibt es sicherlich 3 Jahre Haft, gerade auch, weil er als Amtsträger dahingehend wohl keine "mildernden Umstände" geltend machen kann.
Für die missbräuchliche Nutzung dessen kommt vielleicht noch ein "Bonus" hinzu, auch wenn hier keine Schädigung dritter bekannt geworden ist.
Da G. aber schon fast ein Jahr abgesessen hat und bei guter Führung im Regelfall auch noch etwa ein drittel der Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, bleibt nicht soviel (Haft)Zeit übrig.
Das würde bei einer Verurteilung wegen Mordes natürlich anders aussehen, und wohl auch, wenn das Gericht auf Totschlag erkennt.
Das meinte ich mit meiner These:
Wer davon profitieren würde, wenn auch G. für eine ganze Weile "aus dem Verkehr gezogen" wird.
( Wo ist da ein Widerspruch? Für die Unterschlagung des Personalausweis ... Für die missbräuchliche Nutzung dessen kommt vielleicht noch ein "Bonus" hinzu, auch wenn hier keine Schädigung dritter bekannt geworden ist... )
Das muss man nicht kompetent beantworten oder
Aber ich verstehe Dich natürlich in deinen geistigen Überlegungen .
Wenn das Gericht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme der Auffassung wäre, dass an dem Mordvorwurf nichts dran ist und das es höchstens zu einer Verurteilung wegen missbräuchlicher Verwendung des Personalausweises kommen wird, dann hätte es von Amts wegen längst dafür gesorgt, dass der Angeklagte aus der U-Haft entlassen wird. Die U-Haft dauert , wenn nach neuem Zeitplan das Urteil Ende April ergehen wird, fast ein Jahr. Ich glaube nicht daran, dass es sich bei dem Angeklagten um einen zu Unrecht Verfolgten handelt, denn das, was die Polizei ermittelt hat, spricht für seine Täterschaft.
( Wenn das Gericht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme der Auffassung wäre, dass an dem Mordvorwurf nichts dran ist und das es höchstens zu einer Verurteilung wegen missbräuchlicher Verwendung des Personalausweises kommen wird, dann hätte es von Amts wegen längst dafür gesorgt, dass der Angeklagte aus der U-Haft entlassen wird )
Nun ja , in der Regel sollte das der Fall sein , nur wer als Amtsträger gesteht sich schon eine Fehlanklage ein ...
Man wird es sehen wenn das Urteil verfasst wird , aber das da ein unbeteiligter Angeklagt ist glaube ich ehrlichgesagt auch nicht .
Der Angeschuldigte handelte in dem Bestreben, nach dem Ableben von Karsten M. eine dauerhafte und offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau des Getöteten eingehen zu können. Sie und der Angeschuldigte führten seit 2016 eine geheim gehaltene Beziehung, ohne dass die Frau eine Bereitschaft zeigte, ihren Ehemann zu verlassen. Diesen Zustand konnte der Angeschuldigte, der auch beabsichtigte, seine Geliebte zu ehelichen, nicht länger hinnehmen und sah sich daher veranlasst, das Hindernis, nämlich seinen besten Freund Karsten M., dauerhaft zu beseitigen.
Für mich klingt dieses Tatmotiv schlüssig. Es kommt nicht darauf an, ob die heimliche Geliebte nach dem dauerhaften Verschwinden oder dem Tod des Ehemannes vorhatte die Ehe mit dem Angeklagten einzugehen oder nicht. Entscheidend ist nur, dass der Angeklagte daran geglaubt hat, dass sie das tun wird. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte daran geglaubt. Entsprechendes wird sie auch mit Zeugenaussagen, die uns im Einzelnen nicht bekannt sind, belegen können.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte daran geglaubt. Entsprechendes wird sie auch mit Zeugenaussagen, die uns im Einzelnen nicht bekannt sind, belegen können.
Das scheint mir aber genau das Problem: Die StA hat letzten Herbst relativ vollmundig behauptet, genau das belegen zu können, und nun sind Monate ins Land gegangen, ohne dass in einem öffentlichen und von den Medien begleiteten Prozess auch nur ein Zeuge glaubhaft diese Behauptung untermauert hat.
Das heißt, bislang konnte nicht einmal das Motiv schlüssig belegt werden, die Täterschaft ebenfalls nicht, von Mord ganz zu schweigen. Und von der Leiche fehlt weiterhin jede Spur.
Ja, ich glaube angesichts der Indizien, der mangelnden alternativen Hypothese und der generell wenig sympathischen Aktivitäten des Tatverdächtigen auch eher an seine Schuld, aber mit Glauben allein funktioniert ein Rechtsstaat nun mal nicht.
Wenn das Gericht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme der Auffassung wäre, dass an dem Mordvorwurf nichts dran ist und das es höchstens zu einer Verurteilung wegen missbräuchlicher Verwendung des Personalausweises kommen wird, dann hätte es von Amts wegen längst dafür gesorgt, dass der Angeklagte aus der U-Haft entlassen wird. Die U-Haft dauert , wenn nach neuem Zeitplan das Urteil Ende April ergehen wird, fast ein Jahr. Ich glaube nicht daran, dass es sich bei dem Angeklagten um einen zu Unrecht Verfolgten handelt, denn das, was die Polizei ermittelt hat, spricht für seine Täterschaft.
Wie ich las, gab es VOR dem Prozess die üblichen Haftprüfungstermine, in denen die StA die bekannten Beweise vorgelegt hat und die neben der vermutlich angenommenen Verdunkelungs-, wenn nicht Fluchtgefahr, den Grund für die weitere Inhaftierung lieferten.
Man hat dann den Prozessbeginn einigermaßen forciert, um einen weiteren Prüfungstermin 6 Monate nach Inhaftierung zu verhindern.
Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht während des laufenden Prozesses mit regelmäßigen Verhandlungen keine Möglichkeit, eine neue Prüfung zu veranlassen.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein Richter aus heutiger Sicht wirklich noch an der Haft festhalten würde, weswegen auch der Ausgang des Prozesses mehr als fragwürdig ist. Es wird sicherlich zu einem Schuldspruch und möglicherweise auch zu einer Haftstrafe wegen der Delikte um den unterschlagenen Ausweis und die Aktivitäten unter falscher Identität kommen, aber eine Verurteilung wegen Mordes bleibt abzuwarten.
Der Angeklagte sitzt aufgrund eines Haftbefehls in U-Haft. Die Aufhebung eines Haftbefehls ist in Deutschland keine komplizierte Angelegenheit sondern in § 120 StPO eindeutig geregelt.
§ 120
Aufhebung des Haftbefehls
(1) 1Der Haftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen oder sich ergibt, daß die weitere Untersuchungshaft zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis stehen würde. 2Er ist namentlich aufzuheben, wenn der Beschuldigte freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren nicht bloß vorläufig eingestellt wird.
Wenn sich im Laufe des Gerichtsverfahrens beispielsweise ergibt, dass die Beweislage so dünn ist, dass kein dringender Tatverdacht mehr vorliegt, dann ist der Haftbefehl aufzuheben. Bislang scheint das Gericht nicht der Auffassung zu sein, dass die Voraussetzungen des Haftbefehls nicht mehr vorliegen.
Warten wir doch einfach ab, wie das Gericht entscheiden wird, ob Freispruch oder Verurteilung.
Ich möchte einmal nachfragen, ob ich die Zeuginnen aus den bisherigen Beiträgen richtig erfasst habe?
Vor Gericht hat nur die Ex-Ehefrau von Herrn MG ausgesagt und die Geliebte von MG.
Dann gab es eine Schwester von KM, mit der der 57jährige Spät-Zeuge (Stichwort "blauer Klaus") vor seinem Aussage-Entschluss Kontakt hatte.
Dieser habe weder den Angeklagten noch den KM gekannt. In einem Prozessbericht ist vermerkt:
Jedoch die Schwester von Karsten Manczak, die gleichzeitig die Ex-Schwägerin des Angeklagten Martin G. ist, sei eine Bekannte von ihm, räumt er ein. Mit ihr habe es nach dem 13. April einige Male Kontakt gegeben. Einmal im vergangenen Sommer. Da hatte Marion G. ihm vom Verschwinden ihres Bruders berichtet. Und auch, dass dieser wohl ermordet worden sei und ihr Ex-Schwager der Täter sein soll.
Manchmal brauche ich länger zum Verstehen:
Also Marion G. ist die Schwester von KM. Marion G. ist gleichzeitig die Ex-Schwägerin von Martin G.
Dann muss Marion G. die Schwester von der Ex-Ehefrau des Martin G. sein. Und dann muss die Ex-Ehefrau des Martin G. auch eine Schwester des KM sein?
Ist das richtig?
Aber wer ist dann die Schwester von G aus der Familie des Tatverdächtigen? Von ihr habe ich in den Prozessveröffentlichungen keine Erwähnung gefunden. Ist eigentlich auch ungewöhnlich, wenn seine eigene Schwester etwas gegen ihn hätte?
TofuMax hat geschrieben: ↑Samstag, 19. Februar 2022, 13:21:07
Gerade Angehörige der Familie des Tatverdächtigen scheint ein großes Interesse daran zu haben, ein möglichst schlechtes Licht auf den Beschuldigten zu werfen. Die Schwester von G. machte sich in meinen Augen geradezu lächerlich, als sie ihren Bruder vor Gericht verunglimpfte, auf Nachfrage des Verteidigers jedoch kein einziges Beispiel für ihre Anschuldigungen liefern konnte.
Da komm ich nicht ganz mit. Oder ist die Schwester seiner Ex-Ehefrau gemeint, eben diese Marion G. Und ist das G des Nachnamens der Beginn eines anderen Namens mit G im Anfang? Dann bezöge es sich auf die Familie des Vermissten und nicht auf die des Tatverdächtigen?
Mich würde die Quelle für die Behauptung interessieren, woraus hervorgeht, dass die Schwester von G. ihren Bruder vor Gericht verunglimpft hat und auf Nachfrage des Verteidigers kein Beispiel für ihre Anschuldigen liefern konnte.
Der Tatverdächtige scheint sehr wohl bei einigen Angehörigen von der Familie Manczak nicht ganz beliebt gewesen zu sein.
Die Schwester von KM sagte aus , sie kenne den MG bereits seit 25 Jahren und er ist im großen und ganzen ( zusammengefasst )ein persönlichkeitsgestörter selbstsüchtiger rücksichtsloser Narzisst , de rnur an sich selbst denkt .
Da wird es sicher in der Vergangenheit schon einige Probleme intern gegeben haben .
Dieses Persönlichkeitsbild würde aber , sofern der MG bewiesenermaßen auch der Täter ist , gut zum Täterprofil und Tatablauf passen.
Rücksicht auf Hinterbliebene hatte auch keiner der an den Fall KM beteiligt war/ist.
Das einzigste was noch auffällt und aus sicherer Quelle stammt ist , das der Bruder von der Witwe Frau M. , den Karsten bei sich in der Firma angestellt hatte.
Nachdem KM irgendwann erkrankte wurde bereits versucht ihn aus der Arbeit raus zu eckeln . Später hatte KM seinen Arbeitsplatz in Hannover bekommen und nicht mehr Ortsnah .
Der arme Kerl schein auch bei manchen Angehörigen nicht mehr so willkommen gewesen zu sein .
Aber ob das mit der Tat zusammenhengt weiss natürlich keiner .