MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

INTERNE, NICHT ÖFFENTLICHE DISKUSSION UND ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle in Foren: Charlotte Böhringer, Güthenke/Schroeder, Alexander H. (Haar), Ehepaar Schemmer, Familie Toll (Babenhausen)

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Coco
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Coco »

Der Syrer Alaa S., Angeklagter im Prozess um den tödlichen Messerangriff in Chemnitz, hat monatelang auf den Rauswurf seines Pflichtverteidigers gedrängt, von dem er sich eingeschüchtert, bedrängt und sogar bedroht fühlte. Auch die beiden neuen Anwälte kritisierten den Alt-Verteidiger scharf. Der weist alle Vorwürfe zurück. FOCUS Online über die Hintergründe einer bizarren Schlammschlacht.

Hilfe im Streit mit seinem Pflichtverteidiger erhielt Alaa S. von der Münchner Rechtsanwältin Ricarda Lang, die ihn aktuell als Wahlverteidigerin im Prozess vertritt.

Für ihre Wahlverteidiger müssen Beschuldigte selbst aufkommen. Wieviel Honorar die renommierte Münchner Rechtsanwältin Lang für ihre Arbeit im Chemnitzer Verfahren verlangt, ist nicht bekannt. Unklar ist ebenfalls, wie Alaa S., der vor seiner Verhaftung als Frisör arbeitete, die Juristin bezahlen will. Laut eigener Darstellung hat er kein Geld. Möglicherweise unterstützt ihn seine Familie.
https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 81269.html

Irgendwer wird's schon bezahlen 8-)
Coco
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Coco »

Coco
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Coco »

Um den toten Daniel Hillig geht es wohl am Wenigsten. Wenn überhaupt. Ein Entschuldigungs-Gottesdienst für die Verunglimpfung eines ganzen Völkchens wäre mMn angebracht.

Friedensgottesdienst am Jahrestag der Chemnitzer Messerattacke
In Chemnitz war am 26. August 2018 am Rande des Stadtfestes ein 35 Jahre alter Deutsch-Kubaner im Streit erstochen worden. Der tödliche Vorfall löste eine Reihe ausländerfeindlicher Proteste in der Stadt aus, die bundesweit für Aufsehen sorgten. Zudem führte die politische Bewertung der Proteste zu einer Krise in der Bundesregierung und zur Versetzung von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen in den einstweiligen Ruhestand.
Die ausländerfeindlichen Vorfälle in Chemnitz riefen zudem breiten Protest hervor. Zu einem Konzert gegen Fremdenfeindlichkeit kamen am 3. September 2018 rund 65.000 Menschen.
https://www.evangelisch.de/node/159305
Derzeit beim Chemnitzer Landgericht - Tötungsdelikt
Tragischer Tod in der Asylunterkunft Waltersdorf: Der Libyer Nabil H. (26) soll den Algerier Mohammed S. (†44) mit einem Messer attackiert haben. Kurz darauf starb der 44-Jährige (TAG24 berichtete). Am Dienstag startete der Prozess wegen Totschlags am Chemnitzer Landgericht.
https://www.tag24.de/nachrichten/crotte ... tz-1168371
Coco
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Coco »

Verteidiger forderten Freispruch
Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Deutschen in Chemnitz ist ein 24 Jahre alter Angeklagter zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
https://www.bild.de/news/2019/news/toed ... .bild.html
Es ist absehbar, dass die Vert. das Urteil nicht akzeptieren werden.
AngRa
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Das Urteil basiert auf einer Zeugenaussage. Ein Zeuge hatte sich zwischenzeitlich in Widersprüche verwickelt..
Die Staatswanwaltschaft hatte die Widersprüche mit angeblichen Drohungen gegen al-N. erklärt, die aus dem Umfeld von Alaa S. gekommen sein sollen. Der Koch betrat den Gerichtssaal nur mit Personenschützern. Mittlerweile soll er sich in einem Zeugenschutzprogramm befinden.
https://www.sueddeutsche.de/politik/che ... -1.4572001

Der Zeuge ist offenbar so gefährdet, dass er sich in einem Zeugenschutzprogramm befindet.

Mich wundert es sehr, dass der Angeklagte, der im Prozess geschwiegen hat, im ZDF ein Interview geben konnte und dass ihm dort eine Bühne geboten worden ist, wo er seine Unschuld beteuern konnte. Das sollte doch nur der Meinungsmache dienen.

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/a ... s-100.html
z3001x
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von z3001x »

AngRa hat geschrieben:Der Zeuge ist offenbar so gefährdet, dass er sich in einem Zeugenschutzprogramm befindet.

Mich wundert es sehr, dass der Angeklagte, der im Prozess geschwiegen hat, im ZDF ein Interview geben konnte und dass ihm dort eine Bühne geboten worden ist, wo er seine Unschuld beteuern konnte. Das sollte doch nur der Meinungsmache dienen.

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/a ... s-100.html
Man stelle sich mal vor die würden so ein interview mit dem mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke machen - daran sieht man was für ein durchgedrehte Nummer das vom ZDF ist.
Die gehen buchstäblich über Leichen hinweg, nämlich die von Daniel Hillig, und waschen Mörder rein. Um ihren Migration-ist-wunderbar-auch-wenn-jetzt-halt-mehr-sterben-und-vergewaltigt-werden-Scheissdreck schön zu reden.
Und das bei Öffentlich-Rechtlichen, die per Gesetz zu politischer Neutralität und zu kritischer Distanz gegenüber der Regierung verpflichtet sind, dem sie aber seit mindestens 20 Jahren nicht mehr nachkommen.
Kann man nur noch als Propaganda mit den Mitteln eines totalitärer Systems einsortieren, was in Deutschland von Seiten der Regierung und den öffentlich-rechtlichen Medien in Bezug auf Migranten-Gewalt kommt.
Das Urteil ist ein Skandal mMn. Bei Totschlag sind 15 Jahre drin. Und dass die Mordmerkmale nicht ausgearbeitet werden konnte hat viel mit der Zeugen-Bedrohung durch das Täterumfeld zu tun.
MMN sollten sie ihn nach Syrien zurück schicken, als Geschenk für Assad. Dann würde er bekommen was er verdient, der liebe Alaa S.
Coco
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Coco »

AngRa hat geschrieben:Der Zeuge ist offenbar so gefährdet, dass er sich in einem Zeugenschutzprogramm befindet.

Mich wundert es sehr, dass der Angeklagte, der im Prozess geschwiegen hat, im ZDF ein Interview geben konnte und dass ihm dort eine Bühne geboten worden ist, wo er seine Unschuld beteuern konnte. Das sollte doch nur der Meinungsmache dienen.

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/a ... s-100.html
z3001x hat geschrieben:Man stelle sich mal vor die würden so ein interview mit dem mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke machen - daran sieht man was für ein durchgedrehte Nummer das vom ZDF ist.
Die gehen buchstäblich über Leichen hinweg, nämlich die von Daniel Hillig, und waschen Mörder rein. Um ihren Migration-ist-wunderbar-auch-wenn-jetzt-halt-mehr-sterben-und-vergewaltigt-werden-Scheissdreck schön zu reden.
Und das bei Öffentlich-Rechtlichen, die per Gesetz zu politischer Neutralität und zu kritischer Distanz gegenüber der Regierung verpflichtet sind, dem sie aber seit mindestens 20 Jahren nicht mehr nachkommen.
Kann man nur noch als Propaganda mit den Mitteln eines totalitärer Systems einsortieren, was in Deutschland von Seiten der Regierung und den öffentlich-rechtlichen Medien in Bezug auf Migranten-Gewalt kommt.
Das Urteil ist ein Skandal mMn. Bei Totschlag sind 15 Jahre drin. Und dass die Mordmerkmale nicht ausgearbeitet werden konnte hat viel mit der Zeugen-Bedrohung durch das Täterumfeld zu tun.
MMN sollten sie ihn nach Syrien zurück schicken, als Geschenk für Assad. Dann würde er bekommen was er verdient, der liebe Alaa S.
Dass es einem Inhaftierten erlaubt ist, persönlich ein Telefoninterview zu geben, das vor einer Urteilsverkündung öffentlich verbreitet wird, war mir bislang nicht bekannt. Dass gerade das ÖR-TV gezielt diesem Austausch-Migranten eine Plattform geboten hat, verwundert mich allerdings nicht. Das gelenkte Nazi-Narrativ ( hier wohlweislich elegant umschrieben „Ich habe Angst vor jedem hier, ich habe Angst vor den Mitgefangenen, ich habe Angst vor den Beamten. Ich habe sogar Angst vor dem Gericht.“ > https://www.welt.de/vermischtes/article ... u-tun.html ) muss schließlich gepflegt werden. Kein Wunder, ist die 4. Gewalt gerne auf diesen fahrenden Zug aufgesprungen.

Ehrlich gesagt war ich der Annahme, dass dieser aufgeblähte Prozess (18 Vht., wozu?) mit einem Freispruch endet. Dies in erster Linie bedingt durch die Einlassungen des Strafverteidigers des zunächst inhaftierten Y.A. ( http://www.tnmultimedia.de/het-forum/vi ... ig#p118357 ), dem Versäumnis der Pol., die (Blut?) Anhaftungen an den Händen des Alaa S. zu sichern und der im Prozessverlauf erkennbar dünnen Beweislage, die sich durch bedrohte, eingeschüchterte Zeugen noch verschlechtert hatte. Die Urteilsbegründung würde mich sehr interessieren. Mal sehen, ob und wie die nächste Instanz die Beweise würdigt und evtl. fehlerhafte Tatsachenfeststellungen korrigiert. Ohne weitere Details zu kennen, denke ich, dass das Urteil keinen Bestand haben wird. Trau, schau, wem, vllt. genauso einkalkuliert…? Und die immensen Prozesskosten, wen juckts ? Die Sponsoren des kleinen Prinzen zahlen das vermutlich aus der Portokasse und einen Freispruch mit anschl. Haftentschädigung zahlen wir.

Der laufende Meter Farhad scheint erfolgreich, lt. Vermutung der Behörden im Irak (was ich nicht glaube), untergetaucht zu sein. In den 20 Mrd., die man bereit ist, für 60 verhaftete „deutsche“ Halsabschneider im Irak zu berappen, sollte dort eine aktive Suche nach einem weiteren kriminellen Palladium-Guss mit drin sein.
Deutschland - BPK: 20 Milliarden Euro an Irak für Verzicht auf Todesstrafe gegen deutsche IS-Kämpfer
https://deutsch.rt.com/inland/91302-bpk ... itglieder/

Demnächst wird wohl auch der Prozess gegen die Mitglieder des Nazi-Zusammenschlusses „Revolution Chemnitz“ beginnen.
Hier der damalige pol. Pressebericht:
Medieninformation: 456/2018
Verantwortlich: Doreen Göhler/Andrzej Rydzik
Stand: 15.09.2018, 16:00 Uhr

Gemeinsame Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz und der Staatsanwaltschaft Chemnitz
             
Chemnitz
OT Zentrum – Nach Angriff auf Schlossteichinsel: Haftbefehle gegen sechs Tatverdächtige erlassen
In der gestrigen Medieninformation Nr. 454, Meldung 3754, zum Versammlungsgeschehen im Stadtgebiet berichtete die PD Chemnitz zudem über eine Auseinandersetzung unter mehreren Person auf der Schlossteichinsel im Bereich der Promenadenstraße. Im Zuge der noch in der Nacht zu Samstag mit Hochdruck fortgeführten Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch konnten die Geschehnisse wie folgt erhellt werden.
Gegen 21.15 Uhr begaben sich mindestens 15 Personen im Alter von bis 33 Jahren auf die Schlossteichinsel, wo zu diesem Zeitpunkt eine gut zehnköpfige Gruppe deutscher Jugendlicher und junger Erwachsener bei einer Geburtstagsfeier weilte. Einige der zunächst unbekannten Männer verlangten von den Feiernden die Ausweise. Weitere Zeugen  berichteten, dass sich die Männer als Bürgerwehr bezeichneten. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen brachen daraufhin und aufgrund der bedrohlichen Situation ihre Feier ab, versuchten rasch zu verschwinden und wählten den Notruf. Angegriffen wurden sie nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht.
Die 15 Personen liefen daraufhin zu einer weiteren, auf der Schlossteichinsel sitzenden, siebenköpfigen Gruppe (Deutsche, Iraner und Pakistaner) und kreisten diese ein. Dabei fielen zunächst fremdenfeindliche Äußerungen. In der weiteren Folge wurde ein 26-jähriger Iraner durch einen Gegenstand leicht verletzt.
Alarmierte Einsatzkräfte der Polizei setzten unmittelbar danach 15 Personen, die flüchten wollten, auf der Schlossteichinsel fest. Sie wurden in Gewahrsam genommen. Während neun von ihnen nach Abschluss der ersten polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle in der Hartmannstraße in der Nacht verlassen durften, wurden sechs Tatverdächtige (27, 29, 30, 2x 31, 33) auf Antrag der Chemnitzer Staatsanwaltschaft am Samstagmittag am zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Gegen einen 31-Jährigen, der u.a. unter Bewährung stand, erging ein üblicher Haftbefehl. Die fünf übrigen Tatverdächtigen wurden ebenfalls im Sinne von Hauptverhandlungshaftbefehlen im beschleunigten Verfahren inhaftiert. Die Hauptverhandlungen gegen sie sind für kommende Woche am Chemnitzer Amtsgericht angedacht. Unabhängig davon werden die polizeilichen Ermittlungen gegenwärtig fortgeführt.
Die Pressehoheit liegt nunmehr bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Für weitere Auskünfte steht Frau Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart telefonisch unter 0173-5839288 zur Verfügung. (Ry/gö)
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_59631.htm
Die Presseinfomartion des GBA
GBA: Anklage wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung erhoben
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Juni 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen
den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sten E., den 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin Klaus H., den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Christian K., den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Maximilian V., den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Marcel W., den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sven W., den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Hardy Christopher W. und den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Tom W.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, die rechtsterroristische Vereinigung "Revolution Chemnitz" gegründet und sich an ihr als Mitglieder - der Angeschuldigte Christian K. als Rädelsführer - beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB). Darüber hinaus wird den Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 125a Satz 1, Satz 2 Nr. 2 StGB) und ersterem - dem Angeschuldigten Sten E. - zusätzlich eine vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt (§ 223 Abs. 1, § 230 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten gehören der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und verstanden sich als führende Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens. Spätestens am 10. September 2018 schlossen sich die Angeschuldigten zu der Gruppierung "Revolution Chemnitz" zusammen. Der Angeschuldigte Christian K. übernahm dabei die zentrale Führungsposition, bestimmte die Ausrichtung der Gruppe und koordinierte die weiteren Planungen. Die Angeschuldigten verfolgten auf der Grundlage ihrer rechtsextremistischen und bisweilen offen nationalsozialistischen Gesinnung ein "revolutionäres", auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates gerichtetes Ziel. Zu diesem Zweck beabsichtigten sie gewalttätige Angriffe und bewaffnete - und damit auch todbringende - Anschläge auf ausländische Mitbürger und politisch Andersdenkende. Zu den von ihnen als Gegner identifizierten Personen zählten die Angeschuldigten auch Vertreter des politischen Parteienspektrums und Angehörige des sogenannten gesellschaftlichen Establishments. Vor diesem Hintergrund unternahmen sie verschiedene Anstrengungen, sich halbautomatische Schusswaffen zu verschaffen. Die "Revolution" - die "Systemwende" - sollte mit einem symbolträchtigen Geschehen am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober 2018, eingeleitet werden.
Am 14. September 2018 führten die Angeschuldigten einen sogenannten "Probelauf" für den beabsichtigten Auftakt der "Systemwende" durch, wobei auf den Einsatz tödlicher Waffen ausdrücklich noch verzichtet werden sollte. Die Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. begaben sich - bewaffnet mit Glasflaschen und Quarzhandschuhen - gemeinsam mit weiteren gewaltbereiten Anhängern anderer rechtsextremer Gruppen auf die Schlossteichinsel in Chemnitz. Dort hatten sie Anhänger der "Antifa" erwartet, gegen die sie vorgehen wollten. Nachdem der Angeschuldigte Sten E. bereits auf dem gemeinsamen Weg zur Schlossteichinsel eine männliche Person nach einer kurzen Befragung mit der flachen Hand hart ins Gesicht geschlagen hatte, traf die Gruppe an dem Zielort zunächst auf etwa 20 Jugendliche, die dort Geburtstag feierten. Sie kreisten diese ein und verfolgten, stießen und schubsten einzelne von den eingeschüchterten Jugendlichen. Anschließend griff die Gruppe um die Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. mehrere ausländische Mitbürger an, wobei eines der Opfer durch den Wurf einer Glasflasche am Hinterkopf verletzt wurde.
Sämtliche Angeschuldigten befinden sich in Haft. Der Angeschuldigte Christian K. war bereits am 14. September 2018 von der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die übrigen Angeschuldigten am 1. Oktober 2018 auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft festgenommen worden. Gegen alle Angeschuldigten hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet (vgl. Pressemitteilungen Nr. 53 vom 1. Oktober 2018 und Nr. 54 vom 2. Oktober 2018).
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4309814
Ich würde mir dieses konsequente Vorgehen gegen sog. "Männergruppen", die nahezu täglich und allerorts im öffentlichen Raum Angst und Schrecken verbreiten, Eskalationen provozieren, berauben und verletzen, ebenfalls wünschen.

PS:
Beispiel
Hamm/Dortmund. Eine Gruppe Männer hat am frühen Samstagmorgen in Hamm vier Polizisten krankenhausreif geschlagen. Die Beamten waren nicht im Dienst.
https://www.waz.de/region/rhein-und-ruh ... 75879.html
Coco
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Coco »

Der Prozess gegen die RECHTSTERRORISTISCHE GRUPPE REVOLUTION CHEMNITZ hat am 30.9.2019 begonnen.

Jawoll, das ist auf keinen Fall ein POLITISCHER PROZESS. Punkt!
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Michael Glaser, weist den Vorwurf zurück: "Dies ist kein politischer Prozess. Punkt." Man habe nicht die Gesinnung der Angeklagten im Auge gehabt, sagt Glaser auf dem Flur in einer Verhandlungspause. Der Hauptvorwurf sei die Gründung und die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Damit sei "die Schwelle zur Strafbarkeit" überschritten, ohne dass es zu weiteren konkreten Straftaten gekommen sei.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 89362.html
Rechte Terrorzelle plante Umsturz
https://www.n-tv.de/politik/Anklage-Rec ... 04901.html

Damals:
Medieninformation: 456/2018
Verantwortlich: Doreen Göhler/Andrzej Rydzik
Stand: 15.09.2018, 16:00 Uhr

Gemeinsame Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz und der Staatsanwaltschaft Chemnitz
             
Chemnitz
OT Zentrum – Nach Angriff auf Schlossteichinsel: Haftbefehle gegen sechs Tatverdächtige erlassen
In der gestrigen Medieninformation Nr. 454, Meldung 3754, zum Versammlungsgeschehen im Stadtgebiet berichtete die PD Chemnitz zudem über eine Auseinandersetzung unter mehreren Person auf der Schlossteichinsel im Bereich der Promenadenstraße. Im Zuge der noch in der Nacht zu Samstag mit Hochdruck fortgeführten Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch konnten die Geschehnisse wie folgt erhellt werden.
Gegen 21.15 Uhr begaben sich mindestens 15 Personen im Alter von bis 33 Jahren auf die Schlossteichinsel, wo zu diesem Zeitpunkt eine gut zehnköpfige Gruppe deutscher Jugendlicher und junger Erwachsener bei einer Geburtstagsfeier weilte. Einige der zunächst unbekannten Männer verlangten von den Feiernden die Ausweise. Weitere Zeugen  berichteten, dass sich die Männer als Bürgerwehr bezeichneten. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen brachen daraufhin und aufgrund der bedrohlichen Situation ihre Feier ab, versuchten rasch zu verschwinden und wählten den Notruf. Angegriffen wurden sie nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht.
Die 15 Personen liefen daraufhin zu einer weiteren, auf der Schlossteichinsel sitzenden, siebenköpfigen Gruppe (Deutsche, Iraner und Pakistaner) und kreisten diese ein. Dabei fielen zunächst fremdenfeindliche Äußerungen. In der weiteren Folge wurde ein 26-jähriger Iraner durch einen Gegenstand leicht verletzt.
Alarmierte Einsatzkräfte der Polizei setzten unmittelbar danach 15 Personen, die flüchten wollten, auf der Schlossteichinsel fest. Sie wurden in Gewahrsam genommen. Während neun von ihnen nach Abschluss der ersten polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle in der Hartmannstraße in der Nacht verlassen durften, wurden sechs Tatverdächtige (27, 29, 30, 2x 31, 33) auf Antrag der Chemnitzer Staatsanwaltschaft am Samstagmittag am zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Gegen einen 31-Jährigen, der u.a. unter Bewährung stand, erging ein üblicher Haftbefehl. Die fünf übrigen Tatverdächtigen wurden ebenfalls im Sinne von Hauptverhandlungshaftbefehlen im beschleunigten Verfahren inhaftiert. Die Hauptverhandlungen gegen sie sind für kommende Woche am Chemnitzer Amtsgericht angedacht. Unabhängig davon werden die polizeilichen Ermittlungen gegenwärtig fortgeführt.
Die Pressehoheit liegt nunmehr bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Für weitere Auskünfte steht Frau Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart telefonisch unter 0173-5839288 zur Verfügung. (Ry/gö)
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_59631.htm
Die Presseinformation des GBA
GBA: Anklage wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung erhoben
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Juni 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen
den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sten E., den 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin Klaus H., den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Christian K., den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Maximilian V., den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Marcel W., den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sven W., den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Hardy Christopher W. und den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Tom W.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, die rechtsterroristische Vereinigung "Revolution Chemnitz" gegründet und sich an ihr als Mitglieder - der Angeschuldigte Christian K. als Rädelsführer - beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB). Darüber hinaus wird den Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 125a Satz 1, Satz 2 Nr. 2 StGB) und ersterem - dem Angeschuldigten Sten E. - zusätzlich eine vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt (§ 223 Abs. 1, § 230 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die Angeschuldigten gehören der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und verstanden sich als führende Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens. Spätestens am 10. September 2018 schlossen sich die Angeschuldigten zu der Gruppierung "Revolution Chemnitz" zusammen. Der Angeschuldigte Christian K. übernahm dabei die zentrale Führungsposition, bestimmte die Ausrichtung der Gruppe und koordinierte die weiteren Planungen. Die Angeschuldigten verfolgten auf der Grundlage ihrer rechtsextremistischen und bisweilen offen nationalsozialistischen Gesinnung ein "revolutionäres", auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates gerichtetes Ziel. Zu diesem Zweck beabsichtigten sie gewalttätige Angriffe und bewaffnete - und damit auch todbringende - Anschläge auf ausländische Mitbürger und politisch Andersdenkende. Zu den von ihnen als Gegner identifizierten Personen zählten die Angeschuldigten auch Vertreter des politischen Parteienspektrums und Angehörige des sogenannten gesellschaftlichen Establishments. Vor diesem Hintergrund unternahmen sie verschiedene Anstrengungen, sich halbautomatische Schusswaffen zu verschaffen. Die "Revolution" - die "Systemwende" - sollte mit einem symbolträchtigen Geschehen am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober 2018, eingeleitet werden.
Am 14. September 2018 führten die Angeschuldigten einen sogenannten "Probelauf" für den beabsichtigten Auftakt der "Systemwende" durch, wobei auf den Einsatz tödlicher Waffen ausdrücklich noch verzichtet werden sollte. Die Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. begaben sich - bewaffnet mit Glasflaschen und Quarzhandschuhen - gemeinsam mit weiteren gewaltbereiten Anhängern anderer rechtsextremer Gruppen auf die Schlossteichinsel in Chemnitz. Dort hatten sie Anhänger der "Antifa" erwartet, gegen die sie vorgehen wollten. Nachdem der Angeschuldigte Sten E. bereits auf dem gemeinsamen Weg zur Schlossteichinsel eine männliche Person nach einer kurzen Befragung mit der flachen Hand hart ins Gesicht geschlagen hatte, traf die Gruppe an dem Zielort zunächst auf etwa 20 Jugendliche, die dort Geburtstag feierten. Sie kreisten diese ein und verfolgten, stießen und schubsten einzelne von den eingeschüchterten Jugendlichen. Anschließend griff die Gruppe um die Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. mehrere ausländische Mitbürger an, wobei eines der Opfer durch den Wurf einer Glasflasche am Hinterkopf verletzt wurde.
Sämtliche Angeschuldigten befinden sich in Haft. Der Angeschuldigte Christian K. war bereits am 14. September 2018 von der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die übrigen Angeschuldigten am 1. Oktober 2018 auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft festgenommen worden. Gegen alle Angeschuldigten hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet (vgl. Pressemitteilungen Nr. 53 vom 1. Oktober 2018 und Nr. 54 vom 2. Oktober 2018).
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/4309814
Sachse83
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Sachse83 »

AngRa hat geschrieben: Mittwoch, 29. August 2018, 06:03:36 Wenn Auslöser der Tat ein Vorfall am Geldautomaten war und der Täter sich der EC Karte des Opfers bemächtigen wollte, was dieser nicht zulassen wollte, dann liegt ein Raubmord vor. Ein klassischer Fall. Warum wird dann ein Haftbefehl nur wegen Totschlags ausgestellt?
Was ist denn ein Raubmord? :roll:

Es gibt Totschlag und Mord. Damit es Mord ist muss erstmal die Absicht nachgewiesen werden und dann ein Mordmerkmal. In Bezug auf Raub usw wäre es Habgier.

Da es aber keinen Beleg dafür gibt, dass es von vorn herein seine Absicht war ihn zu töten kann es auch kein Mord sein. Banal gesagt wollte er ja EIGENTLICH nur die Geldkarte / Geld - die Verletzungen mit dem Messer führe er ihm ja erst im Nachhinein in Zuge der Auseinandersetzung bei und da das Opfer an diesen verstarb ist es Totschlag. Ganz einfach.
Gast

Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Gast »

Chemnitz-Killer griff Türsteher an
Farhad Ramazan Ahmad (24) tötete Ende August 2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfestes Daniel H. (†35) und ist seitdem auf der Flucht. Acht Wochen vor der schrecklichen Tat versuchte er abends in den Leipziger Nobel-Club „L1“ zu kommen. Als ihm der Eintritt verwehrt wurde, geriet er mit Leipziger Türsteher Michael T. (38) aneinander.

Während der Killer noch nicht gefasst werden konnte, landet Michael T. jetzt wegen der handfesten Auseinandersetzung von damals vor Gericht und versteht die Welt nicht mehr.
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Coco
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Coco »

PEINLICH
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Chemnitzer Märchen
Festnahme! Eigentümer soll Lokal selbst angezündet haben
Wende im Fall „Mangal“! Zweieinhalb Jahre nach dem vermeintlichen Brandanschlag auf das kurdische Lokal in Chemnitz wurde jetzt der Restaurant-Besitzer von der Polizei verhaftet.
Das Restaurant hatte nach dem Stadtfest-Mord und den rechten Kundgebungen in Chemnitz gebrannt. Schnell gab es den Verdacht, ein fremdenfeindliches Motiv könnte dahinterstecken. Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) übernahm die Ermittlungen.(..)
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Hbs900
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Hbs900 »

Es ist schwer fuer die versicherer... Von den genannten leuten... Die richtigen zu versichern.
Die gefahr von schadensmeldungen.... Gebaeude, auto... getuerkte schaeden sind an der tagesordnung...
Genauso ist es wenn ein deutscher von einem tuerken...kurden...einen gebrauchten mercedes kauft.
Meistens hat er der deutsche die arschkarte gezogen.... Merkt er aber erst meist erst spaeter.
Warum.... die leute koennen gut taeuschen
Hbs900
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Hbs900 »

Hilfe. Jetzt wollen noch viele afghanen kommen

Das fehlt noch...

Wer regiert eigentl in deutschl.

Da muessen doch neue gesetze her.

Neue schagzeilen

Afghane sticht in hamburg st. Georg.... Drecksgegend. 4maenner ab. Keiner stritbt.

Afghane ueberfaellt baeckereiverkaeuferin und vergewaltigt sie noch.


Schoene aussichten...ich raffe es nicht..
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Hbs900 »

Meine berichte hatte ich hier nicht vorgesehen
Sie hatte ich unter unter aktuelles tagesgeschehen geschrieben
Den fall hier kenne ich persoenlich nicht.
Coco
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Re: MORDFALL DANIEL HILLIG (35 †), CHEMNITZ, 2018

Ungelesener Beitrag von Coco »

Fundstück
Tat von Chemnitz: Könnte Daniel H. noch leben?
https://www.youtube.com/watch?v=Fge3eu4h7mw
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