ÖFFENTLICHE DISKUSSION Ungeklärte Fälle:Carolin Schmidt (NEU), Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Felix Heger, Ines Heider, Vanessa Huber, Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Birgit Rösing (gen. Storck), Scarlett Salice, Petra Schetters, Dirk Schiller, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske
Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Anna E. (Herrieden), Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Wolfgang Loh, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
15.05 Uhr:
Der Vorsitzende Richter Arne Wiemann informiert darüber, dass eine Vernehmung der Tochter nicht möglich war. "Sie ist kollabiert und wird im Sanitätsraum behandelt", sagt der Richter.
Die Frau werde sich in medizinische Behandlung begeben, damit geklärt werde, wann und wie sie aussagen könne.
Nächster Zeuge ist der Stiefsohn des Angeklagten, C.. C. ist der Sohn von Bernhard Hs. Ex-Frau und nicht mit ihm verwandt oder verschwägert, C. wurde von ihm nicht adoptiert.
"Ich habe es zuhause mit ihm nicht ausgehalten", sagt C., er sei mit dem Angeklagten nicht klar gekommen. Der Vorsitzende Richter fragt, ob es Auffälligkeiten im sexuellen Bereich gab.
Einen ersten Vorfall habe es gegeben, als der Zeuge etwa 15 Jahre alt gewesen sei. "Da habe ich eine CD mit kinderpornographischen Fotos bei ihm gefunden", sagt C..
Er habe dies damals auch seiner Mutter gesagt. Bernhard H. habe behauptet, er habe die Bilder wegen Recherchen seiner Partei besessen.
Zu einem weiteren Vorfall will der Zeuge nicht in der Öffentlichkeit aussagen. Er beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit, Staatsanwältin Novak unterstützt das. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.
15.30 Uhr:
Die Öffentlichkeit wird für den weiteren Verlauf der Vernehmung ausgeschlossen.
Halbschwestern von Maria H. blicken als Zeuginnen auf ihre Kindheit und Jugend zurück
"Wir waren eine ganz normale Familie", hatte die Mutter gesagt
Das Gericht hatte in der vergangenen Woche Marias Mutter Monika B. als Zeugin geladen und nach den familiären Verhältnissen befragt. Sie sind nicht Gegenstand der Schuldfrage oder der Frage nach der Täterschaft, aber zur Einordnung der Situation zum Zeitpunkt von Marias Verschwinden relevant.
Nun waren am gestrigen Donnerstag zwei ältere Halbschwestern von Maria als Zeuginnen geladen, beide ließen kein gutes Haar an der Mutter.
Ihre Aussagen passten so gar nicht zu denen der Mutter Monika B., die gesagt hatte: "Wir waren eine ganz normale Familie."
Gleich einer der ersten Sätze von Sarah M., der jüngeren der beiden Halbschwestern von Maria, lässt aufmerken: "Mit 16 bin ich freiwillig daheim ausgezogen, habe mich beim Jugendamt gemeldet und bin ins Heim gekommen."
Das Verhältnis zur Mutter sei "immer schon schwierig" und "recht kühl" gewesen: "Ich habe mich einfach nicht nicht geliebt gefühlt", sagt Sarah, die 15 Jahre älter ist als Maria.
Auch Maria habe ins Heim gewollt. Als sie, Sarah, auf Bitten der Mutter Maria erzählen musste, wie es dort zugehe, habe die kleine Schwester gesagt, dass sie lieber auf der Straße wohne als weiter daheim. Dass ein Kind sich beim Jugendamt meldet, um freiwillig in ein Heim zu gehen, komme sehr selten vor, sagt Bernhard Deuringer, der psychiatrische Sachverständige im Prozess.
Der Kontakt zum getrennt von der Mutter lebenden Vater sei gegen ihren Willen von der Mutter unterbunden worden, sagt Sarah. Sie habe den Vater anlügen müssen: "Ich musste ihn anrufen und sagen, dass ich keinen Kontakt mehr will", die Mutter habe währenddessen hinter ihr gestanden.
Dies sei ein Beispiel für den psychischen Druck, den die Mutter auf sie ausgeübt habe. Oft habe sie auf ihre Geschwister aufgepasst, statt in der Schule zu sein, "weil meine Mutter das so wollte".
Als ihr alles zu viel wurde, sei sie davongelaufen. Sarah bot Maria nach deren Verschwinden in den Sozialen Medien ihre Hilfe an. "Ich wollte Maria zeigen, dass ich da bin, wenn sie mich braucht."
Geschrieben hatte sie, weil sie sich Vorwürfe gemacht habe, nicht mehr auf Maria eingegangen zu sein; Maria hatte ihr von Bernhard H. erzählt. Mit dem Brief im Internet, in dem sich Sarah auch über ihre Mutter äußerte, eskalierte das Verhältnis zu dieser vollends. Das ging so weit, dass Sarah sich bedroht fühlte und eine Woche nicht ihre Wohnung verließ.
Marias älteste Schwester Rebecca F., heute 37 Jahre alt, erzählt, wie sie mit 13 weggelaufen sei, auch der Vater habe sie nicht bei sich wohnen lassen.
Anders als Sarah berichtet Rebecca von körperlicher Gewalt, die Mutter habe sie häufiger geschlagen, auch massiv mit dem Kochlöffel; einmal sei sie mit Stöcken verprügelt worden.
Da sie häufiger gestohlen und früh Alkohol getrunken habe, sei sie mit 13 in die Psychiatrie gekommen, später auch ins Heim und in ein betreutes Wohnen. Auch Rebecca sagt, nach einem Facebook-Post von der Mutter "verleumdet und bedroht" worden zu sein.
Von Gewalt in der Familie jenseits einer gelegentlichen Ohrfeige weiß der Jugendamtsmitarbeiter nichts. "Wenn ich in diese Richtung etwas gehört hätte, hätte ich natürlich Schutzmaßnahmen eingeleitet", sagt der 64-Jährige vor Gericht.
Der Sozialarbeiter berichtet, dass auch noch einer der beiden Söhne und somit ein drittes der fünf Kinder zeitweise im Heim untergebracht war. Maria und der jüngere der beiden Söhne seien indes nie im Fokus des Jugendamts gewesen.
Mehr als fünf Jahre bleibt die internationale Fahndung nach der am 4. Mai 2013, zum Zeitpunkt ihres Verschwindens 13 Jahre alten Freiburger Schülerin Maria H. erfolglos.
Sie war untergetaucht mit dem 40 Jahre älteren Bernhard H. aus Nordrhein-Westfalen, den sie 2012 in einem Chat kennengelernt hatte.
Ende August 2018 meldet sie sich schließlich von Mailand aus bei ihrer Familie. Dort hält sie sich allein auf, ohne Bernhard H.
Dieser wird kurz darauf, am 6. September 2018, von der italienischen Polizei in der sizilianischen Stadt Licata verhaftet.
Wie es dazu nach so langer Zeit kam, ist noch immer ein Rätsel.
Klar ist: Maria hat den Aufenthaltsort von Bernhard H. auch nach ihrer Rückkehr nach Freiburg nicht verraten.
Weder die als Zeugen geladenen Polizisten noch ein Zielfahnder des Landeskriminalamts Baden-Württemberg (LKA) konnten am fünften Verhandlungstag des Prozesses gegen Bernhard H. am Landgericht Freiburg die Umstände der Verhaftung auf Sizilien erklären.
Der 58-jährige H. ist wegen Kindesentziehung und schweren sexuellem Missbrauch in mehr als 100 Fällen angeklagt.
Einmal hat die italienische Polizei sogar H.’s Personalien erfasst
Die Verhandlung zeigt auf, dass es noch ordentlich Luft nach oben gibt, was die EU-weite Zusammenarbeit bei der Polizeiarbeit betrifft. Denn trotz eines internationalen Fahndungsaufrufs und der Tatsache, dass H. und die mit ihm nicht verwandte Maria in Italien mehrfach in Polizeikontrollen gerieten, wurde H. mehr als fünf Jahre lang nicht festgenommen.
Es gebe dazu, sagte ein als Zeuge geladener LKA-Mann am Donnerstag, nicht mehr als eine "dürftige Meldung" der italienischen Polizei.
"Bis heute haben wir auf Nachfrage keine Antwort darauf bekommen." Und das, obwohl der Angeklagte mit seinem echten Ausweis in Polizeikontrollen geriet.
Die italienische Polizei habe sogar einmal seine Personalien erfasst, habe also "ganz sicher" über die nötigen Informationen verfügt, sagte der ratlose LKA-Mann. Ganz offensichtlich habe die italienische Polizei schlichtweg nie die Daten "nach europäischen Standards" abgeglichen.
So ist unklar: Ging Bernhard H. der Polizei auf Sizilien, wo er von drei Jahre lang mit Maria im selben Ort lebte, gezielt ins Netz?
Flog sein Aufenthaltsort zufällig auf?
Oder gab irgendjemand, der in den Medien von Marias Wiederauftauchen in Freiburg erfahren hatte, der italienischen Polizei einen Hinweis?
Untergetaucht waren H., damals von Frau und Familie im nordrhein-westfälischen Blomberg getrennt lebend, und Maria am 4. Mai 2013.
Dies geschah offenbar ungeplant, denn H., der sich zu jener Zeit zum wiederholten Male in einem Freiburger Hotel aufhielt, hatte für die darauffolgende Woche dort erneut ein Zimmer reserviert. Im Hotel soll es zu intimen Handlungen gekommen sein, im weiteren Verlauf der gemeinsamen Flucht dann auch regelmäßig zu Geschlechtsverkehr zwischen zwischen der minderjährigen Gymnasiastin und dem 40 Jahre älteren Mann.
In Polen, nahe der Grenze zur Ukraine und zur Slowakei, wurde H.s Auto am 13. Juli 2013 gefunden.
Bereits fünf Wochen zuvor hatte eine polnische Familie seinen weißen Schäferhund bei sich aufgenommen. In jedem Fall war das LKA, als es Mitte Juli nach Polen reiste, den beiden wohl am dichtesten in all den Jahren auf den Fersen.
Die Ermittler suchten die Zwei, die sich Fahrräder und Campingausrüstung gekauft hatten, mit Hilfe der Bergwacht sogar in den polnischen Wäldern, nachdem ein Förster dort ein Zelt im Wald gesehen hatte. Doch die beiden entkamen über die "grüne Grenze" in die Slowakei.
Kinder- und jugendpornografische Bilder auf H.’s Rechner sichergestellt
Und die deutschen Ermittler?
Sie flogen, anstatt direkt in der Slowakei mit der dortigen Polizei weiterzusuchen, erst einmal nach Deutschland zurück. Weiter ging es für sie in der Slowakei erst am 31. Juli.
Eine heiße Spur hatten sie dann aber trotz Hunderter Hinweise nicht mehr. Über Ungarn und Slowenien radelten Maria und Bernhard H. nach Italien und dort bis nach Sizilien.
Auf der Insel wechselten sie noch mehrfach den Ort, wohnten insgesamt zwei Jahre im Zelt, dann in einer Bauruine ohne Wasser und Strom und zuletzt in einer Wohnung.
An Geld und Essen kamen sie durch Betteln und Gelegenheitsjobs, gelegentlich wurden sie von Bewohnern Licatas eingeladen oder bekamen eine Mahlzeit vorbeigebracht.
Bis Maria, inzwischen 18 Jahre alt, heimlich alleine aufbrach. In einem Abschiedsbrief ("Ich hatte nicht die Kraft, es dir persönlich zu sagen") schrieb sie ihm, dass es so nicht habe weitergehen können. Sie habe das Schuldgefühl, dass er sein Leben für sie aufgegeben habe, nicht mehr ausgehalten. Vielleicht finde man später wieder zusammen.
Noch nach seiner Auslieferung sagte H. einem Polizisten, er werde Maria heiraten und ihr seinen Besitz vererben. Pädophil sei er nicht – wobei laut Polizei auf seinem Computer 267 kinder- und 110 jugendpornografische Bilder sichergestellt wurden und er Tausende von Teenager-Pornoseiten angeklickt hatte.
Ein psychiatrischer Gutachter wird sicherlich auch dazu am 24. Juni Stellung nehmen.
Der Fall der Freiburger Schülerin Maria H. wird der Öffentlichkeit in Gänze wohl nicht verständlich gemacht werden können. Für bestimmte Aussagen wurde die Öffentlichkeit wieder ausgeschlossen.
Nachdem in dem Prozess am Landgericht Freiburg die Aussagen von Maria und des nicht mit ihr verwandten Tatverdächtigen Bernhard H. bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatten, wurden Medien und Publikum auch am Montag beim Vortrag des psychiatrischen Sachverständigen, der den Angeklagten begutachtet hat, des Saales verwiesen.
Das Gericht hatte einem entsprechenden Antrag von H.s Anwalt zum Schutz der Privatsphäre seines Mandanten stattgegeben. Vergeblich war Staatsanwältin Nikola Novak dem Antrag mit Verweis auf das besondere öffentliche Interesse und die erforderliche Transparenz für die Öffentlichkeit entgegengetreten.
Im Raum steht auch der Verdacht der Pädophilie, da die Polizei auf H.s Rechner 380 kinder- und jugendpornografische Fotos und 10.000 Aufrufe einschlägiger Internetseiten gesichert hat. Aller Voraussicht nach werden auch die Plädoyers am Freitag hinter verschlossenen Türen gehalten.
19-Jährige schildert Missbrauch in einem Freiburger Hotel
Auf Wunsch der Staatsanwältin erläuterte Maria am Montag noch einmal als Zeugin eine Chatnachricht an H. vom April 2013, die darauf hinweist, dass Maria unter Zwang handelte:
"Wie kann man so notgeil sein, dass man ein Mädchen, das eindeutig auf diesem Gebiet schon schlimme Erfahrungen gemacht hat, so bedrängen. Was für ein Kranker, Perverser muss man sein?"
Maria schilderte dem Gericht, wie H. sie in einem Freiburger Hotel sexuell missbrauchte ("er hat mir nahegelegt...") und sie befürchtete, schwanger zu sein.
Novaks Frage, ob sie sich zutraue, die bei H. sichergestellten Kinderpornos am Richtertisch anzuschauen, ließ sie offen.
Vermutlich seien das Bilder, die sie nicht vergessen werde: "Ich bin noch am Hadern."
Schon zum zweiten Mal konnte am Montag die Stieftochter des Angeklagten, die dieser auch missbraucht haben soll, nach einer Panikattacke nicht vernommen werden.
Sie hätte per Video von Bielefeld aus ins Freiburger Gericht zugeschaltet werden sollen, bei einem ersten Termin war sie im Gericht kollabiert.
6 Jahre Gefängnis für Bernhard H. – keine Sicherungsverwahrung
Di, 09. Juli 2019 um 15:21 Uhr
Freiburg
Der Begleiter von Maria H. aus Freiburg muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Freiburg verurteilt den 58-Jährigen wegen schwerer Entziehung Minderjähriger und sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen.
Im Fall der entführten und jahrelang verschwundenen Maria H. muss der Angeklagte Bernhard H. für sechs Jahre ins Gefängnis. Er wird wegen schwerer Entziehung Minderjähriger und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen verurteilt. Er muss Maria H.s Mutter Monika H. Schmerzensgeld zahlen und die Kosten ihrer Verfahren sowie seines eigenen tragen.
Der Vorsitzende Richter Arne Wiemann spricht von einem besonderen Fall. "Es geht um eine strafrechtliche Aufarbeitung der Beziehung eines rund 40 Jahre älteren Mannes und eines bei Erstkontakt zwölf Jahre alten Mädchens über den Zeitraum von sechs Jahren." Maria H. und Bernhard H. seien gemeinsam untergetaucht und hätten zusammen im Ausland gelebt. Mit den sexuellen Handlungen sei Maria H. einverstanden gewesen, so das Gericht.
Für den Angeklagten spreche sein Geständnis - wenn auch nicht von Reue getragen - und dass er nicht vorbestraft ist. Die Kammer muss eingestehen, dass es sich zumindest in Teilen um eine geistige Beziehung handelte. Maria H. mache glücklicherweise einen derzeit stabilen Eindruck.
Andererseits habe der "egozentrische Angeklagte" einfach beiseitegeschoben, dass es sich um ein Kind handelte, das Schuldgefühle entwickelte, "obwohl jegliches Verschulden allein beim erwachsenen Angeklagten liegt", so der Richter.
Der Angeklagte ging mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr zudem das Risiko einer Schwangerschaft von Maria H. ein. Das Gericht weist außerdem auf die psychische Verfassung der Mutter Monika H. hin, die monatelang um ihre Tochter bangen musste. Das Schmerzensgeld, das Bernhard H. ihr zahlen muss, wird in einem späteren Verfahren beziffert.
Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung sieht die Kammer nicht
Der Angeklagte habe, was sexuelle Handlungen angeht, ein Geständnis abgelegt. Auch Maria H. habe umfassende Aussagen gemacht und geschilderte Sachverhalte bestätigt, nachdem sie den Angeklagten in ihrer ersten polizeilichen Aussage 2018 geschützt hatte. Die Zeugin habe immer wieder deutlichgemacht, dass der Angeklagte nie gegen ihren Willen oder mit Zwang sexuelle Handlungen vollzogen hätte. Das Gericht nehme Bernhard H. aber nicht ab, dass es sich um nur geistige Verbindung gehandelt haben soll.
Dagegen spreche, dass er schon kurz nach dem ersten Kontakt "verbotene Dinge" vorgeschlagen habe. Das Gericht sei überzeugt, dass es ihm von Anfang an darauf angekommen sei, sie von ihrer Mutter zu entfernen. Er habe ein Mutterfeindbild aufgebaut und bei allen familiären Auseinandersetzungen Partei ergriffen. Sobald sie untertauchten, sei Maria jedoch voll von ihm abhängig gewesen.
Das von ihr so gesehene gleichberechtigte Verhältnis zwischen den beiden sei umgeschlagen, auch wenn das Gericht davon ausgeht, dass das gemeinsame Untertauchen spontan und von beiden gewollt war. Die Kammer schließt aber aus, dass die familiären Verhältnisse Maria H.s ein Fluchtauslöser waren.
Es gebe zweifelsfrei eine schwere Entziehung Minderjähriger mit der konkreten Gefahr der seelischen Schädigung in der Entwicklung von Maria H., so der Vorsitzende Richter. Dass sie bei einer von ihr gewollten Flucht nur geschützt wurde, glaube das Gericht nicht. Hätte sich der Angeklagte verantwortungsvoll verhalten, hätte er Maria H. nach Hause gebracht. Stattdessen habe er jedoch alles dafür getan, dass es zu einer dauerhaften Trennung kommt. "Denn darauf kam es ihm an", so der Richter. Bernhard H. habe sich ihr so dauerhaft sexuell nähern können. Bis heute zeige er sich nicht reuevoll und beteuert, dass er Maria H. liebe. Laut eines Sachverständigen habe er aber keine pädophile Neigung.
Teile des Prozesses in Freiburg fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sieben Jahre und drei Monate Haft gefordert – sowie die anschließende Sicherheitsverwahrung. Die Verteidigung wollte ihre Strafmaßforderung nicht bekanntgeben.
Rückblick
Ende Februar 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Klage im Fall Maria H. eingereicht. Die Tatvorwürfe gegen den zu diesem Zeitpunkt 58-Jährigen: "schwere Entziehung einer Minderjährigen, sexueller Missbrauch von Kindern in drei Fällen, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in 105 Fällen, davon in 98 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen".
Am vorletzten Prozesstag, dem 28. Juni 2019, an dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Plädoyers gehalten wurden, hatte die Staatsanwaltschaft für Bernhard H. sieben Jahre und drei Monate Gefängnis sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.
Zu den Tatvorwürfen wurde Bernhard H. am ersten Prozesstag ohne Publikum und Presse befragt, lediglich die Angaben zu seinem bisherigen Lebenslauf machte er öffentlich. Staatsanwältin Nikola Novak fasste zusammen, wie es zum Kontakt zwischen H. und der Schülerin Maria kam. Ihren Ausführungen zufolge soll Bernhard H. die einzige Bezugsperson von Maria H. gewesen sein. Maria H. selbst sagte am zweiten Prozesstag am Freiburger Landgericht umfassend aus – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie bat sogar ihre eigene Mutter aus dem Saal.
Diese gab an, Maria habe bei ihr in einer "ganz normalen Familie" gelebt. Zwei ältere Halbschwestern Marias zeichneten vor Gericht ein ganz anderes Bild. Warum genau die Freiburger Schülerin Maria H. drei Wochen vor ihrem 13. Geburtstag von zuhause verschwand und was im Detail geschah, bleibt im Detail unklar.
Der Fall Maria H.
1944 Tage – so lange war ihre Tochter verschwunden, schreibt Maria H.s Mutter Monika B. am 31. August 2018 auf ihre Facebook-Seite. An jenem Tag postete sie die rettende Meldung: "Maria ist seit letzter Nacht wieder zuhause."
Seit dem 4. Mai 2013 galt die damals 13-jährige Freiburgerin Maria H. als vermisst. Der Fall hatte weit über Freiburg und die deutsche Grenze hinaus Wellen geschlagen: Die junge Frau soll sich mit dem damals 53-jährigen Bernhard H. aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen abgesetzt haben. Sie und der Mann sollen sich im Internet über Facebook etwa ein Jahr vor Marias Verschwinden kennengelernt haben. Die beiden waren jahrelang untergetaucht, die Umstände waren auch der Polizei nicht klar. Jahrelang suchte sie nach dem vermissten Teenager.
Nachdem Maria H. sich im August 2018 aus Mailand über Facebook bei ihrer Familie meldet, spricht sie wenig später auch über ihre Zeit mit Bernhard H. Im Interview mit dem Sender RTL im November 2018 gibt sie nicht an, ob H. sie missbraucht hat – sagt aber, dass sie sich als Opfer fühle.
Kurz vor Prozessbeginn am 8. Mai 2019 wird bekannt, dass gegen Bernhard H. bereits 2012 ermittelt worden war: Er hatte mit der damals elfjährigen Maria H. Kontakt aufgenommen, bei Treffen in Freiburg soll er bereits damals mit der Schülerin intim geworden sein. Seine Ehefrau hatte ihn 2012 beim Chatten mit dem Mädchen erwischt und angezeigt. Im Prozess 2019 sollte auch die Stieftochter des Angeklagten vernommen werden – auch sie soll er möglicherweise missbraucht haben. Sie war als wichtige Zeugin zum Prozess geladen, sollte für ihre Aussage per Video zugeschaltet werden. Zu der Vernehmung kam es nicht: Die Frau war bei zwei Versuchen jeweils wegen einer Panikattacke kollabiert.
Doch nun gibt es neue Spuren – die zum Geheimdienst führen. Denn Haase, ein Elektriker aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen, war früher als Landesschatzmeister der rechten Partei Die Republikaner tätig gewesen. Ein Informant aus deren Reihen behauptet nun, Haase könnte vom Verfassungsschutz als Spitzel angeworben und später nach Spanien abgetaucht sein. Mit Maria.
......
In einem Dorf in Nordrhein-Westfalen öffnet ein freundlicher älterer Herr die Tür. Er kommt schnell zur Sache, während er an seiner Zitronenlimonade nippt. Der Mann, der anonym bleiben will, war früher bei den Republikanern – genau wie Bernhard Haase, der dort ja als Landesschatzmeister tätig war. Nur als Landesschatzmeister?
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„Ich bin mir sehr sicher“, sagt der ehemalige Politiker, „dass Bernhard vom Verfassungsschutz als Informant geworben wurde. Mich hat man auch angesprochen. Aber ich lehnte ab.“ Bei Haase spräche einiges dafür, dass er sich zu einer Zusammenarbeit verpflichtet haben könnte. „Er hatte ganz plötzlich viel Geld zur Verfügung. Das war allen aufgefallen.“ Aufgefallen waren auch Haases ständige Chat-Kontakte mit viel zu jungen Frauen.
Das Gericht hatte am 9. Juli einen 58 Jahre alten Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen wegen schwerer Kindesentziehung und wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet.
Der Mann war laut Gericht im Mai 2013 mit der damals 13 Jahre alten Maria ins Ausland geflüchtet und hatte das Mädchen in zahlreichen Fällen sexuell missbraucht. Erst nach mehr als fünf Jahren kehrte Maria nach Freiburg zurück, der Mann wurde festgenommen. Das Paar war durch Osteuropa gereist und hatte zuletzt in Italien gelebt. In dem Prozess waren die inzwischen 19 Jahre alte Maria und ihre Mutter als Nebenklägerinnen aufgetreten (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).
Von dem Mann gehe keine Gefahr für die Allgemeinheit aus, stellte das Gericht in der Urteilsbegründung fest. Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, sei nicht möglich. Wenige Tage nach dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, auf Revision zu verzichten. Verteidiger und Nebenklägerinnen legten laut Gericht im dafür möglichen Zeitraum nun ebenfalls keine Revision ein.