Gast hat geschrieben:...
Bezüglich des Handys:
Habe bei einer anderen Diskussion folgendes aufgeschnappt:
Kann die Familie nicht versuchen an die Metadaten heranzukommen?
Hatte er Emails über sein Handy?
Wenn es ein Iphone7 war, dann gibt es doch die Cloud. Werden da nicht sämtliche Infos gespeichert?
Und speichern nicht auch Emailprogramme GPSDaten?
Vielleicht kann der Mobilfunkprovider noch mehr Daten liefern? War es ein Handyvertrag? Gibt es Einzelverbindungsnachweise über Telefonate oder Sms?
Käme denn ein privater Ermittler oder ein Anwalt an die Daten?
Oder werden diese Daten nur der Polizei zur Verfügung gestellt?
Kenne mich da nicht aus.
siehe:
http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Kerzen ... ange-nicht
Hier ein paar Auszüge:
„Durch die Annahme von Suizid bekommen wir nie die Chance, dass die Hintergründe einer möglichen Straftat ermittelt werden und dann auch eine Strafverfolgung eingeleitet werden kann“, sagt der Vater des verstorbenen, Dirk Morgenstern (48). Er jedenfalls wolle für seinen Sohn das ihm Mögliche tun, damit die noch immer unklaren Umstände aufgeklärt werden.
...
Mehr Augenmerk, zum Beispiel für die Mobilfunkverbindungen vom Telefon ihres Sohnes, wünschten sich die Eltern von den Ermittlungsbehörden. Das Telefon wurde zusammen mit der Leiche im Fluss gefunden, befindet sich noch im Besitz der Polizei. Welche Hoffnungen setzt der Vater in eine Datenwiederherstellung?
„Wir müssten das wohl selbst veranlassen, das Telefon dafür aber erst einmal bekommen“, sagt Morgenstern. Was dann technisch noch möglich ist, sei fraglich. Dass die Polizei in den ersten Tagen nach Christians Verschwinden keine Funkzellenabfrage veranlasste, beschäftigt ihn viel mehr.
Gewöhnlicher Vermisstenfall?
Das wäre technisch möglich gewesen. Doch die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft Chemnitz veranlasste das nicht, handelte wie in einem gewöhnlichen Vermisstenfall. Ein Blick in den Paragrafen 100 der Strafprozessordnung zeigt Möglichkeiten und Grenzen einer Funkzellenauswertung.
Demnach handelt es sich um eine der Strafverfolgung dienende Ermittlungsmaßnahme. Damit werden - verdeckt - Verkehrsdaten von Mobilfunkteilnehmern erhoben. So soll die Identität eines noch unbekannten, einer erheblichen Straftat Tatverdächtigen geklärt werden.
Funkzellenauswertung nur bei Verdacht einer Straftat
Absatz 2 regelt die strafprozessualen Voraussetzungen: Es müsse der Verdacht einer erheblichen Straftat vorliegen. Dabei genüge das Vorliegen eines gesteigerten Anfangsverdachts. Dieser muss weder dringend noch vollständig konkretisiert sein – so steht es in der Strafprozessordnung.
Der Staat gibt seinen Behörden mit der Funkzellenauswertung also ein Instrument in die Hand zur Verfolgung eines Tatverdächtigen oder Beschuldigten. Den gibt es im Fall Morgenstern jedoch nicht, nur einen unter mysteriösen Umständen umgekommenen jungen Mann, und eine große Zahl von Menschen, die im Gegensatz zur Polizei ausgerechnet für den Selbstmord keinerlei Hinweise erkennen.
Keine Spurensicherung auf der Brücke
Die Funkzellenauswertung ist jedenfalls vom Gesetzgeber nicht dazu bestimmt, für Angehörige tot aufgefundener Menschen Klarheit zu schaffen. Es ist stattdessen ein Instrument für die Ermittler, wenn sie meinen, es existiere ein Täter, der ansonsten womöglich der Strafverfolgung entkommt.
Worüber sich die Eltern ebenfalls den Kopf zerbrechen: Es gab keinerlei Spurensicherung auf der Fußgängerbrücke, von wo ihr Sohn am Neujahrstag verschwunden sein soll. Mehr als einen Monat danach noch damit anzufangen, erscheine nicht besonders sinnvoll, überlegt sich der Vater.
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d.h. die Polizei hat in den ersten Tagen keine Funkzellenabfrage veranlasst.
Das wäre technisch möglich gewesen. Doch die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft Chemnitz veranlasste das nicht, da Funkzellenauswertung nur bei Verdacht einer Straftat gemacht wird. Und nach heutigem Stand ist es immer noch keine Straftat.
Nachdem es viele Todesfälle von jungen Menschen gibt, die nachts geschehen sind, oft werden diese in einem Fluss gefunden, bekomme ich den Gedanken nicht aus meinem Kopf, dass es sich um Vergabe von KO-Tropfen mit anschliessendem Raub handelt. Manche haben dabei nur einen Filmriss, andere sterben durch die (überdosierten) Tropfen. Würde man den Toten einfach liegen lassen, könnte man nach schnellem Auffinden evtl. die KO-Tropfen noch nachweisen. Dass dies nicht passiert, werden die Toten über Flüsse "entsorgt". Wenn der Tote gefunden wird, sieht alles nach Selbstmord aus. Hinweise wie Funkzellenauswertung gibt es keine, da diese nicht veranlasst wird.
Das ist ein perfekter Plan, der immer aufgeht. Schrecklich dieser Gedanke.