Davon, dass er nicht geständig im Sinne der Anklage war und sein wird, darf man ausgehen, denn er betonte ( laut diverser Presseartikel ) , es habe die behaupteten Übergriffe diverser Art sehr wohl in der Silvesternacht bei ihm gegeben, aber die Bild hätte mit der headline und den Formulierungen im Text etwas Anderes daraus gemacht, als er erzählt hätte .AngRa hat geschrieben:Der Prozess wegen Vortäuschens einer Straftat findet gegen den ebenfalls angeklagten Jan M. nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wie geplant am 8.6.2018 statt.
https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel ... 67766.html
Es besteht zwischen dem Tod der Mitangeklagten und dem Prozessbeginn ein enger zeitlicher Zusammenhang. Das muss nichts bedeuten. Aber außer Acht bleiben darf dieser Umstand auch nicht.
Mich wundert, dass die Sache nicht doch längst durch Strafbefehl erledigt worden ist, zumal wohl nur eine Geldstrafe zu erwarten ist und es bislang nach den Berichterstattungen in den Zeitungen danach aussieht, als hätten die Angeklagten alles frei erfunden. Das könnte ein Hinweis dafür sein, dass die Angeklagten vielleicht doch nicht geständig im Sinne der Anklage waren und somit einen möglichen Strafbefehl nicht akzeptiert haben. Auf den Prozess darf man jedenfalls gespannt sein.
Wäre er geständig im Sinne der Anklage, hätte er nichts mehr in der Hand um ( eventuell ) gegen die Bild vorzugehen und zwar unabhängig davon, ob er die Wahrheit sagt oder nicht.