MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Dass der Temperaturabfall erst um 02:37 Uhr war, und heute im Gerichtssaal Erstaunen hervorgerufen hat, da hätte ich jetzt auch drauf getippt, dass das halt erst verzögert einsetzt.

Aber wollte man denn wegen dem Temperaturabfall 2 baugleiche Handys nicht mal unter Wasser halten und das Ergebnis dann präsentieren???
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

....oder sie wollte Philipp doch noch kurz Bescheid geben, dass sie schon mal losgegangen ist. Dass man mit über 2 Promille vielleicht auch etwas ungeschickt am Handy rumhantiert ist irgendwie logisch. Das wäre tatsächlich eine Erklärung für diesen angeblichen Anrufversuch über Notfallkontakt am Handy.
Techniker

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Techniker »

Der Notfallkontakt wird beim iPhone XR gestartet indem man 5x die Seitentaste drückt oder länger die Seitentaste + eine Lautstärke Taste. 3x Drücken wie der Kriminologe getestet haben will, funktionier bei Android nicht bei IOS. Unter Notfallkontakt kann man auch beliebig viele Rufnummern hinterlegen und die Funktion so als kurzwahlliste ohne entsperren des iPhone nutzen. Mit Seitentaste + Lautstärke hoch Taste macht man auch Bildschirmfotos, wenn man die beiden zu lange drückt geht auch der Notfallkontakt auf. Das auslösen dieser Funktion bedeutet also erst mal gar nichts. Mann müsste zumindest wissen ob und welche Nummer Sie denn nun gewählt hat. Wäre Hanna in echter Not gewesen, hätte sie doch direkt den Notruf gewählt, was in diesem Menü auch geht. Wenn Hanna versucht hat Ihren Vater zu erreichen, ging es Ihr vielleicht einfach wie Phillip S. und sie konnte nicht mehr weiter und wollte abgeholt werden.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@Techniker
...und das alles fällt einem bei 2 Promille noch ein, wie das funktioniert einen Notfallkontakt auszulösen ? Noch dazu macht man das ja nicht täglich, wie soll man das im stark alkoholisierten Zustand im Gedächtnis abrufen können, wie denn gleich nochmal diese Tastenkombi funktioniert ?
So traurig es leider ist, auch hier spielt Hannas Alkoholpegel eine Rolle, vieles was im nüchternen Zustand keinen Sinn ergibt und absurd ist, kann halt im alkoholisierten Zustand sehr wohl passieren durch motorische Ausfälle/Ungeschicklichkeit.
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast1407 »

Bei einigen Kommentatoren erscheint genau eine Vorgefasstheit mehr oder minder Programm zu sein, eigentlich diametral dem Prinzip gegenüber, welches sie der Anklage geradewegs ansonsten eigens kritisch entgegen bringen. Entweder der soweit etwas beschränkte Angeklagte wurde völlig von Beschuldigungen ungerechtfertigtermaßen überrumpelt und kann sich kaum und überhaupt nicht selbst behelfen, selbst wenn er einmal aussagen würde.
Alles an sämtlichen Kategorien von Pornografie, welches seinerseits in nicht unbedingt geringem Maße verkonsumiert wurde, sei auch als völlig altersakzeptant und als für noch gewöhnlich abzutun. Oder, sofern der junge Mann sonst noch nicht insoweit entschuldigt ist, weil er es ohnehin aufgrund seiner körperlich schwächlichen Situation und aufgrund seines eher sonnigen und freundlichen Gemüts nicht gewesen sein kann, müssen eben die Gutachter herhalten, die ihre Schlüsse viel zu neutral und nicht zielgenau genug ausdrücken, um den Angeklagten endlich, am besten per Alibi, was ihm unbedingt zustünde, zu entlasten.

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 20:13:41 Warum war der IT-Forensiker des LKA nicht besser vorbereitet auf die Fragen, die ihn erwarteten? Gerade der Focus-Ticker offenbart zahlreiche Erkenntnislücken dieses Forensikers.
Leider konnte das Vorzitat nicht mit eingebunden werden. Bekannt ist jedoch, innerhalb der Auswertung eines IT-Forensikers konnten Browser, App oder sonstige Geräteaktivitäten nicht mehr klar auf einen minutengenauen Zeitpunkt rekonstruiert werden, was mit dem mehrmaligen Entfernen des Routers von seiner Stromquelle zu tun hat. Der Mitteilungstext über diesen Sachverhalt lässt sich über Chiemgau24 nachlesen. Es darf hingegen einmal angenommen werden, ein IT-Forensiker hat sich entsprechend seiner Bestellung nicht an überalteten Methoden bezüglich einer Auswertung zu orientieren, sondern an einem maßgeblich technisch zeitgemäß oder erforderlichen Stand, wie dieser derzeit auch zu erwarten ist. Wäre dem nicht so gegeben, ist das Gutachten anfechtbar, dem könnte die Verteidigung dann entsprechend nachgehen. Keine Frage. Doch aus der Ferne zunächst einmal ein Ergebnis in Abrede zu stellen, ohne selbst in der Thematik zu stecken, - dieses sei soweit unterstellt -, dient dem Sachverhalt einer weiteren Objektivierung insofern nicht.

Die Verteidigung möchte Klarheit, wann der Angeklagte frühestens wieder an seinem Handy agiert haben könnte. Das wird jedoch nicht zur konkret angenommenen Tatzeit so gewesen sein. Der Angeklagte war joggen, eben zur Tatzeit, was der Angeklagte selbst auch nicht bestreitet. Es würde ihn auch nicht weiter entlasten, wenn er nach einer angenommenen Tat, kurz nach Ankunft zurück, wieder erneut mit einer App weiter agiert hätte. Warum sollte er das nicht tun, auch nach einer Tat? Gerade dieses Verhalten würde ebenso darauf hinweisen eine Straftat erst einmal verdrängen zu wollen. Bedarf es dafür einer besonderen Kaltblütigkeit?

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 20:13:41 Was für ein grattliges Programm mag das sein? Der IT-Forensik des Bayerischen LKA hätte ich mehr zugetraut. Der öffentliche Dienst aber muss sich wohl mit den „Experten“ begnügen, die die freie Wirtschaft übrig lässt.

Dass die App im Hintergrund lief, ist extrem unwahrscheinlich. Kein auch nur halbwegs begabter Programmierer würde eine solche Architektur errichten, weil dadurch der Akku unnötig belastet würde. Nutzer der App würden in Scharen aufbegehren! (Der Download eines Updates dagegen könnte eine realistische Hintergrundaktivität sein; davon jedoch war offenbar keine Rede.)
Dahingehend würde ich mir nicht unbedingt sicher sein, was ein Hintergrundphänomen eines App-Games beispielsweise anbetrifft. Bestimmte Programme laufen immer, sie sind sofort auf den letzten "Spielstand" sozusagen wieder neu steady abrufbar und lassen sich auch nicht unbedingt "sauber" beenden. Bedeutet, das Game wird sofort weiter geführt, auch bei Inaktivität ohne den Zwischenstand zuvor eigens bewusst zu speichern oder die App gar wirklich zu deaktivieren. Gerade auf einem Smartphone gestaltet sich das manchmal sehr schwierig. Auch kann ein Programm, welches einmal Erlaubnis zugeteilt wurde, immer wieder Pop-Up Benachrichtigungen aufbringen, obwohl das Handy oder das jeweilige Programm in dem Moment nicht aktiv bedient werden. So könnte sich auch ein etwaiges Hintergrundverhalten besser erklären.

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 20:13:41 „Muss endgültig“, weil „eher“ … Was ist das für eine ausgekochte und durchtriebene Logik!?


Man mag das einmal dem Anwalt der Nebenkläger nachsehen, aber auch er macht sich schlicht gesprochen für deren Interessen stark, sofern er Argumente in diesem Verfahren dafür vorfindet. Aus Deiner Sicht mag es schnell als wie vorgefasst wirken, ist jedoch nicht als unrühmlich zu bewerten.

Ich getraue mich da auch noch ein Stück weiter zu gehen, nicht nur im Sinne seiner Mandanten, der Famile rund um Hanna Fürsprache einzulegen und geradewegs auch immens parteilich in Erscheinung zu treten, - völlig zu Recht -, sondern erachte ihn als überaus positives Gegengewicht zur bisherigen Strategie der Verteidigung. Diese insoweit sich ziemlich im Klaren darüber befindet, je mehr bestehende Gutachten infrage zu stellen sind und weitere Sachverhalte im überspitzten Maße dann zusätzlich auch noch untersucht würden müssten, von vor allem "ausschließlich" als spezifisch eigens als zureichend erachtete Sachverständige, mehr und mehr Verwirrung entstehen lassen. Dann ergeben sich umso besser aus Sicht der Verteidigung, mehr und mehr Zweifel, die für den Angeklagten sprechen.

Und @Catch22 genau das vermag auch Verteidigung Taktik sein, andersherum den "Haushalt" insoweit zur Erschöpfung zu bringen, als dass irgendwann keine weiteren noch mehr investigative Gutachter mehr bewilligt werden können, weil es einfach eine gewisse Spanne überschreitet und infolge dazu führen würde den Angeklagten in "dubeo pro reo" einfach mal so verschwinden zu lassen.

Dann hätte ganz sicher die Verteidigung gewonnen, - ob dies aber auf die Gesamtsituation übertragbar wäre?

Interessant war auch einmal hier innerhalb dieses Forums unter den Beiträgen zu lesen, ja, so sinngemäß der Angeklagte wäre dann auch irgendwann nicht mehr akklimatisierbar innerhalb seines vorher bestehenden Umfelds, er sei dann so oder so stigmatisiert!
Meiner ersten Vermutung nach wäre das auch, soweit, sofern. Eine solche Vermutung scheint insoweit, zumindest nicht langwierig aufzugehen. Dieser Angeklagte wird sich dagegen noch weiter, sogar zwingend innerhalb seines Umfeldes weiter unbedarft bewegen können, sei er es nun gewesen oder nicht.

Denn gegenüber sei einmal nachfragend, gegengewichtig erlaubt, was ist mit dem Schwager von Rebecca Reusch dahingehend geschehen, auch wenn der Sachverhalt in der Ausgangslage sich zunächst als völlig abweichend bewerten lässt, er jedoch als dringend tatverdächtig innerhalb eines Mordes bezichtigt wurde? Wurde er gelyncht, wurde er ermordet, meidet ihn sein näheres oder erweitertes Umfeld? Darüber ist soweit nichts bekannt.

Die Menschen vergessen scheinbar schnell, dahingehend als Quintessenz ausgesprochen. Das wird auch in einer kleineren Ortschaft wie diese, um die sich das Geschehnis gerade momentan dreht, nicht viel anders sein.

Auch wenn so manch Aussehstehender, sich als firm genug empfindend in punkto Unfallchirurgie und Orthopädie befinden mag, vermeintlich wägend und behauptend, ein Aufspringen, weil dieses nun parallel unter anderen Gewalttaten sich nicht erwiesen hat und damit Frakturen, konkret ausschließen würde, dürfen aber die Kopfverletzungen an fünf von einander abweichenden Positionen am Hinterkopf nicht übersehen werden. Etwas enttäuschend ist die öffentlich bekannte Auswertung bislang nur dahingehend, wo befanden sich diese Wunden? Oberhalb oder unterhalb der unter Rechtsmedizinern so sehr exemplarisch veranschaulichten Hutkrempe? Kam es noch zu Einblutungen und wie weit könnte eine solche Einwirkung überhaupt noch eine mögliche Gewalteinwirkung selbst posthum, sollte es zu Einblutungen gekommen sein, in sich überhaupt bedeuten? Innerhalb welcher Zeitspanne, bewegen wir uns überhaupt, - denn irgendwann blutet ein Leichnam auch nicht mehr in Wunden ein.

Gerade das bezeugt viel eher die rechtsmedizinischen Gutachten bei Fangfragen nicht einfach stringend behauptet zu haben, die Kopfverletzungen, müssten ausschließlich in Vivo stattgefunden haben. Wir reden hier von Minuten, an Unterschieden. Sollten allerdings ausschließlich bei sämtlichen Verletzungen nur Treibverletzungen in unruhigem Gewässer gemeint gewesen sein, hätten dieses die Gutachter sicherlich auch insoweit bestätigt. Gerade am Hinterkopf entgegen der Vorderfront des Hauptes ergeben sich keine typischen Treibverletzungen. Denn der Körper wird eher im Vierfüßlerstand mit dem Kopf gegen Boden geneigt dann innerhalb eines solchen Gewässers vor sich hin getragen.
Mischa

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Mischa »

Dieser Prozess wird immer mehr zur Farce.
Ich war heute vor Ort,und es macht den Anschein.,...nix anderes wird akzeptiert,als dass der
TV schuldig ist.Bin ohne Worte,über dieses Vorverurteilung
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Techniker hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 20:07:31 … Ansonsten ist … Interessant, dass der „Temperatur Sensor“ … erst um 02:37 Uhr und 28 Sekunden einen starken Temperaturabfall registriert hat. Das iPhone hat aber keinen Umgebungstemperatursensor. … Eine Verzögerung bis Bachkälte den internen „Temperatur Sensor“ erreicht, kann also erwartet werden. …
Eben darum sollte experimentell ermittelt werden, wie lange es dauert, bis der Sensor auf die veränderte Temperatur reagiert. Aus der Sitzung vom 30.11.2023 (16. Sitzungstag):
… Weil der Experte erklärt hatte, dass es eine gewisse Zeit dauere, bis Wasser zum Batteriesensor eines Gerätes vordringt, soll eine Simulation mit zwei baugleichen Handys durchgeführt werden: Die Geräte sollen bei einer Lufttemperatur wie in Hannas Todesnacht in Wasser geworfen werden, das die gleiche Temperatur hat, wie der Bärbach damals – also zwischen 9,3 und 9,8 Grad Celsius. …

Rosenheim24.de am 30.11.2023
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 02579.html
Dieselbe Rosenheim24-Reporterin, die noch am 30.11.2023 von einem bevorstehenden Experiment berichtet hatte, verschweigt nun dessen Ergebnis in Gänze und der sich in falschen Begriffen suhlende Focus-Reporter klatscht mit 2:37:28 Uhr nur einen Zeitpunkt hin, anstatt eine Zeitspanne zu nennen. Eine ignorante Berichterstattung. Man sollte Allerweltsreporter nicht über IT und auch nicht über Strafprozesse schreiben lassen. Erfahrene Gerichtsreporter gehören einer vergangenen Epoche an.

15.16 Uhr: Wann er den starken Temperaturabfall verorte, fragt Rick den Zeugen. „Der Abfall beginnt laut diesem Protokoll um 02:37 Uhr und 28 Sekunden“, sagt der … [Zeuge]. …

15.18 Uhr: Am Richtertisch betrachten Anwälte, Richter und der Zeuge das angesprochene Protokoll, das ein Diagramm enthält. Es geht um einen Zeitraum von mehreren Minuten, die Frage nach dem ersten Wasserkontakt von Hannas Handy und den nicht durchgegangen Anruf an einen Notfallkontakt.


Focus online am 04.01.2024
https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... 68664.html
Von was für einem Diagramm ist die Rede und was sagt es aus!?


Techniker hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 22:40:50 Der Notfallkontakt wird beim iPhone XR gestartet indem man 5x die Seitentaste drückt oder länger die Seitentaste + eine Lautstärke Taste. 3x Drücken wie der … [Forensiker] getestet haben will, funktionier bei Android[,] nicht bei IOS. …
Danke für den Hinweis! Dann wüsste ich gerne, mit welchem iPhone und welchem iOS der Forensiker experimentiert haben will. Warum fallen derartige Diskrepanzen nicht auch anderen auf!?

Techniker hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 22:40:50 … Wenn Hanna versucht hat Ihren Vater zu erreichen, ging es Ihr vielleicht einfach wie Phillip S. und sie konnte nicht mehr weiter und wollte abgeholt werden.
Das erscheint auch mir als am wahrscheinlichsten – und lebensnah.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Nachtrag zum

23. Sitzungstag – 04.01.2024

Rosenheim24 legte heute morgen nach. Leider nicht mit den in dem gestrigen Artikel fehlenden Fakten. Dafür wittert das Blatt einen Rückschlag für die Verteidigung:

Spoiler – hier klicken!
… Begann der Prozess im neuen Jahr mit einem Rückschlag für die Verteidigung?

Es gibt nach wie vor keinen handfesten Beweis für die Schuld des Angeklagten … Aber es gibt auch noch immer keinen Gegenbeweis: Thesen der Verteidigung könnten … ins Wanken geraten sein.

… Rückschlag für die Verteidiger …: Ihr Versuch, einen Belastungszeugen … anzugreifen, könnte scheitern. Ziel … war es gewesen, den … Knastzeugen als … unglaubwürdig darzustellen. Dem scheint das Gericht nicht ohne weiteres zu folgen. … Das Gericht verwies auf Ermittlungen wegen des Mordes an … Walter Sedlmayr. Auch da hatten Knastzeugen den Ausschlag gegeben.

Was der Sedlmayr-Fall mit Mordfall Hanna gemeinsam hat

Hat Sebastian T. gegenüber einem Mithäftling … den Mord an Hanna W. gestanden? Genau das behauptet … dieser Mithäftling … Er hatte sich … im Oktober [2023] über seinen Anwalt gemeldet. Regina Rick qualifizierte diesen Mann auch schon als „notorischen Lügner“ ab.

Dem erteilte das Gericht eine Absage. … Knastzeugen seien auch in anderen Verfahren … als glaubwürdige Quelle angesehen worden. Das sagte Richterin Jacqueline Aßbichler, eben deswegen berief sie sich auf die Verhandlung im Mordfall Walter Sedlmayr.

Zeuge unglaubwürdig? Gericht sagt nein

Ihre Behauptung hatte die Verteidigung auch mit Unterlagen aus einem Prozess, in dem der Knastzeuge gegen seine eigene Mutter ausgesagt haben soll, untermauern wollen. Die Aussagen des Knastzeugen gegen seine eigene Mutter bezeugten nicht dessen Unglaubwürdigkeit. Die Mutter sei schließlich lediglich in dubio pro reo freigesprochen worden. Einen Beleg für die Unzuverlässigkeit des Mithäftlings sei das nicht.

Auch sonst gebe es keinerlei … Indizien, dass der Knastzeuge aus der Untersuchungshaft ein „notorischer Lügner“ sei, betonte Richterin Aßbichler. Der Beweisantrag beruhe in wichtigen Teilen auf Behauptungen ohne Beweis.

Rückschlag an weiterer Stelle?

Mit Spannung war erwartet worden, was die Auswertung von Sebastian T.s Handy ergeben hatte. „Clash of Clans“ könnte er gespielt haben, und zwar genau zum Tatzeitpunkt gegen halb drei …

Auch der Angeklagte … tauchte offenbar gern in die Phantasie-Welt von „Clash of Clans“ ab. Und könnte sich nach Ansicht der Verteidigung so etwas wie ein Alibi erspielt haben. Die Hoffnungen der Verteidigung ruhten auf der Daten-Analyse des Mobiltelefons …

Experten des Landeskriminalamtes sollten Zeitpunkte dokumentieren, an denen „Clash of Clans“ auf dem Handy … gespielt wurde. Eine Bestätigung blieb aber aus. Denn der Zeuge … konnte „Clash“-Signale lediglich für die Zeit zwischen zwei und vier Uhr bestätigen, nicht aber für einen präzisen Zeitpunkt. Diese Aufschlüsse soll nun der Software-Entwickler aus Finnland nachliefern.

Minuten-Rätsel: Experte kann es nicht lösen

Es ist eine Frage von Minuten. Am frühen Morgen …, etwa um halb drei Uhr, da sind sich die Ermittler sicher, stürzte Hanna W. ins Wasser. Wenige Minuten darauf ertrank sie … Mit dem Nachweis, dass Sebastian T. zu diesem Zeitpunkt mit „Clash of Clans“ beschäftigt war, wollte die Verteidigung darlegen, dass Sebastian T. Hanna W. nicht ermordet haben kann.

Die schweren Verletzungen am Kopf und an beiden Schulterdächern soll sich Hanna nach dieser Theorie … in der reißenden Prien zugezogen haben. … ein tragischer Unfall? Diese These ist durch die Feststellungen des Datenforensikers … nicht wahrscheinlicher oder plausibler geworden. Doch lieferte der Experte auch kein Indiz für Sebastian T.s Schuld.

Hannas Notruf spricht gegen Unfallthese

… Der Forensiker konnte eindeutig feststellen, dass Hanna W. kurz vor ihrem Tode versucht hat, eine Notruf-Nummer zu erreichen. Es handelt sich um den Anschluss ihres Elternhauses, in dem Handy abgespeichert unter „Home“. Der Anruf kam nicht zustande. Aber schon dieser verzweifelte Versuch, Kontakt aufzunehmen, könnte eher darauf hindeuten, dass sich Hanna W. bedroht gefühlt hat.

Verteidiger Harald Baumgärtl hält dennoch einen Sturz ins Wasser als Folge eines Unfalls für möglich. Es sei doch nicht auszuschließen, dass Hanna noch im Wasser das Mobiltelefon betätigte. Aus dem Spiel ist dagegen Regina Ricks These, der Kontakt mit nassen Pflanzen könnte den Anruf ausgelöst haben.


Rosenheim24.de am 05.01.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 59245.html
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

„Das heißt nicht, dass die Nummer gewählt wurde“
14.24 Uhr: Nun geht es um die Frage, ob die Nummer „Home“ als Notfallkontakt eingespeichert worden sei. „Ja“, sagt der Zeuge, warnt aber vor einem Fehlschluss. „Das heißt nicht automatisch, dass die Nummer gewählt wurde“. Zudem sei die Nummer ihres Vaters dort gespeichert gewesen, aber diese war möglicherweise veraltet. Das gehe aus einem Whatsapp-Chat hervor.
https://www.focus.de/panorama/welt/hann ... ualisieren

Wenn ich das jetzt schon wieder lese, wer blickt da überhaupt noch durch.
"In Todesangst die falsche Nummer unterwasser nicht gewählt" ist das heutige Resümee

Wenn man wüsste dass der TV unschuldig ist, sollte man ihm eine Strafe wegen Vortäuschens einer Straftat aufbrummen und dem Vrenerl 80 Sozialstunden für ihr Gschmarri und der TV wäre mit seiner Entschädigung für die Uhaft sogar noch im plus.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

@Gast1407

Du tust ja fast schon so, als sei bisher noch nicht das geringste gefunden worden den Angeklagten zu entlasten.

Durch Abgleich mit den Handy-Daten sind die ursprünglichen Säulen schon fast verschwunden. Wie aus dem Nichts tauchte dann der Mithäftling auf, der zugab, dass er die Anschuldigung schon deshalb gemacht hat, weil er sich einen Bonus bei der Richterin dieses Verfahrens versprach, die auch Vorsitzende in seinem Verfahren war. Das ist schonmal ein Fakt, den man nicht so einfach unter den Tisch fallen lassen kann. Das bewirkt von vorneherein Skepsis und man muss ihm dann unbedingt ganz genau auf die Finger sehen. Klar bedeutet das nicht gleich, dass er ein notorischer Lügner sei, aber das Gericht wäre verpflichtet sehr genau seine Aussage zu überprüfen. Gibt es neues Wissen, kann er nicht alles aus den Medien haben Das wäre Aufgabe des Gerichts, weil es von Amts wegen auch entsprechend solcher Aussagen verifizieren muss. Einfach nur dasitzen und die Verteidigung machen lassen, so würde es in der USA laufen, hier hat das Gericht jedoch weitere Aufgaben. Ich persönlich sehe eher, dass das Gericht hier nur die Anträge der Verteidigung abwartet und sie auch noch häufiger zurückweist, weil sie vielleicht etwas unverständlich formuliert sind. Das geht schon in Richtung Verstoß gegen den effektiven Rechtsschutz, denn es ist da recht offensichtlich, was gemeint ist und ich sehe daher fast als Schikane, die Anwältin zurückzuschicken. Zumal hier das Gericht wegen der Pflicht der Wahrheitsfindung von Amts wegen Beweise zu erheben hat. Die Anträge der Anwälte sind nachvollziehbar und auch notwendig, wenn man diese Pflicht des Gerichts erkennt, sollte das Gericht diese auch von vornherein unterstützen und nicht aus rein formellen Gründen ablehnen. Letzteres führt zu nichts, nur zu weiteren Prozessverzögerungen. Irgendwann werden die Anwälte die Anträge schon richtig formuliert haben.

Du sprachst die Stigmatisierung an. Jetzt erkläre mir mal, wie – nach einem Freispruch – der junge Mann eine Arbeit finden soll. Oder darf der Freigesprochene dann seinen Lebenslauf fälschen und da irgendetwas reinschreiben. Oder ist der Staat verpflichtet im dann eine angemessene Stelle zu verschaffen? Bisher werden Freigesprochene vom Staat links liegen gelassen, versuche der Wiedereingliederung, wie erfolgen nicht.

Ansonsten sind Deine Überlegungen bzgl. des Vierfüßlerstand etwas seltsam. Wie soll ich mir das eigentlich über die Bauwerke vorstellen, die hier im Forum per Foto gut dokumentiert sind. Dort runter im Vierfüßlerstand, ist das nicht etwas absurd? Auch gab es hier Fotos Bachberuhigungen, die 60-90 mal im Fluss anzutreffen ist. Wenn ich mir vorstelle, wie soll das darüber im Vierfüßlerstand rübergehen. Also eine Unmenge von Stellen, wo das mit den Vierfüßlerstand gar nicht zutreffen kann.

Hast Du Dir einmal versucht das Dir vorzustellen? Und da kommst Du auch noch mit der Hutkrempe? Allein diese Bachberuhigungen dürften im sogenannten Vierfüßlerstand sicher zu Kopfvereltzungen oberhalb der Hutkrempe führen, denn der Kopf schleift da auch auf dem Boden. Deine Diagnose wäre dann Tötungsdelikt. Ist das Dein Ernst?
Gast.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast. »

Mischa hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 01:30:10 Dieser Prozess wird immer mehr zur Farce.
Ich war heute vor Ort,und es macht den Anschein.,...nix anderes wird akzeptiert,als dass der
TV schuldig ist.Bin ohne Worte,über dieses Vorverurteilung

Wenn Menschen unschuldig verurteilt werden und das dann mit Mord und Totschlag zu tun hat, ist es ja immer so das der wahre Täter auf freiem Fuß bleibt.

Erst recht wenn der wahre Täter gewissen Kreisen bekannt ist,bekommt das Ganze ein sehr üblen Geschmack.

Das also bei dem Nachweis das der Geschädigte/die Geschädigte durch äußerliche Gewalt zu Tode gekommen ist, als auch Suizid nicht nachgewiesen wird.

Gast25

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast25 »

Gast0815 hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 16:42:59 @Gast1407

Du tust ja fast schon so, als sei bisher noch nicht das geringste gefunden worden den Angeklagten zu entlasten.

Durch Abgleich mit den Handy-Daten sind die ursprünglichen Säulen schon fast verschwunden. Wie aus dem Nichts tauchte dann der Mithäftling auf, der zugab, dass er die Anschuldigung schon deshalb gemacht hat, weil er sich einen Bonus bei der Richterin dieses Verfahrens versprach, die auch Vorsitzende in seinem Verfahren war. Das ist schonmal ein Fakt, den man nicht so einfach unter den Tisch fallen lassen kann. Das bewirkt von vorneherein Skepsis und man muss ihm dann unbedingt ganz genau auf die Finger sehen. Klar bedeutet das nicht gleich, dass er ein notorischer Lügner sei, aber das Gericht wäre verpflichtet sehr genau seine Aussage zu überprüfen. Gibt es neues Wissen, kann er nicht alles aus den Medien haben Das wäre Aufgabe des Gerichts, weil es von Amts wegen auch entsprechend solcher Aussagen verifizieren muss. Einfach nur dasitzen und die Verteidigung machen lassen, so würde es in der USA laufen, hier hat das Gericht jedoch weitere Aufgaben. Ich persönlich sehe eher, dass das Gericht hier nur die Anträge der Verteidigung abwartet und sie auch noch häufiger zurückweist, weil sie vielleicht etwas unverständlich formuliert sind. Das geht schon in Richtung Verstoß gegen den effektiven Rechtsschutz, denn es ist da recht offensichtlich, was gemeint ist und ich sehe daher fast als Schikane, die Anwältin zurückzuschicken. Zumal hier das Gericht wegen der Pflicht der Wahrheitsfindung von Amts wegen Beweise zu erheben hat. Die Anträge der Anwälte sind nachvollziehbar und auch notwendig, wenn man diese Pflicht des Gerichts erkennt, sollte das Gericht diese auch von vornherein unterstützen und nicht aus rein formellen Gründen ablehnen. Letzteres führt zu nichts, nur zu weiteren Prozessverzögerungen. Irgendwann werden die Anwälte die Anträge schon richtig formuliert haben.

Du sprachst die Stigmatisierung an. Jetzt erkläre mir mal, wie – nach einem Freispruch – der junge Mann eine Arbeit finden soll. Oder darf der Freigesprochene dann seinen Lebenslauf fälschen und da irgendetwas reinschreiben. Oder ist der Staat verpflichtet im dann eine angemessene Stelle zu verschaffen? Bisher werden Freigesprochene vom Staat links liegen gelassen, versuche der Wiedereingliederung, wie erfolgen nicht.

Ansonsten sind Deine Überlegungen bzgl. des Vierfüßlerstand etwas seltsam. Wie soll ich mir das eigentlich über die Bauwerke vorstellen, die hier im Forum per Foto gut dokumentiert sind. Dort runter im Vierfüßlerstand, ist das nicht etwas absurd? Auch gab es hier Fotos Bachberuhigungen, die 60-90 mal im Fluss anzutreffen ist. Wenn ich mir vorstelle, wie soll das darüber im Vierfüßlerstand rübergehen. Also eine Unmenge von Stellen, wo das mit den Vierfüßlerstand gar nicht zutreffen kann.

Hast Du Dir einmal versucht das Dir vorzustellen? Und da kommst Du auch noch mit der Hutkrempe? Allein diese Bachberuhigungen dürften im sogenannten Vierfüßlerstand sicher zu Kopfvereltzungen oberhalb der Hutkrempe führen, denn der Kopf schleift da auch auf dem Boden. Deine Diagnose wäre dann Tötungsdelikt. Ist das Dein Ernst?
Bei dem damaligen Starkregenereignis hatte die Prien ihren höchsten Wasserstand und den höchsten Abfluss in etwa um die Tatzeit herum. Das kann man mit den eingestellten Bildern überhaupt nicht vergleichen. Der normale Wasserstand liegt bei ca. 15 - 25 cm und der normale Abfluss bei ca. 2 - 4 m3/s (dürfte dem Wasserstand in den Bildern relativ nahe kommen).
Am 03.20.22 zwischen 2 und 3 Uhr lag der Wasserstand knapp über 100cm und der Abfluss bei ca. 30 m3/s. Natürlich kommt da ein treibender Körper im „Vierfüßlerstand“ relativ einfach über die Hindernisse… in den meisten Fällen evtl. sogar ohne großen Kontakt dazu.
Kalle

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Catch22 hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 07:34:44
Das erscheint auch mir als am wahrscheinlichsten – und lebensnah.
Ernsthaft? Im Leben hätte ich in dem Zustand nicht meine Eltern angerufen. 10 Minuten bevor man zuhause ist? Ich finde das maximal unwahrscheinlich, es gibt m. E. nur 2 gute Gründe: Angst oder echter Notfall. Sicher nicht “ey dääd isch bin sooo breit kannst misch ned abholen, kann nimma gehn und die Hose ist auch irgendwie so komisch, hicks.” Um halb 3 morgens???? “Aber ja, Hanna Schatzi, nicht so schlimm, wart auf mich, Papi kannst ruhig ins Auto kotzen” . Sicher nicht.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

......und jetzt?? Na und, dann hat sie halt den Notruf bewusst gewählt, wenn wundert es, waren ja in Tatortnähe genügend Besoffene unterwegs, da kann es schon mal zu einer Bedrohungssituation kommen. Ich persönlich mache um Besoffene immer einen großen Bogen, nicht um Jogger.
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast1407 »

@Gast0815

Ohne auf den leicht provokanten Unterton Deiner rhetorisch gestellten Abschlussfrage einzugehen:

Natürlich kann die "Hutkrempenregel" Hinweise auf Ursprünglichkeit einer äußeren Gewalteinwirkung geben, ob diese durch einen Täter oder Unfall verursacht worden ist. Das gilt jedoch nicht für sämtliche Unfallszenarien, es käme bei einem angenommenen Unfall nun auch auf den Sturzwinkel selbst an. Da mir jedoch persönlich nicht aufgeht, wie das Opfer Flic Flac rückwärts artig auf den oberen Bereich des Hinterkopfes an mehreren verschiedenen Punkten aufgekommen sein soll, innerhalb eines Unfallszenarios, liegt der Einfluss durch einen Täter schlicht nahe.

Die anzunehmende Position eines Leichnams in fließendem Gewässer, wie sie hier jedoch schon einmal gepostet wurde ist, wird anschaulich dargestellt in https://silo.tips/download/der-tod-im-w ... -aus-dem-i (S.10).

Was soll jetzt den Unterschied dazu ausmachen wie der Leichnam von Hanna in reißender Strömung bewegt wurde? Einige angesprochene Fotos werde ich wohl verpasst haben, die Hindernisse innerhalb der Prien veranschaulichen sollen, allerdings würden sich ausschließlich solche Aufnahmen als authentisch und aussagekräftig erweisen, die gleichen Pegelstand wie zum damaligen Tatzeitpunkt aufweisen. Wenn dann wieder einer sagen würde, aber anders sehe man die Hindernisse dann doch nicht, als bei Aufnahmen unter Niedrig-Pegel Bedingungen, stellt sich dennoch weiter die Frage, weshalb der Leichnam nicht wie sonst in der Rechtsmedizin beschrieben, entgegen typischen Treibverletzungen in Front der Kopfpartie, hier nun spezifisch unter immer vor allem immer gleicher Gewalteinwirkung Treibverletzungen mehrfach am Hinterkopf aufweisen soll? Was begründet die Annahme einer atypisch veränderten Lage des Leichnams innerhalb dieses Gewässers? Ist die Prien nun so speziell, dass sie den Ausnahmezustand gegenüber anderen fließenden Gewässern hervorruft?

In o.g. Abhandlung liest sich auch der Unterschied zwischen postmortal und prämortalen Verletzungen: "… als Verursacher postmortaler Verletzungen [kommen] in Betracht, [Wunden,] die sich bei der Obduktion durch die fehlende Unterblutung der Wundränder darstellen.“ (S.9)

Die bisherigen Auswertungen zu den Kopfverletzungen, wie es zumindest über Presseberichte protokolliert wurde, lassen überhaupt keine nähere Information darüber zu, inwieweit die Rechtsmediziner von überwiegend prämortalen Verletzungen ausgehen. Es hätte doch im Detail auf die Beschaffenheit dieser Riss-Quetschwunden eingegangen werden müssen. Auch inwiefern histologische Auswertungen eine Abgrenzung von prä- oder postmortal erlauben.

Bekannt ist mir lediglich noch, dass Frau Rechtsanwältin Rick die verallgemeinerte Frage stellte, ob eine Abgrenzung zwischen prä- und postmortalen Verletzungen immer und zuverlässig gestellt werden kann. Dieses wurde dann von den anwesenden Rechtsmedizinern verneint.

Frage ist nur, ob die Verletzungsmerkmale der Riss-Quetsch-Wunden wie sie bei Hanna vorliegen dergestalt wirklich so schwierig waren zu interpretieren. In jedem Falle erschienen die Besprechungen der rechtsmedizinischen Befunde eher kurz gehalten gewesen zu sein.

Über den Angeklagten kann ich mir nun wirklich keine Sorgen machen. Gerade durch den hohen Bekanntheitsgrad des Falles, vermag dieser in einem für ihn positiven Ausgang des Verfahrens umso mehr Anerkennung und Rehabilitation womöglich gerade dessenthalber erfahren. Die Stimmung hier im Forum spricht deutlich Bände, wie ihm die Sympathien bereits offen zufliegen; der liebe, nette, etwas ungeschickte junge Kerl, genießt hier geradezu exorbitanten Welpenschutz. Für mich zwar nicht nachvollziehbar, aber es ist soweit gut und verständlich, wenn es dazu unterschiedliche Lager gibt. Wenn ihn sein vormaliger Lehrherr nicht mehr aufnehmen sollte, werden sich bestimmt auch neue Möglichkeiten auftun, über kurz oder lang. Und sei es bereits aus Mitleid. Der Fall wird nun überregional, deutschlandweit verfolgt und der psychologische Effekt wird dahingehend sein, dass Menschen, ähnlich wie bei schwer vermittelbaren Tieren vor Rührung ausrasten und ihn am liebsten gleich noch adoptieren wollen. „Der kann doch nichts dafür, … ach geh‘ jetzt haben sie ihm die Zukunft auch noch verbaut. … Bestimmt ist das Mädel‘ nur betrunken in den Fluss gefallen und er sitzt schon seit über einem Jahr dafür im Gefängnis…, meine Güte, der ist bestimmt ganz verstört nun, … ach wollen wir ihn mal aufpeppeln.“ – Es wird wohl eher nichts passieren. Er lebt einfach weiter wie bisher. Die meisten Leute vergessen sogar sehr schnell, … denn morgen schon kräht kein Hahn mehr danach.

Nochmals sei ein kleiner Rückschwenk zum Schwager von Rebecca genehmigt, der dank seiner angeheirateten Familie volle Rehabilitation erfuhr und sogar in einem Hotelgewerbe mit vielen Mitarbeitern außerhalb jeglicher Sanktionen weiter beruflich tätig sein konnte. Er war auch nicht etwa gezwungen den Wohnort zu wechseln.

Mit dem aus meiner Sicht nach wie vor dringend Tatverdächtigen Sebastian T. und seiner seelischen Balance habe ich mich nun zur Genüge beschäftigt, wenn auch unfreiwillig. Sich über ihn großartig Sorgen zu machen ist für mich eigentlich ein „no go“.
Ich fühle mit Hanna, - Tod durch Ertrinken - und vor allem mit den Angehörigen von Hanna, die schier Unüberwindbares seit Anfang Oktober vorvergangenen Jahres durchmachen.

Die Schwierigkeit seitens der Anklage wird sich sicherlich noch verschärfen, einen wirklich nachvollziehbaren Tathergang aufgrund der Indizienlage und des Verletzungsbildes zu rekonstruieren. Erweist sich dies als Ungangbar, nun ja, dann stehen die Chancen für den Angeklagten Sebastian T. eben sehr gut.

Gutachten können weiter bestellt werden wie sie wollen, sie müssen sich auch als schlüssig in der jeweiligen Expertise, entsprechend des erforderlichen Fachgebiets erweisen. Jedenfalls kann ich mir vorstellen, wenn ein „Bauingenieur“ als „Hydromechaniker“ einberufen werden soll, es mindestens einer besonderen Begründung bedarf, weshalb weitere Fragestellungen zu Verletzungen am menschlichen Körper, ein diesem Sujet fachlich näher stehender Rechtsmediziner etwa nicht leisten kann, oder nicht eigentlich zu bevorzugen ist. Gemeint ist ein weiterer Rechtsmediziner, der sich mit solchen Fragestellungen bereits auseinander gesetzt hat.
Ein wenig lechzt Frau Rechtsanwältin Rick da schon sehr nach etwaigen Gefälligkeitsgutachten, wenn sie immer wieder bestimmte, aus ihrer eigenen Sicht geeignete Personen für eine Begutachtung ins Spiel bringt. Sofern diese Anträge gewährt werden, müssen solcherlei Gutachten selbstverständlich als sinnvoll und zu würdigen akzeptiert werden.
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 19:02:35 ......und jetzt?? Na und, dann hat sie halt den Notruf bewusst gewählt, wenn wundert es, waren ja in Tatortnähe genügend Besoffene unterwegs, da kann es schon mal zu einer Bedrohungssituation kommen. Ich persönlich mache um Besoffene immer einen großen Bogen, nicht um Jogger.
Kann aber auch nicht unbedingt belegt werden, dass der joggende, junge Mann nicht selbst auch alkoholisiert war! Er war an dem Abend schließlich selbst auch in der Stimmung zunächst "feiern" zu gehen.
Gast0815

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Gast25 hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 18:49:32 Bei dem damaligen Starkregenereignis hatte die Prien ihren höchsten Wasserstand und den höchsten Abfluss in etwa um die Tatzeit herum. Das kann man mit den eingestellten Bildern überhaupt nicht vergleichen. Der normale Wasserstand liegt bei ca. 15 - 25 cm und der normale Abfluss bei ca. 2 - 4 m3/s (dürfte dem Wasserstand in den Bildern relativ nahe kommen).
Am 03.20.22 zwischen 2 und 3 Uhr lag der Wasserstand knapp über 100cm und der Abfluss bei ca. 30 m3/s. Natürlich kommt da ein treibender Körper im „Vierfüßlerstand“ relativ einfach über die Hindernisse… in den meisten Fällen evtl. sogar ohne großen Kontakt dazu.
Also im Vierfüßlerstand über Treppen, Wasserfälle, Wehre ehrlich jetzt? Das ist geradezu grotesk. Das muss man sich mal vorstellen!

Außerdem hat es der Vierfüßlerstand an sich, das die Extremitätren über den Boden gleiten, das kommt daher, dass der menschliche Körper etwas schwerer als Wasser ist.

Ich denke, man sollte hier nicht wie wild spekulieren, sondern einfach auf das Gutachten des Hydromechanikers warten. Der weiß dann wovon er spricht.
lawine
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 04. Januar 2024, 22:32:06 ....oder sie wollte Philipp doch noch kurz Bescheid geben, dass sie schon mal losgegangen ist. Dass man mit über 2 Promille vielleicht auch etwas ungeschickt am Handy rumhantiert ist irgendwie logisch. Das wäre tatsächlich eine Erklärung für diesen angeblichen Anrufversuch über Notfallkontakt am Handy.
nein , ist es nicht.
Es ist lediglich der Versuch von dir, dem Anrufversuch von Hanna bei ihren Eltern zu bagatellisieren.

Eine junge , selbstbewusste Frau entscheidet sich trotz Angebot gegen (männliche) Begleitung auf ihrem kurzen Nachhauseweg in ihrer vertrauten Umgebung.

Sie verzichtet darauf, ihre Eltern anzurufen und sich abholen zu lassen.
Sie startet den Weg allein.

Sie wird weder daheim ankommen noch die Nacht überleben.
Eine Zeugin hört einen angstvollen Schrei
Hanna wählt in ihrer Not den Notrufkontakt auf ihrem Handy --die Nummer der Eltern, denen sie in der ihr bedrohlich erscheinenden Situation vertraut und denen sie nicht lange erklären muss, wo sie steckt und dass sie ganz dringend abgeholt werden muss/Hilfe braucht.

Den Notfallkontakt, so hat der Gutachter festgestellt, kann sie nicht aus Versehen gewählt haben..

Bei einem von manchen hier angenommenen rückwärtigen Sturz ins Wasser (weil die symmetrisch gebrochenen Schulterdächer auch irgendwie erklärt werden müssen) , der nur Sekunden(bruchteile) gedauert hätte , hätte Hanna diesen Notruf auch nicht wählen können.

Es muss eine für sie bedrohliche Situation eingetreten sein, die sie
1. laut schreien ließ
2. einen kurzen Notrufversuch bei den Eltern durchführen ließ
3. ihr keine Möglichkeit mehr ließ, einen weiteren Anrufversuch zu starten oder sich sonstige Hilfe zu organisieren
4. in folge dessen das handy und sie (getrennt) in den Bärbach geriet.

Für mich ist damit jede Unfalltheorie vom Tisch.

Hanna hat ihren Verfolger/Mörder bzw die bedrohliche Situation wahrgenommen und hatte nur noch Sekunden Zeit, darauf zu reagieren.

Anschließen wurde sie ins Wasser befördert, um das zuvor stattgefundene Tatgeschehen zu verdecken --- mußmaßlich 5 schwere Schläge auf den Kopf, mutmaßlich eine Gewaltanwendung gegen ihren Schultergürtel/Rücken, bei der die beiden Schulterdächer brachen und der 5. Brustwirbel ebenfalls.

allein mit diesen schweren Verletzungen hätte sie diese nasskalte Oktobernacht im Freien vermutlich kaum überlebt (Tod durch Unterkühlung, evt .
Dazu passt auch, dass die Gerichtsmedizin davon ausgeht, dass sie bewusstseinsgetrübt ins Wasser gelangte.

die hier gern vorgetragene Behauptung, die symmetrischen Verletzung inkl Brustwirbel und 5 gleichförmige Kopfverletzung (Riss-Quetschwunden) am Kopf hätte sie erst im Wasser erlitten, passt nicht zu dem vermutl bewusstseinsgetrübten oder bewusstlosen Zustand, indem Hanna in den Bärbach gelangte/verbracht wurde.
Bewusstseintrübung passt aber zu schweren Verletzungen, die sie bereits außerhalb des Wassers infolge eines Anggrgiffs erlitten hat. Für drohendes Angriffsgeschehen spricht wie gesagt eindeutig, dass sie in ihrer Not noch versuchte, die Eltern über Notruffunktion zu erreichen, danach das handy aber nicht mehr bedient hat.

Dass der angeklagte hier immer als harmloser, freundlicher Bursche gesehen wird, mag im Großen und Ganzen zwar zutreffen.
Es trifft aber eindeutig nicht zu bei der Verletzung, die er sich selber in folge von FRUST zugezogen hat.
Mit solcher Gewalt gegen die Wand schlagen, dass die eigene Hand bricht, erfordert einiges an Kraft und Wut.
Eine vergleichbare Gewalteinwirkung /Schlagen gegen die Wand wird er mutmaßlich beim schlagen gegen Hannas Kopf aufgebracht haben.

Andere "priorisierte" Personen , die für den Tod von Hanna verantwortlich sein könnten, sehe ich momentan nicht.

Dass der TV nun angeblich zum Tatzeitpunkt in Ruhe daheim rumsaß und daddelte, die die Verteidigung gern darstellen würde, bringe ich aktuell nicht damit in Übereinklang, dass Zeugen zum tatrelevanten Zeitpunkt und in Tatortnähe einen Jogger sahen, der TV das nächtl Joggen nie bestritt und die eigene Mutter ihn bei der Polizei als den gesuchten Jogger angab.



Soll je Leute geben (hier wie drüben) , die schaffen es, all diese Punkte auszublenden.
Dass einer der Zeugen, denen gegenüber der TV die Tat flappsig gestand, sich sogar seinem Arzt anvertraute, weil ihn dieses ""Geständnis"" arg mitnahm , wird auch permanent ausgeblendet-

Die glauben eher, Hanna hätte ihr handy oder Ring besoffen in den Bach fallen lassen , und beides umgehend im reißenden Bach gesucht und sei dabei abgetrieben worden....
Gast1407

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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andi55 hat geschrieben: Samstag, 30. Dezember 2023, 10:07:56 @Gast1407
Natürlich glaube ich, dass Sebastian aus einer "umsorgenden" Familie kommt. Ich gebe zu, deine Ausführungen im Bezug auf die Rolle der Familie haben mich doch sehr verunsichert. Mein persönliches Fazit: man kann noch so sehr versuchen sich in die Lage von Menschen in Extremsituationen hineinzuversetzen, letztendlich weiß man nicht, wie man dann wirklich reagieren würde. Konkret in diesem Fall tendiere ich trotzdem zu der Annahme dass die Familie an Sebastians Unschuld glaubt. Aber nehmen wir an, die Eltern würden tatsächlich bewußt ein Verbrechen ihres Sohnes decken, sie würden damit auch ihre beiden anderen Kinder belasten und ich hoffe, sie sind sich ihrer Verantwortung bewußt, welche Bürde sie den beiden Schwestern damit auferlegen würden.
Danke auch für die Zugeständnisse einmal noch eine differenziertere Betrachtung zur Familienkonstellation zuzulassen. Selbst wenn der Angeklagte Sebastian T. unter Heulen- und Weinkrämpfe annähernd auch nur eine Tat gestanden hätte, im engsten Kreise, ... es wäre kein unmenschlich Ding, wenn die Eltern ihren Sohn dennoch schützen und ihn decken wollten. Was natürlich nicht bedeutet, sie täten es in jedem Falle. Eher gehe ich einmal der Annahme, es gab sicherlich Diskussionen über seinen nahen Aufenthalt zum Tatgeschehen in dieser Nacht, doch vermutlich wird er auch seinen Eltern und Geschwistern gegenüber ausweichend begegnet sein danach. Eine wirkliche Aussprache vermute ich eigentlich nicht, sondern vieleher ein flüchtiges Verhalten seitens des Angeklagten. Sie werden ihn darüber hinaus auch dazu angehalten haben, gegenüber jedweden weiteren Personen, falls es einmal brenzlig wird in jeder Hinsicht zu schweigen oder auf direkte Nachfrage hin eine Tat zu bestreiten.

Hingegen muss jedoch auch wahrgenommen werden, ... er wurde auch absichtlich vorsorglich mit falschen Jogging Klamotten zu einem Erstgespräch als Zeuge entsandt. Dieses scheinbare Malheur und auch die hohe Waschkraft beim eigentlichen Sportdress traue ich generell einer umsorgenden Mutter zu, die etwas mehr Weitsicht als ihr eigener, noch nicht voll ausgereifter Sohn besitzt, im Sinne eines lediglich Vorgreifens. Ferner einem Gedanken nachhängend, der in etwa so lautet: "Möge es bitte schon zu Ende sein, bevor die Schwierigkeiten überhaupt erst anfangen könnten."

Also, tendenziell gesprochen, nein, die Eltern decken sehr wahrscheinlich voll bewusst nicht, sie sind auch nicht vollumfänglich informiert über das was wirklich geschah, sie wollen ihren Sohn Reflex artig wohl eher in Schutz nehmen. Und die Mutter wollte die Sache mit einer Zeugenaussage ihres Sohnes als nun mal gesuchter Jogger möglichst schnell und unauffällig erledigt wissen. Woraufhin sie ihn dann meldete. Und an sich hätte es auch keine weiteren Verdachtsmomente gegen ihn gegeben, wenn nicht weitere Zeugenaussagen aus dem Bekanntenkreis von Sebastian T. gegen ihn gesprochen hätten.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Kalle hat geschrieben: Freitag, 05. Januar 2024, 18:52:12 Ernsthaft? Im Leben hätte ich in dem Zustand nicht meine Eltern angerufen. 10 Minuten bevor man zuhause ist? Ich finde das maximal unwahrscheinlich, es gibt m. E. nur 2 gute Gründe: Angst oder echter Notfall. Sicher nicht “ey dääd isch bin sooo breit kannst misch ned abholen, kann nimma gehn und die Hose ist auch irgendwie so komisch, hicks.” Um halb 3 morgens???? “Aber ja, Hanna Schatzi, nicht so schlimm, wart auf mich, Papi kannst ruhig ins Auto kotzen” . Sicher nicht.
ganz deiner Meinung
Hanna wollte in ihrem Heimatort zu einer üblichen Zeit den kurzen Weg nach Hause laufen.
Dass sie den Notruf ihres handys betätigte, zu einem Zeitpunkt wo eine Zeugin einen Angstschrei vernahm, kann man mit ""Papi, ich bin rad zu besoffen zum Laufen, hol mich ab"" nicht erklären


ich weiß nicht, woher der enorme Welpenschutz für den TV und das victimblaming /Hanna war halt besoffen, da fällt man eben in den Bach" kommt. Vielleicht ist es auch weniger ""Wellpenschutz" sondern bereits eine generalisierte Ablehnung dt oder speziell bayerischer Rechtspflegeorgane.
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