eine Erkrankung aus dem psychotischem Spektrum kam von mir hier an keinem Punkt, denn dies kann man aufgrund der vorliegenden Information mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen. --Es liegt ja nun zudem auch wohl ein Gutachten vor, demnach keine Schuldunfähigkeit vorliegt. Bei psychotischem Geschehen wäre eingeschränkte Schuldfähigkeit zu prüfen und oft dann eben auch einzuschätzen. Bei narz./psychopath. ect. ist in aller Regel kein Realitätsverlust gegeben, die Realitätstestung ist intakt, vereinfacht: man weiß was man tut. Den Planungsgrad wie man ihn hier sieht, ist nicht erreichbar bei Vorliegen psychotischer Störungen.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Dienstag, 07. April 2026, 19:40:49 Psychosen waren gleich zu Anfang ein Thema hier.
Ich halte es für ausgeschlossen, dass eine akute Psychose bei dem Tötungsdelikt von Fabian eine Rolle spielt.
Eine psychiatrische Erkrankung, deren Beeinträchtigungen bereits ein solch großes Ausmaß erreicht hat
wodurch Einsicht noch Realität von den sonst üblichen Lebenserfordernissen abweicht, ist diese Tat wie sie die
StA angibt: Meiner Meinung nach kaum durchführbar, ohne entsprechende Spuren zu hinterlassen.
ansonsten bin ich Anfeindungen von Sonntagsgästen und co. Leid. --Ich versuche mit dem mir zur Verfügung stehenden Wissens auf der Basis der vorliegenden Informationen Einschätzungen zu treffen. Einen Anspruch, dass dies zu 100% richtig ist, stelle ich nicht. Ich kann aber von mir sagen, dass ich, was ich hier diesbzgl. schreibe, aus bestem Wissen und Gewissen schreibe und für mcih auch ohne vernünftigen Zweifel. restzweifel bleiben immer--auch übigens bei Gutachten die in Präsenz erstellt werden.
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