(BAHNGLEIS-) MORDFALL LEO (8 †), FRANKFURT, 2019

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Melanie
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von Melanie »

z3001x hat geschrieben:Ich hab vor kurzem von einem Fall gelesen, wo ein Mörder erfolgreich auf geistesverwirrt machte, "Gott hat es mir befohlen" usw, dann in die Psychiatrie musste, und dort aber einen sensationell schnellen Heilungsprozess durchlaufen hatte.
Wenn ein Psycho, der gemordet hat, wieder normal wird, muss er nicht etwa für seinen Mord für eine angemessene Restzeit in Haft, nein er kommt dann frei.
Wenn es so ist, empfinde ich das unbefriedigend. Da sträubt sich mein inneres Gerechtigkeitsgefühl dagegen, und zwar das angeborene. Es geht vielen Menschen unseres Kulturkreises so, dass sie hier bei der Psychiatrie keine Lösungskompetenz für ein viel tiefer liegendes Problem sehen. Stimmen eines Gottes, die zum Töten auffordern, dürfen m.E. kein Freifahrtschein vor einer Strafjustiz sein.

In den USA werden Mörder, die sich auf Stimmen aus dem Jenseits berufen, hingerichtet:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 31338.html
Wir haben keine Todesstrafe. Es muss aber noch etwas zwischen einer Art Sanatorium und einer unerbittlichen Hinrichtung geben.
Dias
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von Dias »

z3001x hat geschrieben:Das ist wirklich der letzte Trost, den man hat, bei diesem Abgrund von Bosheit.
Ich hab vor kurzem von einem Fall gelesen, wo ein Mörder erfolgreich auf geistesverwirrt machte, "Gott hat es mir befohlen" usw, dann in die Psychiatrie musste, und dort aber einen sensationell schnellen Heilungsprozess durchlaufen hatte.
Wenn ein Psycho, der gemordet hat, wieder normal wird, muss er nicht etwa für seinen Mord für eine angemessene Restzeit in Haft, nein er kommt dann frei.
Das befürchte ich bei diesem Vorzeige-Willkommens-Kunterbunt-Kindermörder auch, dass er gnädig weg kommt, wegen unserer "humanen" Justiz.
Das ist unglaublich. So Etwas, als Mensch verkleidet, wieder auf die Menschheit loszulassen!
Wie krank muss ein menschliches Hirn sein, um in dem Glauben zu harren, "ES" würde wieder normal?! :x

Und, die Hautfarbe spielt überhaupt keine Rolle! Also, wohin sollen die Zigaretten?
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talida
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

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Bewundernswert wie schnell man euch mit einer unglaublichen Geschichte erfreuen kann.
Jetzt ist aber auch wieder gut ...
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Melanie hat geschrieben:Wenn es so ist, empfinde ich das unbefriedigend. Da sträubt sich mein inneres Gerechtigkeitsgefühl dagegen, und zwar das angeborene. Es geht vielen Menschen unseres Kulturkreises so, dass sie hier bei der Psychiatrie keine Lösungskompetenz für ein viel tiefer liegendes Problem sehen. Stimmen eines Gottes, die zum Töten auffordern, dürfen m.E. kein Freifahrtschein vor einer Strafjustiz sein.

In den USA werden Mörder, die sich auf Stimmen aus dem Jenseits berufen, hingerichtet:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 31338.html
Wir haben keine Todesstrafe. Es muss aber noch etwas zwischen einer Art Sanatorium und einer unerbittlichen Hinrichtung geben.
@Melanie so in etwa seh ich es auch.
Also mir geht es da jetzt genausowenig wie Dir, um Hinrichtung. Aber der Umstand dass jemand psychisch erkrankt ist und die Erkrankung sehr wahrscheinlich der Kern seines "Motivs" ist - also hier was Psychiater "religiöser Wahn" einhergehend mit akustischen Halluzinationen nennen (und vermutlich Verfolgungsideen) - der besagt nicht, dass die Person die ganze Steuerungsfähigkeit verloren hat.
Dieser Habte Araya (und auch seine Familie) wusste ja zum einen, dass er Probleme hat und zum anderen war er in der Lage, sich den Schweizer Strafverfolgungsbehörden eine Woche zu entziehen und nach Deutschland zu fliehen - dem Einruck nach zielgerichtet zu einer großen eriträischen Community in und um Frankfurt, wo er möglicherweise bei Freunden unterkam (das ist spekuliert, aber in Frankfurt leben wirklich auffallend viele der deutschen Eritäer).
Er hat also eine ganze Reihe an klar-koordinierten Handlungen durchgeführt, ohne in dieser Zeit auffällig zu werden und jemand zu schaden. Da wäre es für ihn und sein Umfeld, das ich ihm auch in FfM mal unterstelle gehabt zu haben, möglich gewesen, sich/ihm Hilfe zu organisieren, oder auch sich ggf in die Schweiz zurück zu begeben, und die da noch geringfügigen Konsequenzen der Aggression gegen sein Ehefrau und Nachbarin zu tragen.
Stattdessen hat er keine Hilfe aufgesucht, sich versteckt, evtl mit Unterstützung, und dann diese Wahnsinnstat vollbracht, die halt besonders schwerwiegend und grausam wie ebenso sinnlos ist.

Ich frag mich jetzt wie ein Psychiater beurteilen kann inwieweit der Beschuldigte im Vorfeld in der Lage war die Katastrophe abzuwehren? MMn war er das. Hab schon erklärt warum.
Ich hab im privaten Umfeld Leute erlebt, die in Psychosen abglitten, auch mit Stimmen und Wahn und göttlichen Befehlen, und weiß von daher, dass das nicht schwarz-weiß ist. So Leute haben idR auch noch einen normalen Anteil. Man kann sie mit einem normalen Gespräch erreichen. Sie kapieren oft, dass sie krank sind und wünschen sich oft auch Hilfe (auch wenn sie dann misstrauisch sind...).

Wie macht ein Psychiater das, dass er rückwirkend bewertet, ob der Beschuldigte die Möglichkeit hatte, sich vor sich selbst zu retten? Wie kann der das rückwirkend "messen"? Das ist schwierig.

Wenn ein Beschuldigter derartige psychiatrische Symptome angibt, hat er jedenfalls gute Chancen gnädig weg zu kommen, insbesondere kann er auch wieder schnell aus der Psychiatrie entlassen werden und ist dann trotz der massiven Gewalttat und dem absoluten Bruch mit den zivilisatorischen Grundregeln wieder ein freier Mann, obwohl er ein Kind getötet hat. Das kann niemals gerecht sein.
Dann sind die Opfer und die Gesellschaft als Ganzes die betrogenen.
Ich bin da auch ganz auf Deiner Seite, dass es an der Stelle eine Lücke gibt, die das Grundprinzip, dass Straftaten zu sühnen sind und zu bestrafen sind, ausser Kraft setzt. Die Lücke sollte mMn geschlossen werden. Das ist einfach sehr täterfreundlich wie es bei uns geregelt ist.
Die Justiz oder evtl ist auch die Politik hat ein bizarres Bedürfnis, höchste Humanität ausgerechnet denjenigen zukommen zu lassen die die schlimmsten Verfehlungen zu Schulden haben lassen, Dabei gibt es unendlich viele Menschen die auch eine humanere Behandlung verdient hätten, auch von staatlicher Seite - ohne dass sie solche Bluttaten verbrochen haben.
Das find ich die schlimmste Entgleisung im dahinterliegenden Denken. Psychotische Mörder müssen mit massivem Aufwand begleitet werden, der Staat achtet mit Argusaugen daruf, ausgerechnet ihnen kein Haar zu krümmen, als Messlatte für seine eigene Güte und Prinzipien.
Einsame Rentner, die ihr Leben Land das Land durch Steuern getragen haben, und nun unter dem Existenzminimum dahin vegitieren, und deren Menschenwürde und Lebensglück dadurch erheblich verletzt werden, die interessieren aber auf breiter Front nicht. Das find ich gerademal krank.
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Dias hat geschrieben:Und, die Hautfarbe spielt überhaupt keine Rolle!
Ich muss sagne dass ich es als schlimmer empfinde, wenn jemand ein und diesselbe Strattat im Ausland, wo er Gast ist, begeht, als wenn er sie im Inland begeht.
MMn ist das auch so eine Art menschliches Grundprinzip.
Vll hat es damit zu tun, dass sowas auch zu weiterführenden Verwerfung führen kann.
Wenn die Staatsgebilde kleiner sind hat (eher so Sippen /Stämme) hat sowas in frühren Zeiten sicher auch schon zu Krieg geführt und zu Blut/Sippenrache allemal.
MMn hat man sich im Ausland besonders anzupassen und eigentlich auch unterzuordnen.
Ich leb übrigens selbst derzeit im Ausland. Ich würde es mir im Traum nicht einfallen lassen irgendwas zu klauen oder mich mit jemand anzulegen, auch wenn ich im recht bin, nicht.
Zuhause kam das möglicherweise schon mal vor ;)
Deshalb ist die Empörung mMn auch gerechtfertigt, die ein Bruch dieser Regel auslöst.
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

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@z3001x

Ich mache mir zu diesem Problem meine Gedanken, wie ein friedliches Miteinander möglich ist bei unterschiedlichen Weltanschauungen mit z.T. gegensätzlichen Werteordnungen.
Wir sind hier anscheinend in einem großen Bevölkerungsexperiment, bei welchem von vornherein mit Kollateralschäden gerechnet wird.

Unser Land ändert sich, ist aber leider nicht nur zum Freuen. Das ist ein weites Feld, dessen Umreißung hier nicht herpasst.
Kann nur empfehlen: Verstand benutzen, klar bleiben und noch manches, was den Rahmen hier sprengen würde.

Deine Gedanken kann ich gut nachvollziehen. Wir müssen wachsam bleiben.
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von Dias »

talida hat geschrieben:Bewundernswert wie schnell man euch mit einer unglaublichen Geschichte erfreuen kann.
Jetzt ist aber auch wieder gut ...
Talida, ich glaube längst nicht alles. Aber bei dem Gedanken gerate ich in Ekstase...
Melanie hat geschrieben:[...]...Stimmen eines Gottes, die zum Töten auffordern, dürfen m.E. kein Freifahrtschein vor einer Strafjustiz sein.
Genauso sieht es bei Einahme von Drogen oder Alkohol aus.
z3001x hat geschrieben:Ich muss sagne dass ich es als schlimmer empfinde, wenn jemand ein und diesselbe Strattat im Ausland, wo er Gast ist, begeht, als wenn er sie im Inland begeht.
MMn ist das auch so eine Art menschliches Grundprinzip.
Vll hat es damit zu tun, dass sowas auch zu weiterführenden Verwerfung führen kann.
Wenn die Staatsgebilde kleiner sind hat (eher so Sippen /Stämme) hat sowas in frühren Zeiten sicher auch schon zu Krieg geführt und zu Blut/Sippenrache allemal.
MMn hat man sich im Ausland besonders anzupassen und eigentlich auch unterzuordnen.
Ich leb übrigens selbst derzeit im Ausland. Ich würde es mir im Traum nicht einfallen lassen irgendwas zu klauen oder mich mit jemand anzulegen, auch wenn ich im recht bin, nicht.
Zuhause kam das möglicherweise schon mal vor ;)
Deshalb ist die Empörung mMn auch gerechtfertigt, die ein Bruch dieser Regel auslöst.
Die Wortwahl "empfinde" gefällt mir sehr. Du bringst es hier auf den Punkt.
Wieso kann nicht bestraft werden, gerecht. Schützend, einfach dem Frieden zur Seite stehen, nicht noch unnötig die Waagschale füllen des Misstrauens in die Gerechtigkeit.
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

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Laut dem nun vorliegenden psychiatrischen Gutachten kommt der TV in die Psychiatrie, weil er an einer paranoiden Schizophrenie leiden soll und daher zumindest nicht voll schuldfähig ist. Der Haftbefehl wurde in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt.
Laut Staatsanwaltschaft geht der Gutachter davon aus, dass der Mann vermutlich an einer "paranoiden Schizophrenie" leidet. Da diese Erkrankung zur Tatzeit akut vorgelegen habe und kausal für die Taten gewesen sei, sei "zumindest von einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit" auszugehen, erklärte die Behörde. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei erforderlich, weil der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
https://www.merkur.de/welt/frankfurt-ju ... 67660.html
Coco
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von Coco »

Mich würde generell einmal interessieren, wieviele Gespräche, in welcher Länge, mit wievielen Psychiatern ausreichen, um die schon recht frühzeitig in Aussicht gestellte, mögliche Schuldunfähigkeit innerhalb von nicht einmal 4 Wochen mit einem Gutachten in Zement zu gießen? Wurden in diesem Fall die Gespräche in Schwiizerdütsch geführt, ist der Psychiater ein Eritreer, spricht der Täter ausreichend Deutsch, um die Fragen zu verstehen, sich selbst erklären zu können, finden die Gespräche mit einem Dolmetscher statt? Woran machen solche Psychiater fest, dass sie nicht angelogen werden? Gibt es eine Qualitätssicherung solcher Gutachten?
Ist es nun durch die gestellte Diagnose nicht mehr notwendig in Erfahrung zu bringen, was der Täter in Deutschland zu suchen hatte, wo er sich fast eine Woche aufgehalten hat, mit welchen Personen er in dieser Zeit Kontakt hatte, mit welchem Geld er sich über Wasser gehalten hat, warum er den kleinen Leo und dessen Mutter vor den einfahrenden Zug gestoßen hat? Wo er nach der Tat untergetaucht wäre ?


Bezüglich der Abschiebepraxis in der Schweiz hier noch ein Artikel:
Fast die Hälfte der kriminellen Ausländer bleibt - Die Härtefallklausel ist nicht die Ausnahme, sondern kommt in 46 Prozent der Fälle zur Anwendung.
https://www.bazonline.ch/schweiz/fast-d ... y/29231019
Ich bleibe bei meiner ersten Einschätzung, dass der Täter keine Befürchtung haben musste, aus der Schweiz abgeschoben zu werden. Auch wenn es nicht gefällt, aber bei den ihm in der Schweiz zur Last gelegten Taten handelt es sich im polizeilichen Routinealltag heutzutage, hüben wie drüben, um ein "Bagatell"delikt. Die üblichen Sanktionen kennt man doch – Vorübergehender Ausschluss aus der gemeinsamen Wohnung, Annäherungsverbot, etc. etc., (abwarten bis der Ernstfall eintritt). Die Nachbarin hatte er mit dem Messer wohl nicht verletzt, sondern „nur“ bedroht. Frau, 3 Kinder vor Ort > Härtefall.
Was also wollte er ausgerechnet hier in Deutschland? Genausogut hätte er sich ein Zugticket für eine Fahrt nach Österreich, Italien oder Frankreich kaufen können (wenn er nicht sowieso schwarz gefahren ist).
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Es wird so kommen, dass ein Prozess gegen den Angeklagten vor dem Frankfurter Landgericht wegen Mordes und zwei Mordversuchen stattfinden wird. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird auch zur Sprache kommen, was der Angeklagte in Frankfurt zu suchen hatte, warum er nach Frankfurt gekommen ist usw.

Es kommt dann auf den Inhalt des Gutachtens an und ob das Gericht dem Gutachten folgt. Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Das Gericht muss dem Gutachten nicht folgen, wenn es Bedenken gegen die Richtigkeit des Gutachtens hat. Das kommt aber selten vor, denn die Staatsanwaltschaft dürfte mit der Begutachtung einen Psychiater beauftragt haben, der das Vertrauen der Justiz genießt.. Wenn einem Angeklagten in einem psychiatrischen Gutachten völlige Schuldunfähigkeit attestiert wird, dann wird er von den Mordvorwürfen freigesprochen und es erfolgt gemäß § 63 StGB die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. In der Regel dauert der Aufenthalt dort länger als im Knast. Die Ver­län­ge­rung oder Be­en­di­gung der Haft­zeit in der Fo­ren­sik ist al­lein ab­hän­gig von der „Pro­gno­se“ der psych­ia­tri­schen Gut­ach­te­r oder Gutachterinnen. Die Be­gut­ach­tung fin­det beim § 63 StGB ein­mal jähr­lich statt und so ist für die In­sas­sen nicht ab­seh­bar, wann und ob sie über­haupt aus der An­stalt ent­las­sen wer­den


https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__63.html

Es kommt auf den Einzelfall an, wie viele Gespräche und Tests im Rahmen der Begutachtung anfallen bevor eine Geisteskrankheit attestiert wird. Hier gab es ja eine Krankenakte aus der Schweiz, die sicher beigezogen worden ist.

Das Ergebnis ist natürlich unbefriedigend, weil die Rechtsfolgen der abscheulichen Tat für den Angeklagten als zu milde erscheinen. Er muss nicht in den Knast, sondern in die Psychiatrie. Aber es gilt halt der Grundsatz, dass derjenige, der ohne Schuld handelt, nicht bestraft werden kann.
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von rocksoffmessageboard »

Wie der Hase laufen wird, habe ich euch bereits am 29.7.19 geschrieben.

Es ist alles so absehbar in dieser Bananen-Republik :roll:
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Ich hoffe sehr, dass sich die Psychiater intensiv mit diesem Phänomen der Stimmen aus dem Jenseits befassen und auch abzuklären versuchen, ob es eine Ausrede ist, oder ob der Täter in seinem Leben ständig transzendental meditiert hat.

Welche sonstigen Anweisungen aus dem Jenseits noch kamen? Woher der Täter weiß, wer gesprochen und warum er gehorchen musste? Da sollte tiefer geschürft werden.

Stimmen die Angaben mit seinem Leben überein? Wann agiert der Täter ohne Stimmenbefehlt? Wann setzen Stimmen ein? Man müsste es herauskriegen, ob der Täter die Stimmen nur als Ausrede benutzt.

Beim Mörder von Untergriesheim war genau das ein Thema. Dieser schmierte religiöses Zeugs an die Wand. Erklärte den Tod der Rentnerin, einer gläubigen Katholikin, als Strafe, dass sie Christ sei. Steckte ihr ein Kreuz in die Finger, etc.

Darüber gab es Gutachten, welche sagten, dass der Täter ein gemeiner Krimineller sei, der lediglich
die Religion als Legitimation benutzt hätte. Er bekam volles Strafmaß und sogar erschwerende Schuldzuweisung im Urteil.

In diesem 5-Minuten-Video kommen Verteidigung und Anwalt der Nebenkläger zu Wort.
Es waren 2 Islamwissenschaftler involviert. Der Anwalt der Nebenkläger sagt, dass der Täter sehr provokativ, kaltblütig und berechnend war, dass er im Gericht ein unerträgliches Verhalten zeigte, welches für die Angehörigen des Mordopfers schlimm und unzumutbar war. Dieses Religionsmäntelchen war eine postmortem-Strategie, nichts als Nebelkerzen, die der Täter geworfen hätte.
https://www.youtube.com/watch?v=NQloMmMFmNM
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von AngRa »

In dem verlinkten Zeitungsbericht geht es um das psychiatrische Gutachten. Zumindest eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit ist ihm bereits attestiert worden. Im Prozess kann sich natürlich noch herausstellen, dass er schuldunfähig war, weil er in einem Krankheitsschub gehandelt hat und das Unrecht der Tat nicht erkennen konnte usw. Nun ist er in der Psychiatrie und dort wird er sehr wahrscheinlich bis zum Prozessbeginn weiter beobachtet und untersucht.
Laut Staatsanwaltschaft geht der Gutachter davon aus, dass der Mann vermutlich an einer "paranoiden Schizophrenie" leidet. Da diese Erkrankung zur Tatzeit akut vorgelegen habe und kausal für die Taten gewesen sei, sei "zumindest von einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit" auszugehen, erklärte die Behörde. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei erforderlich, weil der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
https://www.tz.de/welt/frankfurt-junge- ... 67660.html

Man kann nur hoffen, dass dieser Mann nicht so schnell wieder auf die Menschheit losgelassen wird und dass eine spätere Entlassung aus der Psychiatrie mit engmaschigen Kontrollmaßnahmen flankiert wird, dergestalt, dass er wieder einrücken muss, wenn er sich beispielsweise nicht mehr behandeln lässt. Diese Krankheit ist meiner Überzeugung nach ohnehin nicht heilbar und sie kann bestenfalls durch Medikamentengabe eingedämmt werden. Dann muss aber auch sicher gestellt sein, dass der Mann die Medikamente einnimmt. Meist besteht dagegen wegen der Nebenwirkungen eine Abneigung.
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Re: VOR ZUG GESTOßEN-MUTTER(40) SOHN (LEO 8 †), FRANKFURT, 2

Ungelesener Beitrag von Z80 »

AngRa hat geschrieben:und dort wird er sehr wahrscheinlich bis zum Prozessbeginn weiter beobachtet und untersucht.
Was denn untersuchen, "Diagnose" und ergo Urteil waren doch wohl schon kurz nach seiner Ergreifung klar, allein das erstaunlich, für etwas dass i.A. und bei Otto-Normalo Monate braucht. Dafür, dass es "Anfang 2020" losgehen sollte, ist es aber auch bemerkenswert still geworden. Und was auch immer ich erwartet hätte, bedenkt man, dass der Täter inzwischen wohl gar nicht angeklagt werden soll. Oder was man sich unter dem "Prozess" dann noch vorzustellen hätte. Im Sinne von Verfahren, ja, aber dafür wird er sein Krankenbettchen auch nicht mehr verlassen müssen. Reine Formalie. Unterbringung, fertig, Antworten, Fehlanzeige. Also alles wie gehabt. Auf unbestimmte Zeit KH, ich kann mir Schlimmeres vorstellen, zumal für einen, der offenbar nur zerrüttete Verhältnisse hinter sich lässt. Und der ist noch nicht so alt, der kommt da wieder raus. Mich kriegt der Fall nicht richtig kalt, kann mich auch nicht an viele vergleichbare erinnern; normal kommt sowas immer irgendwie vor Gericht. Schon zur Aufarbeitung, Aufklärung, Akten, auch ner Art Abschluss für die Angehörigen. Die ganzen Augenzeugen, 'n ganzer Bahnsteig. Und ich möchte sagen auch die weitere Öffentlichkeit, dieses Ereignis hat gefühlte 48 Stunden das ganze Land elektrisiert, und dann kam gar nix mehr. Wie Stecker gezogen. Sowas von strange. Find's auch nach wie vor unglaubwürdig, dass jemand so austicken kann, der bis dahin und noch kurz zuvor vergleichsweise unauffällig gewesen sein soll. Hirnschaden, Phencyclidin-Peak, oder im tiefsten Heroinloch, ja, vielleicht, aber so funktioniert keine gewöhnliche Psychose! Vollkommen atypisch auch das Verhältnis Täter-Opfer. Keinerlei Auskünfte zu seinem Verhalten seit und in der Forensik; wir wissen glaub ich nicht mal genau, ob er das richtig gestanden hat, oder sich zwischenztl. überhaupt geäußert. Das ist mir, bis dato, alles zu dünn für'n Rechtsstaat mit diesen Möglichkeiten und dem Selbstverständnis. Von Leos Familie und deren Ansprüchen gar nicht zu reden.
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Iven
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Re: (BAHNGLEIS-) MORDFALL LEO (8 †), FRANKFURT, 2019

Ungelesener Beitrag von Iven »

URTEIL: Das Frankfurter Landgericht hat die dauerhafte Unterbringung des Täters in der Psychiatrie angeordnet.

https://www.bild.de/regional/frankfurt/ ... l#fromWall
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