DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH, 2017

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Melanie
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Es ist zu erwarten, wie die Verteidigung argumentieren wird.

Wer bringt seine Version am überzeugendsten rüber, das heißt, lässt bei der Kammer keine Zweifel an der gemeinsamen Tatbegehung zurück? Letztlich sind es die Zweifel, die zugunsten der Angeklagten schlagen würden.

Was die Alibis von SP anbelangt, ist die Frage, ob sie während der Giftanschläge und in der Mord-Nacht ihren Wohnsitz noch bei ihren Eltern hatte, oder nicht?
Wenn sie schon ganz bei ihrem Freund wohnte und nur an jenen drei Tagen nicht dort war, ist das andersherum auch wieder auffällig.

Doch ich denke, dass sie ihren offiziellen Wohnsitz noch bei ihren Eltern bzw. dort wo sie eben vorher gewohnt hat, hatte. Dies deshalb, weil eben das Verhältnis zu ihrer Schwiegermutter nicht gut war.

Andererseits und möglicherweise hatte sie sich aber auch umgemeldet, "weil sie es endlich wissen wollte, wie sie nun dran war". Und weil sie von ihrem Naturell her schon immer ihre Interessen zu ihrem Vorteil deutlich machen und durchsetzen konnte. Dann kriegt der Vermieter automatisch eine Durchschrift vom Anmeldeformular durch das Einwohnermeldeamt zugestellt.

Und das könnte auch Konfliktstoff gewesen sein, an dem sich ein totales Zerwürfnis entzündet hat. Da könnten sehr wohl die Fetzen geflogen sein, denn, um seine Eltern umzubringen, braucht es mehr, als nur das einander anschweigen.
Wenn sie selbst eine eigene kleine Wohnung hatte, so ist die Einsparung der Miete schon ein bedeutender Faktor.

Aber wenn es so gewesen wäre, dass vielleicht die Anmeldung an der Adresse der Schwiegereltern die Schwiegermutter gegen das junge Paar ausrasten ließ, dann liegt es auf der Hand, dass auch SP in der Sache tief mit drinnen hängt.

Ich bin auch sehr gespannt auf das Urteil und besonders auf die Urteilsbegründung.
AngRa
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

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Der Verteidiger von SP beantragte Freispruch. Es habe keinen Gesamtplan gegeben, die Eltern P. zu beseitigen. Seine Mandantin sei an der Tatausführung nicht beteiligt gewesen.
Die Verteidigung sah die Taten dagegen als alleiniges Werk des Angeklagten und hielt seine Verurteilung zu einer befristeten Freiheitsstrafe wegen zweifachen Totschlags für ausreichend. Die für eine Verurteilung wegen Mordes erforderlichen Mordmerkmale hätten nicht nachgewiesen werden können, erklärte Verteidiger Jürgen Pernet.

Für die mitangeklagte, drei Jahre jüngere Ehefrau des Mannes verlangte Verteidiger Alexander Seifert Freispruch. "Den großen Gesamtplan, die Eltern zu beseitigen, hat es nicht gegeben. Es hat auch keine Versuche gegeben, die Eltern durch Gift zu töten", sagte der Anwalt. Seine Mandantin sei am Mord nicht beteiligt gewesen.

https://www.idowa.de/inhalt.bayern-plae ... 0be1f.html

Zu den Mordversuchen durch Vergiftungen hat sich der Verteidiger wie folgt geäußert:

Außerdem sei es verständlich, dass sich Stephanie über die Schwester ihres Ex-Freundes aufregte, habe diese ihrem Bruder doch zur Trennung geraten. Und ob es die Giftanschläge überhaupt gab? Die Anwälte zweifeln auch daran: Elfriede P.s Hausarzt habe im Herbst 2017 einen Magen-Darm-Infekt vermutet, Durchfall und Erbrechen quälten viele in der Gegend – und der Toxikologe der Rechtsmedizin wies kein Gift in den Leichnamen nach. Allerdings ist auch offen, wie und ob Rizinus-Samen hätten ausgeschieden werden können, und wie flüchtig GBL sei. Überhaupt sei denkbar, dass die Angeklagten GBL nur zur Stärkung ihrer sexuellen Kraft im Internet bestellten.
http://www.nordbayern.de/region/lauf/pl ... -1.8765805

Der Verteidiger zweifelt die Mordversuche also an, weil bei der Obduktion keine Rizinus -Samen und kein GBL mehr nachgewiesen werden konnten. Die Angeklagten hätten die Substanz "Gamma-Butyrolacton" ( SP hatte hierfür einige Utensilien im Internet bestellt) für eigene Zwecke zur Stärkung der sexuellen Kraft verwenden können. Die Argumentation ist schwach.

-------------------------

Auch der Verteidiger von IP hat Freispruch beantragt.
Die Anwälte fordern Freispruch – und auch Jürgen Pernet, Ingo P.s Verteidiger, verlangt Freispruch, hilfsweise höchstens Ingo P.s Verurteilung wegen Totschlags. Hier liegt der Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren. Jürgen Pernet bringt zwar keine unbekannten Dritten ins Spiel, doch stellt überraschende Fragen: War Stephanie in der Nacht vom 13. auf den 14. Dezember 2017 wirklich in Burgthann und nicht am Tatort? Sie war es, die der Polizei erzählte, dass Ingo ihr die Bluttat jener Nacht gestanden habe. Doch objektive Beweise zu diesem Tatzeitpunkt fehlen – und damit sei auch ihr Alibi hinfällig.
http://www.nordbayern.de/region/lauf/pl ... -1.8765805

Offenbar will der Verteidiger von IP auf die Möglichkeit hinweisen, dass auch SP die Schwiegereltern getötet haben könnte. Er möchte es wohl so aussehen lassen, als sei bei zwei Tatverdächtigen nicht nachweisbar, wer die Tat begangen hat, so dass aus Mangel an Beweisen beide freizusprechen sind.

------------------------------------------------

Der Angeklagte IP hat auch die Gelegenheit ergriffen noch etwas zu sagen.

Während des Prozesses hatte das Paar geschwiegen. In seinem Schlusswort sagte der angeklagte Informatiker jedoch, er würde sein Leben gerne zurückdrehen in die Zeit vor dem Tod seiner Eltern. "Ich würde mein Leben heute anders strukturieren. Ich habe auch Fehler gemacht, aber nicht so extrem, wie mir vorgeworfen wird. Ich habe schon versucht, mich selbst umzubringen." Er wolle nach der Gerichtsverhandlung mit der Trauerzeit beginnen. Das Urteil wird für den 11. April erwartet
.

https://www.idowa.de/inhalt.bayern-plae ... 0be1f.html

Meiner Meinung nach zeigt er keine Reue und er zeigt sich auch nicht einsichtig, wenn er meint, dass er keine extremen Fehler gemacht habe.
Melanie
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Zitat hat geschrieben:Ich würde mein Leben heute anders strukturieren. Ich habe auch Fehler gemacht, aber nicht so extrem, wie mir vorgeworfen wird.
AngRa hat geschrieben:Meiner Meinung nach zeigt er keine Reue und er zeigt sich auch nicht einsichtig, wenn er meint, dass er keine extremen Fehler gemacht habe.
So sehe ich das auch. Jetzt, da "der Teufel mit Falschgeld bezahlt hat", sprich, der Plan geplatzt ist,
ist es billig, von Fehlern zu sprechen, die aber "doch nicht so extrem seien". ???????

Wenn ich des nachts mit einem Hammer meine Eltern bis zur Unkenntlichkeit totschlage und sie dann einmauere, was soll da an einem heimtückischen Mord noch zweifelhaft sein? Dass man da auf Totschlag plädieren kann, kann ich nicht nachvollziehen.

Mir fallen die Ausführungen der beiden Psychiater Prof. Dr. Bonelli und Prof. Dr. Haller zum Bild bzw. zur Auffälligkeit der Narzissmus-Störung ein.

Für den Kronensohn IP, in den vielleicht ein bisschen Zuviel hineingeguckt worden war, muss die Konfrontation mit der Realität schon sehr schmerzhaft gewesen sein. Narzissten befinden sich in einer
abgehobenen Wirklichkeit. Die Konfrontation mit den harten Realitätsfakten ist ungeheur schmerzhaft. Sie wollen daran nicht erinnert werden und sie müssen die Realität verdrängen, damit sie kein Unwohlsein haben.

Ich erlaube mir folgende Hypothese:

Die Eltern sind Eigentümer ihres Hauses gewesen. IP war ihr Sohn. Er hatte dort Wohnrecht. Ein Zimmer ist/war sein Besitz. Vielleicht gibt es eine Einligerwohnung, welche IP bewohnte?
Nun wollte er seine Freundin/Verlobte zu sich holen, was er auch tat. Im normalen Mietverhältnis ist das eine Untervermietung oder der neue Mieter tritt in den Mietvertrag ein. In beiden Fällen ist der Eigentümer tangiert und er hat dazu festgelegte Rechte inne. Hier, beim Sohn, lag höchstwahrscheinlich kein Mietverhältnis vor. Dort, im Mietrecht, sind Untervermietungen meistens separat geregelt.

In jedem Fall aber erhält der Eigentümer der Liegenschaft vom Einwohnermeldeamt eine Durchschrift der Anmeldung eines neuen Bewohners seiner Liegenschaft.

Aus meinem persönlichen Bekanntenkreis ist mir bekannt, dass es im Mietrecht einen Paragraphen gibt, der es einem Vermieter nicht zumutet, mit einem schwierigen Mieter unter einem Dach zu wohnen, wenn es dauernd Probleme gibt. Da gibt es ein Sonderkündigungsrecht oder so ähnlich.

Analog würde ich schon annehmen, dass der Eigentümer einer Liegenschaft nicht gegen seinen Willen jemand unter sein Dach nehmen muss, gegen den er eine unaufhebbare Abneigung hat. Das ist aber nur eine Vermutung.

Da liegt ein Konfliktpotential, insbesondere, wenn Personen mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung daran beteiligt sind.
IP hat vermutlich gedacht, dass es die Eltern nichts angehe, wen oder was er in seinem Besitz (Achtung! Besitz ist nicht Eigentum!) als Bewohner aufnimmt.

Die Eltern haben zwar ein Informationsrecht, wer in ihrem Eigentum Wohnung bezieht. Welche Rechte sie sonst noch haben (z.B. Einspruchsrechte), das weiß ich nicht.

Nehmen wir an, dass die Eltern darüber informiert worden sind, dass sich in ihr Eigentum ein neuer Bewohner hinzugemeldet hat. Nehmen wir weiter an, dass Mutter P. damit nicht einverstanden war.
Sie sagte ihrem Sohn vielleicht, dass sie die Eigentümerin sei und dass sie wegen einer Unerträglich-
keit mit der neuen Bewohnerin diese Anmeldung anfechten wolle (oder so ähnlich). Mit klaren Worten: Mutter P wollte das junge Paar ausquartieren.

Das muss auf einen Narzissten sehr krass und schmerzvoll gewirkt haben. Ist er doch damit konfrontiert gewesen, dass sein als dauerhaft sicher gesehenes Wohnrecht im Elternhaus auf einmal ins Wanken geriet.

Das war so schrecklich, dass er diese Gedanken, diese Sicht nicht wahrhaben wollte. Er wollte der Wirklichkeit nicht ins Auge schauen. In seinem Sinnen hin zu einer Problemlösung kam er auf die Idee, die Verursacher des Übels zu eliminieren. Es wäre ihm gar nicht in den Sinn gekommen oder wäre unter seiner Würde gewesen, mit SP eine eigene Mietwohnung zu suchen. Die Tötung der Eltern war ihm anscheinend viel naheliegender. ???

Wer so "gestrickt" ist, wer seine Optionen so "strukturiert hat", der hat m.E. wirklich einen Verlust an Werten und Wirklichkeitssinn zum Problem. Seine Lösung diente letztlich dazu, dass er nicht aus seiner Wunschwelt gerissen wird.

Nun ist aber alles "schief gegangen". Und jetzt sagt IP sinngemäß: "Ich würde mich anders strukturieren." Nach meiner Auffassung kann ich hier kein Bedauern und keine Reue ablesen. IP scheint immer noch der Meinung zu sein, dass er einen Anspruch gegen seine Eltern hatte, den er lediglich in "ungeschickter Strukturierung versemmelt hatte".
Eine Einsicht in das Unrecht seiner Denke und Tat ist das m.E. nicht.
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talida
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von talida »

FRANKENFERNSEHEN

Auf der Zielgeraden: Der Schnaittach-Prozess

03/04/2019

17 Tage lang wurde im Nürnberger Schwurgerichtssaal 600 verhandelt. Über einen Fall, der an Skrupellosigkeit nur schwer zu übertreffen sein dürfte:

Der Doppelmord von Schnaittach.

Auf der Anklagebank: Das Ehepaar Ingo und Stefanie P..

Beide schweigen zu den Tatvorwürfen. Trotzdem muss sich das Gericht ein Urteil bilden.

Seit dem Prozessauftakt am 19. Februar wurden etliche Beweise vorgeführt, zahlreiche Zeugen vernommen.

Jetzt befindet sich der Prozess auf der Zielgeraden.

https://www.frankenfernsehen.tv/mediath ... h-prozess/
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
Melanie
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Mir geht noch einmal die Erklärung von SP bezüglich ihres Tatbeitrages durch den Kopf. Die Staatsanwaltschaft sieht es anders. Das leuchtet mir ein.

Wie soll ich das glauben? Eine junge Frau steht vor der Hochzeit. Ihr Mann ermordet mal eben seine Eltern aus Konfliktvermeidungsgründen. Er sagt dieses seiner Verlobten, dass er die Bahn für sie freimachte. Sie solle jedoch den Mund halten, sonst sei sie die nächste Tote.

Dann bittet er sie unter Tränen um ihre Hand. Die junge Frau willigt ein, und gut isses.

Das fällt mir schon sehr schwer, zu glauben.
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Ich vermute mal, dass insbesondere das Plädoyer von Ingo Ps Verteidiger beim Gericht Kopfschütteln und Verständnislosigkeit hervorgerufen hat, denn der Verteidiger kann doch nicht ernsthaft vortragen, dass IP nichts gemacht hat sondern seine Eltern tot vorgefunden und lediglich ihre Leichen beseitigt hat. Das ist ein sehr schwacher Vortrag gewesen und ebenso auch der Alternativ-Antrag, der auf eine Verurteilung wegen Totschlags lautete, denn das Vorliegen von Mordmerkmalen ( Heimtücke, Habgier) liegt doch auf der Hand.

Der Verteidiger von SP hat darauf hingewiesen, dass es keinen gemeinschaftlich gefassten Gesamtplan zum Töten der Eltern gab. Insbesondere stellt er die Mordversuche durch Vergiften in Frage. Das ist angesichts der Beweislage ( Bestellungen der giftigen Substanzen im Internet) unsinnig. Es ist doch eine absurde Erklärung, dass die beiden Angeklagten das Gift als Aphrodisiakum verwenden wollten.

Nein, das waren keine überzeugenden Schlussvorträge der Verteidigung.

Mit dem Tatbeitrag von SP beim Doppelmord wird sich das Gericht im Urteil dennoch mit einigen Worten auseinander setzen müssen. Schaun mer mal, wie das Gericht das Ergebnis der Beweisaufnahme wertet.
Melanie
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Zu den Plädoyers:

Der Verteidiger von IP stellte die Möglichkeit in den Raum, dass IP seine Eltern nicht getötet habe.

SP gab die Version von sich, selbst nichts gewusst zu haben. Vielmehr hätte ihr IP gestanden, seine Eltern getötet zu haben.

Also SP gab ein Eingeständnis von IP kund, die Eltern getötet zu haben.

Wenn nun der Verteidiger von IP die Möglichkeit der Unschuld von IP in den Raum stellte, dann will er vermutlich die Version von SP in Frage stellen. Und gleichzeitig will er andere Täter nicht ausschließen, und von diesem Kreis eben auch SP nicht ausschließen.

Es ist natürlich sehr schwach, eigentlich nur eine Art Gesichtswahrung. Ansonsten kann man das ja nicht ernst nehmen.

Um noch einmal zu SPs Version zu kommen. Wer so eine Geschichte auftischt und glaubhaft machen will, ist in meinen Augen unglaubhaft. Wenn sie mit allem nichts zu tun gehabt hätte, und wenn IP ihr die Tötung seiner Eltern gestanden hätte und gleichzeitig ihr Schweigen unter Androhung ihrer eigenen Tötung forderte, wäre es das selbstverständlichste von der Welt gewesen, sofort zur Polizei zu gehen und den IP festnehmen zu lassen.

Ihn aber dann auch noch zu heiraten, weil sein "Schluchzen" sie offenbar erweichend berührte, das ist nach meiner Auffassung ja nun der letzte Heuler aus einer der widerlichsten Real-Grotesken.
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Jedenfalls sind die Verteidiger von SP und IP nicht so vorgegangen, dass einer den Mandanten bzw. die Mandantin des anderen belastet hat. Das wäre eine gut denkbare und womöglich effiziente Möglichkeit gewesen, um für den eigenen Mandanten das best Mögliche zu erreichen. IP hätte seine Frau belasten können. Das hat er aber nicht getan, obwohl sie in der U-Haft mit einem gewissen Sven angebandelt hat. Für mich ist das schon ein Zeichen, dass er emotional immer noch von ihr abhängig ist. Ich bin auch sicher, dass er seinen Verteidiger dahingehend geimpft hat seine Frau zu verschonen. Wenn er jetzt noch emotional von ihr abhängig ist, dann war er das auch vor der Tat und hat sich womöglich von ihr wesentlich zur Tat bestimmen lassen.
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von Melanie »

AngRa hat geschrieben: IP hätte seine Frau belasten können. Das hat er aber nicht getan, obwohl sie in der U-Haft mit einem gewissen Sven angebandelt hat.
Aktiv für Verdrängung?
AngRa hat geschrieben:Für mich ist das schon ein Zeichen, dass er emotional immer noch von ihr abhängig ist.
Ich sehe es so, dass er weiß, dass ihm das nicht den geringsten Vorteil mehr bringt. So will er nicht unnötig einen Minuspunkt für nix un wiedernix einstecken.

Mir fällt es schwer, daran zu glauben, dass bei ihm die Emotionalität eine wesentliche Existenzkomponente ist.
AngRa hat geschrieben:Ich bin auch sicher, dass er seinen Verteidiger dahingehend geimpft hat seine Frau zu verschonen.
Das nehme ich auch an, dass das ein Gesprächspunkt war.
AngRa hat geschrieben:Wenn er jetzt noch emotional von ihr abhängig ist, dann war er das auch vor der Tat und hat sich womöglich von ihr wesentlich zur Tat bestimmen lassen.
Es ist auch meine Annahme, dass er diese Tat nicht alleine geplant und nur alleine gewollt hat.

Ich denke, dass er Narzisst ist und in erster Linie sich selbst liebt. Mir scheint auch Zweckrationalität einen großen Anteil gehabt zu haben und sich die elementaren Menschenrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Zweckrationalität unterzuordnen hatten. Ich weiß nicht, inwieweit sich Narzissten in die Befindlichkeit und die Gefühle ihrer Mitmenschen hineinversetzen können? Auch wenn er sich von SP "bestimmen" ließ - ich nehme das Wort mal in dem Sinne, dass SPs Stimme ihm ständig in den Ohren gelegen hatte - so musste die Tat zuerst mal ihm persönlich, dem Narzissten, einen Vorteil bringen. In der Abwägung der Vor- und Nachteile hat er mehr Vorteile in der Tötung der Eltern gesehen.

Mir ist bewusst, dass er sich in seiner Denke nicht in der Rolle des Kindes seiner Eltern sah, sondern in der des Partners einer Frau. Vermutlich müssen ihm von seiner Mutter bzw. von beiden Eltern irgendwelche Konsequenzen angedroht worden sein, wenn er ihnen diese Frau ins Haus bringt.
Das spielte wahrscheinlich eine Rolle, dass er diese Konsequenzen nicht bereit war zu tragen, aber auch nicht bereit war, eine Fernbeziehung zu seiner Partnerin zu unterhalten. Und dazu und dahinein in diese Kerbe könnte SP vermutlich bestimmend hineingeschnitten haben. Das hätte ihn dann, wenn es so gewesen wäre, natürlich bestärkt, denke ich. Hätte sie gesagt, dass man das nicht machen darf und kann, wäre es vielleicht nicht zu der Tat gekommen?

Meine Überlegungen sind keine Tatsachenbehauptungen. Sie sind rein hypothetisch.
Gast4321

Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von Gast4321 »

Ich finde es sehr komisch, dass obwohl beide "voll Schuldfähig" sind, vom Staatsanwalt bei dem Angeklagten eine "Sicherungsverwahrung" beantragt wurde, und nicht eher bei der Angeklagten. Ich begründe das damit, weil sie doch schon bei einem Ex-Freund behauptete "Die Schwester steht im weg." "Besser sie wäre tot." Scheinbar geht sie immer so vor. Also ist nach der verbüßten, ggf. folgenden lebenslg. Freiheitsstrafe die dann nach 15 Jahren wahrscheinlich nach §57a StGB zur Bewährung ausgesetzt wird, fraglich warum nicht eine Sicherungsverwahrung aufgrund der "Wiederholungsgefahr" "Gefahr von weiteren Straftaten ähnlichen Ausmaßes, wie Anstiftung zum Mord" vom Staatsanwalt beantragt wurde? Das haben die doch wohl nicht einfach übersehen? Außerdem finde ich komisch, dass keine "besondere Schwere der Schuld" wurde.

Eigentlich dachte ich die Justiz schwächelt nur in Bremen und Berlin …

Wie seht ihr das?
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Gast4321 hat geschrieben:Ich finde es sehr komisch, dass obwohl beide "voll Schuldfähig" sind, vom Staatsanwalt bei dem Angeklagten eine "Sicherungsverwahrung" beantragt wurde, und nicht eher bei der Angeklagten. Ich begründe das damit, weil sie doch schon bei einem Ex-Freund behauptete "Die Schwester steht im weg." "Besser sie wäre tot." Scheinbar geht sie immer so vor.
Das wusste ich nicht. Kannst du mir bitte einen Hinweis geben, wo ich das finde?
Das wäre allerdings eine schwer wiegende Offenbarung ihrer Persönlichkeit, die sie da von sich gab.
In dieser Hinsicht müsste ich meine letzte Meinung revidieren, die ich auf AngRas Beitrag schrieb, was das Verhältnis von IP und SP anbelangt. Dann hätte mehr Druck seitens SP auf IP vorgeherrscht, als lediglich eine mentale Unterstützung und Befürwortung.

Vielen Dank, Gast4321!
AngRa
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von AngRa »

@Melanie

Die Sache mit der Schwester des Ex-Freundes findest Du hier:
Die Schwester sei Steffi "ein Dorn im Auge" gewesen, ständig habe sie gegen die Schwester gehetzt, geäußert, dass sie der Beziehung im Weg stehe. Sie mochte mit der Schwester nicht mehr an einem Tisch sitzen, und äußerte sogar schriftlich, es wäre besser, sie wäre tot.

http://www.nordbayern.de/region/doppelm ... -1.8717932

Die Strafanträge der Staatsanwaltschaft hier:
Ingo P. ist ein Doppelmörder, davon ist der Ankläger überzeugt – und fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für Ingo P. (26), er beantragt auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Sicherungsverwahrung
.
Geht es nach Stefan Rackelmann, muss auch Stephanie P. (23) eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.
http://www.nordbayern.de/region/lauf/pl ... -1.8765805

@Gast4321
Wenn die Staatsanwaltschaft SP als treibende Kraft und Urheberin des Doppelmordes ansieht und auch noch einen ersten Vorfall anführt, wo sie ebenfalls eine Person aus dem Umfeld aus dem Weg haben wollte, dann hätte sie konsequenter Weise auch für sie die Anordnung von Sicherungsverwahrung beantragen müssen. Alles andere ist schwächeln und wohl letzten Endes dem Umstand geschuldet, dass SP beim Mord nicht anwesend war und nicht den Hammer eingesetzt hat. Aber konsequenter Weise hätte man ihren Tatbeitrag als ebenso gefährlich einstufen müssen. Wenn schon, denn schon. Alles andere sieht nach Angst vor der eigenen Courage aus.
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von Melanie »

AngRa

Nachdem ich den Artikel in Nordbayern.de "Plädoyers im Doppelmord: War Stephanie P. Urheberin des Mordplans?" gründlich gelesen habe,
muss ich mich revidieren. Ich bin nun auch der Meinung, das SP ihrem Mann an Unrecht und verwerflichem Bestreben in nichts nachsteht. Im Gegenteil, diese beiden Egomanen zusammen haben den Gefahrengrad für die Eltern geradezu potenziert.

Beide ließen es an Emotionalität fehlen. Bei IP sehe ich eher jemanden, der sich nicht zierte, sondern zu seiner Primitivität voll stand (sich den kostenlosen Wein hineinschütten; die Mutter als "dumme Sau" denunzierte und sie sogar schlug, der als Macho und "Züchter" gegenüber der Ex-Freundin auftrat, sie zum Wiegen zwang und den Vorgang überwachte).

Bei SP dagegen klafften Sein und Schein auseinander. Sie wollte in den Augen anderer nicht diejenige sein, die sie war. Aber nach den Zeugenaussagen und den Indizien scheint sie es genauso dick hinter den Ohren gehabt zu haben, genau wie das der Staatsanwalt auch sieht.

Daher müsste sie mindestens genauso hoch bestraft werden. Und so eine Frau war/ist Kinderpflegerin? Ein Beruf, wo man doch intensiv in Entwicklungspsychologie und Erziehungspsychologie geschult wird. Was ist das nur für eine Frau?

Ich las auch, dass Ingo in einem Brief äußerte, dass es SP war, die ihn zum Mord getrieben hätte.
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Die Staatsanwaltschaft sieht SP als treibende Kraft. Sie hat die beiden halt auch persönlich gesehen und kann daher vieles besser einschätzen. Ich bin mir nicht so recht im Klaren, wie ich das einschätzen soll. Der Ingo muss viel Aggressions-und Gewaltpotential in sich gehabt haben, so wie er seine Eltern getötet hat. Man kann sich das gar nicht vorstellen. Es gibt zwischen Kindern und Eltern immer mal Ärger, ohne Ärger geht es nicht ab. Einer kann dem anderen auch gewaltig auf die Nerven gehen. Das geht aber auch wieder rum und die Karawane zieht weiter. Aber wer würde denn auf die Idee kommen seine Eltern zu erschlagen? Das kann nur jemand , der eiskalt ist, kein Mitgefühl kennt und dem Gewalt nichts ausmacht. Dazu passt meiner Meinung nach dann aber nicht das Abhängigkeitsverhältnis zur Frau /Freundin, was ja etwas Emotionales ist. Vielleicht kann man die Gemengelage aber auch einfach von Ferne nicht richtig einschätzen.
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

Ungelesener Beitrag von Coco »

Nürnberg – Rund 16 Monate nach dem gewaltsamen Tod des Ehepaares Elfriede (†66) und Peter P. (†70) sind der Sohn und dessen Ehefrau schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte Ingo (26) und Stephanie (23) wegen Mord zu lebenslanger Haft. Bei dem 26-Jährigen verzichtete das Gericht auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

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Zwei Mal lebenslänglich nach Doppelmord von Schnaittach

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BRISANT | 11.04.2019 | 17:15 Uhr

https://www.mdr.de/brisant/urteil-doppe ... g-100.html
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
Melanie
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

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Danke Coco und Talida für diese Information.
Es entspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden bezogen auf die zugänglichen Informationen, dass die Ehefrau gleich ihrem Ehemann bestraft wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Man muss abwarten.
Melanie
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

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In einem Interview nach dem Urteil im Regional-TV Franken hörte ich, dass SP Revision einlegen wird.
AngRa
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

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Das Urteil ist gut nachvollziehbar. Warten wir mal ob es in der Revision Bestand haben wird. Ich gehe aber davon aus, weil man die beiden Angeklagten wohl als eine Art Einheit sehen muss.
Melanie
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Re: DOPPELMORDFALL EHEPAAR PLACZEK (66 u. 70), SCHNAITTACH,

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https://www.frankenfernsehen.tv/mediath ... h-weitner/

Justizpressesprecher Weitner sagt in diesem Interview, dass SP wegen Mittäterschaft angeklagt war, welche die Tat von der Ferne aus gesteuert habe.
Die Kammer verurteilte sie allerdings als Anstifterin. Die Kammer sei davon ausgegangen, dass IP seine Eltern nur deswegen umgebracht habe, weil er durch SP dazu veranlasst wurde. Die Eltern seien ein Hindernis für eine glückliche künftige Beziehung gewesen und hätten weggemusst. IP hätte das getan, weil es eben der Wunsch und Wille von SP gewesen sei.

Der Interviewer setzte den Fall, dass es vermutlich zu einem Revisionsantrag von SP komme. Für diesen Fall erklärte Herr Weitner, würde der BGH dann prüfen, ob es Rechts- und Verfahrensfehler gibt, welche auf das Urteil Auswirkung hatten. In diesem Fall müsste sich eine andere Kammer nochmals mit dem Fall befassen, so Herr Weitner.

Die Reporterin sprach zu Beginn des Videos, dass man nach der Urteilsverkündung eine spürbare Zustimmung wahrnehmen konnte. Ihr sei aufgefallen, dass SP regungslos ins Leere schaute, dass jedoch IP wie eine Art leichtes Lächeln zeigte.
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