MORDFALL MELISSA SCHRÖTER (27 †), HANNOVER, 2017

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laeuferin
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

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@uri44 und @AngRa

Ich war also ganz falsch informiert dachte die ganze zeit TV und sein freund (spaeteres opfer) waren in der bahn.
Ich gehe dennoch von einer mitwisserschaft des freundes aus und du hast recht uri diese war bestimmt der grund den freund auszuschalten.im streit sagte der freund vielleicht stell dich der polizei oder stell dich sonst tu ich es.

Ausserdem bez. Verfolgungswahn: es gibt einige drogen die diesen ausloesen koennen manche berichten sogar bei dauerhaften cannabis konsum von solchen "nebenwirkungen".
Zuwanderer sind was drogen betrifft laengst kein unbeschriebenes blatt mehr bereits in fluechtlingsheimen gibt es drogenhandel und konsum.

Aber auch in diesem fall waere ein taeter vermindert schuldfaehig.
uri44
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

Ungelesener Beitrag von uri44 »

AngRa hat geschrieben:Von den beiden jungen Männern, die Zeugen gewesen sein sollen, liest man überhaupt nichts mehr. So ganz verstehe ich das nicht. Warum ist der TV denn nicht unmittelbar nach der Tat als Zeuge aufgefallen, wenn er zusammen mit Melissa ausgestiegen ist? Warum war damals die Rede von zwei Zeugen, die sich am U-Bahnhof Gelände in ihrer Nähe aufgehalten haben.?
Nach meiner Kenntnis sind 2 Männer an der Haltestelle zusammen mit Melissa ausgestiegen. Diese wurden als Zeugen gesucht. Erst hörte es sich so an, als wären die beiden Männer zusammen gewesen. Später hat die Polizei klargestellt, dass sie aus unterschiedlichen Türen ausgestiegen sind und danach keinen erkennbaren Kontakt hatten. Es spricht also viel dafür, dass sie nichts miteinander zu tun hatten.

Die Polizei hat beide Personen zunächst als Zeugen gesucht. Sie konnte keinen einer konkreten Person (mit Namen) zuordnen.

Erst nach dem zweiten Mord und der Verhaftung des mutmaßlichen Täters fiel der Polizei auf, dass dieser große Ähnlichkeiten mit einem der beiden als Zeugen gesuchten Männer im Fall Melissa zu tun hat. Man hat dann seine Wohnung nochmal durchsucht, und tatsächlich fand man die Kleidung, die er auf den Aufnahmen in der U-Bahnstation unmittelbar vor dem Mord an Melissa wohl anhatte. Gemäß der Hannoverschen Allgemeinen ist diese blutverschmiert. Ob es sich dabei um Melissas Blut handelt, stand bei den letzten Berichten noch nicht fest. Sollte dies der Fall sein, dann dürfte ein weiteres Leugnen der Tat (wie es der TV momentan noch tut) sinnlos sein.

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stad ... etet-haben
Mullham D., der nach Informationen der HAZ im Jahr 2014 als Flüchtling nach Hannover gekommen war und im Jahr darauf sein Studium der Elektrotechnik aufgenommen hat, ist einer der beiden Männer, die am Karsonnabend gegen 22.30 Uhr wie das spätere Opfer an der Haltestelle Schlägerstraße aus einer Stadtbahn gestiegen sind. Die Videokameras an der Station zeichneten die Szene auf. Von dem zweiten Mann fehlt weiter jede Spur. „Die beiden sind aus unterschiedlichen Türen gekommen und haben sich auch am Bahnsteig nicht unterhalten“, sagt Klinge. Die Aufzeichnungen zeigen weiter, dass Mullham D. der 27-Jährigen folgt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Syrer seinem Opfer anschließend bis in die Adelheidstraße nachgelaufen ist, dann das Messer gezogen und auf die wehrlose Frau eingestochen hat. Melissa S. erlag wenig später in der Klinik ihren schweren Verletzungen.

Nach der Festnahme von Mullham D. am Dienstag stellten die Ermittler fest, dass es sich bei ihm um einen der Männer handelt, die auf dem Videomaterial aus der Stadtbahnhaltestelle zu sehen sind. Bei der zweiten Wohnungsdurchsuchung am Donnerstag stellten die Polizisten unter anderem Kleidungsstücke sicher, die D. bei der Tat in der Südstadt getragen hatte. Nach HAZ-Informationen sind sie blutverschmiert. „Die kriminaltechnischen Untersuchungen der Kleidungsstücke sind noch nicht abgeschlossen, es liegen noch keine Ergebnisse vor“, sagt Oberstaatsanwalt Klinge.
AngRa hat geschrieben:Anscheinend hat der TV sein Studium bereits nach drei Semestern abgebrochen, so war es in einem Zeitungsbericht zu lesen. Nur das kann dann nichts mit nicht bestandenen Prüfungen zu tun haben.
Generell halte ich die bislang genannten Zeiträume zu kurz für eine Exmatrikulation aufgrund nichtbestandener Prüfungen. Es muss andere Gründe geben.
AngRa
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Bislang halte ich den Vortrag des Verteidigers, Mulham D. leide unter Verfolgungswahn, für eine Verteidigungsstrategie, die dazu dienen soll den Tatverdächtigen vor einer Bestrafung und einem Gefängnisaufenthalt zu bewahren. Offensichtlich wurde eine solche schwere Erkrankung medizinisch noch nirgends festgestellt, denn ansonsten würde man nicht im Nebel stochern. Eine solche Krankheit beginnt allerdings auch nicht mit einem solchen Gewaltexzess durch den zwei Menschen sterben müssen.

Allerdings wird man nicht umhin kommen den TV psychiatrisch untersuchen zu lassen. Nur da verstehe ich nicht, dass nun krampfhaft ein forensischer Psychiater mit Arabischkenntnissen gesucht wird. Den wird man kaum finden. In der Vergangenheit war es so, dass bei der Begutachtung ein Dolmetscher hinzugezogen worden ist. Man kann dafür Sorge tragen, dass alle Fragen und Antworten protokolliert werden, dann ist das Ganze auch nachprüfbar und die Behörden müssen sich nichts vom Pferd erzählen lassen. Mir kommt das Ganze so vor, als trauten sich die Behörden aus Verunsicherung nicht alles korrekt gemacht zu haben einen solchen Schritt in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Asylbewerber gar nicht mehr zu.
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Nun soll Mullham D. aufgrund seiner guten Deutschkenntnisse doch von einem deutschsprachigen Gutachter untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft sieht also inzwischen wohl auch, dass ein Dolmetscher hinzugezogen werden kann, falls es überhaupt nötig ist. Hoffentlich geht es nun bald mal weiter und es kommt Butter bei die Fische.


Hannover


Gewalttaten mit zwei Toten
Gegen Mullham D. ist Haftbefehl erlassen worden

Gegen Mullham D., der die 27-jährige Melissa S. am Karsonnabend erstochen haben soll, ist Haftbefehl erlassen worden. Gleichzeitig soll der 25-jährige Syrer nun doch von einem deutschsprachigen Gutachter untersucht werden.

Mullham D. soll verwirrt sein und sich verfolgt fühlen. Deshalb trug er seit geraumer Zeit ein Messer bei sich. Sein Anwalt Jörg Salzwedel hatte zunächst einen Arabisch sprechenden Experten verlangt. „Allerdings spricht der 25-Jährige ganz gut Deutsch“, erwidert Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Im Zweifel könne immer noch ein Dolmetscher zu Rate gezogen werden. Salzwedel akzeptiert die Lösung vorerst. „Wir werden sehen, ob und wie das funktioniert“, sagt er.
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stad ... sen-worden
AngRa
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Inzwischen habe ich gelesen, dass Mullham D. 2014 mit einem Studentenvisum eingereist ist. Oftmals wird es in Zeitungsberichten so dargestellt, als sei er als Asylbewerber nach Deutschland gekommen, habe zuerst in einer Asylbewerberunterkunft gelebt und die Aufnahme des Studiums sei ein Beispiel für eine gelungene Integration. Das entspricht offensichtlich nicht den Tatsachen.
.....Doch selbst wenn der benötigte Fachmann ausfindig gemacht werden kann, muss der 25-Jährige, der 2014 mit einem Studentenvisum nach Hannover gekommen ist, um hier Elektrotechnik zu studieren......

http://www.sn-online.de/Aus-der-Region/ ... -D.-weiter

Er hat in Deutschland als ausländischer Student eine Aufenthaltserlaubnis benötigt, die er bei der Ausländerbehörde beantragt haben muss. Die Aufenthaltserlaubnis ist wie das Visum zweckgebunden. Bei Mullham D. war sie zweckgebunden an das Studium.

Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird für jeweils zwei Jahre ausgestellt und muss immer vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung wird vom ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums abhängig gemacht, d.h. davon, ob Prüfungen ablegt und Scheine erworben wurden. Es wird geprüft, ob der Studierende das Studium in einer angemessenen Zeit abschließen kann.

http://www.internationale-studierende.d ... erlaubnis/

Im Falle von Mullham D. stand also nach zwei Jahren eine Fristverlängerung an. Vermutlich konnte er nicht nachweisen, dass er das Studium ordnungsgemäß geführt hat, so dass ihm die Fristverlängerung versagt worden wäre bzw. versagt worden ist. Der Studienabbruch hängt möglicherweise damit zusammen, dass die Hochschule ihm keine Bescheinigungen über eine ordnungsgemäße Führung des Studiums ausgestellt hat und nicht weil er Prüfungen endgültig nicht bestanden hat. Das hätte nämlich zeitlich nicht gepasst. Wahrscheinlich hat er im Studium gar nichts gemacht und darauf gehofft, dass er trotzdem durchkommt und Gefälligkeitsbescheinigungen bekommt. Das ist wohl schief gegangen.

Um in Deutschland bleiben zu können hat er dann einen Asylantrag gestellt. Das war aber nur eine Notbremse und letzten Endes für ihn mit Nachteilen verbunden. Zum einen war es mit einem Ansehensverlust verbunden, denn er hatte nicht mehr den Status als Student, zum anderen hätte er das Studentenwohnheim, den Heidjerhof verlassen müssen, weniger Geld hätte es auch nur noch gegeben, denn auch mit dem Bafög wäre es vorbei gewesen.

Er hätte zunächst mal mit einer Unterkunft für Asylanten Vorlieb nehmen müssen. Die Schuld für die Misere hat er wahrscheinlich nicht bei sich gesehen, sondern er hat vermutlich andere dafür verantwortlich gemacht, die Professoren, die Hiwis, die Mitstudenten etc. Er dürfte sich von allen ungerecht behandelt gefühlt haben. Das hat aber rein gar nichts mit Verfolgungswahn zu tun. Das waren auch die Gründe für seine Verhaltensänderung. Wandel zum Schlechteren stand an.

Frust und Wut entstanden meiner Meinung nach in ihm und das alles hat er dann an Melissa S. abreagiert, weil sie eine zierliche Person war und sie sich nicht wehren konnte. Darin sehe ich die wahren Tatmotive. Nun alles auf Verfolgungswahn zu schieben ist eine billige Täterstrategie um sich der Verantwortung zu entziehen.
Gast

Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

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@AnGRA

Dem ist nichts hinzuzufügen, ich sehe das auch so. Waren gestern mit ein paar Leuten essen, die allesamt eigentlich recht gut informiert sind, aber von diesem Fall rein gar nicht mitbekommen haben. Seltsam, vom Fall Malina und Siegaue sehr wohl. Man soll das nicht vergleichen, aber ich finde diesen erschreckenden Mord auf offener Straße in Hannover als weitaus bedrohlicher. Eben weil sie sich keiner erkennbaren Gefahr ausgesetzt hatte, sie hat alles richtig gemacht: Nicht zu spät nach Hause gegangen, sichere Wohngegend, nicht betrunken... Dass sie kein Taxi genommen hat, kann man ihr nicht vorhalten, man/frau geht abends um 22 Uhr eben noch von den Öffentlichen den kurzen Weg nach Hause und sollte es auch weiterhin tun können. Die junge Frau tut mir unsagbar leid, sie hatte keine Chance. Mit einer Messerattacke konnte sie nicht rechnen oder sich dagegen wappnen.

Wir wollten die Gefahr nicht sehen, haben es schön geredet.

Aber es war so vorhersehbar.
casimir1

Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

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Hallo liebe Leute,

ich habe schon vor mehreren Wochen den folgenden Artikel mit einem Foto von Melissa Schröter veröffentlicht. Opfer sollten nämlich ein Gesicht haben. Ich habe inzwischen auch mit dem Vater von Melissa gesprochen und ich habe auch einen Blog-Artikel in englisch verfasst. Dieses Verbrechen werde ich nicht ruhen lassen:


http://buergerrechtler-carsten-schulz-9 ... d-das.html


und in Englisch: ..........


http://news-from-the-fatherland.blogspo ... ung_6.html
AngRa
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

Ungelesener Beitrag von AngRa »

@casimir 1

ich meine auch, dass es wichtig ist, dass das Opfer ein Gesicht bekommt. Melissa war ein hübsches Mädchen und wie man an dem Bild mit dem Island-Pulli sieht, hatte sie auch eine gute Portion Humor. Ich habe gelesen, dass sie im Jahr 2009 eine Islandreise unternommen hat mit ihren Freunden. Ich vermute, dass der Pulli ein Reisemitbringsel ist.

In Hannover ist immerhin ein Doppelmord passiert und das auch noch jeweils auf offener Straße. Aber man hört nichts mehr über die Angelegenheit. Ich bin über den Mord an Melissa besonders geschockt, weil die Südstadt in Hannover meine alte Heimat ist. Dort konnten wir früher zu jeder Tages-und Nachtzeit herumstromern ohne dass etwas passiert ist.
laeuferin
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

Ungelesener Beitrag von laeuferin »

casimir1 hat geschrieben:Hallo liebe Leute,

ich habe schon vor mehreren Wochen den folgenden Artikel mit einem Foto von Melissa Schröter veröffentlicht. Opfer sollten nämlich ein Gesicht haben. Ich habe inzwischen auch mit dem Vater von Melissa gesprochen und ich habe auch einen Blog-Artikel in englisch verfasst. Dieses Verbrechen werde ich nicht ruhen lassen:


http://buergerrechtler-carsten-schulz-9 ... d-das.html


und in Englisch: ..........


http://news-from-the-fatherland.blogspo ... ung_6.html
Was fuer ein nettes froehliches maedchen.welcher verlust fuer familie und freunde.

Es ist unfassbar wie wenig aufmerksamkeit die vielen opfer einer wir oeffnen die grenzen fuer alle die reinwollen politik bekommen.
Wenn nur einem zuwanderer ein haar gekruemmt wuerde von einem deutschen waere es tagelang in presse und tv und man wuerde sofort einen massnahmenkatalog zum schutz von fluechtlingen ergreifen.

Und was geschieht bei den mittlerweile taeglichen vergewaltigungen ueberfaellen morden? NICHTS.

In der diskussionsrunde bei frank plasberg bei der politiker stellvertretend fuer ihre partei auf fragen von zuschauern eingehen sollte gab es keinerlei eingehen auf die angesprochenen ueberfaelle. Was es nicht geben darf wird verschwiegen koennte man sich denken...aber das feindbild nordafrikaner wurde bemueht waehrend syrer von kriminalitaet freigesprochen wurden.dabei zeigt die statistik dass bei rohheitsdelikten und verbrechen gegen das leben die statistik gerade von syrern gefolgt von iranern und afghanen angefuehrt wird nicht etwa den suendenboecken aus nordafrika.
Auf einbrueche ging man dagegen laenger ein vermutlich als ersatz fuer das viel bedrohlichere thema der ueberfaelle im oeffentlichen raum.der spd vertreter meinte allen ernstes es sei aufgabe der buerger geld fuer den schutz ihrer whg oder haus auszugeben.

Eigtl dachte ich der schutz der buerger eines landes obliegt nicht alleine diesen selbst aber wenn das so ist sollte man auch den buergern erlauben hilfsmittel zum schutz zu tragen wenn sie sich im oeffentlichen raum der immer groesseren gefahr eines ueberfalles aussetzen.denn der staat will offensichtlich nichts unternehmen uns vor ueberfaellen zu schuetzen.
casimir1

Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

Ungelesener Beitrag von casimir1 »

ja, es ist alles sehr traurig. Niemand weiß auch, was diese sogenannten Flüchtlinge schon alles in ihrer Heimat gemacht haben. Beschäftigt euch mal mit der Realität von Bürgerkriegen. Haben diese Leute schon in ihrer Heimat vergewaltigt und gemordet???? Danach sieht das nämlich aus. Was haben diese sogenannten Flüchtlinge denn in diesen diversen Bürgerkriegen für eine Rolle gespielt. Niemand hinterfragt das, sondern diese Leute werden einfach auf unsere Bevölkerung losgelassen....

Und noch eins, liebe Leute. Dieses andere Opfer Yahua A wäre noch am Leben, wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft Hannover gleich die Bilder aus der U-Bahn-Haltestelle veröffentlicht hätten. Dann wäre nämlich Mullham ruckzuck verhaftet worden, diesen Typen kannten ja genug Leute, aber Täterschutz gilt halt vor Opferschutz. So läuft das nämlich hier in Deutschland ab: ............

http://buergerrechtler-carsten-schulz-9 ... nover.html
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

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ANKLAGE IM DOPPELMORD

22 Messerstiche! So grausam starb Melissa aus der Südstadt

Jetzt klagt die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Killer Mullham D. (25) wegen Doppelmordes an! Im Oktober wird D. vor dem Landgericht Hannover der Prozess gemacht.
Für die Morde gibt es kein erkennbares Motiv. Der Syrer (kam 2014 aus Damaskus) sitzt seit Ende April in der Psychiatrie. Ein Gutachter stufte ihn wegen seiner wahnhaften Störungen als schuldunfähig ein. Bedeutet: Der psychisch kranke Killer kann nicht für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden.

In dem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Hannover geht es nun um die Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie.

http://www.bild.de/regional/hannover/pr ... .bild.html
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

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Hier noch ein weiterer Bericht zum Sachstand aus der HAZ vom 5.9.2017.

Mullham D. nicht schuldfähig
Melissas Mörder soll in die Psychiatrie


Der Fall des mutmaßlichen Doppelmörders Mullham D. geht in die nächste Runde. Der 25-jährige Syrer, der am 15. April in der Adelheidstraße eine 27-Jährige erstochen und drei Tage später seinen besten Freund in Kleefeld ebenfalls erstochen hatte, gilt als schuldunfähig.

Weil D. als schuldunfähig gilt, soll er nach Ansicht der Strafverfolger nicht in einem Gefängnis, sondern in Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Mullham D. gilt als gefährlich für die Allgemeinheit. Der Prozess vor dem Landgericht wird voraussichtlich spätestens im Oktober beginnen

Tod am Karsonnabend in der Südstadt
Laut Anklage war Mullham D. der 27-jährigen Melissa S. am Karsonnabend von der Stadtbahnhaltestelle Schlägerstraße bis kurz vor ihre Wohnung Am Jungfernplan gefolgt. Rund 150 Meter vor ihrem Zuhause griff D. die junge Frau, die er zuvor noch nie gesehen hatte, unvermittelt mit einem Messer an. 22-mal stach der gebürtige Syrer, der 2014 mit einem Studentenvisum nach Hannover gekommen war, auf sein Opfer ein.


Drei Tage später geriet Mullham D. in Kleefeld in der Nähe des Studentenwohnheims, in dem er wohnte, mit seinem Freund Yahia A. in Streit. Die Auseinandersetzung eskalierte. Mullham D. tötete seinen Landsmann mit vier Messerstichen. D. wurde kurz darauf im Wohnheim festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Im Gefängnis hat er mehrfach Besuch von einem Gutachter erhalten. Der Experte kam nach den Gesprächen offenbar zu dem Schluss, dass Mullham D. nicht schuldfähig ist. „Seine Erkrankung führt offenbar dazu, dass er keine Einsichtsfähigkeit hat. Zudem hört er regelmäßig Stimmen und fühlte sich verfolgt“, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge.


In dem Verfahren vor dem Landgericht muss zunächst mit Sicherheit geklärt werden, ob der 25-Jährige die beiden Taten auch begangen hat. Legt er kein Geständnis ab, erfolgt eine Beweisaufnahme. Anschließend muss das Gericht entscheiden, ob der Syrer tatsächlich für die Allgemeinheit gefährlich ist und so lange in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird, bis er als geheilt gilt. „In der Regel dauert das deutlich länger als die eigentliche Haftstrafe“, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Interne und externe Gutachter würden in so einem Fall regelmäßig den Patienten begutachten, um festzustellen, ob sein Heilungsprozess Fortschritte gemacht hat oder nicht.


Jörg Salzwedel, der Rechtsanwalt des 25-jährigen Syrers, hatte bereits während der laufenden Ermittlungen auf die psychische Erkrankung seines Mandanten hingewiesen. Er habe sich unter anderem durch sein Handy und seinen Laptop überwacht gefühlt und darum auch in den Wochen vor den Angriffen immer ein Messer bei sich getragen. Im anstehenden Prozess wird auch die Frage zu klären sein, ob die Erkrankung auf die Erlebnisse des 25-Jährigen in seiner Heimat oder auf Geschehnisse hier in Deutschland zurückzuführen ist.

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stad ... sychiatrie

Interessant ist, dass nach Auffassung des Verteidigers auch noch geklärt werden muss, ob die Erkrankung in Syrien ausgebrochen ist oder auf Geschehnisse in Deutschland zurückzuführen ist. Mich wundert es sehr, dass ein angeblich psychisch schwer kranker Mann ein Studium in Hannover aufnehmen konnte.
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

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22 Messerstiche! So grausam starb Melissa aus der Südstadt

Jetzt klagt die Staatsanwaltschaft den mutmaßlichen Killer Mullham D. (25) wegen Doppelmordes an! Im Oktober wird D. vor dem Landgericht Hannover der Prozess gemacht.

Für die Morde gibt es kein erkennbares Motiv. Der Syrer (kam 2014 aus Damaskus) sitzt seit Ende April in der Psychiatrie. Ein Gutachter stufte ihn wegen seiner wahnhaften Störungen als schuldunfähig ein. Bedeutet: Der psychisch kranke Killer kann nicht für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden.

In dem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Hannover geht es nun um die Unterbringung des Beschuldigten in der Psychiatrie.


http://www.bild.de/regional/hannover/pr ... .bild.html
Diese Bestie verdient nur eine Strafe: Todesstrafe (und diese - anders als in den USA - zügig ausgeführt)

Ich sage das ohne jede Rache- und/oder Hassgefühle. So denke ich schon von Kindesbeinen an, das ist halt meine Auffassung von Gerechtigkeit. Für Ter­ro­risten, Massenmörder, Auftragsmörder, Serienmörder, Doppelmörder und Serienvergewaltiger darf es meiner Meinung nach nur eine Strafe geben, die Todesstrafe (zügig ausgeführt!). Dabei interessiert es mich nicht die Bohne, ob diese Bestien nun psychisch krank sind oder nicht. Weg mit denen, für immer :!:
Wann wird er kommen, der gesetzliche Feiertag "Tag der Befreiung von linker Ideologie"?
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

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Vor dem Landgericht Hannover hat der Prozess gegen Mulham D. begonnen.
Beschuldigter schweigt zu Doppelmord

Am Schwurgericht hat der Prozess gegen Mullham D. begonnen. Der 25-jährige Syrer soll im Wahn eine junge Frau am Karsonnabend in der Südstadt und drei Tage später einen Landsmann in Kleefeld erstochen haben. Im Zuge eines Sicherungsverfahrens droht ihm eine lange Unterbringung in der Psychiatrie

Er soll in der Südstadt eine 27-jährige Hannoveranerin und in Kleefeld einen 23-jährigen Syrer umgebracht haben. Seit Montag muss sich Mullham D. (25) am Schwurgericht wegen zweifachen, heimtückischen Mordes verantworten. Doch handelt es sich hier um keinen gewöhnlichen Strafprozess, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren.

Bei der Verlesung der Antragsschrift sagte Oberstaatsanwalt Marcus Preusse, die Anklagebehörde gehe aufgrund einer paranoiden Schizophrenie D.s von einer Schuldunfähigkeit des Syrers aus; diese mache seine Unterbringung in der Psychiatrie erforderlich. Der Beschuldigte habe sich von beiden Opfern bedroht gefühlt und die Rechtswidrigkeit seiner Taten nicht erkennen können. Der exmatrikulierte Elektrotechnik-Student gab keinerlei Erklärung ab, so dass das Gericht zeitnah mit der Vernehmung eines Zeugen - einem Kommilitonen aus Syrien - beginnen konnte.

Laut Mutter fühlte er sich verfolgt


Mullham D. soll sein erstes Opfer am Ostersonnabend dieses Jahres in einer Richtung Süden fahrenden Stadtbahn der Linie 1 völlig zufällig ins Visier genommen zu haben. Die beiden stiegen an der Stadtbahnhaltestelle Schlägerstraße aus, die 27-jährige wollte zu ihrer Wohnung Am Jungfernplan, wo sie mit ihrem Lebensgefährten zusammenwohnte. Sie hatte Kopfhörer auf, ahnte nicht, dass sie verfolgt wurde. In Höhe des Hauses Adelheidstraße 6, es war 22.36 Uhr, fiel der Täter über sie her, stach 22-mal auf sie ein. Neun dieser Stiche trafen die zierliche Frau am Kopf, elf drangen in ihren Oberkörper ein. Aufgrund der schweren Verletzungen an Herzbeutel, Lunge und Leber verblutete das Opfer kurze Zeit nach der Tat

Tat in einem Studentenwohnheim am Heidjerhof (Kleefeld) festgenommen wurde, ist er in der Psychiatrie des Regionsklinikums in Wunstorf untergebracht.


Erst am vergangenen Wochenende soll sich D. gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen erstmals zu der Ermordung der jungen Frau in der Südstadt geäußert haben.


http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stad ... D.-beginnt
AngRa
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Re: MORDFALL MELISSA S. (27 †), ADELHEIDSTRAßE IN HANNOVER,

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Das Sicherungsverfahren gegen Mulham D. ist offenbar abgeschlossen.

Aktualisierter Bericht der HAZ vom 20.10.2017

Zweifacher Totschläger kommt in die Psychiatrie


Der Mann, der um Ostern herum eine Südstädterin und einen jungen Syrer erstochen hat, wird in der Psychiatrie untergebracht. Dieses Urteil, das auch schon rechtskräftig ist, verkündete das Schwurgericht Hannover am Dienstagnachmittag zum Abschluss eines zweitägigen Sicherungsverfahrens.


Hannover

. Die Kammer unter Vorsitz von Wolfgang Rosenbusch folgte den Ausführungen des Sachverständigen Tobias Bellin, wonach Mullham D. unter paranoider Schizophrenie leidet. Allerdings wertete das Gericht die Taten im juristischen Sinne anders als die Anklage. Das Umbringen der 27-jährigen Frau in der Adelheidstraße sei ebenso ein Totschlags-Delikt wie die Tötung des 23-jährigen Freundes. Die Staatsanwaltschaft war von zwei heimtückischen Morden ausgegangen. "Die Taten sind einer bizarren Gedankenwelt entsprungen", so Rosenbusch, "und letztendlich wissen wir überhaupt nichts Genaues von den Gefühlen und Absichten von Mullham D." Am Ergebnis des Prozesses ändere diese Bewertung aber nichts.


Sicher sei, so der Vorsitzende Richter, dass D. schwer gestört ist: "Seine Realität ist eine andere als unsere." Die junge Frau aus der Südstadt habe er an jenem Karsamstag in sein Wahnsystem eingebaut und als vermeintliche Bedrohung angesehen. "Diese Tötung war aber kein Ausbruch des Bösen", sagte Rosenbusch, sondern sei eher mit einem Verkehrsunfall zu vergleichen: "Das Opfer war zur falschen Zeit am falschen Ort." Auch bei der Tötung des jungen Syrers sei unklar, ob D. wirklich geplant habe, diesen umzubringen - oder was ihn überhaupt zu der Bluttat getrieben habe.

Gutachter Bellin hatte die Tötung der pharmazeutisch-technischen Angestellten aus der Südstadt als völlig irrational und in keiner Weise nachvollziehbar bezeichnet. Hier sei die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten sicher komplett aufgehoben gewesen. Seinen 23-jährigen Freund habe der frühere Elektrotechnik-Student dagegen aus "psychiotischer Notwehr" getötet, weil er dessen Hilfsbemühungen als bedrohlich empfunden habe.

Wie der Gutachter ausführte, fühlte sich D. nicht nur von unbestimmten Mächten, sondern auch von seinen Freunden überwacht und verfolgt. Er hatte Angst, vergiftet zu werden, meinte, er solle bestraft werden, weil er gegen religiöse Regeln verstoßen habe. Schlussendlich habe man ihn "mit Hass in einen Kriminellen verwandelt", offenbarte der Syrer dem Sachverständigen, sprach davon, dass man ihn "von innen getötet" habe. Die Ermordung der jungen Südstädterin, die in einer Apotheke arbeitete und deren Familie seit der grausamen Tat am Boden zerstört ist, passe allerdings nicht in das Schema des Verfolgungswahns: Die dem Mord vorhergehende Begegnung mit seinem späteren Opfer auf Bahnsteig, Stadtbahn und Gehweg währte nur wenige Minuten, und schließlich verfolgte er die Frau, nicht sie ihn.


Nach den Worten von Bellin trat der 25-Jährige vor Beginn seiner Erkrankung als kultivierter, intelligenter Student in Erscheinung. Der Tod seines Vaters im August 2016 habe seine Psychose möglicherweise angestoßen, sei aber sicher nicht hauptursächlich für seine Erkrankung. Der Gutachter warnte davor, dem Beschuldigten im Maßregelvollzug allzu früh Freiheiten zu gewähren, da er in seiner Unberechenbarkeit langfristig gefährlich bleibe: "Hier ist ein langer Behandlungsverlauf zu erwarten."


Alle Verfahrensbeteiligten hatten sich in ihren Plädoyers dafür ausgesprochen, Mullham D. in der Psychiatrie unterzubringen. Oberstaatsanwalt Marcus Preusse sprach davon, dass beide Verbrechen von besonderer Tragik seien: Die Südstädterin habe sich einfach zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten, dem syrischen Freund sei seine große Hilfsbereitschaft zum Verhängnis geworden. Auch Anwalt Marco Burkhardt, der einen als Arzt tätigen Bruder des Getöteten in der Nebenklage vertrat, nannte es tragisch, dass der 23-Jährige seinen Freund nicht aufgeben wollte: "Das war sein größter Fehler." Als "unbegreifliche Tat" bezeichnete Rechtsanwältin Nicole Thiele den Mord in der Adelheidstraße; sie vertrat die Eltern (die dem Prozess fernblieben) und die Schwester der getöteten Frau. D.s Verteidiger Jörg Salzwedel sprach von der "Wahnsinnstat eines Wahnsinnigen". Er hoffe, dass die Angehörigen der Opfer künftig die gleiche staatliche Unterstützung erhalten wie der Täter, der nun über viele Jahre therapiert werden muss.
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stad ... izophrenie

Immerhin hat der Gutachter noch davor gewarnt Mulham D. im Maßregelvollzug allzu schnell zu viele Freiheiten zu gewähren. Ich betrachte das alles frommen Wunsch.

Sich bedroht fühlen ist ja gut und schön. Ich verstehe aber nicht durch was er sich bei Melissa S. bedroht gefühlt haben könnte, die er verfolgt hat und nicht anders herum.
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