RECHTLICHE FRAGEN UND DISKUSSION (Fallübergreifend)

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Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL ANETT CAROLIN KAISER, SOLINGEN, AUGUST 2011

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

AngRa

ich finde die Rubrik off Topik Vermisstenfälle leider nicht mehr. Deshalb erlaube ich meine Frage hier an dich zu richten.

Also es geht um den Fall Horst Arnold. Ich beziehe mich auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirr ... rst_Arnold

Also der arme Mann verbüßte 5 Jahre als Unschuldiger. Ein Rechtsanwalt erkannte, dass die angeblich vergewaltigte Kollegin niemals eine Deutschstunde mit dem Thema "Das lyrische Ich" direkt im Anschluss an eine erlittene Vergewaltigung hätte halten können. Hat sie aber. Eintrag ins Klassenbuch. Psychologisch unmöglich.

Sie wurde angeklagt und verurteilt. Dann wollte die Tochter Schmerzensgeld anstelle ihres verstorbenen Vaters geltend machen.
80.000 €. Der Rechtsanwalt musste aber den Anspruch zurückziehen, damit seine Mandantin nicht auf den Gerichtskosten sitzen geblieben wäre, denn es sei keine Aussicht auf Erfolg gewesen. Und zwar weil die Täterin ihr Lehrergehalt, das weiterlief, an jemand anderen abgetreten hatte.

Also das verstehe ich überhaupt nicht, was das soll?

Vielen Dank, AngRa, fürs Durchlesen des Artikels, für deine Zeit.
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Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL ANETT CAROLIN KAISER, SOLINGEN, AUGUST 2011

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Habe hier aus Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirr ... rst_Arnold
den Absatz, der mir unverständlich ist, speziell das Gelbe.

"Arnolds Tochter verklagte K. nach dem Urteil auf Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro. Das Landgericht Osnabrück verurteilte K. in einem Versäumnisurteil am 11. Oktober 2013 zur Zahlung der geforderten Summe. K. erhob fristgerecht Einspruch und machte Verjährung geltend. Am 5. Februar 2014 nahm Hartmut Lierow als Anwalt von Arnolds Tochter die Zivilklage zurück. Die Entscheidung seiner Mandantin sei „besonderen Umständen geschuldet“. Sie habe ihre Ansprüche bislang nicht vollstrecken lassen können, weil K. dagegen Einspruch eingelegt und ihre weiterlaufenden Beamtenbezüge rechtzeitig an Dritte abgetreten habe. Während K. im Zivilverfahren aufgrund ihrer Mittellosigkeit Prozesskostenhilfe beziehe und insofern kein Kostenrisiko trage, sei zu befürchten, dass seine Mandantin auch bei Bestätigung des Urteils mangels Vollstreckbarkeit nicht nur die zugesprochene Entschädigungssumme nicht erhalten werde, sondern auch noch auf den gesamten, von ihr vorzustreckenden Verfahrenskosten sitzen bleiben werde."
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AngRa
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Re: VERMISSTENFALL ANETT CAROLIN KAISER, SOLINGEN, AUGUST 2011

Ungelesener Beitrag von AngRa »

@Widasedumi

Ich kann es nachvollziehen, dass der Anwalt der Tochter die Klage auf Schmerzensgeld gegen K. zurückgezogen hat. Zwar hatte die Tochter ein Versäumnisurteil erwirkt , somit wurde ihre Klage seitens des Gerichts grundsätzlich als schlüssig angesehen, ansonsten hätte es kein Versäumnisurteil geben dürfen. Allerdings ist zu beachten, dass die Einrede der Verjährung im Zivilprozess grundsätzlich nicht von Amts wegen geprüft wird. So dass durch das Versäumnisurteil keine Vorentscheidung im Hinblick auf eine mögliche Verjährung getroffen worden ist.

Seitens der Beklagten wurde gegen dieses Versäumnisurteil dann fristgerecht Einspruch und die Einrede der Verjährung erhoben. Der Tochter war das Kostenrisiko , das immer mit einer Klage verbunden war, zu hoch. Da die Haftentschädigung ihres Vaters in den Nachlass gefallen war, konnte sie im Gegensatz zur Beklagten keine Prozesskostenhilfe beantragen und hätte mit sämtlichen Gerichts-und Anwaltskosten in Vorlage treten müssen und das mit dem Risiko dass sie letzten Endes nicht obsiegt. Selbst wenn die Klage zu ihren Gunsten entschieden worden wäre, dann hätte sie trotzdem kein Geld gesehen, weil die Beklagte kein Vermögen mehr hatte in das sie hätte vollstrecken können. Also hat sie sich dazu entschieden kein gutes Geld schlechtem hinterher zuwerfen.

K. hatte ihr Gehalt rechtzeitig an Dritte abgetreten. Das war ein Trick die Pfändung wegen Schmerzensgeldansprüchen ins Leere laufen zu lassen, denn ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss setzt das Bestehen einer pfändbaren Forderung voraus. Wurde diese bereits zuvor abgetreten, bleibt die Pfändung wirkungslos.
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SaJa
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Re: VERMISSTENFALL ANETT CAROLIN KAISER, SOLINGEN, AUGUST 2011

Ungelesener Beitrag von SaJa »

Widasedumi hat geschrieben: Donnerstag, 04. Februar 2021, 15:33:32 Habe hier aus Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirr ... rst_Arnold
den Absatz, der mir unverständlich ist, speziell das Gelbe.

"Arnolds Tochter verklagte K. nach dem Urteil auf Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro. Das Landgericht Osnabrück verurteilte K. in einem Versäumnisurteil am 11. Oktober 2013 zur Zahlung der geforderten Summe. K. erhob fristgerecht Einspruch und machte Verjährung geltend. Am 5. Februar 2014 nahm Hartmut Lierow als Anwalt von Arnolds Tochter die Zivilklage zurück. Die Entscheidung seiner Mandantin sei „besonderen Umständen geschuldet“. Sie habe ihre Ansprüche bislang nicht vollstrecken lassen können, weil K. dagegen Einspruch eingelegt und ihre weiterlaufenden Beamtenbezüge rechtzeitig an Dritte abgetreten habe. Während K. im Zivilverfahren aufgrund ihrer Mittellosigkeit Prozesskostenhilfe beziehe und insofern kein Kostenrisiko trage, sei zu befürchten, dass seine Mandantin auch bei Bestätigung des Urteils mangels Vollstreckbarkeit nicht nur die zugesprochene Entschädigungssumme nicht erhalten werde, sondern auch noch auf den gesamten, von ihr vorzustreckenden Verfahrenskosten sitzen bleiben werde."

Sie könnte ihr Gehalt zb an eine Bank als Bürgschaft abgetreten haben. Das passiert z.b. wenn du mit deutschem Wohnsitz einen Kredit bei einer Bank in Luxemburg ( zb verlangt die Sigma eine notariell beglaubigte Abtretungserklärung) beantragst. Für den Fall das dieser Kredit nicht bedient wird, haben sie ohne weitere Prüfungen ein Vorpfändungsrecht, bis zur Summe der aktuellen Bedarfstabelle.

Das wäre eine Möglichkeit...
Verhindere Verbrechen, damit Strafe nicht nötig ist. ~Konfuzius
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RECHTLICHE FRAGEN UND DISKUSSION (Fallübergreifend)

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Hier können fallübergreifend / fallunabhängig rechtliche Fragen diskutiert werden.
Besonders geeignet um juristische Sachverhalte für uns Laien verständlich zu machen.

Juristisches Wissen, kann im "Nachbarthread" Rechtswissen wikiartig eingestellt werden.
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Re: VERMISSTENFALL ANETT CAROLIN KAISER, SOLINGEN, AUGUST 2011

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

AngRa
SaJa

Ganz lieben Dank für eure Erklärungen. Jetzt kann ich es verstehen. Das war ein Fall, wie ihn nur das Leben schreiben kann.
Bei einem Roman hätte ich gedacht: "Weit weg von der Wirklichkeit."
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Re: RECHTLICHE FRAGEN UND DISKUSSION (Fallübergreifend)

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Danke z3001x! Das ist gut zu wissen und ich werde es jetzt leicht finden in der Foren-Übersicht.
Nach den großen Bereichen MORD und VERMISSTE kommen dann alphabetisch die Neben- oder Sonderbereiche.
- Kriminologie
- Musik
- Politik
- Theologie
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Re: RECHTLICHE FRAGEN UND DISKUSSION (Fallübergreifend)

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Ein sensationelles Urteil in dieser Zeit ideologischer Vorherrschaft ist am 2.3.21 in Kassel ergangen. Prof. Dr. U. Kutschera wurde vom Vorwurf der Beleidigung und der Volksverhetzung freigesprochen.

Ein atheistischer Evolutionsbiologe, Prof. Kutschera, gab am 05. Juli 2017 dem österreichischen Internetportal "kath.net" ein Interview anlässlich des deutschen Bundestagsbeschlusses zur "Ehe für Alle". https://kath.net/news/60177
Dieses Interview löste einen Sturm der Entrüstung in Kreisen "gleichgeschlechtlicher Erotikvereinigungen" aus. Die Formulierung, die der Stein des Anstoßes war, lautete:
Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.
Prof. Kutschera wurde durch massiven öffentlichen Druck zunächst angeklagt wegen Beleidigung und Volksverhetzung. Verurteilt wurde er wegen Beleidigung, wenn ich richtig verstanden habe (Ton schlecht). Aber am 2.3.21 hat das Landgericht Kassel ihn freigesprochen. Revision noch möglich.

Leitmedien sind enttäuscht und tun dieses in Kommentaren zum Urteil auch kund. Doch es geht um Meinungsfreiheit, und das ist wohl für Ideologen schwer zu akzeptieren, dass ein Professor wissenschaftliche Fakten nicht einer Ideologie unterordnen kann. Ich finde das Urteil im Sinne der Meinungsfreiheit begrüßenswert.

Hier das Interview von Markus Gärtner mit Prof. Kutschera:

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Re: VERMISSTENFALL ANETT CAROLIN KAISER, SOLINGEN, AUGUST 2011

Ungelesener Beitrag von Acrylium »

Widasedumi hat geschrieben: Donnerstag, 04. Februar 2021, 11:05:42 Also es geht um den Fall Horst Arnold. Ich beziehe mich auf Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirr ... rst_Arnold

Also der arme Mann verbüßte 5 Jahre als Unschuldiger. Ein Rechtsanwalt erkannte, dass die angeblich vergewaltigte Kollegin niemals eine Deutschstunde mit dem Thema "Das lyrische Ich" direkt im Anschluss an eine erlittene Vergewaltigung hätte halten können. Hat sie aber. Eintrag ins Klassenbuch. Psychologisch unmöglich.
Was ich bis heute an diesem Fall absolut nicht verstehe (es geht auch nicht aus dem Wikipedia-Artikel hervor): Wie konnte es bei dieser Beweislage, als es nun mal nur "Aussage gegen Aussage" praktisch ohne jegliche physische Beweise (abseits von ein paar Kratzspuren) gab, zu einer Verurteilung von Arnold kommen? Für mich sieht das so aus, als hätte die Frau nur eine Beschuldigung äußern müssen, und schon wurde das Opfer der Anklage verurteilt. Wie kann das sein? Was ist da passiert? Welche Faktoren führten dazu, dass das Gericht der Frau Glauben schenkte, obwohl es nichts wirklich greifbares zu geben schien, was ihre Behauptungen belegen konnnte?
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Re: VERMISSTENFALL ANETT CAROLIN KAISER, SOLINGEN, AUGUST 2011

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Acrylium hat geschrieben: Montag, 21. August 2023, 15:03:33 Was ich bis heute an diesem Fall absolut nicht verstehe
Acrylium
Ein sehr trauriger Fall. Ich habe mich mit ihm beschäftigt und bin fassungslos gewesen, welches Leid diese Frau K. verursacht hat.
Wenn ich den Namen Horst Arnold höre, fällt mir "das lyrische Ich" ein. Damit war der Lügenvorwurf erwiesen. Habe ich nie mehr vergessen.
Frau K. will vergewaltigt worden sein, und Minuten später hält sie eine Unterrichtsstunde über das lyrische Ich (lt. Klassenbuch). Nun hätte dieser Unterrichtsgegenstand jedoch eine irgendwie empfindsame Befindlichkeit erfordert (habe ich noch in Erinnerung), dass man diese Stunde nie hätte halten können, wenn man Minuten zuvor Opfer einer Vergewaltigung geworden wäre.

Ich fand das so klasse, wie hier ein Anwalt mit Idealismus für Herrn Arnold kämpfte, und wie er das herausbrachte. Fand ich riesig toll, deshalb blieb es mir in Erinnerung. Sonst weiß ich nicht mehr viel. Nur "das lyrische Ich" blieb haften. Habe aber 4 Videos zu Herrn Arnolds Schicksal gefunden. Der Fall hatte ein großes Nachspiel ausgelöst.

Thema bei Lanz https://www.youtube.com/watch?v=ii3d7liqHGA
https://www.youtube.com/watch?v=f2_9fbgitv4 Fall Arnold: Wie ein Opfer als Täter verurteilt wurde [ZDF "Heute"/"Hallo Deutschland", 13.09.13]
https://www.youtube.com/watch?v=V1sl_8cs1yY Horst Arnold - Unverschuldet im Gefängnis - Teil 1
https://www.youtube.com/watch?v=P8nnF-iNkc0 Unschuldig in Haft - Wenn der Staat zum Täter wird (Reportage / Dokumentation)
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Re: RECHTLICHE FRAGEN UND DISKUSSION (Fallübergreifend)

Ungelesener Beitrag von Acrylium »

Ich glaube ja nicht, dass die damaligen Richter, die ihn urspürnglich verurteilt hatten, schlechte Menschen waren oder sowas. Ich denke, die haben einfach so geurteilt wie es die Beweislage damals eben hergegeben hat. Ich frage mich jedoch, was eben diese Beweislage gewesen ist. Im Nachhinein ist man ja immer schlauer. Aber was hat die Richter damals (fälschlicherweise) von Arnolds anscheinender Schuld so sehr überzeugt, dass sie ihn verurteilt haben? Waren es wirklich nur die paar Kratzspuren an den Schenkeln von Heidi?
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Re: RECHTLICHE FRAGEN UND DISKUSSION (Fallübergreifend)

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Acrylium hat geschrieben: Montag, 21. August 2023, 16:45:46 . Aber was hat die Richter damals (fälschlicherweise) von Arnolds anscheinender Schuld so sehr überzeugt, dass sie ihn verurteilt haben? Waren es wirklich nur die paar Kratzspuren an den Schenkeln von Heidi?
Acrylium

Ich habe wieder in die Videos hineingeschaut, aber aus Zeitgründen nur punktuell. Es stand Aussage gegen Aussage, und man hat der Frau geglaubt, während die Abrede des Angeklagten als Schutzbehauptung abgetan wurde. Das war das Video mit dem Darmstädter Staatsanwalt. Es ist unglaublich.

Ein Video habe ich noch gefunden.
https://www.youtube.com/watch?v=lGBYCwB ... AW6gki16DB
Horst Arnold : Freispruch nach fünf Jahren unschuldig im Gefängnis

Herr Arnold soll ein Alkoholproblem gehabt haben. Vielleicht hat das eine Voreingenommenheit gegen ihn bewirkt? Vielleicht deshalb hinterher die Schwierigkeit, wieder in den Staatsdienst zu kommen? Ist aber meine eigene Spekulation.
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Re: RECHTLICHE FRAGEN UND DISKUSSION (Fallübergreifend)

Ungelesener Beitrag von Acrylium »

Ich habe mich gestern dazu mal intensiver eingelesen, und auf www.sexualstrafrecht.de den Hinweis gefunden, dass in solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, wo keine weiteren Beweise vorliegen, meistens bzw. fast immer der Frau geglaubt wird, weil Gerichte grundsätzlich Frauen für glaubwürdiger halten. Daher scheint es auch sehr oft zu Verurteilungen im Sexualstrafrecht zu kommen, die einzig auf den Behauptungen einer Frau basieren, da man diese für glaubwürdiger hält als einen Mann. Zwar ist ein Gericht verpflichtet, bei Zweifeln an der Schuld des Mannes diesen auch freizusprechen, doch es genügt, die Frau für glaubwürdiger zu halten.

Das erschüttert mein Vertrauen in den Rechtsstaat ehrlich gesagt enorm.
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Re: RECHTLICHE FRAGEN UND DISKUSSION (Fallübergreifend)

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Acrylium hat geschrieben: Dienstag, 22. August 2023, 09:09:55 Ich habe mich gestern dazu mal intensiver eingelesen, und auf www.sexualstrafrecht.de den Hinweis gefunden, dass in solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, wo keine weiteren Beweise vorliegen, meistens bzw. fast immer der Frau geglaubt wird, weil Gerichte grundsätzlich Frauen für glaubwürdiger halten. Daher scheint es auch sehr oft zu Verurteilungen im Sexualstrafrecht zu kommen, die einzig auf den Behauptungen einer Frau basieren, da man diese für glaubwürdiger hält als einen Mann. Zwar ist ein Gericht verpflichtet, bei Zweifeln an der Schuld des Mannes diesen auch freizusprechen, doch es genügt, die Frau für glaubwürdiger zu halten.

Das erschüttert mein Vertrauen in den Rechtsstaat ehrlich gesagt enorm.
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In einem der Videos sprach ein Kriminalhauptkommissar in die Kamera zu dem Prozessgeschehen. Er wollte eine Zeugenaussage machen, aber das Gericht lehnte ihn ausdrücklich ab.

Ich hoffe, dass das Beispiel der Frau Heidi K. zu denken gibt. Bei Kachelmann hatte eine Frau ähnlich an der Wahrheit vorbei dem Herrn Kachelmann eine auswischen wollen, wohl aus Vergeltung, wegen irgendwelcher Beziehungsgeschichten. Ich finde es falsch, geschlechtsspezifische Grundsätze aufzustellen. Richter sollten nicht dem Zeitgeist hinterher rennen. Um ausgewogen urteilen zu können, halte ich Kammern mit gemischter Besetzung für das Beste, so wie im Fall des Inspektors der Polizei AR in BW unlängst. Es war der Vorsitzende ein Mann, der zweite Richter war eine Frau und dann noch zwei Schöffinnen. Sie haben die Nötigungsstory der Frau nicht abgenommen, weil ein Videobeweis dagegen sprach. Und niemand kann sagen, die Besetzung des Gerichts hätte Schlagseite gehabt.

Ich hatte schon vorher meine Zweifel an der Story dieser Karrierefrau, weil sie eine Metoo-Aktion in Gang brachte und Rundbriefe sowie Spendenaufrufe. Die Marotten des Mannes waren unglaublich doof, keine Frage. Aber speziell in dieser angebl. Nötigung scheint die Frau mitgemacht zu haben, aus welchem Motiv auch immer. Dann machte sie nach Beratung mit einem anderen Freund eine Wende. Dass sie nur aus Angst vor Nachteilen mitgemacht habe, weil der Mann ein Vorgesetzter war, hat ihr aufgrund des Videos das Gericht nicht abgenommen. Vielleicht war es tatsächlich eine Berechnung, wegen der Karriere mitzumachen. Jedoch die Nötigung war nicht nachweisbar. Daher fand ich das Urteil in Ordnung.
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