"Rechtswissen" - Übertrag von winbo

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Miranda
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"Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von Miranda »

Der Thread von winbo möchte ich hiermit zur Diskussion stellen:
winbo hat geschrieben:Hier kann über Rechtliches informiert werden.
Welche Strafe sieht der Gesetzgeber für welche Tat vor? Welche Begleitumstände führen zu welchen Tatbeständen usw.

Nur mit Quellenangaben aus den entsprechenden Gesetzesbüchern zur Erklärung!
winbo hat geschrieben:MORD - TOTSCHLAG - FAHRLÄSSIGE TÖTUNG

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 212 StGB Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.


§ 222 StGB Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Miranda
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von Miranda »

Ich möchte zu dem sagen, dass es sich hier um gar kein Rechtswissen handelt
da diese Auszüge nicht aus der Rechtswissenschaft stammen.

Es sind: juristische Auszüge

Jura, beschreibt (nicht das Recht, sondern) die: Legalität

Lamia
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von Lamia »

Könntest Du Rechtswissenschaft und Jura einzeln definieren und die Unterschiede nennen? Der Begriff Jura leitet sich ja vom lateinischen "ius", also "Recht, Gesetz" ab, weshalb viele Menschen beide Begriffe für synonym halten.
Miranda
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von Miranda »

ja, gerne ich erkläre es einzeln:
(Es stimmt dass Jura übersetzt >die Rechte< heißt. Aber der Begriff wird falsch verwendet!
ich nenne es jetzt trozdem "Jura", grenze es aber mit der tatsächlichen Rechtswissenschaft ab
wichtig ist dabei dessen Inhalt)


Rechtswissenschaft, beschreibt das: Recht
es ist eine Wissenschaft
In der Wissenschaft, wird mit Begriffs-Definitionen gearbeitet. Jeder wichtige Begriff kann definiert werden.
Recht = ein natürlicher Begriff
(>Recht<, ist konform mit >Gerechtigkeit< und >richtig<)
Recht, sind feste Konstanten sie unterliegen natürlichen Gesetzmäßigkeiten.
Recht, ist überall und jederzeit gleich.
Rechtswissenschaft = eine Naturwissenschaft


Jura, beschreibt die: Legalität
ist keine Wissenschaft, sondern ein: Staatskonstrukt
Die Jura arbeitet nicht mit Begriffs-Definitionen, sondern mit: (juristischen) Festlegungen
(Eine Festlegung, kann auch falsch sein)
Legalität = ein staatlicher Begriff
Legalität, sind Festlegungen des Staates (und hat primär mit Recht nichts zu tun)
Legalität, ist wandelbar, ist politisch abhängig, ist daher jederzeit gebietlich und zeitlich veränderbar.

Genauso wird auch der Begriff: JUSTIZ
falsch verwendet. Es ist in Wirklichkeit: Selbstjustiz
(da die Gesetze eigens SELBST gemacht werden)
Miranda
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von Miranda »

Wer Gesetze selbst macht der betreibt: Selbstjustiz !(Selbstgerechtigkeit)
[Was bei unserem Staat der Fall ist]

winbo hat geschrieben: der Gesetzgeber
Es git zwei Arten von Gesetzen
nämlich: vollkommene & unvollkommene

Wer von Gesetzen spricht, sollte immer dazu sagen: von Welchen er spricht



Wer Jura studiert hat ist ein: Jurist
Wer Rechtswissenschaft studiert hat ist ein: Wissenschaftler Fachbereich: Recht
/Rechtsgelehrter (/Rechtsanwalt)

Ein Jurist, ist ein: Legalitätsgelehrter / Fachmann der: Legalität / Legalitätsanwalt

nennt er sich aber Rechtsanwalt, so ist es ein: Betrüger



Jura = die falsche Rechtswissenschaft


Fragen Sie mal einen Juristen, nach der Beantwortung der:

Definition
des Begriffes: -Recht-

Recht, ist
..............................................................................................
................................................................................................................
(Auszug aus der Rechtswissenschaft)


Er kann es nicht!
______________________________________________

Ein Rechtswissenschaftler setzt sich für die Gerechtigkeit ein.

Ein Jurist setzt sich nicht für die Gerechtigkeit ein,
sondern für: die Einhaltung staatlicher Normen
Er hat eine staatliche Ausbildung, er ist staatlich gelenkt
(er hat eine staatliche Gehirnwäsche hinter sich)
Miranda
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von Miranda »

und: wenn man dazu keine Meinung hat, dann muß man ziemlich dumm sein.

Miranda
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von Miranda »

Der Normalbürger, hat eine: Meinung
Der Wissenschaftler, hat keine Meinung sondern ein Wissen (Tatsache) die er vertritt.
Der dumme Bürger, hat garnichts.
Miranda
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von Miranda »

Das ist aber auch ein Totehoseforum !
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Checklisten zur Rechtsmedizin Teil 1
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Checkliste Natürlicher Tod.pdf
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Checklisten zur Rechtsmedizin Teil 2
Checkliste Ersticken.pdf
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Checkliste Gewaltopfer.pdf
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Forensische Balistik

kriminalistische Balistik.pdf
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Re: "Rechtswissen" - Übertrag von winbo

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Liegezeitbestimmung bei menschlichen Knochenfunden

Liegezeitbestimmung an menschlichen Knochenfunden c.pdf
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Jetzt ist es besser.
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