Kriminalität ?

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Miranda
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Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von Miranda »

Wer über Kriminalität usw. spricht, sollte wissen was das ist.
Kann das mal Jemand beantworten?

Definition der Begriffe:

Kriminalität = .............................................

Verbrechen = ................................................
z3001x
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Re: Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Miranda hat geschrieben:Wer über Kriminalität usw. spricht, sollte wissen was das ist.
Kann das mal Jemand beantworten?

Definition der Begriffe:

Kriminalität = .............................................

Verbrechen = ................................................
Kriminalität = Gesamtheit von Straftaten plus Vorfeld von Straftaten
Verbrechen = Tat, die eine (juristische) Person oder auch ein ideeles Gut in erheblicher Weise schädigt
Miranda
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Re: Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von Miranda »

z3001x hat geschrieben: Verbrechen = Tat, die eine (juristische) Person oder auch ein ideeles Gut in erheblicher Weise schädigt
Und der Beweggrund für die Tat ist dabei unbedeutend, ja?

z3001x
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Re: Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von z3001x »

z3001x hat geschrieben: Verbrechen = Tat, die eine (juristische) Person oder auch ein ideeles Gut in erheblicher Weise schädigt
Miranda hat geschrieben:Und der Beweggrund für die Tat ist dabei unbedeutend, ja?
Wieso denkst Du?
Miranda
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Re: Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von Miranda »

Laut Deiner Definition (Definitionsversuch) ist der Beweggrund unbedeutend.
Aber ist er tatsächlich unbedeutend, was meinst Du Ja oder Nein?
z3001x
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Re: Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Natürlich ist das Motiv, und auch ob es überhaupt eines gibt, und nicht Fahrlässigkeit vorliegt, wichtig um zu eine Tat überhaupt einzuordnen und zu verurteilen. Bzw die Frage nach dem Vorsatz.
Ich dachte, du wolltest eine Kurzdefinition, da kann man nicht alle Aspekte unterbringen.

Außerdem gibt es doch genügend Leute, die sich den Kopf dazu schon professionell und langjährig, teils ein Leben lang, darüber zerbrochen haben, was Kriminalität und Verbrechen sind. Und das auch in Schriftform nieder gelegt haben und jedermann zugänglich.

Also die könnten deinen Wissensdurst sicher zufriedenstellender stillen, als ich mit meinem offenbar unzulänglichen Definitionsversuch ;)
Miranda
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Re: Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von Miranda »

z3001x hat geschrieben: Außerdem gibt es doch genügend Leute, die sich den Kopf dazu schon professionell und langjährig, teils ein Leben lang, darüber zerbrochen haben, was Kriminalität und Verbrechen sind. Und das auch in Schriftform nieder gelegt haben und jedermann zugänglich.
o.k. kann man das hier her bringen?
Ich denke für so ein Forum (wie dieses hier) ist das Diskussionsgrundlage.
Aber trotzdem vielen Dank z3001x für deine nützlichen Antworten.
Miranda
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Re: Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von Miranda »

z3001x hat geschrieben: Und das auch in Schriftform nieder gelegt haben und jedermann zugänglich.
Falls du da an Wikipedia denkst, möchte ich dazu sagen dass Wikipedia keine einschlägige Wissenschaftsseite ist. (sie arbeitet auch nicht mit Begriffsdefinitionen)
Für das ist die Rechtswissenschaft zuständig, und diese Seiten findet man nämlich gar nicht so oft und sind für Jedermann nämlich nicht so einfach zugänglich.
Lamia
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Re: Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von Lamia »

Ich glaube, das könnte ein guter Anfang sein:
https://www.juraforum.de/lexikon/kriminalitaet
Miranda
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Re: Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von Miranda »

o.k., ich meine z3001x hat >Kriminalität< schon ausreichend erklärt.
Miranda
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Re: Kriminalität ?

Ungelesener Beitrag von Miranda »

Ich möchte dazu sagen, dass hier keine Definition gegeben wird.
Sondern eine: (juristische) Erklärung

und zwar eine nichtausreichende Erklärung.
Das ist auch keine Internetseite aus der Rechtswissenschaft
sondern aus der, ich nenne es mal: Jura

__________________________________________
Ich definiere es mal so:
Verbrechen = ein schwerer Rechtsverstoß
Vergehen = ein leichter Rechtsverstoß
(dies macht aber nur Sinn, wenn >Recht< zuvor schon definiert wurde)
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