Urteilsdatenbank

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winbo
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Urteilsdatenbank

Ungelesener Beitrag von winbo »

Hier werden Urteile gelöster Fälle gelistet.

Schema: Tatzeitpunkt - Täter - Opfer - Tatort - Tat - Urteil - Gericht
winbo
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Re: Urteilsdatenbank

Ungelesener Beitrag von winbo »

1992-2011
Täter:
Martin Ney (Alias:Maskenmann)
Opfer: Stefan Jahr, Dennis Rostel, Dennis Klein und weitere Kinder
Tatort: Schullandheime, Zeltlager, Privathäuser
Tat: Mindestens drei Morde und mehr als 40 Sexualdelikte an Kindern bei denen Ney meist in Schullandheime einstieg. Auch in Zeltlagern und Privathäusern beging er Taten
Urteil: Am 27. Februar 2012 wurde Martin Ney schließlich wegen Mordes zur Verdeckung von Straftaten an Stefan Jahr, Dennis Rostel und Dennis Klein sowie 20 Missbrauchsdelikten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidiger von Ney legten gegen das Urteil hinsichtlich der angeordneten Sicherungsverwahrung Revision ein
Am 10. Januar 2013 gab der Bundesgerichtshof der Revision statt und hob die verhängte Sicherungsverwahrung auf. Dies wurde mit dem Hinweis begründet, dass nach derzeitiger Rechtslage die Sicherungsverwahrung nur zu einem unerlässlichen Schutz der Allgemeinheit angeordnet werden kann. Da der BGH die besondere Schwere der Schuld bestätigt hat, wird sich die bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe übliche Mindesthaftdauer von 15 Jahren verlängern. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kann zudem nur infolge einer nachweislichen Ungefährlichkeit des Verurteilten erfolgen. Ein derartiger Nachweis würde jedoch auch den Vollzug der Sicherungsverwahrung aussetzen. Andernfalls ist davon auszugehen, dass Martin Ney dauerhaft in Haft bleibt, möglicherweise bis zu seinem Lebensende.
Gericht: Landgericht Stade, Bundesgerichtshof


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Ne ... C3%B6rder)
Natürlich habe ich auch Phantasie.
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talida
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Re: Urteilsdatenbank

Ungelesener Beitrag von talida »

Der Fall Lolita Brieger

Angeklagter Bauer
Freispruch im Fall Lolita Brieger


Fast 29 Jahre wurde Lolita Brieger vermisst, erst im vergangenen Sommer fanden Ermittler die Leiche auf einer stillgelegten Müllkippe. Der Ex-Freund der Toten, ein angesehener Landwirt, wurde wegen Mordes angeklagt - und nun von einem Gericht freigesprochen.

Trier - 29 lange Jahre wusste ihre Familie nichts über ihren Verbleib. Erst im vergangenen Sommer wurde für die Angehörigen von Lolita Brieger eine schreckliche Befürchtung zur Gewissheit:

Die damals 18-jährige schwangere Frau wurde 1982 ermordet. Ihre sterblichen Überreste wurden 2011 auf einer ehemaligen Mülldeponie gefunden.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/l ... 38181.html

https://www.rhein-zeitung.de/region_art ... 65785.html

BGH-Urteil https://openjur.de/u/611970.html

---------------------------------------

Tod in der Eifel - Lolita Brieger
https://www.youtube.com/watch?v=HcR6zLtpl5w&app=desktop

Dieser Fall wurde Dank Aktenzeichen XY gelöst ...

https://youtu.be/qReF04M_QDY?t=855

Ein Freund des Täters, der ihm damals geholfen hatte die Leiche verschwinden zu lassen, meldete sich nach der Sendung und der Täter konnte angeklagt werde ...

Aus Anklage Mord wurde Totschlag, da keine Mordmerkmale nachgewiesen werden konnten.
Totschlag war aber nach 20 Jahren verjährt.
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talida
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Re: Urteilsdatenbank

Ungelesener Beitrag von talida »

Magnus Gäfgen

Entführung und Ermordung Jakob von Metzlers


Um seinen aufwendigen Lebensstil weiterhin finanzieren zu können, entschloss sich Gäfgen, Jakob von Metzler zu entführen und von seinen Eltern ein Lösegeld zu erpressen.

Am 27. September 2002 lockte Gäfgen Jakob von Metzler unter einem Vorwand in seine Wohnung und tötete ihn dort.

Danach ließ er den Eltern des Jungen ein Erpresserschreiben mit der Forderung nach einer Million Euro Lösegeld zukommen. Noch am selben Tag versteckte er die Leiche bei einem Weiher in der Nähe der osthessischen Gemeinde Birstein.

Gäfgen nahm das an einer Straßenbahnhaltestelle bereitgestellte Lösegeld an sich. Er wurde dabei anhand seines Autokennzeichens von der Polizei identifiziert und anschließend beschattet. Nachdem er sich mehrere Stunden lang nicht um sein – von der Polizei als noch lebend vermutetes – Opfer gekümmert, sondern stattdessen einen Neuwagen bestellt und einen gemeinsamen Urlaub mit seiner Freundin gebucht hatte, wurde er schließlich am 30. September 2002 im Parkhaus des Frankfurter Flughafens festgenommen.

Nachdem Gäfgen in der polizeilichen Vernehmung den Verbleib und Zustand seines Opfers verschleiert und zwei unbeteiligte Bekannte als Mittäter beschuldigt hatte, ordnete der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner an, durch Gewaltandrohung die aus seiner Sicht möglicherweise lebensrettende Aussage zum Aufenthaltsort des Elfjährigen zu erzwingen.

Gäfgen machte daraufhin zutreffende Angaben, sodass die Polizei die Leiche des Entführungsopfers finden konnte.

Für diese Gewaltandrohung musste sich Daschner später im Daschner-Prozess strafrechtlich verantworten

https://de.wikipedia.org/wiki/Magnus_G%C3%A4fgen

LG Frankfurt am Main · Urteil vom 28. Juli 2003 · Az. 5/22 Ks 2/03 3490 Js 230118/02
https://openjur.de/u/168232.html
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talida
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Re: Urteilsdatenbank

Ungelesener Beitrag von talida »

Ronny Rieken

Ronny Rieken (* 12. Februar 1968 in Oldenburg) ist ein deutscher Seriensexualstraftäter und Mehrfachmörder.

Rieken ist zudem der erste Straftäter, der in Deutschland mit einem DNA-Massentest überführt wurde.

Am 11. Juni 1996 entführte Rieken die 13-jährige Ulrike Everts aus Jeddeloh II, als sie allein mit ihrer Ponykutsche am Dortmunder Moorweg fuhr.

Am 16. März 1998, kurz nach 17 Uhr, sah Rieken die 11-jährige Christina Nytsch aus Strücklingen aus dem Landkreis Cloppenburg,

Für diese Taten wurde Rieken Ende 1998 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Landgericht Oldenburg stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine Mindesthaftdauer von weit über 15 Jahren nach sich zieht.

Er verbüßt seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Celle.

Bei einer Haftprüfung im März 2012 wurde festgestellt, dass Rieken seine Taten nicht aufbereitet hatte und daher frühestens 2021 auf freien Fuß kommen wird.


https://de.wikipedia.org/wiki/Ronny_Rieken

BGH-Urteil - Revision abgewiesen

http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidunge ... 92714.html


Urteil Landgericht Lüneburg - 08.05.2012
Keine Strafaussetzung zur Bewährung für 1998 verurteilten Kindermörder

http://www.landgericht-lueneburg.nieder ... 05729.html

Das Urteil aus 1998 steht online leider nicht zur Verfügung.
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talida
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Re: Urteilsdatenbank

Ungelesener Beitrag von talida »

Der Fall Pascal

Am 30. September 2001 verschwand der damals fünf Jahre alte Pascal im Saarbrücker Stadtteil Burbach bis heute spurlos.

Daraufhin wurde die Soko „Hütte“ eingerichtet, die jedoch trotz hunderter Zeugenaussagen den Jungen nicht finden konnte.

Der Verdacht richtete sich zunächst gegen die 18-jährige Stiefschwester, nachdem deren jüngere Schwester aussagte, die ältere Schwester habe Pascal nach einem Streit mit einer Schaufel erschlagen und ihr die Tat gestanden. Das Mädchen widerrief diese Aussage jedoch........

Im Herbst 2002 berichtete ein anderer Junge, der von der Polizei und den Medien als „Kevin“ bezeichnet wird, er und Pascal seien von einer Gruppe Erwachsener sexuell missbraucht worden. Diese Gruppe bestehe aus der Wirtin der im Saarbrücker Stadtteil Burbach gelegenen Kneipe „Tosa-Klause“ sowie mehreren Stammgästen.

Die Ermittlungen richteten sich nun auf diesen Personenkreis; im Februar 2003 wurden Haftbefehle gegen die Wirtin und etwa zwei Dutzend Stammgäste erlassen.

Mehrere Beschuldigte machten gegenüber der Polizei belastende Angaben. Die leibliche Mutter des „Kevin“, Belastungszeugin und letztlich auch Beschuldigte „Andrea M.“ gestand, dass Pascal in die Kneipe gelockt, mehrfach vergewaltigt und anschließend mit einem Kissen erstickt worden sei.

Die Leiche habe man in einem Müllsack in einer Sandgrube im französischen Schœneck verscharrt. Daraufhin wurde die Grube im April 2003 wochenlang von einer 70-köpfigen Einsatzgruppe der Polizei durchsucht.[8] Ein Leichnam konnte jedoch nicht gefunden werden.

Der Polizei wird Fehlverhalten vorgeworfen:

Sie habe schon länger durch einen Informanten von Kindesmissbrauch in der Tosa-Klause gewusst, ohne einzugreifen. Polizei und Kindergärtnerinnen hätten das Jugendamt auf Missstände in „Kevins“ Pflegefamilie hingewiesen, was aber keine Folgen hatte. Tonbänder, auf denen „Kevins“ Pflegemutter Gespräche mit ihm aufgezeichnet hatte, verschwanden auf dem Weg vom Jugendamt zum Gericht.

...........

Der Prozess gegen weitere zwölf Angeklagte – vier Frauen und acht Männer – begann am 20. September 2004. Zu Beginn wurde mit einem Urteil bis Jahresende gerechnet.

Im Verlauf des Prozesses geriet die Verhandlung immer weiter ins Stocken.

Auch kam Kritik gegen die Ermittlungsbehörden auf: man hätte die Beschuldigten, die zum Teil als geistig minderbegabt und alkoholkrank beschrieben wurden, bei ihren Aussagen psychisch und auch körperlich unter Druck gesetzt. Weiterhin erweckte ein psychologisches Gutachten Zweifel an der Glaubwürdigkeit von „Kevins“ Aussagen.

Bis Juni 2006 entließ das Gericht sämtliche Angeklagten aus der Untersuchungshaft, da es keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen sie sah, sondern nur noch einen hinreichenden Tatverdacht.

Am 23. August 2007 forderte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer für elf der Angeklagten Freiheitsstrafen, davon in fünf Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe; einer der Angeklagten sei freizusprechen.

Die Verteidiger forderten Freisprüche.

Die Angeklagten hatten am 31. August 2007 das letzte Wort und beteuerten erneut ihre Unschuld.

Nach 147 Verhandlungstagen und 294 Zeugenvernehmungen wurden alle zwölf Angeklagten am 7. September 2007 freigesprochen.


https://de.wikipedia.org/wiki/Pascal-Prozess


Urteil Landgericht Saarbrücken
Urt. v. 07.09.2007, Az.: 1 - 12/04 SchwG

Bewertung von Zeugenaussagen bzgl. des Vorliegens von Täterschaft oder Teilnahme an einem Mord und sexuellen Missbrauch an ein Kind; Anforderungen an ein Beweisergebnis für eine Verurteilung; Auswirkungen des Vorliegens von entscheidenden Widersprüchen zu früheren Einlassungen bei Aussagen zum Kerngeschehen; Folgen des Bestehens von Zweifeln an einem auch nur teilweisen Wahrheitsgehalt der Angaben eines "geständigen Angeklagten"; Möglichkeit des Ausschlusses des Vorliegens einer Wahrnehmungsübertragungshypothese; Voraussetzungen für das Vorliegen einer unabsichtlichen Falschbeschuldigungshypothese in Zusammenhang mit der Verschmelzungshypothese (auch Übertragungshypothese)

https://www.jurion.de/urteile/lg-saarbr ... _04-schwg/

BGH · Urteil vom 13. Januar 2009 · Az. 4 StR 301/08
https://openjur.de/u/73866.html
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talida
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Re: Urteilsdatenbank

Ungelesener Beitrag von talida »

Brummi-Mörder Marco M.

Der Brummi-Mörder war ein Kriminalfall an Fernstraßen in Hessen und Nordrhein-Westfalen, wo ein Täter in der Zeit von 2003 bis 2006 drei Frauen vergewaltigte und tötete. Als dieser wurde Marco M. (* 1978) ermittelt.

15. November 2003, Nicole U., genannt „Sammy“ (32 Jahre),[2] Köln. Die Prostituierte aus Oberhausen, wurde mit halb bekleidetem Oberkörper in einem Gebüsch[3] auf dem Gelände eines Baumarktes in Dormagen erwürgt aufgefunden. Das Opfer wies zahlreiche Schnittverletzungen auf. Die Prostituierte arbeitete 33 Kilometer entfernt auf dem Straßenstrich am Kölner Militärring, wo sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von ihrem Mörder angesprochen wurde. Beim späteren Verhör kam heraus, dass Marco M. unmittelbar nach dem Mord Vater eines Sohnes wurde und diesen Tag als „einen der schönsten in seinem Leben“ beschrieb.

19. Oktober 2004: Die polnische Prostituierte Asta J. (25 Jahre) berichtete, sie sei von einem Mann gewürgt und beinahe mit dem Messer aufgeschlitzt worden sei. Die Tat ereignete sich an der Autobahn A 57 bei Moers. Sie überlebt den Angriff und macht der Polizei gegenüber die Aussage, dass der Angreifer auffällige Narben am Körper trug.

1. November 2005, Aneta B. (31 Jahre), Dillenburg. Die entkleidete Leiche der polnischen Prostituierten wurde an der Autobahn A 45 bei Siegen-Eisern aufgefunden. Zuvor galt die Frau, die in einer Telefonzelle überwältigt wurde, über mehrere Tage als vermisst. Aneta B. wurde vermutlich in einem leer stehenden Haus in Haiger vom Täter mehrere Stunden lang missbraucht.

8. Juli 2006, Anna S. (18. Jahre), Kassel. Die Schülerin ist auf ihrem Nachhauseweg überfallen und vom Täter erwürgt worden. Es kam zu sexuellen Handlungen an der Leiche. Die Leiche wurde an einem Rastplatz an der Autobahn A 49 zwischen Kassel und Fritzlar abgelegt. DNA-Spuren von Anna S. führten schließlich zur Ergreifung von Marco M. Nach kurzer Zeit legt er noch während des Polizeiverhöres ein umfassendes Geständnis ab.

Nach der Zeugenaussage eines seiner Opfer, der Prostituierten Asta J., die am 19. Oktober 2004 von ihm auf dem Kölner Straßenstrich überfallen wurde, habe er sich ihr gegenüber verhalten “wie ein Tier”. Marco M. soll kurz nach dem Einsteigen versucht haben, sie mit einem Strick zu erdrosseln. Sie konnte entfliehen, wurde aber von dem körperlich überlegenen Mann wieder eingefangen und gefesselt in die Schlafkoje des LKWs gelegt. An einer Haltestelle bei Neukirchen kam es zur Vergewaltigung. Der Täter verletzte sie mit einem Messer, doch es gelangt Asta J., sich in einem nah gelegenen Maisfeld zu verstecken. Als Marco M. dazu befragt wurde, antwortete er, “er wisse auch nicht, was über ihn gekommen sei”. Gegenüber seinen Opfern zeigte er keinerlei Reue. Für ihn spielte es nach Meinung der Staatsanwaltschaft nur eine Rolle, einen Körper zur Verfügung zu haben, über den er verfügen konnte.
Während der Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Limburg  wurde versucht, das Motiv zu eruieren.

Bekannt war lediglich die Tatsache, dass es im gestörten Sexualleben des Mörders zu suchen war. Den Ermittlern stellte sich außerdem die Fragen, warum die Morde in einem zeitlichen Abstand von etwa einem Jahr passiert waren, warum er teilweise vor dem Tod der Frauen und teilweise danach Geschlechtsverkehr mit den Frauen hatte und er die Opfer nach “Benutzen” wegwarf wie einen Gegenstand.

Die Anklage des Staatsanwalts Frank Späth lautet auf Mord 
(Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs), Mordversuch, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung mit besonders schwerer Tateinheit.
Die Täterschaft ist durch zahlreiche Indizien belegt.  An Messer und Handschuhen des Täters wurde die DNA der Opfer gefunden. Außerdem wären Schmuckstücke der ermordeten Frauen in seinem Besitz gewesen.

Die Tatorte in der Nähe von Autobahnen brachten die Polizei relativ schnell darauf, dass es sich bei dem Täter höchstwahrscheinlich um einen Fernfahrer handeln musste. Im Jahr 2007 ist Marco M. vom Landgericht Limburg wegen besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.

In der Urteilsbegründung wird der ausgeprägte Sexualtrieb des Täters und seine beispiellose Brutalität bei der Tatausübung angeführt. Taten, welche die Vorstellungskraft des Gerichtes sprengen würden. „Es ging ihm immer nur darum, den Körper der Frauen zu dominieren, tot oder lebendig. Ihr Aussehen war unerheblich, er war nicht nekrophil, er spürte auch beim Töten keine Befriedigung“, hieß es in der Urteilsverkündung.

Ein Gutachter bescheinigte ihm niedrige Intelligenz und mangelndes Einfühlungsvermögen, hielt ihn dennoch für voll schuldfähig, was großen Einfluss auf das Strafmaß hatte.„Die Taten waren vorbereitet, er ging planmäßig vor und hat nichts dem Zufall überlassen“, so fiel das Urteil der vorsitzenden Richterin Karin Walter aus.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Brummi-M%C3%B6rder

Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat den Angeklagten, einen 29-jährigen LKW-Fahrer, wegen Mordes in drei Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie in zwei der Mordfälle zudem wegen zusätzlich vor den Tötungsdelikten begangener Vergewaltigungen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Sicherungsverwahrung angeordnet.

BGH-Urteil Revision
Beschluss des 2. Strafsenats vom 9.1.2008 - 2 StR 504/07 
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 56773%2F06

Auch hier ist leider keine Urteilsbegründung in Volltext online gestellt.
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Re: Urteilsdatenbank

Ungelesener Beitrag von talida »

"Ehrenmord"an Arzu Özmen

Arzu Özmen (* 21. April 1993 in Detmold; † 1. November 2011 unbekannt) war eine deutsch-kurdische Jesidin und Opfer einer innerfamiliären Gewalttat, eines sogenannten Ehrenmordes.

In der Nacht des 1. November 2011 wurde sie von ihren fünf Geschwistern gewaltsam entführt und an einem unbekannten Ort von ihrem Bruder Osman durch zwei Kopfschüsse ermordet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Arzu_%C3%96zmen

Lebenslang für den Bruder von Arzu Ö.

Im Prozess um den Mord an der  jungen Jesidin Arzu Ö. ist der Bruder des Opfers zu  lebenslanger Haft verurteilt worden. Zwei der  mitangeklagten Geschwister müssen für fünfeinhalb, zwei weitere für  zehn Jahre  ins  Gefängnis. 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/e ... 33535.html

LG Detmold · Urteil vom 16. Mai 2012 · Az. 4 Ks-31 Js 1086/11-10/12

Urteil im Volltext: https://openjur.de/u/455376.html
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