PÄDOKRIMINALITÄT

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Yanell
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.20min.ch/story/coop-aendert ... 5039273518
Publiziert28. Januar 2021, 04:49
WEGEN BLAUEN DREIECKEN:
Coop ändert nach Kritik Design der «Pädophilen-Tasche»
Heftige Kritik an der Illustration der neuen Coop-Taschen: Diese bildeten Symbole ab, die in der pädokriminellen Szene kursieren. Coop hat nach einer Kundenmeldung bereits reagiert.
von
Daniel Krähenbühl

Kritik an der Illustration der Coop-Tragtasche.
Die Grafik enthalte das in der pädokriminellen Szene kursierende sogenannte «BLogo», so der Vorwurf.

Grund für die Unterstellung ist ein angebliches Dokument der US-amerikanischen Ermittlungsbehörde FBI.

Coop hat bereits reagiert und wird das Design der Verpackung und sämtlicher Kommunikationsmittel überarbeiten.

20 Min Community
Darum gehts
Eine Coop-Tragtasche mit blauen Dreiecken wird auf Social Media heftig kritisiert.

Die Symbole dienten pädophilen Menschen laut dem Vorwurf als Erkennungszeichen.

Die Kritiker berufen sich dabei auf ein «geleaktes FBI-Dokument».

Coop hat angekündigt, die Kommunikationsmittel zu überarbeiten.

«Warum hat Coop seit neuestem Pädo-Logos?»: Auf diversen Social Media-Kanälen wurde der Vorwurf laut, dass die neuen Papiertaschen von Coop mit Symbolen aus der Pädokriminellen-Szene versehen sind. Auch aus der 20 Minuten-Community kamen entsprechende Meldungen. «Ungeheuerlich», schreibt etwa M.G.* «Ich habe keine Lust, als Kunde mit einer solchen Pädo-Tasche durch die Stadt zu laufen.»

Grund für die Unterstellung ist ein angebliches Dokument der US-amerikanischen Ermittlungsbehörde FBI. Laut den Unterlagen stellt das blaue spiralförmige Dreieck auf der Coop-Tasche das sogenannte «BoyLover»-Logo dar. Das kleine Dreieck in der Mitte steht dabei für einen kleinen Jungen, das grössere Dreieck für einen erwachsenen Mann. Die Logos dienten demnach als Erkennungszeichen und machten es Pädokriminellen möglich, ihre Vorliebe für Minderjährige im öffentlichen Raum auszudrücken.

Authentizität von FBI-Dokument unklar
Die von Julian Assange gegründete Plattform Wikileaks veröffentlichte das Dokument 2007. Ob es tatsächlich vom FBI stammt, kann nicht abschliessend bestätigt werden, beurteilte die Faktencheck-Website Snopes.

Die Kantonspolizei Zürich hat derartige Symbole im Kanton Zürich bislang nicht festgestellt. «Wenn wir eine entsprechende Meldung erhalten, werden wir rapportieren», sagt Kapo-Sprecher Marc Besson. «Die rechtliche Würdigung obliegt der Justiz.»

Kommunikationsmittel werden überarbeitet
Die angebliche FBI-Warnung sei wohl ein Beispiel für die heutige «Infodemie» – also die Flut an Fehlinformationen, die sehr schnell und ungefiltert zirkulieren, sagt Philip Jaffé, Professor für Kinderrecht an der Universität Genf und Mitglied des Uno-Ausschusses für Kinderrechte. «Das finde ich beunruhigend.» Jaffé sieht in den Meldungen einen Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Situation: «In Krisenzeiten steigt das Misstrauen in die Politik und Institutionen, die Paranoia nimmt zu.»

Obwohl die Echtheit des FBI-Dokuments nicht verifiziert werden kann, hat Coop bereits reagiert, wie Mediensprecherin Melanie Grüter auf Anfrage von 20 Minuten sagt. «Wir haben eine Kundenrückmeldung dazu erhalten und darauf basierend sofort entschieden, das Design der Verpackung und sämtlicher Kommunikationsmittel zu überarbeiten.»

Bist du oder jemand, den du kennst, pädophil oder von Pädokriminalität betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Kokon, Beratungsstelle und Hotline für Betroffene von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt

Castagna, Opferhilfe für sexuell ausgebeutete Kinder und Bezugspersonen

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du beim Institut Forio und bei den UPK (Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel)
solange die Polizei solche schwachen Argumente anführt im Kampf gegen die Pädokriminalität kann man nur davon ausgehen, dass sie dies unterstützen. Die Symbole sind seit 2007 durch Wikileaks öffentlich gemacht. Wieso tut die Polizei so, als ob sie die Menschen für verrückt halten???
So wird kein Vertrauen in die Regierung aufgebaut, und schon gar nicht zur Polizei - auch wenn es nicht in Deutschland nicht.
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.svz.de/deutschland-welt/pan ... 22227.html
KEIN VORWURF, NUR EIN SCHIMPFWORT
:Anklage wegen Verleumdung: Elon Musk will "Pädo-Typ" nicht so gemeint haben
In Südafrika sei der Ausdruck "Pädo-Typ" ein ganz normales Schimpfwort.

von afp
17. September 2019, 09:56 Uhr
LOS ANGELES | Der wegen Verleumdung angeklagte Tesla-Chef Elon Musk hat versucht, seine Beleidigung eines britischen Höhlenforschers als "Pädo-Typ" zu rechtfertigen. Dieser Begriff sei während seiner Kindheit in Südafrika ein übliches Schimpfwort gewesen, heißt es in am Montag bei Gericht in Los Angeles eingegangenen Unterlagen des US-Unternehmers. So werde ein "unheimlicher alter Mann" bezeichnet, der Begriff enthalte keinen konkreten Pädophilie-Tatvorwurf.


Kein "Pädo-Typ" aber ein "Kindervergewaltiger"?

Der Kläger Vernon Unsworth war im Sommer 2018 an der weltweit Aufsehen erregenden Rettungsaktion einer thailändischen Jungen-Fußballmannschaft aus einer Höhle beteiligt. Unsworth hatte ein von Musk angebotenes Mini-U-Boot zur Rettung der Fußballmannschaft abgelehnt und als "PR-Trick" bezeichnet. Es bestehe "absolut keine Chance", dass das Mini-U-Boot in der Höhle funktionieren könne, hatte er erklärt. Musk solle sich das Boot "dorthin stecken, wo es wehtut".

Musk reagierte darauf mit einer Reihe von Tweets von seinem offiziellen Twitter-Account und nannte Unsworth unter anderem einen "Pädo-Typen". Später löschte Musk die Tweets wieder und entschuldigte sich. Allerdings legte er noch einmal nach und nannte den 64-jährigen Unsworth später einen "Kindervergewaltiger", der seine aus Thailand stammende Ehefrau als Zwölfjährige geheiratet habe.
– Quelle: https://www.svz.de/25622227 ©2021
wer eine 12-jährige heiratet ist pädokriminell und nicht pädophil!
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.berliner-zeitung.de/kultur- ... -li.136219
Der Fall Epstein
:
Prinz Andrew: Mit der Latex-Puppe an die Brust gegrapscht
Neue Veröffentlichungen eines New Yorker Gerichts bringen Prinz Andrew wieder in Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall Jeffrey Epstein.

Christian Schlüter, 29.1.2021 - 14:25 Uhr

Prinz Andrew verweigert jede Zusammenarbeit mit amerikanischen Behörden.
Prinz Andrew, 60, sieht sich in der Epstein-Affäre um den Missbrauch minderjähriger Frauen unter wachsendem Druck. Eine Richterin in New Yorker hat jetzt der zugestimmt. Sie stammen aus der Zivilklage, die Virginia Roberts Giuffre, 36, gegen die langjährige Epstein-Vertraute Ghislaine Maxwell, 59, erhoben hatte. In den Dokumenten beschreibt Roberts Guiffre detailliert, wie sie vor etwa 20 Jahren von Maxwell zum Sex mit Epstein und anderen Männern angeworben wurde. In den Schilderungen taucht auch der Name Prinz Andrews immer wieder auf.


Die Gerichtsakten stammen aus dem Jahre 2016 und wurde jetzt freigegeben, – die Zeitung ist im Fall Jeffrey Epstein sehr engagiert und machte schon sehr früh auf das Schicksal von Roberts Guiffre aufmerksam. Die Bundesrichterin am District Court for the Southern District of New York, Loretta A. Preska, begründete ihre Entscheidung damit, dass der Zivilprozess gegen Maxwell beigelegt worden sei, verfügte aber auch, dass etliche, das Privatleben Maxwells berührende Passagen geschwärzt werden.


Doch zurück zu Prinz Andrew. Der Name des britischen Royals fällt auch in einer eidesstattlichen Erklärung von Andrew Figueroa, einem ehemaligen Freund von Roberts Guiffre. Er sagte aus, die seinerzeit 17-Jährige sei von Epstein und Maxwell insgesamt dreimal zum Sex mit Prinz Andrew aufgefordert worden. Allerdings geht aus den jetzt veröffentlichten Gerichtsakten hervor, dass Maxwell ebenfalls eidesstattlich versicherte, sich nicht mehr an die Reise nach London erinnern zu können, bei der Roberts Guiffre mit dem Prinzen Sex gehabt haben will.

Die neu veröffentlichten Dokumente enthalten auch die Aussage von Johanna Sjoberg, 40. Die Studentin wurde demnach von Maxwell aus dem College gelockt und als Assistentin für Epstein engagiert. Doch wurde sie von Maxwell offenbar auch zu Prinz Andrew geschickt. Dem Royal hatte sie bereits , sie sexuell belästigt zu haben. Laut Sjoberg sei er ihr auf einer Couch mit einer Prinz-Andrew-Puppe aus der TV-Serie „Spitting Images“ zu Leibe gerückt und habe ihr mit deren Latex-Händen an die Brust gegrapscht.

Epsteins ehemaliger Pilot des „Lolita-Express“ sagt aus
Der jüngste Sohn der Queen war nach Roberts’ Vorwürfen bereits im November 2019 von allen offiziellen Auftritten als Royal zurückgetreten. Obwohl er offiziell seine Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden in New York angeboten hatte, weigert er sich bis heute, sich vom FBI über seine Verwicklungen mit Epstein und Maxwell befragen zu lassen. Sollte er damit die Absicht verfolgen, sich aus der Verantwortung oder zumindest aus der Öffentlichkeit zu ziehen, so scheint sein Plan nach den neuesten Veröffentlichungen nicht zu verfangen.


Am Wochenende hatte übrigens der geschrieben, er habe Epsteins langjährigen Piloten, David Rodgers, in dessen Haus in Lake Worth, Florida, aufgespürt. Ihm wurden im sogenannten „Lolita-Express“ allerlei prominente Fluggäste anvertraut. Dazu gehörte neben Prinz Andrew zum Beispiel auch Bill Clinton. Er soll mit den Behörden kooperieren, seine Aussagen könnten mitsamt den Passagierlisten darüber Auskunft geben, wohin genau welcher Promi geflogen worden ist. Kurzum, nicht nur für Prinz Andrew wird es eng.

Der Milliardär Jeffrey Epstein wurde im August 2019, einen Monat nach seiner Verhaftung in seiner Gefängniszelle in Manhattan aufgehängt gefunden. Sein Tod wurde als Selbstmord eingestuft. und wartet auf den Prozess, unter anderem wegen Sexhandel und Meineid.
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

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https://www.sueddeutsche.de/muenchen/mu ... -1.5193178

2. Februar 2021, 18:54 Uhr
Missbrauch in Heimen
:
Schmerzhafte Versäumnisse

Das frühere "Hänsel- und Gretel-Heim" der Stadt München in Oberammergau. (Foto: Natalie Neomi Isser)
Die Stadt hat bisher nicht genug getan, um Missbrauchsfälle aufzuarbeiten. Mit ihrem Antrag, eine Kommission einzusetzen, räumen Grüne und SPD dies ein.

Kommentar von Bernd Kastner

Die Stadt München hat ihre Kinder vergessen. Jene Kinder, die vor Jahrzehnten in Heimen misshandelt und missbraucht wurden. Wie viele Menschen sind betroffen? Was genau ist ihnen geschehen? Wer war Täter, wer Täterin? Wer wusste Bescheid, hat geschwiegen, geholfen oder gar profitiert? Diese Fragen stellen sich drängender denn je, nachdem neue Vorwürfe bekannt geworden sind und ein ungeheuerlicher Verdacht im Raum steht: Es könnte ein Netzwerk aus Tätern und Mitwissern gegeben haben zwischen München und Oberammergau.

So gut Mitarbeiterinnen des Jugendamts die Betroffenen seit Jahren auch unterstützen: Insgesamt ist die Stadt ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Nach anfänglichem Elan ist die Aufarbeitung auf halbem Wege stehen geblieben. Es genügt nicht, eine einzige Historikerin mit Recherche und einem Bericht zu beauftragen, wenn es um 25 Jahre, drei städtische Heime und gut 3000 Kinder geht. Man hätte den Bericht zum Anlass nehmen müssen, ein Team mit intensiveren Recherchen zu beauftragen. Was man zurecht von den Kirchen verlangt, muss auch die Stadt leisten: die schonungslose Aufklärung von Missbrauch.


Dass Grüne und SPD, die seit Jahrzehnten die Politik der Stadt bestimmen, nun "umgehend" eine Kommission im Sozialreferat wollen, ist ein Eingeständnis bisheriger Versäumnisse. Richtig ist die Forderung, die fast schüchtern als Bitte formuliert ist, trotzdem. Diese Kommission muss so installiert werden, dass sie wirklich unabhängig arbeiten und kritisch von außen auf das Geschehen blicken kann. Und es bedarf zudem Signale der Empathie aus dem Rathaus an die ehemaligen Münchner Heimkinder. Sie brauchen endlich die Gewissheit, dass man sie ernst nimmt.

© SZ vom 03.02.2021/vewo
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.domradio.de/themen/sexualis ... -netzwerks
30.01.2021

"SZ" berichtet über Verdacht eines Missbrauchs-Netzwerks
Ettal, München, Oberammergau
Ehemalige Heimkinder und ihre Unterstützer erheben in der "Süddeutschen Zeitung" schwere Vorwürfe gegen mehrere Einrichtungen. Sie seien regelmäßig vergewaltigt und dafür teils hin- und hergefahren worden.

Der frühere Leiter des Goethe-Instituts in Bukarest, Vladimir Kadavy, und der Mainzer Traumatherapeut Jörg Jaegers sind dem Bericht zufolge nach jahrelangen Recherchen überzeugt, dass die Heimkinder nicht nur Opfer von Einzeltätern, sondern eines Netzwerks geworden seien. Als Bestandteile dieses Netzwerks werden in der "SZ" das frühere Hänsel-und-Gretel-Heim der Stadt München in Oberammergau, das Haus Maffei in Trägerschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in Feldafing am Starnberger See, Kloster Ettal und das Salesianum in München benannt.

Kadavy war als Kind im Hänsel-und-Gretel-Heim in Oberammergau, sagt aber von sich, er sei nicht missbraucht worden. Allerdings habe ein Täter, ein Maristenpater, der in dem Heim regelmäßig seinen Sommerurlaub verbracht habe, ihn dafür "getestet".

"Wie ein Lustknabe"

Ein nicht mit Klarnamen benannter Betroffener wurde nach den Worten seiner Therapeutin "wie ein Lustknabe" von einer Einrichtung zur nächsten weitergereicht. In Feldafing seien Heimkinder nicht nur vom örtlichen Pfarrer schwer missbraucht worden, was das Bistum Augsburg durch Geldzahlungen inzwischen anerkannt habe. Kinder seien von Schwestern nach Kloster Ettal gefahren und dort in Kellerabteilen eingesperrt worden, wo sie wochenlang nahezu täglich vergewaltigt und misshandelt worden seien. An den sexuellen Übergriffen seien auch Nonnen beteiligt gewesen.

Durch ein Urteil des Darmstädter Sozialgerichts aus dem vergangenen Jahr fühlen sich dem Bericht zufolge Kadavy und seine Mitstreiter bestätigt. Das Gericht hatte einem ehemaligen Heimkind in Obhut der Niederbronner Schwestern in Speyer eine Opferrente zuerkannt und dessen Schilderungen von erlittener Zwangsprostitution als glaubwürdig eingestuft.

Außer den Aussagen der ehemaligen Heimkinder und ihres Umfelds präsentiert die SZ keine Belege. Kadavy wird mit der Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung der Vorgänge in Feldafing, Oberammergau, Ettal und München durch ein interdisziplinäres Forscherteam zitiert. Den betroffenen Institutionen wirft Kadavy mangelnden Aufklärungswillen vor.

(KNA)
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

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https://www.spiegel.de/panorama/gesells ... 4237842ae8
Umstrittener Kardinal Woelki
»Wir haben Fehler gemacht«
Rainer Maria Woelki hat das Bistum Köln in eine tiefe Krise gestürzt. Nach Wochen des Schweigens nimmt der Kardinal nun zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung – und verspricht Aufklärung.
04.02.2021, 12.51 Uhr

Kardinal Rainer Maria Woelki: »Wir haben Vertrauen verspielt«

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat Versäumnisse bei der Aufarbeitung der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen katholische Priester eingeräumt. »Wir haben Fehler gemacht, wir haben Vertrauen verspielt, ich verstehe die Ungeduld«, sagte Woelki in einem Interview mit der »Kölnischen Rundschau«. Ein Fehler sei gewesen, »dass wir immer wieder den Zusagen der Münchener Kanzlei vertraut haben, eine rechtssichere Aufarbeitung vorzulegen«.

Woelki hatte die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl aus München beauftragt zu untersuchen, wie Bistumsverantwortliche in der Vergangenheit mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch katholische Priester umgegangen sind. Nach Fertigstellung des Gutachtens entschloss sich Woelki jedoch, es nicht zu veröffentlichen.

In dem Interview sagte er nun, er selbst kenne das Gutachten zwar nach wie vor nicht, Fachleute sähen darin aber »schwere methodische Mängel und Verstöße gegen Persönlichkeits- und Äußerungsrechte«. Westpfahl Spilker Wastl bestreitet diese Vorwürfe.

Woelki hat den Kölner Strafrechtler Björn Gercke damit beauftragt, ein neues Gutachten zu erarbeiten. Dieses soll am 18. März vorgestellt werden. Bis dahin müsse man sich noch gedulden, sagte Woelki. »Wir klären auf, ich stehe zu meinem Versprechen«, sagte er. Gercke habe 236 Fälle identifiziert und bearbeitet, wohingegen das Gutachten von Westpfahl Spilker Wastl nur 15 Fälle betrachte.

Westpfahl Spilker Wastl begründet das damit, dass man bewusst nur 15 besonders schwere und exemplarische Fälle habe herausgreifen wollen. »Wir haben aufgepasst, ob wir sie so abstrahieren können, dass keine Betroffenen erkennbar sind«, sagte Rechtsanwalt Ulrich Wastl in einem Interview mit der »Zeit«-Beilage »Christ & Welt«. Andernfalls könne dies für die Opfer mit einer Retraumatisierung verbunden sein.

»Wir werden Namen von Verantwortlichen nennen.«

Woelki versicherte: »Gerckes Gutachten wird handwerklich sauber sein und es möglich machen, mein Versprechen einzulösen: Wir werden Namen von Verantwortlichen nennen.« Das Gutachten soll demnach »nicht der Endpunkt, sondern der Ausgangspunkt für weitere Aufklärung« sein.


Auf die Frage, was die Kritik der vergangenen Wochen für ihn persönliche bedeute, antwortete er: »Das Ganze ist nicht schön für mich, aber es geht ja auch nicht um mich. (...) Ich tue das für die Betroffenen, damit sie ein Stück Gerechtigkeit erfahren. Meine Person interessiert da nicht.«

Woelki weist Vertuschungsvorwurf zurück
Zum Fall des Düsseldorfer Pfarrers Johannes O., bei dem das Erzbistum schweren Vorwürfen nicht nachgegangen war, sagte Woelki: »Ich habe mein Gewissen geprüft, und ich bin persönlich der Überzeugung, dass ich mich korrekt verhalten habe. Aber auf meine Einschätzung kommt es nicht an: Professor Gercke untersucht den Fall.

Dem 2017 gestorbenen Pfarrer O. wird vorgeworfen, Ende der Siebzigerjahre einen Jungen im Kindergartenalter missbraucht zu haben. Nachdem Woelki 2014 Erzbischof von Köln geworden war, entschied er sich, weiter nichts zu unternehmen und den Fall auch nicht nach Rom zu melden. Seine Begründung dafür ist, dass O. aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz »nicht vernehmungsfähig« gewesen sei. Woelki soll dem Pfarrer seit seiner Studentenzeit eng verbunden gewesen sein und hielt einem Bericht des »Kölner Stadt-Anzeigers« zufolge bei seiner Beerdigung die Trauerrede.
wit/dpa/AFP
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

Wenn in der Schauspielkunst Frauen eingesetzt werden, die als minderjährige Kinder und Jugendliche Mütter geworden sein müssten, bedient das auch das Bild der Pädokriminalität. Es geht also nicht nur um Agebashing!

https://kurier.at/freizeit/leben-liebe- ... 1612369195

[quoteSchauspielerin Mavie Hörbiger spricht Altersdiskriminierung an
Die 41-Jährige wurde für eine Rolle abgelehnt - mit der Begründung, sie sei zu alt dafür. Womit Frauen aus der Branche zu kämpfen haben.

von Julia Pfligl

Die Schauspielerin Mavie Hörbiger scheut nicht davor zurück, auf Twitter brisante gesellschaftspolitische Themen anzusprechen - dieses Mal handelte es sich um eine Erfahrung, die sie selber machen musste. "Absage", schrieb der Burgtheater-Star in einem Posting am vergangenen Dienstag und lieferte auch gleich die Begründung dazu: "Man hätte sich für eine insgesamt jüngere Kombination aller Figuren entschieden.. Aus dem Leben einer Schauspielerin mit 41. FÜHLT SICH SCHEIßE AN."

Alles geht mit Mitte zwanzig
Während sie offen ließ, um welches Film- oder Theaterprojekt es sich handelte, war die Botschaft klar: Frauen, selbst wenn sie noch so jugendlich aussehen, haben ab einem bestimmten Alter Probleme, gute Rollen zu ergattern. In den Kommentaren erntete die 41-Jährige viel Zuspruch, auch von Altersdiskriminierung war die Rede. Neo-Buhlschaft Verena Altenberger (33) hielt mit ihrer Meinung ebenfalls nicht hinterm Berg.

In Hollywood klagen Schauspielerinnen seit Jahrzehnten, dass sie mit der Begründung "zu alt" abgelehnt werden. Vor allem, wenn es um die Rolle der Liebhaberin, des so genannten "Love Interest", geht: das Objekt der Begierde des männlichen Hauptdarstellers. Der extreme Alterschied zwischen den beiden Protagonisten hat eine lange Tradition, so war etwa Kim Novak im Film "Vertigo" (1958) nur halb so alt wie ihr 50-jähriger Liebhaber James Stewart. 2015 erzählte die US-Schauspielerin Maggie Gyllenhaal, dass sie mit 37 "zu alt" für eine Rolle war, obwohl ihr männlicher Gegenpart 18 Jahre älter war als sie. "Ich fand das erstaunlich", sagte sie The Wrap. "Zuerst fühlte ich mich schlecht, dann war ich wütend, und dann musste ich darüber lachen."

Auch Anne Hathaway, heute 38, bemerkte eine Veränderung: "In meinen frühen Zwanzigern bekam ich Rollen, die für Frauen in ihren Fünfzigern geschrieben wurden. Jetzt bin ich Anfang dreißig und denke mir: Warum bekommt diese 24-Jährige die Rolle?", sagte die Oscarpreisträgerin vor einigen Jahren.



Dieser "Ageism" (engl. Begriff für Altersdiskriminierung, das Unsichtbarmachen älterer Menschen) wird besonders bei der Besetzung der Mutterrolle deutlich: In "Aquaman" spielte Nicole Kidman 2017 die Mutter von Jason Momoa, der jedoch nur zwölf Jahre jünger ist als sie. Noch abstruser war die Rolleneinteilung im Filmklassiker "Forrest Gump" 1994: Sally Field ist nur zehn Jahre älter als Tom Hanks, mimte auf der Leinwand aber seine Mutter. Jennifer Lawrence war 25, als sie in "Joy" eine zweifache Mutter Mitte vierzig gab. Die Liste ließe sich unendlich fortführen.

"Frauen werden definitv jünger als Mütter gecastet, sogar in ihren frühen Zwanzigern. Männer werden frühestens Mitte dreißig als Väter gecastet", sagte die Hollywood-Casting-Direktorin Allison Estrin einmal. Schauspielstars von Diane Keaton bis Melanie Griffith kritisieren regelmäßig, dass interessante Rollen für Frauen ab vierzig Mangelware seien. Gefragt sind in erster Linie weiße, blonde Frauen in ihren Zwanzigern, eingesetzt für den Part des "Sexsymbols".

Klischees bei der Partnerwahl
Auch abseits der Leinwand hält sich das überholt geglaubte Rollenmuster "alter Mann, junge Frau" hartnäckig, wie erst kürzlich eine Studie rund um den Evolutionsbiologen David Buss gezeigt hat. Das Forscherteam analysierte die Partnerwünsche von 14.000 Frauen und Männern aus 45 Ländern und kam zu dem Schluss, dass Männer im Durchschnitt eine jüngere Frau begehren und der Abstand mit zunehmendem Alter immer größer wird. Frauen legen Wert auf finanzielle Stabilität und nehmen dafür einen älteren Mann in Kauf. Ein Extrembeispiel ist Bernie Ecclestone, der kürzlich mit seiner 44-jährigen Frau Fabiana Flosi sein viertes Kind bekommen hat. Ecclestone wurde im Oktober neunzig.


Hörbiger 2018 während der Fotoprobe zum Schauspiel "Kommt ein Pferd in die Bar" im Rahmen der Salzburger Festspiele © Bild: APA/BARBARA GINDL
Reale Klischees, die auf der Leinwand ständig reproduziert werden - und umgekehrt. Das trifft vor allem auf die mangelnde Sichtbarkeit von Frauen in ihren Vierzigern, Fünfzigern, Sechzigern zu - und auf die Ablehnung, mit der viele Jobsuchende auf dem Arbeitsmarkt quer durch alle Branchen zu kämpfen haben. Durch die Bewegungen #MeToo und #TimesUp ist nun aber auch die Filmindustrie dabei, umzudenken. Schauspielerin Reese Witherspoon, drei Jahre älter als Mavie Hörbiger, merkte in ihren Dreißigern, dass es immer schwieriger wurde, Rollen zu bekommen. Seit Kurzem produziert sie ihre eigenen, sehr erfolgreichen Filme und Serien - und besetzt sie bewusst mit Frauen aller Altersklassen, fern von Klischees.

Begehrte Zielgruppe
Ironischerweise sind gerade Frauen über vierzig eine begehrte Zielgruppe von Theaterproduktionen, Filmen und Serien. Die Journalistin und Autorin Babara Kaufmann brachte es auf Twitter unter dem Posting von Mavie Hörbiger so auf den Punkt: "Dabei ist es so, dass ich ständig auf der Suche bin nach Serien & Filmen mit Frauen in meinem Alter oder älter, weil ich mich gerne mit den Figuren identifizieren möchte. Und ich weiß, dass es vielen Freundinnen so geht."][/quote]
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

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Predigten
Ich muss gestehen, dass ich nicht zu den regelmäßigen Lesern des Blattes »Christ und Welt« (C & W) zähle, der »Wochenzeitung für Glaube, Geist und Gesellschaft«. Es fehlt mir an einer der drei genannten Profilvoraussetzungen. Wenn aber der Partner einer bekannten Münchner Rechtsanwaltskanzlei drei Seiten lang berichtet, er sei Opfer eines »Gewaltangriffs« des Erzbischofs von Köln geworden, bin ich natürlich elektrisiert wie alle anderen, die sich Tag für Tag im publizistischen Kampf gegen die allgegenwärtige Gewalt aufreiben: Die psychische und emotionale, die wörtliche und bildliche, die angedeutete und drohende, heimliche und gefühlsmäßige, akustische und sensitive, konkludente und sprachliche Gewalt hat ja Besitz ergriffen von der ganzen Gesellschaft, die so gern friedlich wäre, aber einfach nicht gelassen wird »in diesen Zeiten«. Dass jetzt sogar Kardinäle gewaltsam gegen Rechtsanwälte vorgehen, ist wirklich unerhört oder, um einmal eine ganz seltene Formulierung der objektiven Beschreibung zu zitieren, »eine neue Qualität«.

Wir lesen also und sind besorgt: »Das ist ein Gewaltangriff« in »C & W« vom 4. Februar. Auf allen drei Fotos sieht Herr Rechtsanwalt Wastl von Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zum Glück unversehrt aus; das ist beruhigend. Der Gewaltangriff vom 30. Oktober 2020, so erfahren wir alsbald, bestand darin, dass der Kardinal Woelki aus Köln ein Gutachten, das WSW in seinem Auftrag erstellt hatte, »unter Verschluss« zu halten beschloss. Dieser Angriff hält seither an, was Rechtsanwalt Wastl verbittert und die deutsche Öffentlichkeit auf das Unterhaltsamste durch die Zeit des Heimbüros bringt, vor allem, seit der Kardinal zu Weihnachten verkündete, er entschuldige sich.

Na ja, nicht so direkt und nicht so, wie es »Bild« für weihnachtlich angemessen gehalten hätte, also mittels tränenüberströmten Herumrutschens auf den Fliesen des Doms plus Selbstgeißelung. Er entschuldigte sich dafür, dass die Schafe und Schafinnen seines Sprengels unter allerlei Vorwürfen leiden mussten, die auch gegen ihn, den Kardinal, erhoben wurden. Das war eine schöne Formulierung, deren Auslegung ein theologisches Consilium generale glatt drei Tage und Nächte lang beschäftigen könnte. Nach kurzer Atemstockung einigte sich die publizistische Laienschar auf die Interpretation, es tue dem Bischof leid, dass er Anlass für unberechtigtes Missvergnügen gegeben habe. Das ist zwar noch nicht ganz, was man als beispielhaften Anlass für eine donnernde Absolution ansehen könnte, lässt diesen Weg aber zumindest theoretisch offen.

Gutachten
Ach, das Gutachten! Es handelt sich um ein Werk (§ 631 BGB), dessen Anfertigung die Erzdiözese Köln bei der Münchner Kanzlei in Auftrag gegeben hat. Ein Folgeauftrag sozusagen, nachdem die Kanzlei zunächst in München und Freising und sodann auch in Aachen nach dem Unrechten sehen durfte. Als das Werk vollendet war und seine Abnahme verlangt wurde, trat ein, was Herr Wastl von WSW von der »C & W« als »Gewaltangriff« bezeichnete: Der Besteller machte zunächst Vorbehalte und dann Mängel geltend und weigerte sich, in das von der Kanzlei errichtete Gedankengebäude feierlich einzuziehen. Wer jemals ein Eigenheim errichtet und gewagt hat, das Werk eines Installateurs oder Dachdeckers nicht abzunehmen, weiß, dass »Gewaltangriff« den Eindruck emotionaler Erschütterung recht zurückhaltend beschreibt, welche der Werkunternehmer empfindet und alsbald den allerschärfsten Rechtsanwalt, den er kennt, in passende Worte kleiden lässt.

Nun handelt es sich beim hiesigen Werkstück um ein ganz besonderes, und die drei Handwerker, die es erstellten, kommen aus einer Meisterschule höchster wissenschaftlicher Kunst. Ein Michelangelo, lieber Leser, bemalt nicht die Zimmerdecke, damit der Papst sie anschließend mit Seidentapeten überklebt, da mag der Werkbesteller noch so mit der Schönheit hadern!

Das alles ist natürlich nicht geeignet, das Bedürfnis nach Klarheit zu befriedigen, welches allenthalben behauptet wird.
Das Gutachten für das Bistum Aachen sollte sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Kleriker zwischen 1965 und 2019 aufklären und trug den Untertitel »Verantwortlichkeiten, systemische Ursachen, Konsequenzen und Empfehlungen«. Entsprechend war der Auftrag für das Erzbistum Köln formuliert. Das Aachener Gutachten umfasst über 500 Seiten; es ist anzunehmen, dass das Kölner Pendant ähnlich umfangreich ist. Der Kölner Erzbischof Kardinal Woelki veröffentlichte das Gutachten nicht, sondern beauftragte die beiden Strafrechtsprofessoren Matthias Jahn (Frankfurt) und Franz Streng (Erlangen-Nürnberg) mit einem methodenkritischen Gutachten zur Prüfung der fachlichen Qualität. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Münchner Kanzlei erhebliche methodische Fehler gemacht habe und dass ihr Gutachten teilweise tendenziös und daher fehlerhaft sei. Die Münchner Kanzlei wiederum wirft den beiden Hochschullehrern seither vor, ihrerseits methodische Fehler bei der Methodenüberprüfung begangen zu haben. Derweil hat die Diözese einen weiteren Gutachter, den Kölner Rechtsanwalt Björn Gercke, mit der Erstellung eines Zweitgutachtens beauftragt. Dieses soll am 18. März vorliegen. Das Publikum fiebert.

Das alles ist natürlich nicht geeignet, das Bedürfnis nach Klarheit zu befriedigen, welches allenthalben behauptet wird. Dies wiederum ist ein Boden, auf dem Verschwörungsfantasien blühen. Die entwirft ein jeder, wie er möchte und wie es ihm seine Voreinstellung nahelegt. Ganz überwiegend läuft das unter dem fiktiven Drehbuch »Mächtiger Kardinal versucht, Aufklärung zu verhindern«. Dass diese eher schlichte Geschichte einen erheblichen Realitätsgehalt hat, ist zu bezweifeln. Das gilt selbst unter der Bedingung, dass man von Verantwortlichen der katholischen und anderer Kirchen einiges an Dreistigkeit oder bigotter Selbstgerechtigkeit gewohnt ist.

Das Ganze wird auf einem Niveau abgehandelt, auf dem ernsthafte Zweifel am Sachverhalt gar nicht mehr als diskutabel angesehen, vielmehr öffentlich Schlachten um das gebotene Maß von »Abscheu« und moralischer Verurteilung der »Verantwortlichen« gefochten werden.
Das Gutachten von WSW zum Erzbistum Köln kennen derzeit nicht viele; es ist nicht öffentlich. Rechtsanwalt Wastl deutete im »C & W«-Interview an, er habe einen (durchsetzbaren) rechtlichen Anspruch darauf, das Werk zu veröffentlichen. Das mag klären, wer will oder muss. Öffentlich ist jedenfalls das Gutachten zum Bistum Aachen; es steht unter anderem auf der Homepage von WSW. Öffentlich ist auch das Gutachten von Jahn und Streng. Es ist kurz, übersichtlich und auftragsgemäß aufs Thema »Methodenkritik« beschränkt.

Es geht also bislang noch gar nicht darum, ob die Inhalte stimmen, die Tatsachenermittlung sachgerecht und die Schlussfolgerungen plausibel sind. Es geht nur ums theoretische Handwerkszeug. Bei allem anderen kann schon deshalb niemand mitreden, weil das Werk ja gar nicht bekannt ist. Es ist auch stark zu bezweifeln, dass die Öffentlichkeit, die sich seit 15 Monaten über die Nichtveröffentlichung erregt, es kaum erwarten kann, die 511 Seiten zu lesen. Das Ganze wird vielmehr auf einem Niveau abgehandelt, auf dem ernsthafte Zweifel am Sachverhalt gar nicht mehr als diskutabel angesehen, vielmehr öffentlich Schlachten um das gebotene Maß von »Abscheu« und moralischer Verurteilung der »Verantwortlichen« gefochten werden. Am Rande geht es auch um viel Geld, um Schadensersatzforderungen, um den Zusammenhang von Zölibat, Hierarchie, Homosexualität und Pädophilie, um Biografien und Selbstbilder, Verhältnis von Kirche und Staat.


Ich will hier nur ein paar Bemerkungen zum strafrechtlichen Teil des WSW-Gutachtens für das Bistum Aachen machen, das insoweit möglicherweise vom Kölner Gutachten nicht sehr verschieden ist. Er erscheint mir suboptimal. Soweit »Grundzüge der Entwicklung des Sexualstrafrechts« abgehandelt werden (S. 102 ff.), benötigt das Gutachten vom Hochmittelalter bis zum StGB von 1871 genau neun Zeilen. Dann geht's unter Erwähnung des Jahres 1943 zügig weiter mit den Sechzigerjahren. Sachdienliche Erkenntnisse erlangt der Leser hier nicht; das gilt für den Abschnitt »Stellung des Opfers« gleichermaßen.

Am Rande geht es auch um viel Geld, um Schadensersatzforderungen, um den Zusammenhang von Zölibat, Hierarchie, Homosexualität und Pädophilie, um Biografien und Selbstbilder, Verhältnis von Kirche und Staat.
Zutreffend ist aber festgestellt, dass es keine allgemeine strafbewehrte Anzeigepflicht für sexuellen Missbrauch gibt, dass sich also innerhalb wie außerhalb der Kirche niemand schon deshalb strafbar macht, weil er eine ihm bekannt gewordene, vielleicht begangene Sexualstraftat nicht bei der Staatsanwaltschaft anzeigt. Sie kennen das, verehrte Leser, aus dem amerikanischen Bildungsfernsehen, wo abgebrühte Gangsterliebchen, kaum dass der gute Cop ihnen eröffnet hat, dass sie gleich »wegen Mitwissenschaft dran« seien, bedenkenlos sämtliche Freunde und Verwandte verraten. Hierzulande ist »Mitwissenschaft« in aller Regel straflos, was man schon an der Vielzahl der vollkommen wahrheitsgemäßen Autobiografien von Politikern erkennen kann.

Strafbarkeit kann daher nur unter drei Voraussetzungen gegeben sein:

Strafbarkeit wegen aktiver Beteiligung (insbesondere: Beihilfe) setzt voraus, dass eine Person vorsätzlich und durch aktives Tun eine andere Person bei deren Vorsatztat unterstützt;

Strafbarkeit wegen Beteiligung (Täterschaft oder Beihilfe) an einer Sexualstraftat durch Unterlassen setzt voraus, dass eine Person eine »Garantenstellung« hat, also rechtlich für die Sicherheit eines fremden Rechtsguts einzustehen hat (§ 13 StGB);

Strafbarkeit wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB) setzt voraus, dass eine Person vorsätzlich und rechtswidrig verhindert, dass eine andere Person wegen einer Straftat bestraft wird. Das kann durch aktives Tun geschehen, aber auch durch Unterlassen, wenn eine »Garantenstellung« für die staatliche Strafverfolgung besteht.

Aus dieser Übersicht ergibt sich, dass es ganz so einfach nicht ist mit der »Verantwortlichkeit«. Das gilt nicht im Hinblick auf die Sexualstraftaten selbst, um deren Ermittlung und Aufklärung es in dem Gutachten aber auch gar nicht ging. Eine aus allgemeiner Empörung und Zorn über jahrzehntelange Vertuschung abgeleitete Annahme, »die Verantwortlichen« der katholischen Kirche seien im Grundsatz allesamt schuldig, trifft in dieser schlichten Schönheit nicht zu. Ebenso wenig ist es angebracht, strafrechtliche Verantwortlichkeit ohne Weiteres aus moralischem Versagen abzuleiten. Das kann jeder Leser leicht überprüfen, indem er Listen seiner moralischen Verfehlungen und seiner Vorstrafen anfertigt und einander gegenüberstellt.

Hierzulande ist »Mitwissenschaft« in aller Regel straflos, was man schon an der Vielzahl der vollkommen wahrheitsgemäßen Autobiografien von Politikern erkennen kann.
Das Münchner WSW-Gutachten zum Bistum Aachen hielt es für »nicht vollständig überzeugend«, dass es eine strafrechtliche Anzeigepflicht für zukünftigen sexuellen Missbrauch nicht gibt (S. 111). Gleich im nächsten Satz führte es dann aber aus, einen praktischen Nutzen könne eine solche Pflicht allenfalls »in seltenen Ausnahmefällen« haben. Das ist überaus zutreffend, aber es ist sicher gut, dass wir mal drüber gesprochen haben.

Problematisch erscheinen die Ausführungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht unmittelbar handelnder Personen. Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch durch Unterlassen sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung soll »alles andere als fernliegend« sein. Wenn man die Rechtsprechung zur strafbaren Verantwortlichkeit von Strafvollzugsbediensteten oder Gutachtern im Zusammenhang mit Taten von Bewährungsversagern berücksichtigt, kann man hieran Zweifel haben. Der im Gutachten angeführte Beleg für das »realistische Strafbarkeitsrisiko«, eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO wegen Fehlens hinreichenden Tatverdachts, führt auch nicht recht weiter, ebenso wenig der Hinweis auf das »Lederspray-Urteil« des 2. Strafsenats von 1990. Die Berufung auf einen Beschluss des 4. Strafsenats vom 26.7.2007 (4 StR 240/07) ist erst recht irreführend, denn dort steht nur, dass ein Schulleiter sich wegen Beihilfe durch Unterlassen strafbar machen kann, wenn er vorsätzlich eine bestimmte Straftat fördert.

Ein solcher Vorsatz liegt aber in Fällen bischöflicher Milde gegenüber sexuell übergriffigen Klerikern in aller Regel fern. Dass schließlich der sexuelle Missbrauch »regelmäßig auch den Tatbestand der Körperverletzung (erfülle)«, was »keiner weiteren Erläuterung (bedürfe)« (S. 113 f.), ist eine ebenso überraschende wie unzutreffende Behauptung.

Eine aus allgemeiner Empörung und Zorn über jahrzehntelange Vertuschung abgeleitete Annahme, »die Verantwortlichen« der katholischen Kirche seien im Grundsatz allesamt schuldig, trifft in dieser schlichten Schönheit nicht zu.
Professionelle Distanz
Es ist hier nicht der Ort für gutachtliche Äußerungen über ein Gutachten zu einem unbekannten Gutachten, und der Kolumnist will keinesfalls behaupten, er wisse irgendetwas Konkretes irgendwie besser als andere. Aber wenn denn »die professionelle Distanz bei uns oberstes Gebot (ist)« (Rechtsanwalt Wastl in »C & W«), dann ist »Gewaltangriff« definitiv nicht das richtige Wort dafür, dass der Auftraggeber des Gutachtens Zweifel daran hat, dass WSW die professionelle Distanz in allen Bereichen eingehalten hat.

Das betrifft übrigens auch die Frage der Veröffentlichung. Wastl:

»Im konkreten Fall geht es uns (mit der Nichtveröffentlichung) insbesondere aus zwei Gründen nicht gut: Einerseits weil wir den Betroffenen unser Wort gegeben haben, dass unser Gutachten erscheint. Und andererseits weil unsere fachliche Kompetenz massiv in Zweifel gezogen wird, ohne dass der Gegenstand der Kritik, unsere Arbeit, der Öffentlichkeit zur Prüfung vorliegt.«

Auch das klingt nicht überzeugend: Wer den Auftrag erhält, ein privates Gutachten zu erstatten, hat keinen Anspruch darauf, dass »die Öffentlichkeit« eine Prüfung (?) seines Werks durchführt; und er hat Menschen, von denen das Gutachten mittelbar handelt, auch nicht eigenmächtig zu »versprechen«, dass es veröffentlicht werde.

Zur Polemik und zum Vorwurf eines gewissen Sounds der Voreingenommenheit, der im Gutachten von Jahn/Streng erhoben wird, will ich mich nicht ausführlich äußern, da ich das Kölner Gutachten nicht kenne. Die Ansicht:
»Wenn Sie (…) nicht nur die rechtliche Seite beurteilen sollen, sondern auch das Verhalten nach moralischen Grundsätzen, gibt es sicherlich Situationen, in denen Sie eine härtere Sprache wählen müssen. Sie müssen deutlich machen, was überhaupt moralisch passiert ist. Eine härtere Sprache zeigt nicht, dass wir voreingenommen sind; sie beschreibt die Realität« (Wastl, C & W)
scheint mir allerdings für die Beschreibung eines wissenschaftlichen Gutachtens nicht ganz überzeugend, und dass die Kanzlei den Auftrag hatte, in »härterer Sprache« moralische (!) Verfehlungen aufzuzeigen, müsste noch dargelegt werden.

Die Interviewer von »Christ & Welt« scheinen die Botschaft, wer die Guten und wer die Bösen sind, jedenfalls verstanden zu haben. Sie fragen zum Abschluss:
»Sie sollten die Vertuschung der vergangenen Jahrzehnte aufklären. Und jetzt macht der Kardinal Sie zu Vertuschern wider Willen.«
Das ist vor dem Hintergrund, dass ja (angeblich) niemand das Gutachten kennt, dessen Inhalt angeblich »vertuscht« werden soll, eine kühne Behauptung.

Wir bewegen uns damit einmal mehr auf der Kreisbahn öffentlicher Vorurteile und Empörungsverlautbarungen, auf der zwischen der Behauptung, irgendetwas sei möglicherweise passiert, der Feststellung, der »Druck nehme zu«, und der Forderung, irgendjemand müsse von irgendetwas »zurücktreten« in der Regel nicht mehr als zehn Tage vergehen.

»Fürchterlich, wie die Täter die Kinder zu all dem Leid auch noch isolieren«
Wir hörten, der Kardinal habe in einer Art Selbstanzeige die Kurie gebeten zu begutachten, ob er wegen der Schonung eines inzwischen verstorbenen, zuvor vernehmungsunfähig dementen mutmaßlichen Täters (Tatzeit vor 45 Jahren) zu verurteilen sei. Ob der Bischof von Rom sich hierzu schon gutachtlich geäußert hat, ist mir unbekannt.

Meine persönliche Entrüstung über diesen Fall hält sich in Grenzen. Und damit will ich wahrlich nicht sagen, dass die missbräuchlichen und zerstörerischen Übergriffe von Klerikern gegen Kinder harmlos gewesen seien. Aber nach 45 Jahren, einer schweren Demenz und dem Eintreten des Todes könnte man die stellvertretende Rache gut sein lassen. Es gibt genügend Kinder im Jahr 2021, die der Fürsorge des Publikums bedürfen.
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Yanell
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

Thomas Fischer - mal wieder mit absolutem Verständnis für die Täter...

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 5698a0d42d
Missbrauch in der katholischen Kirche
Absolute Absolution
Eine Kolumne von Thomas Fischer
Im Schatten des Kölner Doms ist der Teufel los, die Aufklärung der örtlich-katholischen Missbrauchs- und Vertuschungsgeschichte stockt. Das Publikum debattiert derweil über Gutachten – die es gar nicht kennen kann.
05.02.2021, 15.23 Uhr


Predigten
Ich muss gestehen, dass ich nicht zu den regelmäßigen Lesern des Blattes »Christ und Welt« (C & W) zähle, der »Wochenzeitung für Glaube, Geist und Gesellschaft«. Es fehlt mir an einer der drei genannten Profilvoraussetzungen. Wenn aber der Partner einer bekannten Münchner Rechtsanwaltskanzlei drei Seiten lang berichtet, er sei Opfer eines »Gewaltangriffs« des Erzbischofs von Köln geworden, bin ich natürlich elektrisiert wie alle anderen, die sich Tag für Tag im publizistischen Kampf gegen die allgegenwärtige Gewalt aufreiben: Die psychische und emotionale, die wörtliche und bildliche, die angedeutete und drohende, heimliche und gefühlsmäßige, akustische und sensitive, konkludente und sprachliche Gewalt hat ja Besitz ergriffen von der ganzen Gesellschaft, die so gern friedlich wäre, aber einfach nicht gelassen wird »in diesen Zeiten«. Dass jetzt sogar Kardinäle gewaltsam gegen Rechtsanwälte vorgehen, ist wirklich unerhört oder, um einmal eine ganz seltene Formulierung der objektiven Beschreibung zu zitieren, »eine neue Qualität«.

Wir lesen also und sind besorgt: »Das ist ein Gewaltangriff« in »C & W« vom 4. Februar. Auf allen drei Fotos sieht Herr Rechtsanwalt Wastl von Westpfahl Spilker Wastl (WSW) zum Glück unversehrt aus; das ist beruhigend. Der Gewaltangriff vom 30. Oktober 2020, so erfahren wir alsbald, bestand darin, dass der Kardinal Woelki aus Köln ein Gutachten, das WSW in seinem Auftrag erstellt hatte, »unter Verschluss« zu halten beschloss. Dieser Angriff hält seither an, was Rechtsanwalt Wastl verbittert und die deutsche Öffentlichkeit auf das Unterhaltsamste durch die Zeit des Heimbüros bringt, vor allem, seit der Kardinal zu Weihnachten verkündete, er entschuldige sich.

Na ja, nicht so direkt und nicht so, wie es »Bild« für weihnachtlich angemessen gehalten hätte, also mittels tränenüberströmten Herumrutschens auf den Fliesen des Doms plus Selbstgeißelung. Er entschuldigte sich dafür, dass die Schafe und Schafinnen seines Sprengels unter allerlei Vorwürfen leiden mussten, die auch gegen ihn, den Kardinal, erhoben wurden. Das war eine schöne Formulierung, deren Auslegung ein theologisches Consilium generale glatt drei Tage und Nächte lang beschäftigen könnte. Nach kurzer Atemstockung einigte sich die publizistische Laienschar auf die Interpretation, es tue dem Bischof leid, dass er Anlass für unberechtigtes Missvergnügen gegeben habe. Das ist zwar noch nicht ganz, was man als beispielhaften Anlass für eine donnernde Absolution ansehen könnte, lässt diesen Weg aber zumindest theoretisch offen.

Gutachten
Ach, das Gutachten! Es handelt sich um ein Werk (§ 631 BGB), dessen Anfertigung die Erzdiözese Köln bei der Münchner Kanzlei in Auftrag gegeben hat. Ein Folgeauftrag sozusagen, nachdem die Kanzlei zunächst in München und Freising und sodann auch in Aachen nach dem Unrechten sehen durfte. Als das Werk vollendet war und seine Abnahme verlangt wurde, trat ein, was Herr Wastl von WSW von der »C & W« als »Gewaltangriff« bezeichnete: Der Besteller machte zunächst Vorbehalte und dann Mängel geltend und weigerte sich, in das von der Kanzlei errichtete Gedankengebäude feierlich einzuziehen. Wer jemals ein Eigenheim errichtet und gewagt hat, das Werk eines Installateurs oder Dachdeckers nicht abzunehmen, weiß, dass »Gewaltangriff« den Eindruck emotionaler Erschütterung recht zurückhaltend beschreibt, welche der Werkunternehmer empfindet und alsbald den allerschärfsten Rechtsanwalt, den er kennt, in passende Worte kleiden lässt.

Nun handelt es sich beim hiesigen Werkstück um ein ganz besonderes, und die drei Handwerker, die es erstellten, kommen aus einer Meisterschule höchster wissenschaftlicher Kunst. Ein Michelangelo, lieber Leser, bemalt nicht die Zimmerdecke, damit der Papst sie anschließend mit Seidentapeten überklebt, da mag der Werkbesteller noch so mit der Schönheit hadern!

Das alles ist natürlich nicht geeignet, das Bedürfnis nach Klarheit zu befriedigen, welches allenthalben behauptet wird.
Das Gutachten für das Bistum Aachen sollte sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Kleriker zwischen 1965 und 2019 aufklären und trug den Untertitel »Verantwortlichkeiten, systemische Ursachen, Konsequenzen und Empfehlungen«. Entsprechend war der Auftrag für das Erzbistum Köln formuliert. Das Aachener Gutachten umfasst über 500 Seiten; es ist anzunehmen, dass das Kölner Pendant ähnlich umfangreich ist. Der Kölner Erzbischof Kardinal Woelki veröffentlichte das Gutachten nicht, sondern beauftragte die beiden Strafrechtsprofessoren Matthias Jahn (Frankfurt) und Franz Streng (Erlangen-Nürnberg) mit einem methodenkritischen Gutachten zur Prüfung der fachlichen Qualität. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Münchner Kanzlei erhebliche methodische Fehler gemacht habe und dass ihr Gutachten teilweise tendenziös und daher fehlerhaft sei. Die Münchner Kanzlei wiederum wirft den beiden Hochschullehrern seither vor, ihrerseits methodische Fehler bei der Methodenüberprüfung begangen zu haben. Derweil hat die Diözese einen weiteren Gutachter, den Kölner Rechtsanwalt Björn Gercke, mit der Erstellung eines Zweitgutachtens beauftragt. Dieses soll am 18. März vorliegen. Das Publikum fiebert.

Das alles ist natürlich nicht geeignet, das Bedürfnis nach Klarheit zu befriedigen, welches allenthalben behauptet wird. Dies wiederum ist ein Boden, auf dem Verschwörungsfantasien blühen. Die entwirft ein jeder, wie er möchte und wie es ihm seine Voreinstellung nahelegt. Ganz überwiegend läuft das unter dem fiktiven Drehbuch »Mächtiger Kardinal versucht, Aufklärung zu verhindern«. Dass diese eher schlichte Geschichte einen erheblichen Realitätsgehalt hat, ist zu bezweifeln. Das gilt selbst unter der Bedingung, dass man von Verantwortlichen der katholischen und anderer Kirchen einiges an Dreistigkeit oder bigotter Selbstgerechtigkeit gewohnt ist.

Das Ganze wird auf einem Niveau abgehandelt, auf dem ernsthafte Zweifel am Sachverhalt gar nicht mehr als diskutabel angesehen, vielmehr öffentlich Schlachten um das gebotene Maß von »Abscheu« und moralischer Verurteilung der »Verantwortlichen« gefochten werden.
Das Gutachten von WSW zum Erzbistum Köln kennen derzeit nicht viele; es ist nicht öffentlich. Rechtsanwalt Wastl deutete im »C & W«-Interview an, er habe einen (durchsetzbaren) rechtlichen Anspruch darauf, das Werk zu veröffentlichen. Das mag klären, wer will oder muss. Öffentlich ist jedenfalls das Gutachten zum Bistum Aachen; es steht unter anderem auf der Homepage von WSW. Öffentlich ist auch das Gutachten von Jahn und Streng. Es ist kurz, übersichtlich und auftragsgemäß aufs Thema »Methodenkritik« beschränkt.

Es geht also bislang noch gar nicht darum, ob die Inhalte stimmen, die Tatsachenermittlung sachgerecht und die Schlussfolgerungen plausibel sind. Es geht nur ums theoretische Handwerkszeug. Bei allem anderen kann schon deshalb niemand mitreden, weil das Werk ja gar nicht bekannt ist. Es ist auch stark zu bezweifeln, dass die Öffentlichkeit, die sich seit 15 Monaten über die Nichtveröffentlichung erregt, es kaum erwarten kann, die 511 Seiten zu lesen. Das Ganze wird vielmehr auf einem Niveau abgehandelt, auf dem ernsthafte Zweifel am Sachverhalt gar nicht mehr als diskutabel angesehen, vielmehr öffentlich Schlachten um das gebotene Maß von »Abscheu« und moralischer Verurteilung der »Verantwortlichen« gefochten werden. Am Rande geht es auch um viel Geld, um Schadensersatzforderungen, um den Zusammenhang von Zölibat, Hierarchie, Homosexualität und Pädophilie, um Biografien und Selbstbilder, Verhältnis von Kirche und Staat.

Ich will hier nur ein paar Bemerkungen zum strafrechtlichen Teil des WSW-Gutachtens für das Bistum Aachen machen, das insoweit möglicherweise vom Kölner Gutachten nicht sehr verschieden ist. Er erscheint mir suboptimal. Soweit »Grundzüge der Entwicklung des Sexualstrafrechts« abgehandelt werden (S. 102 ff.), benötigt das Gutachten vom Hochmittelalter bis zum StGB von 1871 genau neun Zeilen. Dann geht's unter Erwähnung des Jahres 1943 zügig weiter mit den Sechzigerjahren. Sachdienliche Erkenntnisse erlangt der Leser hier nicht; das gilt für den Abschnitt »Stellung des Opfers« gleichermaßen.

Am Rande geht es auch um viel Geld, um Schadensersatzforderungen, um den Zusammenhang von Zölibat, Hierarchie, Homosexualität und Pädophilie, um Biografien und Selbstbilder, Verhältnis von Kirche und Staat.
Zutreffend ist aber festgestellt, dass es keine allgemeine strafbewehrte Anzeigepflicht für sexuellen Missbrauch gibt, dass sich also innerhalb wie außerhalb der Kirche niemand schon deshalb strafbar macht, weil er eine ihm bekannt gewordene, vielleicht begangene Sexualstraftat nicht bei der Staatsanwaltschaft anzeigt. Sie kennen das, verehrte Leser, aus dem amerikanischen Bildungsfernsehen, wo abgebrühte Gangsterliebchen, kaum dass der gute Cop ihnen eröffnet hat, dass sie gleich »wegen Mitwissenschaft dran« seien, bedenkenlos sämtliche Freunde und Verwandte verraten. Hierzulande ist »Mitwissenschaft« in aller Regel straflos, was man schon an der Vielzahl der vollkommen wahrheitsgemäßen Autobiografien von Politikern erkennen kann.

Strafbarkeit kann daher nur unter drei Voraussetzungen gegeben sein:

Strafbarkeit wegen aktiver Beteiligung (insbesondere: Beihilfe) setzt voraus, dass eine Person vorsätzlich und durch aktives Tun eine andere Person bei deren Vorsatztat unterstützt;

Strafbarkeit wegen Beteiligung (Täterschaft oder Beihilfe) an einer Sexualstraftat durch Unterlassen setzt voraus, dass eine Person eine »Garantenstellung« hat, also rechtlich für die Sicherheit eines fremden Rechtsguts einzustehen hat (§ 13 StGB);

Strafbarkeit wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB) setzt voraus, dass eine Person vorsätzlich und rechtswidrig verhindert, dass eine andere Person wegen einer Straftat bestraft wird. Das kann durch aktives Tun geschehen, aber auch durch Unterlassen, wenn eine »Garantenstellung« für die staatliche Strafverfolgung besteht.

Aus dieser Übersicht ergibt sich, dass es ganz so einfach nicht ist mit der »Verantwortlichkeit«. Das gilt nicht im Hinblick auf die Sexualstraftaten selbst, um deren Ermittlung und Aufklärung es in dem Gutachten aber auch gar nicht ging. Eine aus allgemeiner Empörung und Zorn über jahrzehntelange Vertuschung abgeleitete Annahme, »die Verantwortlichen« der katholischen Kirche seien im Grundsatz allesamt schuldig, trifft in dieser schlichten Schönheit nicht zu. Ebenso wenig ist es angebracht, strafrechtliche Verantwortlichkeit ohne Weiteres aus moralischem Versagen abzuleiten. Das kann jeder Leser leicht überprüfen, indem er Listen seiner moralischen Verfehlungen und seiner Vorstrafen anfertigt und einander gegenüberstellt.

Hierzulande ist »Mitwissenschaft« in aller Regel straflos, was man schon an der Vielzahl der vollkommen wahrheitsgemäßen Autobiografien von Politikern erkennen kann.
Das Münchner WSW-Gutachten zum Bistum Aachen hielt es für »nicht vollständig überzeugend«, dass es eine strafrechtliche Anzeigepflicht für zukünftigen sexuellen Missbrauch nicht gibt (S. 111). Gleich im nächsten Satz führte es dann aber aus, einen praktischen Nutzen könne eine solche Pflicht allenfalls »in seltenen Ausnahmefällen« haben. Das ist überaus zutreffend, aber es ist sicher gut, dass wir mal drüber gesprochen haben.

Problematisch erscheinen die Ausführungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht unmittelbar handelnder Personen. Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch durch Unterlassen sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung soll »alles andere als fernliegend« sein. Wenn man die Rechtsprechung zur strafbaren Verantwortlichkeit von Strafvollzugsbediensteten oder Gutachtern im Zusammenhang mit Taten von Bewährungsversagern berücksichtigt, kann man hieran Zweifel haben. Der im Gutachten angeführte Beleg für das »realistische Strafbarkeitsrisiko«, eine Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO wegen Fehlens hinreichenden Tatverdachts, führt auch nicht recht weiter, ebenso wenig der Hinweis auf das »Lederspray-Urteil« des 2. Strafsenats von 1990. Die Berufung auf einen Beschluss des 4. Strafsenats vom 26.7.2007 (4 StR 240/07) ist erst recht irreführend, denn dort steht nur, dass ein Schulleiter sich wegen Beihilfe durch Unterlassen strafbar machen kann, wenn er vorsätzlich eine bestimmte Straftat fördert.

Ein solcher Vorsatz liegt aber in Fällen bischöflicher Milde gegenüber sexuell übergriffigen Klerikern in aller Regel fern. Dass schließlich der sexuelle Missbrauch »regelmäßig auch den Tatbestand der Körperverletzung (erfülle)«, was »keiner weiteren Erläuterung (bedürfe)« (S. 113 f.), ist eine ebenso überraschende wie unzutreffende Behauptung.

Eine aus allgemeiner Empörung und Zorn über jahrzehntelange Vertuschung abgeleitete Annahme, »die Verantwortlichen« der katholischen Kirche seien im Grundsatz allesamt schuldig, trifft in dieser schlichten Schönheit nicht zu.
Professionelle Distanz
Es ist hier nicht der Ort für gutachtliche Äußerungen über ein Gutachten zu einem unbekannten Gutachten, und der Kolumnist will keinesfalls behaupten, er wisse irgendetwas Konkretes irgendwie besser als andere. Aber wenn denn »die professionelle Distanz bei uns oberstes Gebot (ist)« (Rechtsanwalt Wastl in »C & W«), dann ist »Gewaltangriff« definitiv nicht das richtige Wort dafür, dass der Auftraggeber des Gutachtens Zweifel daran hat, dass WSW die professionelle Distanz in allen Bereichen eingehalten hat.

Das betrifft übrigens auch die Frage der Veröffentlichung. Wastl:

»Im konkreten Fall geht es uns (mit der Nichtveröffentlichung) insbesondere aus zwei Gründen nicht gut: Einerseits weil wir den Betroffenen unser Wort gegeben haben, dass unser Gutachten erscheint. Und andererseits weil unsere fachliche Kompetenz massiv in Zweifel gezogen wird, ohne dass der Gegenstand der Kritik, unsere Arbeit, der Öffentlichkeit zur Prüfung vorliegt.«

Auch das klingt nicht überzeugend: Wer den Auftrag erhält, ein privates Gutachten zu erstatten, hat keinen Anspruch darauf, dass »die Öffentlichkeit« eine Prüfung (?) seines Werks durchführt; und er hat Menschen, von denen das Gutachten mittelbar handelt, auch nicht eigenmächtig zu »versprechen«, dass es veröffentlicht werde.

Zur Polemik und zum Vorwurf eines gewissen Sounds der Voreingenommenheit, der im Gutachten von Jahn/Streng erhoben wird, will ich mich nicht ausführlich äußern, da ich das Kölner Gutachten nicht kenne. Die Ansicht:
»Wenn Sie (…) nicht nur die rechtliche Seite beurteilen sollen, sondern auch das Verhalten nach moralischen Grundsätzen, gibt es sicherlich Situationen, in denen Sie eine härtere Sprache wählen müssen. Sie müssen deutlich machen, was überhaupt moralisch passiert ist. Eine härtere Sprache zeigt nicht, dass wir voreingenommen sind; sie beschreibt die Realität« (Wastl, C & W)
scheint mir allerdings für die Beschreibung eines wissenschaftlichen Gutachtens nicht ganz überzeugend, und dass die Kanzlei den Auftrag hatte, in »härterer Sprache« moralische (!) Verfehlungen aufzuzeigen, müsste noch dargelegt werden.

Die Interviewer von »Christ & Welt« scheinen die Botschaft, wer die Guten und wer die Bösen sind, jedenfalls verstanden zu haben. Sie fragen zum Abschluss:
»Sie sollten die Vertuschung der vergangenen Jahrzehnte aufklären. Und jetzt macht der Kardinal Sie zu Vertuschern wider Willen.«
Das ist vor dem Hintergrund, dass ja (angeblich) niemand das Gutachten kennt, dessen Inhalt angeblich »vertuscht« werden soll, eine kühne Behauptung.

Wir bewegen uns damit einmal mehr auf der Kreisbahn öffentlicher Vorurteile und Empörungsverlautbarungen, auf der zwischen der Behauptung, irgendetwas sei möglicherweise passiert, der Feststellung, der »Druck nehme zu«, und der Forderung, irgendjemand müsse von irgendetwas »zurücktreten« in der Regel nicht mehr als zehn Tage vergehen.


Wir hörten, der Kardinal habe in einer Art Selbstanzeige die Kurie gebeten zu begutachten, ob er wegen der Schonung eines inzwischen verstorbenen, zuvor vernehmungsunfähig dementen mutmaßlichen Täters (Tatzeit vor 45 Jahren) zu verurteilen sei. Ob der Bischof von Rom sich hierzu schon gutachtlich geäußert hat, ist mir unbekannt.

Meine persönliche Entrüstung über diesen Fall hält sich in Grenzen. Und damit will ich wahrlich nicht sagen, dass die missbräuchlichen und zerstörerischen Übergriffe von Klerikern gegen Kinder harmlos gewesen seien. Aber nach 45 Jahren, einer schweren Demenz und dem Eintreten des Todes könnte man die stellvertretende Rache gut sein lassen. Es gibt genügend Kinder im Jahr 2021, die der Fürsorge des Publikums bedürfen.




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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

von Yanell » Samstag, 06. Februar 2021, 15:05:19
Thomas Fischer - mal wieder mit absolutem Verständnis für die Täter...

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 5698a0d42d



Auch wenn die Situation so ist das:

Die gesetzlichen Anzeigepflichten nach §§11-13, 27 GeschlKrankhG, §§3ff., 69
BSeuchenG sind regelmäßig nicht gegeben; auch besteht keine Anzeigepflicht nach
§ 138 StGB, da die Vergehen des Inzests (§ 173 StGB), des sexuellen Mißbrauchs von
Kindern (§176 StGB) und der Mißhandlung von Schutzbefohlenen (§223b StGB)
nicht vom Katalog dieser Vorschrift erfaßt sind.

Müsste dem Herrn Thomas Fischer doch eigentlich folgende Paragraphen geläufig sein.

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
--

§34 StGB

§ 34
Rechtfertigender Notstand

1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
I. Notstandslage
1. Gefahr

Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts

2. Gegenwärtigkeit der Gefahr

Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn die Gefahr jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.
Auch bei Dauergefahren möglich. Beispiel: „Haustyrann“

II. Notstandshandlung
1. Erforderlichkeit
a) Geeignetheit
b) Mildestes Mittel (bei gleicher Eignung)
2. Interessenabwägung

Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegen.

3. Angemessenheit, § 34 S. 2 StGB

Bedeutung der Angemessenheit bei:
Eingriffen in den essentiellen Kern der Grundrechte des Einzelnen
Zumutbarkeit der Gefahrhinnahme für den Täter; Beispiel: Berufsspezifische Gefahren (Polizisten, Feuerwehrleute)

III. Notstandswille (Rettungswille/subjektives Rechtfertigungselement)


§ 223b.

(1) Wer Personen unter achtzehn Jahren oder wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit Wehrlose, die seiner Fürsorge oder Obhut unterstehen oder seinem Hausstand angehören oder die von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder durch ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis von ihm abhängig sind, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1. des Todes oder einer schweren Körperverletzung (§ 224) oder

2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder psychischen Entwicklung bringt.




Mit anderen Orten:

Ergibt sich eine gesetzliche Anzeigepflicht in dem Moment wo Sachverhalte/Tatsachen in Akten festgehalten sind (Akten der Verwaltungen auf dem Rechtshoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland), die auf einen zur Anzeige zu bringenden Straftat hinweist.
Dieses bezieht sich auch auf Akteneintragungen die hätten vorgenommen werden müssen, und nicht in den Akten zu finden sind.

Jedes Parallelrecht zum bürgerlichen Gesetzbuch dem Grundgesetz (über- und zwischenstaatlichen Recht), ist verfassungswidrig und somit unwirksam.



Der Herr Thomas Fischer spricht sehr kleinlaut über den Schaden der dort angerichtet wird.
Erst recht im Zusammenhang mit den "Heimkindern" der fünfziger, sechziger und siebziger bis mitte der Achtzigerjahre die isoliert, ausgebeutet und misshandelt sogar um ihre Rentenansprüche gebracht wurden. Daran waren kirchliche Institutionen mit hauptsächlich beteiligt.

Hier in diesem Fall übernimmt (meiner Meinung nach) der Herr Thomas Fischer, die Rolle des Anwalts des Bösen.

Mit anderen Worten: Der Anwalt des Teufels.

Was er in diesem Land hier sein gutes Recht ist.

Was haltet ihr davon?
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
Yanell
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

Es sind hauptsächlich Männer in den Kirchen, die jahrtausendelange andauernde Vergewaltigungen an Frauen und Kindern, vereinzelt auch Männern, vertuschen. Es sind natürlich auch Männer, die es aufarbeiten sollen, und dabei vertuschen. Sie werden ihre Gründe haben.

Aber - die Opfer werden nicht gehört! Und das ist das Entsetzliche an diesen patriarchalen Kirchen. Sie gehören abgeschafft!
Maria 2.0 ist auch etwas was die Männerstrukturen aufrecht erhalten wird, denn Maria war bei der Empfängnis, sei es durch Vergewaltigung oder Grooming erst 12 Jahre alt. Dann wurde ihr von den Pädokriminellen eingeredet, dass es der heilige Geist war. Vielleicht war es sogar Inzest. Auf jeden Fall sollten wir das Christentum auf ihre Tätermentalität Opfer zu machen, genauestens untersuchen.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/ki ... -99-337076
7. Februar 2021, 13:41 Uhr
Kirche - Köln
:
Bericht: Kardinal Woelki schließt Rücktritt nicht aus
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Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, hält einen Gottesdienst im Dom ab. Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild (Foto: dpa)
Direkt aus dem dpa-Newskanal

Köln (dpa) - Der wegen eines zurückgehaltenen Missbrauchs-Gutachtens heftig unter Beschuss geratene Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki schließt einem Medienbericht zufolge einen Rücktritt nicht aus. Der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe) sagte der Erzbischof: "Die Übernahme von Verantwortung, die ich von allen anderen verlange, werde ich auch mir abverlangen." Kirchenorganisationen, Politiker und auch der Münchner Kardinal Reinhard Marx kritisieren den Kölner Kardinal mittlerweile öffentlich.

Die Zeitung hatte Woelki gefragt, ob er möglicherweise zurücktrete, wenn ihm das neu in Auftrag gegebene Gutachten des Juristen Björn Gercke ein pflichtwidriges Verhalten attestiere. "Das Gutachten von Professor Gercke wird auch meine Rolle in diesem Fall beurteilen", zitierte die RP den Kardinal. Er habe "schmerzliche" Fehler gemacht. "Ich hoffe sehr, dass der Vertrauensverlust wiedergutzumachen ist."

Woelki hatte zunächst die Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl damit beauftragt, zu untersuchen, wie Bistumsverantwortliche in der Vergangenheit mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs gegen katholische Priester umgingen. Dieses schon seit Monaten vorliegende Gutachten hält Woelki jedoch unter Verschluss. Er führt rechtliche Bedenken an und verweist stets auf die Veröffentlichung des neuen Gercke-Gutachtens am 18. März. Der von ihm beauftragte Strafrechtler Björn Gercke habe 236 Fälle aus dem Erzbistum Köln untersucht.

Scharfe Kritik am Verhalten Woelkis kam vom Münchner Kardinal Reinhard Marx. Marx, der früher Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz war, sagte der "Augsburger Allgemeinen" (Sonntag), der Schaden für die katholische Kirche sei groß. "Die Wirkung dessen, was da passiert, ist für uns alle außerordentlich negativ."

Auch Religionsexperten der Parteien im Düsseldorfer Landtag haben sich kritisch zu den jüngsten Äußerungen des Kölner Erzbischofs geäußert. Jochen Ott, SPD-Fraktionsvize im Landtag, nannte die Entwicklungen im Erzbistum gegenüber der "Rheinischen Post" besorgniserregend. "Bei aller gebotenen Trennung von Kirche und Staat - hier geht es nicht um seelsorgerische oder kirchenrechtliche Fragestellungen, sondern schlichtweg um Verbrechen. Und die müssen ohne Ansehen der Person oder Institution lückenlos aufgeklärt werden."

Der Beauftragte der CDU-Landtagsfraktion für die katholische Kirche, Raphael Tigges, kritisierte, dass der Eindruck entstehe, man sei an einer ehrlichen Aufarbeitung der Vorgänge nicht interessiert und verfolge eigene Interessen. "So enttäuscht man nicht nur die Missbrauchsopfer, sondern verliert weiter viel Vertrauen an der katholischen Basis", warnte der CDU-Politiker.

Kritik kam zudem von der Kirchenbewegung Maria 2.0: "Die Macht, die die Kirche hat, wird nach Auffassung vieler Katholiken deutlich missbraucht", kommentierte Angelika Erkelenz von Maria 2.0 die Aussagen. Sie könne nicht verstehen, "wie eine Organisation, der schwerwiegende Fehler nachgewiesen werden können, ihr eigener Richter sein kann. Es braucht dringend eine Aufarbeitung von außen, die nicht von der Kirche selbst in Auftrag gegeben wird."

Auch der Präsident des Zentralkomitees der Katholiken, Thomas Sternberg, bezeichnete Woelkis Verhalten im Deutschlandfunk als "katastrophal". Zwar habe der Kölner Kardinal nun endlich über Verantwortung gesprochen. Dies hätte er aber bereits zu Weihnachten tun sollen.

© dpa-infocom, dpa:210207-99-337076/3
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.nau.ch/people/welt/prinz-an ... e-65860601
Prinz Andrew: Lady Diana warnte Briten vor seiner «dunklen Seite»

Wegen seiner Freundschaft zum pädophilen Jeffrey Epstein musste Prinz Andrew zurücktreten. Seine frühere Schwägerin Prinzessin Diana durchschaute ihn sofort.

Prinz Andrew steht das Wasser bis zum Hals. - dpa

Prinzessin Diana war die erste Ehefrau von Prinz Andrews Bruder Charles.
In einem Interview von 1990 scheint Diana auf den Skandal anzuspielen.
Vergangenen Mai trat Prinz Andrew (60) von seinen Royal-Pflichten zurück.

Grund: Seine enge Freundschaft mit dem verstorbenen US-Pädophilen Jeffrey Epstein (†66) und dessen linker Hand Ghislaine Maxwell (59).

Diana warnte vor Prinz Andrew
Während die Öffentlichkeit erst vor wenigen Monaten von Andrews «dunkler Seite» erfuhr, wusste eine offenbar schon lange Bescheid.

Seine damalige Schwägerin Prinzessin Diana (†36) verriet 1990 im Interview, dass der Prinz vom rechten Weg abgekommen sei.

diana
Prinzessin Diana wurde mit Schwager Andrew nicht warm. - keystone
«Andrew war immer sehr laut. Mir fiel auf, dass ihn etwas beunruhigte. Er war mir nicht sympathisch», gab sie gegenüber dem Royal-Biografen Andrew Morton zu.

«Er ist sehr schlau»
Weiter warnte sie die britische Bevölkerung: «Er wird als Idiot abgetan, aber tatsächlich gibt es noch viel mehr, das noch nicht ans Licht gekommen ist. Er ist sehr schlau, ob Sie es glauben oder nicht.»

andrew
Diana und ihr damaliger Schwager Andrew 1985. - Getty Images
Nun, nachdem der Pädo-Skandal aufgedeckt wurde, ergeben ihre Worte Sinn.
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/ ... 81874.html
PROZESS IN FRANKFURT:
Ein uneinsichtiger Pädokrimineller
VON ANNA-SOPHIA LANG-AKTUALISIERT AM 05.02.2021-08:13
Prozessbeginn: Ein verurteilter Mann soll sich nicht an das Kontaktverbot gehalten haben.
Er hat sich nicht an das Kontaktverbot gehalten und soll Kleinkindern nachgestellt haben: Ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann muss sich abermals vor dem Landgericht Frankfurt verantworten.

Es ist der Albtraum aller Eltern: Ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann kommt nach dreieinhalb Jahren aus dem Gefängnis und hält sich nicht an seine Auflagen. Er lungert vor Grundschulen herum, folgt einer Schulklasse, starrt badende Kinder an der Nidda an und spricht während der „Mainspiele“ ein Kind an – und das innerhalb von nur zwei Wochen, obwohl er erst zwei Monate vorher seine Haftstrafe abgesessen hat. Doch was der Mann, 52 Jahre alt, nicht weiß: Polizisten beschatten ihn. So ist es mit seiner Freiheit schnell wieder vorbei, er wird festgenommen und kommt abermals in Untersuchungshaft.

Anna-Sophia Lang
Anna-Sophia Lang

Redakteurin in der Rhein-Main-Zeitung.

F.A.Z.
Von dort wird der Angeklagte am Donnerstag ins Landgericht Frankfurt gebracht. Ein schmächtiger Mann mit Brille, dem der Vorsitzende Richter der großen Strafkammer in den Stunden, die darauf folgen, mit schier unendlicher Geduld zuhört. Wenn sich bestätigt, was die Staatsanwaltschaft dem Mann vorwirft, haben die Richter mehr als nur einen Anlass, über eine Maßnahme nachzudenken, die der Vorsitzende gleich zu Prozessbeginn ins Spiel bringt: die Sicherungsverwahrung. Sie wird angeordnet, wenn das Gericht davon ausgeht, dass von dem Verurteilten auch nach der Verbüßung seiner Strafe eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Sie ist grundsätzlich unbefristet, wobei jedes Jahr wieder überprüft werden muss, ob die Gefahr immer noch besteht.

Doch dass er gefährlich sein könnte, findet der Angeklagte nicht. Stundenlang schwankt er in langen Ausführungen hin und her. Er betont einerseits, zu wissen, dass sexuelle Handlungen mit Kindern nicht „in Ordnung“ seien und sagt, dass er seine Taten bedauere. Andererseits behauptet er immer wieder, dass selbst kleine Kinder Sex mit Erwachsenen „genießen“ könnten und nichts dagegen einzuwenden sei, wenn dem so sei. Je länger er redet, desto klarer wird, wie deutlich er zu Letzterem tendiert. Seine Ausführungen gipfeln schließlich in dem Satz: „Dann ist die Gesetzeslage da vielleicht falsch.“

Entlarvung anhand eigener Geschichten
Der Vorsitzende Richter lässt ihn sprechen und fragt immer wieder nach. Denn, so erklärt er es auch dem Angeklagten, je mehr das Gericht über dessen Persönlichkeit lernt, desto besser kann es am Ende eine Entscheidung treffen. So sehr sich der Angeklagte dabei mit seinen Geschichten selbst entlarvt, so schwer erträglich ist vieles davon.

Im Detail beschreibt er, der laut eigener Angaben von seiner Pädophilie weiß, seit er 16 ist, wie er seine Tochter bereits im Kleinkindalter beim Windelwechseln missbrauchte. Er berichtet vom Kontakt zu Kindern aus einer Flüchtlingsunterkunft nahe seinem Haus und wie eines der Mädchen bei ihm aufgetaucht und sich seiner Darstellung nach auf seinem Bett auffordernd die Hose ausgezogen habe. Er erzählt von Mädchen, die in das von ihm betriebene Fotostudio gekommen seien und vor seiner Kamera von sich aus sexuell anmutende Handlungen aneinander vorgenommen und aufreizend vor ihm posiert hätten. Er habe das „witzig“ gefunden und fotografiert, sagt er, und behauptet dann, jemand habe das inszeniert, um ihm etwas anzuhängen.

Der Mann ist tief verwurzelt in der Vorstellung, dass er seit Jahren ungerecht behandelt wird. Sei es von seiner Tochter, die inzwischen selbst kleine Kinder hat und keinen „Neustart“ mit ihrem Vater zulassen will. Sei es im Gefängnis oder von der Polizei, die ihn „kriminalisiere“ und absichtlich unbekleidete Kinder an der Nidda positioniere, um ihn zu einer Straftat zu verführen. Oder seien es die Kinder selbst, die immer wieder „zu mir kommen“, wie er sich ausdrückt, so dass er schließlich „in die Falle“ tappe.

Mit diesem Ausdruck bezeichnet er seine Taten und lässt es klingen, als könne er nicht selbst entscheiden, sondern würde lediglich ausführen, wozu ihn andere manipulierten. Der Begriff „Missbrauch“ ist von ihm nicht zu hören. Es gehe ihm „um die Ästhetik, die Erotik, das Schöne“, entgegnet er, als ihm bestimmte kinderpornographische Videos vorgehalten werden, die er angeschaut hat. Das Gericht hat fünf Fortsetzungstermine mit vielen Zeugen angesetzt. Das Urteil soll Ende Februar fallen.
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 72864.html
#METOOINCESTE IN FRANKREICH:
Inzest-Debatte zeigt gesellschaftliche Probleme auf
VON ANNABELLE HIRSCH-AKTUALISIERT AM 01.02.2021-20:58
Das Buch „La familia grande“ von Camille Kouchner hat für eine gesellschaftliche Debatte über Inzest gesorgt.

Seitdem das französische Kollektiv „NousToutes“ offenlegen will, dass Inzest nicht bloß illustre Kreise, sondern die gesamte Gesellschaft betrifft, haben sich Tausende gemeldet. Was folgt daraus?

Als Camille Kouchner ihrer Mutter zum ersten Mal erzählte, dass ihr Stiefvater ihren Zwillingsbruder jahrelang sexuell missbraucht hat, reagierte diese mit extremer Wut. Nur galt sie nicht dem Vater: „Ich habe immer gewusst, dass ihr versuchen würdet, mir meinen Typen wegzunehmen“, sagte sie, „das Opfer bin ich, nicht ihr.“

Kouchner erzählt diese Episode in ihrem Buch „La Familia Grande“, das in Frankreich seit Beginn des Monats für eine Art gesellschaftlichen Dammbruch sorgt. Es geht darin um ihre Familie, eine berühmte Familie der französischen Elite: Ihr Vater, Bernard Kouchner, war Außenminister unter Nicolas Sarkozy und Mitbegründer von Ärzte ohne Grenzen; die Mutter, Évelyne Pisier, eine bekannte Feministin; ihre Tante eine Muse von François Truffaut und der Stiefvater, um den sich alles dreht, auch wenn sein Name im Buch nie genannt wird, ist Olivier Duhamel. In Frankreich galt Duhamel bis vor kurzem als ein mächtiger Mann, ein „homme de pouvoir“: Professor an der Elitehochschule Science Po, wöchentlicher Radio-Host beim Sender Europe 1, ehemaliger EU-Abgeordneter, Schriftsteller und Essayist, Vorsitzender des ultraexklusiven Clubs „Le Siècle“.

Ein Mann also, mit dem man befreundet sein sollte, wenn man es in Paris zu etwas bringen wollte, und mit dem entsprechend viele befreundet blieben, auch nachdem sie erfahren hatten, dass er sich jahrelang in das Zimmer seines Stiefsohnes geschlichen und ihn sexuell missbraucht hatte.

Ähnliches Buch sorgte für Entlassungswellen
Das Buch der Schwester, die die Geschichte ihres Bruders, aber auch ihre eigene erzählt, weil Inzest nie nur einen allein trifft, sondern ein Geflecht ist, in das eine ganze Familie verstrickt wird, schlägt in Frankreich ähnlich ein, wie vor einem Jahr „Die Einwilligung“ von Vanessa Springora: Olivier Duhamel verabschiedete sich über Twitter von all seinen Funktionen. Élisabeth Guigou, Vorsitzende der neuen „Kommission zur Untersuchung von Inzest und sexueller Gewalt an Kindern“, konnte aufgrund ihrer Freundschaft zu Duhamel ihren Posten nicht weiter ausüben. Der Philosoph Alain Finkielkraut wurde vom Sender LCI, bei dem er unter Vertrag stand, entlassen, nachdem er relativierend gemeint hatte, man müsse sich doch fragen, „ob es da keine Einwilligung gegeben hat“, außerdem handle es sich bei einem Dreizehnjährigen um „einen Teenager, kein Kind“.

Studenten der Hochschule Science Po Paris fordern seit Wochen den Rücktritt des Direktors Frédéric Mion, der seit zwei Jahren vom Inzest-Vorwurf gegen Duhamel wusste (er erfuhr es von der Politikerin Aurélie Filippetti, wie „Le Monde“ berichtet), ohne dass dies je eine Konsequenz gehabt hätte. Und auch Jack Lang, der ehemalige Kulturminister, musste sich noch einmal dafür verantworten, 1977 eine bereits durch den Springora-Skandal diskutierte Petition zur „Dekriminalisierung der Pädophilie“ unterzeichnet zu haben: „Was soll ich machen? Mich vor Ihnen anzünden?“, fragte er in einem Radiointerview entnervt und meinte locker: „Es war eine Dummheit. Es war einfach eine andere Zeit.“

Es passiert überall
So wie schon im vergangenen Januar beim Fall Springora, der heutigen Leiterin des Pariser Julliard-Verlags, die in ihrem Buch „Die Einwilligung“ schilderte, wie sie als 14-jähriges Mädchen zur Liebhaberin des damals 50-jährigen französischen Schriftstellers Gabriel Matzneff wurde und dieser sie rücksichtslos sexuell ausbeutete, hat man sich auch jetzt wieder genau diese Frage gestellt: Gibt es sie wirklich, diese berühmte „andere Zeit“? Gab es mal eine Zeit, in der Leute ehrlich dachten, ein Kind könnte in eine sexuelle Beziehung mit einem Erwachsenen, einer Autoritätsperson „einwilligen“? Ist womöglich der Mai 68 an allem schuld, eine von manchen missverstandene Ideologie sexueller Befreiung? Oder geht es hier, wie bei Springora, um ein gewisses Milieu, die sogenannte intellektuelle Elite von Saint-Germain-des-Prés, die meint, Grundregeln des gesellschaftlichen Miteinanders gelten nur für Spießbürger, nicht für sie selbst?

Ist also dieses Schweigen, das einen so fassungslos macht, milieubedingt, oder ist es nicht vielmehr ein strukturelles Problem, etwas, das sich durch alle gesellschaftlichen Schichten zieht? Bis vor ein paar Wochen hätte man vielleicht noch denken können, dass „die da oben“ sich alle Freiheiten nehmen, einfach weil sie es können. Nur beweisen sowohl die Statistiken als auch die jetzt publik werdenden Opferberichte, dass dem kein bisschen so ist: Inzest ist weder oben noch unten noch links noch rechts zu verorten, er passiert überall. Und zwar andauernd. „MeTooInceste“ heißt der Hashtag, den das feministische Kollektiv „NousToutes“ gegründet hat, um zu beweisen, dass es nicht bloß um eine Geschichte aus illustren Kreisen geht, sondern um ein tiefsitzendes gesellschaftliches Problem.

„Die Einwilligung“ von Vanessa Springora sorgte für Furore in Frankreich.

Einer von zehn Franzosen erfuhr sexuelle Gewalt
Zu Beginn des Monats, als Kouchners Buch gerade erschienen war, hörte und las man von Experten immer wieder Sätze, die auf eine schockierende Weise verharmlosend klangen: Inzest sei ein „banales“ Vergehen, sagte etwa die Psychiaterin Muriel Salmona; er sei „ein gewöhnliches Verbrechen“, so Historikerin Fabienne Giuliani. Tatsächlich geben laut einer im November erschienenen Studie rund 10 Prozent der Franzosen und Französinnen an, in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erfahren zu haben, 80 Prozent davon in der Familie. 95 Prozent der zwischen 2016 und 2018 des Inzests Beschuldigten und Angeklagten sind Männer, 77 Prozent der Opfer sind Mädchen. In einer ganz normalen fünften Klasse sind von dreißig Schülerinnen und Schülern mit großer Wahrscheinlichkeit drei Inzestopfer.

Wenn man nun auf Twitter den Hashtag „MeTooInceste“ eingibt, kommen einem seit den letzten zwei Wochen fast hunderttausend Tweets entgegen: „Ich war sieben Jahre alt, und es war mein Geburtstag. Ich trug ein schönes Kleid und einen Panda-Rucksack. Es war der letzte Tag meiner Kindheit“, schreibt eine Frau; „Von meinem fünften bis zu meinem dreizehnten Lebensjahr. Es war mein Großvater“, eine andere. Man liest: „Es war mein Vater, ich war zwischen sechs und neun Jahre alt. Fünf Jahre traumatische Amnesie, fünfundzwanzig Jahre Schweigen.“ Oder: „Als ich es gesagt habe, warf mir meine Mutter vor, ich wolle die Familie zerstören.“

Loubna Méliane, Sprecherin der politischen Bewegung „Génération Écologique“, schrieb: „Ich war neun Jahre alt. Ich werde das Gefühl der Scham und der Schuld nie vergessen. Er heißt Khalid Meliane, er war mein Vater. Er hat mich bis zu meinem siebzehnten Lebensjahr vergewaltigt.“ In einem Fernsehinterview erklärte sie, das Schlimme sei, dass man seine Familie verliert, wenn man es endlich wagt, zu sprechen, so wie Camille Kouchner in der Literatursendung „La Grande Librairie“ sagte, man wisse, dass man das vermeintliche Familienglück (an das man ja irgendwie auch weiterhin glaubt) für immer zerstört, wenn man das Schweigen bricht, das sei sehr schmerzhaft.

Inzest ist ein gesellschaftliches Problem
„Das wahre Verbot ist nicht die Vergewaltigung von Kindern, sondern darüber zu sprechen“, erklärt die Anthropologin Dorothée Dussy. Sie begrüßt es, dass Opfer sich nun so massiv äußern, das sei wichtig, nur müsse man aufhören, so zu tun, als würden Kinder nie etwas sagen: „Kinder sprechen darüber, schon immer, zumindest versuchen sie es, nur werden sie meistens nicht gehört.“ Es sei kein französisches Problem und auch nicht das eines gewissen Milieus, sondern hänge mit der patriarchalen Gesellschaftsstruktur zusammen: Der Vater steht als Familienchef über allen, sein Wort hat mehr Gewicht als das des Kindes, aber auch oft als das der Mutter. In ihrem extrem verstörenden und zugleich sehr hörenswerten Podcast „Ou peut-être une nuit“ (benannt nach einer Strophe aus dem Lied „L’aigle noir“ der Chanson-Sängerin Barbara, selbst ein Inzest-Opfer) erklärt die Journalistin Charlotte Pudlowski, es gebe eine ganze Bewegung, die darauf abziele, Missbrauch- und Inzest-Vorwürfe von Kindern als Manipulation kontrollsüchtiger Mütter darzustellen. Und leider fänden diese Theorien auch in juristischen Kreisen Gehör: Fälle, die mit den Worten „Mutter hysterisch“ geschlossen würden, seien nicht selten.

#MeTooInceste
Dennoch sieht es so aus, als hätten Camille Kouchner mit „La Familia Grande“ und der Hashtag „MeTooInceste“ etwas in Bewegung gesetzt: Die Justiz diskutiert neu, inwiefern die Frage der „Einwilligung“ beim Sex mit Minderjährigen überhaupt eine Rolle spielen sollte (eine Verurteilung wegen Vergewaltigung oder sexueller Übergriffe setzt derzeit voraus, dass das Fehlen einer Zustimmung bei Minderjährigen über 15 Jahren nachgewiesen werden muss); einige fordern, der Inzest müsse eine nichtverjährbare Straftat sein, da die meisten Opfer erst Jahre, manchmal Jahrzehnte später darüber sprechen; Lehrer, Ärzte, Polizei sollen besser geschult werden, um Opfer zu erkennen und aufzufangen. Am vergangenen Samstag postete Emmanuel Macron auf seinem Instagram-Account ein Video: „Das Schweigen wurde gebrochen, es liegt jetzt an uns, zu handeln“, meinte er da und schloss mit den Worten: „An alle, die gesprochen haben oder noch zögern, es zu tun: Wir sind da. Wir hören euch zu. Wir glauben euch. Ihr werdet nie wieder allein sein.“ Jetzt muss ein gesellschaftlicher Wandel folgen.

Quelle: F.A.S.]
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.br.de/nachrichten/kultur/mi ... aJRgqRa9Pc
Kinder sollen von den sie betreuenden Nonnen missbraucht und für sexuelle Dienste an Geistliche verkauft worden sein. Der Missbrauchsskandal bei den Niederbronner Schwestern, die auch ein Kinderheim in Oberammergau betrieben, weitet sich aus.
Die betroffenen Heimkinder kämpfen seit Jahren darum, dass man ihnen glaubt. Die Vorwürfe sind ungeheuerlich: Sie reichen von sexuellem Missbrauch durch die sie betreuenden Nonnen bis hin zur Zuhälterschaft, sogar von Sexparties ist die Rede. Die Opfer wohnten im Speyrer Kinderheim der Niederbronner Schwestern.
Sexuellen Missbrauch gab es auch im ebenfalls von Niederbronner Schwestern versorgten Hänsel-und-Gretel-Heim in Oberammergau, wo Rainer E. zwischen 1962 und 1975 Dinge erlebte, die man sich kaum vorstellen kann. Er lebt heute in Asien. Wenn er im Interview via Skype über das Hänsel-und-Gretel-Heim spricht, redet er immer von "da unten". So als ginge er heute noch in der Gruppe "Immerfroh" ein und aus. Seine damalige Betreuerin Schwester M., die Chefin der Gruppe, spuke immer noch "als Monster" bei ihm herum, sagt er. "Ihre Größe, sie hat eine unheimliche Stimme gehabt. Das ist alles nur angsteinflößend gewesen. Sie hat die Alleinherrschaft über uns Kinder gehabt."
Der Träger: die Stadt München
Schwester M. gehörte dem Orden der Niederbronner Schwestern an, der das Personal im Heim stellte. Inzwischen ist sie verstorben. Die Trägerschaft des Hänsel-und-Gretel-Heims oblag jedoch der Stadt München. Rainer E., so beschreibt er es selbst, war der Prügel- und Lustknabe von Schwester M. Die ersten sexuellen Übergriffe begannen im Alter von fünf bis sechs Jahren: "Sie hat mich ja einerseits verprügelt und andererseits hat sie mich nachts ins Bett reingeholt und dann habe ich sie sexuell befriedigen müssen."
Rainer E. sollte im Verlauf seiner Heimzeit nicht nur Schwester M. sexuell befriedigen, sondern wurde auch Männern zugeführt. Einer ist der Kölner Maristenpater Herrmann S., der in den Erzählungen anderer Heimkinder ebenfalls auftaucht: "Onkel Herrmann", wie die Kinder den Geistlichen nennen mussten, verbrachte die Sommer im Gästehaus des Kinderheims. "Ich wurde vergewaltigt. Ich wurde nicht sexuell missbraucht. Das ist alles verharmlosend. Wenn ein Pater S. mit seinem Penis in meinen Anus eindringt, dann ist es Vergewaltigung."
Orden bestätigt pädophile Neigung des Paters
Der Maristenorden bestätigt die pädophilen Neigungen des Paters auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks. Der Orden hat Rainer E. – aber auch anderen Oberammergauer Opfern, die von diesem Pater sexuell missbraucht wurden – Geldzahlungen zur Entschädigung zukommen lassen. Rainer E. berichtet jedoch, dass noch weitere Externe ins Kinderheim gekommen seien: zum Beispiel Mönche aus dem Kloster Ettal – offiziell hatten sie den Auftrag, sich als Seelsorger um die Heimkinder zu kümmern: Im Beichtgespräch sei es passiert, sagt Rainer E.. Allerdings waren nicht alle gleichermaßen betroffen. "Immer nur die Auserwählten."
Spenden für sexuelle Befriedigung
Die "Auserwählten" waren möglicherweise Kinder wie Rainer E., die im Heim keinen Besuch erhielten oder aus schwierigen Familienverhältnissen kamen. Laut Rainer E. sei auch ein Münchner Stadtrat regelmäßig ins Heim gekommen. Offiziell um das Heim zu "kontrollieren" – der Betroffene sagt aus, dass er mit ihm "Hoppe-Hoppe-Reiter-Spiele" habe machen müssen. Rainer E. äußert einen weiteren schweren Vorwurf: Oberammergauer Bürger hätten den Nonnen nach dem Gottesdienst Spenden gezahlt – dafür, dass sie dann später sexuell befriedigt wurden. Nachts sei er aus dem Bett geholt worden. Sei so gut, warte da drinnen, habe es dann geheißen. "Dann ist der reingekommen, dann ist es zum Missbrauch gekommen."
Stadt München bestätigt Misshandlungen
Die Stadt München bestätigt auf Nachfrage des BR die Misshandlungen durch Schwester M. und eine weitere Niederbronner Schwester. Auch zwei Angestellte der Stadt München stünden im Fokus der Vorwürfe mehrerer Betroffener. Pater Herrmann S. ist bei der Stadt ebenfalls kein Unbekannter: "Bezüglich des Paters S. haben mehrere Heimkinder von Übergriffen bis hin zu sexueller Gewalt und Vergewaltigungen durch ihn berichtet. Pater S. verstarb 1999 – seine Vergehen wurden vom Erzbistum Köln anerkannt", heißt es von der Stadt. Die von Rainer E. vorgebrachten Prostitutionsvorwürfe will die Stadt jedoch nicht bestätigen: "Hierzu gibt es außer in den schriftlichen Darstellungen von Herrn E. keine Erkenntnisse oder Berichte von anderen Ehemaligen."
Gruppenvergewaltigungen in einem Heim in Speyer?
Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht ein weiteres Kinderheim, das von den Niederbronner Schwestern geführt wurde – das Heim in der Engelsgasse in Speyer. Im Raum stehen folgende Vorwürfe: Sexueller Missbrauch durch die Nonnen. Prostitution der Kinder durch Geistliche und durch Politiker der Stadt Speyer. Die Rede ist von "Sexparties" und "Gruppenvergewaltigungen". Möglicherweise soll ein Mädchen zu Tode gekommen sein, das von einem Priester geschwängert worden sei. Geäußert hat diese Vorwürfe das schwer traumatisierte ehemalige Heimkind Thomas O. Er lebte von 1963 bis 1972 in der Engelsgasse. Ein Interview will er nicht geben, es gibt ein Telefonat. Im Juni 2020 hat das Sozialgericht Darmstadt Thomas O. Recht gegeben. Es weist an, ihm eine Opferrente zu gewähren. Im Gerichtsurteil wird der psychiatrische Gutachter zitiert, der O. für glaubwürdig hält. "Im Kinderheim sei es zu ca. 1.000-fachem sexuellen Missbrauch durch Dr. Motzenbäcker und die an den Partys teilnehmenden Herren, sowie körperlicher Misshandlung durch die Nonnen mit der Folge mehrfacher Knochenbrüche gekommen."
Der frühere Generalvikar und inzwischen verstorbene Rudolf Motzenbäcker war der Beichtvater von Thomas O. Sein Name wurde vor Weihnachten durch den Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann öffentlich gemacht. Auf seiner eigenen Webseite schreibt Thomas O. "Für sogenannte Veranstaltungen wurden Jungs wie Mädchen zum Bedienen von den Nonnen zur Verfügung gestellt. Dass diese 'Veranstaltungen' zu Orgien wurden, war den Nonnen klar. Es beteiligten sich Politiker und Honoratioren daran. Bei den Orgien wurden wir oftmals von mehreren gleichzeitig vergewaltigt."
Die neue Provinzoberin Schwester Barbara Geißinger von den Niederbronner Schwestern gibt eine sechsseitige Stellungnahme zu den Vorwürfen gegenüber dem Kinderheim in Speyer ab. Zwar wolle sie nicht Thomas O.s Glaubwürdigkeit in Abrede stellen: Einige von ihm im Gerichtsverfahren vorgetragene Details seien für sie allerdings nicht nachvollziehbar, weil dazu keine Belege vorlägen und diese weder durch eine Befragung von Schwestern noch durch die Staatsanwaltschaft bestätigt hätten werden können. "Dazu zählen zum Beispiel Berichte von vermeintlichen Sexparties unter Beteiligung von Priestern, Honoratioren und Politikern, Gruppenvergewaltigungen und die behauptete Prostitution der Kinder durch Schwestern."
Recherchen eines ehemaligen Heimkinds
Vladimir Kadavy lebte selbst als Kind im Hänsel-und-Gretel-Heim in der Gruppe "Immerfroh" in Oberammergau, allerdings viel früher als Rainer E. - von 1955 bis 1960. Er ist selbst kein Missbrauchsopfer. Doch 63 Jahre später will Kadavy wissen, was im Hänsel-und-Gretel-Heim wirklich passiert ist. Er recherchiert heute auf eigene Faust und hat Interviews mit Betroffenen aus Speyer, Oberammergau und anderen Heimen geführt. Seine Vermutung: Es gab tatsächlich eine Art Heimkinder-Prostitution, an der Nonnen beteiligt waren. Kadavy geht von einem Netzwerk aus Tätern und Mitwissern aus. Etliche Missbrauchsopfer seien von Heim zu Heim gereicht und dort vergewaltigt worden, wie folgende Zeugin berichtet: "Die ist von Oberammergau nach Feldafing gebracht worden, war dort schon schwer krank, geschlechtskrank, ist in Oberammergau missbraucht worden und wurde dann in Feldafing weiter missbraucht. Es gab also eine Verbindung von Oberammergau nach Feldafing und umgekehrt gab es eine Verbindung von Feldafing nach Ettal."
Kadavy äußert den Verdacht, dass Kinder aus einem weiteren Heim, der Villa Maffei in Feldafing, gezielt Mönchen in Ettal zugeführt worden seien. "Wenn die Mönche nicht an ihre Heiminsassen rankamen, ich spreche von den Ettaler Mönchen, dann wurden in den Ferien eben die Kinder aus den Heimen geholt. Eines der Heime ist Feldafing, es ist nicht auszuschließen, dass da auch noch andere Heime zugeliefert haben."
Auch Vladimir Kadavy kann sich nur auf die Aussagen von Betroffenen stützen, deren Erlebnisse viele Jahre zurück liegen. Akten stehen auch ihm nicht zur Verfügung. "Wer so etwas tut, der hat doch nicht das Bedürfnis, so etwas zu dokumentieren", sagt er.
Erste Schritte Richtung Aufarbeitung
Der Orden der Niederbronner Schwestern hat nach Jahren des Schweigens eine Aufarbeitungskommission angekündigt. Eine solche will jetzt auch der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Träger des Feldafinger Kinderheims, einrichten. Die Stadt München steht in der öffentlichen Kritik, weil sie sich an Zahlungen nicht beteiligt hat. Doch die Grün-Rote Rathauskoalition hat zugesagt, die Verfehlungen untersuchen zu lassen. Für Rainer E. ist der sexuelle Missbrauch die eine Sache, die andere die Rolle der Stadt München. "Wie pervers ist das, dass der Pater S., der in den 60er Jahren als Pädophiler bekannt war, mit Wissen der Stadt München sechs Wochen im Sommer in Oberammergau hat Urlaub machen können."
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.spiegel.de/panorama/leute/p ... ce8c22eeb2
Hilton über ihre Internatszeit
»Ich bin der Beweis, dass Geld nicht vor Missbrauch schützt«
In einer emotionalen Anhörung schilderte Paris Hilton Szenen von körperlichem und psychischem Missbrauch. Die Taten sollen sich auf einer Privatschule ereignet haben.
09.02.2021, 18.52 Uhr

Paris Hilton, sichtlich emotional, bei der Anhörung vor der Senatskammer in Utah am Montag

Sängerin, Model und Millionenerbin Paris Hilton ist vorrangig für die strahlenden Seiten ihres Luxuslebens bekannt. Doch in ihrer Vergangenheit gab es offenbar auch sehr dunkle Stunden: In einer emotionalen Anhörung schilderte die 39-Jährige am Montag drastische Szenen aus ihrer Zeit auf einem privaten Internat.

»Mein Name ist Paris Hilton, ich bin eine Überlebende von institutionellem Missbrauch und ich spreche heute im Namen von Hunderttausenden von Kindern, die derzeit in Pflegeheimen in den USA leben.« So begann Hilton laut dem »People«-Magazin ihre Schilderungen der psychischen und körperlichen Misshandlungen an der Provo Canyon School, die sie in den Neunzigerjahren elf Monate lang besuchte.

»Ich bin der Beweis, dass Geld nicht vor Missbrauch schützt«, sagte Hilton vor der Senatskammer im Bundesstaat Utah. Die dortige Regierung berät derzeit, ob private Einrichtungen, wie die Schule die Hilton besucht hat, staatlich kontrolliert werden sollten.


Hilton erzählte, dass sie sich immer noch sehr deutlich daran erinnere, in einem blutverschmierten, kleinen Raum ohne Bad eingesperrt worden zu sein. In der Einrichtung seien Kinder gegen die Wand geworfen, stranguliert und sexuell missbraucht worden. Die Erfahrung sei »traumatisch« gewesen.


»Seit 20 Jahren habe ich einen immer wiederkehrenden Albtraum, in dem ich mitten in der Nacht von zwei Fremden entführt, durchsucht und in eine Einrichtung eingesperrt wurde«, sagte Hilton. »Ich wünschte, ich könnte Ihnen sagen, dass dieser quälende Albtraum nur ein Traum ist, aber dem ist nicht so.«

Die Senatoren waren nach der Aussage Hiltons sichtlich überrascht. »Ehrlich gesagt, haben wir es versäumt, Sie zu beschützen«, sagte Senator Derek Kitchen nach der Anhörung.


Vergangenes Jahr hatte Paris Hilton erstmals in der Dokumentation »This is Paris« von ihren Erlebnissen auf dem Internat gesprochen. Seitdem setzt sie sich dafür ein, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und Einrichtungen wie diese schärfer staatlich kontrolliert werden.
zob/dpa
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

So absolut kann die Wahrnehmung abweichen, wenn es keine Kamera gegeben hätte...

https://www.stern.de/panorama/weltgesch ... 69216.html
DEAL MIT STAATSANWALTSCHAFT
Enkelin stürzte von Kreuzfahrtschiff: Großvater bekennt sich der fahrlässigen Tötung schuldig

Die Reederei der "Freedom of the Seas" wehrt sich auch mit einem Überwachungsvideo gegen die Vorwürfe, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen zu haben

09.02.2021, 17:20 Uhr
Ein Verbrechen habe er nicht begangenen, dennoch hat ein US-Amerikaner vor Gericht eingeräumt, für den Tod seiner Enkelin verantwortlich zu sein. Das 18 Monate alte Kind war im Juli 2019 aus dem Fenster im elften Stock eines Kreuzfahrtschiffes gestürzt.
Etwas mehr als anderthalb Jahre nach dem tödlichen Sturz eines 18 Monate alten Mädchens von einem Kreuzfahrtschiff ist der Großvater des Kindes zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Demnach bekannte sich der US-Amerikaner Salvatore Anello am Montag vor einem Gericht in Puerto Rico der fahrlässigen Tötung seiner Enkelin schuldig, wie unter anderem CNN berichtete. Das Mädchen war am 7. Juli 2019 aus einem Fenster im elften Stock des Kreuzfahrtschiffes "Freedom of the Seas" rund 45 Meter tief auf die Kaimauer des Hafens in San Juan gestürzt und gestorben.

Anello hatte vor dem Unglück mit seiner Enkelin auf einem Spielplatz des Schiffes gespielt, als er das Kleinkind im weiteren Verlauf in das Fenster hob – eigenen Angaben aus November 2019 nach im Glauben, dass sich dort eine geschlossene und nicht zu öffnende Glaswand befinde. Auch später beteuerte Anello immer wieder, dass es sich um einen tragischen Unfall gehandelt habe, weil er fest davon ausgegangen sei, das Fenster wäre verschlossen. Die Reederei Royal Carribean, zu der die "Freedom of the Seas" gehört, veröffentlichte indes Aufnahmen einer Überwachungskamera, die den Vorfall zeigen. Laut einem CBS-Bericht ist auf dem Video zu sehen, wie sich Anello zunächst 14 Sekunden lang aus dem Fenster lehnt, er anschließend seine Enkelin hochhebt und für 34 Sekunden über das Geländer hält, ehe sie ihm entgleitet und es zu dem fatalen Sturz kommt.

Anello kommt nach Deal um Haftstrafe herum
Anello habe das Mädchen "fahrlässig aus dem Fenster" gehalten, hieß es in einer Regierungsmitteilung Puerto Ricos. Dass Anello, der zu Beginn des Prozesses noch auf unschuldig plädiert hatte, ums Gefängnis herumkommt, verdankt er laut CNN einem Deal mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Demnach wurden dem inzwischen in Michigan lebenden Mann eine Bewährungsstrafe zugesichert, wenn er sich schuldig bekennt.

Er verspüre "eine Mischung aus Wut und Erleichterung", erklärte Anello dem Bericht zufolge nach seiner Verurteilung. Erleichterung, dass er nicht ins Gefängnis müsse und seine Familie das Kapitel nun abschließen könne. Er habe "kein Verbrechen begangen", aber beschlossen die Anklage nicht anzufechten, so der Verurteilte, der auch erklärte, seine Enkelin sehr zu vermissen.

Mit Anellos Schuldeingeständnis könne sich die Familie nun zudem stärker auf den Zivilprozess gegen die Reederei Royal Carribean fokussieren, zu der die "Freedom of the Seas" gehört. Die Eltern des Mädchens geben der Kreuzfahrtgesellschaft die Schuld an dem Unglück. Diese habe durch das geöffnete Fenster gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen, so der Vorwurf. Im April soll darüber ein Gericht entscheiden.
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.ggg.at/2021/02/10/regenboge ... r-gericht/
Regenbogenfahne als „Pädo-Flagge“: Corona-Gegner Martin Rutter muss vor Gericht
Der Kärntner Landeshauptmann zeigte den Ex-Politiker an

Michael Pfeffer -10. Februar 2021

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat Anklage gegen Martin Rutter, Organisator mehrerer „Anti-Corona-Demos“, wegen des Verdachtes der Verhetzung erhoben. Grund dafür waren Vorfälle rund um das Zerreißen einer Regenbogenflagge bei einer Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen, die im September vor der Wiener Karlskirche stattgefunden hatte.

„Wir müssen unsere Kinder gegen Kinderschänder schützen“
Während der Demonstration hat eine einschlägig bekannte Aktivistin auf der Bühne demonstrativ eine Regenbogenflagge zerrissen, die ein Demo-Besucher schwenkte. Dabei schrie sie ins Mikrofon: „Ihr seid kein Teil unserer Gesellschaft. Wir müssen unsere Kinder gegen Kinderschänder schützen. Wir alle sind dafür verantwortlich.“

Rutter verteidigte die Aktion in seiner Funktion als Pressesprecher der „Querdenken“-Gruppe – und beleidigte dabei den Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser. Denn der SPÖ-Politiker hatte gemeint, er schäme sich, „dass solche Menschen dem Kärntner Landtag angehört haben“. Rutter war von 2013 bis 2018 im Kärntner Landtag. Kaiser forderte außerdem Ermittlungen gegen den Corona-Gegner.

Rutters Fans warfen dem Landeshauptmann vor, Kinder zu missbrauchen
Daraufhin warf Rutter dem Landeshauptmann über Social Media vor, die Kärntner Flagge zu hassen – „aber für andere ‚Pädo Flaggen‘ setzt er sich ein“ – womit er wieder die Regenbogenflagge gemeint haben dürfte. In Kommentaren auf ein Anhänger Ritters dem Landeshauptmann sogar vor, selbst Kinder sexuell zu missbrauchen.

Kaiser erstattete daraufhin Anzeige gegen Martin Rutter. Auch der Kärntner LGBTI-Verein Insieme Kärnten zeigte Rutter sowie die Organisationen „Querdenker“ und „Allianz der Patrioten“ an. Für den Ex-Politiker gilt die Unschuldsvermutung.

Im Ermittlungsverfahren schwieg Rutter
Im Ermittlungsverfahren verweigerte Rutter jegliche Aussage, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Tina Frimmel-Hesse, der Kleinen Zeitung bestätigte. Rutter selbst spricht von einer „politischen Geschichte“, die von den Medien konstruiert worden sei.

Nun klagt die Staatsanwaltschaft den ehemaligen Landtagsabgeordneten, der mehrmals die Partei gewechselt hatte, wegen des Verdachtes der Verhetzung an. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Die Verhandlung ist für den März anberaumt.
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.blick.ch/ausland/sie-hatte- ... 11374.html
Sie hatte Dutzende Mädchen sexuell missbraucht
Israel liefert Pädo-Direktorin endlich aus
Jahrelang kämpften ihre Opfer für Gerechtigkeit. Nun kann Malka Leifer (54) in Australien endlich der Prozess gemacht werden. Die Ex-Schulleiterin soll sich über Jahre an ihren Schülerinnen vergangen haben.

Um sich einem Prozess zu entziehen, flüchtete sie nach Israel und täuschte dort eine Geisteskrankheit vor.

Sie sollte ein Vorbild sein, eine Vertrauensperson für junge Mädchen. Doch stattdessen nutzte Malka Leifer (54) ihre Machtposition als Leiterin an der Mädchenschule Adass Israel in Melbourne (Australien) aus, um sich an ihren Schülerinnen zu vergehen. Immer und immer wieder. Inzwischen liegen 74 Anzeigen wegen sexuellen Übergriffen vor. Doch bestraft wurde die 54-Jährige noch nicht – bis jetzt.

Nun können ihre Opfer aufatmen. Der Ex-Direktorin kann nun endlich der Prozess gemacht werden. Denn Malka Leifer war im Jahr 2008, als die ersten Vorwürfe bekannt wurden, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Israel geflüchtet. So versuchte sie sich, einem Prozess in Australien zu entziehen. Zunächst mit Erfolg.

Privatdetektive kamen ihr auf die Schliche
13 Jahre lang konnte sich die Horror-Leiterin gegen die Auslieferung wehren. Sie bestritt sämtliche Vorwürfe und gaukelte vor, geisteskrank zu sein. Es wurde behauptet, dass sie geistig nicht in der Lage sei vor ein Gericht gestellt zu werden.

Anfangs kam sie damit durch. Doch Aufnahmen von Privatdetektiven bewiesen, dass sie sehr wohl verhandlungsfähig ist, wie «BBC» berichtet. Die Bilder zeigten, wie Malka Leifer alltägliche Dinge tat und damit keine Mühe hatte. Sie war überführt.

In Handschellen ins nächste Flugzeug gesteckt

Der Oberste Gerichtshof Israels sprach nun ein Machtwort. Die Berufung von Malka Leifer wurde abgelehnt und die Auslieferung bewilligt. Und so wurde die Ex-Direktorin in Handschellen in das nächste Flugzeug nach Melbourne gesteckt.

Ein grosser Tag für ihre Opfer. «So viele Menschen haben sich dafür eingesetzt, dass dieser Tag endlich kommen würde», kommentiert die australische Organisation «Voice against Child Sex Abuse» (Stimme gegen Kindesmissbrauch), die Meldung über die Auslieferung von Malka Leifer. Wann ihr nun in Australien der Prozess gemacht wird, ist noch nicht klar. (jmh)
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Re: PÄDOKRIMINALITÄT

Ungelesener Beitrag von Yanell »

https://www.stern.de/lifestyle/leute/je ... 66144.html
CLEMENTINE "CLEMMIE" HAMBRO
Blumenmädchen von Prinzessin Diana war auf Jeffrey Epsteins "Pädo-Insel"

06.08.2020, 15:48 Uhr
Auf seiner Privatinsel soll der verstorbene Geschäftsmann Jeffrey Epstein über Jahre hinweg junge Mädchen missbraucht haben. Auch ein Blumenmädchen von Prinzessin Dianas Hochzeit war dort – und spricht heute darüber.
Immer mehr Details über Jeffrey Epsteins kriminelle Machenschaften kommen zurzeit ans Tageslicht. Vieles davon spielte sich auf seiner Privatinsel "Little St. James" ab. Dort soll der mittlerweile verstorbene Straftäter junge Mädchen sexuell missbraucht haben. Geholfen wurde ihm dabei offenbar von Ghislaine Maxwell, die derzeit in einem Gefängnis in Brooklyn auf ihren Prozess wartet.


Epsteins Verbrechen ziehen ihre Kreise bis in die britische Royal Family. Über Prinz Andrews Freundschaft mit dem Milliardär ist schon einiges bekannt. Doch jetzt hat noch jemand aus dem royalen Kreis ausgepackt.

Clementine "Clemmie" Hambro war Blumenmädchen bei Prinzessin Dianas und Prinz Charles' Hochzeit im Juli 1981. Nachdem auch ihr Name auf Passagierlisten von Epsteins Privatjet aufgetaucht war, äußerte sich die Urenkelin von Winston Churchill jetzt in einem Statement. Zweimal sei sie an Bord von Epsteins Flugzeug gewesen, einmal auf dem Rückweg von seiner Insel, seitdem "Pädo-Insel" getauft.

Damals war sie 23 Jahre alt und arbeitete für das Auktionshaus "Christie's" in New York.

Zwei Trips mit Epstein
Laut der "Daily Mail" ist Hambro, die bei Dianas und Charles' Hochzeit fünf Jahre alt war, im Februar 1999 von Epsteins Ranch in Santa Fe nach New York geflogen. Mit an Bord waren außerdem Ghislaine Maxwell und zwei weitere Frauen. Im März desselben Jahres sei sie wieder an Bord seines Jets gewesen, auf dem Rückweg von einem Aufenthalt auf seiner Insel.

"Der erste Flug war eine Arbeitsreise mit Kolleginnen, die sich Epsteins neues Zuhause in Santa Fe anschauten, um zu besprechen, welche Kunst er kaufen wollte", erklärt Hambro in einem Statement. "Die zweite Reise, nach Little St. James, war eine persönliche Einladung, von der ich dachte, es würde mir Spaß machen, sie anzunehmen, aber ich kannte dort niemanden, hatte nicht wirklich Spaß und bin nie zurückgekehrt. Es bricht mir das Herz für alle Überlebenden, jetzt da ich weiß, was auf der Insel geschehen ist", sagt sie.

Sie sei auf keiner der Reisen selbst missbraucht worden oder habe Missbrauch gesehen, sagt aber auch: "Ich war jung und naiv und konnte mir nicht vorstellen, was sich da abspielen sollte." Sie könne sich sehr "glücklich" schätzen, dass sie "dem entkommen" konnte, sagt Hambro.

Verwendete Quelle: "Daily Mail"
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