MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Entscheidung der Kammer zum Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozesstag beginnt mit der Entscheidung der Kammer zum Ausschluss der Öffentlichkeit: Diese wird abgelehnt. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit sei dann möglich, liest die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk vor, wenn Interessen des Opfers geschützt werden müssen, "wenn nicht das Interesse einer öffentlichen Erörterung überwiegt".

Das sei hier jedoch der Fall.

Das Obduktionsergebnis enthalte maßgebliche Informationen zum Tatablauf; deren öffentlicher Vortrag sei wichtig und auch im Sinne der öffentlichen Kontrolle der Gerichtsbarkeit. Mit einer posthumen Bloßstellung des Opfers sei nicht zu rechnen.
http://www.badische-zeitung.de/20-proze ... ericht-vor
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Aussage des Rechtsmediziners Stefan Pollak

Stefan Pollak ist Leiter der Freiburger Rechtsmedizin. Der 68-Jährige strukturiert seine Aussage auf Bitte der Kammer in drei Abschnitte:

die Befunde von Maria L.s Obduktion

die mögliche Blutalkoholkonzentration von Hussein K. zum Tatzeitpunkt

das Risiko eines Todeseintritts bei einem Sturz aus zehn Meter Höhe – wie im Fall von Spiridoula C. auf Korfu.
Er beginnt mit den wesentlichen Erkenntnissen der Obduktion von Maria L.; diese fand am Nachmittag des 17. Oktober statt. Pollak beschreibt ruhig, in klaren Worten und gut strukturiert zunächst die äußeren Befunde:

Schaum in den Atemwegen, der typisch für einen Ertrinkungstod sei. Dann beschreibt er die Verletzungen an Maria L.s Hals: Einblutungen, Male und Quetschungsblutungen, die auf Würgen mit Fingern hindeuten und möglicherweise auf Drosselung mit einem breiten und weichen Gegenstand, wie ihrem Schal.

Jeweils einen Menschenbiss habe er an Wange und Unterbauch festgestellt, an den Oberarmen seien Festhaltemale gewesen.

Außerdem habe Maria L.s Körper zahlreiche lange Kratzer aufgewiesen, möglicherweise verursacht von Dornengestrüpp.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Die inneren Verletzungen hätten den Ertrinkungstod bestätigt; die Befunde im Genitalbereich wiesen auf vaginale und anale Penetration in zeitlicher Nähe zum Tod hin.

Richterin Schenk will wissen, ob Pollak eine Aussage zur Dauer des Würgens machen könnte. Der Sachverständige erklärt, dass es naturgemäß keine verlässlichen Daten dazu gebe. Das hänge sehr vom Kräfteverhältnis der beteiligten Personen ab; drei bis fünf Minuten ununterbrochenes Würgen könnten zum Todeseintritt ausreichen. Meist würden die Angriffe jedoch länger dauern, da Opfer sich wehren.

"Es ist unrealistisch, dass es sich bei einem Halsangriff um ein adynamisches Geschehen handelt", sagt Pollak.

Jedes Opfer versuche alles daran zu setzen, um den Angriff erfolglos zu machen. Richterin Schenk will wissen, wie schnell ein Opfer bewusstlos werde. Das hänge davon ab, wie erfolgreich Atemwege oder Halsschlagadern komprimiert werden; eine Minute könne dazu ausreichen.

Richterin Schenk will wissen, ob Maria L. während der Tat, die möglicherweise eine Stunde gedauert hätte, andauernd bewusstlos war. "Ein Ertrinkungsvorgang eines Erwachsenen in einem Gewässer, das so seicht ist, wie es die Dreisam war, ist nur bei einer Aufhebung des Bewusstseins vorstellbar", sagt Pollak.

"Ein Opfer, das nicht an der Fortbewegung gehindert wird, würde versuchen, die Atemwege über Wasser zu bringen." Ein Bewusstloser wache bei einem Ertrinkungstod nicht auf. Pollak verweist auf Erfahrungen nach verhinderten Erhängungstoden: Eine mehrstündige Bewusstlosigkeit sei danach schon beobachtet worden.

Die Vorsitzende Richterin will nun mehr zu den genitalen Verletzungen wissen: Der Sachverständige führt aus, dass es keine Hinweise auf die Penetration mit einem Gegenstand gegeben habe. Die Überdehnungsverletzungen und Einblutungen deuteten auf Penetration mit mehreren Fingern oder der Hand hin.

Richterin Schenk fragt nach, ob es Abwehrverletzungen gegeben habe. Der Experte verneint und erläutert, dass klassische Abwehrverletzungen vor allem bei Messer- oder Schlagangriffen zu sehen seien, nicht bei Halsangriffen.

Die Kammer will wissen, ob die Atmung bei einem Bewusstlosen so flach sein kann, dass sie von einem medizinischen Laien übersehen wird. Pollak schließt das in diesem Fall aus - die Ertrinkungsbefunde deuteten auf volle Atemtätigkeit hin.

Die Kammer will mehr über die Kratzverletzungen wissen, ob das Opfer durch die Dornen gezogen worden sei. "Ein Teil des Kampfes könnte im Dornengestrüpp stattgefunden haben", sagt Pollak.

Richterin Schenk fragt noch einmal nach, ob Maria L. bei Bewusstsein weitere Abwehrverletzungen hätte haben müssen.

"Viele Opfer von Sexualverletzungen haben fast keine äußerlichen Spuren", sagt Pollak. "Wir sehen das jeden Tag." Die Beisitzende Richterin will wissen, ob Hussein K.s Aussage, er habe Maria L. den Mund zugehalten und sie mit dem Arm gewürgt, stimmig sei.

"Ja", sagt Pollak. Das Würgen mit dem Schal könne er nicht positiv beweisen, es sei aber nicht auszuschließen.

Hinweise darauf, dass Maria L. während der Tat noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt haben könnte, hätte es nicht gegeben.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Als nächstes geht es um die Blutalkoholkonzentration von Hussein K.

Die Kammer wollte wissen, wie hoch diese gewesen sein könnte, wenn dieser gegen 20 Uhr im Seepark "eine Flasche Vodka" getrunken hätte, in der Innenstadtbar drei Bier oder Bier und Wein und am Tatort noch einmal drei Bier.

Pollak berechnet dafür Alkoholmengen von 224g (Vodka), 58 oder 64g (Innenstadtbar) und 58g (Tatort). Bei Alkoholresorption gäbe es jedoch naturgemäß Verluste; der geringstanzunehmende Wert läge daher bei 238 oder 244g.

Pollak erklärt seine Berechnungen mit Hussein Ks. Körpergewicht. Bei minimalen Resorptionsverlusten käme man auf den theoretischen Maximalwert von 5,44 Promille oder 4,14 beziehungsweise 4,22 Promille. Mit dem Abbau bis zum Tatzeitpunkt gegen 3 Uhr ergäbe das eine Reduktion von 0,69 oder 0,89 Promille.

Pollak weist darauf hin, dass diese scheinbar genauen Werte jedoch allenfalls Anhaltspunkte sein können. Der maximale Blutalkohol betrage - bei Annahme einer geringen Resorption und somit günstig für Hussein K. - zum Beginn der Tat 4,64 Promille oder 4,75 Promille zu. Bei maximaler Elimination käme man auf 2,76 Promille bzw. 2,84 Promille zum Tatzeitpunkt.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Schließlich sagt Pollak zum Sturz von Spiridoula C. auf Korfu aus.

Pollak spricht zunächst grundsätzlich über Sturzverletzungen, erklärt, wie Verformungen und Trägheitskräfte auf den Körper bei Stürzen aus großer Höhe einwirken.

Die meisten Todesfälle träten durch Schädel-Hirn-Trauma ein. Die Höhe allein könne nicht Hinweise auf Verletzungsbilder geben:

Es gäbe viele Variablen, wie etwa das Alter des Opfers, das Körperteil, mit dem man zuerst aufkomme, mögliche Zwischenkontakt während des Falls und etwa auch die Oberfläche, auf der das Opfer landet.

Trotzdem zeige die Forschung, dass mit größerer Höhe das Tödlichkeitsrisiko ansteige. Bei einer Höhe von über 15 Meter liege die Sterberate etwa bei 50 Prozent. Darunter seien tödliche Ausgänge zwar häufig, aber nicht überwiegend.

Ein Sturz wie der von Spiridoula C. aus acht bis zehn Meter Höhe entspreche etwa einer Kollision mit 50 Stundenkilometern. Ihr Verletzungsmuster sei - zumindest den vorliegenden Materialien nach - mit einem Armbruch und sonst nur Weichteilverletzungen, relativ leicht gewesen.

"Sie hat Glück gehabt", sagt Pollak. "Noch mehr Glück als die wohl 70 Prozent der Opfer, die diesen Sturz überlebt hätten."

Die Vorsitzende Richtering Schenk weist darauf hin, dass Spiridoula C. kopfüber über das Gelände geworfen worden sei.

Gesunde junge Menschen, die körperlich trainiert seien, könnten Fallgeschehen körperlich beeinflussen, erläutert Pollak.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Weiterer Verlauf des Prozesses

Um die Wartezeit bis zum nächsten Zeugen zu überbrücken, wird das weitere Prozessgeschehen geklärt.

Am nächsten Termin am 27.2. sollen weitere Zeugen gehört werden.

Am 2.3. soll das psychiatrische Gutachten und das Gutachten der Jugendgerichtshilfe gehört werden.

Die Plädoyers könnten am 9. oder 12. März gehalten werden, das Urteil müsse dann innerhalb von zehn Tagen verkündet werden.

Ein Urteil werde am 12. März jedoch nicht gesprochen.

Wunschtermin der Kammer für das Urteil sei der 19. März.

An diesem Termin kann Verteidiger Glathe jedoch nicht.

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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Richterin Schenk will weitere Dokumente aus der griechischen Akte verlesen; der Verlesung einiger dieser Dokumente stimmt Hussein K. nicht zu.

Dann geht es um eine mögliche Aussage von Verteidiger Sebastian Glathe zum Telefonat mit dem mutmaßlichen Vater des Angeklagten.

Richterin Schenk weist Hussein K. darauf hin, wie ungewöhnlich dies wäre.

"Es könnte ja sein, dass durch die Aussage ihres Verteidigers Ungereimtheiten in ihren Einlassungen in den Raum gestellt würden", sagt Richterin Schenk. K. könne doch stattdessen seine bereits getätigten Einlassungen abändern.
Vorschau auf den 20. Prozesstag

Es war zunächst unklar, ob während der Vorstellung des Obduktionsberichts und den weiteren Ausführungen des Leiters der Freiburger Rechtsmedizin, Stefan Pollak, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Dies hatte der Anwalt der Familie des Opfers, Bernhard Kramer, in der letzten Sitzung beantragt, um die Intimsphäre des Opfers zu wahren und die Familie der Getöteten zu schützen.

Am Montag hatte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Kathrin Schenk noch nicht abschließend über den Ausschluss entschieden. Da hieß es noch, denkbar sei auch, die Öffentlichkeit nur teilweise auszuschließen, etwa wenn es um die Folgen der Vergewaltigung geht. Als Todesursache hat die Staatsanwaltschaft Ertrinken genannt. Demnach hat Hussein K. sein Opfer Maria L. nicht erwürgt, wie er selbst gegenüber dem Gericht angegeben hat.
Am Dienstag, 20. Februar, 13.30 Uhr ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft noch ein weiterer Zeuge geladen, demgegenüber der Angeklagte angegeben haben soll, dass er 23 oder 25 Jahre alt sei. Dies würde sich im Wesentlichen mit den medizinischen Gutachten decken, die mehrere Sachverständigen im November im Prozess vorgestellt haben.

Außerdem ist für den 20. Verhandlungstag die Vernehmung eines Polizisten vorgesehen, der das Smartphone des Tatverdächtigen ausgewertet hat.

Weitere Verhandlungstage sind für den 27. Februar und 2. März geplant. Am Freitag, 9. März, sollen die Plädoyers gehalten werden, voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Innerhalb von zehn Tagen nach den Plädoyers muss das Urteil verkündet werden.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Ergänzende Aussage eines Ermittlers zum Handy von Hussein K.

12:30 Uhr: Vor Gericht geht es noch einmal um das Handy von Hussein K.: nicht um Daten, die das Handy automatisch gesammelt hat, sondern um Chats, Fotos und Sprachnachrichten. Der Zeuge, ein Polizeibeamter, hat schon einmal ausgesagt, bevor das Handy von Hussein K. entsperrt worden war. Nach der Entsperrung konnte er die Benutzerkonten auf dem Handy des Angeklagten auswerten. Hussein K. hatte unter anderem Whatsapp, Facebook, Instagram, Musically und Viber auf seinem Handy installiert. "Auf zwei Plattformen wählte er den Nutzernamen Underworld", sagt der Ermittler. In dem Film gehe es um den Kampf von Vampiren gegen Werwölfe.

1400 Kontakte habe Hussein K. gespeichert gehabt, davon aber viele in vielfacher Ausführung. Drei Kontakte mit iranischen Vorwahlen seien dem Beamten aufgefallen: "Mein Bruder A.", "Meine Schwester S." und "Vater". Zum Account "Vater" hätte Kontakt über Snapchat, Whatsapp und Viber bestanden.

Eine Facebook-Konversation sei auffällig gewesen: In dieser habe Hussein K. geschrieben, er sei im Iran geboren und habe dort bis zu seinem 18. Lebensjahr gelebt. In einer Konversation mit der Schwester habe er sich nach der Gesundheit der Mutter erkundigt und gesagt, er könne über den Arzt, bei dem er lebt, möglicherweise eine bessere Versorgung organisieren. In dieser Konversation habe Hussein K. Auch davon geschrieben, dass er mit seinem Vater gesprochen habe. "Ich ging danach davon aus, dass der Vater noch lebt", sagt der Beamte.

"Von der Gesamtschau kann man davon ausgehen, dass er das Handy Ende September oder Anfang Oktober in Betrieb genommen hat", sagt der Ermittler. Auf dem Handy seien viele Musikvideos gespeichert gewesen; iranischer Hiphop und "schnulzige Liebesballaden". Auch Videos mit religiösen Inhalten habe Hussein K. besessen, in denen Männer sich selbst kasteien würden. "Das ist für Menschen shiiitschen Glaubens wohl normal", sagt der Beamte. Manche Videos zeigten auch K. selbst - beim Marihuanakonsum oder beim Feiern mit Freunden. Videos und Fotos kurz nach dem Tattag zeigten ihn laut dem Zeugen in gelöster Stimmung. "Man hat nicht den Eindruck, dass ihm die Tat nachgegangen ist, wenn man weiß, was passiert ist", sagt der Zeuge.

50.000 Fotos seien auf dem Handy gespeichert gewesen, viele davon aber Systembilder. 1.600 Bilder habe man ausgewertet, darunter seien auch pornographische Bilder gewesen, die habe er jedoch nur im Internet angeschaut, nicht gespeichert. Darunter seien auch tierpornographische Darstellungen gewesen, die entsprechende Website habe er mehrfach angeschaut. "Man kann nicht sagen, dass man da zufällig draufgeklickt hat", sagt er. Außerdem habe Hussein K. Wolfsbilder gespeichert, zum Teil mit iranischen Texten. "Eine große Anzahl von Selfies", habe K. auch gespeichert. "Eine gewisse Selbstverliebtheit wird da sichtbar", sagt der Zeuge. Lichtbilder würden auch seine auffällige blondierte Frisur mit Zopf zeigen, sowie Bilder danach, in denen der Zopf abgeschnitten und das Blond entfernt worden sei.

Am Richtertisch schauen die Verfahrensbeteiligte einige der Bilder an, darunter auch solche, die die verschiedenen Frisuren des Angeklagten zeigen. Bei einem Foto bestätigt Hussein K., dass es sich um ein Bild seiner Schwester handelt. Bei anderen weiß er nicht, woher sie stammen. Manche zeigen romantische Sprüche und Wöfle. Ein Bild zeigt wohl auch einen Mann, der eine Frau eine Klippe herunterstürzt. "Ich habe hier aber auch die Extreme ausgewählt", sagt der Beamte.

Schließlich wird eine Aufnahme von Hussein K.s Stimme abgespielt und vom anwesenden Dolmetscher laut übersetzt. Vor Gericht wird sie "Voicemail" genannt, wahrscheinlich ist es jedoch eine Sprachnachricht von Hussein K. Aus einem Chatverlauf: In der bittet der Angeklagte wohl seine Schwester, einen Beipackzettel abzufotografieren, damit er ein besseres Medikament "gegen seine Fußschmerzen" organisieren könne. Staatsanwalt Berger fragt kritisch nach, im Auswerte-Bericht stehe ausdrücklich "Vater", das sei hier jedoch jetzt nicht ausdrücklich gesagt worden. Daraufhin wird eine weitere Sprachnachricht angehört: Hussein K. nimmt darin auf den Vater Bezug: "Vater hat mich zwei Mal angerufen".

Staatsanwalt Berger fragt nach SMS aus der Tatnacht, nur 30 Minuten vor der Tat, die in den Verbindungsdaten vermerkt, aber inhaltlich nicht ausgewertet werden konnten, weil sie gelöscht worden waren. "Es gibt SMS, die nach dem Löschen wiederhergestellt werden können", sagt der Ermittler. "Bei manchen geht das nicht, weil sie wieder überschrieben wurden."

Dann liest die Vorsitzende Richterin zwei übersetzte Chats vor:

• einen Facebook-Chat mit Mohammed Reza M.: Darin sagt Hussein K., er habe 18 Jahre im Iran gelebt; die beiden jungen Männer tauschen sich über ihren Geburts- und aktuellen Aufenthaltsort aus.

• einen Facebook-Chat mit Saana K.: In dem Gespräch mit seiner Schwester geht es um die Medikamente der Mutter.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Aussage des Zeugen Mahmoud A.

14:15 Uhr: Nach der Mittagspause im Prozess ist Mahmoud A. der erste Zeuge. Der 19-Jährige ist aus Syrien geflohen und lebt in Freiburg. Er sagt mit Hilfe eines Dolmetschers für Arabisch aus. Er habe Hussein K. im Münstertal kennengelernt, wo sie gemeinsam in einer Einrichtung gelebt hätten; sie seien auch gemeinsam zur Schule gegangen und hätten sich mit ein wenig Englisch, Arabisch und Deutsch verständigt. "Haben Sie sich mit Herrn K. einmal über sein Alter unterhalten?", fragt Richterin Schenk den Zeugen. "Er sagte, er sei 18 Jahre alt, aber nicht über 20", sagt A. "Wir waren in einer Einrichtung für Minderjährige untergebracht." Er habe ihm nicht geglaubt, aber das sei egal gewesen. Schenk fragt, ob die Zahlen 23 und 25 im Zusammenhang mit Hussein K. eine Bedeutung hätten. Der Zeuge verneint.

Daraufhin liest Richterin Schenk ihm einen Teil seiner Aussage im April 2017 gegenüber der Polizei vor: "Mit dem K. habe ich darüber gesprochen, wann und wie er es mir gesagt hat, weiß ich nicht mehr. Ich weiß aber noch, dass er mir gesagt hat, er sei so 23 oder 25 Jahre." "Das kann sein", sagt der Zeuge. Genau erinnern kann er sich nicht. Schenk liest weiter aus der Aussage vor: "Das genaue Alter weiß ich nicht, aber dass er 23 oder 25 gesagt hat, weiß ich noch. Er hat auch angegeben, dass er sich hier als Jugendlicher ausgibt, damit er andere Behandlungsmöglichkeiten erfährt." Gegenüber der Polizei sagte Mahmoud A. auch, dass Hussein K. deutlich älter aussehe als er angab, dass er "groß und stark" sei. Langsam kann A. sich besser an die Gesprächssituation erinnern - aber nicht an die konkreten Zahlen. "Haben Sie damals bei der Polizei die Wahrheit gesagt? War da Ihre Erinnerung noch frischer?", fragt die Vorsitzende Richterin. "Ja."

Dossier: Alle Artikel zum Mordfall Maria L. im Überblick

Staatsanwalt Berger fragt ebenfalls nach. Er mag nicht recht glauben, dass der Zeuge sich nicht mehr erinnert. In der Aussage habe gestanden, er habe den vermeintlich Gleichaltrigen darauf angesprochen, dass er älter aussehe. "An die Details des Gesprächs kann ich mich nicht erinnern", sagt der Zeuge. "Aber sie haben bei der Polizei gesagt, sie hätten es an der Größe und am Gesicht und an der Stärke des Angeklagten festgemacht", entgegnet Berger. "Für mich schien er älter zu sein", sagt der Zeuge.

Verteidiger Glathe fragt nach, ob der Zeuge den Drogen- oder Alkoholkonsum von Hussein K. bemerkt hätte. Mahmoud A. erzählt von einer Feier in Freiburg, bei der alle Alkohol und Marihuana konsumiert hätten, "auch er". Glathe reicht das nicht. "Hat er nach Haschisch oder nach Marihuana gerochen?", fragt er. "Manchmal hat er Zigaretten geraucht, aber es hat nach Haschisch gerochen", sagt der Zeuge. Auch Glathe liest aus der Aussage vor. "Er hat nach Alkohol und Marihuana gerochen. Man hat ihm das irgendwie angesehen." "Können Sie konkrete Situationen nennen?", will der Verteidiger wissen. "Ich kann mich nicht erinnern", sagt der Zeuge.

Wird Verteidiger Glathe als Zeuge aussagen?

Noch einmal geht es zum Abschluss des Prozesstags um eine mögliche Aussage von Verteidiger Glathe als Zeuge zum Telefonat mit dem mutmaßlichen Vater von Hussein K. Dafür müsse Hussein K. ihn von der anwaltlichen Schweigepflicht entbinden und ihm ein anderer Verteidiger als Ersatz beigeordnet werden. Im Rahmen des heutigen Verhandlungstages habe man sich noch einmal verständigt, so Glathe. Hussein K. werde seine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Der Prozess ist für heute vorbei

14:15 Uhr
Der 20. Tag im Prozess gegen Hussein K. ist zu Ende. Der Prozess wird am Dienstag, 27. Februar fortgesetzt. Dann soll es noch einmal um den versuchten Mord auf Korfu gehen, für den Hussein K. verurteilt wurde.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... -motiv-aus

21. Verhandlungstag
10 Uhr

Erster Zeuge am 21. Verhandlungstag ist der Ermittler S. Spiridoula C., Hussein K.s Opfer aus Korfu ist, wie erwartet, nicht erschienen. Auch eine seit einigen Verhandlungstagen im Raum stehende Aussage von Anwalt Glathe entfällt, sagt Richterin Schenk. "Der Zeuge, mit dem wir telefoniert haben, hat keine belastbaren Angaben gemacht."

Der Polizist war gemeinsam mit Oberstaatsanwalt Berger im April 2017 für Ermittlungen auf Korfu und hat Spiridoula C. befragt. Eine Beamtin des BKA diente vor Ort als Übersetzerin. Der Ermittler und Oberstaatsanwalt Berger trafen Spiridoula C., ihren Verlobten und ihre Familie. Es sei schwierig gewesen, diesen Termin zu organisieren, sagt er. "Das Verbrechen geht ihr immer noch sehr nah." Auch bei dem Treffen sei das gleich aufgefallen.

"Man hat gleich gesehen, dass sie zurückhaltend und verängstigt war", sagt der Polizist. "Man hat gemerkt, dass sie nicht mit uns sprechen wollte." Die Kommunikation sei schwierig gewesen, schließlich habe sie jedoch den Vorfall geschildert. Richterin Schenk will genau wissen, wie Spiridoula C. die Tat erlebt habe. Hussein K. sei "wie ein Tier" auf sie losgesprungen, und hätte nicht versucht, ihre Handtasche zu greifen, sagt der Ermittler, sondern habe gleich ihre Handgelenke ergriffen.

Er habe ihr zu verstehen gegeben, dass sie nicht schreien sollte, sie zu Boden geworfen, ihr einen Faustschlag auf den Mund gegeben. Als ein Lichtkegel kam, habe er sie vom Boden aufgehoben und über das Geländer geworfen. Spiridoula C. habe sich an dem Geländer festgalten können, bis Hussein K. versucht habe, ihre Hände vom Geländer zu lösen. Dann sei sie die Wand heruntergerutscht und acht bis zehn Meter in die Tiefe gefallen.

"Im Rückblick sei ihr klar geworden, dass der Täter nicht ihre Handtasche, sondern etwas von ihr wollte", sagt der Ermittler. "Etwas Sexuelles." Das sei ihr bei ihrer Aussage direkt nach der Tat möglicherweise nicht bewusst gewesen. "Da stand sie möglicherweise noch sehr unter Schock." Denn wenn Hussein K. ihre Handtasche hätte haben wollen, hätte er sie leicht wegreißen können. Es habe zudem nichts gefehlt, weder Handtasche noch Handy. "Wusste Frau C., welche Vorwürfe Herrn K. hier in Freiburg gemacht werden?" "Ja, das hatte sie aus den lokalen Medien erfahren. Sie war sehr geschockt, denn sie ging davon aus, dass er noch im Gefängnis sitze."

Wie es Spiridoula C. jetzt gehe, will Richterin Schenk wissen. "Ist sie berufstätig? Damals hat sie ja noch studiert." "Ich glaube sie hat das Studium abgebrochen", sagt der Zeuge.

Richterin Schenk hat noch eine Nachfrage zum Tatort, es geht noch einmal um den Zugang zur Absturzstelle unterhalb der Mauer. Der Tidenhub vor Ort bewege sich im Bereich von Dezimetern. "Es ist davon auszugehen, dass man nur an der Kaimauer vorbei durchs Wasser dorthin gelange", sagt er.

Staatsanwalt Eckart Berger hat eine Nachfrage zu den nassen Hosenbeinen von Hussein K. in der Tatnacht und den bei ihm gefundenen nassen Schuhen. "Der Polizei hatte er gesagt, er habe nachschauen wollen, wie es ihr gehe", sagt der Zeuge. Im Zuschauerraum gibt es empörte Äußerungen. "Hatten sie Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Frau C.?", will Oberstaatsanwalt Berger wissen. "Nein. Man hat gemerkt, wie ihr die Sache noch nachgeht", sagt der Zeuge. Sie stünde noch immer unter dem Eindruck des Geschehens.

Nebenklagevertreter Kramer will vom Zeugen wissen, was genau Spiridoula C. zur Gegenüberstellung im Krankenhaus gesagt habe. "Frau C. hat gesagt, drei Männer seien ihr gegenübergestellt worden. Als sie den Angeklagten benannt habe, habe er sie böse angeschaut." Kramer will wissen, ob K. sich bei C. entschuldigt habe. Das sei lediglich im Krankenhaus passiert, danach nicht noch einmal.

Verteidiger Glathe will wissen, ob C. vor ihrer Vernehmung belehrt worden sei. "Nur mündlich, nicht förmlich", sagt der Ermittler. Verteidiger Glathe liest aus dem griechischen Urteil vor, der die Tat als Raub beschreibt und unter anderem beschreibt, dass K. der C. die Handtasche entrissen hatte und diese sich gewehrt habe: "Haben sie Frau C. mit dieser widersprüchlichen Tatsache konfrontiert? Haben Sie ihr diese Passage vorgehalten?" "Frau C. sagte, daran könne sie sich nicht mehr erinnern." "Wissen sie, warum der Angeklagte verurteilt wurde?", fragt Glathe. "Ja", sagt der Zeuge. "Wegen versuchten Mordes und wegen des Handtaschenraubes."

Nach der Aussage des Zeugen will Anwalt Glathe einige Dinge festhalten: Er äußert Verwunderung, dass C. nicht förmlich als Zeugin vernommen wurde und will festgehalten haben, dass die Aussage des Zeugen S. im Widerspruch zum Urteil in Griechenland stünde.
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Angaben von Hussein K. zu seinen Straftaten gegenüber dem psychiatrischen Gutachter Hartmut Pleines


11.20 Uhr

Hartmut Pleines ist Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Der 56-jährige Heidelberger sagt auf Bitte der Vorsitzenden Richterin Schenk zunächst ausschließlich zu den Angaben von Hussein K. zu den Straftaten aus - am Freitag wird er sein psychiatrisches Gutachten vorstellen.

Pleines hat mit Hussein K. bei mehreren Terminen im Justizvollzugskrankenhaus Hohen Asperg gesprochen. Pleines trägt zunächst Ks. Beschreibung der Tat auf Korfu vor. Damals sei Hussein K. stark betrunken gewesen.

Er habe das Mädchen auf dem Heimweg gesehen und vermutet, dass in der Tasche sicher 100 Euro seien. Zu diesem Zeitpunkt sei er derart betrunken gewesen, dass er an der Tasche gezerrt habe. Sie habe geschrien, er habe die Tasse losgelassen, und habe beim Weglaufen ihre Schulter gestreift. Daraufhin sei sie die Klippe heruntergefallen.

Er habe nichts Sexuelles gewollt. Sein Gefühl sei "wie in einem Schlaf" gewesen.

Er habe nach der Tat Gott gedankt, dass dem Mädchen nichts passiert sei. Danach sei er von der Polizei unter heftigen Schlägen zum Geständnis gezwungen worden. Dem Mädchen sei allerdings nichts passiert. Er habe sie im Krankenhaus sehen dürfen.

Vor dem Prozess habe er nur zwei Mal einen Anwalt gesehen, der nichts für ihn gemacht habe, das sei nicht gerecht gewesen. Er sei fünf Monate in Haft gewesen, dann zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. In der Haft habe er derart gut gearbeitet, dass er nach zwei Jahren entlassen worden sei. Ansonsten sei die Haft sehr schwer gewesen.

Richterin Schenk will vom Gutachter wissen, wie das Gespräch abgelaufen ist.

"Der Explorationsverlauf stellte sich so dar, dass Herr K. einen apathischen, abwesenden Eindruck machte", sagt Pleines. "Es bedurfte beständiger Vorhalte, um zu einem verwertbaren Ergebnis zu kommen."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Dann referiert Pleines zur Tat in Freiburg. Nach einem Telefonat mit seiner Mutter sei er sehr lebensmüde gewesen; in der Woche vor der Tat habe K. sich umbringen wollen. Er sei nur noch in der Stadt herumgelaufen, habe darüber nachgedacht, wie es mit seinem Leben weitergehen solle.

Am Morgen des Tattages sei er normal aufgestanden. Er wisse nicht mehr, ob er in der Schule gewesen sei. Am Mittag habe der Freund A. angerufen, mit einem Plan für den Tag. Es sei der hohe Feiertag Shura gewesen; deswegen habe er nicht trinken wollen, doch A. habe ihn "wie ein Satan" überredet.

Sie seien schließlich gegen 20 oder 21 Uhr am Seepark mit einer Vierergruppe gewesen. Man habe dort gemeinsam gegessen und getrunken und er habe alleine auf Drängen des A. eine Flasche Wodka getrunken und zwei Joints geraucht, sowie einen weitere Joint und ein weiteres Gramm Haschisch.

A. habe die Gruppe verlassen, gemeinsam mit den beiden anderen habe er sich in die Innenstadt begeben, um dort eine Disko aufzusuchen. In der Sonderbar habe er gemerkt, dass sie nicht mitgekommen seien. Dort habe er weiter Bier und Wein getrunken, habe bei der Begegnung mit einem "Schwulen" von diesem 10 Euro erhalten und sei dann vom Wirt als zu betrunken weggeschickt worden.

Auch in einer weiteren Kneipe sei er wegen seiner Alkoholisierung weggeschickt worden; das habe sich in einem Dönerladen wiederholt. Schließlich habe ein Deutscher ihm dort jedoch ein Sixpack gekauft; diese Biere habe er sehr schnell getrunken.

Schließlich sei er in die Straßenbahn gestiegen und in Richtung Littenweiler gefahren. Dort angekommen habe er einen Joint gedreht und sei von einer älteren deutschen Frau angesprochen worden, warum er Haschisch rauche. Er habe Angst gehabt, dass sie die Polizei rufen werde und habe sich auf den Heimweg gemacht.

Er habe in der Nähe einer Tankstelle ein Fahrrad geklaut und sei nach wenigen Metern damit gestürzt, von da an habe er das Fahrrad geschoben. Er sei auf dem Dreisamuferradweg unterwegs gewesen und habe irgendwann das Fahrrad abgelegt, um Pinkeln zu können.

Er sei so betrunken gewesen, dass er auf den Boden gefallen sei und versucht habe, zu erbrechen.

Da habe er gesehen, dass jemand sich auf dem Fahrrad nähere. Er habe sich dann an einem Baum hochgezogen, und als das Fahrrad vorbeikam, mit dem Fuß dagegen getreten.

"Warum, das könne er nicht sagen", sagt Pleines. Dann habe K. gemerkt, dass es ein Mädchen gewesen sei und habe einen Blick auf ihre Tasche geworfen und habe überlegt, sie mitzunehmen.

Das Mädchen habe sehr laut geschrien. Erst daraufhin habe er ihren Mund zugehalten und den Hals kräftigt zugedrückt.

Seine Hände seien nicht kräftig genug gewesen, deswegen habe er sie zum Wasser herunter gebracht und mit dem Schal erwürgen müssen, sie entkleidet und versucht, sie zu vergewaltigen. Das sei ihm jedoch nicht gelungen, er habe sie nur mit den Händen berührt.

An Bisse könne er sich nicht erinnern. Sie sei vor der Vergewaltigung tot gewesen, schildert Pleines die Aussage von K.

Weitere Fragen habe er nicht beantworten wollen, da er sich nicht mehr erinnern könne. Blut von seiner Hand sei auf sie getropft, das habe er abgewaschen. Zuhause habe er sich selbst und seine Kleidung gewaschen.

Die anderthalb Monate bis zur Verhaftung seien für K. schwierig gewesen. Er habe am Tag danach die Tat im Fernsehen gesehen und dann erst verstanden, dass er sie getötet habe.

Eine Woche nach der Tat habe er versucht, sich zu töten. Zwei Mal habe er überlegt, sich zu stellen. Täglich sei er depressiver geworden und habe Zeit mit seinem Freund A. verbracht.

Da er sich an der Hand verletzt habe, sei er ins Justizvollzugskrankenhaus gebracht worden, dann habe er versucht, sich zu ersticken. Er wolle dort nicht bleiben, alle Tage seien gleich. K. vermisse in Hohen Asperg einen Fernseher.

"Die Exploration fand mit einem Dolmetscher statt", sagt Pleines auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Verlesung von Dokumenten

Richterin Schenk verliest drei Dokumente aus Griechenland:

seine Entlassungsbescheinigung aus der Haft, die Entlassungsverfügung und seinen Berufungsantrag.

Im Anschluss verliest sie eine WhatsApp-Nachricht aus den Akten:

16.10.2016, 02.36.39 Uhr Maria: "Fahr jetzt heim: War megaviel los an der Schlange der Garderobe. Bis morgen oder Montag. Viel Spaß noch."

Dann verliest Richterin Schenk eine Reihe von Schrittdaten aus der Handyauswertung von Hussein K.
Aussage einer Freundin von Maria L.

Richterin Schenk belehrt die sichtbar aufgeregte Zeugin und beruhigt sie, das die Befragung nicht lange dauern werde.

"Ich habe nur eine Frage, aber zu der kann uns niemand außer Sie aussagen.

" Richterin Schenk will wissen, wie Maria L., mit der die Zeugin gut befreundet war, üblicherweise ihre Haare beim Radfahren getragen hat.

"Normalerweise hat Maria einen Fahrradhelm getragen, aber in der Woche war er kaputt und sie hat ihn nicht getragen." sagt die Zeugin.

"Sie hatte an dem Abend ihre Haare offen. Ich glaube auch nicht, dass sie eine Mütze hatte.

Es war Oktober, es war noch nicht so kalt", sagt sie.

Üblicherweise habe Maria sich ihren Schal über die Haare gewickelt.

"Aber sie waren schulterlang, vielleicht sind welche herausgerutscht."

Unmittelbar vor der Abfahrt gesehen hat sie Maria jedoch nicht.

"Sie musste noch warten", sagt die Zeugin.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Ergänzende Aussage der Sachverständigen Gampe zum Altersgutachten

14.20 Uhr: Jetzt wird es hochkomplex.

Als sachverständige Zeugin ist für den Nachmittag die Demographin Jutta Gampe geladen. Leiterin des Arbeitsbereiches für statistische Demographie am Max-Planck-Institut für demographische Forschung in Rostock.

Ihre Aussage soll das Altersgutachten von Ursula Wittwer-Backofen ergänzen. Diese hatte den im Besitz von Hussein K. aufgefundenen Zahn ausgewertet und so sein Alter zwischen 22 und 26 ermittelt.

Die Sachverständige erläutert Rechenmethoden der Altersberechnung bei der Zählung der Ringe in den Zähnen (TCA-Zählung), die für Laien jedoch kaum verständlich ist.

"Herr Berger, sie rechnen schon?" fragt die Vorsitzende Richterin in Richtung von Oberstaatsanwalt. Lachen im Gerichtssaal.

Die Expertin erklärt: Bei einer gewünschten Sicherheit von 95 Prozent zeigt der vorliegende Zahn von Hussein K. die Altersspanne 22,89 bis 27,62; bei 99 Prozent ist diese zwangsläufig größer und beträgt 22,14 bis 28,03.

Die Vorsitzende Richterin fragt nach:

Sie habe im Evaluationsgutachten gelesen, dass es für den hier vorliegenden Zahn häufiger Abweichungen nach oben geben würde.

Dem sei nicht so, sagt Gampe, und grenzt ein: die mittlere Abweichung liege bei weniger als einem Jahr; sie würde aber eher von maximal 0,6 bis 0,8 Jahren schätzen.

"Aber sie fragen mich hier, eine exakte Wissenschaftlerin, was ich glaube", sagt Gampe, und lacht.

Richterin Schenk steigt tief in die Befragung der Expertin ein "Wie erklären sie sich die geringen Fehlervarianzen zwischen ihnen und anderen Studien?" fragt sie irgendwann.

Gampe erklärt, dass hier mit extrem genauer Präparier- und Mikroskopiertechnik gearbeitet wurde - und Frau Wittwer-Backofen über jahrelange Erfahrung verfüge.

Verteidiger Glathe will wissen, ob sich in den 15 Jahren seit der Studie maßgebliche Verbesserungen in Soft- und Hardware oder -Techniken gegeben hätte.

"Die Wissenschaft ist sicherlich nicht stehen geblieben", sagt die Expertin. Bei grundsätzlichen Änderungen am Verfahren müsse man die Methode noch einmal neu kalibrieren.

Glathe lässt sich von der Expertin Begriffe erklären. "Ich werde den Rest des Nachmittags damit verbringen, ihre Aussage nachzuvollziehen", sagt der Anwalt. Kichern ist im Gerichtssaal zu hören.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Termin für die Urteilsverkündung

14.25 Uhr: Richterin Schenk gibt bekannt, dass vermutlich am 21. Februar um 9.30 Uhr das Urteil verkündet wird.

Förmlich werde der Termin jedoch erst in der kommenden Sitzung bestimmt, da noch andere Termine verschoben werden müssten.
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Das Datum kann nicht stimmen .. ich denke das soll 21. März heißen
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

22. Verhandlungstag

Psychiatrischer Gutachter wird über Hussein K. aussagen

Was hat Hussein K. dazu gebracht, Maria L. zu überfallen und vergewaltigen? Am heutigen 22. Verhandlungstag wird der psychiatrische Gutachter über den Angeklagten aussagen.

Bestellter Sachverständiger im Mordprozess gegen Hussein K. ist der renommierte Neurologe und Psychiater Hartmut Pleines aus Heidelberg, der Hussein K. mehrfach im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg im April, September und November 2017 besucht und befragt hat – im Fachjargon spricht man von Explorationen. Zudem hat er den gesamten Prozess zur Tötung der Studentin Maria L. am 16. Oktober 2017 im Gerichtssaal verfolgt.

http://www.badische-zeitung.de/psychiat ... k-aussagen
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Beweisaufnahme soll mit dem Gutachten beendet sein

Nun stellt Pleines sein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten am Freitag, 2. März, ab 9 Uhr vor. Es wurde nach Angaben vor Gericht wohl bereits in der vergangenen Woche den Prozessbeteiligten zugestellt. Damit will die Jugendkammer des Freiburger Landgerichts die aufwändige Beweisaufnahme abschließen. Auch eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe soll heute noch gehört werden, ehe am 9. und voraussichtlich auch am 12. März die Plädoyers folgen, unter Umständen werden diese nicht-öffentlich sein, da Hussein K. einen Teil seiner Aussagen zu seiner Biografie unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht hat.

Weitere Termine im Prozess gegen Hussein K.
  • Am 9. März sollen nichtöffentlich die Plädoyers gehalten werden.
    Auch der 12. März steht noch als Termin für die Plädoyers zur Verfügung.
  • Innerhalb von zehn Tagen nach den Plädoyers muss das Urteil verkündet werden.
    Dies soll am 21. März stattfinden
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Psychiater beurteilt Hussein K. als schuldfähig und rückfallgefährdet

Ein psychiatrisches Gutachten beschreibt Hussein K. als manipulativ und als Person mit psychopatischen Zügen.

Der Gutachter spricht sich am 22. Prozesstag für eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten aus.


Die Kammer hat nun den Urteilstermin festgelegt: auf den 22. statt den 21. März.

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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

11 Uhr:

Aussage des Übersetzers N.

Bevor der Psychiater Hartmut Pleines aussagt, geht es zunächst noch einmal um das Telefonat der Kammer im Dezember mit einem Mann im Iran, der angab, Vater von Hussein K. zu sein.

Zeuge ist Hussein K.s Übersetzer N.

"Dieses Procedere mag etwas ungewöhnlich anmuten", erklärt die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk, und erklärt, dass Tatsachen aus diesem Telefonat nur im sogenannten Strengbeweis eingeführt werden können.

Der Übersetzer erzählt in drei Sätzen den Ablauf des Anrufs nach. Er habe mit der Kammer eine Telefonnummer angerufen, ein Mann habe sich als Gholam K. ausgegebn, als Vater von Hussein K.

Dann ist seine Aussage beendet.

Weitere Aussagen seien nicht einzuführen, erklärt Richterin Schenk im Anschluss, denn es sei unklar, ob der Mann am Telefon ausreichend über sein Zeugnisverweigerungsrecht informiert worden sei.
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