MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Worum gehe es nun in diesem Prozess?

"Es geht um die optimale Realisierung des materiellen geltenden Rechts in Bezug auf den Angeklagten", sagt Glathe. "Und auch in Bezug auf die Nebenklage."

Eine Studie hätte etwa gezeigt, dass es den meisten Angehörigen von Mordopfern nicht um eine möglichst harte Strafe, sondern um ein tieferes Verstehen der Tat ging. Den Eltern Marias spricht Glathe "fern aller Statistik höchsten Respekt für diese Haltung", aus.

Er wolle nun jedoch keinesfalls die wissenschaftlichen Beweise, Altersgutachten und Handyauswertung angreifen, das sei wenig zielführend.

Glathe spricht Oberstaatsanwalt Berger an: "Sie haben meinem Mandanten gesagt: "Finden Sie zur Wahrheit zurück."

Um welche Wahrheit gehe es dabei? "Um eine subjektive Wahrheit", sagt Glathe.

K. sei, naturgemäß näher am tatsächlichen Tatgeschehen gewesen, als jeder andere. Dessen subjektive Wahrheit, die er in seiner Einlassung formuliert habe, kollidiere durchaus mit der forensischen Wahrheit des Prozesses, aber das Aufarbeiten dieser Kollision sei eine Aufgabe, die K. wohl in den kommenden Jahren zu bewältigen habe.

Glathe äußert sich verwundert über die Bewertung des Angeklagten durch die Anklage.

K. habe als ein bis zum Prozessauftakt schweigender Angeklagter, "eine gigantische Projektionsfläche geboten hat, weil er schwieg", sagt Glathe.

"Er hat hier ein Geständnis abgelegt." Dieses Geständnis habe K. mit eigenen Worten formuliert und vorgetragen und habe versucht, die Frage zu beantworten. "

Er übernimmt von Beginn der Beweisaufnahme an Verantwortung für das angeklagte Verhalten."
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Wie sei der Angeklagte zu bewerten?

Wenn man davon ausgehe, dass er zwischen 1995 und 2005 in Afghanistan geboren sei, hätte er seine Kindheit in kriegsähnlichen Verhältnissen verbracht.

Ginge man davon aus, dass er im Iran groß geworden sei, so habe er dort die systematische Diskriminierung von afghanischen Flüchtlingen erlebt. "Wir können sicher festhalten, dass in beiden Varianten traumatische Erfahrungen zu erwarten seien."

Welche Erkenntnisse gibt es zum Alter des Angeklagten?

K.s eigene Angaben seien wohl stets taktisch gewesen. In seinem Kulturraum würden junge Männer sich zudem oft älter machen.

Glathe spricht die verschiedenen Aussagen von Zeugen an, verweist auf Lehrer und Betreuer, die das angegebene Alter für plausibel halten.

"Wir werden uns auch der Frage stellen müssen, wie alt ein Mann wirkt, der von großer, kräftiger Statur ist", sagt Glathe.

Auch bei einer Berechnung mit einer Sicherheit von 99,9 Prozent sei man von einer Fehleinschätzung nicht befreit. "In Anbetracht aller dieser Annahmen können wir nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, dass er älter als 21 ist."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Dann wendet der Verteidiger sich der Tat auf Korfu zu.

Bei diesem habe es sich primär um einen Handtaschenraub gehandelt; Glathe liest direkt aus der Aussage des Opfers Spiridoula C. im griechischen Prozess vor.

"Wir werden uns mit der Frage auseinandersetzen müssen, warum sie diese Tat in Kenntnis der hiesigen Tat neu bewertete." Bei K.s Festnahme und Verurteilung in Griechenland habe es auch prozessuale Probleme gegeben: so habe etwa ein befreundeter Geflüchteter übersetzt.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Dann wendet er sich der Tat in Freiburg zu.

"Es bestehen Zweifel an einer unbeeinträchtigten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten, Zweifel an einer geplanten Tat und Zweifel, dass K. erkennen konnte, das Maria L. noch lebte", sagt Glathe.

Die Staatsanwaltschaft habe etwa die Aussagen von K.s Freunden zu leicht abgetan, obwohl diese durchaus ein stimmiges Bild abgegeben hätten.

Ein Fluchtbegleiter, der im Prozess aussagte und K. lange kenne, habe sich etwa von K. aufgrund dessen problematischen Alkohol- und Drogenkonsum gemieden. Die Aussage dieses Zeugen habe auch Hinweise auf dessen emotionalen Zustand gegeben.

Auch gegenüber seinem Zellengenossen, der ebenfalls aus Zeuge aussagte, habe K. seinen Drogen- und Alkoholkonsum in der Tatnacht beschrieben.

Ein weiterer Zeuge habe gesagt, K. könne sich auch betrunken gut kontrollieren, so "dass man ihm seinen Konsum nicht direkt anmerke". K. habe in der Tatnacht beim Verlassen des Hauses seiner Pflegeeltern gesagt: "Ich möchte mich heute super berauschen."

Auch das Hussein K. in der Schwulenbar in der Innenstadt gefeiert habe, sei ein Indiz für seine Alkoholisierung - schließlich sei er nicht homosexuell und habe er sich etwa laut einer Zeugenaussage selbst abfällig über Homosexuelle geäußert.

Ebendort hätten Zeugen ihn als stark alkoholisiert beschrieben, der Wirt auch den Verkauf weiterer Getränke verweigert. Auch dass K. sich in der Bar für wenig Geld habe prostituieren wolle, sei nur unter bei einer starken Alkoholisierung und unter dem Einfluss von THC vorstellbar.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Dann wendet sich Glathe der Tat zu.

Der durch die Handydaten belegte Aufenthalt an der Dreisam vor dem Angriff auf Maria sei keinesfalls ein Auflauern des Angeklagten gewesen;

K.s Aussage, ihm sei übel gewesen und er sei "weggedämmert oder gar eingeschlafen", sei mindestens genauso plausibel.

Auch das durchgeführte manuelle Sexualdelikt sei ein Indiz für die Alkoholisierung des Angeklagten.

"Wenn er, wie der Oberstaatsanwalt sagte, den Beischlaf, wenn er Sex erzwingen wollte, warum hatte er dann keinen?" fragt Glathe. "Weil er ihn aufgrund einer Dysfunktion nicht durchführen konnte."

Das Auftreten ebendieser sei wissenschaftlich schon ab einer Alkoholisierung von 0,4 Promille bekannt. "Wäre er in der Lage gewesen, einen Koitus durchzuführen, so hätte dieser nach dem Würgen stattgefunden", sagt Glathe.

Konnte K. erkennen, dass Maria L. noch lebte? Glathe argumentiert, dass wenn man annimmt, dass es trotz Vollmondnacht und Beleuchtung am Weg so dunkel war, dass K. sich vor dem Opfer verbergen konnte, auch annehmen müsse, dass er nicht habe sehen können, ob sie noch atme. Das Fließgeräusch der Dreisam könne zudem Atemgeräusche übertönt haben.

Eine mögliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit könne nicht einfach so abgetan werden. Glathe zitiert aus einem Urteil des BGH: "Selbst bei einer hohen Alkoholisierung des Täters sind grobmotorische Tätigkeiten durchführbar", eine Herabsetzung der Steuerungsfähigkeit könne daher auch bei Fehlen von offensichtlichen Ausfallserscheinungen nicht ausgeschlossen werden.

Glathe zitiert aus einem anderen Urteil des BGH: "zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten steht der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmnisvermögens nicht entgegen".

Glathe fasst zusammen: "Wir können nicht mit der erforderlichen Sicherheit das Vorliegen der Bedingungen von Paragraf 20 StGB ausschließen."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Zum Tatbestand des Mordes und dem Erfüllen der Mordmerkmale will Glathe sich nicht weiter äußern.

Stattdessen wendet er sich noch einmal dem Alter des Angeklagten zu, argumentiert für eine Einordnung als Heranwachsender.

Er habe Erfahrungen gemacht, die ein Erwachsenwerden verzögert hätten: das Aufwachsen im Iran oder in Afghanistan, die Flucht, Aussagen gegenüber seiner Pflegemutter in Freiburg und die Einnahme des Medikaments Risperdal, dessen Dosis verdoppelt werden müsste. Daher läge eine Reifeverzögerung vor.

Dann wendet der Verteidiger sich der Frage der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu.

Dafür müsse zunächst geklärt sein, ob ausländische Urteile überhaupt zur Bewertung von Strafzumessungsregeln herangezogen werden können. Das Urteil von Korfu biete keine Anhaltspunkte für die Annahme einer sexuellen Motivation des Angeklagten.

Dass das Opfer Spiridoula C. das heute anders sehe, sei egal. "Sie bewertet es nur anders", sagt Glathe. "Sie liefert keine neuen Hinweise." Es handele sich lediglich um eine andere Interpretation, nicht um eine andere Straftat.

Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe keine Reue gezeigt, will Glathe nicht hinnehmen.

"Der Angeklagte hat ein umfassendes Geständnis abgelegt", sagt er. "Möglicherweise war die Einlassung meines Mandaten von Selbstmitleid geprägt, das schließt aber nicht das Vorliegen von Reue aus." Die Schilderung sei möglicherweise durch die Erfahrungen in der Haft geprägt, K. erfahre keinerlei Unterstützung, habe keine Kontakte nach Außen.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Dann unterbricht die Vorsitzende Richterin die Verhandlung: auf der Tribüne wurde mit einer TV-Kamera gefilmt. Die Tribüne wird geräumt.
Fortsetzung des Plädoyers von Hussein K. Verteidiger Glathe

12.11 Uhr: Der Prozess wird fortgesetzt, nachdem Hussein K. in den Gerichtssaal zurück gebracht wurde.

"Das Verhalten des Pressevertreters war wohl durch Unwissenheit begründet", sagt die Vorsitzende Richterin.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Verteidiger Glathe setzt seinen Schlussvortrag fort, spricht weiter über die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Staatsanwalt Berger habe etwa vorgebracht, K. habe die Tat auf Korfu bagatellisiert. Das sei zulässig, argumentiert Glathe, und zitiert eine Reihe von BGH-Entscheidungen, in denen es darum geht, dass Verteidigungsargumente eines Angeklagten nicht strafschärfend ausgelegt werden dürfen.

Auch das nicht Vorliegen von strafmildernden Gründen dürfe nicht strafschärfend wirken.

Der Verteidiger fasst zusammen: "Bei der Gesamtwürdigung komme ich zum Ergebnis, dass keine besondere Schwere der Schuld vorliegt", sagt Glathe.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Dann wendet er sich der Anordnung der Sicherungsverwahrung zu.

"Dr. Pleines hat sich wesentlich zur Gefährlichkeit des Angeklagten geäußert", sagt Glathe.

Der Hang zu Straftaten, so Glathe, müsse von der Gefährlichkeit differenziert und differenziert betrachtet werden. Nebenklagevertreter Kramer habe gesagt, jetzt sei der richtige Zeitpunkt für eine solche Betrachtung; dem widerspricht Glathe.

Richtig sei das jedoch nach der Haft. "Aus ihrer Sicht, Herr Oberstaatsanwalt, ist auszuschließen, das positive Wirkungen bei meinem Mandaten erreichbar sind."

Das sei in der wohl bevorstehenden langen Haft für den Angeklagten jedoch nicht einfach auszuschließen; das Einwirken und die Veränderung eines Straftäters sei mithin ein Ziel des Strafvollzugs auch mit der Sozialtherapie. Das gelte auch für lebenslänglich Verurteilte und für Sexualstraftäter.

"Dr. Pleines hat meinem Mandanten einen fehlenden emotionalen Resonanzraum bescheinigt, gerade da ist es doch zu hoffen, dass in therapeutischen Maßnahmen an der Empathiefähigkeit gearbeitet werden kann."

Glathe führt weiter aus: "Ich sprach eingangs von der Logik der Tat, und wenn die Logik der Tat zum Nachteil von Maria L. ist, dass es um sexuelle Handlungen geht, so sind wir hier in einem Verhalten der pathologischen Devianz."

Auch wenn man sadistische Tendenzen annehme, die man im Tatgeschehen sehen könne, sei das kein Grund, keine Erreichbarkeit des Angeklagten für therapeutische Angebote anzunehmen.

Vielmehr hätten Studien gezeigt, dass gerade Patienten mit sadistischen Tendenzen Traumatisierungen in der Kindheit erfahren hätten, panische Angst vor Emotionen hätten, aber für Therapie gut erreichbar seien.

Auch die Aussage von Lehrern und Betreuern hätten gezeigt, dass Hussein K. grundsätzlich lernfähig und -willig gewesen sei.

Glathe beendet sein Plädoyer.

"Ich darf zusammenfassend festhalten, dass wenn Sie meinen Ausführungen folgen, eine Jugendstrafe in einem hohen Bereich festzustellen wäre.

Alternativ eine Freiheitsstrafe, ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ohne Anordnung der Sicherungsverwahrung."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Letztes Wort von Hussein K.

"Möchten Sie den Ausführungen des Verteidigers etwas hinzufügen?", fragt die Vorsitzende Richterin den Angeklagten nach dem Ende des Plädoyers und will wissen, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll.

"Nein, die Zuschauer können hier bleiben", sagt Hussein K. durch seinen Übersetzer.

Im Gerichtssaal ist es nun ganz still. "Sie erhalten jetzt das letzte Wort" sagt Richterin Schenk.
Hussein K. spricht leise, der Übersetzer übersetzt Satz für Satz:

"Sehr geehrte Damen und Herren. Als erstes möchte ich mich bei der Familie L. entschuldigen.

Ich möchte mich beim Anwalt und beim Staatsanwalt, bei den Richtern, Schöffen und allen Anwesenden im Saal entschuldigen.

Dann möchte ich noch hinzufügen, dass mir das, was ich getan habe, sehr leid tut.

Es ist richtig, das ein Jahr, anderthalb Jahre vergangen sind, aber ich leide heute noch.

Sie leben in Gedanken an Maria. Ich leide darunter.

Von meiner Seite aus möchte ich sagen, dass ich es bereue, dass es mir leid tut.

Ich möchte dafür in Rechenschaft gezogen werden, die Strafe erhalten, die mir zusteht.

Das was ich getan habe, ich sage nicht, dass ich unschuldig bin, aber trotzdem. Mein Herz brennt.

Wenn es mir möglich wäre, die Zeit zurückzudrehen, hätte ich es niemals gemacht.
Bedauerlicherweise geht es nicht.

Ich versuche in der Zukunft, mir ein besseres Leben einzurichten, ohne Drogen und ohne Alkohol.

Ihnen möchte ich sagen, dass ich eine Drogentherapie machen möchte, und Sie bitten, dass Sie mir diesen Weg ermöglichen. Weil ich jetzt seit 13, 14 Monaten im Gefängnis bin, habe ich nichts konsumiert, aber in Griechenland war es möglich.

Ich möchte ab sofort nicht mehr Drogen konsumieren, weil die Drogen mir mein Leben zerstört haben.

Ich sage noch einmal, das ich bereue, was ich getan habe. Es tut mir leid, dass es passiert ist, aber ich kann die Zeit nicht zurückdrehen. Mehr kann ich nicht sagen."
Die Verhandlung ist für heute beendet.

Das Urteil wird am Donnerstag, 22. März 2018 um 9.30 verkündet.

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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Heute wird das Urteil gegen Hussein K. verkündet

Es ist das Ende eines langen Mordprozesses: Nach 24 Verhandlungstagen wird am heutigen Donnerstag das Urteil gegen Hussein K. verkündet. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr.

17 Monate nach dem Tod von Maria L. wird am heutigen Donnerstag im Mordprozess gegen Hussein K. das Urteil gesprochen. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses die Tat gestanden – allerdings nicht dem Umfang der Anklage entsprechend.

Staatsanwalt Eckart Berger hatte in seinem Schlussvortrag die Verurteilung des wohl aus dem Iran stammenden jungen Mannes, der zur Tatzeit als vermeintlich minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan in Freiburg lebte, wegen Mordes beantragt sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Anordnung von Sicherungsverwahrung gefordert. Nebenklagevertreter Bernhard Kramer, der im Prozess die Eltern von Maria L. vertrat, hatte sich diesem Antrag angeschlossen.

Hussein K.s Verteidiger Sebastian Glathe argumentierte in seinem Plädoyer gegen eine Anordnung der Sicherungsverwahrung.

Einen Tag vor der Urteilsverkündung gab die Universität Freiburg in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Eltern und Schwestern von Maria L. zusammen mit dem Verband der Freunde der Universität eine Stiftung gegründet haben. Diese soll Studierende der Universität Freiburg, insbesondere der Medizinischen Fakultät, unterstützen. Explizit sollen auch ausländische Studierende bei deren Integration in das universitäre Umfeld unterstützt werden.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Das Freiburger Gericht fällt das höchstmögliche Urteil: Der im Mordprozess Maria L. angeklagte Hussein K. muss lebenslang in Haft. Eine Sicherungsverwahrung danach ist möglich.

Hussein K. ist des Mordes und der schweren Vergewaltigung an Maria L. schuldig gesprochen worden. Das Gericht geht davon aus, dass er die Tötung der jungen Frau im Oktober 2016 heimtückisch, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Verdeckung einer Straftat durchgeführt hat. Die Schwurgerichtskammer des Landgericht Freiburg fällte das höchstmögliche Urteil: Sie stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Sicherungsverwahrung wird unter Vorbehalt gestellt. Nach dem Ende seiner lebenslänglichen Freiheitsstrafe würde K. dann zum Schutz der Allgemeinheit weiter in Haft bleiben.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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11:00 Uhr: Zur Urteilsverkündung ist viel los im Landgericht Freiburg:

Es sind viele Zuschauer und Medienvertreter gekommen. Um 8 Uhr stand eine lange Schlange an Zuschauern in der Salzstraße – allerdings deutlich weniger als beim Prozessauftakt im September.

Im Publikum sitzt auch Soko-Chef David Müller, der die Ermittlungen in diesem Fall geleitet hat. Die Eltern von Maria Ladenburger sind nicht gekommen.
Ohne großes Vorgeplänkel beginnt die Urteilsverkündung im Mordprozess gegen Hussein K.

Die Vorsitzende Richterin beginnt: "Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil." Hussein K. ist des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig.

Seine Strafe ist lebenslange Haft, die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wird vorbehalten. Als Mordmerkmal wird die Verdeckung der Sexualstraftat angenommen.

Bei der Tat hatte der Angeklagte das 18. Lebensjahr sicher vollendet, das 21. jedoch nicht sicher vollendet.

Das Gericht habe jedoch keine Entwicklungsverzögerungen feststellen können.

"Daher wurde Erwachsenenstrafrecht angewendet."

Da keine Wiedereingliederung zu erwarten sei, lautet die Strafe lebenslang.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

"Der Prozess wurde von allerlei Stör- und Hintergrundgeräuschen begleitet", sagt Richterin Schenk und spricht über die Politisierung des Mordes von Maria Ladenburger.

"Nach allem, was wir heute wissen, hätte kein Gesetz, keine bessere Ausstattung der Polizei, keine andere Betreuung des Angeklagten diese Tat verhindert."

Die Tat sei nicht von einem Ausländer, einem Flüchtling, einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling, einem Mann verübt worden – sondern von einem Menschen.

"Von Ihnen, Herr K." sagt sie in Richtung des Angeklagten.

Es sei die einzige Aufgabe des Verfahrens gewesen, wie in jedem anderen Strafverfahren, die Tat und die Schuld des Angeklagten zu klären und zu ahnden.

"Was wissen wir also nach der Beweisaufnahme?", setzt die Richterin fort.

"Letztlich sind Sie uns ein Rätsel geblieben." Geburtsdatum und -ort des Angeklagten seien unklar geblieben.

Trotz guter Voraussetzungen sei er zu der Person geworden, die Maria Ladenburger ermordet habe.

Richterin Schenk umreißt noch mal die biographischen Fakten über den Angeklagten, beschreibt dann noch einmal den Fall auf Korfu: wie Hussein K. Spirdidoula C. angriff und etwa zehn Meter eine Klippe hinab warf.

Sie fasst noch einmal seine Verurteilung und Haft in Griechenland zusammen und seine Freilassung, auf die die Flucht nach Deutschland folgte.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Dann kommt Richterin Schenk zu den Tatfeststellungen der Kammer zum Mord an Maria Ladenburger.

Sie beschreibt den Tatabend, das Treffen von K. mit seinen Freunden am Seepark. "Dort konsumierte er maximal eine Flasche Vodka und einen Joint", sagt die Richterin.

Schenk beschreibt noch einmal knapp den Besuch in der Sonderbar, Hussein K.s Fahrt mit der Tram der Linie 1 Richtung Littenweiler und den Weg von K. an die Dreisam

"Ab circa 2.35 verweilte er auf Höhe der Nordtribüne an der Dreisam", sagt Schenk. "Die Kammer hält es für wahrscheinlich, dass sich der Angeklagte im Bereich des Uferwegs aufhielt, um einer Frau aufzulauern."

Es könne jedoch nicht ausgeschlossen sein, dass K. erst entschieden habe, Maria Ladenburger zu überfallen, als er sie gesehen habe.

K. habe das Fahrrad gepackt, die 19-Jährige überwältigt. "Sie war überrumpelt, hatte nicht mit einem Angriff gerechnet." Richterin Schenk beschreibt die Tat, Hussein K.s Würgen von Maria Ladenburger mit Händen und Schal und das Sexualdelikt im tieferen Uferbereich der Dreisam.

"Unmittelbar nach den sexuellen Übergriffen verbrachte der Angeklagte die weiterhin bei fehlendem Bewusstsein aber vorhandener Atmung noch lebende Maria Ladenburger in den Fluss Dreisam, wo er sie derart mit Mund- und Nasenöffnung unter Wasser in den Fluss legte, dass sie durch Ertrinken verstarb." Sein Ziel sei es gewesen, die Sexualstraftat zu verdecken.
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Bei dieser Tat sei die Einsichtsfähigkeit K.s durch Alkohol- und Drogenkonsum nicht maßgeblich beeinträchtigt gewesen.

"Woher wissen wir das?" fragt Richterin Schenk und kommt zur Beweiswürdigung.

Der Angeklagte selbst habe den groben Tatablauf eingeräumt, rechtsmedizinische Befunde hätten mit seiner Einlassung im Einklang gestanden, auch die Daten des Handys hätten zumindest nicht im Widerspruch zu seinen Einlassungen gestanden.

"Die Kammer hatte mit Ihnen einen Angeklagten vor sich, der sich nur taktisch einließ", sagt Schenk.

"Sie waren bemüht, einen Sachverhalt ohne Mordmerkmale und ohne Vergewaltigung zu schildern."

Schenk beschreibt noch einmal K.s Einlassung, den Tritt gegen das Rad, ohne zu wissen, ob es von einer Frau oder einem Mann gefahren würde, das Würgen, weil sie geschrien habe.

"Doch diese Einlassung wurde widerlegt," sagt sie. Rechtsmedizinische Befunde, die Spuren am Rad, sprächen eine andere Sprache.

"Die Kammer ist auch davon überzeugt, dass der Angriff aus einer sexuellen Motivation begangen wurde", sagt Schenk. Bei den guten Sichtverhältnissen in der Nacht habe der Angeklagte mehrere Sekunden lang Maria Ladenburger als Frau erkennen können.

"Seine Einlassung, er habe sie einfach so angegriffen", sei nicht haltbar. K. habe sich in der Tatnacht zuvor mehrere Frauen sexuell genähert.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Schwieriger sei für die Kammer die Frage gewesen, wann K. den Entschluss zur Tötung von Maria L. gefasst habe; dabei sei es auf die naturgemäß besonders schwierig feststellbare subjektive Vorstellung des Angeklagten angekommen.

"Die Kammer ist zunächst davon überzeugt, dass er beim Verbringen von Maria Ladenburger in die Dreisam überzeugt war, dass sie im Fluss ertrinken würde", sagt. Weil wenig Wasser in der Dreisam gewesen sei, sei es ausgeschlossen gewesen, dass das Gesicht von Maria L. etwa durch das fließende Wasser unter Wasser gedrückt worden sei.

Dann spricht sie über das Würgen:
Es sei nicht ausgeschlossen, dass K. sein Opfer nur gewürgt habe, damit sie bewusstlos wird.

"Insgesamt konnte ein bedingter Todesvorsatz beim Würgen nicht festgestellt werden."

"Es handelt sich bei der Tat um keine Affekttat", sagt Richterin Schenk.

Auch K.s Einlassung beschreibe die nicht.

"Für einen Affekt wäre zunächst eine besondere Gefühlsregung wie etwa Wut notwendig."

Diese habe jedoch K. nicht beschrieben, auch eine Beziehung zwischen Täter und Opfer läge nicht vor.

"Bei der Tat handelt es sich um ein mehraktiges, zielhaftes Geschehen", fasst sie zusammen.

Die körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit des Angeklagten könne schon allein deshalb nicht besonders groß eingeschränkt gewesen sein.

Dann kommt sie zur Dauer des Verfahrens zu sprechen.

"Ursache war nicht das Einlassungsverhalten des Angeklagten", sagt Richterin Schenk.

Das sei vielmehr typisch für einen Schwurgerichtsprozess gewesen.

Ursache der Verzögerung seien die erst nach Beginn der Hauptverhandlung erfolgte Auswertung des Handys und das noch laufende Berufungsverfahren in Griechenland gewesen.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Richterin Schenk fasst schließlich noch die Feststellungen der Kammer zur Tat in Griechenland zusammen.

K. habe die Tat eingeräumt, auch wenn er sie als "Schubser" bezeichnet habe.

Deswegen könne etwa die Rechtmäßigkeit der Gegenüberstellung nach der Tat im Krankenhaus außer Acht gelassen werden. Er habe bei dem Wurf von Spiridoula K. über die Brüstung der Promenade nicht ausschließen können, dass sie sich dabei tödliche Verletzungen zuziehen könne.

Eine sexuelle Motivation bei dieser Tat nimmt die Kammer nicht an. Es sei verständlich, dass Spiridoula C. diese Vermutung außerhalb einer förmlichen Vernehmung vier Jahre nach der Tat in Kenntnis der Tat in Freiburg gemacht habe.

K. habe nicht unmittelbar nach der Tat nach ihr gesucht – auch das spreche gegen einen unmittelbaren sexuellen Hintergrund der Tat.

Dann spricht Richterin Schenk Hussein K. direkt an:

"In einem Punkt sind Ihre biographischen Angaben widerlegt, in Bezug auf den Tod Ihres Vaters."

Das Telefonat und K.s digitale Kommunikation hätten das belegt.

"Weitere belastbare Feststellungen zu Ihrer Person und Ihrer Kindheit, wusste die Kammer nicht zu treffen."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Die Vorsitzende Richterin kommt auf das Thema Alter zu sprechen.

"Die Kammer ist davon überzeugt, dass er zum Tatzeitpunkt das 18. Lebensjahr sicher vollendet hatte, konnte aber zu seinen Gunsten nicht ausschließen, dass er das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte."

Die beiden Altersgutachten hätten ein Alter "über 21" und von "22 bis 23" ergeben.

Das letztere Gutachten des Gutachters Schmeling habe lediglich eine Sicherheit von 50 Prozent gehabt – und sei somit für ein Verfahren so hilfreich wie "ein Münzwurf".

Die Methode von Gutachterin Wittwer-Backofen sei verführerisch eindeutig.

Eine Validationsstudie zur Methode habe dazu jedoch nie stattgefunden; Wittwer-Backofens Studie sei lediglich eine Evaluationsstudie.

In Bezug auf den vorliegenden Zahn habe es Überschätzungen gegeben, es fehle Forschung zu Menschen unterschiedlicher Ethnien.

"Es bleiben Zweifel, ob die Methode mit einer Validität ausgereift ist, wie sie für ein Strafverfahren nötig ist", sagt Schenk.

Die eigenen Angaben des Angeklagten gegenüber Freunden und Bekannten seien jeweils völlig unterschiedlich gewesen und hätten eine Zeitspanne von mehr als zehn Jahren beinhaltet.

"Sie zeigen nur eins: Dass der Angeklagte auch gegenüber seinen Freunden und Bekannten völlig willkürliche Angaben über sein Alter gemacht hat."

Das sei auch bei anderen biographischen Angaben so gewesen.

"Es erscheint keineswegs außergewöhnlich sondern vielmehr nachvollziehbar, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes seinen Angaben glaubten und Minderjährigkeit annahmen", sagt Schenk.

Diese hätten keine andere Möglichkeiten gehabt.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Richterin Schenk spricht über das Telefonat mit dem mutmaßlichen Vater von Hussein K. und erklärt, dass dessen Inhalt sowieso nicht in das Verfahren eingeführt werden konnte, weil die Person am anderen Ende der Leitung von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte.

"Wie sind die Feststellungen rechtlich zu würdigen?", fragt Schenk.

"Er hat sich des Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung strafbar gemacht."

Das Mordmerkmal der Verdeckung sei erfüllt gewesen:

Die Straftat, die verdeckt werden sollte, war die tateinheitliche Vergewaltigung. Der verwendete Schal sei ein gefährliches Werkzeug gewesen.

Richterin Schenk trägt nun zur Strafe vor.

Jugendstrafrecht sei anwendbar, wenn jemand noch präg- und wandelbar sei.

"Die Kammer kam zu der Erkenntnis, dass das bei Ihnen, Herr K., nicht gegeben ist", sagt Schenk.
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