MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Im Anschluss beantragt Oberstaatsanwalt Eckart Berger, dass die anstehenden Schlussvorträge öffentlich stattfinden sollen – da Hussein K. zu Beginn des Prozesses falsche, gar erlogene Angaben gemacht habe, und daher nicht den Schutz des Jugendschutzgesetzes habe.

Nebenklagevertreter Bernhard Kramer schließt sich diesem Antrag an.

Verteidiger Glathe äußert Verwunderung über den Zeitpunkt der Anträge und tritt ihnen entgegen.
http://www.badische-zeitung.de/psychiat ... k-aussagen
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Psychiatrisches Gutachten des forensischen Psychiaters Hartmut Pleines
Gutachter Pleines erklärt noch einmal den Umfang seines Gutachtens:

Er sollte klären, ob Hussein K. schuldfähig ist, ob Sicherungsverwahrung angezeigt ist, und wie es um die Reife des Angeklagten bestellt ist.

Pleines erklärt, auf welcher Basis er sein Gutachten erstellt hat:

mit den Akten im Verfahren, darunter Gerichtsakten aus Korfu und Krankenakten aus Hohenasperg, drei Gesprächen mit Hussein K., bei denen ein Übersetzer anwesend war und der Teilnahme an der Hauptverhandlung.

"Hier steht eine angemessene Beurteilungsgrundlage zur Verfügung", sagt Pleines.

Pleines gliedert seine Aussage in vier Teile:
  • 1. Liegt bei Hussein K. eine psychische Krankheit vor?

    2. Ist er schuldfähig?

    3. Wie ist sein Entwicklungsstand?

    4. Liegen die medizinisch-psychologischen Vorraussetzungen des Maßregelvollzugs vor?
http://www.badische-zeitung.de/psychiat ... k-aussagen
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

1. Liegt bei Hussein K. eine psychische Krankheit vor?
Mit klaren Worten erklärt Pleines zunächst die Schwierigkeiten jeder psychiatrischen Diagnose:

die Angaben des Betroffenen, der sogenannte Querschnittsbefund.

Bei der Beurteilung eines Menschen sei auch die Biographie, der sogenannte Längsschnittbefund, wichtig. Sie zeige, wie Menschen sich mit ihrer Umwelt auseinandersetzen.

"Wenn ich nicht nur seine Selbstauskünfte in Betracht ziehe, ist das kein Ausdruck von Misstrauen", sagt Pleines. "Es gibt bei Herrn K. viele Ungereimtheiten, was seine Biographie betrifft."

Es mache bei seiner Bewertung einen Unterschied, ob er Traumatisierung erlebt und in psychiatrischer Behandlung gewesen sei. Die eigenen Angaben des Angeklagten seien von Widersprüchen und Ungereimtheiten geprägt.

"Es geht darum, seine Selbstauskünfte mit anderen Quellen abzugleichen."

Pleines führt aus, dass K. beim Nachtermin etwa von Stimmen, die ihm Befehle erteilen, und einem schwarzen Mann, den er nachts gesehen hätte, berichtet.

"Es war daher auch zu prüfen, ob etwa bei ihm eine Schizophrenie vorliege", sagt Pleines. "Bei ihm zeigt jedoch nichts darauf hin."

K.s Angaben zeigten ein laienhaftes Bild von Schizophrenie, seine Beschreibung entspreche nicht tatsächlichen Symptomen einer solchen Erkrankung.

"Mit der gebotenen Zurückhaltung drängt sich der Eindruck auf, dass Herr K. im Justizvollzugskrankenhaus einiges an Anschauungsmaterial gehabt hat, und das hier präsentiert hat", sagt Pleines.

Auch eine Depression habe er nicht. "Herr K. hat sicher depressive Symptome gezeigt", sagt Pleines. "Es kam aber niemals zu einem lehrbuchartigen depressiven Einbruch."

Seine Stimmung sei in der Haft immer sehr situationsabhängig gewesen.

Im Gespräch mit dem Arzt habe er sich immer als depressiv dargestellt, zum Teil Momente danach beim Tischkickerspielen wie ein normaler junger Mann unbeschwert agiert.

Das sei auch bei Gesprächen mit der Jugendgerichtshilfe so gewesen.

Pleines hat vernichtende Worte zu den Suizidversuchen des Angeklagten:

"Seine selbstschädigenden Handlungen sind suizidale Gesten, bei denen es eher darum geht, beim Gegenüber eine Reaktion auszulösen", sagt Pleines.

"Sie haben daher einen eher manipulativen Charakter."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Ist Hussein K. süchtig?

"Würde man sich nur auf die Angaben von Herrn K. berufen, dann wäre er ein Mensch mit einer weit fortgeschrittener Suchterkrankung", sagt Pleines.

Weite man den Blick, wie es in der Suchtmedizin üblich sei und schaue auf andere Quellen, sähe das jedoch anders aus.

Pleines spricht zunächst über einen möglichen Heroinkonsum:

K. habe keine Entzugssymptome gezeigt, sei nicht durch Opiat-getriebenes Verhalten aufgefallen, ein Urintest sei negativ gewesen und eine Haarprobe habe nur Hinweise auf Konsum gegeben.

K. sei ein Gelegenheitskonsument gewesen, ohne einen süchtigen Bezug.

Auch sein Alkoholkonsum sei nicht so gewesen, wie von ihm angegeben.

Er habe zwar gerne und bei Gelegenheit auch viel getrunken, aber sei kein Alkoholiker.

"Abhängigkeit bedeutet, dass der Konsum von Rauschmitteln führend geworden ist und die Lebensgestaltung beherrscht", sagt Pleines.

Bei Cannabis näherten sich Eigen- und Fremdwahrnehmung jedoch an, meint der Gutachter.

"Cannabis ist Herrn K. nicht fremd", sagt er. "Er scheint es regelmäßig und in steigernden Dosen zu konsumieren."

Formal habe wohl eine Abhängigkeit vorgelegen, aber K. hatte weder psychische, soziale oder schulische Beeinträchtigungen dadurch.

"Der Cannabiskonsum hat nicht in seine Fähigkeit eingegriffen, sein Leben zu bewältigen", sagt Pleines.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Hat K. ein Trauma?

"Wenn man über Traumatisierungen spricht, dann muss man darüber sprechen, dass die meisten Schutzsuchenden, die nach Deutschland kommen, in ihren Heimatländern und auf der Flucht traumatisierende Erlebnisse gemacht haben."

Flucht sei nunmal "keine Reise". Allein das Absolvieren von Flucht dürfe jedoch nicht mit dem Vorliegen einer Traumatisierung gleichgesetzt werden.

"Würde man nur seine eigene Aussagen in Betracht ziehen, dann wären diese wohl geeignet, eine Traumatisierung auszulösen", sagt Pleines und verweist auf K.s Angaben zu Missbrauch, Gewalt und dem Tod des Vaters.

"Man kann es hypothetisch für wahr annehmen, aber dann muss man sich fragen, ob er psychische Symptome zeigt, die darauf hinweisen." Das müsse man verneinen.

Ärzte in Freiburg hätten die Diagnose einer Traumafolgestörung gestellt, weil sie sich naturgemäß ausschließlich auf seine eigenen Angaben verlassen hätten.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Wie ist K.s Persönlichkeit zu bewerten?

Dazu sei Wissen über die Biographie nötig – doch verlässliche Angaben lägen dazu fast nicht vor.

"Es muss als ausgesprochen unwahrscheinlich erscheinen, dass seine Kindheit durch Retardierungen geprägt gewesen sein."

K. sei ein normal begabter junger Mann, zeige keine Hinweise auf eine frühkindliche Hirnschädigung.
K. habe ihm gegenüber Angaben gemacht, dass er sich früh gesellschaftlichen Regeln widersetzt habe und "als Klauer" bekannt gewesen sei.

Ob er eine Sexualstraftat in der Jugend begangen habe, sei durch das Gericht zu bewerten.

"Herr K. entwickelt eigentlich beachtliche soziale Fähigkeiten." Zielorientiert, anpassungsfähig und belastbar habe er sich auf den Weg nach Europa gemacht.

Seine Tat in Korfu zeige eine deutlich gesenkte Gewalthemmung an. Der Umgang mit der Tat biete auch einen Hinweis auf seine Persönlichkeitsentwicklung:

Seine Aussage, es habe sich "nur um eine Frau" gehandelt, weise auf grundlegende Werte seiner Persönlichkeit hin.

"Herr K. weist keinen Resonanzboden für Leid von Dritten auf", sagt Pleines, und zitiert die griechischen Beamten, die ihn als emotional apathisch und reuelos beschrieben.

Auch die mehrjährig vollzogene Haft sei von K. nicht als Lernerfahrung erfasst worden. K. ginge mit "einer gewissen Nonchalance" über das Leid Dritter hinweg. Er habe die Neigung zur manipulativen Beeinflussung Dritter, könne sie über sich selbst täuschen, charmant und gewinnend auftreten.

"Diese Melange von Eigenschaften trägt psychopathische Züge", sagt Pleines.

K. sei ein Mensch mit Empathiemängeln und herrschender Bereitschaft zur Manipulation.

"Das ist keine kranke Persönlichkeit, sondern innerhalb der Bandbreite, wie sich Menschen bewegen.

Das ist keine Persönlichkeitsstörung, sondern eine Charakterbeschreibung."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Was K. zu seiner Sexualität ausgesagt habe, sei für einen jungen Mann am Anfang seiner dritten Lebensdekade nicht plausibel gewesen.

Er habe etwa angegeben, niemals masturbiert oder Pornographie konsumiert zu haben, obwohl diese auf dem Handy des Angeklagten gesichert worden waren.

Die gefundenen Pornos seien neben herkömmlichen, konsesualer Pornographie und Schwulenpornos auch Bilder von Dominanz und sexueller Gewalt gewesen.

"Bei der sexualmedizinischen Diagnostik fragt man sich auch, was es mit dem Wolfsmotiv auf sich hat", sagt Pleines.

K. habe dieses Motiv mit Sexualität verknüpft. Bewerten können man dies nicht, nur vermuten, dass es bei K. mehr sei, als nur ein modisches Motiv.

"Sie ist ein Symbol für ein aggressives Motiv in seiner Sexualität."

Pleines fasst zusammen: K. hat eine nicht sonderlich ausgeprägte Cannabisabhängigkeit, zeigt Symptome einer psychopathischen Störung. Weitere Krankheiten liegen nicht vor.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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2. Ist K. schuldfähig?
Eine überdauernde psychische Störung sei nicht gegeben, sagt Pleines. Es sei jedoch zu klären, ob er sich in einer affektiven Ausnahmeverfassung oder sich in einem durch Suchtstoffen veränderten Zustand befunden hat.

Ein Affekt sei in der Handlung nicht zu erkennen – die zeitliche Ausdehnung, das lang hingezogene Tatgeschehen und seine Beschreibung der Tat ließe sich nicht mit einer Affekttat in Einklang bringen.

Auch allein das Vorliegen von Suchtstoffen im Blut sei nicht gleichzusetzen mit einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit.

"Es gibt keine gesicherten Dosis/Wirkung-Beziehungen", sagt Pleines. Wichtig sei bei jedem Konsum etwa die Grundstimmung.

Zeugen hätten ausgesagt, dass K. in der Tatnacht in guter Verfassung gewesen sei. Hinweise, dass er einen bedeutenden Grad an Alkoholisierung erreicht habe, habe es nicht gegeben. Nicht nur seine Freunde, sondern auch die Gäste in der Innenstadtbar, hätten ihn nicht als äußerlich betrunken beschrieben.

Auch die Tat selbst zeige Leistungsfähigkeit an: das Wartenkönnen, der Angriff, die Opferkontrolle, die Sexualstraftat, die Spurenbeseitigung.

"Es gab hier keine Leistungsbeeinträchtigung", sagt Pleines.

"Er hat den Rückweg nach Hause ja auch noch gefunden."

Eine Intoxikation sei folglich nicht gegeben gewesen.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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3. Wie ist sein Entwicklungsstand?
Falls Hussein K. zwischen 18 und 21 Jahren ist – wäre dann Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anzuwenden?

"Was ist jugendlich, was ist erwachsen? Dafür gibt es keine starren Altersgrenzen", sagt Pleines.

Die "Marburger Kriterien" lieferten seit den 50er Jahren Bewertungshilfen:
etwa Abschluss einer Schulausbildung, Selbständigkeit, selbständige Lösung von den Eltern.

Die Kriterien seien laut Pleines immer wieder kritisiert worden und in die Jahre gekommen – etwa weil heute Sexualität und Beziehung heute nicht immer zusammenfallen oder Menschen sehr selbständig seien, aber noch bei den Eltern leben würden.

Auch für Menschen aus anderen Kulturkreisen seien die Kriterien möglicherweise schwer anzuwenden.

"Man wird ganz konkret Herrn K. anschauen müssen und sagen:
Was an ihm ist jugendlich? Was ist erwachsen?" sagt Pleines.

K. zeige sehr wenig Jugendliches; das hätten Zeugen mehrfach gesagt.

Seine Lehrerin habe etwa beschrieben, dass er eine Autorität unter den afghanischen Schülern gewesen sei.

"Herr K. agiert reif und kompetent und lässt Jugendliches vermissen."

Seine Entwicklungsdynamik sei nicht mehr pubertär aktiv, sondern eher negativ und etwa durch Unerreichbarkeit durch strafrechtliche Sanktionen geprägt, sie habe "immer mehr die Umformung in der Delinquenz" gefunden.

Folglich sei K. als Heranwachsender und nicht als Jugendlicher zu bewerten.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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4. Liegen die medizinisch-psychologischen Vorraussetzungen des Maßregelvollzugs vor?
"Überlegungen der Sicherungsverwahrung müssen immer auch mildere Möglichkeiten in Betracht ziehen", sagt Pleines und geht diese milderen Mittel durch:

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus böte jedoch wenig Ausblick auf Erfolg; die Unterbringung in einer Suchtklinik zum Entzug sei nicht angezeigt, da kein Kausalzusammenhang zwischen Sucht und Tat bestünde.

Die Wurzel rechtswidrigen Handelns sei bei Hussein keine Sucht, nicht sein Herkunftsraum, nicht seine Religion:

"Was seine Gefährlichkeit ausmacht, ist seine Persönlichkeit."

Seine Persönlichkeit disponiere zu dieser Art von Straftaten.

"Herr K. zeigt eine erhebliche Rücksichtslosigkeit und Egozentrik", die Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung anderer Menschen ignoriere er. Eine Gewissensinstanz sei nicht vorhanden.

Sein sexuelles Interesse sei von Ermächtigung geprägt, nicht durch eine selbst bestimmte, gleichwertige Beziehung. Seine Haltung sei frauenfeindlich geprägt.

Drei mögliche Bewertungen der Staftat in Griechenland seien von ihm analysiert worden:
  • War die Tat auf Korfu eine abgebrochene Sexualstraftat?
    Dann gebe es bei den Taten auf Korfu und in Freiburg Übereinstimmungen:
    den massiven Angriff auf fremde Frauen und die Beseitigung der Opfer in einem Gewässer.
  • War die Tat auf Korfu eine Raubstraftat?
    Selbst dann hätte K. in einem jungen Alter diese schwere Tat verübt.
    Seine Rückfalllatenz sei hoch gewesen – nach nur einem Jahr in Freiheit sei er erneut schwer straffällig geworden.
    Die Haftstrafe habe zu keinem Abflachen seiner kriminellen Energie geführt sondern eskalieren lassen.
    Zur Reflektion über die Tat auf Korfu sei K. nicht willens gewesen – er habe lediglich auf Alkoholkonsum verwiesen.
    "Herr K. gibt wenig Anlass auf Hoffnung, dass durch Haft eine Reduzierung des Risiko möglich ist." Seine hohe manipulative Tendenz ließe erwarten, dass er während einer hohen Freiheitsstrafe oder durch etablierte Therapieangebote erreichbar wäre.
  • War die Tat auf Korfu so, wie von K. geschildert, ein Versehen durch Anstoßen an der Schulter? Dann ließe er sich nicht als Staftäter mit hohem Rückfallrisiko einordnen.
Pleines fasst noch einmal zusammen: "Bei den Varianten 1. und 2. bestünde bei K. ein hohes Rückfallrisiko."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Richterin, Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und Verteidiger befragen Gutachter Pleines
12.30 Uhr: Es beginnt die Fragerunde mit Gutachter Hartmut Pleines.

Die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk beschreibt positive Fähigkeiten des Angeklagten Hussein K. und von ihm erfahrene Benachteiligungen – seine Intelligenz, sein vermutlich junges Alter und das Fehlen einer festen Bezugsperson – und will wissen:

"Wie bringen Sie diese in Einklang mit den von Ihnen beschriebenen Nachteilen?"

Pleines sagt: "Die Intelligenz ermöglicht es Herrn K., sein Gegenüber zu täuschen und es zu falschen prognostischen Einschätzungen zu verleiten."

Seine vordergründige Anpassung beinhalte keine tatsächliche Verhaltensänderung.

"Sie halten also eine Verhaltensänderung mit hoher Wahrscheinlichkeit allein durch den Strafvollzug für nicht gegeben?"

Pleines tut sich schwer mit einer "Null oder Eins"-Aussage, aber sagt dann:

"Mit den herkömmlichen Mitteln des Strafvollzugs ist er wohl nicht erreichbar."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Oberstaatsanwalt Eckart Berger will wissen, ob die fehlende Sichtbarkeit der Delinquenz des Angeklagten etwa in den Tagen nach der Tat mit Abspaltungstendenzen zu tun habe.

Pleines lehnt den Begriff der Abspaltung und den des Verdrängens ab.

"Dass Herr K. sich so verhalten konnte, ist durch seine Persönlichkeit begründet", sagt er.

"Es ist ein Zeichen eines fehlenden emotionalen Resonanzraums." Eine solche Tat verhalle und löse beim Angeklagten also keine Nachschwingungen aus.

Berger will wissen, wie der Psychiater die vorgebrachten Scheinbegründungen des Angeklagten bewertet.

"Es ist ein grundmenschliches Bedürfnis, eigenes Fehlverhalten in einem anderen Licht zu sehen", sagt er. "Das ist etwas sehr geläufiges."

Beim Angeklagten hätte das jedoch ein gefährliches Ausmaß – er hielte Schuld und Reue von sich fern, projiziere Verantwortung auf andere. "Das erschwert die Auseinandersetzung mit den Taten."
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Nebenklagevertreter Bernhard Kramer will wissen, ob eine bipolare Persönlichkeit beim Angeklagten vorliegen könne.

Der Begriff sei veraltet, meint der Gutachter.
Hinweise auf ein Vorliegen stark wechselhafter Stimmungen gebe es nicht.
Sein Verhalten sei "lediglich Reaktion auf zugespitzten Lebenslagen".
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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Verteidiger Sebastian Glathe will wissen, ob die Herkunft von Hussein K. eine psychiatrische Diagnose erschweren könnte.

Gutachter Pleines erklärt, dass Krankheiten wie etwa Schizophrenie in verschiedenen unterschiedlichen Kulturkreisen ähnliche Symptome hätten.

Glathe will außerdem wissen, ob es sein könnte, dass Hussein K. seine eigene Befindlichkeit gar nicht warnehmen könne.

Pleines hält dieses Symptombild grundsätzlich für wenig stimmig. Bei K. sei vielmehr ein grundsätzliches Fehlen emotionaler Fähigkeiten gegeben.
Pleines verweist noch einmal auf die Aussage der griechischen Polizisten.

"Sie schließen also aus, dass er gleichwohl etwas empfindet?"

"Es gibt im Menschen ein Inneres und über das weiß der Mensch Bescheid", sagt Pleines.

"Deswegen ist man immer auf Verhaltungsbeobachtungen. Das Überschreiten des Tötungstabus ist in allen Gesellschaften nachhaltig betroffen – es sei denn, er ist affektarm.
Früher sagte man gemütsarm. So wie Herr K. sein Leben nach dem 16. Jahr gestaltet hat, ist ein Hinweis darauf, dass er gravierende affektive Defizite hat."

Die Aussage "Es ist doch nur eine Frau", das sei mehr als nur ein Apercu, das zeige etwas über den Kern seiner Persönlichkeit.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Glathe will wissen, ob K. während der Exploration unter dem Einfluss von Psychopharmaka stand.

"Ich habe Herrn K. als wendigen Gesprächspartner erlebt, der die Schwierigkeiten einer psychiatrischen Exploration erkannt hat."

K. habe etwa auch deutlich gemacht, worüber er sprechen wolle – und worüber nicht.

Der Verteidiger will wissen, wie der Gutachter die Alkoholexzesse des Angeklagten bewertet.

"Trinkexzesse sind kein Indiz einer Abhängigkeit", sagt Gutachter Pleines.
Trinkexzesse seien oft sozial angestossen. "Herr K. lässt sich von der Gunst des Augenblicks animieren", sagt Pleines. "Dann wird auch mal eine Flasche Vodka im Seepark getrunken."

Glathe will wissen, wie die Fluchterfahrung die Reifebeurteilung beeinflusst – ob denn etwa alle erfolgreich Geflohenen automatisch Heranwachsende seien.

Pleines fühlt sich missverstanden, lehnt das ab.

"Herr K. hat einiges gemeistert und hinter sich gebracht, bis hin zur Fesselung eines Fluchthelfers."

Maßgeblich sei vor allem sein Verhalten in Freiburg gewesen, der Gesamteindruck seiner Persönlichkeit.
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

"Sie haben das Fehlen eines emotionalen Resonanzraums erwähnt", sagt Verteidiger Glathe. "Wenn das in der Bandbreite der Nicht-Pathologischen Persönlichkeiten liegt, wo liegt denn dann die Grenze?"

Pleines sagt, psychiatrische Richtlinien gäben dafür den Rahmen vor. Kernmerkmale seien Beziehungsgestaltung, Selbst- und Fremdwarnehmung und Impulskontrolle.

Die Frage, die zu stellen sei, wäre: "Sind die auftretenden Probleme situationsübergreifend?"

Hussein K. habe Probleme in der Emotionalität, in der Entwicklung von Reue und Schulderleben und im Erfahrungslernen.

"Sie beeinträchtigen sein Funktionieren aber nicht situationsübergreifend", sagt der Gutachter.
"Deswegen ist es keine Persönlichkeitsstörung."

Dabei seien die Grenzen zwischen Persönlichkeit und Persönlichkeitsstörung fließend, in einem solchen Grenzbereich sei Hussein K. jedoch nicht zu verorten.

K. weise markante Persönlichkeitszüge auf, aber leide zum Beispiel nicht daran, was bei Persönlichkeitsstörungen typisch sei. Auch sei seine Egozentrik im Anbetracht des sich zeigenden Gesamtbildes nicht jugendtypisch.
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Bericht der Jugendgerichtshilfe

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe beginnt ihre Ausführungen.

Sie hat an drei Terminen Gespräche mit Hussein K. im Justizvollzugskrankenhaus Hohen Asperg geführt. Beim ersten Termin habe K. unter Psychopharmaka gestanden. K. sei zunächst verschlossen gewesen, habe dann aber dabei bereitwillig Angaben gemacht und über seinen Haftalltag und sein Verhalten in der Freizeit berichtet.

K. habe sich interessiert und das Gespräch aktiv mitgestaltet. Eine Freundin habe er im Iran gehabt, in Freiburg jedoch nicht. "Zur vorgeworfenen Tat äußerte er sich jedoch nicht", sagt die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe.

Vor dem nächsten Termin habe es einen Zwischenfall gegeben, bei dem K. mit einem Stuhl in der Zelle randaliert und eine Überwachungskamera beschädigt hat. Seine Haltung sei deutlich niedergeschlagener gewesen, er habe nicht auf den Inhalt der Anklageschrift eingehen wollen.

Beim dritten Termin habe sie ihn mit dem Tatvorwurf in Freiburg konfrontiert.

"Das war alles sehr sehr schwierig", habe K. gesagt. "Wenn er sein Leben in Haft verbringen müsse, würde er sich lieber umbringen." K. sei bei den Treffen sachlich geblieben.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe verliest nun ihren Bericht zum Alter des Angeklagten.

"Es ist nicht nur von einem höheren Alter, sondern auch von einer größeren Reife des Angeklagten auszugehen, als er ursprünglich angegeben hat", sagt die Gutachterin.

Sie empfiehlt eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Rechtliche Hinweise

Die Vorsitzende Richterin verliest rechtliche Hinweise, bei Annahme welchen Tatablaufs welche Verurteilung möglich wäre:
  • Eine Verurteilung wegen Mord wegen Heimtücke in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge käme in Betracht.
  • Eine Verurteilung wegen Mords wegen Verdeckungsabsicht in Tateinheit mit besonders schwererer Vergewaltigung falls er den Tötungsentschluss erst nach der Vergewaltigung getroffen habe; und
  • bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht kann statt Unterbringung im Maßregelvollzug auch der Vorbehalt der Unterbringung der Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Verlesung des Auszugs aus dem Bundesregister

Im Bundeszentralregister gibt es für Hussein K. nur einen Eintrag vom 22.2.2016:

Einreise ohne Pass.
Verlesung der Haftzeitübersicht

Hussein K. ist seit 2.12.2016 in Haft, Haftbefehl erging am 3.12., seit 7.12.2016 im Justizvollzugskrankenhaus Hohen Asperg.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Der Urteilstermin wurde festgesetzt

Bislang war der 21. März für das Urteil anvisiert.
Die Kammer bevorzugte jedoch den 20. oder den 22. März.

Letzterer Termin, der 22. März, wurde nun festgesetzt.
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

23. Prozesstag

Im Mordprozess gegen Hussein K. werden heute die Plädoyers gehalten
09.05 Uhr: Der Andrang am 23. Prozesstag ist deutlich geringer als sonst. Die Ankündigung eines möglichen Ausschlusses der Öffentlichkeit hat viele der regelmäßigen Zuschauer abgeschreckt.

Zu Beginn wird noch einmal über die Öffentlichkeit diskutiert.

Verteidiger Glathe bittet das Gericht, dass er sich noch einmal mit seinem Mandaten besprechen kann. Die Verhandlung wird für zehn Minuten unterbrochen.
09:15: Die Verhandlung beginnt wieder.

Verteidiger Glathe teilt der Kammer mit:

"Der Angeklagte widerspricht dem Ausschluss der Öffentlichkeit."

Richterin Schenk spricht K. direkt an: "Sie haben das verstanden, Herr K.?"

"Ja."

"Sie haben verstanden, dass das auch ihr mögliches letztes Wort betrifft."

"Ja."

Dann wird die Verhandlung noch einmal kurz unterbrochen, bevor Oberstaatsanwalt Eckart Berger mit seinem Plädoyer beginnt.
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