MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Schenk fasst noch einmal Zeugenaussagen zusammen, die K. als verantwortungsbewusst und eigenständig beschrieben.

Diese "Ich-Stärke" sei sicherlich auch durch die Flucht bedingt.

"Sie gingen jedoch deutlich darüber hinaus." K. habe sich etwa bewusst nicht näher in die Familie seiner Pflegeeltern integrieren wollen und ein Praktikum so gut absolviert, dass ein Ausbildungsplatz in Aussicht gewesen sei.

Unter seinen Freunden sei er eigenständig aufgetreten.

"In der Gesamtschau waren Sie, Herr K., zum Tatzeitpunkt in der Entwicklung nicht zurückgeblieben, sondern Ihren Altersgenossen eher voraus."

Die Strafe sei daher die lebenslange Haft. Eine Wiedereingliederung halte die Kammer für so gut wie ausgeschlossen. Dass etwa Therapieangebote in der Haft zu Veränderungen seiner Persönlichkeit führen können, sei nicht zu erwarten.

"Die Erfolgsaussichten therapeutischer Angebote seien schwer einzuschätzen", zitiert Schenk den psychiatrischen Gutachter Pleines.

Zwar spreche K. gut Deutsch und sei anpassungsfähig – eigentlich gute Eigenschaften.

Diese ermöglichten ihm jedoch auch taktisches Handeln in einer Therapie und stünden einer authentischen Auseinandersetzung im Wege.

"Es besteht die Gefahr, so der Sachverständige, dass alle Behandlungsversuche letztlich ins Leere laufen, weil Sie keinen Zugang zu sich selbst finden können oder wollen."

K. habe zwar in seinem letzten Wort die Bereitschaft zu einer Drogentherapie geäußert. "Drogen sind nicht Ihr Problem. Sie waren nicht die Ursache, warum Sie Maria Ladenburger ermordet haben", sagt Schenk. Stattdessen müsse er sich mit seiner Persönlichkeit beschäftigen, das sei erfahrungsgemäß deutlich schwieriger.

Schenk spricht über die Schwere der Schuld. Diese sei anzuordnen, wenn es sich "nicht um einen gewöhnlichen Mord" handelt.

"Was macht diesen Mord ungewöhnlich?" fragt Schenk.

"Jeden Tag werden hier vor manchmal leeren Bänken ähnliche Fälle verhandelt. Was unterscheidet diesen Fall, was macht ihn so anders?" Alleine die große Aufmerksamkeit sei es natürlich nicht. Die Gründe seien im Angeklagten zu suchen. Für den Angeklagten spräche etwa seine Einlassung, seine Entschuldigung bei der Familie Ladenburger, sein Alter und seine Haftempfindlichkeit.

"Was die Tat von anderen abhebt, ist dass Sie 2013 eine von der Motivlage ganz ähnliche Tat begangen haben", sagt Schenk.

Er sei zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

"Davon haben Sie sich nicht beeindrucken lassen." Unter besten Lebensbedingungen habe er nach nur einem Jahr in Freiheit eine schwerere Tat begangen.

K. habe sich nicht mit der Tat beschäftigt, eigene Verhinderungsmaßnahmen ergriffen oder etwa mit Therapeuten darüber gesprochen.
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Schließlich spricht sie über den Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung.

"Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist bei Heranwachsenden nicht möglich", sagt Schenk.

Es sei keinesfalls so, wie gemeinhin von der Öffentlichkeit angenommen, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nur 15 Jahre dauere.

"Sie kann nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Person nicht mehr gefährlich ist."

Der Angeklagte erhalte beim Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung, anders als lediglich bei der Verurteilung nur zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe den Anspruch auf therapeutische Maßnahmen.

Das sei hier sinnvoll. K. sei für die Allgemeinheit andauernd gefährlich, es bestehe nur eine vage Hoffnung, dass seine Persönlichkeit sich durch therapeutische Maßnahmen maßgeblich verändern lassen würde.

Für Frauen und Unbeteiligte bestünde auch in Zukunft eine hohe Gefahr von ähnlichen Delikten.

"Es liegt letztendlich an Ihnen, ob Sie sich eine Perspektive erarbeiten," sagt Schenk.

"Die Erfolgsaussichten sind gering, gleichwohl wünsche ich Ihnen, dass Ihnen das in vielen Jahren gelingen wird."

"Herr K., Sie können gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen", erklärt sie dem Angeklagten.

"Die Revision kann binnen einer Woche nach Verkündigung eingelegt werden."

Der Haftbefehl gegen K. wird aufrechterhalten.

"Damit ist die Sitzung geschlossen."

Im Publikum klatschen einzelne Zuschauer.
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talida
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Re: MORDFALL MARIA LADENBURGER - PROZESSBERICHTE

Ungelesener Beitrag von talida »

Focus hat heute auch getickert

Lebenslang nach Erwachsenenrecht: Frauenmörder Hussein K. zu Höchststrafe verurteilt

https://www.focus.de/panorama/welt/live ... 51670.html
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