MORDFALL ANNE D. (32 †), LORCH/RHEINGAU-TAUNUS, 1997

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
AngRa
Beiträge: 6051
Registriert: Freitag, 24. Oktober 2014, 08:54:34
Kronen: ♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit sechs Goldenen Kronen für 6000 Beiträge)
Sterne:

MORDFALL ANNE D. (32 †), LORCH/RHEINGAU-TAUNUS, 1997

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Ein Mordfall wird nach 21 Jahren wieder neu aufgerollt.

Die Ehefrau eines Polizisten ertrank am 23. Oktober 1997 im Alter von 32 Jahren unter bislang nicht geklärten Umständen in ihrer Badewanne.Aufgrund eines DNA Treffers sitzen der heute 56 jährige Ehemann des Opfers und dessen heute 49 jährige Lebensgefährtin in U-Haft. Die beiden haben sich bislang zu den Tatvorwürfen nicht geäußert.
Ehefrau in Wanne ertränkt?

Ex-Polizist und Freundin geraten nach 21 Jahren unter Mordverdacht

21 Jahre nach dem Tod einer Frau in Lorch im Rheingau stehen ihr Ehemann und seine damalige Geliebte unter Mordverdacht. Ein DNA-Abgleich brachte die Ermittler auf die Spur.

200 bis 300 kleine Klebefolien könnten geholfen haben, nach langer Zeit ein Verbrechen in Lorch (Rheingau-Taunus) aufzuklären. An diesen Folien kleben Spuren, die auf der Leiche einer Frau hinterlassen wurden. Sie ertrank am 23. Oktober 1997 im Alter von 32 Jahren unter bislang nicht geklärten Umständen in ihrer Badewanne.

Spezialisten des Landeskriminalamts in Wiesbaden haben sich daher vor kurzem einige der Klebefolien vorgenommen und darauf mit modernen Methoden nach Spuren wie zum Beispiel Hautschuppen gesucht. Sie fanden solche DNA-Spuren und analysierten sie. Bei einer Spur gab es einen Treffer: Der genetische Fingerabdruck passt ausgerechnet zu der Frau, mit der der Ehemann der Verstorbenen damals eine Affäre hatte.
Die Freundin des Ehemanns muss das Opfer berührt haben

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden kann anhand dieses DNA-Treffers nun belegen, dass die heute 49-jährige aus Lorch den Oberarm der Toten berührt hat. Das reichte für den Haftrichter aus, sie und ihren 56 Jahre alten Lebensgefährten - den Ehemann der Toten - am Freitag in Untersuchungshaft zu nehmen. Zuerst berichtete der Wiesbadener Kurier darüber.

Dabei ist immer noch unklar, ob es sich tatsächlich um einen Mord handelte. Nach wie vor könnte es ein Selbstmord gewesen sein oder auch ein Sturz, also ein Unfall. Laut Staatsanwaltschaft hat das Paar in U-Haft noch nicht zu den Vorwürfen ausgesagt.

Der Ehemann hatte im Oktober 1997 angegeben, er sei in der Nacht nach Hause gekommen und habe seine Frau leblos in der Badewanne gefunden. Seine Geliebte gab ihm ein Alibi: Er sei vorher mit ihr in einem Hotelzimmer gewesen. Ein Selbstmord galt allerdings von Anfang an als unwahrscheinlich. Es soll diesbezüglich keine Anzeichen gegeben haben. Das Ehepaar hatte ein knapp zwei Jahre altes Kind, das die Frau sehr geliebt haben soll.

Weitere Indizien sprechen für Mord

Mit der DNA-Spur ist das Alibi des Mannes geplatzt, und die Staatsanwaltschaft hält einen gemeinschaftlichen Mord für wahrscheinlich. Darauf deutet noch mehr hin: 1997 wurde im Blut der toten Ehefrau Schlafmittel gefunden. Sie könnte also betäubt worden sein. Außerdem gab es laut Staatsanwaltschaft frische Verletzungen am Körper: unter anderem an Hals, Nacken, Lippe, Kiefer, am Oberarm und an der Ferse. Diese Verletzungen könnten dazu passen, dass die Frau in der Badewanne unter Wasser gedrückt wurde. Sicher ist bislang bloß, dass sie im Wasser ertrank.

Dazu kommt noch, dass der Mann vom Tod seiner Frau finanziell profitierte. Er soll eine Lebensversicherung, ein Haus und Geld von einem Sparbuch geerbt haben. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn deshalb des Mordes aus Habgier.

Damals wurde drei Jahre lang ermittelt. Rechtsmedizinische Institute in Frankfurt, Essen und Hamburg wurden eingeschaltet. Im Jahr 2000 kam der Fall zu den ungeklärten Fällen. Jetzt wird weiter ermittelt.
http://www.hessenschau.de/panorama/ex-p ... t-100.html


Zuerst berichtete der Wiesbadener Kurier am 23.3.2018 über die neuen Entwicklungen:
Ex-Polizist unter Mordverdacht - belastendes Beweismaterial nach mehr als 20 Jahren

WIESBADEN/LORCH - Spektakuläre Wende in einem seit über 20 Jahre als ungeklärt geltenden Todesfall: Am Donnerstag wurde in Lorch der heute 56-jährige Michael D., ein Ex-Polizist, unter dem dringenden Verdacht des Mordes festgenommen. Ebenfalls im Rheingau festgenommen wurde seine 49-jährige Freundin. Opfer war die damalige Ehefrau, Anne D.. Einige Zeit nach ihrem Tod war Michael D. aus dem Polizeidienst ausgeschieden.

Ermittelt hatten Spezialisten des Landeskriminalamtes, die sich mit ungeklärten Altfällen befassen. Zum Durchbruch sollen verfeinerte DNA-Untersuchungsmethoden entscheidend beigetragen haben.


Richter ordnet Untersuchungshaft an

Die dringend Tatverdächtigen wurden am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wiesbaden dem Haftrichter vorgeführt, der für beide Untersuchungshaft anordnete. Ihnen wird ein gemeinschaftlich begangener Mord vorgeworfen. „Als Mordmerkmale werden Habgier und sonstige niedere Beweggründe angeführt“, bestätigt Haftrichter Frank Hoffrichter auf Anfrage dieser Zeitung. Die dringend Tatverdächtigen hätten sich zu dem, was ihnen vorgeworfen wird, nicht geäußert.

Michael D. hatte angegeben, dass er in der Nacht des 23. Oktober 1997 gegen 3.30 Uhr seine Frau tot in der Badewanne liegend gefunden haben will. Er hatte angegeben, dass er spät nach Hause gekommen sei, das knapp zwei Jahre alte gemeinsame Kind weinend in seinem Bettchen vorgefunden und sich auf die Suche nach seiner Frau gemacht habe. Er habe sie in der Wanne entdeckt. Die 32-Jährige war, wie die Obduktion später ergab, ertrunken. Aber wie war es dazu gekommen, dass ihr Kopf unter Wasser geraten war?

Damals keine belastbaren Anhaltspunkte

Herzversagen, einen Hirnschlag und einen Freitod schlossen die Gutachter aus. Die Frau war körperlich kerngesund und für eine psychische Labilität ließen sich keine belastbaren Anhaltspunkte finden. Dagegen sprach allein schon, dass die junge Frau ihr Kind „innig geliebt“ hatte, wie der damalige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ende Oktober 1997 erläuterte.

Der Ehemann und Polizist war sofort unter Verdacht des Tötungsdelikts geraten. Ermittlungen hatten ergeben, dass es am Abend einen heftigen Streit gegeben hatte. Der Verdacht schien der Staatsanwaltschaft aber nicht ausreichend tragfähig für einen Haftbefehl. Für den Polizisten sprach vor allem das Alibi, das ihm seine Freundin gegeben hatte. Man habe sich an jenem Abend kurz nach 19.30 getroffen, gegen 20.30 Uhr sei man dann in einem Wiesbadener Hotel gewesen.

Nach neuer DNA-Auswertung Alibi wertlos

Das Alibi ist nun wertlos, weil die Freundin nach einer DNA-Auswertung in extremen Erklärungsnöten steckt: Wie kommt ihr DNA-Material an den Arm der Toten? Üblicherweise werden an einer Leiche Spurensicherungsfolien auftragen, um winzige Partikel zu sichern. Sie können Aufschluss geben, ob es durch physischen Kontakt mit einer anderen Person zur Übertragung von DNA-Spuren gekommen war. Feinere Untersuchungsmethoden haben nun genau das als erdrückenden Beweis erbracht: Michael D.‘s Freundin war im Badezimmer. Sie hatte physischen Kontakt mit dem Opfer. Wann geschah das? Unter welchen Umständen? Kam die Freundin erst hinzu, als Anne D. schon tot war, und alles „präpariert“ werden musste? Oder hatte Anne D. noch gelebt, und sich ein Geschehen unter direkter Beteiligung der Freundin ihres Mannes abgespielt?
http://www.wiesbadener-kurier.de/lokale ... 615015.htm
AngRa
Beiträge: 6051
Registriert: Freitag, 24. Oktober 2014, 08:54:34
Kronen: ♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit sechs Goldenen Kronen für 6000 Beiträge)
Sterne:

Re: Tod in der Badewanne , Lorch /Rheingau-Taunus, 1997

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Hier ist ein interessantes Video zum Fall:

https://www.youtube.com/watch?v=xYCvZds99ko
Gast

Re: MORDFALL ANNE D. (32 †), LORCH/RHEINGAU-TAUNUS, 1997

Ungelesener Beitrag von Gast »

Interessant ist, daß die Aussage des Ehemannes, er habe in der Mord acht eine Kneipentour durch Wiesbaden gemacht, widerlegt werden konnte, nicht aber das nun offensichtlich falsche Alibi der Geliebten, sie habe die habe die halbe Nacht mit dem mutmaßlichen Mörder in einem Wiesbadener Hotel verbracht. Dies müßte doch überprüfbar gewesen sein, und wenn dieses Alibi akzeptiert wurde, was bedeutet das? Haben beide am frühen Abend tatsächlich eingecheckt, sind dann nach Lorch gefahren, um dem Mord zu begehen???
AngRa
Beiträge: 6051
Registriert: Freitag, 24. Oktober 2014, 08:54:34
Kronen: ♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit sechs Goldenen Kronen für 6000 Beiträge)
Sterne:

Re: MORDFALL ANNE D. (32 †), LORCH/RHEINGAU-TAUNUS, 1997

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Es ist bezeichnend, dass dem jetzigen TV nichts geschehen ist, als ihm das Alibi mit der Kneipentour widerlegt werden konnte und er ein anderes Alibi nachgeschoben hat, nämlich, dass er mit seiner jetzigen Ehefrau die halbe Nacht in einem Wiesbadener Hotel verbracht hat. Ich vermute, dass die Frau dort tatsächlich ein Zimmer gebucht hatte und dass sich dann beide irgendwann auf den Weg in die Wohnung des Mannes gemacht haben um die Frau gemeinsam zu töten. Leider sind nur sehr wenige Einzelheiten bislang bekannt. Ich erhoffe mir weitere Informationen, wenn es zum Prozess kommt. Der Mann hatte ganz sicher einen Bonus, weil er selber Polizist war. Ich bin gespannt inwieweit das alles aufgearbeitet wird.
AngRa
Beiträge: 6051
Registriert: Freitag, 24. Oktober 2014, 08:54:34
Kronen: ♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit sechs Goldenen Kronen für 6000 Beiträge)
Sterne:

Re: MORDFALL ANNE D. (32 †), LORCH/RHEINGAU-TAUNUS, 1997

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Inzwischen hat der Prozess begonnen. Die beiden Angeklagten wollen sich derzeit nicht äußern.

Mehr als 20 Jahre nach der Tat hat vor dem Wiesbadener Landgericht der Prozess um den Mord an einer Frau in Lorch begonnen. Angeklagt sind der Ehemann und seine Geliebte.

Wegen gemeinschaftlichen Mordes muss sich 22 Jahre nach der mutmaßlichen Tat seit Mittwoch ein Liebespaar vor dem Wiesbadener Landgericht verantworten. Der Mann und seine Geliebte sollen 1997 in Lorch (Rheingau-Taunus) seine Ehefrau umgebracht haben - nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus Habgier: um an ihr Geld, eine Lebensversicherung sowie Immobilien zu kommen. Das Opfer wollte sich demnach scheiden lassen.

Angeklagte wollen sich nicht äußern

Eine erst am Mittwochmorgen vorgelegte Bilddokumentation der entscheidenden Klebefolien musste zunächst von den Verteidigern analysiert und besprochen werden. Dann das Ergebnis: Zu den Vorwürfen wollen sich die Angeklagten nicht äußern. Denn aus Sicht der Verteidigung sind die Akten unvollständig. So sei nicht klar, wo sich welche Hautschuppen auf den Klebefolien befunden hätten und wie viele es jeweils gewesen seien. Das könnte wichtig sein, weil jede Folie einem Körperteil oder Kleidungsstück zugeordnet wird, wie eine Sachverständige erläuterte.

Ein Protokoll der Untersuchung soll nun so schnell wie möglich nachgereicht und die Sachverständige ausführlich befragt werden. Auch die Ergebnisse einer Vermessung der Badewanne stehen noch aus.
https://www.hessenschau.de/panorama/pro ... n-100.html

Naja, die Angeklagten werden sich später äußern. Warten wir mal ab, wie sich einlassen. Wenn ihnen kein Mord nachgewiesen werden kann, sieht es gut für sie aus, denn Totschlag ist nach 20 Jahren verjährt.
AngRa
Beiträge: 6051
Registriert: Freitag, 24. Oktober 2014, 08:54:34
Kronen: ♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit sechs Goldenen Kronen für 6000 Beiträge)
Sterne:

Re: MORDFALL ANNE D. (32 †), LORCH/RHEINGAU-TAUNUS, 1997

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Der Angeklagte streitet alles ab und redet vor allen Dingen schlecht über seine Ehefrau, die er lt. Anklage zusammen mit seiner Geliebten getötet haben soll.
„Ich habe meine Frau nicht getötet“, sagt Michael D. am Freitag. Gefunden haben will er seine Frau, als er in der Nacht von einem Schäferstündchen mit der Geliebten in einem Wiesbadener Hotel heimgekommen sei. Als er realisiert haben will, dass Anne tot war, sei er wie „wie in Schockstarre“ gewesen, nur durch einen „Tunnelblick“ will er die Dinge wahrgenommen haben. Er sei in einem „absoluten Ausnahmezustand“ gewesen. Mit einer Geste des Abschiednehmens will er sich über die Tote gebeugt und sie umarmt haben. Das Wasser will er zuvor abgelassen haben
Bulimie rauf und runter

Michael D. dagegen breitet über Stunden weitschweifig aus, was auf wenige Kernbotschaften eingedampft werden kann: Seine Frau sei, insbesondere nach der Geburt des Sohnes, psychisch völlig von der Rolle gewesen. Es gibt Phasen an diesem vierten Verhandlungstag, da wähnt man sich auf einem Mediziner-Kongress – Bulimie rauf und runter. Seine Frau habe im Griff der Ess- und Brechsucht gesteckt, behauptet er. Fürchterlich soll das gewesen sein. Zeitweise völliger Kontrollverlust, mit Ausrastern. Dazu noch Tablettensucht. „Ich hätte gehen sollen“, sagt er. „Ich konnte es moralisch nicht. Ich habe mir gesagt ‚Du kannst doch die Frau nicht verlassen‘“. Die zweite Kernbotschaft ist die, wie sehr er darunter gelitten haben will.

Er wandelt verbal am Rande des Opfer-Status. Vielleicht könnte seine Frau ja auch gelitten haben, weil ihr Mann von einem Seitensprung zum anderen hüpfte. Auch das soll „normal“ gewesen, man habe ja eine „offene Beziehung“ gehabt. Über die Tote wurde am Freitag viel Schlechtes geredet. Sie kann sich nicht mehr dagegen wehren.

https://www.wiesbadener-kurier.de/lokal ... u_19936305
AngRa
Beiträge: 6051
Registriert: Freitag, 24. Oktober 2014, 08:54:34
Kronen: ♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit sechs Goldenen Kronen für 6000 Beiträge)
Sterne:

Re: MORDFALL ANNE D. (32 †), LORCH/RHEINGAU-TAUNUS, 1997

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Dieser Fall ist auch erledigt. Die Angeklagten sind freigesprochen worden.
Im Prozess um einen Mord vor mehr als 20 Jahren hat das Wiesbadener Landgericht die beiden Angeklagten am Donnerstag freigesprochen. "Es sei ein zäher Prozess der Abwägung gewesen," sagte der Vorsitzende Richter. In dem Indizienprozess habe es keine unzweifelhaften Beweise für einen Schuldspruch gegeben - trotz widersprüchlicher Aussagen. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

Ehefrau soll aus Habgier umgebracht worden sein

Einem Mann und seiner Geliebten war vorgeworfen worden, im Oktober 1997 die Ehefrau des Angeklagten umgebracht zu haben, um an ihr Vermögen zu kommen. Der Fall war schon einmal zu den Akten gelegt worden. Doch DNA-Nachweise brachten die Ermittler 2017 auf die Spur des Liebespaars. Konkret sollten die beiden Angeklagten die damals 32 Jahre alte Ehefrau in Lorch (Rheingau-Taunus) betäubt und in der Badewanne ertränkt haben.

Das Opfer wollte sich laut Staatsanwaltschaft scheiden lassen. Schon kurz nach der Tat war im Blut der Toten ein Schlafmittel nachgewiesen worden. Außerdem hatte die Frau Verletzungen - vermutlich infolge von Schlägen. Eine Obduktion hatte keine Hinweise auf eine Straftat erbracht. Der Mann des Opfers, damals Polizist, gab an, mit seiner Geliebten in einem Hotel gewesen zu sein.

Tat nicht zweifelsfrei nachzuweisen

Weil klare Beweise fehlten, hatte die Staatsanwaltschaft schon auf Freispruch für die beiden Angeklagten plädiert. Die Verteidigung schloss sich an. Die Vertreter der Nebenklage hatten dagegen in ihren Schlussvorträgen betont, die Indizien würden nach einer Verurteilung schreien.

https://www.hessenschau.de/panorama/mor ... h-100.html
Antworten