MORDFALL SANDRA DOLAND -- Diskussion

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E40
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MORDFALL SANDRA DOLAND -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von E40 »

Wir bitten um die Beachtung der allgemeinen Forenregeln.
Siehe hier: http://www.tnmultimedia.de/het-forum/vi ... f=61&t=241


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Re: MORDFALL DOLAND -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von E40 »

Bundesgerichtshof hebt auf Revision des Angeklagten das Urteil 22.02.2016, 14:10 im Bonner
Fall "Mord ohne Leiche" auf.


Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15


Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen stieß der Angeklagte seine Ehefrau, die sich von ihm trennen wollte, nach einem gescheiterten Versöhnungsversuch in Tötungsabsicht zunächst die Treppe hinunter. Als dieser Tötungsversuch misslang, versuchte er, ihr das Genick zu brechen und würgte sie schließlich, bis der Tod eintrat.

Das Landgericht Bonn vermochte keine Feststellungen dazu zu treffen, wie der Angeklagte die Leiche seiner Ehefrau, die trotz umfangreicher Suchmaßnahmen nicht gefunden worden ist, beseitigt hat. Seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten hat es maßgeblich auf die Aussage einer Zeugin gestützt, die nach Ausstrahlung des Falles in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY ungelöst" in einem Internetforum über die Täterschaft des Angeklagten spekuliert hatte und später mit dem Angeklagten nicht ausschließbar deshalb ein intimes Verhältnis eingegangen war, um auf diese Weise "etwas aus ihm herauszukriegen". Der Angeklagte schilderte der Zeugin im Verlaufe der Beziehung die Tatbegehung und berichtete ihr, er habe die Leiche zerstückelt und beseitigt.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen. Das Landgericht hat die Angaben der Zeugin zu dem angeblichen "Geständnis" des Angeklagten ihr gegenüber nicht der erforderlichen kritischen Würdigung unterzogen, obwohl der Angeklagte angegeben hatte, dass die Zeugin die Fortsetzung der intimen Beziehung davon abhängig gemacht habe, dass er ihr gestehe, seine Ehefrau getötet zu haben. Zudem hat das Landgericht nicht hinreichend begründet, warum es die Schilderung des Angeklagten zum Tatgeschehen als Indiz für dessen Täterschaft herangezogen hat, während es der Darstellung des Angeklagten zur Leichenbeseitigung nicht gefolgt ist.

Vorinstanz:

Landgericht Bonn - Urteil vom 2. Juli 2014 - 24 KLs-920 Js 887/12K-1/14

Karlsruhe, den 22. Februar 2016

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501


Pressekontakt:

Bundesgerichtshof BGH
Herrenstraße 45 a
76125 Karlsruhe
Deutschland

Telefon: (0721) 159-0
Telefax: (0721) 159-2512

Mail: pressestelle@bgh.bund.de
URL: http://www.bundesgerichtshof.de/


Karlsruhe - Veröffentlicht von pressrelations


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Re: MORDFALL DOLAND -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von E40 »

Am 2. Juli 2014 erging das Urteil im Fall Sandra Doland.

Der Ehemann wurde wegen Totschlag zu einer Haftstrafe von 11 Jahren verurteilt.
Sein Rechtsanwalt Uwe Krechel kündigte sofort Revision an.

Der Angeklagte Dirk Doland hatte zu Beginn der Untersuchungshaft noch einen anderen Anwalt.
Dieser, " Rechtsanwalt Schmitz ", hatte sich für seinen Mandanten sehr eingesetzt.
Auf Facebook wurde eine Suchseite von ihm eingerichtet. Dort wurde nach eine noch lebenden Sandra Doland gesucht.
Es wurden Kleidungsstücke und Kosmetika der Vermissten abgebildet. Es hat dort den Anschein erweckt,
als sollte S.D. als Konsum-süchtig dargestellt werden.... zumal extra die Markennamen der Kleidungsstücke und
des Parfüms abgebildet waren.
Der Anwalt hat wirklich mit allen Mitteln für seinen Mandanten gekämpft. Selbst in den einschlägigen Foren
hat er sich an Diskussion beteiligt.

Plötzlich war der Anwalt verschwunden und Herr Krechel hat das Mandat übernommen.
Ein Grund hierfür wurde nie bekannt.

Die damalige Geliebte von Dirk Doland ( eine ehemalige Freundin von Sandra Doland ), hat im Prozess als Zeugin
der Anklage ausgesagt.

Laut eigenen Angaben der Freundin, hat Dirk Doland ihr den Mord und die Zerstückelung seiner Ehefrau gestanden.
Die Zeugin meldete dieses der Polizei und wurde daraufhin mit Mikrofonen / Abhörgeräten ausgestattet.

Diese Tonbandaufzeichnungen wurden im Zusammenhang mit der Aussage der Zeugin vom Gericht als Beweis
anerkannt.
Dieses führte zur Verurteilung des Angeklagten.
Weitere Beweise wurden nicht gefunden.

Sandra Doland ist bis heute verschwunden.
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E40
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Re: MORDFALL SANDRA DOLAND -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von E40 »

22.02.2016 - 18:32 Uhr

VERKÄUFERIN AUS EITORF VERSCHWAND SPURLOS

Landgericht muss „Mord ohne Leiche“ neu aufrollen

2014 wurde der Ehemann einer spurlos verschwundenen Eitorferin zu elf Jahren Haft verurteilt. Jetzt wird der Fall um den „Mord ohne Leiche“ neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof kritisiert Rechtsfehler in der Beweiswürdigung.

BONN/EITORF –
Vor dem Bonner Landgericht muss der Fall „Sandra D.“ neu aufgerollt werden. Die 42 Jahre alte Frau aus Eitorf-Bach war im September 2012 verschwunden. Seitdem fehlt von ihr jede Spur. Der Fall hatte großes Aufsehen erregt. Die Richter der Bonner Schwurgerichtskammer waren am Ende des ersten Prozesses davon überzeugt, dass der heute 43 Jahre alte Ehemann die Frau getötet hat. Im Juli 2014 wurde er wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt.
Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat dieses Urteil jetzt allerdings aufgehoben. Demnächst wird sich der Angeklagte, der Revision gegen die Verurteilung eingelegt hatte und weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, vor einer anderen Strafkammer des Bonner Landgerichts erneut verantworten müssen.

Der damalige Prozess um den „Mord ohne Leiche“ war ein reiner Indizienprozess. Dirk D. hatte bis zuletzt behauptet, nichts mit dem Verschwinden seiner Ehefrau zu tun zu haben. Seinen Angaben zufolge hatte sich die 42-Jährige, die als Verkäuferin in einem Eitorfer Supermarkt arbeitete und zwei Kinder aus früheren Beziehungen hatte, am Tag der vermuteten Tat an der Arbeitsstelle abholen lassen. Sie habe ihm nicht verraten wollen, von wem. Der Staatsanwalt und das Gericht waren sich jedoch einig, dass es in der Beziehung des Ehepaares kriselte und es zudem ständig Streit über Geld gab. Aus Wut und Verärgerung habe der Koch sie nach einem abgelehnten Versöhnungsversuch die Treppe in dem Einfamilienhaus des Paares heruntergestoßen. Anschließend soll der Angeklagte seine Frau ins Schlafzimmer geschleppt und dort auf dem Ehebett erwürgt haben.
Verurteilt wurde der 42-Jährige vor allem aufgrund der Aussage seiner neuen Freundin. Dieser Zeugin gegenüber soll er einmal gestanden haben, seine Ehefrau getötet zu haben. Im Prozess hatte der Angeklagte dann jedoch behauptet, die der neuen Freundin gegenüber geschilderte Version nur erfunden zu haben.

Der BGH moniert nun, die Bonner Richter hätten die Angaben der Hauptbelastungszeugin „nicht der erforderlichen kritischen Würdigung“ unterzogen – obwohl der angeklagte Ehemann vorgetragen hatte, dass die neue Freundin eine Fortsetzung der intimen Beziehung davon abhängig gemacht habe, dass er die Tötung seiner Ehefrau gesteht.
Zudem sei im Urteil nicht ausreichend begründet worden, warum die Richter den Schilderungen von Dirk D. zum Tatgeschehen in dem angeblichen Geständnis nur zum Teil Glauben geschenkt haben. Das Schwurgericht habe die Angaben zum Ablauf des Streits und der Tötung als Indiz für die Täterschaft herangezogen.

Keine Spur bis heute
Auf der anderen Seite wurde den Angaben zur Beseitigung der Leiche nicht gefolgt. Der neuen Freundin hatte Dirk D. geschildert, er habe die Leiche zerstückelt und die Teile dann beseitigt. Dass die Leiche von Sandra D. im eigenen Haus zerhackt wurde, glaubten die Bonner Richter nicht, da keine Spuren gefunden wurden. Sie hielten es für wahrscheinlicher, dass die Tote „bei Nacht und Nebel weggebracht“ und dann vermutlich irgendwo vergraben wurde.
Die Bundesrichter sehen darin „Rechtsfehler in der Beweiswürdigung“. Der Bonner Oberstaatsanwalt Robin Faßbender teilte auf Anfrage mit, dass seit dem Ende des ersten Prozesses bis heute keine neuen Hinweise aufgetaucht sind, wo die Leiche sein könnte.

http://mobil.rundschau-online.de/rhein- ... hJ1azQ&s=1
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Re: MORDFALL SANDRA DOLAND -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von E40 »

Auszug aus dem General - Anzeiger
Verurteilt wurde der 42-Jährige vor allem aufgrund der Aussage seiner neuen Freundin. Dieser Zeugin gegenüber hatte er die Tötung seiner Ehefrau gestanden. Im Prozess hatte der Angeklagte dann jedoch behauptet, die der neuen Freundin gegenüber geschilderte Version nur erfunden zu haben.

Vom BGH wurde nun moniert, dass die Bonner Richter die Angaben der Hauptbelastungszeugin „nicht der erforderlichen kritischen Würdigung“ unterzogen hätten – obwohl der angeklagte Ehemann vorgetragen hatte, dass die neue Freundin eine Fortsetzung der intimen Beziehung davon abhängig gemacht habe, dass er die Tötung seiner Ehefrau gesteht.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/reg ... 90579.html
Das hört sich nicht gut an.
Es erweckt den Anschein ( oder man könnte es so ausgelegen ), als wen seine Freundin von solchen Dingen sexuell
stimuliert wird.
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Joledine
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Re: MORDFALL SANDRA DOLAND -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Joledine »

Das war eine sehr hübsche Frau. Traurig.
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Re: MORDFALL SANDRA DOLAND -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von E40 »

Das ist der Hammer, er ist auf Kautionen frei.
Jetzt wird aber die Angst umgehen.


http://www.general-anzeiger-bonn.de/bon ... 10517.html
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Re: MORDFALL SANDRA DOLAND -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von E40 »

Also ist es doch möglich alle Spuren zu beseitigen.
Im Fall von Sandra gingen die Richter davon aus, das es NICHT so gewesen sein kann, wie der Ehemann
es seiner Freundin geschildert hatte.


Stückelmord vor fünf Jahren war von langer Hand geplant

Auszug:

Was sich in der Wohnung genau zugetragen hat, ließ sich später nicht mehr zweifelsfrei rekonstruieren. Die Kammer war aber davon überzeugt, dass der Mörder seinen Gast im Schlafzimmer mit einer Eisenstange mehrfach auf den Kopf schlug und anschließend mit einem Messer 22 Stiche in Hals und Rücken zufügte. Danach schnitt er Jonathan H. die Genitalien ab und schleppte den Körper ins Bad. Dort zerteilte Benjamin H. die Leiche, verpackte sie in Tüten und lagerte die Pakete zunächst im Kühlschrank zwischen. In der nächsten oder übernächsten Nacht entsorgte er einige Körperteile im Elsterbecken.

Die Wohnung säuberte H. mit Spezialreiniger. „Er ist dabei pedantisch vorgegangen“, so Jagenlauf. Später hätten die Kriminaltechniker nur noch wenige Spuren gefunden. Wenige Stunden nach dem Mord besuchte H. einen weiteren Freund, unweit seiner Wohnung. Dort wurde eine Geburtstagsparty für ihn ausgerichtet. Die Gäste, so der Richter, stellten keine Auffälligkeiten bei H. fest.

http://t.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/P ... nd-geplant
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Gast22

Re: MORDFALL SANDRA DOLAND -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast22 »

Ja, erschütternd und eine Ermutigung für alle noch zukünftigen Stückel-Mörder.

Bin auch bisher davon ausgegangen, dass die Polizei aber auch jedes Fitzelchen Blut (mit bloßem Auge nicht zu erkennen) identifienzieren können.
Was das bloß für ein Spezialreiniger war würde mich brennend interessieren. Allzu dumm kann der Täter wohl nicht gewesen sein...

Welch ein Segen, dass er trotzdem gefasst wurde !
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Re: MORDFALL SANDRA DOLAND -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von E40 »

Gast22 hat geschrieben: Welch ein Segen, dass er trotzdem gefasst wurde !
Gefasst?....ja sogar verurteilt!!

Und jetzt ist er wieder gegen Auflagen in Freiheit. Revision.

Spezielle Reinigungsmittel waren für ihn kein Problem.
Er hat als Koch in einem Krankenhaus gearbeitet, da kommt er sogar an OP Reinigungsmittel ran.

Diese vernichten alles.
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