Neben dem eigenen Blickwinkel lohnt ein Augenmerk auf die jeweils unterschiedlichen Perspektiven Scarletts, ihres Umfelds und von Polizei und StA. (Bitte keine Ratschkathelei über Scarlett und ihre Familie in der Öffentlichkeit.)
„Das Leben beginnt dort, wo die Angst endet.“ (”Life begins where fear ends.“) Dieses Zitat von Scarletts Instagram-Seite zeigt wie so vieles andere, dass sie auf der Suche nach – oder schon auf dem Weg zu – einem neuen Ziel im Leben gewesen sein könnte. Als „sehr aufgeschlossen, an vielen Sachen interessiert,
lebensbejahend, fleißig, lernsam, sehr tierlieb,
strukturiert in allem, was sie tut, und
entschlossen“ beschrieb der Vater seine Tochter in der XY-Sendung. Erscheint ein freiwilliges Untertauchen wirklich so lebensfremd?
Ein Unfall, medizinischer Notfall wie auch eine Straftat können als schicksalhafte Ereignisse ohne persönliche Anteile gesehen werden. Anders bei einem Untertauchen oder Suizid: Hier könnte sich das Umfeld sehr viel eher mit Schuldgefühlen konfrontiert sehen und persönliche Werte hinterfragen. Vielleicht gehen deshalb einige lieber auf Distanz zu den beiden letztgenannten Varianten. Eine Betrachtung verdienen sie dennoch, weil man sie nicht ignorieren kann.
Aus Sicht der Polizei und StA steht – durch die XY-Sendung offenkundig – ein freiwilliges Untertauchen ganz oben. Erst dann folgen ein Unfall (mutmaßlich nebst Suizid) und eine Straftat, die man allesamt logischerweise nicht ganz ausschließen kann.
Vorab zu einem Suizid: Ein solcher, bei dem bis heute keine Spuren gefunden wurden, könnte an einem abgelegenen Ort durchaus nahe der Etappe 6 oder anderswo im Hochschwarzwald zu verorten sein, je nach Aktionsradius, wohl aber kaum in zivilisiertem Gebiet. Somit bliebe bei dieser Variante das größte (unlösbare) Rätsel zurück – bei einer eher vagen Motivlage.
Für eine Straftat liegen bis heute keinerlei Anhaltspunkte vor, wie es von Seiten der Polizei und StA heißt.
Ein Unfall (oder ein medizinischer Notfall) auf Etappe 6 ist natürlich noch immer nicht auszuschließen. Da jedoch über viele Monate trotz intensiver Suche nicht die geringsten Spuren eines Unfalls gefunden wurden, sollte sich der Blickwinkel doch allmählich weiten.
Bislang abschätzig gesehen wurde stets die Geruchsspur am Busbahnhof Wehr. Einen sachlichen Grund dafür fand ich nicht. Aus Wehr wurde von einer Spur
am, nicht
zum Busbahnhof berichtet. Offenbar hatten Mantrailer nur direkt an der Haltestelle gesucht und nicht auch auf dem Weg dorthin. Auf die Laufrichtung und das Alter kam es also gar nicht an – sondern nur auf das bloße Vorhandensein der Spur. Dies sollte nach 4 bis 5 Tagen für die Hunde keine Herausforderung gewesen sein. Und schließlich war Scarlett noch nie zuvor in Wehr gewesen!
Später erklärte Scarletts Schwester Janina bei BFS dazu, die Eltern seien womöglich schon vor den Mantrailern an der Haltestelle gewesen, weshalb die Hunde wohl einer Verwechslung erlegen seien – merkwürdig, zumal gut ausgebildete Mantrailer sogar eineiige Zwillinge voneinander unterscheiden können. Seltsam auch, dass die Polizei damals dieser Spur keine Beachtung zu schenken schien. Leider kennen wir dazu die Hintergründe nicht. Träfe die Spur zu, dann wäre Scarlett in Wehr angekommen – nur konnten die Hunde nicht mitteilen,
wann und ob evtl. mit einem
Verkehrsmittel.
Unter den in meinem vorherigen Beitrag abstrakt skizzierten Annahmen (
viewtopic.php?p=197586#p197586) hätte Scarlett auch schon sehr viel früher als erwartet in Wehr eingetroffen sein können – per Bus oder Auto, so dass Zeugenbefragungen für ein bestimmtes Zeitfenster ins Leere gelaufen sein könnten.
Wäre Scarlett in Wehr angekommen, könnte ein Unfall auf Etappe 6 ausgeschlossen werden – und ein freiwilliges Untertauchen oder eine Straftat rückten in den Fokus:
• Wehr als Startpunkt nach Stühlingen (Standort Auto) → Straftat auf dem Weg nach Stühlingen?
• Wehr als Startpunkt Richtung Basel, Zürich, … → Untertauchen → Straftat …?