VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Der Ehemann wäre nur dann raus aus der Nummer, wenn nachweisbar wäre, dass er am 27.09.2018, kurz nach 11 Uhr, in Mühlheim den Zug nach Essen bestieg, dass er dort unmittelbar in den ICE nach Hannover-Hamburg-Lübeck umgestiegen und nach Lübeck durchgefahren ist. Man kann ja im Hotel feststellen, wann eer eingecheckt hat. Es muss eine Fahrkartenentwertung im Zug erfolgt sein. Wenn es Videoaufnahmen gegeben hätte, wäre das auch eine Alibi-relevante Sache.

Man benötigt beides: die nachweisliche Fahrkartenentwertung sowie möglichst Cameraaufnahmen der Gäste.
Es muss auch ausgeschlossen sein, dass keine zweite Person auf den Fahrschein gefahren ist, sonst wäre das Alibi eben nicht stabil.

Ich denke, dass die Polizei hier umfangreiche Überprüfungen vorgenommen hat, die uns nicht bekannt sind.
Wir wissen aus dem 6-Minuten-Video, dass es noch Fragen an den Ehemann gibt, dieser jedoch keine Stellungnahme abgeben wollte.

Ich gehe natürlich davon aus, dass die Polizei auch weiß, dass man zum einen eine Fahrkarte kaufen kann, zum anderen theoretisch aber auf verschiedenen anderen Wegen den Zielort hätte erreichen können. In Betracht ziehen kann man auch 2 Personen, die möglicherweise parallel
oder überkreuz agiert gehabt haben könnten?

Hat evtl. ein Mietwagen eine Rolle gespielt, der unterwegs an einem ICE Halteort abgegeben wurde?

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Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung sowie meine Erklärung, dass alle Gedanken rein hypothetisch und keine Tatsachenbehauptungen sind. Ich möchte lediglich einem Rätsel auf die Spur kommen.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Wir können hier keine Alibis überprüfen. Das kann und darf nur die Polizei.
Und wenn die Polizei das überprüft hat- was ganz sicher getan hat- dann ist das doch so. Immer wieder darauf herumzureiten bringt doch nichts. Dem Ehemann kann ja ganz unbestreitbar ein Motiv unterstellt werden, aber er muss auch eine Gelegenheit gehabt haben die Tat zu begehen. Offenbar kann man ihm noch nicht einmal eine Gelegenheit so richtig nachweisen. Darüber hinaus wären dann auch noch Indizien und Beweise für eine Tatbegehung nötig. Erstaunlicherweise wäre die wegen der Hundespur ja ansatzweise vorhanden.
Insoweit muss man sich auf die Polizei schon verlassen, dass sie Alibis überprüft haben. Wenn dann in der Öffentlichkeit gesagtt wird, dass eine Leichenverbringung dem Ehemann zeitlich nicht möglich war, dann muss man das einfach zur Kenntnis nehmen. Ansonsten konstruiert man sich selbst einen eigenen Fall.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Undercover »

Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 14:01:13 Wir können hier keine Alibis überprüfen. Das kann und darf nur die Polizei.
Und wenn die Polizei das überprüft hat- was ganz sicher getan hat- dann ist das doch so.
Also zum einen überprüfen wir keine Alibis, sondern diskutieren darüber -das ist doch der Sinn solcher Foren. Zum anderen darf man solche Filmbeiträge und die Aussage der Polizei im Studio nicht für bare Münze nehmen. Oft steht Kalkül und Taktik dahinter. Man kann nicht auf der einen Seite eine so spektakuläre Spur (Hunde) im Studio präsentieren und sich anderseits damit abfinden, dass es nicht der Ehemann sein könnte.

Im Gegensatz zum anderen Fall mit der anderen Birgit, sehe ich hier sehr starke Motive, "Zeugenaussagen" die von Dritten nicht bestätigt sind und ein nahezu (zu) perfektes Alibi. Gerade an seinem Geburtstag reist der Mann paar hundert Kilometer weiter um zu feiern, während seine demnächst Ex-Frau ganz zufällig für immer verschwindet? Ich habe es mehrfach gesagt und wiederholte es gerne noch ein weiteres mal: Die im Filmfall gezeigten Zeitfenster beruhen ausschließlich auf die Aussage des Sohnes -wenn man eine Karte rausnimmt, bricht alles zusammen.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Undercover hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 14:20:15 Also zum einen überprüfen wir keine Alibis, sondern diskutieren darüber -das ist doch der Sinn solcher Foren. Zum anderen darf man solche Filmbeiträge und die Aussage der Polizei im Studio nicht für bare Münze nehmen. Oft steht Kalkül und Taktik dahinter. Man kann nicht auf der einen Seite eine so spektakuläre Spur (Hunde) im Studio präsentieren und sich anderseits damit abfinden, dass es nicht der Ehemann sein könnte.

Im Gegensatz zum anderen Fall mit der anderen Birgit, sehe ich hier sehr starke Motive, "Zeugenaussagen" die von Dritten nicht bestätigt sind und ein nahezu (zu) perfektes Alibi. Gerade an seinem Geburtstag reist der Mann paar hundert Kilometer weiter um zu feiern, während seine demnächst Ex-Frau ganz zufällig für immer verschwindet? Ich habe es mehrfach gesagt und wiederholte es gerne noch ein weiteres mal: Die im Filmfall gezeigten Zeitfenster beruhen ausschließlich auf die Aussage des Sohnes -wenn man eine Karte rausnimmt, bricht alles zusammen.
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Vielen Dank für deine guten Überlegungen. Sie sind wirklich gut. Dass wir keine Alibis überprüfen können, ist geschenkt. Was soll so eine überflüssige Bemerkung, die ja nicht von dir war? Und selbstverständlich sagt die Polizei nicht alles. Sie sagt, dass der Mann in Lübeck war und dass er vorhatte, mit dem Zug dorthin zu fahren. Das ist alles. Da ist aber ganz schön viel Luft dazwischen, wenn man keinen Kurzschluss macht.

Aber mein Punkt ist, dass genau die Alibifrage auch dir als nahezu (zu) perfekt aufgefallen ist. Genau das ist der Punkt, an dem ich wusste, dass ich hier tiefer bohren müsste, und dass hier das Geheimnis begraben sein könnte. Es mutet mich an, wie ein Konstruktionsplan. Normalerweise nehmen gestandene Herren in den besten Jahren ihre Limousine, mit der sie flexibel und zeitunabhängiger sind. Da fährt nun aber jemand genau an dem Tag mit dem Zug weg, als seine Frau verschwand. Und alles passte so prima, z.B. dass die Vermisste sich wegen eines Termins an der Arbeitsstätte entschuldigt hatte (und niemand fand den Terminpartner heraus!). Der Sohn war 2 Tage auf Arbeit (was ich auch nochmal nachgeprüft hätte). Das sind schon merkwürdige Zufälligkeiten, dass am 27. und 28.09.2018, nachdem eine Frau spurlos verschwand, kein Mensch sie vermisste, kein Mensch sie mehr sah, keinem Menschen sie mehr aufgefallen ist. Im Sinne eines Täters ist das geradezu perfekt. Dieser angebliche Termin, von dem kein Terminpartner ausfindig gemacht werden konnte, sollte wohl eine plötzliche Verabschiedung der Vermissten suggerieren.

Das ist mir auch alles zu perfekt, als dass ich an Zufall glauben könnte. Daher bin ich erst auf die Idee gekommen, die Zugfahrt zu hinterfragen. Das Treffen in Lübeck hinterfrage ich nicht. Das hat stattgefunden. Aber an die reguläre Zugfahrt ab 11.09 oder 11.03 Uhr ab Mülheim lt. Plan nach Lübeck, da möchte ich ein großes Fragezeichen setzen.

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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Es ist ja die Sache mit der Hundespur, die ein Zeitgefüge vorgibt. Wenn Frau RgtS ermordet worden wäre- meinetwegen auch von ihrem Ehenann und sie wäre in der näheren Umgebung "vergraben" worden, ergäbe sich das Problem mit dem Zeitfenster ja gar nicht. Die Sache mit den Hunden führte ja zu nichts Konkretem, weil am der Spur nichts war. Nichtdestotrotz gab es jedoch das Auffinden dieses markanten Ortes durch die Hunde.
Die Frage bleibt eben, warum man den Ehemann nicht überführen kann. Die Polizei wird Gründe haben. Wir können darüber noch so viel diskutieren und werden die Rolle des Ehemannes und des Sohnes im Fall nicht einordnen können.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 14:01:13 Wir können hier keine Alibis überprüfen. Das kann und darf nur die Polizei.
Keine Neuigkeit.
Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 14:01:13 Und wenn die Polizei das überprüft hat- was ganz sicher getan hat- dann ist das doch so.
Genau so ist es. Die Polizei hat überprüft, posaunt das Ergebnis aber nicht über den Sender ins Publikum. Bei Intimiziden und Femiziden ist mir aufgefallen, dass sich die Polizei in einer xy-Sendung nie zur Alibifrage des Partners geäußert hat.
Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 14:01:13 Wenn dann in der Öffentlichkeit gesagtt wird, dass eine Leichenverbringung dem Ehemann zeitlich nicht möglich war, dann muss man das einfach zur Kenntnis nehmen.
Die Aussage ist falsch. Grottenfalsch. Es fehlen drei kleine Wörtchen. Die Wörtchen heißen: "in dieser Nacht".
Dann lautet der Satz richtig: Wenn in der Öffentlichkeit gesagt wird, dass eine Leichenverbringung dem Ehemann in dieser Nacht zeitlich nicht möglich war, dann muss man das einfach zur Kenntnis nehmen.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

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Jetzt gehen wir doch einmal davon aus, dass die Polizei ihre Arbeit getan hat und es so ist, wie es medial dargestellt wurde.
Der Ehemann hätte es zeitlich nicht geschafft die Leiche seiner Frau von Mülheim in die Nähe von Fulda zu bringen- in der Nacht vor seiner Abreise.
Das steht fest.
Dann hätte er ja sein Frau umbringen können und sie im Nahbereich verstecken können- ja die Möglichkeit ist gegeben. Allerdings finden sich Leichen oft an, wenn sie im Nahbereich versteckt werden, vor allem bei spontanen Taten.
Ansonsten ist der Ehemann raus aus der Nummer, weil er von Lübeck nicht einfach so nach Mülheim oder Fulda reisen kann, wenn er zu Besuch bei Freunden war und sehr wahrscheinlich kein Auto zur Verfügung hatte.
Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 16:38:56 Es ist ja die Sache mit der Hundespur, die ein Zeitgefüge vorgibt. Wenn Frau RgtS ermordet worden wäre- meinetwegen auch von ihrem Ehenann und sie wäre in der näheren Umgebung "vergraben" worden, ergäbe sich das Problem mit dem Zeitfenster ja gar nicht. Die Sache mit den Hunden führte ja zu nichts Konkretem, weil am der Spur nichts war. Nichtdestotrotz gab es jedoch das Auffinden dieses markanten Ortes durch die Hunde.
Die Frage bleibt eben, warum man den Ehemann nicht überführen kann. Die Polizei wird Gründe haben. Wir können darüber noch so viel diskutieren und werden die Rolle des Ehemannes und des Sohnes im Fall nicht einordnen können.
Die Sache mit der Hundespur ist sehr interessant und sie ist mit Sicherheit nicht umsonst gewesen, auch wenn von BRgS im Jagdwald nichts gefunden wurde.
Die Hundespur ist ein Anhaltspunkt, dass BRgS dorthin geschafft worden ist, denn beim Jagen war sie nie dabeigewesen.
Die Hundespur hatte als Nebenprodukt eine Zeitdauer.
Die Hundespur mit dem Endpunkt im Jagdwald, aber ohne Leiche oder Leichenteile gibt den klaren Hinweis, dass BRgS dort hingeschafft worden ist, dass sie dort möglicherweise eine Zeitlang zwischengelagert wurde, und dass sie nach einer kurzen Zeit möglicherweise geholt und an einem anderen Ort gelagert, möglicherweise konserviert* wurde.

Wenn die tote Frau, die in Westdorpe am 21. Juni 2019 aufgefunden und viele übereinstimmende Merkmale mit BRgS hat, wenn diese Tote die Frau BRgS ist, dann müsste BRgS logischerweise nach ihrem Zwischenaufenthalt im Jagdwald in einer Kühleinrichtung gelagert worden sein, bis sie nach Holland gebracht und dort nahe der Grenze zu Belgien auf einer Wiese abgelegt wurde.

Ich warte mit Geduld die Überprüfung der Polizei dahingehend ab und bin sehr gespannt auf das Ergebnis. Ich habe das Gefühl, dass daran gearbeitet wird.

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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Es ist mir noch folgendes Faktum eingefallen, welches dem 6:01-Video zu entnehmen ist.

Da sagte der Leiter der Mordkommission, Herr Merscheim, dass die Familie der Vermissten am Anfang sehr kooperativ war.
Allerdings gibt es noch offene Fragen und man bat den Ehemann später um eine Stellungnahme. Der Ehemann ließ durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er zu einer Stellungnahme nicht bereit ist.

Ich fragte mich, welche Fragen das gewesen sein könnten?

Ich meine, dass jeder Erwachsene in Deutschland zu Zeugenaussagen verpflichtet ist. Das Zeugnis darf eigentlich nur jemand verweigern, der Beschuldigter ist oder der ein Verwandter eines Beschuldigten ist. So ist jedenfalls mein Informationsstand. Und noch was. Bei Aktenzeichen xy wurde nichts darüber gesagt, dass der Ehemann später keine Stellungnahme zu noch offenen Fragen abgeben wollte. Dieses Faktum ist aus dem Kurzvideo bekannt, welches 6:01 Minuten Dauer hat.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

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Kein Beschuldigter muss sich selbst belasten und insofern steht dieses Grundrecht auch dem Ehemann zu. Eine Aussage zu verweigern ist kein Schuldgeständnis, sondern oft eine Schutzmaßnahme um nicht in irgendwas verwickelt zu werden -was direkt mit der Tat nichts zu tun hat.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

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Undercover hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 18:01:37 Kein Beschuldigter muss sich selbst belasten und insofern steht dieses Grundrecht auch dem Ehemann zu. Eine Aussage zu verweigern ist kein Schuldgeständnis, sondern oft eine Schutzmaßnahme um nicht in irgendwas verwickelt zu werden -was direkt mit der Tat nichts zu tun hat.
Ist ganz klar.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

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Das 6-Minuten Video (Autor Helmut A Metzen / Drehscheibe-ZDF) wurde noch vor der XY-Sendung in der Region ausgestrahlt.

Es ist in mindestens 2 Punkten informativer als der XY-Film.

Aus dem Drehscheibe-Video kann entnommen werden, dass sich die Aussagebereitschaft von anfänglicher Kooperation zum Stillschweigen verändert hat.

Es kann entnommen werden, dass der Ehemann möglicherweise sein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch genommen hat. Das heißt aber, dass er bei der Polizei möglicherweise als Verdächtiger geführt wird.

Hauptkommissar Merscheim sagte in diesem Video auch, dass ihm dieser Fall schon schlaflose Nächte machte, weil er überlegte, was wirklich mit BRgS geschehen ist. Staatsanwalt Herr Mende sah das Motiv in einem finanziellen Aspekt. Er sprach über seine Vermutung, warum nichts von der Leiche auffindbar ist sowie davon, wie sich ein Konflikt theoretisch entwickelt haben könnte.

Beide Filme ergänzen sich. Die Nachspielszenen bei XY konnten mehr Vorstellung des Geschehens vermitteln.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Assis »

Undercover hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 14:20:15 Im Gegensatz zum anderen Fall mit der anderen Birgit, sehe ich hier sehr starke Motive, "Zeugenaussagen" die von Dritten nicht bestätigt sind und ein nahezu (zu) perfektes Alibi. Gerade an seinem Geburtstag reist der Mann paar hundert Kilometer weiter um zu feiern, während seine demnächst Ex-Frau ganz zufällig für immer verschwindet? Ich habe es mehrfach gesagt und wiederholte es gerne noch ein weiteres mal: Die im Filmfall gezeigten Zeitfenster beruhen ausschließlich auf die Aussage des Sohnes -wenn man eine Karte rausnimmt, bricht alles zusammen.
Du hast Recht, es ist alles zu perfekt, man sollte alles sehr kritisch untersuchen/betrachten, und nichts für wahr annehmen was nicht hundertprozentig bewiesen ist. Ob dies jetzt die Aussagen der beteiligten Personen betrifft, das Auftreten der Spürhunde, BRgS Termine, die Erklärung zu die übergebenen Gegenstände sogar BRgS DNA, die die Polizei erhalten hat (Zahnbürste oder so), es sei denn, die Polizei hat selbst (Vergleichs) DNA-Material von Familienmitgliedern (Kindern) genommen.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

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Assis hat geschrieben: Montag, 19. Oktober 2020, 08:57:23
... man sollte alles sehr kritisch untersuchen/betrachten, und nichts für wahr annehmen was nicht hundertprozentig bewiesen ist ... sogar BRgS DNA, die die Polizei erhalten hat (Zahnbürste oder so), es sei denn, die Polizei hat selbst (Vergleichs) DNA-Material von Familienmitgliedern (Kindern) genommen

Assis

Richtig! Du denkst an alles. Ich denke, die Polizei passt gut auf. Dann ist mir eingefallen, dass die Polizei wahrscheinlich auch den Hausarzt von BRgS ermittelt hat. Ich hoffe, dass der Arzt bei einem Kapitalverbrechen nicht an seine Schweigepflicht gebunden ist. Der Arzt hat auf seinem Krankenblatt von BRgS vermutlich auch die Operationen vermerkt, denn die Krankenhausberichte werden normalerweise an den Hausarzt übermittelt.

Die tote Frau von Westdorpe hatte einige Operationen. Im Internet ist zu lesen:
Die Frau hatte sich Operationen unterzogen.
Ihre Eierstöcke, Gebärmutter, Gallenblase und ihr Blinddarm
wurden vermutlich bei diesen Eingriffen entfernt.

https://zoekjemee.nl/wp-content/uploads/2020/02/DEU.pdf

Wenn bei BRgS die gleichen OPs durchgeführt worden sind, wäre das ein sehr starkes Indiz für die Identifizierung der toten Frau von Westdorpe, denn es stimmen das Alter, die Haarfarbe und die Hautfarbe. Sie hatte keine Tätowierungen und gepflegte Hände. Stimmen dann auch noch die Operationen überein, könnte die Polizei schon fast sicher sein, dass es ein Treffer in der Personenübereinstimmung sein könnte. Aber die DNA-Analyse ist natürlich der sicherste Beweis.
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Phil Durchblick »

Der Fall in XY, ab Minute: 28:36.

https://www.dailymotion.com/video/x7welq2
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

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Das ist toll, Phil Durchblick, herzlichen Dank.

Ich hatte vor einiger Zeit immer die Meldung bekommen, dass das Video nicht mehr verfügbar sei.
Keine Ahnung, ob ich nicht richtig gesucht habe, oder was? Hauptsache es klappt wieder. Nochmals
Danke, Phil!
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Phil Durchblick
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Phil Durchblick »

Hallo Widasedumi, das habe ich gerne gemacht. Auf Anhieb habe ich das Video auch nicht gefunden, erst als ich das genaue Datum der Sendung eingab. Die viele Werbung nervt zwar, aber es ist das einzigste xy Video im Netz zu dem Fall. Nächstes Jahr bin ich ja bei meiner Familie in Frankfurt und wollte von dort eh einen Abstecher nach Fulda machen, um mir die Gegend anzusehen. Bei der Gelegenheit mache ich auch bestimmt noch mal ins Archiv und kann mal gucken, was man an Artikeln zu dem Fall findet. Liebe Grüße Phil :)
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Der Vermisstenfall Birgit Rösing gen. Storck hat es verdient nicht in Vergessenheit zu geraten.Man sollte sich aber sachlich mit diesem Thema beschäftigen.

Ich habe mir daher heute das von @Phil Durchblick eingestellte Video zum Beitrag bei Aktenzeichen xy angesehen. Sehr informativ ist aber auch der Beitrag in der Drehscheibe:


https://www.youtube.com/watch?v=1fpaxHBytGE

Im Drehscheiben-Beitrag kommt der Staatsanwalt Martin Mende zu Wort. Er geht davon aus, dass Birgit Rösing nicht freiwillig gegangen ist, sondern dass sie einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist und er macht auch keinen Hehl daraus, wer für ihn als Täter in Frage kommt. Das sind sehr deutliche Worte von jemandem, der mehr weiß als wir aus den uns zugänglichen Quellen erfahren können. Deutlich spricht er auch an, warum in dem durchsuchten Gebiet ihre Leiche nicht gefunden werden konnte.

Die Kernaussagen von ihm sind:
„In Änderungen persönlicher Lebenssituationen, bei einer Person freiwillig, bei einer anderen Person vielleicht weniger freiwillig, führen dazu, dass emotionale Abläufe in Gang gesetzt werden und führen unter Umständen dazu, dass sich Personen zu Handlungsweisen hinreißen lassen, die nicht sozial adäquat sind und die NICHT üblich sind und das mag auch dazu führen, dass aus solchen emotionalen Situationen Straftaten entstehen."
„Es gibt leider in der Natur immer Konstellationen, wo eine tote, unter Umständen hinreichend im Hinblick darauf präparierte Person nicht lange in der Natur liegen bleibt, sondern Tierfraß einsetzt und es durchaus passieren kann, dass diese Leichenteile für uns nicht mehr auffindbar sind.“
Ich kann die Auffassung des Staatsanwaltes gut nachvollziehen. Ich schließe es ebenfalls aus, dass BR freiwillig verschwunden ist, denn sie wollte eine aus ihrer Sicht gescheiterte Ehe beenden und mit Geld /Vermögen aus einer Erbschaft ein neues eigenständiges Leben beginnen. Sie hätte durch eine Scheidung auch noch den Vorteil gehabt, dass ihr im Rahmen eines Versorgungsausgleichs die Hälfte der Rentenansprüche des Ehemannes übertragen worden wären. Ich gehe davon aus, dass BR eigene Rentenansprüche vor allem durch die Kindererziehungszeiten für vier Kinder erworben hat und dass während der langjährigen Ehe nur der Ehemann gearbeitet hat.

Möglicherweise hat ihrem Umfeld diese angestrebte Veränderung und ihre Verselbständigung nicht gepasst. Nach einer Scheidung hätte die Familie befürchten müssen an der Erbschaft nicht mehr partizipieren können, da BR das Erbe für ihr neues Leben gebraucht und möglicherweise sogar verbraucht hätte. Vielleicht sogar später mit einem neuen Lebenspartner. Auch in den Zugewinnausgleich wäre das Erbe nicht gefallen. Aus Sicht des Ehemannes wäre es so gewesen, dass sie die Ehe zur Unzeit gerade dann beendet, wenn sie erbt, wenn von ihrer Seite also mal Geld in die Kasse kommt, nachdem er jahrelang den Unterhalt für die Familie herangeschafft hat und nach einer Scheidung auch noch die Rente teilen muss.

Ich gehe davon aus, dass der Mann aus diesen Gründen mit einer Scheidung nicht einverstanden war, auch wenn er das vielleicht so dargestellt hat. Die Zettelwirtschaft im Kühlschrank ( gem. xy Beitrag) spricht dafür, dass die Scheidungsabsichten von BR ausgingen und dass sie den Beginn des Trennungsjahres damit deutlich dokumentieren wollte. Vielleicht hat auch dem Sohn, der noch im Haus gelebt hat, die Scheidung der Eltern nicht gefallen und auch nicht die Aussicht, dass die Mutter das Erbe womöglich ausschließlich für sich nutzen wird.

Ich sehe an dem Umstand, dass nach dem Verschwinden von BR drei Personalausweise gefunden wurden, nichts Geheimnisvolles. Den zuletzt zwei Monate vor ihrem Verschwinden ausgestellten Personalausweis hatte sie bei ihrer Anwalts-Freundin hinterlegt, die sie wegen der Scheidung anwaltlich beraten hat. Ich vermute, dass sie das gemacht hat, weil ein Ausweis verschwunden war, sie das vom zweiten Ausweis auch befürchtet hat, wenn sie ihn denn überhaupt noch hatte und dass sie daher den dritten Ausweis bei der Anwältin zur Sicherheit hinterlegt hat, um den Ausweis dem Zugriff Dritter zu entziehen. . Ich vermute weiter, dass sie die beiden Ausweise nicht verloren hat, sondern dass ihr zumindest ein Ausweis weggenommen worden ist, um sie in ihrer neuen Lebensgestaltung zu bremsen. Für viele Dinge hätte sie einen Ausweis gebraucht, beispielsweise für Geldanlagen oder einen Wohnungskauf etc. .

Ich vermute weiter, dass sie die beiden Ausweise, die 4.500 € und die Bankcard auch nicht selber im Haus versteckt hat, die nach ihrem Verschwinden gefunden worden sind. . Meiner Auffassung nach hat das jemand anderes getan, der es so aussehen lassen wollte, als habe BR Geheimnisse gehabt und eventuell sogar krumme Geschäfte angeleiert. .

Nach bisherigem Stand der Dinge kann der Staatsanwalt der Person, die er verdächtigt, die Tat nicht nachweisen. Daher wurde seitens der Ermittlungsbehörden nochmals ein letzter Versuch gestartet, um durch den xy Beitrag und den Beitrag in der Drehscheibe an Zeugen zu gelangen, die in dem Waldgebiet, wo der Familie gejagt hat, etwas gesehen haben . Außerdem bestand noch Interesse an Zeugen, die etwas zum Termin "14.30 Uhr" hätten sagen können. Wegen diesem Termin hat BR eine Fortbildungsveranstaltung im Pflegeheim abgesagt, wo sie tätig war.Das ist der Beweis dafür, dass es einem solchen Termin gab. In ihrem Kalender war der Termin auch vermerkt.

Ich habe zwei Theorien zu diesem Termin. Entweder handelt es sich um einen Termin zur Wohnungsbesichtigung mit einem Makler, der mehreren Interessenten unverbindlich und gleichzeitig einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung genannt hat . In diesem Fall hätte er zu den Personalien einzelner Interessenten nichts sagen können und sich wegen der Vielzahl von Interessenten auch nicht an einzelne Interessenten erinnern können oder aber der Täter hat BR mit diesem Termin eine Falle gestellt, in dem er sie unter einem Vorwand irgendwo hingelockt hat, um ihr etwas anzutun. Gleichzeitig sähe es dann so aus, als habe BR mit einem geheimnisvollen Dritten, den niemand kennt, eine Verabredung gehabt, von der sie nicht zurückgekehrt ist.Im ersteren Fall hätte BR dann im Kalender nur den Termin eingetragen, damit ihr Umfeld nicht bemerkt, dass ihre Wohnungssuche konkrete Gestalt angenommen hat. Ist natürlich alles spekulativ.

Wenn nicht noch ein Wunder geschieht und sich Zeugen melden, wird die Tat nicht aufzuklären sein. Die Beweislage scheint so dünn zu sein, dass es nicht mal zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gereicht hat. Dabei wird es voraussichtlich auch bleiben.
Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

AngRa

Ich möchte dir ausdrücklich danken, dass du dich dieses Falles annimmst. Und vielen Dank für deine Gesamteinschätzung.
Vielleicht geschieht noch ein Wunder. Ich sähe es darin, dass die tote Frau aus Westdorpe in Holland, gefunden im Juni 2019,
die vermisste BR ist. Ich werde noch ein paar Links dazu heraussuchen und nachreichen.
Irrtumsvorbehalt
Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Zu der unbekannten toten Frau von Westdorpe Zeeland Holland wurde am 18.03.2020 in einer Aktenzeichensendung XY ungelöst um HInweise gebeten.
viewtopic.php?p=155070#p155070

Vier Wochen später, am 15.04.2020, wurde ebenfalls in einer Aktenzeichen XY-ungelöst-Sendung nach der vermissten Birgit R.g.S. gesucht.

Die Fälle sind knapp 9 Monate alt. Herr KHK Alfred Hettmer sagte im Fall Birgit R.g.S. bei der Abfrage am Schluss der Sendung, dass einige Hinweise eingegangen seien.
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