VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Widasedumi
Beiträge: 8966
Registriert: Donnerstag, 12. März 2020, 10:04:00
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit acht Goldenen Kronen für 8000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Ein angestellter Arzt verdient nicht übermäßig viel. Eine Jagdberechtigung zu pachten kostet viel Geld. Die Fahrt dorthin kostet Benzin. Eine Unterkunft im Jagdgebiet kostet auch Geld. Die Ausbildung der Kinder kostet Geld. Ob Frau BRgS mehr als das Nötigste hatte, ist fraglich. Für den Verdienst im Altenheim musste sie hoffentlich keine Verwendungszustimmung einholen.

Ich werde, solange hier die Demenzkarte gespielt wird, peinlichst auf Genauigkeit achten. Frau BRgS war nicht dement und hatte keine Anzeichen von Demenz. Sie konnte ein eigenes Konto eröffnen, sie war clever, was die Sicherung ihres dritten Ausweises anbelangte.

Da sie selbst diese süffisanten Demenzunterstellungen, hirnorganischen Veränderungen oder Zuschreibungen einer "verwöhnten Hausfrau" nicht mehr selbst richtigstellen kann, werde ich es für das Opfer tun, soweit es mir möglich ist. Den ungenauen Schreibweisen, mal Fünfe grade sein zu lassen, und damit falsche Eindrücke zu suggerieren, werde ich entgegen treten und sie richtig stellen. Das mache ich für die vermisste Birgit Rösing genannt Storck ganz allein. Genau wie man der unbekannten Toten mit gepflegtem Körper aus gutem Milieu in Terneuzen eine Erdbestattung genehmigte, einen Prediger engagierte, einen Dichter ebenso, Abordnungen von der Gemeinde, der Kirche, der Polizei und der Staatsanwaltschaft entsandte, mit feierlicher Musik und Blumenschmuck so würdevoll umrahmte, so werde ich meine Stimme für Birgit RgS erheben, wenn sie in eine dubiose Ecke gestellt wird. Ich werde es tun und tun, immer wieder, bis solcher Stuss wie "die verwöhnte Hausfrau" und dergleichen aufhören. Dass diese Frau, die auf eine eigene Karriere ihrer Familie wegen verzichtete und sich ganz in ihren Dienst stellte, verwöhnt gewesen wäre, und sich auch noch über die Wahl ihres Teilzeitdienstes ereifert wird, ob sie es nötig gehabt hätte, ohne dass sie sich wehren kann, finde ich nicht in Ordnung.
Irrtumsvorbehalt
Undercover
Beiträge: 454
Registriert: Sonntag, 04. Oktober 2020, 13:57:22
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Undercover »

Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 12:35:15 Ich würde nicht sagen, dass Frau RgtS der Prototyp einer verwöhnten Hausfrau war.
Also in einem Eigenheim zu wohnen, nicht arbeiten zu müssen, keine Kleinkindermehr zu betreuen und ein ca. 10 Stunden fehlender Ehemann empfinde ich schon als verwöhnt. Sie konnte am Tag tun und lassen was sie wollte und das hat offenbar niemanden gestört -bis sie sich plötzlich scheiden lassen wollte. Wie soll man das sonst nennen...?
Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 12:35:15 Ob sich Demenzkranke am Anfang ihres Leidens zu anderen Demenzkranken hingezogen fühlen weiß ich nicht und ich glaube, dass das auch nicht erforscht ist.
Jeder (!) kranke fühlt sich zu den Menschen herum hingezogen -weil er in all denen Lebensretter sieht. Als kranker Mensch ist man auch auf Hilfe angewiesen und umso mehr "Freunde" braucht man auf der Zielgerade.

Zu Demenz und dergleichen. Ich denke es gibt viele psychische Störungen, die keinem Kranheitsbild zugeordnet werden können und auf der anderen Seite durch überlegte Entscheidungen und Handlungen gegen gerechnet werden. Jeder kennt doch sicherlich Leute aus seiner Umgebung, die bestimmte Ängste haben(vor Krankheiten z.B) oder bestimmte Ängste nicht überwinden können (z.B. eine Bankangestellte die mehrmals überfallen wurde, gabs schon bei XY) oder einfach Untreue seitens ihren Partner wittern. DAS alles sind Störungen, die mal mehr oder mal weniger ausgeprägt sein können -aber allesamt keine Krankheitsbilder. Und nu? Was attestiert ein Arzt einem solchen Patienten...?

Was ich damit sagen will ist, das BA vielleicht sichtbare Störungen gahabt haben könnte -aber da nichts medizinisch belegt wurde alles als "sonderbar" abgetan wurde. Die Ausweise und das Geld könnten z.B. ein Hinweis auf eine befürchtete Entmündigung sein, da BA glaubte nicht mehr richtig zu ticken und einhergehende Einschnitte denkbar wären. Das wäre so eine Art Vorsorge um heimlich eine Trumpfkarte im Ärmel zu haben...
Widasedumi
Beiträge: 8966
Registriert: Donnerstag, 12. März 2020, 10:04:00
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit acht Goldenen Kronen für 8000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Undercover hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 13:32:15 Was ich damit sagen will ist, das BA vielleicht sichtbare Störungen gahabt haben könnte -aber da nichts medizinisch belegt wurde alles als "sonderbar" abgetan wurde. Die Ausweise und das Geld könnten z.B. ein Hinweis auf eine befürchtete Entmündigung sein, da BA glaubte nicht mehr richtig zu ticken und einhergehende Einschnitte denkbar wären. Das wäre so eine Art Vorsorge um heimlich eine Trumpfkarte im Ärmel zu haben...
Wir sind nicht im BA-Fall, sondern im BRgS-Fall. Bevor du nun mit einer befürchteten Entmundigung kommst, sortiere dich erst mal selbst.
Irrtumsvorbehalt
Jolu65
Beiträge: 821
Registriert: Montag, 16. Dezember 2019, 10:02:16
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Der Ehemann hat als Augenarzt in der Praxispartnerschaft ein Minimum von 7000,- € netto verdient (und wird das auch heute noch tun). Die Familie konnte demnach finanziell sorgenfrei leben, wenn nicht sonst irgendetwas schief gelaufen ist. Da bleibt genug Geld für Jagd, Jagdgewehr und Landrover.....(wobei ich nichts über eine Landrover weiß; es ist nur eine Ausmalung).

Das Verhalten von Frau RgtS war vor ihrem Verschwinden so rätselhaft, wie ihr Verschwinden selbst. Sei benahm sich eindeutig nicht sozial adäquat (NICHT asozial, sondern nicht so wie man es von erwarten würde). Das Horten von Bargeld, mehrere Personalausweise, das plötzliche Beenden ein langjährigen Ehe, das Arbeiten für kleines Geld in einem nichterlernten Beruf und das Deponieren von Dokumenten u.a. auch eines der vielen Personalausweise bei ihrer Anwältin ist einzeln betrachtet noch kein abnormes Verhalten, in der Summe jedoch schon, wobei das ja nur die Verhaltensweisen sind, die wir ausschnittsweise mitgeteilt bekamen. Da kann man sich noch so apologetisch abmühen das zu erklären- man wird es nicht so hinbekommen, dass es verstanden werden kann.
Man kann jedoch durchaus schlussfolgern, dass man in einem solchen Verhalten bei einer vierfachen Mutter eine Wesenänderung erkennt.
Undercover
Beiträge: 454
Registriert: Sonntag, 04. Oktober 2020, 13:57:22
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Undercover »

Widasedumi hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 14:31:01 Wir sind nicht im BA-Fall, sondern im BRgS-Fall. Bevor du nun mit einer befürchteten Entmundigung kommst, sortiere dich erst mal selbst.
Wenn wir dich nicht hätten... :lol:
Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 15:06:27 Der Ehemann hat als Augenarzt in der Praxispartnerschaft ein Minimum von 7000,- € netto verdient (und wird das auch heute noch tun).
Und woher hast du diese Info? Und dann auch noch in "netto"? Bei 7000 Brutto würde ich mitgehen, aber Netto...? :roll:
Jolu65
Beiträge: 821
Registriert: Montag, 16. Dezember 2019, 10:02:16
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Augenärzte, die mittels intravitrealer Injektion eine Feuchte Makuladegeneration mit VEGF-Antikörpern behandeln erhielten für jede Injektion pro Auge lange Zeit zwischen 250 und 300 Euro extrabudgetär. Jetzt ist die Gebührenordnungsposition im EBM etwas geringer angesetzt. Aber für einen Arbeitsaufwand von 10 Minuten ist das trotzdem irres Geld. Dann kommen noch IGELeistungen wie die unnütze wiederholten Augeninnendruckmessung (sozusagen das Eintrittsgeld für die Praxis) und andere Spielereien dazu und schon kann man einen Landrover bestellen......
7000 netto sind das Mindeste, WENN Herr RgtS am Augenzentrum beteiligt ist und davon gehe ich aber aus.......
Augenärzte mit dem angebotenen Leistungsspektrum des Augenzentrum gehören zu den Topverdienern im niedergelassenen Bereich.
Widasedumi
Beiträge: 8966
Registriert: Donnerstag, 12. März 2020, 10:04:00
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit acht Goldenen Kronen für 8000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 15:06:27 Das Verhalten von Frau RgtS war vor ihrem Verschwinden so rätselhaft, wie ihr Verschwinden selbst. Sei benahm sich eindeutig nicht sozial adäquat (NICHT asozial, sondern nicht so wie man es von erwarten würde). Das Horten von Bargeld, mehrere Personalausweise, das plötzliche Beenden ein langjährigen Ehe, das Arbeiten für kleines Geld in einem nichterlernten Beruf und das Deponieren von Dokumenten u.a. auch eines der vielen Personalausweise bei ihrer Anwältin ist einzeln betrachtet noch kein abnormes Verhalten, in der Summe jedoch schon, wobei das ja nur die Verhaltensweisen sind, die wir ausschnittsweise mitgeteilt bekamen. Da kann man sich noch so apologetisch abmühen das zu erklären- man wird es nicht so hinbekommen, dass es verstanden werden kann.
Man kann jedoch durchaus schlussfolgern, dass man in einem solchen Verhalten bei einer vierfachen Mutter eine Wesenänderung erkennt.
Fakt ist, dass sich BRgS scheiden lassen wollte.
Dass sie Bargeld gehortet hätte, weiß man nur durch Behauptungen ihres Mannes. Diese Behauptung kann wahr oder falsch sein. Daher ist die Behauptung, BRgS würde Geld gehortet haben keine Tatsache und kann demzufolge nicht als rätselhaftes Verhalten charakterisiert werden.

Die Gründe für die Personalausweise sind nicht geklärt. So lange ist es unredlich, sie als "nicht sozial adäquat" zu bezeichnen. Das plötzliche Beenden einer Ehe war nicht plötzlich, sondern zog sich schon ca. 10 Jahre mit getrennten Schlafzimmern dahin. Also auch kein rätselhaftes Verhalten.
Der Teilzeitjob ist ebenfalls nicht rätselhaft, das Deponieren ihres Ausweises bei ihrer Anwältin ebenfalls nicht angesichts des Kontrolldrucks, dem sie ausweichen wollte. Daher kann mit diesen Fakten nicht eine "Wesensänderung" herbeigeschrieben werden.

Alle Angaben über Frau BRgS stammen nicht von ihr selbst. Sie kann sie nicht richtig stellen. Möglicherweise stammt ein Großteil der Angaben von Menschen, die etwas mit ihrem Verschwinden zu tun haben. Daher könnte es sich auch ganz anders verhalten haben mit den Ausweisen, dem Bargeld und der Ehe, als was von Angehörigen der Polizei gesagt wurde.
Irrtumsvorbehalt
Undercover
Beiträge: 454
Registriert: Sonntag, 04. Oktober 2020, 13:57:22
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Undercover »

Widasedumi hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 15:41:21 Das plötzliche Beenden einer Ehe war nicht plötzlich, sondern zog sich schon ca. 10 Jahre mit getrennten Schlafzimmern dahin.
Ach, und 15 Jahre getrennte Schlafzimmer (es waren 15 nicht 10) ist für dich adäquat? Hallo? :shock:
Jolu65
Beiträge: 821
Registriert: Montag, 16. Dezember 2019, 10:02:16
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Frau Rgts muss nichts richtigstellen, weil ihr ja nichts vorzuwerfen ist.

Es ist die Summe dieser einzelnen Verhaltensweisen, die ihr Verhalten erst seltsam erscheinen lässt. Natürlich kann es einen Zufall geben oder ein Missverständnis. Aber wenn sehr viele Zufälle oder Missverständnisse vorhanden sind, dann wird alles immer unerklärlicher. Man sollte sich nicht vom Wunschdenken leiten lassen.

Ich kenne niemanden, der sich 3 Personalausweise hat ausstellen lassen und ich kenne niemanden, der für kleines Geld in einer Einrichtung für Demenzkranke arbeiten will, genauso wenig wie jemand, der auf die Idee käme seinen Personalausweise beim Anwalt abzugeben. Das Verständlichste ist noch das Horten von Bargeld. Aber auch das deutet ja auch Misstrauen in ein funktionierendes Bankensystem an, was in gewisser Weise auch pathologisches Denken beinhaltet- jedenfalls noch im Jahr 2018, wo von einer Bankenkrise weit und breit nichts zu spüren war.
Dann kommt hier die Apologetin und führt einen kontrollwütigen Ehemann in die Geschichte ein, den es wahrscheinlich so nicht gab. Weder die Anwältin noch die Polizei hat den Ehemann dermaßen beschrieben.
Jolu65
Beiträge: 821
Registriert: Montag, 16. Dezember 2019, 10:02:16
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Wenn jemand 15 oder mehr Jahre getrennte Schlafzimmer zum Schlafen bevorzugt, dann gibt es manchmal Gründe warum das so sein könnte.
Im vorliegenden Fall waren doch 15 Jahre getrennte Schlafzimmer ganz in Ordnung. Warum dann eine plötzliche Scheidung ?
War doch gar nicht notwendig. Es muss demnach etwas vorgegangen sein, was Frau RgtS bewog gerade kurz vor ihrem Verschwinden in Verbindung mit ihrem seltsamen Verhalten die Scheidung einreichen zu wollen. Ein anderer Mann oder eine bewusst herbeigeführte Veränderung in ihrem Leben.....

Das passiert öfter einmal, dass eine andere Beziehung begonnen wird oder sich jemand bewusst dafür entscheidet alleine leben zu wollen. Nur verschwinden solche Menschen in der Regel nicht und schon gar nicht auf so seltsame Weise- sie werden im Übrigen auch sehr selten einer Eifersuchtstat.
Widasedumi
Beiträge: 8966
Registriert: Donnerstag, 12. März 2020, 10:04:00
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit acht Goldenen Kronen für 8000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 16:27:29 Wenn jemand 15 oder mehr Jahre getrennte Schlafzimmer zum Schlafen bevorzugt, dann gibt es manchmal Gründe warum das so sein könnte.
Im vorliegenden Fall waren doch 15 Jahre getrennte Schlafzimmer ganz in Ordnung.
BRgS war mittellos und finanziell abhängig. Ihre Kinder brauchten sie. Daher blieb sie unter einem Dach.
Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 16:27:29 Warum dann eine plötzliche Scheidung ?
Weil die Kinder erwachsen waren. Weil ein Teil schon ausgezogen war. Weil sie in der Beziehung nicht mehr glücklich war.
Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 16:27:29 War doch gar nicht notwendig.
Das kann man von außen betrachtet nicht beurteilen.
Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 16:27:29 Es muss demnach etwas vorgegangen sein, was Frau RgtS bewog gerade kurz vor ihrem Verschwinden in Verbindung mit ihrem seltsamen Verhalten die Scheidung einreichen zu wollen.
Der gibt die Antwort. Sie hat eine kleine Erbschaft gemacht. Die Kinder brauchen sie nicht mehr. Sie wollte nun allein leben.
Irrtumsvorbehalt
Widasedumi
Beiträge: 8966
Registriert: Donnerstag, 12. März 2020, 10:04:00
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit acht Goldenen Kronen für 8000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Undercover hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 16:11:21 Ach, und 15 Jahre getrennte Schlafzimmer (es waren 15 nicht 10) ist für dich adäquat? Hallo?
Ist mir nicht klar, was du meinst. 15 Jahre getrennte Betten sprechen nicht für eine glückliche Ehe. Dass die Frau nach dem Erwachsenwerden ihrer Kinder nicht mehr unter einem Dach mit einem eheentfremdeten Mann wohnen wollte, ist verständlich. Dieser Wunsch ist sicher nicht überraschend auf die Familie gekommen. Was meinst du mit adäquat? Ich habe den Begriff nicht gebraucht. Jolu65 hat diesen Begriff wahrscheinlich vom Staatsanwalt aus dem 6.01-Minuten-Video adaptiert. Der Staatsanwalt hat eine wertneutrales Abstraktum einer Konfliktlage genannt, hat aber nicht gewertet, ob die Erwartungen der einen Seite an die andere Seite unethisch, unmoralisch oder unangebracht gewesen wären. Die Änderung des bisherigen Verhaltens einer Seite beendeten den bisherigen adäquaten Zustand. Dadurch kann es zu Konflikten kommen und daraus kann wiederum Gewalt resultieren. Mehr sagte der Staatsanwalt nicht.
Irrtumsvorbehalt
Widasedumi
Beiträge: 8966
Registriert: Donnerstag, 12. März 2020, 10:04:00
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit acht Goldenen Kronen für 8000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 16:20:47 Dann kommt hier die Apologetin und führt einen kontrollwütigen Ehemann in die Geschichte ein, den es wahrscheinlich so nicht gab.
Wer hat den Begriff "kontrollwütiger Ehemann" gebraucht. Das war allein Jolu65. Im gesamten HET-Forum gibt es diesen Begriff nur ein einziges Mal, und Autor ist Jolu65.

Ich rate dir, Jolu65, keine Lügen zu verbreiten. Fasse dich an deiner eigenen Nase und höre mit Unterstellungen auf.
Lasse auch Behauptungen über BRgS, die du gar nicht beurteilen kannst, als da wären:

- hirnorganische Veränderungen
- abnormes Verhalten
- Wesensänderung
Irrtumsvorbehalt
Widasedumi
Beiträge: 8966
Registriert: Donnerstag, 12. März 2020, 10:04:00
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit acht Goldenen Kronen für 8000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu65 hat geschrieben: Samstag, 17. Oktober 2020, 15:06:27 Sei benahm sich eindeutig nicht sozial adäquat (NICHT asozial, sondern nicht so wie man es von erwarten würde). Das Horten von Bargeld, mehrere Personalausweise, das plötzliche Beenden ein langjährigen Ehe, das Arbeiten für kleines Geld in einem nichterlernten Beruf und das Deponieren von Dokumenten u.a. auch eines der vielen Personalausweise bei ihrer Anwältin ist einzeln betrachtet noch kein abnormes Verhalten, in der Summe jedoch schon, wobei das ja nur die Verhaltensweisen sind, die wir ausschnittsweise mitgeteilt bekamen.
Hier führt Jolu65 unbewiesene Beahuptungen ein, die ich zurückweise, z.B. darf man nicht behaupten, dass BRgS Geld gehortet hätte. Das ist nicht bewiesen. Es ist nur die Behauptung des Mannes, dass er das Geld unter einer Matratze gefunden hätte. Die Polizei hat es jedenfalls nicht gefunden.

Wenn eine Seite bisher freiwillig den Diener für alle machte, hat sich die andere Seite daran gewöhnt. Es war für diese Gemeinschaft in einer jahrelangen Gepflogenheit zur Adäquanz geworden. Ob es BRgS gerne machte oder nicht, es wurde von ihr erwartet und sie tat es auch. Nun wollte diese Seite nicht mehr den Diener machen, weil die Kinder groß waren. Sie wollte ihr Leben mehr selbst bestimmen und sich eine andere Wohnung nehmen. Sie wollte eine Änderung. Das ist, gemessen an der bisherigen Gepflogenheit, nicht adäquat. Es ist aber noch lange nicht unfair oder unzumutbar. Wenn die andere Seite auf die weitere Dienerschaft bestand, wäre das nach dem Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit eine unfaire Einschränkung. Da muss diese andere Seite nun tolerieren, dass sie ihre Erwartungen dann eben zurückschrauben muss. Wenn ihr das nicht gelingt, und sie rot sieht, kann man der Gegenseite nicht vorwerfen, sie wäre schuld, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte stärker wahrnehmen wollte. Es ist ein Lernprozess, weil sich die Lebensbedingungen ändern. Als z.B. der Mann die Jagd pachtete und zu seiner Frau sagte, dass er nun öfters über Nacht woanders weilt, musste die Frau das tolerieren, obwohl es gegenüber dem bisherigen Leben nicht adäquat war.

Um auf den Punkt zu kommen: Jolu65 schreibt BRgS ein "in der Summe abnormales Verhalten" zu. Dass suggeriert, dass BRgS die Verantwortung zu tragen hat für das, was passiert ist. Was BRgS wollte und ankündigte, ist höchst berechtigt und normal. Sie hat das Recht, ihr Leben zu ändern. Die Kinder haben ihr Leben auch geändert, als sie aus dem Haus gezogen sind. Zwar hat sich die Adäquanz geändert. Das sagt aber nichts über eine Schuld aus. Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Wenn das zu einem Konflikt führte, darf man nicht automatisch demjenigen die Schuld geben, der die Adäquanz herbeiführte, sondern man muss schauen, wie das Verhältnis zuvor war und wie die Änderung der Adäquanz kommunikativ vermittelt und begründet wurde. BRgS hat ein Recht auf ihr eigenes Konto. Sie hat ein Recht auf einen Teilzeitjob. Sie hat das Recht, sich Ersatzausweise ausstellen zu lassen. Sie hat das Recht, einen Ausweis in sichere Verwahrung zu geben. Sie hat das Recht, ihre Ehe auch formell beenden zu wollen.

Was hat Jolu65 gemacht? Er hat suggestiv Frau BRgS die Verantwortung zugeschoben. Es sei in der Summe ein abnormes Verhalten. Erstens ist die Zusammenstellung in ihrer Formulierung höchst fragwürdig und zweitens finde ich die Konklusion eine Herabwürdigung des Opfers.
Irrtumsvorbehalt
Jolu65
Beiträge: 821
Registriert: Montag, 16. Dezember 2019, 10:02:16
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Ich habe es schon mehrfach geschrieben, aber ich wiederhole es gerne noch einmal:
Niemnad weiß welche Charaktereigenschaften Frau RgtS hatte. Es ist nirgendwo das berichtet, was Widasedumi beschreibt:
Frau RgtS als "Dienerin", die sich altruistisch aufopfert für Ehemann und Kinder.
Es ist auch nicht beschreiben was Undercover schreibt:
Frau RgtS - eine verwöhnte Hausfrau und Arztgattin

Wahrscheinlich wird das Leben der Frau RgtS irgendwo in der Mitte dieser extremen Vorstellungen gelegen haben. Wenn sie 4 Kinder hatte, wird sie schon viel zu tun gehabt haben. Ob sie dabei Hilfe von außen bekam durch das was allgemein als Putzfrau bezeichnet wird, wissen wir nicht, könnte aber sein. Ansonsten lebte sie eben in einer Familienrolle wie sie in Westdeutschland nicht so unüblich war und hatte eigentlich kein so hartes Los. Sie war auch finanziell nicht mittellos, weil ihr Ehemann aufgrund dieser Rollenverteilung unterhaltsplfichtig war- einer akademisch gebildeten Frau war das gewiss bekannt. Sie lebte also ein finanziell und sozial recht sorgenfreies leben. Ob das auch innerhalb der Familie immer sorgenfrei ablief, weiß man nicht. Aber in der Zeit vor ihrem Verschwinden fand offenbar eine Art Entfremdung von ihrer Familie statt, die- so wird es jedenfalls medial dargestellt- von ihr ausging.
Das ist keine Schuldzuweisung, sondern eine lapidare Feststellung. Gemessen an heutigen Moralvorstellung ist daran auch gar nichts Falsches. Sie wollte eben alleine ihr Leben fortsetzen- sei es aufgrund einer Wesensänderung oder sei es aufgrund objektivierbarer Vorgänge, wie Untreue des Partners, Egoismus des Partner, eigenem Egoismus oder anderen Motiven, es macht keinen Unterschied. Es ist ihr gutes Recht gewesen so zu handeln. Jedoch war es auch das gute Recht ihres Ehemannes und der Kinder dieses Handeln zu verurteilen. Eine Schuldfrage stellt sich hier nicht, weil eben beide Seiten die Emotionen haben können und dürfen, für die sie nichts können.

Das was ich dazu geschrieben habe ist banal und ist ungefähr der Tenor, wie Familiengerichte solche Situationen einschätzen. Alles in allem ist das nichts Schlimmes und kommt in Deutschland millionenfach vor. Während nun der Ehemann und der Sohn der Verschwundenen als recht normal in der medialen Berichterstattung beschrieben werden, werden in eben dieser medialen Berichterstattung Dinge von Frau RgtS berichtet, die in ihrer Summe ein recht seltsames Bild von ihr entwerfen. Da wird immer von Widasedumi behauptet das sei unbewiesen und würde nicht zutreffen. Das kann natürlich sein, weil ja nicht alles stimmt, was in der Zeitung steht. Aber als außenstehende Beobachter müssen wir uns schon an das halten, was berichtet wird. Ansonsten sprechen wir nicht über den konkreten Fall, sondern konstruieren einen Fall, der dem Wunschdenken Einzelner entspricht und der einzelne Protagonisten des Falles idealisiert. Und das geht in dieser Diskussion nicht.
Wenn die Polizei darstellt, dass Bargeld bei Frau RgtS gefunden wurde, dann ist das eben so.
Wenn 3 gültige auf sie ausgestellte Personalausweise auftauchen, dann ist das ein Faktum.
Wenn sie für ein Taschengeld eine Arbeit verrichtet, die extrem schwierig und auch unangenehm ist, dann wirft das Fragen auf, warum sie das tut.
Wenn sie bei einer befreundeten Anwältin ihren Personalausweis aufbewahren lässt, muss man sich fragen, warum dort und zu welchem Zweck.
Anders kann man ja nicht verstehen, was passiert sein könnte.
Es bringt dann auch nichts immer den Ehemann als Täter ins Spiel zu bringen, wenn die Polizei gerade diesen als Tatverdächtigen ausschließt.

Dann steht man vor einem Problem, das auch im Lars Mittank- Fall auftaucht:
Vermeintliche Opfer verhalten sich vor ihrem rätselhaften Verschwinden seltsam. Eine Ursache für dieses rätselhafte Verhalten entzieht sich auch der Kenntnis nahestehender Verwandten und Bekannten. Nun muss ja unweigerlich die Frage nach einer Krankheit auftauchen, die eben eine Ursache sein kann. Dann wird es jedoch sehr schwierig das zu bewerten. Im Fall von Frau RgtS ist das genauso.
Undercover
Beiträge: 454
Registriert: Sonntag, 04. Oktober 2020, 13:57:22
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Undercover »

Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 08:14:38 Es ist auch nicht beschreiben was Undercover schreibt:
Frau RgtS - eine verwöhnte Hausfrau und Arztgattin
Verstehe nur nicht, wieso DU auch noch jedes Wort auf die Goldwaage legst? Der Krawallmacher ist klar, aber du..?


"Verwöhnt" heißt doch nichts anderes, als dass man es besser als andere hat, dass man auf der Sonnenseite des Lebens ist, das man weniger Sorgen als andere hat. Was glaubt ihr denn wieviel Familien in einer engeren Mietwohnung wohnen, beide jeden Tag arbeiten gehen und sparsam gelebt wird um mit 3 Kinder auch mal Urlaub fahren zu können, ihnen auch sonst was bieten zu können? Man muss auch nicht soweit sehen können, sondern könnte zum Vergleich die Birgit Ameis hier aus dem Forum nehmen: 12 Stunden-Schichten, 200km Arbeitsweg, 2 Tage zu Hause 2 Tage Auswärts, die Hälfte der Woche in einem Hostel ähnlichen Zimmer schlafen, Nachts- und Feiertagsarbeit usw usw usw.

Was ich damit sagen will ist: Nicht jeder hat dieses Privileg nicht arbeiten zu müssen und insofern ist man dann sehr wohl verwöhnt!
Widasedumi
Beiträge: 8966
Registriert: Donnerstag, 12. März 2020, 10:04:00
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit acht Goldenen Kronen für 8000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Undercover,

Sehr nett!
Irrtumsvorbehalt
Widasedumi
Beiträge: 8966
Registriert: Donnerstag, 12. März 2020, 10:04:00
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔♔
(ausgezeichnet mit acht Goldenen Kronen für 8000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Jolu schrieb:
Während nun der Ehemann und der Sohn der Verschwundenen als recht normal in der medialen Berichterstattung beschrieben werden, werden in eben dieser medialen Berichterstattung Dinge von Frau RgtS berichtet, die in ihrer Summe ein recht seltsames Bild von ihr entwerfen.
Die mediale Berichterstattung stützt sich auf die Angaben der Zeugen. Das sind die Leute, die zuletzt um BRgS herum waren, also Vater und Sohn.
Das passt optimal zu deiner Wahrnehmung, dass der Ehemann und der Sohn der Verschwundenen als recht normal beschrieben werden. Sie werden sich selbst wohl auch nicht als unnormal beschreiben.

Aber BRgS war leider keine Zeugin, die der Polizei sagen konnte, was abgelaufen ist. Das haben andere über sie bei der Polizei gesagt und nicht sie selbst.

Auch ich habe es schon mehrfach geschrieben, und ich werde es weiterhin tun, deine Formulierungen auf Ungenauigkeit überprüfen:
Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 08:14:38 Wenn die Polizei darstellt, dass Bargeld bei Frau RgtS gefunden wurde, dann ist das eben so.

Hier fehlt der entscheidende Teil, dass die Polizei diese Information vom Ehemann erhalten hat. Das wurde ausdrücklich von einem Beamten im Film gesagt. Die Polizei selbst hat den Betrag nicht gefunden. Du hast unkorrekt formuliert.
Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 08:14:38 als außenstehende Beobachter müssen wir uns schon an das halten, was berichtet wird.
Sehr richtig Jolu65, merke es dir bitte!
Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 08:14:38 Ansonsten sprechen wir nicht über den konkreten Fall, sondern konstruieren einen Fall, der dem Wunschdenken Einzelner entspricht und der einzelne Protagonisten des Falles idealisiert. Und das geht in dieser Diskussion nicht.
Ganz genau so ist es. Hervorragend, Jolu65! Gehe nicht mit einer Verzerr-Brille an den Fall, dass mit einem Vermissten was nicht gestimmt haben kann. Da scheint dein Steckenpferd zu sein.
Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 08:14:38 Es bringt dann auch nichts immer den Ehemann als Täter ins Spiel zu bringen, wenn die Polizei gerade diesen als Tatverdächtigen ausschließt.
Auch diese Formulierung ist nicht korrekt. Die Polizei schloss lediglich aus, dass der Ehemann die Frau in dieser Nacht ins Waldgebiet gebracht haben kann. Das ist ein großer Unterschied. Solcherart Kurzschlüsse aus der medialen Berichterstattung zu ziehen, gehen nun mal gar nicht. Außerdem heißt es im 6-Minuten-Video: "Im Fokus der Polizei stehen auch der Ehemann und die Familie der Vermissten." (Minute 2:13)
Irrtumsvorbehalt
Jolu65
Beiträge: 821
Registriert: Montag, 16. Dezember 2019, 10:02:16
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Die Polizei hat es in Aktenzeichen xy gezeigt, dass Bargeld bei Frau RgtS gefunden wurde. Diese Darstellung hat dramaturgisch gar keine Bedeutung. Sie gewinnt nur für die Charakterisierung der Frau RgtS an Bedeutung und verdeutlicht einige Merkwürdigkeiten in der Zeit ihres Verschwindens. Wenn die Polizei diese Information öffentlichkeitswirksam plaziert, wird diese Information so überprüft worden sein, dass sie stimmt. Finde Dich damit ab !

Die Polizei wird auch keine Charakterisierung von Frau RgtS vorgenommen haben, in dem sie sich ausschließlich auf Aussagen des Ehemannes und des im Haushalt lebenden Sohnes verließ. Solcherlei anzunehmen ist nicht richtig. Es waren noch 3 andere Kinder, Arbeitskollegen und ihre Anwältin da, entsprechende Dinge richtig zu stellen, wenn sie denn richtig gestellt hätten werden müssen.
Zum Ausdruck kommt eben in der medialen Berichterstattung, dass einiges merkwürdig war im späten Leben der BRgtS. Dieses Bild wird eben so gezeichnet- ob es Dir, mir oder sonst wem gefällt, spielt keine Rolle.

Es ist richtig, dass der Ehemann zunächst in der Nacht keine Gelegenheit hatte die Leiche in sein Jagdrevier zu verbringen. Danach war er in Lübeck und hatte somit ja noch weniger Zeit solcherlei zu tun. Deshalb ist der Ehemann zunächst und sehr wahrscheinlich raus aus der Nummer.
Assis
Beiträge: 809
Registriert: Sonntag, 24. Mai 2020, 07:55:15
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL BIRGIT RÖSING (STORCK) (58), MÜLHEIM a. d. RUHR, 2018

Ungelesener Beitrag von Assis »

Jolu65 hat geschrieben: Sonntag, 18. Oktober 2020, 11:25:28 Die Polizei hat es in Aktenzeichen xy gezeigt, dass Bargeld bei Frau RgtS gefunden wurde.
Entschuldigung, aber das ist nicht der Fall. Diese Behauptung ist nicht korrekt
Antworten