VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Melanie
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Ich habe einen zwei Minuten langen Videoausschnitt zu Mandy Müller gefunden.
Es ist nichts Spektakuläres, nur eben ein Interview von Spiegel-TV mit Mandys Eltern und die Qualen ihrer Ungewissheit:

Von Minute 8.50 bis Minute 10.55 Uhr
https://www.youtube.com/watch?v=7wu-MMYlINE
Titel: Vermisste Angehörige

Das Video ist schon am 27.01.2018 veröffentlicht worden. Es werden aber noch jetzt - besonders zu einem anderen Fall - Kommentare abgegeben.
Gast

Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Gast »

Danke Melanie,ich habe mir den Beitrag jetzt auch angeschaut.Die Eltern tun mir richtig leid.Man kann nur hoffen,dass die Kriminalpolizei diesen Fall bald lösen wird.
Jolu65

Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Wo liegt in diesem Fall eigentlich das Problem ?

hbs600 hat es treffend formuliert:
Handys können nicht alleine spazieren gehen. Im vorliegenden Fall jedoch sind zwei Handys mitten in der Nacht an einer Ausfallstraße in einer Funkzelle eingeloggt. Es handelt sich um die Handys von MM und ihrem Ehemann. Sollten nur die Handys im Bereich dieser Funkzelle gewesen, so müsste das genauer erklärt werden- also wie kamen die Handys dahin, wenn doch vom überlebenden Ehemann geschildert wurde, er und seine Frau seien um 23 Uhr schlafen gegangen.
Das ist ein solch eklatanter Widerspruch, der sich einfach nicht aufgeklären lässt. Selbst wenn MM unbemerkt das Haus hätte verlassen wollen und dies auch hätte tun können, wie gelangt sie dann in den Bereich der Funkzelle- mitten in der Nacht und vor allem in Begleitung des Handys ihres Ehemann, wenn doch der friedlich schlafend in seinem Bett lag. In der Folge müsste dann ja geklärt werden auf welch wundersame Weise ein Kobold das Handy wieder zurückbrachte, nachdem dieser Kobold bemerkte, dass seine Frau eigene Wege wollte......

Man merkt das Ganze würde ins Absurde abgleiten, wenn man stringend darüber nachdenkt.
Warum die Polizei nicht in der Lage sein will stringent zu denken.......darüber möchte ich jetzt lieber nichts sagen, sonst werde ich in den Bereich "Politik" verschoben.

ALSO:
Die Frage bleibt:
Wieso ist das Handy des Ehemannes wieder zu ihm zurückgekehrt und das Handy der MM mitten in der Nacht ihres Verschwindens ausgeschaltet worden- metaphorisch könnte man auch vermuten, dass MM ausgeschaltet wurde, ihr Ehemann jedoch nicht. Ja, das ist böse formuliert, aber ich halte diesen Ehemann für einen Menschen, der ganau so böse ist.
Melanie
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Jolu,

ich denke, dass es - wie so oft - um die Nachweisbarkeit geht. Die Polizei hat ihre Hypothesen, wie wir auch. Und die Funktionen des Rechts scheinen sich in ihren Anteilen untereinander zu verschieben, je nach dem, welcher Zeitgeist vorherrscht. (Vergeltung; Resozialisierung; Schutz der Bevölkerung; Staatsräson; ...)

Im Fall der S-Bahn-Tragödie von Nürnberg (https://www.nordbayern.de/region/nuernb ... -1.9165935), wurden zwei Jugendliche von anderen Jugendlichen ins Gleisbett gestoßen und vom Zug getötet, die Anklage lautet jedoch nur auf Körperverletzung mit Todesfolge Im verlinkten Zeitungsbericht las ich, dass die Gerechtigkeit für die Opfer nicht der Kern eines Strafverfahrens sei.

"Opfer von Gewalt- oder Sexualverbrechen stehen nicht im Mittelpunkt des Strafprozesses. Und der Staatsanwalt ist auch nicht der Anwalt des Opfers. (...) Der Staat ahndet nicht die persönliche Verletzung von Verbrechensopfer Max Mustermann, sondern die Verletzung der Gesetze."

Das Opfer hat als Zeuge dafür zu dienen, ob das Gesetz verletzt wurde. "Es ist Zeuge des Rechtsbruchs und wird nur gebraucht, um Informationen zur Tat zu gewinnen."

Allerdings sei das dem Großteil der Bevölkerung gar nicht bewusst. "Was die Vergewaltigten, Misshandelten, Geschlagenen und Betrogenen eint, ist der Wunsch, dass sich der Staat ihrer annimmt."

Im Falle MM wird man daher gar nichts machen können, weil das Opfer, ob tot oder lebendig, nicht als Zeuge verfügbar ist.

Ich muss allerdings gestehen, dass ich diesen neuen Aspekt erst einmal verarbeiten muss.
Jolu65

Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Auch auf die Gefahr, dass ich in den Politikordner "verschoben" werde:
Was fehlt denn eigentlich an Nachweis.
Der Ehemann und MM waren nachweislich um 3:30 des Tages des Verschwindens der MM an eine Ort außerhalb des Stadtzentrums und schon gar nicht in ihrem häuslichen Ehebett. Dahingehend hat der Ehemann ganz offenkundig die Unwahrheit gesagt.

Nun könnte man argumentieren, dass ja nur jeweils das Handy an diesem Ort war und es keinesfalls als gesichert gelten kann, dass MM und/oder ihr Ehemann dort waren. Das jedoch wäre um einen jurisitischen Begriff in die Darstellung einzuführen LEBENSFREMD.

Es wäre deshalb lebensfremd, weil MM ihr Handy ja nicht verloren hatte oder irgendwo vergessen hatte, sondern sie mit diesem Handy am Vortag des Verschwindens damit Nachrichten verschickte (Anrufe, SMS und dergleichen). Das Handy war also am Mann (um in der genderkorrekten Sprache zu bleiben "an der Frau").
Deshalb dürfen und müssen wir mit Fug und Recht annehmen, dass sowohl Handy als auch Besitzerin sich um 3:30 an einer Ausfallstraße von Celle aufgehalten haben.

Dann bliebe noch der Ehemann, der behauptet im Bett schlafend alleine zurückgelassen worden zu sein. Auch bei ihm wäre es erstaunlich, wenn nur sein Handy in die Außenbezirke Celles gelangt wäre und der Besitzer zu Hause geblieben sei...... aber selbst wenn es so gewesen sein sollte:
Wie gelangte dann das Handy wieder zurück zum Ehemann ?

Es gab schon Verdächtige, die wegen einer schlechteren Indizien- und Beweislage in U-Haft gemommen wurden und die dann auch eine ziemlich lange Zeit dort verbrachten......

Es läge am Ehemann eine Aussage zu machen, ob MM in die Prostitution verkauft wurde oder ob man sie umbrachte oder vielleicht beides.
Ich würde den Ehemann sofort wieder in U-Haft nehmen, wenn ich es könnte.
Melanie
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Jolu65 hat geschrieben:Ich würde den Ehemann sofort wieder in U-Haft nehmen, wenn ich es könnte.
Du hast deine Meinung gut begründet, das ist legitim. Für die Staatsanwaltschaft reichen die Indizien
offensichtlich nicht aus.

Wie du hier schreibst, ist es doch gar nicht klar, ob MM tot ist oder noch lebt:
Jolu65 hat geschrieben:Es läge am Ehemann eine Aussage zu machen, ob MM in die Prostitution verkauft wurde oder ob man sie umbrachte oder vielleicht beides.
Es ist der Staatsanwaltschaft gar nicht möglich, eine Anklageschrift zu erstellen. Welche Paragraphen soll sie denn nehmen, wenn nichts erwiesen ist? Alle drei "Verkaufen - Umbringen - Beides" in einem Paragraphen zusammen?
Einen solchen Paragraphen gibt es gar nicht.

Also sind der Staatsanwaltschaft mangels des Nachweises der Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen eines Paragraphen die Hände gebunden.

Man darf auch niemanden in Aussageerzwingungshaft nehmen. Wenn ein Verdächtiger schweigt, dann ist es sein Recht. Und er wird wohl ewig schweigen. Dann muss man ihn irgendwann doch entlassen und eine Entschädigung obendrein noch zahlen.
Jolu65

Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Die Staatsanwaltschaft kann ohne Weiteres Anklage wegen Totschlages erheben. Das hat sie in vielen Fällen vorher auch schon getan.
In einem Gerichtsverfahren kann dann geklärt werden, ob ein Totschlagsdelikt oder gar ein Mord begangen wurde. Sollte der Verdächtige allerdings ein Menschenhändler sein und "nur" ein Prostitutionsdelikt ihm anzulasten sein, dann kann er ja "den Kopf aus der Schlinge ziehen".

So macht das normalerweise eine nicht korrupte normal funktionierende Staatsanwalt, die den Schneid dazu sich nicht vor einen ethnischen Karren spannen zu lassen.

Selbst ich als Nichtjurist kann begründen, warum in diesem Fall etwas nicht stimmt. Ein Staatsanwalt müsste das noch viel besser können !
Melanie
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Der Totschlag-Paragraph lautet:

"(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen."

Wie will man das in der Anklageschrift begründen? Etwa so: "Der X ist mit seiner Frau nachts nach Y gefahren und hat sie dort getötet." Das Einloggen der Handys beweist das hinlänglich. Die Leiche der Frau bleibt verschwunden. Das tut der Tötung keinen Abbruch."

Da möchte ich mal die Verteidigung hören. Und der Richter wird sich da auch schwer tun, mein lieber Jolu.
Jolu65

Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Es geht um Motiv und Gelegenheit:
Was ging denn da vor um 3:30 an einer Ausfallstraße in Celle ?
Zwei Menschen sind dort, was durch die Auswertung der Handydaten mehr als wahrscheinlich ist und nur einer- nämlich der Ehemann- kehrt zurück. Die andere Person ist spurlos verschwunden- und das obwohl eben diese Person dazu überhaupt keinen Grund hatte.

Also wurde MM von Außerirdischen entführt oder ist in einem Zeittunnel verschwunden ?
Nein ganz sicher nicht, weil Außerirdische keine Menschen entführen und Zeittunnel nicht existieren !

Dann würde ich die Anklage darauf stützen, dass um 3:30 das Handy der MM ausgeschaltet wurde.
Und weiterhin würde ich dann meine Anklage darauf stützen, dass völlige untaugliche Versuche unternommen wurden, um die Opferfamilie in den Glauben versetzt werden sollte, MM sei noch am Leben, was man nachweislich widerlegen konnte.

Nun..... ich wollte einmal Jura studieren- hätte ich es getan, würde ich Anklage erheben.
Der Ehemann hatte die Gelegenheit. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass er mit seiner Ehefrau (oder deren Leiche) um 3:30 an einer Ausfallstraße in Celle war. Er hat dahingehend gelogen, in dem er behauptete in seinem Bett geschlafen zu haben. Er hat deshalb gelogen, weil ja sein Handy nicht alleine einen nächtlichen Ausflug gemacht haben kann.
Und er hatte ein Motiv.....das ergibt sich eindeutig aus dem Zusammenhang.

Wenn man da keine Anklage erheben kann, dann wird man in Deutschland niemand mehr anklagen. können.
Wohlgemerkt es geht um das Anklagen. Ob eine solche Anklage in einem Indizienprozess auch zu einer Verurteilung führt, das hat ein Strafrichter zu entscheiden.
Ob ich den Ehemann - wenn ich Jurist geworden wäre oder als Schöffe der Verhandlung beiwohnen würde- tatsächlich verurteilen würde, weiß ich gar nicht.
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talida
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von talida »

@Jolu ein StA kann ohne ausreichende Beweislage keine Anklage einreichen und kein Gericht wird eine Larifari-Anklage zulassen .... zum Glück!!

In deinem Übereifer (wenn du jura studiert hättest) würdest du als Staatsanwalt für viele freigesprochene Mörder sorgen, die sich ins Fäustchen lachen könnten, weil man sie für diesen Mord/Totschlag nie wieder anklagen könnte.
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Jolu65

Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Selbstverständlich kann ein Staatsanwalt nicht einfach so tun was er will.......

Aber ich bin schon der Meinung, dass alleine die Fakten, die uns über die Medien zugänglich für eine Anklage (nicht unbedingt für eine Verurteilung) reichen.
Da ist eine junge Frau, die ihren Mann gerade erst geheiratet hat. Diese Frau soll mit ihrem Ehemann abends ins Bett gegangen sein und man schlief ein.......
Und dann soll diese Frau in der gleichen Nacht 10 km entfernt aufgetaucht sein (mit öffentlichen Verkehrsmitteln kam sie da nicht hin und ein Taxi hat sie auch nicht benutzt)
Sie kann natürlich dahin gelaufen sein (Dann hätte sie für den Weg 2 Stunden gebrauch; anhand der Handydaten wäre das leicht überprüfbar). Hätte sie das aber getan, ohne Kontakt mit ihrem Eltern zu suchen ?
Und vor allem was hätte sie dort gewollt ?
Gut, vielleicht wollte sie per Anhalter fahren...... mitten in der Nacht aus Celle weg (keine gute Idee, aber eine Möglichkeit)

Und jetzt kommt aber das entscheidende Datail:
Wie kommt das Handy des Ehemann eben genau dorthin zu einem Zeitpunkt, an dem kurze Zeit später das Handy der MM ausgeschaltet wurde ?
Und vor allem, wie kommt das Handy wieder zu dem angeblich schlafenden Ehemann zurück ?

Wenn ich Staatsanwalt wäre, würden mich diese Fragen aber so was von brennend interessieren. Und wenn ich da keine vernünftigen Antworten bekommen hätte, dann hätte ich als Staatsanwalt wirklich sehr begründete Angst einer Verdunklungsgefahr.......
Im Nachfolgenden ist die Verdunktlung wohl auch geölungen.
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talida
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von talida »

@Jolu von einem "Fast-Staatsanwalt" hätte ich erwartet, dass du verstehst was ich meinte und warum kein Staatsanwalt leichtfertig eben mal jemanden anklagt, wenn wenig Aussicht auf eine Verurteilung besteht, nämlich weil man wegen dem gleichen Vergehen nur einmal vor Gericht gestellt werden darf.

Das bedeutet, dass im Falle eines Freispruches der Täter auch dann nicht wieder vor Gericht gestellt und verurteilt werden kann, wenn sich später (heute oder morgen) seine Schuld nachweisen und beweisen lassen würde.

Deshalb, lass es bitte der StA zu unterstellen, dass sie anklagen müssten, dies aber (aus den von dir angedeuteten Gründen) nicht tun.

Über einen solchen aktuellen (alten) Fall, kannst du hier nachlesen ..
https://www.bild.de/news/ausland/news-a ... .bild.html
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Melanie »

talida hat geschrieben: warum kein Staatsanwalt leichtfertig eben mal jemanden anklagt, wenn wenig Aussicht auf eine Verurteilung besteht, nämlich weil man wegen dem gleichen Vergehen nur einmal vor Gericht gestellt werden darf.

Das bedeutet, dass im Falle eines Freispruches der Täter auch dann nicht wieder vor Gericht gestellt und verurteilt werden kann, wenn sich später (heute oder morgen) seine Schuld nachweisen und beweisen lassen würde.
Das ist ein wirklich guter Punkt, an den ich gar nicht gedacht hatte.
Jolu65

Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Es ist so, dass ein Prozeß auch eine Verhandlung ist.
Man verhandelt also über etwas, über eine Sache, die passiert ist oder passiert sein soll oder passiert sein könnte. Eigentlich sollte eine solche Verhandlung ergebnisoffen sein.

Dann gibt es auch zwei unterschiedliche Ergebnisformen der Verhandlung:
Entweder kann man etwas beweisen oder es erweist sich das Gegenteil als richtig. Dann wird ein Urteil wegen erwiesener Schuld gefällt oder es gibt einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
ODER
Es erfolgt zunächst eine Einstellung des Verfahrens mit einem Freispruch des Angeklagten, weil Beweise (zunächst) nicht ausreichten, um ein Urteil zu fällen.

Bei letzterem kann jedoch sofort wieder das Verfahren wiederausgenommen werden, wenn neue Beweise auftauchen.
Nur bei in einem Strafprozess gefällten Urteil wegen erwiesener "Unschuld" kann in aller Regel kein Wiederaufnahmeverfahren erfolgen. Auch bei erwiesener Schuld ist das extrem schwierig.

Wenn sich demnach in einem Strafverfahren wirklich anhand der Beweis- und Indizienlage ein Täter für unschuldig zu halten ist, dann ist das eben so. Im vorliegenden Fall würde ich jedoch höchstens auf einen Freispruch aufgrund einer mangelnden Beweislage tippen. Aber selbst daran glaube ich eigentlich nicht. Wenn ich Schöffe wäre, hätte ich nur aufgrund dessen was ich aus den Medien weiß, keinen Zweifel an der Schuld des Ehemannes der MM (natürlich könnte es in einem realen Strafverfahren anders sein, weil ich wie auch alle anderen nicht alle Fakten vollumfänglich kennen).
Aber wären andere Fakten da- warum nennt man die zur Entlastung des Ehemannes nicht ?
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talida
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von talida »

@Jolu du kannst es dir gerne schönreden, denn mehr ist es nicht was du geantwortet hast.
Verstanden scheinst du es jedenfalls nicht zu haben.

Dennoch werde ich nicht im Raum stehen lassen:
Jolu65 hat geschrieben:Es ist so, dass ein Prozeß auch eine Verhandlung ist.
Man verhandelt also über etwas, über eine Sache, die passiert ist oder passiert sein soll oder passiert sein könnte. Eigentlich sollte eine solche Verhandlung ergebnisoffen sein.
Stammtisch?
Kaffeeklatsch?
Monopoly-Abend? "Gehen sie ins Gefängnis, oder kaufen sie sich frei?" :?

Einen Strafprozess führt man nicht einfach so, weil man gerade mal Lust dazu hat ..
Die eingereichte Anklage muss Hand und Fuss haben und anhand der Beweislage eine Verurteilung wahrscheinlich machen. Das Gericht prüft diesen Antrag und entscheidet, ob der Prozess zugelassen wird ... das entscheidet sich auch wiederum an der Verurteilungswahrscheinlichkeit. Ist diese nicht gegeben, dann wird es keinen Kaffeeklatsch und auch keine Monopolyrunde geben.
Jolu65 hat geschrieben: Dann gibt es auch zwei unterschiedliche Ergebnisformen der Verhandlung:
Entweder kann man etwas beweisen oder es erweist sich das Gegenteil als richtig. Dann wird ein Urteil wegen erwiesener Schuld gefällt oder es gibt einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
ODER
Es erfolgt zunächst eine Einstellung des Verfahrens mit einem Freispruch des Angeklagten, weil Beweise (zunächst) nicht ausreichten, um ein Urteil zu fällen.
Es gibt Freispruch, oder Verurteilung, mehr haben wir in einem Strafprozess nicht im Angebot.
Im Falle eines Freispruches kann der Angeklagte wegen dem gleichen Vergehen nicht noch einmal vor ein Gericht gestellt werden.
Jolu65 hat geschrieben: Bei letzterem kann jedoch sofort wieder das Verfahren wiederausgenommen werden, wenn neue Beweise auftauchen.
Nur bei in einem Strafprozess gefällten Urteil wegen erwiesener "Unschuld" kann in aller Regel kein Wiederaufnahmeverfahren erfolgen. Auch bei erwiesener Schuld ist das extrem schwierig.
Wir reden hier doch über Totschlag oder Mord, das ist immer ein Strafprozess!!!

Nicht extrem schwierig, es ist ausgeschlossen!
Jolu65 hat geschrieben: Wenn sich demnach in einem Strafverfahren wirklich anhand der Beweis- und Indizienlage ein Täter für unschuldig zu halten ist, dann ist das eben so. Im vorliegenden Fall würde ich jedoch höchstens auf einen Freispruch aufgrund einer mangelnden Beweislage tippen. Aber selbst daran glaube ich eigentlich nicht. Wenn ich Schöffe wäre, hätte ich nur aufgrund dessen was ich aus den Medien weiß, keinen Zweifel an der Schuld des Ehemannes der MM (natürlich könnte es in einem realen Strafverfahren anders sein, weil ich wie auch alle anderen nicht alle Fakten vollumfänglich kennen).
Aber wären andere Fakten da- warum nennt man die zur Entlastung des Ehemannes nicht ?
Am besten verfolgst du mal einen Strafprozess, wenn du dann aufpasst bist du hinterher ganz gewiss schlauer und diese Frage wirst du dir auch nie wieder stellen.
Mit seinen Beweisen geht man nämlich nicht hausieren, da sie sonst gerichtlich evtl. nicht mehr verwertbar sind, also ihren Beweiswert verlieren.

Solche Fälle gibt es einige .. einer der bekanntesten über den wir hier diskutiert haben ist der von Maria Baumer. Der Verlobte konnte eben nicht vor Gericht gestellt werden, weil die Beweislage für eine Angeklage und Verurteilung nicht gereicht hat.

Dann muss man überlegen, ob man das Risiko eingeht jemanden anzuklagen der dann freigesprochen wird und dann sorglos leben kann und nie wieder mit einer neuen Anklage rechnen muss.

Oder ob man lieber in den sauren Apfel beisst und die Anklage fallenlässt, damit aber den Verdächtigen im Ungewissen lässt, weil er jeder Zeit, rund um die Uhr, Tag oder Nacht, bei praktisch jeder Gelegenheit, ob beim shoppen, im Supermarkt, beim Pizza essen, während der Arbeit, dem schlafen, oder der Fahrt in den Urlaub das SEK stürmen kann, oder Zivilbeamte ihn umringeln und die Handschellen klicken lassen, weil die Ermittler gerade auf den einen fehlenden Beweis gestossen sind ..
und das über Jahre, Jahrezehnte .. viellleicht bis ans Lebensende, oder bis der Täter diesen Druck nicht mehr aushält und die Tat doch noch gesteht.

Also ich für meinen Teil finde das letzteres als die gerechtere Strafe für einen nicht zu überführenden Täter.
Was man ernst meint, sagt man am besten im Spaß - Wilhelm Busch
Jolu65

Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Tatsächlich hat sich das offenbar geändert...... wie gesagt bin ich kein Jurist.
Inzwischen läuft aber ein Täter frei herum und es ist jetzt natürlich nach all den Jahren noch schwerer eine Anklage zu formulieren. MM ist verschwunden, obwohl sie sich in Begleitung ihres Ehemannes oder einer dritten mit dem Ehemann so vertrauten Person, dass diese das Handy des Ehemannes mitführte, befunden hat, als sie verschwand.

Trotz der Strafprozessordnung hätte das zumindest für eine Anklageerhebung gereicht. Ob es für eine Verurteilung gereicht hätte, weíß hier keiner. Denn es gab vielleicht auch noch andere Aspekte, die es zu berücksichtigen galt. Nur entlastend werden die nicht gewesen sein, weil ansonsten diese Fakten der Allgemeinheit genannt worden wären. Das wäre auch fair gegen den Verdächtigen.......

Für mich ist der Fall klar. Er wird niemals offiziell gelöst werden können. Denn Zeugen wird es keine gegeben haben und wo man eine Leiche suchen soll..... niemand weiß das. Alle Verdachtsmomente weisen auf den Ehemann- oder ?
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Melanie »

Ich kann verstehen, dass der Ehemann Hauptverdächtiger ist, aber dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen. Daher hänge ich mich nicht daran auf, dass der Verdächtige noch nicht vor Gericht gebracht werden konnte.

Es ist doch bei Maria Baumer ähnlich. Der Partner ist sehr verdächtig, doch es reicht nicht zur Anklage.

Im Fall der Vermissten MM ist mir der Gedanke gekommen, dass der Verdächtige unter Druck gestanden haben muss, denn man heiratet doch nicht, um in der ersten Nacht der Frau verlustig zu gehen.

Da war doch eine Person, mit der der Verdächtige in jener Nacht in Handykontakt stand. Von dieser Seite aus vermute ich, dass der Druck kam.

Der Verdächtige stand zwischen zwei Seiten. Seitens der Eltern musste er die Ehe eingehen. Doch er stand noch in einer anderen Beziehung. Es könnte gut sein, dass diese Seite den Verdächtigen unter Kontrolle hatte, dass er erpressbar war bzw. dass es Dinge gab, die sonst hochgegangen wären.

Denn einfach so, aus Jux und Dollerei, passiert so was nicht, dass in der ersten Nacht die Frau verschwindet.
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Agatha Christie
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Agatha Christie »

Ich staune, dass Mandy schon in der ersten Nacht im neuen Haus verschwand. Was für ein Mensch ist der frischgebackene Ehemann? Ist er womöglich leicht zu manipulieren und zu lenken oder wurde er erpresst? Für mich sieht es jedenfalls so aus als ob er Mandy nicht aus freien Stücken geheiratet hat und aus der Beziehung ausbrechen wollte. In dieser Nacht muss etwas geschehen sein, das ursächlich für Mandys Verschwindens war. War er daran aktiv beteiligt?
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Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Gast »

Hallo Zusammen,
ich finde,Emotionen und Vorverurteilungen etc. sind hier völlig fehl am Platze.Rein sachlich -und vorallem ohne Vorurteile - betrachtend ist es aus meiner Sicht überhaupt nicht erwiesen( laut bekannt gewordenen Presse-Infos ) dass MM von ihrem Ehegatten getötet worden ist.( Das MM nicht mehr lebt,darüber brauchen wir ja wohl nicht mehr zu diskutieren).Ich bin mir absolut ( zu 110 %) sicher ,dass der "feine Angelino" weiß,was mit Mandy geschehen ist!!!! Angelino hinsichtlich der jetzigen Beweise und Indizien anzuklagen, würde ein Freispruch für ihn bedeuten!Und da muss ich talida auch wieder recht geben.Ein Freispruch würde Angelino für evtl. spätere Gerichtsprozesse unantastbar /immun machen. Laut Gesetz darf er wegen ein-und.derselben Straftat nicht 2x angeklagt werden!( in den USA ist das anders.Dort gilt das Auge um Auge Prinzip/Gesetz!
In Deutschland gilt: Mord verjährt nie. Es gibt viele Morde die erst nach Jahrzehnten aufgeklärt worden sind. Egal wo Angelino hin geht,jeder der seine Geschichte kennt( Verschwinden von Mandy)wird ihn für den Mörder halten.Auch seine Kinder ( falls er welche haben sollte)werden später wenn sie Erwachsen geworden sind und,davon erfahren ,werden ihn möglicherw, auch dazu befragen!! Er wird nie zur Ruhe kommen! Auch muss er tagtäglich damit rechnen,dass er verhaftet wird.Das ist doch auch Strafe,oder!Natürlich lässt sich diese Strafe nicht mit lebenslänglich vergleichen.Aber ganz ohne ist diese Strafe auch nicht.

Es kann doch aber auch sein,dass Angelino "nur Mitwisser" ist.!?
Gast

Re: VERMISSTENFALL MANDY MÜLLER, NIENBURG, 2008

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ich habe hinsichtlich des Verschwindensvon MM ziemlich viel im Internet recherchiert. Und habe folgendes gefunden:Nachdem die Polizei eine Funkzellenauswertung vorgenommen hatte,wurde von seiten der Behörde festgestellt,dass beide Handys ( MM und Angelonos) zur fraglichen Zeit zeitgleich in Adelsheitsdorf waren.Angelino befand sich zu diesem Zeitpunkt noch auf freien Fuß.Die Ermittler konfrontierten ihn damit.Bis zu diesem Zeitpunkt soll er ja behauptet haben,dass Mandy ohne sein Wissen verschwunden ist.Angelino soll auf die Frage,warum sein Handy in Adelsheidsdorf geortet wurde, der Ermittler geantwortet haben,dass Mandy abhauen wollte und er ihr Sachen dahin()bringen wollte.Als die Ermittler ihn dann mit seiner ersten Aussage( hab geschlafen.als Mandy verschwand)konfrontierten,verweigerte er bis heute seine Aussage.Als Beschuldigter / Verdächtiger etc. darf er das!Welche Aussage ist nun wahr?Angelino hat also zugegeben dass er in der als Mandy verschwand in Adelheitsdorf war.Soweit ich über die geographischen Gegebenheiten des Dorfes Adelsheidsdorf informiert bin,verläuft in der Nähe dieses Dorfes die B3 Richtung Celle . Hannover entlang.Die B3 ist von Celle aus eine 1A Verbindung zur A 2 und A7. Ein guter Fahrer würde nur minuten brauchen um von Adelsheidsdorf aus auf die A2 oder A7 zu gelangen.Und von da aus sind alle Richtungen offen.Ich schreibe diese Variante zwar auf, aber wirklich glaube ich nicht daran.( als ermittler soll man ja alle moglichkeiten in Betracht ziehen) Mein Fazit: wenn jemand sehr schnell aus Celle verschwinden will,dann wählt dieser jemand die B3 !!!!! Dies könnte aber auch ein Ablenkungsmanöver sein ?? Die Richtung Adelsheidsdorf ist möglicherweise auch gewählt worden,weil jemand versucht hat eine falsche Spur zu legen.Die Polizei soll glauben,dass Mandy mit dem Auto weggebracht worden ist. Ich persönlich glaube nicht daran!!!!!
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