GEMEINSAMKEITEN VERSCH. VERMISSTENFÄLLE >> EVTL. SERIENTÄTER
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Re: GEMEINSAMKEITEN VERSCH. VERMISSTENFÄLLE >> EVTL. SERIENTÄTER
inhaltlich wesentlich umgearbeitet
Irrtumsvorbehalt
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Re: GEMEINSAMKEITEN VERSCH. VERMISSTENFÄLLE >> EVTL. SERIENTÄTER
https://web.archive.org/web/20141227075 ... 13680.html
Hier vorgestern verlinkt um 07:18 Uhr: viewtopic.php?p=194906#p194906 Daraus ein Ausschnitt:
Die Resignation Melanies könnte daraus resultieren, dass sie sich dem drohenden Tod schutzlos ausgeliefert fühlte. Dass sie über einen Weg um Beschützung nachsuchte, darf angenommen werden. Aber sie sah ihn nicht. Wahrscheinlich erwartete sie sich Schutz bei ihrem Freund. Wenn nun aber der Freund "auf beiden Seiten getragen hätte"? Es hieß in einer Meldung, dass der Afghane zunächst dringend wegen Tatverdachts in Haft genommen wurde, auch weil seine Familie gegen Melanie eingestellt war. Sein Alibi wurde schließlich von der Polizei als glaubwürdig anerkannt.
Wenn sich die Familie des Afghanen so offensichtlich gegen Melanie ausgesprochen hat, kommen mir jedoch Zweifel, ob der Freund mit Melanie dauerhafte Partnerschaftsinteressen hatte? Hätte er Wind von den Absichten des Exfreundes bekommen, würde sich die Frage stellen, wie er sich kulturell bedingt, dazu positioniert hätte?
Aus der fatal pessimistischen Vorahnung des deprimierten Mädchens lässt sich nur schließen, dass Melanie nicht mit einem Schutz durch ihren Freund rechnete. Vielleicht hat ihr der Freund, wenn der Exfreund den gleichen kulturellen Hintergrund gehabt hätte, erklärt, dass er nicht in der Lage sei, die kulturellen Wurzeln zu beseitigen?
Hätte Melanie bei der Polizei Schutz suchen können? Hierzu hätte sie offen sagen müssen, dass sie
a) eine schlechte Nachricht bekommen hat, die ihr Leben bedrohte,
b) wer ihr die Nachricht übermittelte sowie
c) von wem sie sich bedroht fühlte.
Hätte die Polizei Melanie schützen können? Die Einschaltung der Polizei hätte m.E. auf jeden Fall Sinn gemacht. Der Afghane hätte es erfahren müssen, dass die Polizei informiert ist. Hier stehen zwei Rechtsordnungen gegeneinander, und in Deutschland, und zwar speziell für Melanie, war die deutsche Rechtsordnung gegeben. Die Polizei hätte den Überbringer der Todesandrohung vernehmen müssen und können. Wenn der Mord dennoch verübt worden wäre (was dann nicht unbedingt mit derselben Wahrscheinlichkeit festgestanden hätte?), dann hätte die Polizei evtl. mit mehr Nachdruck in diese Richtung ermitteln können?
Hier vorgestern verlinkt um 07:18 Uhr: viewtopic.php?p=194906#p194906 Daraus ein Ausschnitt:
Melanie hatte also eine Ahnung, dass ihr baldiger Tod bevorstehen könnte. Man kann daraus schließen, dass der Täter in der Lage war, mit seiner Drohung Melanie zu erreichen. Melanie musste davon erfahren haben. Naheliegend wäre, dass der Informant sowohl einen Draht zum Exfreund als auch zu Melanie hatte.Zwei Wochen bevor Melanie Hickl ermordet wurde, hat sie ihrer Mutter gesagt, sie müsse vielleicht sterben. Es war Anfang April, bei einem Spaziergang am Frankfurter Berg. Der Himmel war trüb an diesem Nachmittag, die Wolken hingen tief. Karin Hickl erinnert sich, dass sie fror. Sie hatte ihre Tochter angeschaut, in ihr mageres Gesicht gesehen, das in den vergangenen Wochen immer schmaler geworden war. Als sie ihre Tochter fragte, warum sie das glaube, hat die Zweiundzwanzigjährige mit den Schultern gezuckt und gesagt: „Nur so.“ Dann hatte sie geschwiegen, war nach Hause gegangen und wollte allein sein. Nie wieder hat sie mit ihrer Mutter darüber gesprochen.
Die Resignation Melanies könnte daraus resultieren, dass sie sich dem drohenden Tod schutzlos ausgeliefert fühlte. Dass sie über einen Weg um Beschützung nachsuchte, darf angenommen werden. Aber sie sah ihn nicht. Wahrscheinlich erwartete sie sich Schutz bei ihrem Freund. Wenn nun aber der Freund "auf beiden Seiten getragen hätte"? Es hieß in einer Meldung, dass der Afghane zunächst dringend wegen Tatverdachts in Haft genommen wurde, auch weil seine Familie gegen Melanie eingestellt war. Sein Alibi wurde schließlich von der Polizei als glaubwürdig anerkannt.
Wenn sich die Familie des Afghanen so offensichtlich gegen Melanie ausgesprochen hat, kommen mir jedoch Zweifel, ob der Freund mit Melanie dauerhafte Partnerschaftsinteressen hatte? Hätte er Wind von den Absichten des Exfreundes bekommen, würde sich die Frage stellen, wie er sich kulturell bedingt, dazu positioniert hätte?
Aus der fatal pessimistischen Vorahnung des deprimierten Mädchens lässt sich nur schließen, dass Melanie nicht mit einem Schutz durch ihren Freund rechnete. Vielleicht hat ihr der Freund, wenn der Exfreund den gleichen kulturellen Hintergrund gehabt hätte, erklärt, dass er nicht in der Lage sei, die kulturellen Wurzeln zu beseitigen?
Hätte Melanie bei der Polizei Schutz suchen können? Hierzu hätte sie offen sagen müssen, dass sie
a) eine schlechte Nachricht bekommen hat, die ihr Leben bedrohte,
b) wer ihr die Nachricht übermittelte sowie
c) von wem sie sich bedroht fühlte.
Hätte die Polizei Melanie schützen können? Die Einschaltung der Polizei hätte m.E. auf jeden Fall Sinn gemacht. Der Afghane hätte es erfahren müssen, dass die Polizei informiert ist. Hier stehen zwei Rechtsordnungen gegeneinander, und in Deutschland, und zwar speziell für Melanie, war die deutsche Rechtsordnung gegeben. Die Polizei hätte den Überbringer der Todesandrohung vernehmen müssen und können. Wenn der Mord dennoch verübt worden wäre (was dann nicht unbedingt mit derselben Wahrscheinlichkeit festgestanden hätte?), dann hätte die Polizei evtl. mit mehr Nachdruck in diese Richtung ermitteln können?
Irrtumsvorbehalt