MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

INTERNE, NICHT ÖFFENTLICHE DISKUSSION UND ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle in Foren: Charlotte Böhringer, Güthenke/Schroeder, Alexander H. (Haar), Ehepaar Schemmer, Familie Toll (Babenhausen)

Fälle in Themen: Maëlys de Araujo, Julia B. (Heidelberg), Mireille B. (Flensburg), Maria D. (Leipzig), Maria & Tatiana Gertsuski, Keira Gross, Patricia H. (Hannover), Eddy & Connie Hall, Ursula Herrmann, Daniel Hillig, Jona K. (Wenden), Manjinder K. (Hamburg), Maria K. (Usedom), Sylvia K. (Lindau/Berlin), Meredith Kercher, 4-fach Mord in Königs Wusterhausen, Georgine Krüger, Nadine L. (Schackendorf), Wilhelm L. (Stuttgart), Leo (8 † | Bahngleis-Mord in Frankfurt), Sophia Lösche, Walter Lübcke, Karsten Manczak, Viktoria Marinowa, Birgit Meier, Nathalie Minuth, Anja N. (Voerde), Mine O. (Duisburg), Armbrust-Morde in Passau, Doppelmord in Petershausen, Ehepaar Placzek, Iuliana R. (Viersen), Melanie Rehberger, Julia Reifer, Michael Riecher, Ivonne Runge, Lea S. (Hofheim), Elias & Mohamed - Revisionsprozess Silvio S., Steffi S. (Weißensberg), Anke Schäfer, Brigitte Scholl, Melissa Schröter, Manfred Seel, Sparkasse Siegelsbach (07.10.2004), Anna Smaczny, Anna-Lena T. (Barsinghausen), Jennifer V. (Wörgl), Dreifachmord in Villingendorf, Jana W. (Seelze), Natalie W. (Bünde), Elke Wieland/Beate Neuber
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U.s.1 883
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

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von papaya » Montag, 14. März 2022, 22:36:55
Also für mich ist es so das mein vorheriger Beitrag darauf fußt das die Kernfrage ist:

Die Verantwortlichen/ beziehungsweise der verantwortliche für das verschwinden von KM, stammt von innerhalb des bunten Familienverbundes, oder von außerhalb?

Darüber hinaus ist das Schweigen des Tatverdächtigen über den Punkt hinaus gediehen, als dass es für den Angeklagten noch positive Wirkung hätte. Also aus meiner subjektiven Sicht heraus.

Das würde bedeuten das hier jemand, so glimpflich wie möglich verurteilt werden möchte. Allerdings auch eine Nichtverurteilung anstrebt, aus Mangel an Beweisen. Dieses ohne sich auf" unschuldig" zu berufen.

Mit diesem Handeln bei Gericht (über anwaltliche Vertretung des Angeklagten) würden dann gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erledigt werden.

Dieses könnte ich mir eben halt dadurch erklären, dass eine Person (als Täter u.,o.als Mittäter) im bunten Familienverband bekannt ist- Wem auch immer.

Aufgrund der Forumsregeln ist es sehr schwierig richtig zu formulieren, ohne eben diese Regeln zu verletzen.
Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

@ papaya

Du hast aus einem Presseartikel der Goslarschen eine Passage zitiert:
An dem Tag, als der Freund der Familie festgenommen wurde, durchsuchte die Spurensicherung noch einmal das Elternhaus und das Umfeld. Er, sein älterer Bruder und seine Mutter wurden für diesen Zeitraum in eine Wohnung nach Goslar mit psychologisch geschulten Polizisten gebracht. Als dann klar wurde, dass der Freund der Familie festgenommen worden war, war das ein Schock.
Ich kann sie wegen der Paywall nicht im Zusammenhang lesen.
Ich verstehe den Begriff "Elternhaus" nicht so richtig. Das muss sich dann ja wohl um das Haus Manczak gehandelt haben?
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

@papaya

Ich möchte zu deinem ausführlichen Bericht vom 14.03.2022, 21:04 weiteres anmerken:
papaya hat geschrieben: Montag, 14. März 2022, 21:04:14 Mich irritiert an der Schilderung des Treffens auf der Wache noch etwas ganz anderes.
...
Du findest es ungewöhnlich, dass trotz des Abbruchs der romantischen Beziehung dennoch Herr MG weiterhin wie ein Familienmitglied dort weilte, und Herr KM das auch zugelassen hat (oder notgedrungen zulassen musste?) Du schreibst zurecht:
Ist das allein nicht schon äußerst ungewöhnlich, wenn die Affäre kurz zuvor beendet worden wäre?
Und weiter schreibst du:

Nun liegen aber zwischen dem Verschwinden von KM am 13. April und der Verhaftung am 18. Mai gerade mal fünf Wochen, und offenbar war das Verhältnis ja weiterhin gut.

Was ist da passiert? Morgens wird G verhaftet, einen Tag durch die Gegend gekarrt und nachmittags trifft man Frau M auf dem Revier. Er stöhnt und sackt zusammen.
Das ist wirklich seltsam. Da fehlt der Familienvater 5 Wochen, und im Hause Manczak geht das Leben in den gleichen Bahnen, nur ohne den Vater, weiter. Sie haben wahrscheinlich gesucht, im Internet gefahndet und auf Polizeiergebnisse gehofft.

Wahrscheinlich hatte die Polizei schon einige Zeit früher viel mehr ermittelt gehabt, z.B. die Sache mit dem gefundenen Ausweis oder die Sache mit den Mietautos und den Materialkäufen. Und die Zeugen, die sie vernommen haben, könnten auch etwas über die romantische Beziehung geäußert haben. Nun beobachteten die Ermittler das Weiterleben im Hause Manczak, ohne den Vater. Da müssen die sich doch wohl auch die Frage gestellt haben, "Was soll das? bzw. welche Rolle nimmt Frau M. gegenüber Herrn MG ein?"

Frau M. wurde schließlich über den Stand der Ermittlungen aufgeklärt, nachdem Herr MG festgenommen worden war. Und dann kam die inszenierte Begegnung, weil sich die Beamten selbst ein Bild machen wollten, was los ist. Das hatte m.E. seine volle Berechtigung, auch wenn die Verteidigung das ankreidet.

Ich kann verstehen, dass Frau M. nach dieser Eröffnung total geschockt war und deshalb den Herrn MG ignorierte. Es war eine spontane Reaktion. Sie war nicht auf die Begegnung vorbereitet, wenn ich das recht verstanden habe. Keiner der beiden ehemals romantisch sich Zugeneigten war über die Begegnung informiert gewesen. Das Ganze muss in seinem zeitlichen Ablauf geplant gewesen sein: Die Festnahme; die Eröffnung der Lage an Frau M.; und die Begegnung. Also keiner der beiden konnte vorher Kontakt mit dem anderen aufnehmen.

Ich glaube, dass Frau M. bei der Begegnung noch gar nicht aus dem Schock heraus war. Sie wollte deshalb m.E. auch keinen Blickkontakt, weil sie die ganze Tragik der Situation, und auch ihre Rolle, noch gar nicht fertig erfasst hatte. In ihr müssen Gefühle und Gedanken rund gegangen sein? Sie hatte vermutlich auch keine Zeit, mit jemand Vertrautem vorher zu sprechen. Das ging wahrscheinlich alles Schlag auf Schlag.

Danach kommentierst du eine Passage in der Goslarschen, welche die Hausdurchsuchung bei Familie Manczak am Tag der Festnahme von MG hervorhob.
Eine Hausdurchsuchung bei Ms am Tag der Festnahme. Spurensicherung also nicht nur beim TV, wie auf dem Film bei regionalheute.de (ist es nicht auch komisch, dass die Presse rechtzeitig da war und man sie ungehindert filmen ließ? War das gewollt?) sondern auch bei der Familie.

Und wieso wurden alle drei woanders einquartiert? Der 18. Mai war auch ein Dienstag, mussten die nicht arbeiten, wie am Tag des Verschwindens auch?
Ja, das ist ein nachdenkenswerter Punkt, @papaya. In diesem Ermittlungsstadium wussten die Ermittler wohl tatsächlich nicht, was es mit dem erweiterten Beziehungsgefüge im Haus Manczaks auf sich hatte. Die Durchsuchung ist wohl ein Ausdruck davon. Auch dass man die Söhne und die Mutter in Betreuung gegeben hatte, ist auch ein Ausdruck davon. Die Beamten wollten sich völlig unbeeinflusst ein Bild von den räumlichen Gegebenheiten machen.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Es geht um die Hausdurchsuchung im Haus Manczak am Dienstag, dem 18.5.2021, dem Tag der Festnahme des Herrn MG.
Die Brüder und ihre Mutter wurden in eine andere Wohnung gefahren mit psychologisch geschulten Polizeibeamten, schrieb die Goslarsche
An dem Tag, als der Freund der Familie festgenommen wurde, durchsuchte die Spurensicherung noch einmal das Elternhaus und das Umfeld. Er, sein älterer Bruder und seine Mutter wurden für diesen Zeitraum in eine Wohnung nach Goslar mit psychologisch geschulten Polizisten gebracht. Als dann klar wurde, dass der Freund der Familie festgenommen worden war, war das ein Schock.
@papaya stellt die Frage, ob an diesem Dienstag die Betreuten nicht hätten arbeiten müssen?

Ich würde hier meinen, dass die drei Manczak-Angehörigen an ihrem Betreuungsort zuerst von der Festnahme des Hausfreundes gehört haben. Man wollte sie zusammen haben und man wollte nicht, dass sie sofort mit anderen Leuten in Kontakt dazu treten. Ich bin kein Polizeitaktiker, aber eine Taktik muss es gegeben haben. Die Familienmitglieder werden sicher immer mit der Polizei gerechnet und ein großes Interesse am Ermittlungsstand gehabt haben. Da sehe ich es als möglich an, dass sich die Brüder und die Mutter telefonisch an ihrem Arbeitsplatz für kurzfristig verhindert erklärt haben. Dafür gibt es eben diese psychologisch geschulten Polizeibeamten, die die Gespräche so führen können, dass die Betroffenen Verständnis für den Sinn der Maßnahmen haben und dass sie auf ein Einvernehmen mit den Betroffenen aus sind.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Ergänzung

Die Eröffnung der Sachlage in der Wohnung mit den psychologisch geschulten Beamten diente der Information der Familie Manczak. Das waren noch keine Zeugenvernehmungen. Das war erst einmal eine Vorbereitung und die Information über den Ermittlungsstand. Und es wird das Weitere besprochen worden sein, z.B. wann man die Protokolle über die Zeugenvernehmungen aufnimmt. Da wird auf die zeitlichen Möglichkeiten der Zeugen soweit es geht Rücksicht genommen. Und ich könnte mir vorstellen, dass die Polizei Bitten bzw. Empfehlungen an die Manczak-Angehörigen richtete, wie sie sich gegenüber Neugierigen, Medien, Presse etc. verhalten sollten. Also sozusagen eine Sprachregelung, damit nichts in der Öffentlichkeit diskutiert wird, was im laufenden Ermittlungsverfahren nicht diskutiert werden sollte. Das ist meine Vermutung.

Die Fragen in der Zeugen-Vernehmung, die werden dann in einem Polizeigebäude gemacht. Ich weiß nicht, wie die Taktik hier ist. Jedenfalls sind es Einzelvernehmungen. Und hier wird auf die Zeitmöglichkeit der Betroffenen sehr wahrscheinlich Rücksicht genommen. Es wird ihnen gesagt worden sein, dass man ihre Zeugenaussagen protokollieren müsse, und welche Aspekte die Polizei interessieren, also einfach das Verhältnis und das Miteinanderleben mit dem Beschuldigten. Darauf können sich die Zeugen vorbereiten.

(Ich denke mir, dass es so in einer Demokratie abläuft. Kann mich aber auch irren.)
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

In der Regel werden Hausdurchsuchungen in den frühen Morgenstunden durchgeführt.

Die zulässigen Zeiten kann man § 104 Nr. 3 StPO entnehmen.


https://dejure.org/gesetze/StPO/104.html


Demnach sind Hausdurchsuchungen im Normalfall von 6 Uhr bis 21 Uhr zulässig. Ich vermute, dass zu Beginn der Hausdurchsuchung einige Familienmitglieder noch im Haus waren und die, die schon zur Arbeit unterwegs waren, werden verständigt worden sein. Sie hatten Glück, dass sie das alles nicht mit ansehen mussten und sich in einer anderen Wohnung aufhalten konnten. Eine Hausdurchsuchung ist ein Erlebnis besonderer Art.

Die ersten Vernehmungen dürften dann nach Abschluss der Hausdurchsuchung stattgefunden haben, also dann, wenn sich die Polizei einen ersten Überblick verschafft hat.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

@AngRa

Danke, AngRa, für deine Ausführungen zur rechtlichen Seite von Durchsuchungen!
Mir ist da noch ein Gedanke gekommen, weil die Manczaks ja keine Beschuldigten sind, ob da überhaupt ein Gerichtsbeschluss vorgelegen hat, oder ob die Familie freiwillig damit einverstanden war? Bei Vermissten ist das oft so, dass die Zurückgebliebenen der Polizei erlauben, dass sie sich umschauen könne. Es ist einfach eine Sache der Sensibilität und der Einfühlung, wie man sich den Leuten erklärt.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von papaya »

Widasedumi hat geschrieben: Dienstag, 15. März 2022, 00:45:33 @ papaya

Du hast aus einem Presseartikel der Goslarschen eine Passage zitiert:


Ich kann sie wegen der Paywall nicht im Zusammenhang lesen.
Ich verstehe den Begriff "Elternhaus" nicht so richtig. Das muss sich dann ja wohl um das Haus Manczak gehandelt haben?
Ja. Kurze Anmerkung: Die Goslarsche hat keine Paywall. Jeder kann sich mit einer beliebigen gültigen Email-Adresse kostenlos registrieren und lesen.

Vielen Dank für die langen Überlegungen, ich werde erst später dazu kommen, alles zu lesen und zu antworten.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von papaya »

Nochmals vielen Dank für die ausführliche Darlegung Eurer Gedanken zu dem ganzen Themenkomplex.

Rechtsanwalt Nitschmann hatte sich ja schon massiv über die Behandlung des TV bei der Festnahme beschwert.
Widasedumi hat geschrieben: Dienstag, 15. März 2022, 08:35:52 Die Eröffnung der Sachlage in der Wohnung mit den psychologisch geschulten Beamten diente der Information der Familie Manczak. Das waren noch keine Zeugenvernehmungen.

Die Fragen in der Zeugen-Vernehmung, die werden dann in einem Polizeigebäude gemacht. Ich weiß nicht, wie die Taktik hier ist. Jedenfalls sind es Einzelvernehmungen. Und hier wird auf die Zeitmöglichkeit der Betroffenen sehr wahrscheinlich Rücksicht genommen. Es wird ihnen gesagt worden sein, dass man ihre Zeugenaussagen protokollieren müsse, und welche Aspekte die Polizei interessieren, also einfach das Verhältnis und das Miteinanderleben mit dem Beschuldigten. Darauf können sich die Zeugen vorbereiten.

(Ich denke mir, dass es so in einer Demokratie abläuft. Kann mich aber auch irren.)
Nach meinen Erfahrungen wird da keinerlei Rücksicht genommen, sondern einfach eine Vorladung ausgesprochen. Wenn man zur Aussage nicht verpflichtet ist, kann man die natürlich ablehnen oder auch schlicht nicht erscheinen, andernfalls muss man seine anderen Verpflichtungen entsprechend verschieben. Eine Information darüber, wonach man gefragt werden wird und wie man sich vorbereiten kann, ist unüblich und entspricht vermutlich idR auch nicht den Zielen der Polizei.

Ich hatte die Passage mit der Hausdurchsuchung im Hause M und Einquartierung in der Wohnung tatsächlich komplett überlesen und mir über Ablauf und Konsequenzen keine Gedanken gemacht. Da aber mindestens der ältere Sohn offensichtlich auch früh zur Arbeit geht, würde das hier geschilderte Vorgehen implizieren, dass man morgens um 6 mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor der Tür stand und die ganze Familie aufforderte, sich in besagte Wohnung statt an den Arbeitsplatz zu begeben. Erfolgte dabei eine angemessene Rechtsbehelfsbelehrung?

Wenn das wirklich so war, ist das in meinen Augen alles andere als eine freundliche Aufklärung und Beratung der Familie. Daher bin ich auch überrascht, dass diese Vorgänge in der Berichterstattung bisher kaum eine Rolle spielen.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Ich meine, dass es sich bei der Hausdurchsuchung um eine Durchsuchung bei anderen Personen ( als dem Beschuldigten) , nämlich bei Zeugen gehandelt hat, im Sinne von § 103 StPO.
(1) 1Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.

https://dejure.org/gesetze/StPO/103.html

Die Polizei ist davon ausgegangen, dass der Beschuldigte sich nach dem Überfall im Haus des Angeklagten, insbesondere wohl im Flurbereich ( wegen Mitnahme Autoschlüssel) und in der Küche aufgehalten hat ( wegen Mitnahme Rucksack) , und hat dort wohl nach Spuren gesucht.

Da damals schon als Tatort der Gartenbereich und der Terrassenbereich in Rede stand, dürfte die Durchsuchung sich auch auf diese Gebiete/Räume und etwaige Nebengebäude ( Schuppen) bezogen haben .
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Hallo, papaya

ich will beileibe nicht der Besserwisser sein, aber die Durchsuchung muss nicht unbedingt schon um 6 Uhr morgens erfolgt sein.
Dieser Fall ist ein ganz außergewöhnlicher, in jeder Hinsicht, sowohl, was den TV anbelangt, als auch was die Angehörigen des Vermissten und die zeitweise und regelmäßige Lebensgemeinschaft mit dem TV anbelangt. Man muss davon ausgehen, dass die Polizei auch noch nicht durchblickte, was eigentlich Sache war, dass sie aber zu einem wirklichen Durchblick gelangen wollte. Daher wohl auch die überlegten und abgestimmten Schritte einschl. psychologisch geschulter Beamten.

Hier dürfte es darum gegangen sein, dass man sich ein realistisches Bild machen wollte. Aber um auskunftsreiche Aussagen zu bekommen, bedarf es in diesem diffizilen Fall eines besonderen Vertrauensverhältnisses. Die Familie war durch die Festnahme des Hausfreundes, in gewisser Weise ihres "Allesmanagers" verlustig gegangen. Kontakt zur Außenwelt hatte in dieser Kleingruppe seit dem Polizeibesuch noch nicht stattgefunden. Diese drei Leute waren in dieser Begegnung mit der Polizei ohne jeglichen Beistand. Diesen Beistand mussten die Beamten leisten und glaubwürdig unter Beweis stellen. Hier war es ganz besonders wichtig, menschlich einfühlsam zu sein. Und das nicht nur aus taktischen Gründen, sondern einfach aus menschlichen. Da ist man auch nicht sofort mit der Tür ins Haus gefallen, sondern man ließ den Leuten erst einmal Zeit, die Botschaft zu verdauen und stand für ihre Fragen bereit. Da werden zuerst einmal ganz praktische Angelegenheiten geklärt worden sein, und wie sich die Manczaks nach außen verhalten sollen. Und man wird den Leuten einen oder zwei Ansprechpersonen genannt haben, die ihnen für Fragen bereitwillig zur Seite stünden. Also erst einmal einen Zugang und Vertrauen herstellen. Das andere muss reifen. Besonders darf nicht der Eindruck des Drängens entstehen.

papaya, du hast Recht, dass es auch Fälle gibt, wo einfach eine Vorladung verschickt wird. Das kommt auf den Fall an.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von papaya »

Danke für das Heraussuchen des §103 StPO und Eure Überlegungen.

Ich gebe zu bedenken, dass seit der Tat volle fünf Wochen vergangen waren, in denen die Familie nicht nur ihrem Leben nachging, sondern auch der TV dort ein- und ausging und alle Zeit der Welt hatte, eventuelle Spuren zu verwischen.

Aus §103 StPO leitete sich das Recht zur Durchsuchung zwecks Verfolgung von Spuren einer Straftat aber vermutlich schon die ganze Zeit über ab, ein Zusammenhang mit dem vermutlich taggleich ergangenen Haftbefehl gegen G ist also nicht offensichtlich.

Alternativ ging es hier um "Durchsuchungen zur Ergreifung des Beschuldigten, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet."

Das würde bedeuten, man wollte G dort festnehmen und ging womöglich davon aus, dass er dort übernachtete.
ich will beileibe nicht der Besserwisser sein, aber die Durchsuchung muss nicht unbedingt schon um 6 Uhr morgens erfolgt sein.
Gewiss nicht. Es ist nur so, dass laut vorhandener Informationen mindestens der ältere Sohn anscheinend frühmorgens zur Arbeit aufbricht und auch das Pfarrsekretariat ab 10 Uhr dem Publikum öffnet. Natürlich hätte man rein theoretisch die beiden auch an ihren Arbeitsplätzen kontaktieren und in besagte Wohnung bitten können. Allerdings erweckt die benutzte Formulierung "Er, sein älterer Bruder und seine Mutter wurden für diesen Zeitraum in eine Wohnung nach Goslar mit psychologisch geschulten Polizisten gebracht." auf mich nicht diesen Eindruck. Das deutet für mich darauf hin, dass es frühmorgens geschah.

Möglicherweise rückte man ja auch zeitgleich zu Hause bei G., bei M. und auf der Dienststelle an, wo man G antraf.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

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Der für den heutigen Dienstag angesetzte Verhandlungstag im Manczak-Prozess ist kurzfristig entfallen. Nachdem alle Beteiligten am Dienstagvormittag am Landgericht erschienen waren, ließ der Angeklagte auf sich warten. Wie es hieß, musste der 51-jährige Bundespolizist aufgrund von Corona-Fällen in der Justizvollzugsanstalt bleiben und einen Test machen. Am Mittwoch, 16. März, kann die Verhandlung fortgesetzt werden.

Quelle: Goslarsche
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

papaya hat geschrieben: Dienstag, 15. März 2022, 19:58:12 Wie es hieß, musste der 51-jährige Bundespolizist aufgrund von Corona-Fällen in der Justizvollzugsanstalt bleiben und einen Test machen. Am Mittwoch, 16. März, kann die Verhandlung fortgesetzt werden.
Quelle: Goslarsche
Ich rechne mit allem, auch mit Quarantäne. Warten wir mal ab.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Der heutige Verhandlungstag fand statt.
Manczak-Prozess: Zeugen wollen mutmaßliches Opfer noch gesehen haben
Vier Zeugen sagten heute vor Gericht aus. Doch wie viel nützen diese Aussagen?

von Anke Donner
16.03.2022, 15:18 Uhr

Braunschweig. Fünf Zeugen waren für den Prozesstag im Fall des seit fast einem Jahr vermissten und von der Staatsanwaltschaft für tot gehaltenen Karsten Manczak am heutigen Mittwoch vor dem Braunschweiger Landgericht geladen. Nur vier tauchten auf. Was die Aussagen dieser vier Zeugen, alle wollen das mutmaßliche Mordopfer nach dessen Verschwinden noch gesehen haben, letztendlich im Verfahren für eine Rolle spielen werden, müssen die weiteren Verhandlungen zeigen.

Die erste Aussage des Tages kam von einem 24-jährigen Pflegeassistent aus Blankenburg. Er will - und dessen sei er sich ganz sicher - Karsten Manczak am 21. April in der Nähe von Blankenburg gesehen haben. Der Mann, der in Motorradkluft an einer Bushaltestelle zwischen Blankenburg und Wienrode stand, sei ihm aufgefallen, weil er die Aufmerksamkeit der Autofahrer suchte. Er habe winkend am Straßenrand gestanden, schildert der Zeuge seine Erinnerungen. Da er davon ausging, dass der Mann Hilfe bräuchte, vielleicht sogar einen Unfall hatte, habe er angehalten und kurz mit ihm gesprochen. Die Person habe zu ihm gesagt, dass er so schnell es ginge zum nächsten Bahnhof müsse. Da der Zeuge anhand der Kleidung annahm, dass der Hilfesuchende selbst einen fahrbaren Untersatz haben muss, hätte er gefragt, warum er nicht selber fahre. Dies habe der Mann damit erklärt, dass er das aufgrund seiner Augen nicht könne (Anm.d.Red: Manczak soll eine starke Sehschwäche gehabt haben und ohne Brille kein Fahrzeug habe lenken können). Ein Motorrad, einen Helm oder anderes Fahrzeug habe der Zeuge auch nicht in der Nähe des Mannes gesehen.


Da er selbst mit dem Motorrad unterwegs war, aber niemanden mitnehmen konnte, habe der Augenzeuge seine Fahrt fortgesetzt und seine Beobachtung später der Polizei gemeldet, weil er sich an die Vermisstenmeldung erinnerte. Der Mann an der Bushaltestelle sei der vermisste Karsten Manczak gewesen, war sich der 24-Jährige sicher. Und auch auf einem der acht Fotos, die ihm während des heutigen Prozesstages vorgelegt wurden, erkannte er das mutmaßliche Opfer wieder. Seitens der Staatsanwaltschaft hinterließ das Wiederkennen auf den Fotos jedoch leise Zweifel. Der Zeuge hatte eingeräumt, vor der Verhandlung noch Fotos von Karsten Manczak angesehen zu haben.

Zeuge erkennt Angeklagten

Fotos wurden auch dem zweiten und dritten Zeugen des Tages vorgelegt. Ein 33-Jähriger aus Groß Döhren konnte anhand der Fotos gar nicht sagen, ob der Mann, den er am Steuer eines Caddys an einem Dienstagmorgen im April gesehen hat, der Vermisste war. Doch er sei sich ziemlich sicher, dass es das Auto der Familie Manczak war, das er auf der Straße zwischen Groß Döhren und Hahndorf gesehen habe. Einige Kennzeichenfragmente habe er erkannt. Und er sei sich sicher, dass zwischen seinem Fahrzeug und dem Caddy ein weiterer Wagen fuhr - ein weißer Seat Mii (Anm.d.Red: Ein weißer Kleinwagen war auch mit dem Angeklagten Martin G. in Verbindung gebracht worden).

Der dritte Zeuge des Tages sorgte mit seiner Aussage vollends für Verwirrung und verpasste der Hoffnung der Verteidiger einen kleinen Dämpfer, wie der Bonner Anwalt Martin Nitschmann auch anschließend einräumte. Denn die Beobachtung, die ein 56-Jähriger aus Bad Gandersheim gemacht haben will, klang zunächst zumindest für die Verteidigung vielversprechend. Der Mann will am 14. April in der Seesener Fußgängerzone mit dem mutmaßlichen Opfer geradezu zusammengeprallt sein. Daher könne er sich auch ziemlich genau an das Gesicht erinnern. Es soll Karsten Manczak gewesen sein - ohne Brille, aber dafür mit Bart. Als Verteidiger Nitschmann zur Definition der Bartlänge den Angeklagten bat, die Maske abzunehmen - auch G. trägt Bart - glaubte der Zeuge, in G. den Mann wiederzuerkennen, den er in Seesen sah. Die Vorlage von verschiedenen Fotos zeigte hier: Der Zeuge erkannte Manczak auf den Bildern nicht wieder - stattdessen aber eine Person, die nichts mit dem Verfahren zu tun hat.

Zeuge bittet um gerechtes Urteil

Auch der vierte Zeuge war sich sicher, dass er das Auto von Karsten Manczak an einem Dienstag im April gesehen haben will. An das Kennzeichen und die Farbe des Fahrzeugs könne er sich gut erinnern. Leider ließ sich auch während seiner Aussage nicht mehr genau eruieren, wann er auf der B6 unterwegs war. Zumindest konnte er den 12. und 14. April ausschließen - denn an diesem Tag sei es nicht so sonnig gewesen. An die Sonne, das Auto und das Kennzeichen könne er sich aber genau erinnern. Mit einer Entschuldigung dafür, dass er nicht mehr zu dem Fall beitragen könne, verließ der 77-Jährige den Gerichtssaal. Und mit einer Botschaft an die Kammer: "Fällen Sie ein gerechtes Urteil."

Wann das Urteil vor dem Braunschweiger Landgericht gesprochen wird, ist noch nicht ganz klar. Inzwischen suchen Kammer, Verteidiger und Nebenklage nach weiteren Terminen. Derzeit ist der letzte Verhandlungstag für den 19. April angesetzt. Dann ist Karsten Manczak seit mehr als einem Jahr spurlos verschwunden.



https://regionalheute.de/manczak-prozes ... 647440309/
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von papaya »

AngRa war schneller, danke fürs Posten. Positiv ist, dass der Verhandlungtag keiner Quarantäne zum Opfer fiel.

Ansonsten sind diese Aussagen alle etwas verwirrend, tendenziell den TV entlastend, aber wenig geeignet, zur Aufklärung des Falls beizutragen.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Die Zeugenaussagen lassen keinen begründeten Zweifel aufkommen, dass KM entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft noch lebt. Wenn das die Zeugen gewesen sein sollen, die Verteidiger Nitschmann noch "in petto" hatte um die Unschuld seines Mandanten zu beweisen, dann ist das misslungen. Man hat das Gefühl, dass durch die Zeugenaussagen der Prozess in die Länge gezogen wird. Nichtsdestotrotz muss das Gericht die Zeugen hören und sich mit ihren Aussagen im Urteil auseinandersetzen, damit ein mögliches Urteil im Falle einer Verurteilung nicht schon mit dem Einwand angegriffen werden kann, dass das Gericht entlastenden Zeugenaussagen nicht nachgegangen sei. Ungewöhnlich ist, dass ein Zeuge nach einer Aussage, in der es um eine angebliche Sichtung des Opfers ging, um ein gerechtes Urteil bittet. Das hat schon irgendwie das Geschmäckle, als habe er am Prozessausgang ein persönliches Interesse.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von papaya »

Auch der vierte Zeuge war sich sicher, dass er das Auto von Karsten Manczak an einem Dienstag im April gesehen haben will. An das Kennzeichen und die Farbe des Fahrzeugs könne er sich gut erinnern. Leider ließ sich auch während seiner Aussage nicht mehr genau eruieren, wann er auf der B6 unterwegs war. Zumindest konnte er den 12. und 14. April ausschließen - denn an diesem Tag sei es nicht so sonnig gewesen. An die Sonne, das Auto und das Kennzeichen könne er sich aber genau erinnern
https://regionalheute.de/manczak-prozes ... 647440309/

Was bedeutet das denn jetzt? Der 12 und 14 waren keine Dienstage. Am Tattag, dem 13, soll es doch neblig gewesen sein.

Oder stimmt das mit dem Nebel gar nicht, weil die Zeugen im Fortunaweg ja offensichtlich den Fiat, dessen Kennzeichen und die Kleidung des Fahrers gut erkennen konnten, ebenso die Zeugen auf der Landstraße den Caddy und den Seat Mii.

Gut dass er nach knapp einem Jahr noch weiß, an welchem Wochentag welches Wetter war.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von papaya »

AngRa hat geschrieben: Mittwoch, 16. März 2022, 16:35:58 Die Zeugenaussagen lassen keinen begründeten Zweifel aufkommen, dass KM entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft noch lebt. Wenn das die Zeugen gewesen sein sollen, die Verteidiger Nitschmann noch "in petto" hatte um die Unschuld seines Mandanten zu beweisen, dann ist das misslungen. Man hat das Gefühl, dass durch die Zeugenaussagen der Prozess in die Länge gezogen wird. Nichtsdestotrotz muss das Gericht die Zeugen hören und sich mit ihren Aussagen im Urteil auseinandersetzen, damit ein mögliches Urteil im Falle einer Verurteilung nicht schon mit dem Einwand angegriffen werden kann, dass das Gericht entlastenden Zeugenaussagen nicht nachgegangen sei. Ungewöhnlich ist, dass ein Zeuge nach einer Aussage, in der es um eine angebliche Sichtung des Opfers ging, um ein gerechtes Urteil bittet. Das hat schon irgendwie das Geschmäckle, als habe er am Prozessausgang ein persönliches Interesse.
Inwieweit die Zeugen nun glaubwürdig erscheinen oder nicht, ist ohne den persönlichen Eindruck im Saal eigentlich fast nicht zu beurteilen. Grundsätzlich stimme ich dir zu, es ist alles ein bisschen zu vage. Wer den Fall Petito verfolgt hat, erinnert sich vermutlich an unzählige Sichtungen von Brian Laundrie, als dieser längst tot war. Ich habe sogar selber ein Handyfoto eines veritablen Doppelgängers in einem französischen Supermarkt gemacht.

Ich glaub allerdings, der 77jährige wollte mit dem gerechten Urteil nur einen kernigen Abschiedsspruch loswerden :-)
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Nachdem ich gestern den von @AngRa eingestellten Sitzungsbericht von "reginalheute" gelesen hatte, fragte ich mich, ob ein noch lebender Karsten Manczak nach Verletzungen und Blutverlust nicht als erstes seine Angehörigen kontaktiert hätte. Schon seiner Söhne wegen hätte er das getan. Sein bisheriges Bestreben war es immer, an seiner Familie und Ehe festzuhalten. Er wollte instinktiv keinem anderen das Feld überlassen. Von seiner Persönlichkeit her kann ich in den verschiedenen Zeugensichtungen nicht die Person des KM vermuten.

Im Fall Baumer, als aus dem Kreis der Angehörigen versucht wurde, Spurenlagen zu verändern (Spaten), hat uns @AngRa einen Paragraphen rausgesucht, der tatsächlich Angehörige straffrei stellt, die solches für einen Angeklagten tun. Ich vermute, dass Rechtsberatungen auch Angehörige in Anspruch nehmen dürfen, wie sie ihrem angeklagten Angehörigen helfen können.

Um den Spruch des 77jährigen Zeugen zu interpretieren, dass das Gericht ein gerechtes Urteil sprechen möge, wären mehr Informationen interessant, die der Zeitungsbericht nicht enthielt. Mit welcher Motivation ist er aufgetreten? Wann und wo hat er von dem Fall erfahren? Der Fall wurde rasch und ausführlich in den Medien behandelt. So wie es aussieht, war er ein Zeuge der Verteidigung. Ganz allgemein gesprochen, würde mich hier mehr Hintergrund interessieren. Das Gericht wird den Spruch zu werten wissen. Appelle wird es nicht nötig haben. Als Richter hätte es in mir bei diesem Appell geklingelt. Und die Zeitung griff diese Appellation im Bericht auch noch auf. "Na, dann wird sich die Kammer den Appell aber ganz besonders hinter die Ohren schreiben."
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