MORDFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

INTERNE, NICHT ÖFFENTLICHE DISKUSSION UND ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle in Foren: Charlotte Böhringer, Güthenke/Schroeder, Alexander H. (Haar), Ehepaar Schemmer, Familie Toll (Babenhausen)

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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Mich würde es nicht wundern wenn rein statistisch die Anwendung von Armbrüsten als Waffe eher von jüngeren Tätern verwendet wurde( Jugendliche, Heranwachsende, junge Erwachsene).

Es ist aber sehr schwer darüber eine Statistik zu finden.
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AngRa
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Ja, es ist schwer über Armbrust Morde Statistiken zu finden.

Ich glaube, dass die Armbrust als Tatwaffe erst seit kurzem in der Kriminalgeschichte wieder eine Rolle spielt, nachdem sie ab dem Mittelalter als Präzisionswaffe eine große Rolle gespielt hat ( siehe Wilhelm Tell) und dann nach Erfindung des Schießpulvers verdrängt worden ist.



Als erster Fall aus der jüngeren Vergangenheit sind mir die Armbrustmorde von Passau ( 2019) in Erinnerung geblieben. Damals vermutete die Staatsanwaltschaft, dass die Armbrust als Tatwaffe ausgewählt worden sei, weil sie leicht zu bekommen sei.

https://www.focus.de/panorama/welt/trau ... 24173.html

In England gab es den Fall des Armburst Kannibalen, der im Jahr 2010 eine Prostituierte mit einer Armbrust und den Kopf geschossen und sie dann verspeist hat.

https://www.welt.de/vermischtes/weltges ... teilt.html

Die Engländer sind halt führend bei außergewöhnlichen Morden.

Der Gebrauch der Waffe soll keine besonderen Kunstfertigkeiten voraussetzen. Naja, aber etwas Übung muss schon vorhanden sein, denke ich. Der Angeklagte hatte vielleicht Verbindung zu einem Schützenverein?
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U.s.1 883
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

viewtopic.php?p=194250#p194250

Mordanschlag mit Armbrust. 21-jähriger als Taeter

War der falscher Link. Ist verbessert.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Meiner Ansicht nach könnte sich der Angeklagte für eine Armbrust als Tatwaffe entschieden haben, weil er durch das Dart-Spiel an den Umgang mit Pfeilen gewöhnt war.

Der Sohn von KM hat berichtet, dass die Familie gemeinsam mit dem Angeklagten gedartet habe. Es klang danach, dass sie regelmäßig zusammen gedartet haben.

https://regionalheute.de/sohn-im-mancza ... 642179138/
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Es gibt noch einen neuen Bericht in "Regionalheute":
Lebenslänglich: Was dieses Urteil wirklich bedeutet
Muss ein Mensch wirklich für den Rest seines Lebens ins Gefängnis, wenn er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde?

18.05.2022, 12:54 Uhr,
zuletzt aktualisiert: 18.05.2022, 13:41 Uhr

Region. Gespannt wird das Urteil im sogenannten "Mordprozess ohne Leiche" erwartet. Sollte in diesem Fall ein Schuldspruch wegen Mordes ergehen, würde das für den Angeklagten Martin G. eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten. Doch was genau bedeutet eigentlich „lebenslänglich“? Die Antwort liefert uns Richterin Lisa Rust, Sprecherin des Landgerichts Braunschweig.

In Niedersachsen verbüßen derzeit insgesamt 157 Gefangene - 147 Männer und zehn Frauen - eine lebenslange Freiheitsstrafe. Davon 18 in der JVA Wolfenbüttel, berichtet Hans-Christian Rümke, Sprecher des Niedersächsischen Justizministeriums, auf Nachfrage von regionalHeute.de. Das bedeutet, dass die Inhaftierten viele Jahre hinter Gittern verbringen müssen. Doch wer in Deutschland wegen eines Deliktes wie beispielsweise Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, der landet zwar für sehr lange Zeit in einer Haftanstalt, jedoch nicht zwingend bis zu seinem Lebensende.

"Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe bedeutet, dass man mindestens 15 Jahre der Strafe im Gefängnis verbüßt", erklärt Gerichtssprecherin Lisa Rust. Erst dann besteht die Möglichkeit einer Aussetzung der Freiheitsstrafe. Dazu muss aber durch den Inhaftierten ein Antrag auf Haftverkürzung gestellt werden, über den das Gericht zu entscheiden hat. Wird dem stattgegeben, kann nach den verbüßten 15 Jahren eine Bewährungsstrafe verhängt werden. Diese beträgt dann fünf Jahre. "Die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung im Sinne dessen, dass der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, gibt es nicht. Diese Möglichkeit besteht nur bei einer sogenannten zeitigen Freiheitsstrafe - nicht bei lebenslänglich", so Lisa Rust.

Besondere Schwere der Schuld

Eine weitere Voraussetzung für eine Entlassung aus der Haft nach verbüßten 15 Jahren ist, dass nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. In diesem Fall hat der oder die Verurteilte nicht die Möglichkeit nach 15 Jahren entlassen zu werden. Hier wird im Einzelfall über die Fortdauer der Haft entschieden. "Eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre", erklärt die Richterin weiter. Sie betont zudem, dass diese Strafen nur im Erwachsenstrafrecht angewendet werden.


Der Fall Martin G.

"Die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld kann allerdings nur bezogen auf den Einzelfall beantwortet werden. Fallgruppen gibt es also nicht. Es müssen also Umstände von Gewicht vorliegen, die das Gericht in einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu bewerten und im Urteil darzulegen hat", so Lisa Rust weiter.

Mit eben dieser Frage wird sich auch die Kammer im Fall von Martin G. in den kommenden zwei Wochen beschäftigen müssen. G. der wegen des Verdachts des Mordes an seinem Freund Karsten Manczak seit sechs Monaten auf der Anklagebank sitzt, soll nach Willen der Staatsanwaltschaft zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Außerdem wird seitens der Anklage gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Martin G. würde dann für mehr als 15 Jahre ins Gefängnis gehen.


https://regionalheute.de/lebenslaenglic ... 652871245/


Entscheidend ist dieser Satz:
"Eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre", erklärt die Richterin weiter. Sie betont zudem, dass diese Strafen nur im Erwachsenstrafrecht angewendet werden.
Eine Abweichung zu anderen Mordfällen ergibt sich hier meiner Auffassung nach aus dem Umstand, dass der Angeklagte KM bis zum Schluss eine echte Freundschaft vorgespielt hat.

Der Sohn beschreibt das Verhältnis zwischen seinem Vater und dem Angeklagten folgendermaßen:
Sie waren beste Freunde“, sagt Manczaks Sohn und berichtet von gemeinsamen Abenden und Urlauben.


https://regionalheute.de/vierter-prozes ... 638477335/

Auch andere Zeugen beschrieben das Verhältnis zwischen KM und MG als sehr eng.

An anderer Stelle heißt es zum Verhältnis zwischen dem Angeklagten und MG:
G. sei seit vielen Jahren ein enger Freund, habe zur Familie gehört und habe viele Stunden gemeinsam mit der Familie verbracht. Die Treffen seien immer harmonisch verlaufen, sagt der Sohn. Nur einmal habe er eine "komische Stimmung" gespürt. Einige Wochen vor dem Verschwinden seines Vaters hatte die Familie gemeinsam gedartet. G. hatte im Haus der Manczaks übernachtet. Am nächsten Morgen sei die Stimmung am Tisch nicht gut gewesen. Seine Eltern und G. seien sehr schweigsam gewesen. Den Grund dafür sollte er später erfahren, als ihm sein Vater von einer Nachricht erzählte, die er auf dem Handy seiner Frau gefunden hatte. Die Nachricht hatte den Anschein, dass G. etwas mit seiner Frau habe, erzählt der Sohn. Danach habe es ein klärendes Gespräch zwischen G. und seinem Vater gegeben, dann hatte es sich auch wieder beruhigt.
https://regionalheute.de/sohn-im-mancza ... 642179138/

Daraus kann man ersehen, dass MG es mit Geschick verstanden hat KM durch Redereien und Lügen zu beruhigen, wenn es um das Verhältnis zur Ehefrau ging, die seine Geliebte war. KM hat ihm nach einem klärenden Gespräch wieder geglaubt, dass nichts Gravierendes mit der Frau vorgefallen ist und es ging weiter mit der Freundschaft. Er war ihm gegenüber immer arglos, weil er den Angeklagten für einen Freund gehalten hat und hat nie daran gedacht, welche Gefahr für ihn möglicherweise vom Freund ausgeht. Er hat es zugelassen, dass der Mann nach wie vor in seinem Haus ein und ausgeht und somit wichtige Dinge ( zum Beispiel Platz des Autoschlüssels ) ausbaldowern kann. Der Angeklagte hätte unter diesen Umständen, wenn das Gericht ihn schuldig spricht das bestehende Vertrauensverhältnis zur Tatausführung ausgenutzt.

Ich erachte diesen Vertrauensbruch als außergewöhnlich gravierend im Verhältnis zu anderen Mordfällen und halte es für möglich, dass aufgrund dieser Konstellation die Schwere der Schuld durch das Gericht festgestellt wird. Da spielt es auch keine große Rolle, ob KM ihn noch am Morgen der Tat gesehen und vielleicht mit ihm gesprochen hat.

Den Zeitungsberichten entnehme ich auch, dass vor Gericht das Verhältnis zwischen KM und MG ausführlich erörtert worden ist. Ein Zeichen dafür, dass es bei der Strafzumessung eine Rolle spielen könnte.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Hier noch eine Mitteilung des Landgerichts Braunschweig zum Termin der Urteilsverkündung:

Verfahren der 9. Strafkammer: Urteilsverkündungen- Korrektur Uhrzeiten (Beginn) / Klarstellung
Betreffend das Verfahren 9 Ks 121 Js 23707/21 (15/21) (s. Pressevorschau November 2021) - in der Öffentlichkeit als sog. „Mord ohne Leiche“- Verfahren bekannt- wird die Urteilsverkündung am Dienstag, den 31.05.2022 ab 14:00 Uhr erfolgen.
https://landgericht-braunschweig.nieder ... 11911.html

In den Helmstedter Nachrichten vom 27.5.2022 wird unter der Überschrift "Eine verhängnisvolle Affäre" über ein Protokoll der Beweisaufnahme berichtet. Leider hinter der Bezahlschranke.

https://www.helmstedter-nachrichten.de/ ... ten-M.html
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

AngRa hat geschrieben: Freitag, 27. Mai 2022, 17:29:51 ...
In den Helmstedter Nachrichten vom 27.5.2022 wird unter der Überschrift "Eine verhängnisvolle Affäre" über ein Protokoll der Beweisaufnahme berichtet. Leider hinter der Bezahlschranke.

https://www.helmstedter-nachrichten.de/ ... ten-M.html
Ich denke, dass man vielleicht enttäuscht werden würde, wenn man für das Lesen des Artitkels in den helmstedter-nachrichten bezahlen würde, weil die intimen Angelegenheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit ver- bzw. behandelt wurden und weil wohl auch die Urteilsbegründung nichtöffentlich erfolgen könnte?
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Die Überschrift "Eine verhängnisvolle Affäre" trifft es schon recht gut. Durch die Affäre hat das Unheil seinen Lauf genommen. Der Angeklagte hat KM gegenüber die Affäre immer geheim gehalten und auch abgestritten, auch wenn KM ihm Vorhalte machte und ihn zur Rede stellte, weil er eine SMS gelesen hatte oder andere Dinge mitbekommen hat. Das könnte dem Angeklagten die Feststellung der Schwere der Schuld einbringen. Morgen wissen wir mehr, wenn um 14 Uhr das Urteil verkündet wird.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Hallo Leute,

ich habe mir noch einmal ein paar Gedanken zur Gesamtsituation im Prozess gemacht, als auch mein Gesamteindruck dieses Falles- auf mich -noch einmal überdacht.

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung, während des Prozesses zum Fall, hat weitere Türen geöffnet für eine Verurteilung in diesem Indizienprozess.


In diesem Fall ist eine Leiche nicht aufgetaucht. Das legendäre Baumaterial ist auch weiterhin verschwunden.
Mit anderen Worten bin ich der Meinung das grundsätzlich eigentlich kein Zusammenhang bewiesen ist, im Bezug auf das zusammen verschwinden lassen von Baumaterial mit der Leiche.

Da gibt es aber noch andere Merkmale nicht nur in diesem Fall sondern auch in dem Prozess zu diesem Fall die nichts anderes als spekulativ zu bezeichnen sind.

Nach wie vor ist für mich auch die plumpe Art und Weise des hinterlassen von Spuren im Garten zwar erklärbar, aber nicht unbedingt nachvollziehbar. Ein Täter möchte doch zumindest Spuren verwischen, wenn nicht sogar beseitigen.

Da gibt es auch noch so einiges mehr im Bezug auf die Organe der Justiz und ihrer Vorgehensweise beim Versuch zur Aufklärung dieses Falles. Die Politik hat einfach immer mehr Ressourcen das Geld zugedreht und somit die Grundlage für eine bestmögliche Ermittlung, seitens der Hilfskräfte der Justiz, eingeschränkt.

Dies allein lässt mich dazu kommen große Zweifel zu einer Verurteilung- des mutmaßlichen Täters - in Form einer Strafe, zu hegen.


Wir werden es ja morgen sehen/lesen/hören.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Es scheint heute ein gewisses Medieninteresse am Ausgang des Prozesses vorhanden zu sein.

Stellvertretend für einige gleich lautende Meldungen:
Im Prozess um einen „Mord ohne Leiche“ wird heute ab 14 Uhr am Landgericht Braunschweig (Niedersachsen) das Urteil erwartet. Angeklagt ist ein 51 Jahre alter Polizist, der seinen engsten Freund im vergangenen Jahr getötet haben soll. Motiv war laut Staatsanwaltschaft, dass er mit der Ehefrau des Mannes zusammenleben wollte. Beide hatten bereits seit 2016 eine Affäre. Obwohl von der Leiche bis heute jede Spur fehlt, wirft die Anklage dem Polizisten einen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Der Tatverdächtige schwieg im Prozess.

Im April 2021 soll er seinen 51 Jahre alten Freund in dessen Garten in Liebenburg im Landkreis Goslar angegriffen haben. Sein stark blutendes Opfer soll er mit dessen Kleintransporter weggefahren haben. Das Auto wurde am ehemaligen Holländischen Pavillon in Hannover gefunden.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage plädierten für eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung forderte einen Freispruch vom Mordvorwurf.


https://www.sat1regional.de/mord-ohne-l ... -erwartet/
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Das Urteil wurde gesprochen. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

https://www.goslarsche.de/lokales/liebe ... 32172.html

Ich habe nichts anderes erwartet. Die bereits im Vorfeld angekündigte Revision wird keine andere Entscheidung bringen. Vielleicht berichtet der NDR nachher noch etwas ausführlicher und nennt die Eckpunkte der Urteilsbegründung und ob die Schwere der Schuld festgestellt worden ist.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Hier der Bericht von "Regionalheute"

Fall Manczak: Das Urteil ist gefallen
Unter großem öffentlichen Interesse fiel am heutigen Dienstagnachmittag vor dem Landgericht Braunschweig der Urteilsspruch

31.05.2022, 14:32 Uhr,
zuletzt aktualisiert: 31.05.2022, 14:34 Uhr

Braunschweig/Liebenburg. Am heutigen Dienstag ist das Urteil im sogenannten "Mord ohne Leiche"-Prozess ergangen. Dem Fall, in dem der Bundespolizist Martin G. seinen Freund, den Familienvater Karsten Manczak ermordet haben soll. Er wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Auch wenn es nach nun mehr als einem Jahr noch immer keine Spur zum Vermissten oder dessen Leichnam gibt, sieht es das Landgericht Braunschweig aufgrund vorliegender Indizien als erwiesen an, dass Martin G. den Liebenburger ermordet hat.

Großes öffentliches Interesse

Das Interesse am gesamten Prozess war in der Bevölkerung groß und so wurde auch das heutige Urteil mit Spannung erwartet. Bereits kurz vor sechs Uhr in der Frühe standen Menschen vor dem Landgericht, um an die limitieren Platzkarten für die Urteilsverkündung um 14 Uhr in Saal 141 zu kommen. Viele andere Interessierte gingen später leer aus.

https://regionalheute.de/wolfenbuettel/ ... 654000337/
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Vielen Dank, @AngRa, für deine schnelle Informierung. Im Internet findet man noch nichts. Während des gesamten Prozesses war die Presse mit der Berichterstattung eher sparsam. Dass Intimes intim bleibt, dafür habe ich Verständnis. Aber für mich interessant wären mehr Indizien gewesen. Zum Beispiel Dienst- und Freizeit des Angeklagten, und wie sich das zu den Tatzeiten dargestellt hat.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Hier gibt es nun ein etwas ausführlicheren Bericht:
Prozess in Braunschweig
„Mord ohne Leiche“: Angeklagter Polizist zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein Bundespolizist soll einen Freund angegriffen und getötet haben, weil er mit dessen Ehefrau zusammenleben wollte. Die Leiche des Mannes wurde nie gefunden, trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft erdrückende Beweise gegen den Angeklagten. Jetzt gibt es ein Urteil im Mordprozess.

Braunschweig.Der Angeklagte im Braunschweiger Prozess um einen „Mord ohne Leiche“ muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den 51-jährigen Mann am Dienstag wegen Mordes. Nach sieben Monaten Beweisaufnahme sah die Strafkammer die Schuld des Bundespolizisten als erwiesen an, obwohl bisher keine Leiche gefunden wurde. Der Verbleib des langjährigen Freundes ist weiter ungeklärt.

Im April 2021 soll der angeklagte Deutsche seinen 51 Jahre alten Freund in dessen Garten in Liebenburg (Landkreis Goslar) angegriffen haben. Sein stark blutendes Opfer soll er mit dessen Kleintransporter weggefahren haben. Das Auto wurde zwar am ehemaligen Holländischen Pavillon in Hannover gefunden, von der Leiche fehlt aber jede Spur.


„Er stand dem Zusammenleben im Weg und musste weg“
Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Tatverdächtige aus einer langjährigen Affäre endlich eine offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau eingehen. Die Frau zeigte aber keine Bereitschaft, ihren Mann zu verlassen. „Er stand dem Zusammenleben im Weg und musste weg“, sagte einer der Richter in der Urteilsbegründung.

Ermittler fanden eine Blutlache auf der Terrasse, blutige Schleifspuren und die kaputte Brille des Vermissten. Auch im Wageninneren fanden sich erhebliche Blutansammlungen. Die Kammer gehe aufgrund weiterer Indizien davon aus, dass der Familienvater nicht mehr lebt.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten neben der lebenslangen Freiheitsstrafe die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch vom Mordvorwurf erreichen. Der Angeklagte selbst schwieg während des kompletten Verfahrens. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, es ist noch Revision möglich.


https://www.rnd.de/panorama/braunschwei ... 3FGRY.html
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Nun gibt es auch einen NDR Bericht:

"Mord ohne Leiche": Lebenslange Haft für Angeklagten
Stand: 31.05.2022 16:31 Uhr


Das Landgericht Braunschweig hat am Dienstag einen 51 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Die Leiche des Mordopfers Karsten M. ist bislang nicht aufgetaucht.

Der 51-jährige Angeklagte hat dem Gericht zufolge seinen engsten Freund Karsten M. im April 2021 in dessen Garten in Liebenburg (Landkreis Goslar) getötet. Er brachte das stark blutende Opfer anschließend in dessen Kleintransporter an einen unbekannten Ort. Das Auto tauchte später auf dem Expo-Gelände in Hannover am Holländischen Pavillon auf. Nach Überzeugung des Gerichts wollte der Tatverdächtige aus einer langjährigen Affäre endlich eine offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau des Freundes eingehen. Die Frau zeigte aber keine Bereitschaft, ihren Mann zu verlassen. "Er stand dem Zusammenleben im Weg und musste weg", sagte einer der Richter in der Urteilsbegründung.

Affäre zerstört Familie und Freundschaft
Der Verurteilte verfolgte die Urteilsbegründung teilnahmslos auf der Anklagebank. Manchmal schaute er kurz auf, schüttelte dann den Kopf. Der Richter beschrieb sehr detailliert das Verhältnis des 51-Jährigen zur Familie des Opfers. Man sei sehr gut befreundet gewesen. Der Angeklagte war wie ein zweiter Vater für die Kinder seines besten Freundes. Als die Affäre mit dessen Ehefrau seine eigene Ehe zerstörte, wollte er diese Affäre heiraten. Das lehnte die Frau ab. Dann verschwand M. - bis heute ist die Leiche nicht gefunden.

Gericht: Indizien zufolge ist der Vermisste tot
Die Richter gehen aufgrund der Indizien allerdings davon aus, dass der 51-Jährige den Familienvater M. umgebracht hat, heißt es. Ermittler hatten auf der Terrasse - dem mutmaßlichen Tatort - eine Blutlache, blutige Schleifspuren und die kaputte Brille des Vermissten entdeckt. In dem Kleintransporter fand sich zudem eine größere Menge Blut. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten neben der lebenslangen Freiheitsstrafe die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch vom Mordvorwurf erreichen. Der Angeklagte selbst schwieg während des kompletten Verfahrens. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, es ist Revision möglich.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... ss494.html

Interessant ist die Feststellung, dass der Angeklagte für die Kinder von KM wie ein zweiter Vater war.

Ergänzend hier noch ein Auszug aus einem "Arte -Bericht" :
Nach Angaben der Gerichtssprecherin kam das Gericht in der Wertung aller Indizien ebenfalls zu der Überzeugung, dass der Vermisste tot und der Angeklagte für dessen gewaltsamen Tod verantwortlich sei. Demnach wollte der Beschuldigte durch die Tat quasi den Platz seines Bekannten in dessen Familie einnehmen. Die Frau und die Söhne des Verschwundenen traten in dem Prozess als Nebenkläger und Nebenklägerin auf. Die Kammer ging von niedrigen Beweggründe aus.
https://www.arte.tv/de/afp/neuigkeiten/ ... hne-leiche

Auch hier der Hinweis, dass der Angeklagte den Platz von KM in dessen Familie einnehmen wollte. Das Gericht ging wohl nur vom Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" aus und nicht auch noch von Heimtücke.
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

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Hier nun der erweiterte und aktualisierte Bericht von "Regionalheute".
Auch wenn es nach nun mehr als einem Jahr noch immer keine Spur zum Vermissten oder dessen Leichnam gibt, sieht es das Landgericht Braunschweig aufgrund vorliegender Indizien als erwiesen an, dass Martin G. den Goslarer ermordet hat. Dass der Familienvater tot und nicht mehr am Leben ist, begründete der Vorsitzende Richter mit mehreren Indizien.

So habe man auf dem Grundstück Manczaks ebenso wie im aufgefundenen Auto eine große Menge Blut gefunden. Eine Blutspur führte mehrere Meter über das Grundstück. Doch die Menge an sich konnte auch aufgrund von Einsickerung ins Erdreich nicht genau bestimmt werden. Dies allein führe also nicht zur sicheren Todesannahme. Doch auch die Brille, auf die Manczak aufgrund einer starken Sehschwäche angewiesen war, wurde zerbrochen aufgefunden. Er ist ungeplant und überstürzt aufgebrochen, hat vieles einfach liegenlassen. So auch sein Portmonee. Große Geldbewegungen habe es weder vor noch nach dem Verschwinden gegeben. Auch wäre mit dem Verschwinden kein Geldzuwachs zu erwarten gewesen, eine Lebensversicherung gibt es nicht. Für das Gericht gab es kein erkennbares Motiv, dass der Familienvater einfach so verschwinden würde. Zeugenaussagen, nach denen er später noch gesehen worden sei, stuft man als nicht belastbar ein. Ebenso wertete die Kammer die Tatsache, dass Manczak herzkrank war und keinen Kontakt mehr zu seinem langjährigen Hausarzt aufnahm, als Indiz dafür, dass er tot ist. Er hätte möglicherweise längst neue Medikamente benötigt.

Dass sich der am 13. April 2021 Verschwundene ins Ausland abgesetzt haben könnte, hält das Gericht nicht für möglich. Manczak habe keine Fremdsprachenkenntnisse und zudem keinen Grund, um einfach so zu verschwinden. Vielmehr wollte er an diesem Morgen, dem Tag, an dem sein Sohn die Führerscheinprüfung ablag, so früh wie gewöhnlich zu seiner Arbeitsstätte nach Hannover aufbrechen, nur dass er zuvor ermordet wurde.

Mordumstände bleiben unklar

Doch wie und womit er ermordet wurde, bleibt unklar und reiht sich in eine Reihe von Fragen ein, auf die auch die Strafkammer keine Antwort hat. Es gibt kein Geständnis des Angeklagten, es gibt keine Augenzeugen, die den Mord gesehen oder tatsächlich gehört haben, es gibt keine DNA, die eindeutig der Tat zuzuordnen ist und am Ende gibt es eben auch keinen Auffindeort, keine Leiche. Es ist ein großes eintausendteiliges Puzzlestück, wie sich der Richter eines Vergleichs aus der Presse bediente, das an vielen Stellen zusammengesetzt passe. Und so sei es auch diese Gesamtheit an Indizien, die nach Ansicht des Gerichts zur Überführung des angeklagten Bundespolizisten als Mörder gereicht hätten.

Martin G. habe als einzig ermittelte Person ein Motiv gehabt. Er wollte Manczaks Familie, in der er bereits wie ein zweiter Vater für die Söhne war, für sich allein haben. Doch er habe realisiert, dass sich die Ehefrau - seine Geliebte, seine Affäre - nicht von ihrem Mann trennen würde. Der Vorsitzende Richter trug als weiteres Indiz vor, dass Martin G. durch seine enge Bindung zur Familie die Tagesabläufe kenne. An dem Tag habe er, anders als später den Söhnen gegenüber geäußert, dienstfrei und somit Zeit für die Tatausführung gehabt. Er sei in der Nähe gewesen, habe trotz einer 50 Prozentigen Schwerbehinderung aufgrund eines Hörsturzes die körperliche Eignung zur Tatausübung gehabt und habe kein Alibi. Auch eine Suche im Internet, die trotz des Einsatzes von Löschsoftware auf seinem Computer gefunden wurde, ist verdächtig. "Schock durch Armbrust" habe er gesucht. Im Zusammenhang mit der Kenntnis über Manczaks Herzerkrankung sei dies verdächtig. Bereits vor dem Verschwinden des Familienvaters fand man einen Armbrustpfeil auf dessen Grundstück. Ob dieser aus einer Armbrust, die der Angeklagte besessen haben soll, stammte, ist unklar.


Verdächtiges Verhalten

Es sei aber auch das Verhalten nach dem 13. April 2021 gewesen, das den Angeklagten verdächtig erscheinen lasse. Warum wollte er, der selbst Bundespolizist ist, sich dem Kontakt zu den Ermittlern entziehen. Warum half er als gelernter Polizist nach dem Bekanntwerden des Verschwindens nicht bei den Ermittlungen? Warum folgte er nicht der Vorladung zur Zeugenaussage und kam dem erst nach einer Anordnung und einem Polizeieinsatz nach? Hinzu kommen diverse weitere Fragen, etwa, warum er nicht freiwillig der DNA-Probenabgabe nachkam oder warum er einen Personalausweis unterschlug, um damit ein Prepaidhandy zu registrieren. Dass er während des Prozesses schwieg und auch keine Angaben dazu machte, was er mit eingekauften Baumaterialien vorhatte und wo diese heute sind, sei sein Recht und wurde vom Gericht nicht angelastet.

Die Begründung des Gerichts war umfangreich und nahm weit über eineinhalb Stunden in Anspruch. Aus Sicht der Strafkammer war es ein außergewöhnliches, schwieriges und langes Verfahren, das jetzt nach 20 Prozesstagen zu Ende ging. Indem es jedoch nicht gelang, der Familie Gewissheit zu geben, was mit Ehemann und Vater wirklich geschah und wo dessen Leiche liegt. Es war ein Verfahren, bei dem Fehler in der Ermittlungsarbeit zutage kamen. So zeigte sich der Vorsitzende Richter erleichtert darüber, dass es an einer Stelle der polizeilichen Vernehmung nicht zum Geständnis des Angeklagten gekommen war. Dieses hätte man, so die Mutmaßung, vermutlich nicht verwenden dürfen. Trotz gemachter Fehler hob er aber die Sisyphus-Arbeit hervor, die die Ermittler der Soko "Fortuna" geleistet hätten und dankte ihnen.

Lebenslange Gesamthaftstrafe

Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Gesamthaftstrafe wegen Mordes verurteilt. Die besondere Schwere der Tat konnte jedoch nicht festgestellt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen, sodass jetzt der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen muss. Dies dürfte sich nach Ansicht der Verteidigung über mehrere Monate ziehen, sodass mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens vor einer anderen Kammer des Landgerichts nicht vor einem Jahr zu rechnen sei. Der Angeklagte bleibt in Haft.

"Wir sind sicherlich nicht glücklich über dieses Urteil", erklärte Strafverteidiger Martin Nitschmann nach der Urteilsverkündung vor Pressevertretern. "Es ist ja das Mordmerkmal niedere Beweggründe angenommen worden, die Frage ist, ob die tatsächlich erfüllt sind", ergänzt der weitere Strafverteidiger Andreas Zott. Die Strafkammer habe viele Feststellungen nicht treffen können, sodass man versuchen wolle, diese Punkte in einem Revisionsverfahren prüfen zu lassen.
https://regionalheute.de/fall-manczak-d ... 654000337/
AngRa
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Naja, es scheint mir Wunschdenken und ein Traum der Verteidiger und des Angeklagten zu sein, dass es überhaupt zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens vor einer anderen Kammer des Landgerichts kommt. Regionalheute gibt es so wieder, als sei eine Wiederaufnahme sehr wahrscheinlich.

Dies dürfte sich nach Ansicht der Verteidigung über mehrere Monate ziehen, sodass mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens vor einer anderen Kammer des Landgerichts nicht vor einem Jahr zu rechnen sei. Der Angeklagte bleibt in Haft.
https://regionalheute.de/fall-manczak-d ... 654000337/

Momentan dauert es deutlich länger als ein Jahr bis der BGH überhaupt über eine Revision entscheidet. Das liegt meiner Auffassung nach an der Vielzahl der Urteile wegen Kindesmissbrauchs, die der BGH überprüfen muss. Aber vielleicht entspannt sich die Lage bald wieder, so dass mit einer früheren Entscheidung zu rechnen ist. Ich gehe allerdings davon aus, dass der BGH die Revision abweisen wird, so wie es in der überwiegenden Zahl der Revisionen geschieht. In einem Indizienprozess müssen nicht alle Fragen beantwortet werden, wenn der Angeklagte schweigt, was sein gutes Rechts ist. Das Gericht muss aufgrund von objektiven Anhaltspunkten von der Schuld überzeugt sein. Es muss nicht rekonstruieren wie der genaue Tatablauf war und was es dann wann welche Nachtathandlungen gab.
Widasedumi
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von Widasedumi »

Gerichtlich, das heißt gesellschaftlich im Namen des Volkes ist ein Urteil gesprochen und dem Sühnegedanken Rechnung getragen worden.
In dem Ort, insbesondere in den Familien und Vereinen wird nichts mehr so sein, wie es einmal war. Vor allem nicht für Frau M. Jetzt kommen noch andere Probleme hinzu, mit denen man fertig werden muss. Es braucht Freunde, denen man vertrauen und auf die man sich verlassen kann.
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AngRa
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Ich glaube, dass die Familie von KM zunächst froh darüber ist, dass der Angeklagte verurteilt worden ist. Wahrscheinlich hat sie nach den Vernehmungen der Sichtungszeugen und dem Antrag der Verteidigung auf Haftentlassung kurz vor Prozessende befürchtet, dass der Angeklagte freigesprochen wird. Gott sei Dank hat sich das Gericht nicht durch die Strategie der Verteidiger beeindrucken lassen und wie ich gelesen habe wurde RA Nitschmann vom Vorsitzenden im Rahmen der Urteilsbegründung noch dafür gerügt, weil er während einer Vernehmung eines Polizeibeamten diesen hart angegangen ist, indem er ihn sinngemäß gefragt hat, ob er sie alle verarschen wolle. Gleichwohl ist der Wunsch der Familie nicht in Erfüllung gegangen dem Vater ein Grab zu geben, um einen Ort zum Trauern zu haben, denn der Angeklagte redet nicht und er wird wohl auch nicht mehr verraten, wo er den Leichnam von KM versteckt hat. Nun kommt noch eine längere Zeit der Ungewissheit hinzu, ob das Urteil Bestand haben wird, denn die Verteidiger haben Revision angekündigt.Durch das Urteil ist aber zunächst mal ein Kapitel beendet worden.

Es muss einer speziellen Persönlcihkeitsstruktur des Angeklagten geschuldet sein, dass er ernsthaft angenommen hat, er könne den Platz von KM einnehmen, wenn er ihn umbringt. Es hätte ihm doch klar sein müssen, dass er immer zweite Wahl bleiben wird, wenn die Ehefrau von KM keine Anstalten gemacht hat den Ehemann zu verlassen. Offenbar dachte er, dass ihm der perfekte Mord gelingt und dass sich dann für ihn alles zum Guten wendet. Nun sitzt er für länger im Knast und hat alles verloren. Mit dem Geld, was ihm noch übrig geblieben ist, kann er seinen Verteidiger bezahlen. Ich glaube kaum, dass seine alten Bekannten noch irgendwas mit ihm zu tun haben wollen. Als ehemaliger Polizist wird er im Knast außerdem keinen leichten Stand unter den Mithäftlingen haben. So könnte ich es mir vorstellen.
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U.s.1 883
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Re: VERMISSTENFALL KARSTEN MANCZAK (51), LIEBENBURG, 2021

Ungelesener Beitrag von U.s.1 883 »

Ich gehe davon aus das im Rahmen des Urteils die vom Gesetzgeber noch belaßenen Freiheiten genutzt werden. Zur Wahrheitsfindung.
1    Hans von Aachen: Sieg der Wahrheit unter dem Schutze der Gerechtigkeit.
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Denn ist die Gerechtigkeit der Freiheit eine Schwester, oder sogar die Tochter?

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Die Illusion der Demokratie lebt von der Vertuschung staatlicher Rechtsbrüche, und leider verliert sich selbst die Standfestigkeit ursprünglich integerer Persönlichkeiten allzu oft in den Sümpfen der Politik.
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